Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler können sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung wählen. Erfahren Sie, welche Vorteile die beiden Möglichkeiten einer Krankenversicherung für Selbstständige bieten und wie sich die zu zahlenden Beiträge jeweils zusammensetzen und berechnen.
Einzureichende Nachweise bei Krankenkassenwechsel
Versicherungspflicht auch für Selbstständige
In Deutschland gibt es seit 2007 eine allgemeine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung. Diese gilt für alle hier lebenden Personen unabhängig von der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen von Erwerbstätigen. Welche Art der Krankenversicherung Selbstständige wählen, ist individuell verschieden vom Arbeitsmodell, Einkommen, Familienstatus oder Bedürfnissen abhängig. Hauptberuflich Selbstständige ( auch Gründer) können sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung wählen.
Hauptberuflich oder nebenberuflich?
Für die Krankenversicherung von selbstständig Berufstätigen ist entscheidend, ob sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind. Während hauptberuflich Selbstständige zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen können, greift für Arbeitnehmer, die nur nebenberuflich selbstständig sind, die Versicherungspflicht in der GKV.
Leider ist die Abgrenzung dieser beiden Fälle schwierig und die Grenze oft fließend. In der Regel gilt man als hauptberuflich selbstständig, wenn die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit höher sind als das Arbeitsentgelt aus einer zusätzlich ausgeübten abhängigen Beschäftigung. Aber auch die Wochenarbeitszeit in der selbstständigen Tätigkeit und die Beschäftigung von Mitarbeitern können bei der Bewertung eine Rolle spielen. Im Zweifelsfall erfolgt für die Entscheidung eine Einzelfallprüfung der Krankenkasse.
Freiwillige versichert als Selbstständige(r)
Hauptberuflich Selbstständige und Existenzgründer können sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ichtet sich nach dem anzuwendenden Beitragssatz und dem erzielten unternehmerischen Gewinn sowie sonstigen Einnahmen.
Beiträge zur GKV für Selbstständige
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitragssatz und den vollständigen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Grundlage für die Bemessung der Beitragshöhe sind die monatlichen Einnahme-Überschüsse vor Steuern ( Brutto-Gewinn ). Der Einkommensnachweis erfolgt jährlich per Steuerbescheid.
Für Selbstständige und Freiberufler bestimmter Berufsgruppen gilt trotz Selbstständigkeit eine Versicherungspflicht laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KVSG). Zuständig für die Prüfung der Voraussetzungen, die Beitragsberechnung und -erhebung ist dann die Künstlersozialkasse.
Zur Begrenzung der Abgaben gilt nach oben hin genau wie bei Arbeitnehmern auch die Beitragsbemessungsgrenze, also der vom festgelegte Höchstbetrag zur Bemessung. Diese wird jedes Jahr neu angepasst. Im Jahr 2024 liegt sie monatlich bei 5.175 Euro. Selbstständige, deren Einkünfte diese Grenze übersteigen, müssen für den darüber liegenden Anteil des Einkommens keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Wessen Einkommen durch die jährliche Erhöhung unter diese Grenze geraten ist, kann seiner Krankenkasse einen aktuellen Einkommensnachweis vorlegen. Daraufhin erfolgen eine rückwirkende Beitragsanpassung und eine Rückzahlung eventuell zu viel gezahlter Beiträge.
Für die Beitragsbemessung nach unten wird zudem eine Mindestbemessungsgrenze (Mindesteinkommen) angenommen. Im Jahr 2024 liegt diese Größe bei 1178,33 Euro. Durch die Herabsetzung der Mindestbemessungsgrenze entfällt auch die bisherige Härtefallregelung für Existenzgründer und Selbstständige, die einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten.
Monatliche Beiträge für die Krankenversicherung - Selbstständige 2023
Der Wert X bezieht sich auf den Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der sich von Kasse zu Kasse unterscheidet. Die Spanne bei den Zusatzbeiträgen liegt derzeit zwischen 0,8 Prozent und 1,9 Prozent (Stand Mai 2023). Durch einen Wechsel der Krankenkasse können Selbstständige beim Zusatzbeitrag also sparen!
Monatliches Einkommen | ohne Anspruch auf Krankengeld (Beitragssatz = 14,0% + Zusatzbeitrag) | mit Anspruch auf Krankengeld (Beitragssatz = 14,6% + Zusatzbeitrag) |
---|---|---|
Unter 4.987,50 Euro (bei Vorlage des Einkommensnachweises) |
Minimum: 158,43 € + x Maximum: 698,25 € + x |
Minimum: 165,22 € + x Maximum: 728,18 € + x |
4.987,50 Euro oder mehr | konstant: 698,25 € + x | konstant: 728,18 € + x |
Monatliche Beiträge zur Pflegeversicherung für Selbstständige (ab Juli 2023)
selbstständige |
Beitragssatz |
||
---|---|---|---|
ohne Kinder | 4,00 % | ||
mit 1 Kind | 3,40 % | ||
mit 2 Kindern | 3,15 % | ||
mit 3 Kindern | 2,90 % | ||
mit 4 Kindern | 2,65 % | ||
ab 5 Kindern | 2,40 % |
--> Liste aller Krankenkassenbeiträge für Selbstständige (alle Krankenkassen)
Entlastung bei der Mindestbemessung
Das Versichertenentlastungsgesetz brachte für Selbstständige und Freiberufler mit geringeren Einkünften ein entscheidende Verbesserung beim Krankenkassenbeitrag. Das zur Bemessung herangezogene fiktive Mindesteinkommen (Mindestgrenze) wurde von 2283,50 Euro (2018) auf 1038,33 Euro (2019) verringert. Im Jahr 2024 liegt diese bei 1178,33 Euro.
Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige
Muss ich mich als Selbstständiger krankenversichern?
Ja. In Deutschland gibt es die Krankenversicherungspflicht für alle. Hauptberuflich Selbstständige können sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass man die Krankenversicherung einfach einsparen könnte. Zum einen können sehr schnell enorme und existenzgefährdende Gesundheits- und Kostenrisiken auf Sie zukommen, z.B. bei einer OP oder einer Krebserkrankung. Zum anderen ist die bisherige Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge irgendwann nachfordern.
Kann ich die Krankenkasse direkt wechseln, wenn ich mich selbstständig mache?
Nein. Wenn Sie in eine andere gesetzliche Kasse wechseln bzw. sich privat versichern wollen, müssen Sie wie alle anderen auch zunächst kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Sie müssen also rechtzeitig kündigen, wenn Sie direkt mit dem Startz Ihrer Existenzgründung auch eine neue Krankenkasse wählen wollen. Ansonsten verbleiben Sie zu Beginn der Selbstständigkeit zunächst in Ihrer alten Krankenkasse.
Wie hoch sind die Beiträge für Selbstständige in der GKV?
Die Beiträge in der GKV betragen derzeit 14,0 % (ohne Krankengeldanspruch) oder 14,6 % (mit Krankengeldanspruch ab 43. Tag). Zusätzlich wird ein von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlicher Zusatzbeitrag zwischen 0,8 und 1,9 Prozent (Stand Januar 2023) erhoben. Beim Start in die Selbständigkeit müssen Sie zunächst einschätzen, wie hoch Ihr voraussichtliches Einkommen im ersten Jahr sein wird. Als Mindesteinnahme wird dann ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.178,33 EUR ( Stand 2024) angesetzt, soweit keine höheren Einnahmen erzielt werden. Wenn Sie den Einkommensbescheid vom Finanzamt erhalten, ist dieser auch bei der Krankenkasse einzureichen. Auf der Basis werden dann die genauen Beiträge ermittelt.
Wird der Existenzgründerzuschuss bei der Beitragsberechnung mit eingerechnet?
Ja. Wird ein Existenzgründerzuschuss gezahlt, muss dieses grundsätzlich bei der Ermittlung des Gewinnes angerechnet werden. Anrechnungsfrei bleibt dabei lediglich ein Anteil von 300 Euro, der für Ausgaben zur eigenen sozialen Sicherung vorgesehen ist.
Können sich Selbstständige in der GKV zusätzlich für Krankengeld absichern?
Ja. Einige Krankenkassen bieten einen Wahltarif Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler an. Versicherte die sich dafür entscheiden, zahlen je nach gewählter Stufe einen monatlichen Extra-Beitrag und können im Krankheitsfall schon eher als ab der siebten Woche ein festgelegtes Krankengeld beziehen. Mit dem Krankengeld-Wahltarif könenn sie sich so gegen Einkommensausfälle in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigekit absichern.
Besteht die Möglichkeit, sich als Selbstständiger in der PKV zu versichern?
Ja. Neben der freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse haben Selbstständige auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen Selbstständige dazu keine bestimmte Einkommenshöhe aufweisen. Die Beiträge richten sich in der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Allerdings darf der Versicherungsbeitrag für einen Selbstständigen in der PKV den maximal möglichen Beitrag in der GKV nicht übersteigen.
Welches sind die Vor- und Nachteile der PKV gegenüber der GKV für Selbstständige?
Sowohl die freiwillige gesetzliche Versicherung als auch die private Krankenversicherung bieten einem Selbstständigen Vor- und Nachteile. Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist die Möglichkeit, Familienangehörige in Form einer kostenlosen Familienversicherung mitzuversichern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihre Beitragslast im Falle gesunkener Einnahmen zu senken. Beides ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Dafür bietet die PKV ihren Mitgliedern einen potenziell größeren und individuelleren Leistungsumfang als die GKV. So können z.B. auch alternative Heilmethoden und andere Behandlungen erstattet werden, die nicht Teil des GKV-Leistungskatalogs. Da die Beitragsberechnung in der PKV einkommensunabhängig erfolgt, können Selbstständige mit hohem Einkommen zudem oft von niedrigeren Beiträgen als in der GKV profitieren. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft in der PKV oft mit einer bevorzugten Behandlung bei der Vergabe von Arztterminen verbunden.
Ist später eine Rückkehr in die GKV problemlos möglich?
Nein. Die Entscheidung für die PKV ist oft eine Entscheidung für das gesamte Leben. Auch für Selbstständige, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, ist eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein Beitritt in die PKV sollte daher wohlüberlegt sein. Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn Sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr Verdienst weniger als die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 EUR (2024) jährlich ist, wenn Sie die Selbstständigkeit aufgeben und in die Familienversicherung Ihres Ehepartners eintreten oder wenn Sie sich arbeitslos melden.
Sind alle Ihre Fragen zur Krankenversicherung für Selbständige hier beantwortet? Wenn nicht können Sie auch im Krankenkassenforum nachsehen. Viele Krankenkassenexperten betreuen das Forum und geben präzise Antworten. Gern können Sie sich auch selbst dort anmelden und Ihre Fragen stellen.