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erweiterter 2D - Ultraschall

Krankenkassentest: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Gesetzlich versicherte Schwangere haben Anspruch auf drei Basis-Untersuchungen mit herkömmlicher Sonografie und seit 1. Juli 2013 auch auf "erweiterten Basis-Ultraschall". Seit 01.01. 2021 sind 3D und 4D Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit verboten. Im Zusammenhang mit einer medizinisch indizierten Ultraschalluntersuchung ist aber der Ausdruck von 2D oder 3D Bildern erlaubt. Einige Krankenkassen bezahlen erweiterten 2D-Ultraschall voll oder anteilig.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - volle Kostenübernahme ab 100 EUR für erweiterten 2D-Ultraschall bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - anteilige Kostenübernahme unter 100 EUR oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Zuschuss im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen

Testergebnisse sortieren nach:
  • Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.
  • Die AOK Nordwest beteiligt sich an den Kosten für (eine Erstattung der Schwangerschaftsleistungen erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 500 € p.a.)
  • Die AOK PLUS bietet einen Zuschuss für zusätzliche Ultraschall- und Blutuntersuchungen in Höhe von bis zu 500,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
  • Die BIG übernimmt die erweiterte Ultraschalluntersuchung, die zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche vorgesehen ist.
  • Die BKK exklusiv übernimmt den erweiterten Ultraschall (auch 3D/4D-Ultraschall, Fein-Ultraschall oder Organ-Ultraschall in der 20. - 22. Schwangerschaftswoche) im Rahmen des "Storchenkontos" bis zu 600,00 Euro je Schwangerschaft.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, wie etwa einen 3D- oder 4D-Ultraschall oder einen Fein- oder Organ-Ultraschall, können auf Wunsch durchgeführt werden. Im Rahmen von DAK MamaPLUS erstattet die DAK-Gesundheit bis zu 500 EUR für zusätzliche Untersuchungen. Bei Teilnahme am bundesweiten Selektivvertrag Willkommen Baby! erhalten die Kunden zwei zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Eine in der Frühschwangerschaft (zwischen der 5. und 8. SSW) und eine nach dem 3. Basisultraschall (zwischen der 33. und 37. SSW).
  • Im Rahmen des MamaKonto - ein Gesundheitskonto für werdende Mütter - bietet die vivida bkk ihren Kunden einen erweiterten Ultraschall an. Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere von 100%, in Höhe von 500 Euro pro Schwangerschaft.
  • Max. 300 EUR / Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere
  • 3D- oder Farbdoppler-Ultraschall (für alle zusätzlichen Leistungen für Schwangere werden bis zu 400 EUR pro Schwangerschaft bezahlt).
  • Die BERGISCHE erstattet im Rahmen der Leistungen für Schwangere pro Kalenderjahr die Ultraschalluntersuchung von Brust/Unterleib/Spirale zu 100% bis zu 300 €.
  • Über die gesetzlich geregelten Schwanger- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner Versicherten die Kosten für für den erweiterten Ultraschall, bis zu 100 Euro (im Rahmen des Schwangerschaftskontos bis zu einem Betrag von insgesamt 300 Euro je Schwangerschaft).
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bzw. 3-D Ultraschall wird im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 € bezahlt.
  • Die BKK24 übernimmt 100% der Kosten, max. 80,00 EUR.
  • Die AOK Bayern übernimmt die Kosten bis zu 15 EUR für Ersttrimester-Screening pro Schwangerschaft (Erstattung im Rahmen des 100 EUR-Budgets des Vorsorgekontos "AOK-Gesundheitsvorteil").
  • Schwangere können über den AOK Baby-Bonus Mehrleistungen wie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR finanzieren.
  • Für Ultraschalluntersuchungen zu diagnostischen Zwecken, sofern sie keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien sind, erfolgt eine Kostenübernahme von bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“).
  • Zusätzliche Untersuchungen und Tests während der Schwangerschaft werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 150 Euro bezuschusst.
  • vaginaler Frühultraschall zur frühzeitigen Bestätigung einer intakten Schwangerschaft (vor Beginn der 9. Schwangerschaftswoche) bei Einschreibung in Gesund schwanger.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchung wird zu 50 % bezahlt (im Rahmen des Gesundheitskontos, bis max. 150 EUR für eine individuell ausgewählte Vorsorgeuntersuchung gegen Vorlage der Originalrechnung oder per Upload über Online-Geschäftsstelle).
