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2023-02-03T22:56:26+01:00

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Jährliche Rechengrößen Jährliche Rechengrößen(c) Uwe Schlick / pixelio.de
In der Sozialversicherung gelten jährlich neu festgesetzte Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Diese maßgeblichen Werte beinhalten alle relevanten Verdienstgrenzen bzw. Beitragssätze und sind nicht nur für Arbeitgeber oder Lohnbüros wichtig. Auch Versicherte, die in die PKV oder umgekehrt in die GKV wechseln möchten, haben diese Werte zu beachten. Die jährliche Anpassung der SV-Bezugsgrößen richtet sich nach der durchschnittlichen Einkommensentwicklung.

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Neue Rechengrößen für 2023
  • 2 Versicherungspflichtgrenze 2023
  • 3 Rechengrößen 2022

Neue Rechengrößen für 2023

Beitragsbemessungsgrenze 2023

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

59.850,00 Euro

Monat

4.987,50 Euro

Tag

166.25 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr

   87.600,00 Euro

   85.200,00 Euro

Monat

   7.300,00 Euro

   7.100,00 Euro

Tag

   243,33 Euro

   236,66 Euro

Versicherungspflichtgrenze 2023

Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

66.600,00 Euro

Monat

5.550,00 Euro

Tag

185,00 Euro


 

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2023

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Geringfügigkeitsgrenze 2023

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

 

Geringfügigkeitsgrenze

Monat

520,00 Euro

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 520,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt. Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

Weitere SV-Rechengrößen 2023

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.

Bezugsgröße

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr

40.740,00 Euro

39.480,00 Euro

Monat

3.395,00 Euro

3.290,00 Euro

Tag

113,16 Euro

109,66 Euro

 

Rechengrößen 2022

Beitragsbemessungsgrenzen 2022

 

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

58.050,00 Euro

Monat

4.837,50 Euro

Tag

161.25 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr

84.600,00 Euro

81.000,00 Euro

Monat

7.050,00 Euro

6.750,00 Euro

Tag

235,00 Euro

225,00 Euro

Versicherungspflichtgrenze 2022

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

64.350,00 Euro

Monat

5.362,50 Euro

Tag

178,15 Euro

 

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2022

Beitragssätze Sozialversicherung

 

allg. KV - Beitrag *

14,60 %

erm. KV - Beitrag *

14,00 %

Pflegeversicherung **

3,05 %

Rentenversicherung

18,60 %

Arbeitslosenversicherung

2,40 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,35 %.

Geringfügigkeitsgrenze 2022

 

Geringfügigkeitsgrenze

Monat

520,00 Euro

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 520,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt. Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

Weitere SV-Rechengrößen 2022

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.

Bezugsgröße

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr

39.480,00 Euro

37.800,00 Euro

Monat

3.290,00 Euro

3.150,00 Euro

Tag

109,66 Euro

105,00 Euro

Studentische Versicherung

In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ein einheitlicher Prozentsatz von 10,22%. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, so dass die studentisch versicherten Mitglieder ebenfalls unterschiedliche Beiträge je nach Krankenkasse entrichten. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens wird der jeweilige BAföG - Höchstsatz herangezogen.

Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz für Studenten:

10,22 %

Zusatzbeitrag (Durchschnitt):

1,3 %

Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X):

11,52 %

BAföG - Satz:

752,00 €

monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*:

86,63 €

* Da für Studenten den kassenindividuelle Zusatzbeitrag gilt, unterscheiden sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung von Kasse zu Kasse. Der angegebene Wert basiert auf dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Geringverdienergrenze

In der Sozialversicherung wird zwischen Geringverdienern und geringfügig Beschäftigten unterschieden. Während Geringverdiener wie z.B. Azubis, Praktikanten oder Teilnehmende am FSJ / FÖJ versicherungspflichtig sind, entfällt bei einem Minijob die Sozialversicherungspflicht. Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung ist zu unterscheiden vom Grenzbetrag für geringfügig Beschäftigte.

Liegt der Bruttoverdienst unterhalb dieses Grenzbetrags, muss der Arbeitnehmer (Praktikant, Azubi, FSJler, FÖJler) keine Sozialabgaben leisten, sondern die Beitragslast geht vollständig auf den Arbeitgeber (Ausbildungsfirma, Träger) über.

