Fusionen der Krankenkassen(c) S. Hofschlaeger / pixelio.de
Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen sinkt seit Jahren kontinuierlich. Während es in den 90er Jahren noch über 1.000 Krankenkassen gab, sind es aktuell nur noch 101 (Stand Januar 2022). Weitere Fusionen sind wahrscheinlich, so dass sich die Zahl der Krankenkassen in den nächsten Jahren nochmals verringern wird.
Die finanzielle Situation aufgrund sinkender Beitragseinnahmen, steigenden Lebensalters und der Kosten des medizinischen Fortschritts machen es für manche kleinere Krankenkassen erforderlich, nach Lösungen zu suchen. Ein Zusammenschluss mit einer größeren Krankenkasse ist dann ein möglicher Weg, um eine Schließung bei Insolvenz und Abwicklung wie im Falle City BKK beziehungsweise BKK für Heilberufe zu verhindern.
Was muss man wissen, wenn die Krankenkasse fusioniert hat?
Durch eine Krankenkassenfusion ändert sich für die Versicherten nicht viel. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse geht im Wege der Rechtsnachfolge auf die neue Krankenkasse über. Eine Krankenkassenfusion kann Vorteile für die Versicherten bringen, wie zum Beispiel ein erweitertes Geschäftsstellennetz, verbesserte Satzungsleistungen und niedrigere Preise für Medikamente durch bessere Vertragsverhandlungen mit Pharmaunternehmen.
Durch eine Krankenkassenfusion ändert sich für die Versicherten nichts Wesentliches. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse geht im Wege der Rechtsnachfolge auf die neue Krankenkasse über. Bei der Vereinigung der Satzungen gehen in der Regel keine Leistungen verloren. Eine Fusion kann sogar Vorteile für die Versicherten bringen, wie beispielsweise ein erweitertes Geschäftsstellennetz, verbesserte Satzungsleistungen und niedrigere Preise für Medikamente durch erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit Pharmaunternehmen.
Ja. Seit 2015 können die Krankenkassen wieder Zusatzbeiträge erheben, die nur von den Arbeitnehmern zu zahlen sind. Der zu zahlende Zusatzbeitrag kann also höher oder niedriger ausfallen als bei der bisherigen Krankenkasse.
Den Versicherten steht aufgrund einer Kassenfusion kein Sonderkündigungsrecht zu. Man kann aber jeder Zeit unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist wechseln, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied der bisherigen Krankenkasse ist.
Ein Wahltarif hat eine Laufzeit von ein oder drei Jahren. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ausgeschlossen. Das gilt auch bei einer Fusion.
Wie kann ich meine ehemalige Krankenkasse erreichen?
Durch die zahlreichen Fusionen in den letzten Jahren verlieren nicht wenige Versicherte den Überblick und sogar den Kontakt zu ihrer (ehemaligen) Krankenkasse und damit zur zuständigen Rechtsnachfolgerin. Das kann zu Problemen führen, wenn beispielsweise rückwirkend noch bestimmte Auskünfte oder Formulare von der Krankenkasse einzuholen sind.
In der nachfolgenden Übersicht können Sie einsehen, welche Kassen seit 2003 fusioniert haben und welche Krankenkasse der jeweilige Rechtsnachfolger ist: