Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick
Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man in Pflichtleistungen und (freiwilligen) Satzungsleistungen. Während die Pflichtleistungen bei allen Krankenkassen gleich sind, gibt es im Bereich der Satzungsleistungen (Zusatzleistungen) zum Teil erhebliche Unterschiede, weil jede Krankenkasse andere Schwerpunkte und Prioritäten festlegt. Der Anteil der Pflichtleistungen in der GKV beträgt derzeit circa 90 - 95 Prozent.
Pflichtleistungen
Laut SGB V haben gesetzlich Versicherte unabhängig von der Beitragshöhe im Krankheitsfall einen Anspruch auf ausreichende, bedarfsgerechte und dem Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Behandlung. Die zu erbringenden Leistungen müssen im Rahmen des Notwendigen bleiben und wirtschaftlich sein.
Beispiele für Pflichtleistungen:
- Kontrolluntersuchungen zur Erkennung und Verhütung von Krankheiten
- Therapien von Krankheiten
- Behandlungen nach Unfällen
- Notwendige stationäre Behandlungen (mit entsprechender Zuzahlung)
- Übernahmen von Medikamenten, die der Arzt verschrieben hat
- Krebsvorsorgeuntersuchungen (Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahren)
- Durch den Arzt verordnete Heilmittel und Hilfsmittel
- empfohlene Schutzimpfungen
- Festzuschüsse für Zahnersatz
Satzungsleistungen
Die freiwilligen Mehrleistungen (Zusatzleistungen), die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraums selbst gestalten können, müssen in den jeweiligen Satzungen niedergeschrieben werden. Jede Erweiterung einer Satzung muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Ist die neue Satzung bestätigt, haben die Versicherten einen Rechtsanspruch auf die dort festgelegten Leistungen.
Beispiele für Satzungsleistungen:
- höhere Zuschüsse für ambulante Vorsorgekuren
- Kostenübernahme für bestimmte Naturheilverfahren
- Impfungen für private Auslandsreisen
- Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung