Zusatzbeitrag 2023
Zusatzbeitrag 2023
Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2023
Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2023
Hinweis für 2022/2023
Informationen
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Baden-Württemberg den Zusatzbeitrag um 0.3% auf 1,6%..
1,58 %
(16,18%)
(16,18%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Bayern den Zusatzbeitrag um 0.28% auf 1,58%..
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bremen/Bremerhaven beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Hessen den Zusatzbeitrag um 0.1% auf 1,6%..
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Niedersachsen den Zusatzbeitrag um 0.2% auf 1,5%..
1,90 %
(16,50%)
(16,50%)
Zum 01.01.2023 erhöht die Nordost den Zusatzbeitrag um 0.2% auf 1,90%..
1,89 %
(16,49%)
(16,49%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK NORDWEST den Zusatzbeitrag um 0.19% auf 1,89%..
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Plus den Zusatzbeitrag um 0.30% auf 1,50%..
1,80 %
(16,40%)
(16,40%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Zusatzbeitrag um 0.5% auf 1,8%..
1,80 %
(16,40%)
(16,40%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Rheinland/Hamburg den Zusatzbeitrag um 0.2% auf 1,8%..
1,00 %
(15,60%)
(15,60%)
Zum 01.01.2023 erhöht die AOK Sachsen-Anhalt den Zusatzbeitrag um 0.2% auf 1,00%..
1,25 %
(15,85%)
(15,85%)
Zum 01.01.2023 erhöht die Audi BKKK den Zusatzbeitrag um 0.15% auf 1,25%.. Zum 01.01.2023 fusioniert die Audi BKK mit der BKK Stadt Augsburg. Der Name bleibt Audi BKK:
1,70 %
(16,30%)
(16,30%)
Zum 01.01.2023 erhöht die BAHN-BKK den Zusatzbeitrag um 0.50% auf 1,7%..
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BARMER beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,50%.
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Zum 01.01.2023 erhöht die BERGISCHE Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0.2% auf 1,6%..
1,40 %
(16,00%)
(16,00%)
Zum 01.01.2023 erhöht die Bertelsmann BKK den Zusatzbeitrag um 0.40% auf 1,40%..
1,45 %
(16,05%)
(16,05%)
Zum 01.01.2023 erhöht die BIG den Zusatzbeitrag um 0.15% auf 1,45%..
1,55 %
(16,15%)
(16,15%)
Zum 01.01.2023 erhöht die BKK AKZO Nobel den Zusatzbeitrag um 0.25% auf 1,55%..
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Zum 01.01.2023 erhöht die BKK Diakonie den Zusatzbeitrag um 0.205% auf 1,605%..
1,29 %
(15,89%)
(15,89%)
Zum 01.01.2023 erhöht die BKK DürkoppAdler den Zusatzbeitrag um 0.41% auf 1,29%..
0,84 %
(15,44%)
(15,44%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Euregio beträgt im Jahr 2023 unverändert 0,84%.
1,99 %
(16,59%)
(16,59%)
Zum 01.01.2023 erhöht die BKK exklusiv den Zusatzbeitrag um 0.70% auf 1,99%..
1,35 %
(15,95%)
(15,95%)
Der Zusatzbeitrag der Faber-Castell & Partner erhöht sich im Jahr 2023 um 0,7% auf 1,35%.
0,90 %
(15,50%)
(15,50%)
Der Zusatzbeitrag der BKK firmus erhöht sich im Jahr 2023 um 0,06% auf 0,90%.
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Freudenberg erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,50%.
0,90 %
(15,50%)
(15,50%)
Der Zusatzbeitrag der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beträgt im Jahr 2023 unverändert 0,90%.
1,09 %
(15,69%)
(15,69%)
Die BKK Herkules senkt den Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 um 0,31% auf 1,09%.
1,40 %
(16,00%)
(16,00%)
Der Zusatzbeitrag der BKK melitta hmr erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,4%.
1,55 %
(16,15%)
(16,15%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Pfalz erhöht sich im Jahr 2023 um 0,15% auf 1,55%.
1,49 %
(16,09%)
(16,09%)
Der Zusatzbeitrag der BKK ProVita erhöht sich im Jahr 2023 um 0,19% auf 1,49%.
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Public erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,5%.
0,98 %
(15,58%)
(15,58%)
Der Zusatzbeitrag der BKK SBH beträgt 2023 unverändert 0,98%.
1,40 %
(16,00%)
(16,00%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Scheufelen erhöht sich im Jahr 2023 um 0,3% auf 1,4%.
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Technoform beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,50%.
0,90 %
(15,50%)
(15,50%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Textilgruppe Hof beträgt im Jahr 2023 unverändert 0,90%.
1,80 %
(16,40%)
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der BKK VBU erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,80%.
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK VDN erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,50%.
