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2023-02-03T23:39:53+01:00

Krankenkassen in Deutschland

Die Krankenkassen in Deutschland sind Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbsverwaltung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Arbeitslosen-, Renten-, und Pflegeversicherung Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) verpflichtet.

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Aufgaben der Krankenkassen
  • 2 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 3 Träger der Krankenkassen - Kassenarten
  • 4 Aufsichtsbehörden der Krankenkassen
  • 5 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 6 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Aufgaben der Krankenkassen

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den Krankenkassen finanzierten Gesundheits- und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein und dürfen das "Maß des Notwendigen" nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn der in Deutschland lebenden Menschen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden Risiko.

Träger der Krankenkassen - Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

  • AOK
  • BKK
  • IKK
  • Ersatzkrankenkassen
  • Knappschaft
  • LKK
Logo AOK Logo AOK
Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 24,2 Millionen Versicherte betreuen (Stand 07/14). Dies entspricht einen Marktanteil von fast 35%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
Logo BKK Logo BKK
Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 17% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
Logo IKK Logo IKK
Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,4 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 8 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
Ersatzktankenkassen Ersatzktankenkassen
Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen über 26 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von über 37 % (Stand 07/14). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
Logo Knappschaft Logo Knappschaft
Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,73 Millionen Versicherte (Stand 07/14).
Landwirtschaftliche Krankenkasse Landwirtschaftliche Krankenkasse
Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende Juni 2014 zählte der LKK ca 723.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörden der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch behörden unterscheidet man zwischen bundesunmittelbaren gesetzlichen Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesversicherungsamt die Aufsicht, während die Sozialministerien der Länder für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen zuständig sind. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesversicherungsamt

Bundesversicherungsamt
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bva.de
https://www.bundesversicherungsamt.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

 

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Reihe von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2022) und 24 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Anzahl der Krankenkassen 1970 - 2022 Anzahl der Krankenkassen 1970 - 2022GKV Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

 

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene zusammen mit seinen Kindern versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Nach welchen Prinzipien arbeiten die Krankenkassen?

Antwort: Gesetzliche Krankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften öffentlichen Rechts und arbeiten nach dem Solidarprinzip. Sie nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. gesetzliche Kassen unterliegen einer öffentlichen Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Das Prinzip der Selbstverwaltung wird durch Sozialwahlen gewährleistet, zu denen auch Versichertenvertreter als Kandidaten zugelassen sind.

Private Krankenkassen werden von privatrechtlichen Unternehmen geführt und unterliegen als solche dem Handels- , Versicherungs- und Steuerrecht. Sie kalkulieren gewinnorientiert nach dem Äquvalenzprinzip, legen also die Versicherungsprämien in Relation zur Höhe der ermittelten versicherten Risikiken fest. Um der gesetzlichen Pflicht nach Alterungsrückstellungen ihrer Mitglieder nachzukommen, legen sie einen Teil der Mitgliedsbeiträge an den internationalen Kapitalmärkten an.    


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kassse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 76 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter.


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag ( 14,6% ) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele


Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3600 €  | Zusatzbeitrag: 1,3 % 
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3600 €  x 7,3 % /100 + 3600 x 1,3 %/100 = 309,60 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 4000 €  | Zusatzbeitrag: 0,6 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 4000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 0,6 %/100 = 608,00 Euro

 

 

 

 

 

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