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Zusatzbeitrag 2024

Zusatzbeitrag 2024 Zusatzbeitrag 2024
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 16,3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2023 bzw. 2024.
 

Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2024

 

Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024
Hinweis für 2024
1,60 %
(16,20%)
Die AOK Baden-Württemberg hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Eine unterjährige Erhöhung ist 2024 nicht vorgesehen.
1,58 %
(16,18%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bayern bleibt 2024 stabil bei 1,58%. Eine unterjährige Erhöhung ist 2024 nicht vorgesehen.
1,38 %
(15,98%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bremen/Bremerhaven bleibt 2024 stabil bei 1,38 Prozent. Eine unterjährige Erhöhung ist nicht vorgesehen.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Hessen beträgt 2024 unverändert 1,60%. Er bleibt im gesamten Jahr 2024 stabil.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Niedersachsen beträgt 2024 unverändert 1,50%.
2,70 %
(17,30%)
Die AOK Nordost hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,80% erhöht. Er beträgt damit 2,70%.
1,89 %
(16,49%)
Der Zusatzbeitrag der AOK NORDWEST beträgt 2024 unverändert 1,89%.
1,80 %
(16,40%)
Die AOK Plus hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,30% erhöht. Er beträgt damit 1,80%.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt 2024 unverändert 1,80%. Sie wird auch unterjährig 2024 den Beitragssatz nicht erhöhen.
2,20 %
(16,80%)
Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,40% erhöht. Er beträgt damit 2,20%.
1,30 %
(15,90%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt beträgt im Jahr 2024 1,30%. Eine Erhöhung im Laufe des Jahres ist nicht geplant.
1,00 %
(15,60%)
Der Zusatzbeitrag der Audi BKK wurde ab 01.01.2024 um 0,25% auf 1,00% gesenkt. Unterjährig ist keine Anpassung des Zusatzbeitrages in 2024 geplant.
2,20 %
(16,80%)
Die BAHN-BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,50% erhöht. Er beträgt damit 2,20%.
2,19 %
(16,79%)
Die BARMER hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,69% erhöht. Er beträgt damit 2,19%. Eine weitere Anpassung des Zusatzbeitragssatzes ist 2024 nicht geplant.
1,99 %
(16,59%)
Die Zusatzbeitrag der BERGISCHE Krankenkasse beträgt seit 01.01.2024 1,99%. Für das Jahr 2024 ist keine unterjährige Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant.
1,40 %
(16,00%)
Der Zusatzbeitrag der Bertelsmann BKK wurde ab 01.01.2024 nicht erhöht. Er bleibt weiterhin bei 1,40%.
1,65 %
(16,25%)
Die BIG garantiert, dass der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,65% bis Ende 2024 nicht erhöht wird.
1,65 %
(16,25%)
Die BKK AKZO Nobel Bayern hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,10% erhöht. Er beträgt damit 1,65%.
2,69 %
(17,29%)
Die BKK Diakonie hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,89% erhöht. Er beträgt damit 2,69%.
1,55 %
(16,15%)
Der Zusatzbeitrag der BKK DürkoppAdler beträgt im Jahr 2024 1,55%. Die Kassse garantiert, dass er bis zum Jahresende 2024 nicht erhöht wird.
1,79 %
(16,39%)
Die BKK Euregio hat den Zusatzbeitrag zum 01.06.2024 um 0,56% erhöht. Er beträgt damit 1,79%.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK exklusiv hält den Zusatzbeitrag im gesamten Jahr 2024 stabil bei 1,99%. Die BKK exklusiv plant aktuell, diesen auch zum 01.01.2025 nicht zu erhöhen oder eventuell sogar zu senken.
1,10 %
(15,70%)
Zum 01.01.2024 hat die die BKK Faber-Castell & Partner den Zusatzbeitrag auf 1,1% gesenkt.
0,90 %
(15,50%)
Die BKK firmus hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 0,90%.
1,50 %
(16,10%)
Die BKK Freudenberg hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,5% und bleibt im gesamten Jahr 2024 konstant.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat den Zusatzbeitrag zum 01.05.2024 um 0,49% erhöht. Er beträgt damit 1,99%.
1,09 %
(15,69%)
Die BKK Herkules hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,09%.
1,50 %
(16,10%)
Die BKK Linde hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,50%. Die BKK Linde garantieren, dass sie im gesamten Jahr 2024 keine Erhöhung vornehmen.
1,60 %
(16,20%)
Die BKK melitta hmr hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,20% erhöht. Er beträgt damit 1,60%.
2,50 %
(17,10%)
Die BKK mkk - meine krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,70 %. Er beträgt damit 2,50%.
1,80 %
(16,40%)
Die BKK PFAFF hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,40% erhöht. Er beträgt damit 1,80%.
2,38 %
(16,98%)
Die BKK Pfalz hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,40% erhöht. Er beträgt damit 2,38%.
1,49 %
(16,09%)
Der Zusatzbeitrag der BKK ProVita beträgt 1,49%. Eine Beitragssatzerhöhung im Laufe des Jahres 2024 ist nicht geplant.
1,20 %
(15,80%)
Die Zusatzbeitrag der BKK Public beträgt seit 01.01.2024 1,20%. Für das Jahr 2024 ist keine unterjährige Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant.
1,29 %
(15,89%)
Der Zusatzbeitrag der BKK SBH beträgt 1,29%. Eine Beitragssatzerhöhung im Laufe des Jahres 2024 ist nicht geplant.
1,85 %
(16,45%)
Die Zusatzbeitrag der BKK Scheufelen beträgt 1,85%. Eine Beitragssatzerhöhung im Laufe des Jahres 2024 ist nicht geplant.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Technoform liegt seit 01.01.2024 bei 1,50%. Eine Beitragssatzerhöhung im Laufe des Jahres 2024 ist nicht geplant.
2,80 %
