Personengruppen in der GKV
Innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung bestehen unterschiedliche Regelungen, die den Beitragssatz, den Status und die Wechselbedingungen in die PKV betreffen. Die wichtigsten fünf der dabei zu unterscheidenden Gruppen von Versicherten sind:
Arbeitnehmer und Angestellte
Die zahlenmäßig größte Personengruppe in der GKV besteht aus der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung und wird dadurch definiert, dass sie weisungsmäßig an einen Arbeitgeber gebunden sind und regelmäßig entlohnt werden. Im Unterschied zu Beamten unterliegen sie aber keiner besonderen Treuepflicht und könne ihren Arbeitsplatz frei wählen.
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Selbstständige
Selbstständige arbeiten auf eigene Rechnung und tragen dabei ein unternehmerisches Risiko. Sie können ihre Arbeitszeit und die Tätigkeitsfelder selbst definieren. Sozialrechtlich gehören sie nicht in die Gruppe der versicherungspflichtigen GKV-Mitglieder, können sich jedoch freiwillig gesetzlich versichern.
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Studenten
Studenten haben einen eigenen SV-Status mit bestimmten Privelegien innerhalb der GKV. So können sie sich günstiger freiwillig versichern und bei PKV-Mitgliedschaft problemlos nach ihrem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
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Azubis
Auszubildende sind sozialrechtlich gesehen gleichgestellt mit Arbeitnehmern / Angestellten, genießen jedoch bis zur Volljährigkeit besondere Schutzrechte im Arbeitsleben. In der GKV sind sie versicherungspflichtig, wenn sie keinen Schülerstatus haben.
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Künstler und Publizisten nach KSVG
Für die besonderen Berufsgruppen der Künstler und Publizisten besteht die Möglichkeit, als Selbstständige in der Künstlersozialkasse GKV-pflichtversichert zu sein. Wer darf in die KSK, wie hoch sind die Beiträge und wie werden sie berechnet ?
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Rentner
Auch nach dem Ende des Arbeitslebens bleiben Rentnrerinnen und Rentner pflichtversichert in der GKV, wenn bestimmte Bedingungen dafür erfüllt werden. Tritt keine Pflichtversicherung ein, besteht für sie die Möglichkeit einer Freiwilligen Versicherung.
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Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Minijobs und Krankenversicherung - Was müssen geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber beachten ? Was besagt die Gleitzonenregelung und welche Verdienstgrenzen gelten ?
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Schwangerschaft und Elternzeit
Schwangere und junge Eltern genießen in der gesetzlichen Krankenversicherung besonderen Schutz und eine Fülle an Leistungen. Neben Geburt und Geburtsvor- und Nachsorge gehört auch das Mutterschaftsgeld dazu. Viele Kassen gewähren in diesem Bereich Zusatzleistungen.
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Arbeitslose
Welche gesetzliche Krankenversicherung gilt für Arbeitslose ? Wer übernimmt die monatlichen Beiträge unter welchen Bedingungen. Arbeitslos und privat versichert..
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Saisonkräfte aus dem In- oder Ausland
Was müssen Arbeiteber in saisonalen Branchen beachten, die Arbeitnehmer in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen anstellen möchten?
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Arbeitgeber
Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich der Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter beachten ? Welchen Service bieten die Krankenkassen für Firmen und Arbeitgeber ?
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Kinder
Kinder sind in der Regel gesetzlich über die beitragsfreie Familienversicherung versichert. Anders verhält es sich, wenn die Eltern privat versichert sind.
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Hausfrauen / Hausmänner
Welche Bedingungen gelten für den so genannten GKV-Hausfrauentarif ? Wie hoch ist der Beitrag, wie wird er berechnet und wo liegen die Verdienstgrenzen?