1,35 %
(15,95%)
(15,95%)
Der Zusatzbeitrag der BKK VerbundPlus erhöht sich im Jahr 2023 um 0,25% auf 1,35%.
1,80 %
(16,40%)
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der BKK WERRA-MEISSNER erhöht sich im Jahr 2023 um 0,3% auf 1,8%.
1,69 %
(16,29%)
(16,29%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Wirtschaft & Finanzen erhöht sich im Jahr 2023 um 0,3% auf 1,69%.
1,45 %
(16,05%)
(16,05%)
Der Zusatzbeitrag der BKK ZF & Partner beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,45%.
1,79 %
(16,39%)
(16,39%)
Der Zusatzbeitrag der BKK24 erhöht sich im Jahr 2023 um 0,3% auf 1,79%.
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BOSCH BKK erhöht sich im Jahr 2023 um 0,3% auf 1,5%.
1,40 %
(16,00%)
(16,00%)
Der Zusatzbeitrag der Continentale Betriebskrankenkasse erhöht sich im Jahr 2023 um 0,15% auf 1,4%.
1,70 %
(16,30%)
(16,30%)
Der Zusatzbeitrag der DAK-Gesundheit erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,7%.
1,69 %
(16,29%)
(16,29%)
Der Zusatzbeitrag der Debeka BKK erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,69%.
1,59 %
(16,19%)
(16,19%)
Der Zusatzbeitrag der energie-BKK erhöht sich im Jahr 2023 um 0,21% auf 1,59%.
1,30 %
(15,90%)
(15,90%)
Der Zusatzbeitrag der Heimat Krankenkasse erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,3%.
1,30 %
(15,90%)
(15,90%)
Der Zusatzbeitrag der HEK beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,30%.
0,98 %
(15,58%)
(15,58%)
Der Zusatzbeitrag der hkk erhöht sich im Jahr 2023 um 0,29% auf 0,98%.
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der IKK - Die Innovationskasse erhöht sich im Jahr 2023 um 0,3% auf 1,6%.
1,77 %
(16,37%)
(16,37%)
Zum 01.01.2023 erhöht die IKK BB den Zusatzbeitrag um 0.28% auf 1,77%..
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Zum 01.01.2023 erhöht die IKK classic den Zusatzbeitrag um 0.3% auf 1,6%..
1,10 %
(15,70%)
(15,70%)
Der Zusatzbeitrag der IKK gesund plus beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,10%.
1,65 %
(16,25%)
(16,25%)
Der Zusatzbeitrag der IKK Südwest erhöht sich im Jahr 2023 um 0,15% auf 1,65%.
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der KKH beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,50%.
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der Knappschaft beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.
1,58 %
(16,18%)
(16,18%)
Der Zusatzbeitrag der mhplus BKK erhöht sich im Jahr 2023 um 0,3% auf 1,58%.
1,49 %
(16,09%)
(16,09%)
Der Zusatzbeitrag der Mobil Krankenkasse erhöht sich im Jahr 2023 auf 1,49%.
1,54 %
(16,14%)
(16,14%)
Der Zusatzbeitrag der Novitas BKK beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,54%.
1,70 %
(16,30%)
(16,30%)
Die pronova BKK erhöht den Zusatzbeitrag 2023 auf 1,7%.
1,40 %
(16,00%)
(16,00%)
Die R + V BKK erhöht den Zusatzbeitrag 2023 um 0,2% auf 1,4%.
1,59 %
(16,19%)
(16,19%)
Die Salus BKK erhöht den Zusatzbeitrag 2023 um 0,14% auf 1,59%.
1,50 %
(16,10%)
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der SBK erhöht sich im Jahr 2023 um 0,2% auf 1,50%.
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der SECURVITA Krankenkasse erhöht sich im Jahr 2023 um 0,1% auf 1,60%.
1,15 %
(15,75%)
(15,75%)
Die SKD BKK senkt den Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 um 0,14% auf 1,15%.
1,20 %
(15,80%)
(15,80%)
Der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,20%.
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der VIACTIV Krankenkasse beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.
1,40 %
(16,00%)
(16,00%)
Der Zusatzbeitrag der vivida bkk erhöht sich im Jahr 2023 um 0,1% auf 1,40%.
1,60 %
(16,20%)
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der WMF BKK beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.
Inhaltsverzeichnis
Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?
Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber bzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.
Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,4 und 1,7 Prozent (Stand 11/2022). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,00 % (günstigste Krankenkasse) und 16,3 % (teuerste Krankenkasse).
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017: 1,1 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018: 1,0 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2010: 1,1 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %
Wie und wann erfahre ich vom neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?
Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.
Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.
Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechseln
Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).
Festlegung des Zusatzbeitrags
Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.
Zusatzbeitrag 2023
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2023 wird 1.6% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2022 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,7 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,4 Prozent beträgt.