Vorsorgeuntersuchungen, Check-Up und Früherkennung
Entstehende Krankheiten bereits in einem möglichst frühzeitigen Stadium zu erkennen, diagnostizieren und behandeln zu können, ist das Ziel der Vorsorge- oder auch Früherkennungsuntersuchungen. Gesetzlich Versicherte haben je nach Alter und Geschlecht regelmäßig Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen. Diese betreffen ausgewählte schwerwiegende Krankheiten wie zum Beispiel Krebs und reichen von Tests und Screenings, Spiegelungen und Abtastuntersuchungen bis hin zu einem umfassenden Check-up.
Vorsorgeuntersuchungen für Frauen
Früherkennungsuntersuchung in der Schwangerschaft
Nach den Mutterschafts-Richtlinien des G-BA sind für den Zeitraum der Schwangerschaft eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Diese werden im Mutterpass dokumentiert und können auch von freiberuflichen Hebammen durchgeführt werden. Im Folgenden sind die Inhalte und der Turnus für die Termine der Schwangeren-Vorsorge aufgeführt.
Teil der Erstuntersuchung ist außerdem eine Blutuntersuchung. Um die Blutgruppe und den Rhesusfaktor zu bestimmen, wird der Schwangeren Blut abgenommen. Mit dem Antikörpersuchtest und anhand der Rhesusfaktoren beider Eltern kann so eine eventuelle Rhesusunverträglichkeit von Mutter und Kind festgestellt werden.
Die Blutprobe wird daneben mit Hilfe des Rötelntests untersucht, um herauszufinden, ob die Schwangere durch Impfungen oder eine frühere Erkrankung ausreichend Antikörper gegen Röteln gebildet hat. Mit dem LSR-Test (Lues-Such-Reaktion) wird im Blut nach Syphilis-Erregern gesucht, weil diese eine Gefahr für das Ungeborene darstellen und es schädigen können.
Da sich eine HIV-Infektion der Schwangeren auch auf das noch ungeborene Kind übertragen kann, wird ein HIV-Test angeboten, um die Ansteckung des Ungeborenen zu verhindern. Das Ergebnis des Tests wird der Schwangeren in einem vertraulichen Gespräch mitgeteilt, aber nicht in den Mutterpass eingetragen. Diesen Mutterpass erhält die Schwangere am Ende der Untersuchung. In ihm werden alle wichtigen Informationen zum Verlauf der Schwangerschaft dokumentiert. Er soll vor allem in Notfällen schnell Auskunft geben können, weshalb Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich tragen sollten.
Der Gynäkologe gibt Tipps zur Schwangerschaft und erklärt insbesondere, worauf bei der Ernährung geachtet werden sollte.
Mit dem Screening soll ermittelt werden, ob die Schwangerschaft regulär verläuft und ob sich das Kind normal entwickelt.
Bei der Ultraschalluntersuchung werden Schallwellen eingesetzt, um die Gebärmutter sichtbar zu machen. Die Schallwellen werden von den Gewebeschichten des Körpers zurückgeworfen und über einen Schallkopf auf das Ultraschallgerät übertragen. Der Frauenarzt kann dadurch zum Beispiel Größe und Lage des Ungeborenen feststellen und die Lage der Plazenta sowie die Fruchtwassermenge untersuchen.
Die erste Basis-Ultraschalluntersuchung findet zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Bei dieser Untersuchung wird die Schwangerschaft bestätigt und kontrolliert, ob sich aus der befruchteten Eizelle ein Embryo beziehungsweise ein Fötus entwickelt hat. Außerdem prüft der Frauenarzt, ob die Herztöne des Kindes zu hören sind. Anhand der Körpergröße des Ungeborenen wird die Schwangerschaftswoche bestimmt und ein voraussichtlicher Geburtstermin errechnet. Falls Mehrlinge erwartet werden, kann dies festgestellt werden.
Wie bei jeder anderen Früherkennungsuntersuchung werden außerdem Gewicht, Blutdruck sowie Urin der Schwangeren kontrolliert. Der Arzt überprüft außerdem die Lage der Gebärmutter. Darüber hinaus wird in regelmäßigen Abständen der Hämoglobinwert im Blut bestimmt, um Eisenmangel vorzubeugen.
Der Arzt überprüft die Herztöne des Kindes, um festzustellen, ob das Kind gesund ist. Zudem werden die Lage des Kindes und die Größe der Gebärmutter kontrolliert. Gegebenenfalls wird die Schwangere auch vaginal untersucht. Unter Umständen wird der Hämoglobinwert im Blut ermittelt.
Fällt die Entscheidung für die Basis-Ultraschalluntersuchung, wird neben dem Umfang von Kopf und Bauch des Ungeborenen auch die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Zudem werden Lage und Struktur der Plazenta beurteilt.
Wird die zweite Alternative, die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung, ausgewählt, werden zusätzlich noch der Kopf (Hirnkammern, Kleinhirn), Hals und Rücken (Entwicklung), Brustkorb (Größenverhältnis von Brustkorb und Herz, Sichtbarkeit des Herzens, Herzrhythmus) und Rumpf (Sichtbarkeit von Magen und Harnblase) untersucht.
Um die erweitere Basis-Ultraschalluntersuchung durchführen zu können, muss der Frauenarzt zuvor eine Wissensprüfung absolviert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Überweisung an einen Pränataldiagnostiker notwendig.
