2023-03-21T22:43:24+01:00
Satzungen der Krankenkassen
Die Satzungen der Krankenkassen enthalten detaillierte Informationen zu Mitgliedschaft, Leistungen, Zusatzbeiträgen sowie den Organen der Krankenkassen.
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, die von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden müssen und Satzungsleistungen. Satzungsleistungen müssen von den gesetzlichen Krankenkassen nach Art, Umfang und Höhe in ihren Satzungen dargestellt werden.
Die Satzungen der Krankenkassen müssen laut SGB V § 194 folgende Bestimmungen enthalten:
- Namen und Sitz der Krankenkasse,
- Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder,
- Art und Umfang der Leistungen, soweit sie nicht durch Gesetz bestimmt sind,
- Festsetzung, Fälligkeit und Zahlung des Zusatzbeitrags nach § 242,
- Zahl der Mitglieder der Organe,
- Rechte und Pflichten der Organe,
- Art der Beschlussfassung des Verwaltungsrates,
- Bemessung der Entschädigungen für Organmitglieder,
- jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung,
- Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle und
- Art der Bekanntmachungen.
Die Satzungen der Krankenkassen stehen hier als pdf-Dokumente zum Download bereit.