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2025-07-01T03:37:29+02:00

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Jährliche Rechengrößen Jährliche Rechengrößen(c) Uwe Schlick / pixelio.de
In der Sozialversicherung gelten jährlich neu festgesetzte Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Diese maßgeblichen Werte beinhalten alle relevanten Verdienstgrenzen bzw. Beitragssätze und sind nicht nur für Arbeitgeber oder Lohnbüros wichtig. Auch Versicherte, die in die PKV oder umgekehrt in die GKV wechseln möchten, haben diese Werte zu beachten. Die jährliche Anpassung der SV-Bezugsgrößen richtet sich nach der durchschnittlichen Einkommensentwicklung.


Inhaltsverzeichnis
  • 1 Beitragsbemessungsgrenze 2025
  • 2 Versicherungspflichtgrenze 2025
  • 3 Bezugsgröße 2025
  • 4 Studentische Versicherung 2025
  • 5 Geringverdienergrenze
  • 6 Abgabesatz zur Künstlersozialkasse
  • 7 Rechengrößen 2024
  • 8 Beitragsbemessungsgrenze 2024
  • 9 Versicherungspflichtgrenze 2024
  • 10 Bezugsgröße 2024
  • 11 Studentische Versicherung 2024
  • 12 Geringverdienergrenze
  • 13 Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Beitragsbemessungsgrenze 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 66.150,00 Euro
Monat 5.512,50 Euro
Tag 183,75 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 96.600,00 Euro 96.600,00 Euro
Monat 8.000,50 Euro 8.050,00 Euro
Tag 268,33 Euro 268,33 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze 2025

Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 73.800,00 Euro
Monat 6.150,00 Euro
Tag 205,00 Euro

Geringfügigkeitsgrenze 2025

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 556,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.

  Geringfügigkeitsgrenze
Monat 556,00 Euro

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 535,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

 

Bezugsgröße 2025

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung zu bestimmen.

Bezugsgröße.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 44.940,00 Euro 44.940,00 Euro
Monat 3.745,00 Euro 3.745,00 Euro
Tag 124,83 Euro 124,83 Euro

Studentische Versicherung 2025

Beitragssatz für Studenten (2025)  
Zusatzbeitrag 2025 (Durchschnitt) 2,5 %
Beitragssatz gesamt ( Durchschnitt) 12,72 %
Bafög-Satz 2025 855,00 Euro
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: durchschnittlich 108,76 EUR

 

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Im Jahr 2025 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 5,0 Prozent.

Rechengrößen 2024

Beitragsbemessungsgrenze 2023

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 59.850,00 Euro
Monat 4.987,50 Euro
Tag 166,25 Euro

Beitragsbemessungsgrenze 2024

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 59.850,00 Euro
Monat 5.175,00 Euro
Tag 172,50 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 87.600,00 Euro 85.200,00 Euro
Monat 7.300,00 Euro 7.100,00 Euro
Tag 243,33 Euro 236,66 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze 2024

Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 69.300,00 Euro
Monat 5.775,00 Euro
Tag 192,50 Euro

Geringfügigkeitsgrenze 2024

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 538,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.

  Geringfügigkeitsgrenze
Monat 538,00 Euro

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 505,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

 

Bezugsgröße 2024

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung zu bestimmen.

Bezugsgröße.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 42.420,00 Euro 41.580,00 Euro
Monat 3.535,00 Euro 3.465,00 Euro
Tag 117,83 Euro 115,50 Euro

Studentische Versicherung 2024

Beitragssatz für Studenten (2024)  
Zusatzbeitrag 2024 (Durchschnitt) 1,7 %
Beitragssatz gesamt ( Durchschnitt) 16,3 % Euro
Bafög-Satz 2024 812,00 Euro
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: 90,30 EUR bis 104,91 EUR

 

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Im Jahr 2024 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 5,0 Prozent.

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