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2025-12-15T00:36:49+01:00

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Jährliche Rechengrößen Jährliche Rechengrößen(c) Uwe Schlick / pixelio.de
In der Sozialversicherung gelten jährlich neu festgesetzte Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Diese maßgeblichen Werte beinhalten alle relevanten Verdienstgrenzen bzw. Beitragssätze und sind nicht nur für Arbeitgeber oder Lohnbüros wichtig. Auch Versicherte, die in die PKV oder umgekehrt in die GKV wechseln möchten, haben diese Werte zu beachten. Die jährliche Anpassung der SV-Bezugsgrößen richtet sich nach der durchschnittlichen Einkommensentwicklung.


Inhaltsverzeichnis
  • 1 Beitragsbemessungsgrenze 2026
  • 2 Versicherungspflichtgrenze 2026
  • 3 Bezugsgröße 2026
  • 4 Studentische Versicherung 2026
  • 5 Geringverdienergrenze
  • 6 Abgabesatz zur Künstlersozialkasse
  • 7 Beitragsbemessungsgrenze 2025
  • 8 Versicherungspflichtgrenze 2025
  • 9 Bezugsgröße 2025
  • 10 Studentische Versicherung 2025
  • 11 Geringverdienergrenze
  • 12 Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

 

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 69.750,00 Euro
Monat 5.812,50 Euro
Tag 193,75 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 101.400,00 Euro 101.400,00 Euro
Monat 8.450,00 Euro 8.450,00 Euro
Tag 281,66 Euro 281,66 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze 2026

Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 77.400,00 Euro
Monat 6.450,00 Euro
Tag 215,00 Euro

 

Geringfügigkeitsgrenze 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 603,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.

  Geringfügigkeitsgrenze
Monat 603,00 Euro

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 556,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

 

Bezugsgröße 2026

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung zu bestimmen.

Bezugsgröße.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 47.460,00 Euro 47.460,00 Euro
Monat 3.955,00 Euro 3.955,00 Euro
Tag 131,83 Euro 131,83 Euro

Studentische Versicherung 2026

Beitragssatz für Studenten (2026)  
Zusatzbeitrag 2026 (Durchschnitt) 2,9 %
Beitragssatz gesamt ( Durchschnitt) 13,12 %
Bafög-Satz 2025 855,00 Euro
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: durchschnittlich 112,17 EUR

 

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Im Jahr 2026 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 4,9 Prozent.

 

 

Beitragsbemessungsgrenze 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 66.150,00 Euro
Monat 5.512,50 Euro
Tag 183,75 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 96.600,00 Euro 96.600,00 Euro
Monat 8.000,50 Euro 8.050,00 Euro
Tag 268,33 Euro 268,33 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze 2025

Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 73.800,00 Euro
Monat 6.150,00 Euro
Tag 205,00 Euro

Geringfügigkeitsgrenze 2025

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 556,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.

  Geringfügigkeitsgrenze
Monat 556,00 Euro

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 535,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

 

Bezugsgröße 2025

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung zu bestimmen.

Bezugsgröße.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 44.940,00 Euro 44.940,00 Euro
Monat 3.745,00 Euro 3.745,00 Euro
Tag 124,83 Euro 124,83 Euro

Studentische Versicherung 2025

Beitragssatz für Studenten (2025)  
Zusatzbeitrag 2025 (Durchschnitt) 2,5 %
Beitragssatz gesamt ( Durchschnitt) 12,72 %
Bafög-Satz 2025 855,00 Euro
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: durchschnittlich 108,76 EUR

 

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Im Jahr 2025 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 5,0 Prozent.

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