Daneben findet erneut die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung statt, das heißt, bei der Schwangeren werden Gewicht, Blutdruck und Urin kontrolliert; eventuell wird eine vaginale Untersuchung und eine Hämoglobinwertbestimmung durchgeführt. Außerdem überprüft der behandelnde Arzt die Lage sowie die Herztöne des Kindes und die Größe der Gebärmutter.
Zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes werden von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen oralen Glukosetoleranztest, auch Zuckerbelastungstest genannt, übernommen. Für den Stresstest muss die Schwangere zunächst eine Glukoselösung zu sich nehmen. Nach ein bis zwei Stunden wird dann der Blutzuckerwert bestimmt. Der Test kann in der Regel ab der 24. Schwangerschaftswoche gemacht werden.
Für den Zeitraum zwischen der 23. und 25. Schwangerschaftswoche ist zudem eine Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung vorgesehen. Hier finden die regulären Untersuchungen statt, also das Messen von Gewicht und Blutdruck sowie die Untersuchung einer Urinprobe der Schwangeren, die Kontrolle der Lage von Gebärmutter und Kind sowie der Herztöne des Ungeborenen.
Bis zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche kann außerdem der orale Glukosetoleranztest erfolgen, um Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig zu erkennen. Ein bis zwei Stunden, nachdem die Schwangere eine glukosehaltige Lösung zu sich genommen hat, wird ihr Blutzuckerwert ermittelt. Dieser Wert gibt Aufschluss über eine mögliche Erkrankung an Schwangerschaftsdiabetes.
Wie bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden auch wieder die üblichen Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Bei der Schwangeren werden Blutdruck, Gewicht und Urin kontrolliert. Die Herztöne und Lage des Kindes werden wieder überprüft, wie auch die Größe der Gebärmutter. Eventuell wird die Schwangere vaginal untersucht und ihr Hämoglobinwert ermittelt.
Viele Ärzte überprüfen die Herztöne des Babys bei dieser Untersuchung zusätzlich mit einem CTG (Kardiotokogramm), obwohl es gemäß den Mutterschaftsrichtlinien bei Schwangerschaften ohne Auffälligkeiten noch nicht vorgesehen ist.
Ab der 32. Schwangerschaftswoche ist eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B möglich. Die Erkrankung kann zu schweren Leberschäden führen. Ist die Schwangere an Hepatitis B erkrankt, kann die Infektion bei der Geburt auf das Kind übertragen werden.
Bei der Blutuntersuchung wird das HBs-Antigen der Mutter bestimmt. Lässt sich eine Hepatitis B-Erkrankung feststellen, können Maßnahmen direkt nach der Geburt getroffen werden, um eine Ansteckung des Babys zu verhindern.
Die Vorsorgeuntersuchungen finden ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 14 Tage statt.
Um die Herztöne des Kindes zu überprüfen, wird der Arzt diese mit Hilfe eines CTG (Kardiotokogramm) kontrollieren, um Unregelmäßigkeiten feststellen zu können. Gleichzeitig kann die Wehentätigkeit beobachtet werden.
Daneben finden die üblichen Untersuchungen statt, das heißt eine Kontrolle des Gewichts, Blutdrucks und Urins der Schwangeren, außerdem die Überprüfung der Lage des Kindes sowie der Gebärmutter und, falls nötig, eine vaginale Untersuchung und die Bestimmung des Hämoglobinwertes.
Sollte das Kind bis zum 10. Tag nach dem errechneten Geburtstermin noch nicht auf der Welt sein, wird wahrscheinlich zur Einleitung der Geburt geraten.
Brustkrebsvorsorge: Mammografie und Tastuntersuchungen
Neben der jährlichen Tastuntersuchung steht Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr eine weitere Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung in Bezug auf Brustkrebs (Mammakarzinom) zu. Mammographie bezeichnet eine Röntgenuntersuchung der Brust, bei der nicht nur Mammakarzinome, sondern auch deren Vorstufen, also Knoten, Asymmetrien, Verdickungen und Kalkablagerungen erkannt werden können. Frauen, die zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, werden alle zwei Jahre schriftlich per Post von der zentralen Stelle zum Mammographie-Screening in eine spezielle Praxis eingeladen. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig; eine Überweisung nicht erforderlich.
Ablauf des Mammografie-Screenings
Vor der Röntgenuntersuchung muss zunächst ein Fragebogen ausgefüllt werden, in dem persönliche Daten und Vorerkrankungen erfasst werden. Brustkrebserkrankungen in der Familie sollten ebenfalls angegeben werden. Bei der Erfassung der Daten und der Krankengeschichte hilft eine Röntgenassistentin, die gegebenenfalls auch Fragen bezüglich der Untersuchung beantwortet.
Die Röntgenassistentin erklärt zuvor den Ablauf der Untersuchung und führt diese anschließend durch. Für die Mammographie wird die Brust zwischen zwei Plexiglasplatten gelegt und zusammengedrückt. Dieser Vorgang kann unter Umständen schmerzhaft und unangenehm sein, ist jedoch notwendig, um die Aufnahmen am Ende besser beurteilen zu können.
Von der Brust werden zwei Röntgenaufnahmen aus unterschiedlichen Richtungen gemacht: Zum einen wird die Brust von oben nach unten (cranio-causal) und zum anderen schräg von der Mitte zur Seite (medio-lateral-oblique) durchleuchtet.
