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Zusatzbeitrag 2024

Zusatzbeitrag 2024 Zusatzbeitrag 2024
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 16,3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2023 bzw. 2024. Der Zusatzbeitrag 2025 wird im letzten Quartal bekanntgegeben.
 

Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2024

 

Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024
Hinweis für 2024
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg beträgt 2024 unverändert 1,60%. Eine unterjährige Erhöhung ist 2024 nicht vorgesehen.
1,58 %
(16,18%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bayern bleibt 2024 stabil bei 1,58%. Eine unterjährige Erhöhung ist 2024 nicht vorgesehen.
1,38 %
(15,98%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bremen/Bremerhaven bleibt 2024 stabil bei 1,38 Prozent. Eine unterjährige Erhöhung ist nicht vorgesehen.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Hessen beträgt 2024 unverändert 1,60%. Er bleibt im gesamten Jahr 2024 stabil.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Niedersachsen beträgt 2024 unverändert 1,50%. Er bleibt im gesamten Jahr 2024 stabil.
2,70 %
(17,30%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Nordost beträgt seit 01.01.2024 2,70.
1,89 %
(16,49%)
Der Zusatzbeitrag der AOK NORDWEST beträgt 2024 unverändert 1,89%. Unterjährig ist 2024 keine Erhöhung geplant.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Plus beträgt seit 01.01.2024 1,80. Unterjährige Beitragssatzanpassung wird es 2024 nicht geben.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt 2024 unverändert 1,80%. Sie wird auch unterjährig 2024 den Beitragssatz nicht erhöhen.
2,20 %
(16,80%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg beträgt seit 01.01.2024 2,20.
1,30 %
(15,90%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt beträgt im Jahr 2024 1,30%. Eine Erhöhung im Laufe des Jahres ist nicht geplant.
1,00 %
(15,60%)
Der Zusatzbeitrag der Audi BKK wurde zum 01.01.2024 um 0,25% auf 1,00% gesenkt. Unterjährig ist keine Anpassung des Zusatzbeitrages in 2024 geplant.
2,20 %
(16,80%)
Der Zusatzbeitrag der BAHN-BKK beträgt seit 01.01.2024 2,20.
2,19 %
(16,79%)
Der Zusatzbeitrag der BARMER beträgt seit 01.01.2024 2,20%. Eine weitere Erhöhung ist 2024 nicht geplant.
1,99 %
(16,59%)
Der Zusatzbeitrag der BERGISCHE Krankenkasse beträgt seit 01.01.2024 1,99%. Eine weitere Erhöhung ist 2024 nicht geplant.
2,50 %
(17,10%)
Die Bertelsmann BKK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 1,10 auf 2,50%.
1,65 %
(16,25%)
Die BIG garantiert, dass der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,65% bis Ende 2024 nicht erhöht wird.
1,65 %
(16,25%)
Der Zusatzbeitrag der BKK AKZO Nobel Bayern beträgt seit 01.01.2024 1,65.
2,69 %
(17,29%)
Die BKK Diakonie hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,89% erhöht. Er beträgt 2,69%.
2,55 %
(17,15%)
Die BKK DürkoppAdler hat den Zusatzbeitrag zum 01.09.2024 um 1,00% erhöht. Er beträgt 2,55%.
1,79 %
(16,39%)
Die BKK Euregio hat den Zusatzbeitrag zum 01.06.2024 um 0,56% erhöht. Er beträgt 1,79%.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK exklusiv hält den Zusatzbeitrag im gesamten Jahr 2024 stabil bei 1,99%. Die BKK exklusiv plant aktuell, diesen auch zum 01.01.2025 nicht zu erhöhen oder eventuell sogar zu senken.
1,10 %
(15,70%)
Zum 01.01.2024 hat die die BKK Faber-Castell & Partner den Zusatzbeitrag auf 1,1% gesenkt.
0,90 %
(15,50%)
Die BKK firmus hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 0,90%.
1,50 %
(16,10%)
Die BKK Freudenberg hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,5% und bleibt im gesamten Jahr 2024 konstant.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat den Zusatzbeitrag zum 01.05.2024 um 0,49% erhöht. Er beträgt 1,99%.
1,09 %
(15,69%)
Die BKK Herkules hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,09%.
1,50 %
(16,10%)
Die BKK Linde hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,50%. Die BKK Linde garantieren, dass sie im gesamten Jahr 2024 keine Erhöhung vornehmen.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der BKK melitta hmr beträgt seit 01.01.2024 1,60.
2,50 %
(17,10%)
Die BKK mkk - meine krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,70 % erhöht. Er beträgt 2,50%.
1,80 %
(16,40%)
Die BKK PFAFF hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,40% erhöht. Er beträgt 1,80%.
2,38 %
(16,98%)
Die BKK Pfalz hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,40% erhöht. Er beträgt 2,38%.
1,49 %
(16,09%)
Der Zusatzbeitrag der BKK ProVita beträgt 1,49%. Eine Beitragssatzerhöhung im Laufe des Jahres 2024 ist nicht geplant.
1,20 %
(15,80%)
Die Zusatzbeitrag der BKK Public beträgt seit 01.01.2024 1,20%. Für das Jahr 2024 ist keine unterjährige Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant.
1,29 %
(15,89%)
Der Zusatzbeitrag der BKK SBH beträgt 1,29%. Eine Beitragssatzerhöhung im Laufe des Jahres 2024 ist nicht geplant.
2,75 %
(17,35%)
Die BKK Scheufelen erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,90% auf 2,75%.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Technoform liegt seit 01.01.2024 bei 1,50%. Eine Beitragssatzerhöhung im Laufe des Jahres 2024 ist nicht geplant.
2,80 %
(17,40%)