  • Im Rahmen von ViDAplus_extra steht jedem Versicherten ein Budget in Höhe von insgesamt 250 EUR für den Bereich Schwangerschaft und Familie zur Verfügung, das unter anderem für 3D-Ultraschall- oder Farbdoppleruntersuchtungen genutzt werden kann.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bzw. 3-D-Ultraschall wird gewährt (im Rahmen des Zuschusses für Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen in Höhe von insgesamt max. 100 EUR jährlich).
  • Im Rahmen des Vorsorgeprogramms "Gesund Schwanger" wird vor Beginn der 9. Schwangerschaftswoche ein zusätzlicher vaginaler Frühultraschall durchgeführt. Damit wird abgeklärt, ob z. B. eine Eileiter- oder eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt. Beides erfordert besondere ärztliche Maßnahmen, die so direkt eingeleitet werden können. Die Teilnahme am Programm "Gesund Schwanger" ist für die Versicherten der BKK firmus kostenlos. Ein Arztwechsel dabei ist nicht nötig, da die Leistungen des Programms "Gesund Schwanger" von jedem Frauenarzt angeboten werden können.
  • Das Extrabudget von 250 Euro für Schwangerenvorsorge können werdende Mütter u.a. für erweiterten Ultraschall einsetzen.
  • 3D-Ultraschalluntersuchungen (Baby-TV) und Frühultraschall (im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Paket).
  • Zusätzlicher Ultraschall (Erstattung 70%, insgesamt für Schwangerschaftsleistungen max. 200 Euro je Schwangerschaft).
  • Die BKK Melitta Plus erstattet die Kosten für eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung zu 100 %! Insgesamt bis zu 200 EUR für das Mehrleistungspaket je Schwangerschaft.
  • 100 % Kostenübernahme im Rahmen der erweiterten Schwangerschaftsvorsorge - bis zu 120 Euro je Schwangerschaft
  • Über die gesetzlichen Leistungen hinaus übernimmt die BKK Public zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (z.B. Ultraschalluntersuchungen). Insgesamt ist ein Zuschuss von 200 EUR je Schwangerschaft möglich.
  • Kostenerstattung gibt es für eine zusätzliche Frühultraschalluntersuchung/ 3D-Ultraschalluntersuchung (insgesamt bis zu 220€ im Gesundheitskonto Junge Familie)
  • Im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere (200 Euro für Schwangerschaftsleistungen): Ultraschalluntersuchungen, auch 3D/4D-Ultraschall, Fein-Ultraschall oder Organ-Ultraschall in der 20.-22. Schwangerschaftswoche, für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhtem medizinischem Risiko hinsichtlich der körperlichen Fehlbildungen ihres ungeborenen Kindes.
  • Ultraschalluntersuchungen für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhtem medizinischen Risiko hinsichtlich körperlicher Fehlbildungen ihres ungeborenen Kindes (bis zu 100 Euro insgesamt für Schwangerschaftsleistungen).
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und/oder 3-D oder Farbdoppler-Ultraschall bei schwangeren Frauen mit möglichen Risikofaktoren oder einer möglichen Gefährdung des ungeborenen Kindes werden bezahlt (Zuschuss für besondere Schwangerschaftsleistungen max. 150 EUR je Schwangerschaft)
  • Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an Ultraschalluntersuchungen mit bis zu 100 EUR jährlich (gehört zu den zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft, die insgesamt mit bis zu 100 EUR bezuschusst werden).
  • Versicherte erhalten bis 120 Euro für zusätzliche Untersuchungen während der Schwangerschaft, z.B. erweiterte Ultraschalluntersuchungen.
  • Über die gesetzlich geregelten Schwanger- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die Debeka BKK Kosten für ergänzende Ultraschalluntersuchungen (auch 3D- oder Farbultraschall) in Höhe von insgesamt maximal 250 EUR je Schwangerschaft, jedoch nicht mehr als die den Versicherten tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bzw. 3-D oder Farbdoppler -Ultraschall wird bei familiärer Vorbelastung oder auf ärztliche Empfehlung bezahlt (gesamter Zuschuss für Schwangerschaftsleistungen beträgt maximal 120,00 EUR je Schwangerschaft)
  • Bei medizinischer Indikation können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen des ungeborenen Kindes im Rahmen des Gesundheitskontos mit 100 Euro bezuschussen werden.
