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Zusatzbeitrag 2023

Zusatzbeitrag 2023 Zusatzbeitrag 2023
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2023 im Durchschnitt bei 1,6 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 16,2 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2023.

Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2023

 

Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2023
Hinweis für 2023/2024
Informationen
1,60 %
(16,20%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Baden-Württemberg den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,6% erhöht.
1,58 %
(16,18%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Bayern den Zusatzbeitrag um 0,28% auf 1,58% erhöht.
1,38 %
(15,98%)
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2023 auf 1,38% gesenkt.
1,60 %
(16,20%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Hessen den Zusatzbeitrag um 0,1% auf 1,6% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Niedersachsen den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,5% erhöht.
1,90 %
(16,50%)
Zum 01.01.2023 hatte die Nordost den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,90% erhöht.
1,89 %
(16,49%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK NORDWEST den Zusatzbeitrag um 0,19% auf1,89% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Plus den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,5% erhöht.
1,80 %
(16,40%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Zusatzbeitrag um 0,5% auf 1,8% erhöht.
1,80 %
(16,40%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Rheinland/Hamburg den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,8% erhöht.
1,00 %
(15,60%)
Zum 01.01.2023 hatte die AOK Sachsen-Anhalt den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,0% erhöht.
1,25 %
(15,85%)
Zum 01.01.2023 hatte die Audi BKK den Zusatzbeitrag um 0,15% auf 1,25% erhöht.
1,70 %
(16,30%)
Zum 01.01.2023 hatte die BAHN-BKK den Zusatzbeitrag um 0,5% auf 1,7% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BARMER beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,50%.
1,60 %
(16,20%)
Zum 01.01.2023 hatte die BERGISCHE Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,6% erhöht.
1,40 %
(16,00%)
Zum 01.01.2023 hatte die Bertelsmann BKK den Zusatzbeitrag um 0,4% auf 1,4% erhöht.
1,45 %
(16,05%)
Zum 01.01.2023 hatte die BIG den Zusatzbeitrag um 0,15% auf 1,45% erhöht.
1,55 %
(16,15%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK AKZO Nobel den Zusatzbeitrag um 0,25% auf 1,55% erhöht.
1,60 %
(16,20%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Diakonie den Zusatzbeitrag um 0,205% auf 1,605% erhöht.
1,29 %
(15,89%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK DürkoppAdler den Zusatzbeitrag um 0,41% auf 1,29% erhöht.
0,84 %
(15,44%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Euregio beträgt im Jahr 2023 unverändert 0,84%.
1,99 %
(16,59%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK exklusiv den Zusatzbeitrag um 0,70% auf 1,99% erhöht.
1,35 %
(15,95%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Faber-Castell & Partner den Zusatzbeitrag um 0,70% auf 1,35% erhöht.
0,90 %
(15,50%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK firmus den Zusatzbeitrag um 0,06% auf 0,90% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Freudenberg den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,50% erhöht.
0,90 %
(15,50%)
Der Zusatzbeitrag der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beträgt im Jahr 2023 unverändert 0,90%.
1,09 %
(15,69%)
Die BKK Herkules hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 um 0,31% auf 1,09% gesenkt.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Linde den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,50% erhöht.
1,40 %
(16,00%)
Zum 01.01.2024 fusioniert die BKK melitta hmr mit der BKK BPW Bergische Achsen KG.
0,80 %
(15,40%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK PFAFF den Zusatzbeitrag um 0,4% auf 0,80% erhöht.
1,55 %
(16,15%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Pfalz den Zusatzbeitrag um 0,15% auf 1,55% erhöht.
1,49 %
(16,09%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK ProVita den Zusatzbeitrag um 0,19% auf 1,49% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Public den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,50% erhöht.
0,98 %
(15,58%)
Der Zusatzbeitrag der BKK SBH beträgt 2023 unverändert 0,98%.
1,40 %
(16,00%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Scheufelen den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,40% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Technoform beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,50%.
0,90 %
(15,50%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Textilgruppe Hof beträgt im Jahr 2023 unverändert 0,90%.
1,80 %
(16,40%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK VBU den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,80% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK VDN den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,50% erhöht.
1,35 %