Die BKK Textilgruppe Hof hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 1,50% erhöht. Er beträgt 2,80%.
1,69 %
(16,29%)
Der Zusatzbeitrag der BKK VDN beträgt seit 01.01.2024 1,69.
1,55 %
(16,15%)
Die BKK VerbundPlus hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,20 % erhöht. Er beträgt 1,55%.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der BKK WERRA-MEISSNER liegt 2024 unverändert bei 1,80%.
2,99 %
(17,59%)
Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat den Zusatzbeitrag zum 01.09.2024 um 1,00 % erhöht. Er beträgt 2,99%.
2,10 %
(16,70%)
Die BKK ZF & Partner hat den Zusatzbeitrag zum 01.06.2024 um 0,41% erhöht. Er beträgt 2,10%.
3,25 %
(17,85%)
Die BKK24 erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,70% auf 3,25%.
1,50 %
(16,10%)
Die BOSCH BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,5%.
2,20 %
(16,80%)
Die Continentale Betriebskrankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,60 % erhöht. Er beträgt 2,20%.
1,70 %
(16,30%)
Die DAK hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,70%. Unterjährig wird es keine Beitragserhöhung geben.
1,69 %
(16,29%)
Der Zusatzbeitrag der Debeka BKK liegt 2024 unverändert bei 1,69%.
1,59 %
(16,19%)
Die energie-BKK hält den Zusatzbeitrag 2024 garantiert stabil bei 1,59%.
2,50 %
(17,10%)
Die Heimat Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,66 auf 2,50%.
1,30 %
(15,90%)
Die HEK hält den Zusatzbeitrag im gesamten Jahr 2024 konstant bei 1,30% .
0,98 %
(15,58%)
Der Zusatzbeitrag der hkk beträgt auch im Jahr 2024 0,98%. Die hkk garantiert, dass dieser Zusatzbeitrag das gesamte Jahr 2024 gilt.
2,30 %
(16,90%)
Die IKK - Die Innovationskasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,60% erhöht. Er beträgt 2,30%.
1,99 %
(16,59%)
Der Zusatzbeitrag der IKK Brandenburg und Berlin beträgt seit 01.01.2024 1,99. Eine weitere Erhöhung ist 2024 nicht geplant.
2,19 %
(16,79%)
Die IKK classic hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,49 auf 2,19% erhöht.
2,39 %
(16,99%)
Die IKK gesund plus erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,90% auf 2,39%.
1,65 %
(16,25%)
2024 hält die IKK Südwest den Zusatzbeitrag konstant bei 1,65% .
3,28 %
(17,88%)
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 1,30% erhöht. Er beträgt 3,28%.
2,70 %
(17,30%)
Die Knappschaft hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,50% erhöht. Er beträgt 2,70%.
2,56 %
(17,16%)
Die mhplus BKK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,98% auf 2,56%.
1,49 %
(16,09%)
Die Mobil Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,49%.
1,70 %
(16,30%)
Der Zusatzbeitrag der Novitas BKK beträgt seit 01.01.2024 1,70.
2,40 %
(17,00%)
Die pronova BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,60% erhöht. Er beträgt 2,40%.
1,40 %
(16,00%)
Die R + V BKK hält den Zusatzbeitrag 2024 konstant bei 1,40% und plant auch keine unterjährige Erhöhung.
1,59 %
(16,19%)
Der Zusatzbeitrag der Salus BKK beträgt 1,59% Die Salus BKK wird ihren Zusatzbeitrag bis zum Jahresende 2024 nicht verändern.
1,70 %
(16,30%)
Der Zusatzbeitrag der SBK beträgt seit 01.01.2024 1.70%. Es ist keine unterjährige Anpassung des Zusatzbeitrags geplant.
2,20 %
(16,80%)
Der Zusatzbeitrag der SECURVITA Krankenkasse beträgt seit 01.01.2024 2,20.
1,49 %
(16,09%)
Die SKD BKK garantiert, dass der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,29% bis Ende 2024 unverändert bleibt.
1,20 %
(15,80%)
Die Techniker Krankenkasse hält den Zusatzbeitrag 2024 konstant bei 1,20% .
1,50 %
(16,10%)
Die Zusatzbeitrag der TUI BKK beträgt seit 01.01.2024 1,50%. Für das Jahr 2024 ist keine unterjährige Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant.
1,99 %
(16,59%)
Der Zusatzbeitrag der VIACTIV Krankenkasse beträgt seit 01.01.2024 1,99% .
2,49 %
(17,09%)
Die vivida bkk hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,79% erhöht. Er beträgt 2,49%.
1,60 %
(16,20%)
2024 hält die WMF BKK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,60% .

 

Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?

Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber  bzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.

Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.  

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,9 und 2,7 Prozent (Stand 01/2024). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,50 % (günstigste Krankenkasse) und 17,3 % (teuerste Krankenkasse).   

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018: 1,0 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2020: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %

Wie und wann erfahre ich vom neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.

Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.

Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechseln

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).

Festlegung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.

Zusatzbeitrag 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2024 wird 1,7% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2023 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,99 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,8 Prozent beträgt.

 

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