  • Die HEK beteiligt sich an den Kosten für diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen (Kostenübernahme 70 %, max. 50 EUR im Jahr für alle zusätzlichen Leistungen in der Schwangerschaft).
  • Die hkk bezuschusst zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (für die zusätzl. Schwangerschaftsleistungen stehen insgesamt 80% bis 300 EUR zur Verfügung).
  • Erweiterter Ultraschall wird bezahlt (im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu insg. 100 EUR).
  • Die IKK classic erstattet bis zu 100 Euro für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhten medizinischem Risiko hinsichtlich der körperlichen Fehlbildungen ihres ungeborenen Kindes (sofern keine gesetzliche Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien). Insgesamt stehen bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zur Verfügung
  • Kosten für 3-D oder Farbdoppler-Ultraschall werden übernommen (80% des Rechnungsbetrages, max. 125 EUR insgesamt für zusätzliche Vorsorgeleistungen für Schwangere je Schwangerschaft).
  • Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos erstattet die IKK Südwest viele attraktive Leistungen während der Schwangerschaft (u.a. erweiterter Ultraschall). Die tatsächlich entstandenen Kosten werden in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro je Schwangerschaft, erstattet.
  • Schwangere Frauen erhalten bei der KNAPPSCHAFT einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200 EUR pro Schwangerschaft. Dieser kann für weitere (3-D) Ultraschalluntersuchungen eingesetzt werden.
  • Die mhplus übernimmt bis zu 150,00 Euro pro Schwangerschaft für zusätzliche Vorsorgeleistungen, u. a. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft gibt´s bei diagnostiziertem erhöhtem Risiko von körperlichen Fehlbildungen Ihres ungeborenen Babys. Untersuchungen ohne medizinischen Hintergrund (z.B. Baby-Fernsehen) werden nicht übernommen.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (auch 3D) bei festgestellten Auffälligkeiten sind möglich (Zuschuss über unser Gesundheitskonto "Flexcheck Startguthaben").
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und/oder 3D oder Farbdoppler-Ultraschall: Bei schwangeren Frauen mit möglichen Risikofaktoren oder einer möglichen Gefährdung des ungeborenen Kindes (insgesamt ist ein Zuschuss von max. 50,00 EUR je Schwangerschaft für Toxoplasmose-Screening und zus. Ultraschall möglich).
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchung (und/oder 3D- oder Farbdopplerultraschall) wird erstattet (im Rahmen der Satzungsleistungen einmalig insgesamt bis zu 150 EUR der Kosten).
  • Über das Programm SBK-Babyglück kann ein flexibles Budget von 150 € für Ultraschalluntersuchungen aller Art (z.B. Nackentransparenzmessung) eingesetzt werden.
  • Die SECURVITA Krankenkasse gewährt einen Zuschuss für den erweiterten Ultraschall (zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen werden zu 100 Prozent bis maximal 150 Euro erstattet).
  • Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bzw. 3-D- oder Farbdoppler-Ultraschall werden übernommen in Höhe von 90 %, begrenzt auf maximal 200 Euro je Schwangerschaft (im Rahmen des „Familien-Budgets“).
  • Feinsonografie im Rahmen der TK-Versorgungsverträge "Babyfocus" zur Schwangerschaft & Geburt.
  • Über die gesetzlichen Leistungen hinaus übernimmt die TUI BKK zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (z.B. Ultraschall- untersuchungen). Insgesamt ist ein Zuschuss von 200 EUR je Schwangerschaft möglich.
  • Die Kosten für einen erweiterten Ultraschall in der 20.-22. Schwangerschaftswoche können im Rahmen eines Gesundheitskontos in Anspruch genommen werden (max. 100 Euro insgesamt für zusätzliche Leistungen je Schwangerschaft). Im Rahmen des Programms „Gesund schwanger“ wird zwischen der 4. Und 8. SSW ein zusätzlicher vaginaler Frühultraschall angeboten.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchung wird bei festgestellten Auffälligkeiten erstattet je Untersuchung zu 80% der tatsächlichen Kosten (je Schwangerschaft insgesamt in Höhe von bis zu 200 Euro für Schwangerschaftsleistungen).
  • Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für den erweiterten Ultraschall im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 255,00 Euro.
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