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Personengruppen in der GKV

Innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung bestehen unterschiedliche Regelungen, die den Beitragssatz, den Status und die Wechselbedingungen in die PKV betreffen. Die wichtigsten fünf der dabei zu unterscheidenden Gruppen von Versicherten sind:

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Arbeitnehmer und Angestellte
  • 2 Selbstständige
  • 3 Studenten
  • 4 Azubis
  • 5 Künstler und Publizisten nach KSVG
  • 6 Rentner
  • 7 Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
  • 8 Schwangerschaft und Elternzeit
  • 9 Arbeitslose
  • 10 Saisonkräfte aus dem In- oder Ausland
  • 11 Arbeitgeber
  • 12 Kinder
  • 13 Hausfrauen / Hausmänner

Arbeitnehmer und AngestellteArbeitnehmer und Angestellte© memo - Fotolia.com

Arbeitnehmer und Angestellte

Die zahlenmäßig größte Personengruppe in der GKV besteht aus der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung und wird dadurch definiert, dass sie weisungsmäßig an einen Arbeitgeber gebunden sind und regelmäßig entlohnt werden. Im Unterschied zu Beamten unterliegen sie aber keiner besonderen Treuepflicht und könne ihren Arbeitsplatz frei wählen.

>> weitere Infos zu Krankenkasse & Arbeitnehmer  

 

SelbstständigeSelbstständige© Udo Kroener - Fotolia.com

Selbstständige

Selbstständige arbeiten auf eigene Rechnung und tragen dabei ein unternehmerisches Risiko. Sie können ihre Arbeitszeit und die Tätigkeitsfelder selbst definieren. Sozialrechtlich gehören sie nicht in die Gruppe der versicherungspflichtigen GKV-Mitglieder, können sich jedoch freiwillig gesetzlich versichern.

>> weitere Infos zu Krankenkasse & selbstständig 

 

StudentenStudenten(c) Tim reckmann - pixelio.de

Studenten

Studenten haben einen eigenen SV-Status mit bestimmten Privelegien innerhalb der GKV. So können sie sich günstiger freiwillig versichern und bei PKV-Mitgliedschaft problemlos nach ihrem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

>> weitere Infos zu Krankenkasse & Student

 

AzubisAzubis© Amir Kaljikovic - Fotolia.com

Azubis

Auszubildende sind sozialrechtlich gesehen gleichgestellt mit Arbeitnehmern / Angestellten, genießen jedoch bis zur Volljährigkeit besondere Schutzrechte im Arbeitsleben. In der GKV sind sie versicherungspflichtig, wenn sie keinen Schülerstatus haben.

>> weitere Infos zu Krankenkasse & Azubi

 

Künstler und Publizisten nach KSVG

Für die besonderen Berufsgruppen der Künstler und Publizisten besteht die Möglichkeit, als Selbstständige in der Künstlersozialkasse GKV-pflichtversichert zu sein. Wer darf in die KSK, wie hoch sind die Beiträge und wie werden sie berechnet ?

>>weitere Infos zur Künstlersozialkasse KSK

 

RentnerRentner© 16to9foto - Fotolia.com

Rentner

Auch nach dem Ende des Arbeitslebens bleiben Rentnrerinnen und Rentner pflichtversichert in der GKV, wenn bestimmte Bedingungen dafür erfüllt werden. Tritt keine Pflichtversicherung ein, besteht für sie die Möglichkeit einer Freiwilligen Versicherung.

>> weitere Infos zu Krankenkasse und Rentner 

 

© Kurhan - Fotolia.com

Geringfügig Beschäftigte (Minijob)

Minijobs und Krankenversicherung - Was müssen geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber beachten ? Was besagt die Gleitzonenregelung und welche Verdienstgrenzen gelten ?

>>weitere Infos zu Krankenkasse & Minijob

 

(c) Lisa Schwarz - pixelio.de

Schwangerschaft und Elternzeit

Schwangere und junge Eltern genießen in der gesetzlichen Krankenversicherung besonderen Schutz und eine Fülle an Leistungen. Neben Geburt und Geburtsvor- und Nachsorge gehört auch das Mutterschaftsgeld dazu. Viele Kassen gewähren in diesem Bereich Zusatzleistungen.

>>weitere Infos zu Krankenkasse & Baby

 

Arbeitslose

Welche gesetzliche Krankenversicherung gilt für Arbeitslose ? Wer übernimmt die monatlichen Beiträge unter welchen Bedingungen. Arbeitslos und privat versichert..

>>weitere Infos zu Krankenkasse & arbeitslos

 

Saisonkräfte arbeiten oft als Erntehelfer oder in

Saisonkräfte aus dem In- oder Ausland

Was müssen Arbeiteber in saisonalen Branchen beachten, die Arbeitnehmer in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen anstellen möchten? 

>>weitere Infos zu Saisonkräften

 

© James Steidl - Fotolia.com

Arbeitgeber

Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich der Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter beachten ? Welchen Service bieten die Krankenkassen für Firmen und Arbeitgeber ?

>>weitere Infos für Arbeitgeber

 

(c) S. Hofschlaeger / pixelio.de

Kinder

Kinder sind in der Regel gesetzlich über die beitragsfreie Familienversicherung versichert. Anders verhält es sich, wenn die Eltern privat versichert sind.   

>>weitere Infos zur Krankenversicherung der Kinder 

 

© Rudolf Kotulán - Fotolia.com

Hausfrauen / Hausmänner

Welche Bedingungen gelten für den so genannten GKV-Hausfrauentarif ? Wie hoch ist der Beitrag, wie wird er berechnet und wo liegen die Verdienstgrenzen ?

>>weitere Infos zu  Krankenkasse & nicht berufstätig

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