Die Auswertung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, die Aufnahmen werden somit von zwei speziell geschulten Ärzten unabhängig voneinander begutachtet (Doppelbefundung). Die Untersuchungsergebnisse werden der Versicherten innerhalb von sieben Werktagen per Post mitgeteilt.
Auswertung und Benachrichtigung über die Ergebnisse
Sind die Ergebnisse der Untersuchung unauffällig, erhält man hierüber eine Mitteilung und wird zwei Jahre später erneut zum Mammographie-Screening eingeladen. Wurden verdächtige Veränderungen gefunden, werden diese mit dem Leiter der Screening-Einheit besprochen und das weitere Vorgehen festgelegt. Außerdem wird die Patientin zu einer weiteren Untersuchung eingeladen.
Tastuntersuchung der Brust
Im Rahmen des Vorsorgeprogramms steht Frauen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, einmal jährlich eine Tastuntersuchung der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs zu. Für die entstandenen Kosten kommen die gesetzlichen Krankenkassen auf.
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Im Jahr 2014 wurde die Krankheit bei über 69.000 Frauen in Deutschland diagnostiziert, mehr als 17.500 Frauen starben daran. Je früher die bösartigen Tumore in der Brust (Mammakarzinome) erkannt und behandelt werden, desto größer sind auch die Heilungschancen. Neben der Mammografie ist die Tastuntersuchung daher eine wichtige Vorsorgemaßnahme in der Krebsfrüherkennung bei Frauen.
Ablauf einer Tastuntersuchung
Abgetastet werden beide Brüste und die Lymphknoten in dem Bereich bis zu den Achselhöhlen. Dabei achtet der Arzt auf mögliche Verhärtungen oder Knötchen und prüft, ob die Lymphknoten vergrößert sind. Auch nach äußeren Veränderungen, zum Beispiel Rötungen, wird ebenfalls geschaut. Die Patientin erhält eine Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung, um Auffälligkeiten in der Brust selbst erkennen zu können.
"Discovering Hands" setzt den Tastsinn blinder und sehbehinderter Frauen zur Früherkennung von Brustkrebs ein. Wegen ihres besonders ausgeprägten Tastsinns und einer neunmonatigen theoretischen und praktischen Ausbildung finden die Medizinischen Tastsucherinnen (MTU’s) bereits kleinste Gewebeveränderungen. Die Untersuchung dauert 30 Minuten bis 60 Minuten und wird im Sitzen und Liegen durchgeführt. Mit Hilfe von Spezialklebestreifen orientieren sich die MTU’s an der Brust und tasten das Brustgewebe vollständig in allen Ebenen ab.
Bisher übernehmen 12 Krankenkassen einmal jährlich die Kosten für die Untersuchung in Höhe von 46,50 Euro. Sie ist eine Ergänzung zu der jährlichen Tastuntersuchung beim Gynäkologen, ersetzt diese jedoch nicht.
Daneben bietet Discovering Hands auch die Möglichkeit einer Betriebsuntersuchung.
Mehr Information sowie teilnehmende Praxen und Kliniken unter: https://www.discovering-hands.de/
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Gebärmutterhalskrebs, auch Zervixkarzinom genannt, bezeichnet bösartige Veränderungen des Gewebes im Bereich des Gebärmutterhalses. Meist ist eine Infektion mit humanen Papillomviren (kurz: HPV) der Auslöser für die Krebserkrankung. Diese werden hauptsächlich beim Geschlechtsverkehr übertragen. Eine Infektion mit HPV hat nicht zwingend die Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs zur Folge, denn je nach Virustyp ist eine folgenlose Abheilung möglich. Jedoch kommt es vor, dass einige Viren überleben und sich in die Zellen der Gebärmutterschleimhaut einnisten.
Warum ist eine Früherkennungsuntersuchung wichtig?
Ein Zervixkarzinom entwickelt sich über viele Jahre hinweg und ruft zunächst keine Symptome hervor, sodass es lange Zeit nicht bemerkt wird. Untersuchungen in regelmäßigen Abständen sind daher wichtig, um Veränderungen am Gebärmutterhals rechtzeitig zu erkennen und zu beobachten.
Jede gesetzlich versicherte Frau ab dem 20. Lebensjahr hat einmal im Kalenderjahr Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung
von Gebärmutterhalskrebs.
Die Kosten für diese wichtige und empfohlene Vorsorgeuntersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt per Gesundheitskarte.
Ablauf der Untersuchung
Neben einer gezielten Anamnese ist auch die Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane Teil der Vorsorgeuntersuchung. Der Gynäkologe tastet hierfür die Gebärmutter und Genitalorgane im Unterbauch durch die Bauchdecke ab. Um Muttermund, Gebärmutter, Gebärmutterhals und Eierstöcke zu untersuchen, führt der Arzt zwei Finger in die Scheide ein und drückt gleichzeitig von außen auf den Unterbauch. Er schaut außerdem, ob Schamlippen oder Scheideneingang Veränderungen aufweisen. Anschließend wird der Gebärmutterhals mit Hilfe des Spekulums (Spiegel) betrachtet. Mittels eines Wattestäbchens oder Spatels werden dabei Zellen von der Schleimhaut des Gebärmutterhalses sowie des Muttermundes entnommen (Abstrich). Die Entnahme der Zellen dauert nur wenige Sekunden und ist in der Regel schmerzfrei. Viele Frauen empfinden die Behandlung jedoch als unangenehm. Im Anschluss wird dieser Abstrich in ein Labor geschickt und dort mikroskopisch untersucht (sogenannter Pap-Test, benannt nach seinem Entwickler, dem griechischen Arzt George Papanicolaou).
