Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick
Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man in Pflichtleistungen und (freiwilligen) Satzungsleistungen. Während die Pflichtleistungen von allen Krankenkassen übernommen werden müssen, gibt es im Bereich der Satzungsleistungen (Zusatzleistungen) zum Teil erhebliche Unterschiede, weil jede Krankenkasse andere Schwerpunkte und Prioritäten festlegt. Der Anteil der Pflichtleistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit circa 90 - 95 Prozent.
Inhaltsverzeichnis
Pflichtleistungen
Laut SGB V haben gesetzlich Versicherte unabhängig von der Beitragshöhe im Krankheitsfall einen Anspruch auf ausreichende, bedarfsgerechte und dem Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Behandlung. Die zu erbringenden Leistungen müssen im Rahmen des medizinisch Notwendigen bleiben und wirtschaftlich sein.
Beispiele für GKV Pflichtleistungen
Ärztliche Behandlung
- Behandlung bei Haus- und Fachärzten
- Vorsorgeuntersuchungen und medizinisch notwendige Untersuchungen
- ambulante Behandlungen in Praxen oder Krankenhäusern
- stationäre Behandlungen
Krankenhausbehandlung
- medizinisch notwendige stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
- Operationen und Behandlungen einschließlich Pflege während des Aufenthalts
Arznei- und Heilmittel
- verschreibungspflichtige Medikamente (mit gesetzlicher Zuzahlung)
- Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, wenn ärztlich verordnet
Vorsorge und Früherkennung
- Gesundheits-Check-ups
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
- Schutzimpfungen gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Zahnmedizinische Leistungen
- zahnärztliche Behandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Zuschüsse zu Zahnersatz (Festzuschusssystem)
Krankengeld
- finanzielle Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit, wenn die Lohnfortzahlung endet
Schwangerschaft und Mutterschaft
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
- Hebammenhilfe
- Entbindungskosten
- Mutterschaftsleistungen
Rehabilitation und Hilfsmittel
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
- Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle oder Kompressionsstrümpfe, sofern medizinisch erforderlich
Häusliche Krankenpflege
- Pflege zu Hause, wenn Krankenhausbehandlung dadurch vermieden oder verkürzt werden kann
Fahrkosten in bestimmten Fällen
- Übernahme medizinisch notwendiger Fahrten, z. B. zu Dialyse- oder Chemotherapiebehandlungen
Satzungsleistungen
Die freiwilligen Mehrleistungen (Zusatzleistungen), die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraums selbst gestalten können, müssen in den jeweiligen Satzungen niedergeschrieben werden. Jede Erweiterung einer Satzung muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Ist die neue Satzung bestätigt, haben die Versicherten einen Rechtsanspruch auf die dort festgelegten Leistungen.
Beispiele für Satzungsleistungen:
- höhere Zuschüsse für ambulante Vorsorgekuren
- Kostenübernahme für bestimmte Naturheilverfahren
- Impfungen für private Auslandsreisen
- Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung
Werbung