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse 2022

Im Jahr 2022 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen, Vereine und Institutionen bei 4,2 Prozent.

Rechengrößen 2021

Beitragsbemessungsgrenzen 2021

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

58.050,00 Euro

Monat

4.837,50 Euro

Tag

161.25 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr

85.200,00 Euro

80.400,00 Euro

Monat

7.100,00 Euro

6.700,00 Euro

Tag

236,67 Euro

223,33 Euro

Versicherungspflichtgrenze 2021

Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

64.350,00 Euro

Monat

5.362,50 Euro

Tag

178,15 Euro

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2021

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Beitragssätze Sozialversicherung

 

allg. KV - Beitrag *

14,60 %

erm. KV - Beitrag *

14,00 %

Pflegeversicherung **

3,05 %

Rentenversicherung

18,60 %

Arbeitslosenversicherung

2,40 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,30 %.

Geringfügigkeitsgrenze 2021

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

Geringfügigkeitsgrenze

 

Geringfügigkeitsgrenze

Monat

450,00 Euro

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 450,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.

Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

Rechengrößen 2020

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

54.450,00 Euro

Monat

4.687,50 Euro

Tag

156.25 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr

82.800,00 Euro

77.400,00 Euro

Monat

6.900,00 Euro

6.450,00 Euro

Tag

230,00 Euro

215,00 Euro

Versicherungspflichtgrenze 2020

Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Jahr

62.550,00 Euro

Monat

5.212,50 Euro

Tag

173,75 Euro

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2020

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Beitragssätze Sozialversicherung

 

allg. KV - Beitrag *

14,60 %

erm. KV - Beitrag *

14,00 %

Pflegeversicherung **

3,05 %

Rentenversicherung

18,60 %

Arbeitslosenversicherung

2,40 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,30 %.

Geringfügigkeitsgrenze 2020

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

 

Geringfügigkeitsgrenze

Monat

450,00 Euro

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 450,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt. Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung

Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

Weitere SV-Rechengrößen 2020

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Bezugsgröße Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.

Bezugsgröße

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr

38.220,00 Euro

36.120,00 Euro

Monat

3.185,00 Euro

3.010,00 Euro

Tag

106,16 Euro

100,33 Euro

Studentische Versicherung

In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ein einheitlicher Prozentsatz von 10,22%. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, so dass die studentisch versicherten Mitglieder ebenfalls unterschiedliche Beiträge je nach Krankenkasse entrichten. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens wird der jeweilige BAföG - Höchstsatz herangezogen.

Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz für Studenten

10,22 %

Zusatzbeitrag (Durchschnitt):

1,1 %

Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X):

11,32 %

BAföG - Satz ab 01.10.2020:

752,00 €

monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*:

85,12 €

* Da für Studenten den kassenindividuelle Zusatzbeitrag gilt, unterscheiden sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung von Kasse zu Kasse. Der angegebene Wert basiert auf dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Geringverdienergrenze

In der Sozialversicherung wird zwischen Geringverdienern und geringfügig Beschäftigten unterschieden. Während Geringverdiener wie z.B. Azubis, Praktikanten oder Teilnehmende am FSJ / FÖJ versicherungspflichtig sind, entfällt bei einem Minijob die Sozialversicherungspflicht.

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung ist zu unterscheiden vom Grenzbetrag für geringfügig Beschäftigte.

Liegt der Bruttoverdienst unterhalb dieses Grenzbetrags, muss der Arbeitnehmer (Praktikant, Azubi, FSJler, FÖJler) keine Sozialabgaben leisten, sondern die Beitragslast geht vollständig auf den Arbeitgeber (Ausbildungsfirma, Träger) über.

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse 2020

Im Jahr 2021 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen, Vereine und Institutionen bei 4,2 Prozent.

