Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 16,3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2023 bzw. 2024. Der Zusatzbeitrag 2025 wird im letzten Quartal bekanntgegeben.
Die BKK exklusiv hält den Zusatzbeitrag im gesamten Jahr 2024 stabil bei 1,99%. Die BKK exklusiv plant aktuell, diesen auch zum 01.01.2025 nicht zu erhöhen oder eventuell sogar zu senken.
Die BKK Linde hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 1,50%. Die BKK Linde garantieren, dass sie im gesamten Jahr 2024 keine Erhöhung vornehmen.
Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).
Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeberbzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.
Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.
Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,9 und 2,7 Prozent (Stand 01/2024). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,50 % (günstigste Krankenkasse) und 17,3 % (teuerste Krankenkasse).
Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.
Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).
Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2024 wird 1,7% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2023 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,99 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,8 Prozent beträgt.
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