Private Auslands-KV und Reiserücktrittsversicherung
Bei einer Reise ins Ausland, egal ob beruflich oder privat, stellt sich die Frage, ob man auch ausreichend versichert ist.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ( kurz Auslands-KV ) ist eine private Zusatzversicherung zur Absicherung medizinischer Behandlungen bei Auslandsaufenthalten. Für Reisende zu empfehlen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Behandlung im Ausland nicht immer (vollständig) übernehmen. Ohne eine entsprechende Versicherung tragen Versicherten die Kosten(differenz) allein.
Medizinische Behandlungen bei Reisen innerhalb der EU
Lassen sich Versicherte im EU-Ausland behandeln, übernehmen die deutschen Krankenkassen die Kosten in einem begrenzten Rahmen. Wird die Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) im Behandlungsstaat vorgelegt, werden Versicherte wie eine dort gesetzlich krankenversicherte Person behandelt und Kosten von der Kasse übernommen.
Wird die EHIC im EU-Ausland hingegen nicht akzeptiert oder nicht vorgelegt, müssen Versicherte die Behandlungskosten zunächst selbst tragen und können sich die Kosten anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen (Kostenerstattung). Allerdings übernehmen die deutschen Kassen nur die Kosten, die für eine entsprechende Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Im Ausland sind Behandlungskosten jedoch meist höher.
Weitere Staaten mit deutschem SV-Abkommen
Dasselbe gilt für Länder außerhalb der EU, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel die Türkei, Tunesien, Kanada oder die USA.
Bei Krankenbehandlungen in Ländern, die nicht Teil der EU sind und mit denen Deutschland auch kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, übernehmen die deutschen Krankenkassen keinerlei Kosten.
Rücktransport
Kosten für einen Rücktransport – aus einem EU-Land oder dem übrigen Ausland – nach Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht, private Auslandskrankenversicherungen hingegen in der Regel schon.
Die Versicherer differenzieren dabei zwischen:
- medizinisch notwendigem und ärztlich angeordneten Rücktransport: Die Kosten für den Rücktransport werden von der Versicherung nur übernommen, wenn eine adäquate Behandlung im Gastland angesichts des konkreten Krankheitsbildes nicht möglich ist, also eine Unterversorgung besteht.
- medizinisch sinnvollem und vertretbarem Rücktransport: Bereits mit Bestehen besserer Heilungschancen im gewohnten Umfeld werden die Kosten für den Rücktransport übernommen.
Unterschiedliche Tarife, Preise und Konditionen
Versicherte können ihre private Auslandskrankenversicherung bei einem Versicherer ihrer Wahl abschließen. Viele Krankenkassen kooperieren auch mit privaten Versicherern und vermitteln ihre Versicherten bei Bedarf entsprechend weiter. Hieran sind Versicherte allerdings nicht gebunden.
Jeder Versicherer bietet unterschiedliche Tarife an. Angeboten werden Tarifen für Einzelpersonen, die sich maximal sechs, acht bzw. zehn Wochen im Jahr im Ausland aufhalten. Wer länger verreist, muss einen Tarif für Langzeitreisen abschließen.
Daneben gibt es teilweise besondere Tarife, zum Beispiel für
- Familien
- Senioren
- Studenten
- Work and Travel / Au Pair
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung hängen vom Versicherer und gewählten Tarif ab.
Versicherungen gibt es für Einzelpersonen ab 7 Euro, für Familien ab circa 20 Euro im Jahr.
Bei Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollte zudem auf den Geltungsbereich der Versicherung geachtet werden, denn verschiedene Tarife gelten nur für bestimmte Regionen und schließen den Schutz in einzelnen Ländern aus.
Wer unter Vorerkrankungen leidet, sollte zudem darauf achten, dass etwaige Behandlungen im Ausland ebenfalls abgedeckt sind.
Einige Versicherungen sehen zudem eine Selbstbeteiligung.
Bei Abschluss der Versicherung sollte daher in jedem Fall das „Kleingedruckte“ gelesen werden.
Bei einer Reise ins Ausland, egal ob beruflich oder privat, stellt sich die Frage, ob man auch ausreichend versichert ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Bahendlung in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dazu gehören die meisten europäischen Staaten, aber auch beliebte Reiseländer wie die USA, Kanada, Israel, Brasilien, Marokko, Tunesien oder die Türkei. Außerhalb der Abkommensstaaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die GKV. Falls das Urlaubsziel in einerm der Länder ohne SV-Abkommen liegt, sollten man nicht ohne zusätzlichem Auslandskrankenversicherung losfliegen. Falls es bei einer Erkrankung oder Unfall zu medizinischen Behandlungen kommt, muss diese vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden.
Beim Auslandsaufenthalt in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen können aber auch Kosten entstehen, die man von seiner Krankenklasse nicht erstattet bekommt. Die Rechnungen für einen Krankenrücktransport werden in der Regel von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur Kosten, die z. B. bei einer Erkrankung in Deutschland auch geleistet werden. Somit sollte jeder Versicherte, der eine Auslandsreise antritt, den Abschluss einer kostengünstigen privaten Auslandskrankenversicherung in Erwägung ziehen. Eine private Auslandskrankenversicherung erhält man bereits für ca. 10 EUR / Jahr.
Sinnvoll ergänzt werden kann die Auslandskrankenversicherung durch eine Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Kosten, wenn man die Reise nicht oder nur verspätet antreten kann. Beide Arten von Versicherungen können Sie hier online abschließen.