Rechengrößen 2019/2020

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 54.450,00 Euro
Monat 4.687,50 Euro
Tag 156.25 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 82.800,00 Euro 77.400,00 Euro
Monat 6.900,00 Euro 6.450,00 Euro
Tag 230,00 Euro 215,00 Euro

Versicherungspflichtgrenze 2021 / 2020

Die Versicherungspflichtgrenze ( oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 64.350,00 Euro
Monat 5.362,50 Euro
Tag 178,15 Euro

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 62.550,00 Euro
Monat 5.212,50 Euro
Tag 173,75 Euro

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2021

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz un dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Sozialversicherung 2021  
allg. KV - Beitrag * 14,60 %
erm. KV - Beitrag * 14,00 %
Pflegeversicherung ** 3,05 %
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,40 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,30 %.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

  Geringfügigkeitsgrenze
Monat 450,00 Euro

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 450,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.

Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 450,00 Euro kostenlos mitversichert werden.

Weitere SV-Rechengrößen

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.

Bezugsgröße 2021

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.

Bezugsgröße alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 39.480,00 Euro 37.380,00 Euro
Monat 3.290,00 Euro 3.115,00 Euro
Tag 109,66 Euro 103,83 Euro

Bezugsgröße 2020

Bezugsgröße alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 38.220,00 Euro 36.120,00 Euro
Monat 3.185,00 Euro 3.010,00 Euro
Tag 106,16 Euro 100,33 Euro

Studentische Versicherung

In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ein einheitlicher Prozentsatz von 10,22%. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, so dass die studentisch versicherten Mitglieder ebenfalls unterschiedliche Beiträge je nach Krankenkasse entrichten. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens wird der jeweilige BAföG - Höchstsatz herangezogen.

Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz für Studenten (2021): 10,22 %
Zusatzbeitrag 2021 (Durchschnitt): 1,3 %
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): 11,52 %
BAföG - Satz 2021: 752,00 €
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: 86,63 €

* Da für Studenten den kassenindivisuelle Zusatzbeitrag gilt, unterscheiden sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung von Kasse zu Kasse. Der angegebene Wert basiert auf dem duchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Geringverdienergrenze

In der Sozialversicherung wird zwischen Geringverdienern und geringfügig Beschäftigten unterschieden. Während Geringverdiener wie z.B. Azubis, Praktikanten oder Teilnehmende am FSJ / FÖJ versicherungspflichtig sind, entfällt bei einem Minijob die Sozialversicherungspflicht.

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung ist zu unterscheiden vom Grenzbetrag für geringfügig Beschäftigte.

Liegt der Bruttoverdienst unterhalb dieses Grenzbetrags, muss der Arbeitnehmer ( Praktikant, Azubi, FSJler, FÖJler ) keine Sozialabgaben leisten, sondern die Beitragslast geht vollständig auf den Arbeitgeber ( Ausbildungsfirma, Träger) über.

Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Mit der Künstlersozialkasse existiert in Deutschland ein besonderes SV-Modell für bestimmte freiberuflich arbeitende Berufsgruppen. Zu diesen zählen etwa Musiker und Komponisten, Schauspieler und Sprecher, Regisseure und Bühnenbildner, Maler, Grafiker und Bildhauer, Journalisten, Redakteure und Autoren. Gesetzliche Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Angehörige der festgelegten Berufsgruppen leisten trotz Ihres Status als Freiberufler jeweils nur den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung.

Mit der Künstlersozialabgabe beteiligen sich die Auftraggeber ( z.B. Rundfunkanstalten, Theater, Agenturen, Veranstalter ) an der Finanzierung der restlichen Anteile für die Sozialbeiträge der Auftragnehmer. Die Künstlersozialabgabe wird pauschal auf alle Nettohonorarsummen einschlägiger Aufträge erhoben und muss an die Künstlersozialkasse abgeführt werden.

Künstlersozialkasse 2021

Im Jahr 2021 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 4,2 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 54.450,00 Euro
Monat 4.687,50 Euro
Tag 156.25 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 82.800,00 Euro 77.400,00 Euro
Monat 6.900,00 Euro 6.450,00 Euro
Tag 230,00 Euro 215,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 54.450,00 Euro
Monat 4.537,50 Euro
Tag 148,75 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 80.400,00 Euro 73.800,00 Euro
Monat 6.700,00 Euro 6.150,00 Euro
Tag 223,33 Euro 205,00 Euro

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 62.550,00 Euro
Monat 5.212,50 Euro
Tag 173,75 Euro

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 60.750,00 Euro
Monat 5.062,50 Euro
Tag 168,75 Euro

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2019

Sozialversicherung 2019  
allg. KV - Beitrag * 14,60 %
erm. KV - Beitrag * 14,00 %
Pflegeversicherung ** 3,05 %
Rentenversicherung 19,10 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %

Geringfügigkeitsgrenze

  Geringfügigkeitsgrenze
Monat 450,00 Euro

Weitere SV-Rechengrößen

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.

