Rechengrößen in der Sozialversicherung
In der Sozialversicherung gelten jährlich neu festgesetzte Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Diese maßgeblichen Werte beinhalten alle relevanten Verdienstgrenzen bzw. Beitragssätze und sind nicht nur für Arbeitgeber oder Lohnbüros wichtig. Auch Versicherte, die in die PKV oder umgekehrt in die GKV wechseln möchten, haben diese Werte zu beachten. Die jährliche Anpassung der SV-Bezugsgrößen richtet sich nach der durchschnittlichen Einkommensentwicklung.
Beitragsbemessungsgrenze 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Kranken- und Pflegeversicherung | |
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Jahr | 66.150,00 Euro |
Monat | 5.512,50 Euro |
Tag | 183,75 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
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Jahr | 96.600,00 Euro | 96.600,00 Euro |
Monat | 8.000,50 Euro | 8.050,00 Euro |
Tag | 268,33 Euro | 268,33 Euro |
Versicherungspflichtgrenze 2025
Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.
Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025
Kranken- und Pflegevers. | |
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Jahr | 73.800,00 Euro |
Monat | 6.150,00 Euro |
Tag | 205,00 Euro |
Geringfügigkeitsgrenze 2025
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.
Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 556,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.
Geringfügigkeitsgrenze | |
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Monat | 556,00 Euro |
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 535,00 Euro kostenlos mitversichert werden.
Bezugsgröße 2025
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung zu bestimmen.
Bezugsgröße. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
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Jahr | 44.940,00 Euro | 44.940,00 Euro |
Monat | 3.745,00 Euro | 3.745,00 Euro |
Tag | 124,83 Euro | 124,83 Euro |
Studentische Versicherung 2025
Beitragssatz für Studenten (2025) | |
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Zusatzbeitrag 2025 (Durchschnitt) | 2,5 % |
Beitragssatz gesamt ( Durchschnitt) | 12,72 % |
Bafög-Satz 2025 | 855,00 Euro |
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: | durchschnittlich 108,76 EUR |
Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro
Abgabesatz zur Künstlersozialkasse
Im Jahr 2025 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 5,0 Prozent.
Rechengrößen 2024
Beitragsbemessungsgrenze 2023
Kranken- und Pflegeversicherung | |
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Jahr | 59.850,00 Euro |
Monat | 4.987,50 Euro |
Tag | 166,25 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2024
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.
Beitragsbemessungsgrenzen 2024
Kranken- und Pflegeversicherung | |
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Jahr | 59.850,00 Euro |
Monat | 5.175,00 Euro |
Tag | 172,50 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
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Jahr | 87.600,00 Euro | 85.200,00 Euro |
Monat | 7.300,00 Euro | 7.100,00 Euro |
Tag | 243,33 Euro | 236,66 Euro |
Versicherungspflichtgrenze 2024
Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.
Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024
Kranken- und Pflegevers. | |
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Jahr | 69.300,00 Euro |
Monat | 5.775,00 Euro |
Tag | 192,50 Euro |
Geringfügigkeitsgrenze 2024
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.
Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 538,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.
Geringfügigkeitsgrenze | |
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Monat | 538,00 Euro |
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 505,00 Euro kostenlos mitversichert werden.
Bezugsgröße 2024
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung zu bestimmen.
Bezugsgröße. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
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Jahr | 42.420,00 Euro | 41.580,00 Euro |
Monat | 3.535,00 Euro | 3.465,00 Euro |
Tag | 117,83 Euro | 115,50 Euro |
Studentische Versicherung 2024
Beitragssatz für Studenten (2024) | |
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Zusatzbeitrag 2024 (Durchschnitt) | 1,7 % |
Beitragssatz gesamt ( Durchschnitt) | 16,3 % Euro |
Bafög-Satz 2024 | 812,00 Euro |
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: | 90,30 EUR bis 104,91 EUR |
Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro
Abgabesatz zur Künstlersozialkasse
Im Jahr 2024 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 5,0 Prozent.