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2023-03-21T22:31:38+01:00

Wechsel der Krankenversicherung

Für den Wechsel der Krankenversicherung bzw. einen Krankenkassenwechsel kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Ausschlaggebend dürfte in vielen Fällen Veränderungen in der beruflichen, privaten oder gesundheitlichen Lebenssituation sein. Auch das Qualitätsbewusstsein als Patient bzw. Verbraucher mag den Anlass geben, bei Unzufriedenheit mit der eigenen Krankenkasse einen Wechsel anzustreben. Grundsätzlich sind folgende Formen, Möglichkeiten und Varianten zu unterscheiden:

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Wechsel der Versicherungsart
  • 2 Wechsel des Versicherungsstatus
  • 3 Wechsel der Krankenkasse 

Wechsel der Versicherungsart

In Deutschland existieren zwei grundverschiedene und eigenständige Modelle im Bereich der  Krankenversicherung, die Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV ) und die Private Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme sind wie vom gesetzgeber vorgesehen unter bestimmten Voraussetzungen gegenseitig durchlässig. Sowohl ein Wechsel von gesetzlich zu privat als auch umgekehrt ist also möglich. Dafür gelten vom Gesetzgeber festgelegte Bedingungen und SV-Richtgrößen. Die wichtigste in Bezug auf die PKV ist dabei  Versicherungspflichtgrenze ( Jahresentgeltgrenze JAEG ). Wird diese über- bzw. unterschritten, wird ein Wechsel der Versicherungsart möglich bzw. notwendig.

Wechsel von der GKV in die PKV
 

Wechsel von der PKV in die GKV

 

 

Wechsel des Versicherungsstatus

Gesetzlich versichert ist nicht gleich gesetzlich versichert. Der Status des Versicherten ist entscheidend für die Beitragshöhe, die Beitragsberechnung und im Falle des Krankengeldes auch für den Leistungsanspruch. Der Versichertenstatus kann sich im Laufe des Lebens mehrfach ändern, etwa durch den Eintritt ins Berufsleben, Heirat, Studium und Ausbildung, den beruflichen Wechsel in die Selbstständigkeit oder in den Ruhestand.

Folgende Arten des Versichertenstatus werden unterschieden:

  • Pflichtv.
  • Freiw. Vers.
  • Familienvers.
  • KVdS
  • KSK
  • KVdR
GKV-Versicherungspflichtig sind z.B. alle Arbeitnehmer und Angestellten, deren Bruttogehalt über 450 Euro und unterhalb der Jahresentgeltgrenze JAEG liegt.
Freiwillig in der GKV versichern können sich Personen, bei denen keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht wie z.B. Selbstständige, Freiberufler, Studenten oder Hausfrauen. Freiwillig versicherte GKV-Mitglieder zahlen im Unterschied zu Pflichtversicherten den vollen allgemeinen Beitragssatz. Weitere Informationen zur  Freiwilligen Versicherung.
Einige Gruppen von GKV-Versicherten können die beitragsfreie Familienversicherung in Anspruch nehmen. Dazu gehören alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ( bzw. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei schulischen Ausbildungen oder Studium sowie Ehe- bzw. anerkannte Lebenspartnerpartner. Die Familienversicherung bezieht sich immer auf mindestens ein beitragzahlendes GKV-Mitglied in der Familie bzw. der Lebenspartnerschaft.Weitere Infos zur beitragsfreien Familienversicherung
Die studentische Krankenversicherung ist eine Sonderform der Pflichtversicherung und kann von allen  eingeschriebenen Studentinnen und Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester in Anspruch genommen werden kann. Studentisch Versicherte zahlen einen einheitlichen festgelegten Monatsbeitrag in der Krankenversicherung von derzeit 64,77 € . Eine Verlängerung über diese Fristen hinaus wird beim Nachweis bestimmter Gründe wie z.B. Krankheit oder Schwangerschaft gewährt. Weitere Infos zur Krankenversicherung der Studenten
Für einige Berufsgruppen, die unter 'Künstler und Publizisten' zusammengefasst werden, besteht die Möglichkeit einer SV-Pflichtversicherung nach Künstlersozialversicherungsgesetz. Mitglieder der Künstler-Sozialkasse führen wie Arbeitnehmer den halben allgemeinen GKV-Beitragssatz an die KSK ab. Diese öffentlich-rechtliche Körperschaft übernimmt dann den vollen Beitrag anstelle des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse. Weitere Infos zur Künstlersozialkasse.
Rentner haben die Möglichkeit, nach dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze  weiterhin pflichtversichert über die Krankenversicherung der Rentner zu sein. Möglich ist dies, wenn eine bestimmte Mindeszeit des Arbeitslebens eine Pflichtversicherung in der GKV bestanden hat. Mitglieder der KVdR zahlen genau wie Arbeitnehmer nur den halben allgemeinen Beitragssatz. Ist eine Versicherung über die KVdR nicht möglich, kommt eine freiwillige Versicherung als Rentner oder eine PKV in Betracht. Weitere Infos für Rentner

Wechsel der Krankenkasse 

Ein Krankenkassenwechsel ist mittlerweile für hundettausende Versicherte zu einem selbstverständlichem Schritt geworden. Die Gründe dafür können individuell sehr verschieden sein.   

Wechsel bei neuem Wohn- oder Arbeitsort

Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen sind bundesweit geöffnet. Viele Kassen sind nur für mehrere oder sogar nur für ein einziges Bundesland zugelassen. Verändert sich der Wohn- oder Arbeitsort, kann es vorkommen, dass aus diesem Grund ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll ist.

Wechsel wegen Zusatzbeitrag

Ab dem 1. Januar 2015 können die Krankenkassen eigene Zusatzbeiträge erheben, die genau wie der allgemeine Beitrag direkt vom Bruttoverdienst abgeführt werden. Die Einführung oder auch Erhöhung bzw. Absenkung eines Zusatzbeitrages muss den Versicherten schriftlich mitgeteilt werden. In diesen Schreiben müssen die Kassen außer dem darauf hinweisen, dass man als Versicherter zu einer günstigeren Kasse wechseln kann, deren Zusatzbeitrag geringer ausfällt.

Wechsel zur Optimierung der gesundheitlichen Versorgung

Einer der häufigsten Gründe für einen Krankenkassenwechsel dürfte die Unzufriedenheit mit der bisherigen Krankenkasse sein. Dies kann mangelhaftem Service, fehlenden Leistungen oder zu hohen Beitragskosten liegen. Sind einer oder mehrere dieser Gründe gegeben, hat man als Versicherter die Möglichkeit, verschiedene Vergleiche durchzuführen. Dazu sollte man im Vorfeld genau überlegen, welche Leistungen und welchen Service man von der neu zu wählenden Krankenkasse erwartet. Hat man sich für eine neue Kasse entschieden, gilt es die alte Krankenkasse zu kündigen. Dieses Vorgehen wird in der Unterkategorie Krankenkassenwechsel genauer beschrieben.

Wechsel aus finanziellem Anreiz

In den letzten Jahren sind durch den verschärften Wettbewerb und die gute finanzielle Ausstattung der Kassen die Geldvorteile für die Versicherten stark angestiegen. Dazu gehörten 

  • Zusatzbeiträge
  • finanzielle Vergütungen der  Bonusprogramme
  • Teilnahmeprämien bei Hausarztprogrammen / DMP-Programmen
  • Baby-Bonus und andere Extra Geldleistungen für Versicherte

 

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