Bezugsgröße 2020

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.

Bezugsgröße alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 38.220,00 Euro 36.120,00 Euro
Monat 3.185,00 Euro 3.010 ,00 Euro
Tag 106,17 Euro 95,66 Euro

Bezugsgröße 2019

Bezugsgröße alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 37.380,00 Euro 34.440,00 Euro
Monat 3.115,00 Euro 2.870,00 Euro
Tag 103,83 Euro 100,33 Euro

Studentische Versicherung

Beitragssatz für Studenten (2019): 10,22 %
Zusatzbeitrag 2019 (Durchschnitt): 0,9 %
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): 11,12 %
BAföG - Satz 2019: 735,00 €
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: 81,73 €

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Im Jahr 2019 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 4,2 Prozent.


Rechengrößen 2018

Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Kranken- und Pflegeversicherung  
Jahr 53.100,00 Euro
Monat 4.425,00 Euro
Tag 147,50 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 78.000,00 Euro 69.600,00 Euro
Monat 6.500,00 Euro 5.800,00 Euro
Tag 216,67 Euro 193,33 Euro

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG ) 2018

 

Kranken- und Pflegevers.  
Jahr 59.400,00 Euro
Monat 4.950,00 Euro
Tag 165,00
Sozialversicherung 2018  
allg. KV - Beitrag * 14,60 %
erm. KV - Beitrag * 14,00 %
Pflegeversicherung ** 2,55 %
Rentenversicherung 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,80 %.

Rechengrößen 2017

Beitragsbemessungsgrenzen 2017

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 52.200,00 Euro 52.200,00 Euro
Monat 4.350,00 Euro 4.350,00 Euro
Tag 145,00 Euro 145,00 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 76.200,00 Euro 68.400,00 Euro
Monat 6.350,00 Euro 5.700,00 Euro
Tag 211,67 Euro 190,00 Euro

Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG ) 2017

Kranken- und Pflegevers. alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 57.600,00 Euro 57.600,00 Euro
Monat 4.800,00 Euro 4.800,00 Euro
Tag 160,00 Euro 160,00 Euro

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Sozialversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
allg. KV - Beitrag * 14,60 % 14,60 %
erm. KV - Beitrag * 14,00 % 14,00 %
Pflegeversicherung ** 2,55 % 2,55 %
Rentenversicherung 18,70 % 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,80 %.

Geringfügigkeitsgrenze

  Geringfügigkeitsgrenze
alte Bundesländer
Geringfügigkeitsgrenze
neue Bundesländer
Monat 450,00 Euro 450,00 Euro

Weitere SV-Rechengrößen

Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz für Studenten (2017): 10,22 %
Zusatzbeitrag 2017 (Durchschnitt): 1,1 %
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): 11,22 %
BAföG - Satz 2017: 735,00 €
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: 82,47 €

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe liegt bei 4,8 Prozent.

Rechengrößen 2016

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 56.250,00 Euro 56.250,00 Euro
Monat 4.685,50 Euro] 4.685,50 Euro
Tag 156,25 Euro 156,25 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 50.850,00 Euro 50.850,00 Euro
Monat 4.237,00 Euro 4.237,00 Euro
Tag 141,23 Euro 141,23 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 74.400,00 Euro 64.800,00 Euro
Monat 6.200,00 Euro 5.400,00 Euro
Tag 206,67 Euro 180,00 Euro

Beitragssätze

Sozialversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
allg. KV - Beitrag * 14,6 % 14,6 %
erm. KV - Beitrag * 14,0 % 14,0 %
Pflegeversicherung ** 2,35 % 2,35 %
Rentenversicherung 18,70 % 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,60 %.