Auswertung und Einstufung der Ergebnisse
Die Ergebnisse des Pap-Tests werden nach der Münchener Nomenklatur in verschiedene Befundgruppen eingeteilt und mit römischen Zahlen von I bis V und zusätzlichen Buchstaben bezeichnet. Pap I steht für einen unauffälligen, normalen Befund. Ein auffälliges Ergebnis ist nicht gleichbedeutend mit einer Krebserkrankung, denn auch leichte Zellveränderungen und harmlose Entzündungen, die sich von allein zurückbilden, können einen solchen Befund auslösen. Sehr wahrscheinlich ist eine Krebserkrankung bei Pap V; hier wurden bösartige Tumorzellen nachgewiesen.
Test auf Chlamydien
Die Infektion mit Chlamydia trachomatis zählt zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten weltweit. Speziell junge Frauen sind aus anatomischen Gründen besonders anfällig für eine Infektion durch ungeschützten Geschlechtsverkehr. Aufgrund einer die Ansteckung begünstigenden Art der Schleimhaut können sich die Bakterien bei ihnen leichter festsetzen. Bleibt die Krankheit unbehandelt, können Entzündungen von Eierstöcken, Eileitern und Gebärmutter die Folge sein. Im schlimmsten Fall führt die Infektion zur Unfruchtbarkeit, auch Komplikationen in der Schwangerschaft sind möglich.
Entwicklung und Behandlung einer Infektion
Da Chlamydien meist keine spürbaren Symptome hervorrufen, bleibt die Infektion oft unbekannt. Für den Test auf Chlamydien wird eine Probe des ersten Urins am Morgen benötigt. Diese wird in ein Labor eingeschickt und dort untersucht. Können Partikel des Bakterienerbgutes nachgewiesen werden, weist dies auf eine Chlamydien-Infektion hin. Wird die Ansteckung rechtzeitig bemerkt, ist eine Behandlung mittels Antibiotikum und eine schnelle und folgenlose Abheilung möglich. Wichtig ist, dass auch der Partner mitbehandelt wird, da es ansonsten zu Neuinfektionen kommt.
Anspruch und Kostenübernahme der Krankenkasse
Bis zum 25. Lebensjahr steht deshalb jeder Frau in Deutschland ein Anspruch auf ein Chlamydien-Screening pro Jahr zu. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Vorsorgeuntersuchungen für Männer
Urologische Vorsorge gegen Prostatakrebs
Gesetzlich versicherte Männer haben ab einem Alter von 45 Jahren die Möglichkeit, eine kostenlose urologische Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebs durchführen lassen. Diese Vorsorgemaßnahme richtet sich darauf, eine mögliche Erkrankung an Prostatakrebs oder Genitalkrebs rechtzeitig zu diagnostizieren und entsprechend behandeln zu können.
Statistisch wurde nachgewiesen, dass die Teilnahme an der Früherkennung das individuelle Risiko, an einer Erkrankung mit Prostatakrebs zu sterben, statistisch deutlich senkt.
Ablauf der Untersuchung
Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch, in dem auch nach Lebensumständen und Vorerkrankungen in der Familie gefragt wird, beginnt die eigentliche Untersuchung zunächst mit einem Abtasten der äußeren Geschlechtsteile und einer genauen Untersuchung des Hautbildes. Danach tastet der Arzt die Lymphknoten in der Leistengegend nach eventuellen untypischen Vergrößerungen ab und untersucht auch das Gewebe der Prostata manuell.
Zusatzleistung PSA-Test
Eine Bestimmung des Konzentrationsgehaltes des Prostataenzyms PSA im Blut gehört zu den Labormethoden der Krebsfrüherkennung. Gerade aggressive Formen des Prostatakrebses bei jüngeren Männern sollen durch dieses Screening rechtzeitig erkannt werden können. Ein PSA-Test ist bislang privat als IgeL-Leistung zu bezahlen. Einige Krankenkassen übernehmen diese Untersuchung im Rahmen der urologischen Krebsvorsorge als Zusatzleistung.
Vorsorgeuntersuchungen für Frauen und Männer
Check-up-Untersuchungen
Für Frauen und Männer ab 35 Jahren werden die Kosten eines Check-Up alle drei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dadurch sollen insbesondere Herz-Kreislauf- sowie Nierenerkrankungen und Stoffwechselstörungen frühzeitig erkannt werden. Durchgeführt wird der Check-up entweder von einem Allgemeinmediziner oder einem Internisten. Zu Beginn der Untersuchung interessiert sich der Arzt in einem Anamnesegespräch für den allgemeinen Gesundheitszustand und die Lebensgewohnheiten des Patienten. Besonders über eigene Erkrankungen, Beschwerden und die Medikamenteneinnahme sowie Krankheiten in der Familie wird er etwas erfahren wollen. Außerdem überprüft er den Impfstatus. Daneben spielen auch der Nikotin- und Alkoholkonsum, Stress im Alltag und sportliche Aktivitäten eine Rolle.