(17,40%)
Die BKK Textilgruppe Hof erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 1,50%. Er beträgt damit 2,80%.
1,69 %
(16,29%)
Die BKK VDN hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,19% erhöht. Er beträgt damit 1,69%.
1,55 %
(16,15%)
Die BKK VerbundPlus erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,20 %. Er beträgt damit 1,55%.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der BKK WERRA-MEISSNER liegt 2024 unverändert bei 1,80%.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,30% erhöht. Er beträgt damit 1,99%.
2,10 %
(16,70%)
Die BKK ZF & Partner hat den Zusatzbeitrag zum 01.06.2024 um 0,41% erhöht. Er beträgt damit 2,10%.
2,55 %
(17,15%)
Die BKK24 hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,66% erhöht. Er beträgt damit 2,55%.
1,50 %
(16,10%)
Die BOSCH BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,5%.
2,20 %
(16,80%)
Die Continentale Betriebskrankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,60%. Er beträgt damit 2,20%.
1,70 %
(16,30%)
2024 hält die DAK-Gesundheit den Zusatzbeitrag stabil bei 1,7%. Auch unterjährig wird es keine Beitragserhöhung geben.
1,69 %
(16,29%)
Der Zusatzbeitrag der Debeka BKK liegt 2024 unverändert bei 1,69%.
1,59 %
(16,19%)
Die energie-BKK hält den Zusatzbeitrag 2024 garantiert stabil bei 1,59%.
1,84 %
(16,44%)
Die Heimat Krankenkasse garantiert, dass der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,84% bis Ende 2024 nicht erhöht wird.
1,30 %
(15,90%)
Die HEK hält den Zusatzbeitrag im gesamten Jahr 2024 konstant bei 1,30% .
0,98 %
(15,58%)
Der Zusatzbeitrag der hkk beträgt auch im Jahr 2024 0,98%. Die hkk garantiert, dass dieser Zusatzbeitrag das gesamte Jahr 2024 gilt.
2,30 %
(16,90%)
Die IKK - Die Innovationskasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,60%. Er beträgt damit 2,30%.
1,99 %
(16,59%)
Der Zusatzbeitrag der IKK Brandenburg und Berlin beträgt seit 01.01.2024 1,99. Bis zum Jahresende 2024 wird es keine Zusatzbeitragserhöhung geben.
2,19 %
(16,79%)
Die IKK classic erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,49. Er beträgt damit 2,19%.
1,49 %
(16,09%)
Die IKK gesund plus hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,39% erhöht. Er beträgt damit 1,49%.
1,65 %
(16,25%)
2024 hält die IKK Südwest den Zusatzbeitrag konstant bei 1,65% .
3,28 %
(17,88%)
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 1,30%. Er beträgt damit 3,28%.
2,70 %
(17,30%)
Die Knappschaft erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,50%. Er beträgt damit 2,70%.
1,58 %
(16,18%)
Der Zusatzbetrag der mhplus BKK beträgt im Jahr 2024 1,58% .
1,49 %
(16,09%)
Die Mobil Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,49%.
1,70 %
(16,30%)
Die Novitas BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,16% erhöht. Er beträgt damit 1,70%.
1,80 %
(16,40%)
Die pronova BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,10% erhöht. Er beträgt damit 1,80%.
1,40 %
(16,00%)
2024 hält die R + V BKK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,40% und plant auch keine unterjährige Erhöhung.
1,59 %
(16,19%)
Der Zusatzbeitrag der Salus BKK beträgt 1,59% Die Salus BKK wird ihren Zusatzbeitrag bis zum Jahresende 2024 nicht verändern.
1,70 %
(16,30%)
Der Zusatzbeitrag der SBK beträgt seit 01.01.2024 1.70%. Es ist keine unterjährige Anpassung des Zusatzbeitrags geplant.
2,20 %
(16,80%)
Die SECURVITA Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,6% erhöht. Er beträgt damit 2,20%.
1,49 %
(16,09%)
Die SKD BKK garantiert, dass der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,29% bis Ende 2024 unverändert bleibt.
1,20 %
(15,80%)
2024 hält die Techniker Krankenkasse den Zusatzbeitrag konstant bei 1,20% .
1,50 %
(16,10%)
Die Zusatzbeitrag der TUI BKK beträgt seit 01.01.2024 1,50%. Für das Jahr 2024 ist keine unterjährige Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant.
1,99 %
(16,59%)
Der Zusatzbeitrag der VIACTIV Krankenkasse beträgtseit 01.01.2024 1,99% .
2,49 %
(17,09%)
Die vivida bkk erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,79%. Er beträgt damit 2,49%.
1,60 %
(16,20%)
2024 hält die WMF BKK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,60% .

 

Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?

Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber  bzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.

Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.  

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,9 und 2,7 Prozent (Stand 01/2024). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,50 % (günstigste Krankenkasse) und 17,3 % (teuerste Krankenkasse).   

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018: 1,0 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2020: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %

Wie und wann erfahre ich vom neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.

Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.

Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechseln

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).

Festlegung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.

Zusatzbeitrag 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2024 wird 1,7% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2023 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,99 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,8 Prozent beträgt.

 

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