(15,95%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK VerbundPlus den Zusatzbeitrag um 0,25% auf 1,35% erhöht.
1,80 %
(16,40%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK WERRA-MEISSNER den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,8% erhöht.
1,69 %
(16,29%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK Wirtschaft & Finanzen den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,69% erhöht.
1,45 %
(16,05%)
Der Zusatzbeitrag der BKK ZF & Partner beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,45%.
1,79 %
(16,39%)
Zum 01.01.2023 hatte die BKK24 den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,79% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die BOSCH BKK den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,5% erhöht.
1,40 %
(16,00%)
Zum 01.01.2023 hatte die Continentale Betriebskrankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,15% auf 1,4% erhöht.
1,70 %
(16,30%)
Zum 01.01.2023 hatte die DAK-Gesundheit den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,7% erhöht.
1,69 %
(16,29%)
Zum 01.01.2023 hatte die Debeka BKK den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,69% erhöht.
1,59 %
(16,19%)
Zum 01.01.2023 hatte die energie-BKK den Zusatzbeitrag um 0,21% auf 1,59% erhöht.
1,30 %
(15,90%)
Zum 01.01.2023 hatte die Heimat Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,30% erhöht.
1,30 %
(15,90%)
Der Zusatzbeitrag der HEK beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,30%.
0,98 %
(15,58%)
Zum 01.01.2023 hatte die hkk den Zusatzbeitrag um 0,29% auf 0,98% erhöht.
1,60 %
(16,20%)
Zum 01.01.2023 hatte die IKK - Die Innovationskasse den Zusatzbeitrag um 0,30% auf 1,60% erhöht.
1,77 %
(16,37%)
Zum 01.01.2023 hatte die IKK BB den Zusatzbeitrag um 0,28% auf 1,77% erhöht.
1,60 %
(16,20%)
Zum 01.01.2023 hatte die IKK classic den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,6% erhöht.
1,10 %
(15,70%)
Der Zusatzbeitrag der IKK gesund plus beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,10%.
1,65 %
(16,25%)
Zum 01.01.2023 hatte die IKK Südwest den Zusatzbeitrag um 0,15% auf 1,65% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der KKH beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,50%.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der Knappschaft beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.
1,58 %
(16,18%)
Zum 01.01.2023 hatte die mhplus BKK den Zusatzbeitrag um 0,3% auf 1,58% erhöht.
1,49 %
(16,09%)
Zum 01.01.2023 hatte die Mobil Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,49% erhöht.
1,54 %
(16,14%)
Der Zusatzbeitrag der Novitas BKK beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,54%.
1,70 %
(16,30%)
Zum 01.01.2023 hatte die pronova BKK den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,70% erhöht.
1,40 %
(16,00%)
Zum 01.01.2023 hatte die R + V BKK den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,40% erhöht.
1,59 %
(16,19%)
Zum 01.01.2023 hatte die Salus BKK den Zusatzbeitrag um 0,14% auf 1,59% erhöht.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die SBK den Zusatzbeitrag um 0,2% auf 1,5% erhöht.
1,60 %
(16,20%)
Zum 01.01.2023 hatte die SECURVITA Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,1% auf 1,6% erhöht.
1,15 %
(15,75%)
Die SKD BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 um 0,14% auf 1,15% gesenkt.
1,20 %
(15,80%)
Der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,20%.
1,50 %
(16,10%)
Zum 01.01.2023 hatte die TUI BKK den Zusatzbeitrag um 0,15% auf 1,5% erhöht.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der VIACTIV Krankenkasse beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.
1,40 %
(16,00%)
Zum 01.01.2023 hatte die vivida bkk den Zusatzbeitrag um 0,1% auf 1,4% erhöht.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der WMF BKK beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.

 

Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?

Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber  bzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.

Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.  

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,4 und 1,7 Prozent (Stand 11/2022). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,00 % (günstigste Krankenkasse) und 16,3 % (teuerste Krankenkasse).   

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018: 1,0 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2010: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %

Wie und wann erfahre ich vom neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.

Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.

Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechseln

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).

Festlegung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.

Zusatzbeitrag 2023

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2023 wird 1.6% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2022 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,7 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,4 Prozent beträgt.

 

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