Als Nächstes wird vom Arzt eine gründliche körperliche Untersuchung durchgeführt. Hierzu gehören:
- Abhören von Herz und Lunge
- Abtasten des Bauchraums
- Inspizieren des Bewegungsapparats und der Gelenke
- Untersuchung der Sinnesorgane sowie der Haut auf Auffälligkeiten
- Blutentnahme und Untersuchung im Labor. Die Cholesterin- und Glukosewerte geben Aufschluss über eine mögliche Diabetes-Erkrankung.
- Messen des Blutdrucks. Zusammen mit dem Cholesterinwert können so Anzeichen für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung oder einen Herzinfarkt erkannt werden.
- Untersuchung des Urins und Ermittlung der Werte von Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit. Daraus können sich Hinweise auf eine Nieren- oder Blasenerkrankung, zum Beispiel Nierensteine oder eine Mangelernährung, ergeben.
Abschließend wird der Patient zu einem Gespräch eingeladen, sobald alle Befunde vorliegen. Der Arzt teilt ihm die Ergebnisse der Untersuchung mit, gibt Ratschläge für eine gesündere Lebensweise und Präventionstipps. Gegebenenfalls werden weitere medizinische Maßnahmen ergriffen.
Hautkrebs-Screening
Seit Juli 2008 haben Männer und Frauen, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Für die Untersuchung kann man entweder einen Hautarzt (Dermatologen) oder einen Hausarzt aufsuchen, solange er für das Hautkrebs-Screening zertifiziert ist. Ziel ist es, Hinweise auf schwarzen Hautkrebs (maligne Melanome) und weißen Hautkrebs (Basalzell- und Plattenepithelkarzinom) möglichst früh zu erkennen.
Ablauf des Screenings
Der Arzt erkundigt sich zuerst nach dem allgemeinen Gesundheitszustand und Vorerkrankungen. So können individuelle Risiken für Hautkrebs festgestellt werden. Im Anschluss daran wird die Haut des Patienten von der Kopfhaut bis hin zur Fußsohle mit bloßem Auge betrachtet. Dabei achtet der Arzt auch auf Stellen, die der Sonne eher weniger ausgesetzt sind, denn auch dort kann Hautkrebs entstehen. Inspiziert werden deshalb auch die Afterregion, äußeren Genitalien, die Mundschleimhaut sowie das Zahnfleisch und die Lippen. Insbesondere Muttermale und Leberflecken werden eingehend untersucht. Besteht Verdacht auf eine bösartige Veränderung der Haut, prüft der Arzt ein zweites Mal und entnimmt eine Gewerbeprobe. Zum Schluss klärt der Arzt über die Risikofaktoren auf und gibt Tipps zum Schutz der Haut und dem Umgang mit der Sonne.
Der Gesundheits-Check-up kann auch in Verbindung mit dem Hautkrebsscreening erfolgen.
Zusatzleistung der Krankenkassen: erweiterte Altersgrenzen
Eine regelmäßige Untersuchung der Haut wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen bereits vor Vollendung des 35. Lebensjahrs übernommen.
Darmkrebsfrüherkennung durch Stuhltest
Darmkrebs bezeichnet das Wachstum von bösartigen Tumoren im Bereich des Dickdarms. Mit circa 61.000 jährlichen Neuerkrankungen gehört Darmkrebs zu den am häufigsten auftretenden Krebsarten in Deutschland.
Darmtumore bluten häufig, jedoch ist die Menge meist so gering, dass sie mit bloßem Auge nicht erkennbar ist. Zur Früherkennung haben deshalb alle Versicherten in Deutschland zwischen 50 und 55 Jahren Anspruch auf einen jährlichen Test auf okkultes (verborgenes) Blut im Stuhl. Seit 1. April 2017 wird hierfür der immunologische Test (iFOBT) herangezogen.
Benötigt wird dafür ein Stuhlproben-Entnahmeset, welches man beim Arzt erhält. Entsprechend der enthaltenen Anleitung muss zuhause eine Stuhlprobe entnommen und in ein Röhrchen gegeben werden. Das Röhrchen sollte so schnell wie möglich bei dem Arzt abgegeben werden. Anschließend wird die Probe in ein Labor geschickt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden dem Arzt mitgeteilt. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird der Patient informiert und es werden weitere Untersuchungen veranlasst.
Der immunologische Stuhltest löste den zuvor angebotenen Guajak-Test (gFOBT) auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ab. Studien hatten gezeigt, dass mit dem chemischen Guajak-Test deutlich weniger Karzinome entdeckt werden als mit dem immunologischen Stuhltest. Statt wie nun einer Probe, musste der Patient Proben aus drei verschiedenen Stuhlgängen entnehmen und auf ein Filterpapier geben. Der Arzt konnte die Proben danach mit Hilfe einer Wasserstoffperoxid-Lösung selber untersuchen; das Einschicken in ein Labor war nicht notwendig. Zusätzlich war die Einhaltung einer strengen Diät erforderlich, um die Untersuchungsergebnisse nicht zu verfälschen. Denn da der Guajak-Test nicht zwischen menschlichem und tierischem Blut unterscheidet, konnte auch Blut aus Fleisch zu einem auffälligen Ergebnis führen. Der immunologische Test erkennt menschliches Blut hingegen mit der Hilfe von Antikörpern. Eine Diät muss daher nicht mehr eingehalten werden.
Darmkrebsfrüherkennung ab dem 55. Lebensjahr
Zur weiteren Früherkennung von Darmkrebs können Frauen und Männer ab 55 Jahren wählen:
Sie können sich für weitere immunologische Stuhltests entscheiden. Die Untersuchung auf okkultes (verborgenes) Blut im Stuhl findet dann nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre statt. Als Alternative werden zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren angeboten.
Bei der Darmspiegelung (Koloskopie) wird der Darm auf Polypen und andere Veränderungen untersucht. Durchgeführt wird die Untersuchung von einem Gastroenterologen, einem Spezialisten für Magen-Darm-Erkrankungen, oder im Krankenhaus. Bei der Anmeldung zur Darmspiegelung oder einige Tage vor der Untersuchung erhält der Patient vom Arzt oder den Arzthelfern genaue Informationen über die Ernährung und Abführung sowie über die sonstige Vorbereitung. Diese Maßnahme ist notwendig, da aussagekräftige Untersuchungsergebnisse nur möglich sind, wenn der Darm gereinigt ist. Insgesamt dauert die Koloskopie zwischen 20 und 40 Minuten. Ein Beruhigungsmittel, welches leicht schläfrig macht, wird dem Patienten direkt vor der Darmspiegelung angeboten.
Neben Darmkrebs und dessen Vorstufen (Polypen) können auch akute Entzündungen, chronische Erkrankungen und Durchblutungsstörungen der Darmwand erkannt werden.
Durchgeführt wird die Untersuchung mit einem Endoskop. Dabei handelt es sich um einen biegsamen Schlauch, der ca. 1,5 m lang und ungefähr 1 cm dick ist. An dessen Ende befinden sich eine Lichtquelle sowie eine kleine Kamera, welche die Darmschleimhaut filmt. Die erzeugten Bilder betrachtet der Arzt auf einem Monitor. Außerdem besitzt das Endoskop Kanäle, durch die spezielle Instrumente eingeführt werden können, um zum Beispiel kleine Wucherungen zu beseitigen.
Da die Patienten kurz vor der Darmspiegelung nichts mehr essen dürfen und eine abführende Lösung zu sich nehmen müssen, wirken Medikamente und die Pille nur eingeschränkt oder gar nicht.
Für die Untersuchung wird das Endoskop über den After in den Darm eingeführt und langsam bis zum Übergang von Dick- und Dünndarm vorgeschoben. Um die Darmschleimhaut besser untersuchen zu können, weitet der Arzt den Darm leicht, indem er über das Endoskop Luft oder Kohlendioxid in den Darm entlässt. Ist der Arzt mit dem Endoskop am Dünndarm angekommen, zieht er das Gerät langsam zurück. Dabei betrachtet der Arzt über die Kamera die Darmwand. Sofern Polypen oder andere verdächtige Stellen entdeckt werden, kann der Arzt diese mit Hilfe von Schlingen oder einer Zange über das Endoskop entfernen und Gewebeproben entnehmen.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reihe von umfassenden medizinischen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9, J1). Durch regelmäßige Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes durch einen Arzt können Krankheiten frühzeitig erkannt und behandelt werden. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme freiwillig, jedoch gibt es in einigen Bundesländern eine Meldepflicht der Ärzte, wenn Untersuchungen versäumt werden. Die Eltern werden dann gegebenenfalls von einer Behörde angemahnt.
Früherkennungsuntersuchungen U1 - U9 sowie J1
Für die Kosten der Früherkennungsuntersuchungen U1–U9 sowie J1 kommen die gesetzlichen Krankenkassen auf, sofern die angegebenen Zeitspannen eingehalten werden. Andernfalls kann die Kostenübernahme entfallen.
Die Eintragung aller Vorsorgeuntersuchungen erfolgt in ein gelbes Heft, welches den Eltern nach der Geburt im Krankenhaus oder vom Kinderarzt übergeben wird.
ALTER: direkt nach der Entbindung
- Apgar-Test (Untersuchung von Hautfarbe, Herzschlag, Reflexen, Muskelspannung und Atmung)
- Untersuchung auf Schwellungen, Gelbsucht und Fehlbildungen
- Nabelschnurblutanalyse
- Messen von Körperlänge, Körpergewicht und Kopfumfang
- Verabreichung von Vitamin K in Tropfenform
- gegebenenfalls Neugeborenenscreening
- Beratung der Eltern zur Ernährung des Kindes
ALTER: 3.–10. Lebenstag
- gegebenenfalls Neugeborenenscreening
- Ermittlung von Größe und Gewicht des Kindes
- Untersuchung, insbesondere von Haut, Sinnesorganen, Brust- und Bauchorganen, Geschlechtsorganen, Kopf (Nase, Augen Ohren) und Skelettsystem (Muskeln, Nerven, Gelenke)
- Verabreichung von Vitamin K in Tropfenform
- Beratung der Eltern zur Verabreichung von Vitamin D und zu den Themen Ernährung, Stillen und Risiken des plötzlichen Kindstods
ALTER: 4.–5. Lebenswoche
- Überprüfung der altersgerechten Entwicklung, hierzu Erkundigung des Arztes über Verhalten des Kindes (Verdauung, Trinken, Schlafen)
- Untersuchung des Hüftgelenks mit Ultraschall
- Überprüfung von Körperfunktionen, Hörvermögen, Augen und Reflexen
- Untersuchung auf Gelbsucht
- Beratung der Eltern zu den Themen Ernährung, Stillen, Unfallverhütung, Risiken des plötzlichen Kindstods, sogenannten „Schreibabys“ und über die erste Impfung
- gegebenenfalls Neugeborenenscreening, sofern noch nicht durchgeführt
ALTER: 3.–4. Lebensmonat
- Ermittlung von Größe und Gewicht des Kindes
- körperliche Untersuchung, unter anderem Kontrolle der Fontanelle (Knochenlücke am Kopf)
- Kontrolle der Motorik und des Reaktionsvermögens des Kindes, zum Beispiel Heben des Kopfes
- Überprüfung des Hör- und Sehvermögens
- Beratung der Eltern zu den Themen Ernährung, Stillen, Unfallverhütung, Risiken des plötzlichen Kindstods sowie sogenannten „Schreibabys“
- gegebenenfalls Impfungen und Beratung
ALTER: 6.–7. Lebensmonat
- Suche nach Hinweisen auf Entwicklungsverzögerungen
- Untersuchung der Augen mittels Tests
- Überprüfung von Beweglichkeit und Körperbeherrschung
- Beratung der Eltern zu den Themen Ernährung, Stillen, Unfallverhütung, Risiken des plötzlichen Kindstods, sogenannten „Schreibabys“, Impfungen und Mundhygiene
ALTER: 10.-12. Lebensmonat
- „Einjahresuntersuchung“
- besonderes Achten auf Entwicklungsauffälligkeiten
- körperliche Untersuchung von Kopf bis Fuß
- Untersuchungen der Augen
- Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung
- Erkundigung des Arztes nach der sprachlichen Entwicklung
- Beratung zum Thema Impfen
ALTER: 21.–24. Lebensmonat
- „Zweijahresuntersuchung“
- Untersuchung der allgemeinen Körperfunktionen, der kognitiven und sprachlichen Entwicklung sowie der motorischen Fähigkeiten
- Messen der Körpergröße und Wiegen
- Beratung zum Thema Impfen
ALTER: 34.-36. Lebensmonat - Kind ist ca. drei Jahre alt
- besonderes Achten auf körperliche, physische und emotionale Auffälligkeiten, um Verhaltens- und Sprachstörungen zu erkennen
- Untersuchung von Zähnen und Kiefer
- Ermittlung von Größe und Gewicht
ALTER: 46.–48. Lebensmonat – Kind ist ca. vier Jahre alt
- Untersuchung von Kopf bis Fuß inklusive Messen und Wiegen
- Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe
- Kontrolle von Hör- und Sehvermögen, Sprachentwicklung und Körperbeherrschung (Haltung, Feinmotorik und Muskeln)
- Erkundigung nach dem Sozialverhalten
- gegebenenfalls Beratung zu therapeutischen Fördermaßnahmen
ALTER: 60.–64. Lebensmonat – Kind ist ca. vier Jahre alt
- letzte Untersuchung vor Schulbeginn
- Schwerpunkt: Grob- und Feinmotorik, Koordinationsfähigkeit, Körperhaltung
- allgemeine körperliche Untersuchung
- Kontrolle des Sehvermögens
- Überprüfung motorischer Fähigkeiten
- Beurteilung von Sprachvermögen und Sozialverhalten zur Einordnung der intellektuellen, seelischen und sozialen Entwicklung des Kindes
- gegebenenfalls Beratung zu Fördermaßnahmen bei Entwicklungsauffälligkeiten
- Beratung zu den Themen Impfung, Ernährung, Bewegung und dem Umgang mit Medien
ALTER: 13.–15. Lebensjahr – Kind ist zwischen 12 und 14 Jahren alt
- eingehende körperliche Untersuchung
- Messen von Körpergröße, Gewicht und Blutdruck
- Untersuchung einer Urinprobe
- Kontrolle von Organen, Skelettsystem und Sinnesorganen
- ggf. Blutentnahme zur Überprüfung der Blutwerte
- Abklärung der pubertären Entwicklung des Jugendlichen
- Überprüfung des Impfstatus
- vertrauliches Gespräch zwischen Arzt und Jugendlichem zur Klärung von Fragen über Sexualität, Verhütung, Rauchen, Drogen und familiären Problemen
Empfohlene Impfungen für Kleinkinder
Ist das Kind zwischen 11 und 14 Monaten alt, ist zum einen die letzte 6-fach-Impfung (bzw. Kombinationsimpfung) gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (Haemophilus influenzae Typ B), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Hepatitis B vorgesehen sowie die letzte Teilimpfung gegen Pneumokokken.
Zum anderen rät die STIKO zur Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR). Hierfür kann ein 3-fach Wirkstoff verwendet werden. Darüber hinaus wird auch eine Impfung gegen Windpocken (Varizellen) empfohlen.
Es gibt die Möglichkeit, das Kind gegen Windpocken und MMR mit einem 4-fach Wirkstoff zu immunisieren (MMRW). Ab einem alter von 12 Monaten kommt eine einmalige Impfung gegen Meningokokken C in Betracht. DieSE Bakterien kommen weltweit vor und können zu schweren Hirnhautentzündungen führen.
TIPP: Die Impfungen können im Rahmen der U6 erfolgen.
Zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat des Kindes sollte die letzte Grundimmunisierung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) sowie gegen Windpocken erfolgen (ggf. MMRW).
HINWEIS: Die U7 ist für Kinder zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat anberaumt, sodass die Impftermine mit der Vorsorgeuntersuchung kombiniert werden können.
Empfohlene Impfungen für Kinder
Eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie und Keuchhusten (Pertussis) sollte zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr stattfinden.
HINWEIS: Durchgeführt werden können die Impfungen zusammen mit der U9 beim Kinderarzt.
Empfohlene Impfungen für Jugendliche
Für die 9 bis 17-Jährigen wird eine weitere Auffrischungsimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, Keuchhusten (Pertussis) und Kinderlähmung empfohlen.
HINWEIS: Findet die Impfung zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr statt, kann sie in Verbindung mit der J1 erfolgen.
Zu den Standardimpfungen für Mädchen gehört außerdem die Immunisierung gegen HPV (Humane Papillomviren), welche Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Hierfür sind in der Regel mehrere Impfdosen erforderlich. In welchem Abstand diese erfolgen müssen und wann Nachholimpfungen möglich sind, hängt von dem verwendeten Impfstoff ab.
Empfohlene Impfungen für Erwachsene
Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren sollten alle 10 Jahre ihre Impfung gegen Tetanus und Diphterie auffrischen lassen. Empfohlen wird, die nächste Td-Impfung einmalig als Dreifachimpfung zu verabreichen (Tdap-Impfung), um die Immunisierung gegen Keuchhusten zu erneuern.
Für alle nach 1970 geborenen Personen, deren Impfstatus entweder unklar ist, oder die nur eine oder gar keine Impfung in der Kindheit erhielten, ist eine Impfung gegen Masern vorgesehen.
Allen Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, wird neben den Auffrischungsimpfungen zu einer jährlichen Grippeschutzimpfung (Influenza) sowie zu einer einmaligen Impfung gegen Pneumokokken geraten.
Zahnvorsorge
Kinder und Jugendliche
Zahnvorsorge für Kinder von 3-6 Jahren
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr insgesamt drei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Da zwischen den einzelnen Untersuchungen jeweils 12 Monate liegen müssen, muss die erste Untersuchung davon im dritten Lebensjahr erfolgen.
Der Arzt untersucht die Mundhöhle des Kindes und schätzt das Risiko für die Kariesbildung ein. Zudem berät er die Eltern bezüglich der Ernährung sowie der Mundhygiene des Kindes. Zur Vorbeugung von Karies empfiehlt der Arzt oft fluoridhaltige Mittel wie zum Beispiel fluoridhaltige Zahnpasta oder Tabletten.
Merkbox: Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine zahnärztliche Untersuchung bereits für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat.
Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche von 6 - 17 Jahren
Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren können halbjährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch nehmen. Der Abstand zwischen beiden Terminen muss mindestens vier Monate betragen.
Diese sogenannte Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in § 22 SGB V gesetzliche ausgestaltet. Inhalt der Untersuchung ist demzufolge die Begutachtung des Zahnfleisches und der Mundhygiene sowie die Aufklärung über Krankheitsursachen und deren Vermeidung. Um Kariesbildung zu verhindern, ist zudem eine Versiegelung der Fissuren (Furchen) der beiden bleibenden Backenzähne vorgesehen.
Merkbox: Kinder ab 12 Jahren erhalten vom Zahnarzt ein Bonusheft zur Zahnvorsorge. Bis zum Alter von 17 Jahren werden darin die halbjährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen. Ab den 18. Lebensjahr wird eine Untersuchung pro Kalenderjahr vermerkt.
Wurden die Untersuchungen regelmäßig durchgeführt, gibt es von der Krankenkasse einen höheren Festzuschuss, falls irgendwann Zahnersatz erforderlich ist.
Merkbox: Für Kindergartenkinder und Schulkinder bis 12 Jahren wird von den gesetzlichen Krankenkassen außerdem die Gruppenprophylaxe übernommen. Dabei erhalten die Kinder eine fachliche Anleitung für das richtige Zähneputzen. Angeboten wird außerdem eine Beratung zu den Themen Ernährung und Mundhygiene.
Zahnvorsorge für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Erwachsene insgesamt zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Kalenderjahr. Durch die regelmäßigen Untersuchungen sollen Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten möglichst früh festgestellt werden, um gegebenenfalls weitere Behandlungsmaßnahmen anordnen zu können.
Ablauf der Untersuchung
Der Zahnarzt sieht sich die Mundschleimhaut und Zahnfleischtaschen sowie die Zunge an, um mögliche Veränderungen und Entzündungen zu erkennen. Zudem untersucht er jeden Zahn separat. Dabei achtet er auf Zahnstein und hält in einem Schema fest, welche Zähne zum Beispiel gefüllt oder überkront sind und welche fehlen.
Zahnsteinentfernung und PSI-Index
Zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen gehört außerdem einmal pro Jahr eine Zahnsteinentfernung sowie alle zwei Jahre die Erhebung des Parodontalen Screening-Indexes (PSI).
Ziel der Zahnsteinentfernung ist die Beseitigung von harten Zahnbelägen. Werden diese nicht entfernt, können sie zu Zahnfleischentzündungen führen und eine Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis) zur Folge haben.
Die Erhebung des Parodontalen Screening-Index (PSI) dient ebenfalls der Verhinderung.