KV-pflichtige Studenten alte Bundesländer neue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat * 66,33 Euro 66,33 Euro
PV für Studenten pro Monat ** 15,25 Euro 15,25 Euro

* zuzüglich Zusatzbeitrag (je Krankenkasse unterschiedlich hoch) ** Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 16,87 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze

  alte Bundesländer neue Bundesländer
Monat 450,00 Euro 450,00 Euro

Rechengrößen 2015

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 54.900,00 Euro 54.900,00 Euro
Monat 4.575,00 Euro 4.575,00 Euro
Tag 152,50 Euro 152,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 49.500,00 Euro 49.500,00 Euro
Monat 4.125,00 Euro 4.125,00 Euro
Tag 137,50 Euro 137,50 Euro
Renten- und Arbeitslosenvers. alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 72.600,00 Euro 62.400,00 Euro
Monat 6.050,00 Euro 5.200,00 Euro
Tag 201,67 Euro 173,33 Euro

Beitragssätze

Sozialversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
allg. KV - Beitrag * 14,6 % 14,6 %
erm. KV - Beitrag * 14,0 % 14,0 %
Pflegeversicherung ** 2,35 % 2,35 %
Rentenversicherung 18,70 % 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen)

** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,60 %.

KV-pflichtige Studenten alte Bundesländer neue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat * 61,01 Euro 61,01 Euro
PV für Studenten pro Monat ** 12,24 Euro 12,24 Euro

* zuzüglich Zusatzbeitrag (je Krankenkasse unterschiedlich hoch)

** Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze

  alte Bundesländer neue Bundesländer
Monat 450,00 Euro 450,00 Euro

Rechengrößen 2014

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 53.550,00 Euro 53.550,00 Euro
Monat 4.462,50 Euro 4.462,50 Euro
Tag 148,75 Euro 148,75 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 48.600,00 Euro 48.600,00 Euro
Monat 4.050,00 Euro 4.050,00 Euro
Tag 135,00 Euro 135,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenvers. alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 71.400,00 Euro 60.000,00 Euro
Monat 5.950,00 Euro 5.000,00 Euro
Tag 198,33 Euro 166,67 Euro

Beitragssätze

Sozialversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
allg. KV - Beitrag 15,5 % 15,5 %
erm. KV - Beitrag 14,9 % 14,9 %
Pflegeversicherung 2,05 % 2,05 %
Rentenversicherung * 18,90 % 18,90 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 %

* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,30 %.

KV-pflichtige Studenten alte Bundesländer neue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat 64,77 Euro 64,77 Euro
PV für Studenten pro Monat * 12,24 Euro 12,24 Euro

* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze

  alte Bundesländer neue Bundesländer
Monat 450,00 Euro 450,00 Euro

Rechengrößen 2013

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 52.200,00 Euro 52.200,00 Euro
Monat 4.350,00 Euro 4.350,00 Euro
Tag 145,00 Euro 145,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 47.250,00 Euro 47.250,00 Euro
Monat 3.937,50 Euro 3.937,50 Euro
Tag 131,25 Euro 131,25 Euro
Renten- und Arbeitslosenvers. alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 69.600,00 Euro 58.800,00 Euro
Monat 5.800,00 Euro 4.900,00 Euro
Tag 193,33 Euro 163,33 Euro

Beitragssätze

Sozialversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
allg. KV - Beitrag 15,5 % 15,5 %
erm. KV - Beitrag 14,9 % 14,9 %
Pflegeversicherung * 2,05 % 2,05 %
Rentenversicherung 18,90 % 18,90 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 %

* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,30 %.

KV-pflichtige Studenten alte Bundesländer neue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat 64,77 Euro 64,77 Euro
PV für Studenten pro Monat * 12,24 Euro 12,24 Euro

* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze

  alte Bundesländer neue Bundesländer
Monat 450,00 Euro 450,00 Euro

Rechengrößen 2012

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 50.850,00 Euro 50.850,00 Euro
Monat 4.237,50 Euro 4.237,50 Euro
Tag 141,25 Euro 141,25 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 45.900,00 Euro 45.900,00 Euro
Monat 3.825,00 Euro 3.825,00 Euro
Tag 127,00 Euro 127,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenvers. alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 67.200,00 Euro 57.600,00 Euro
Monat 5.600,00 Euro 4.800,00 Euro
Tag 168,67 Euro 160,00 Euro

Beitragssätze

Sozialversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
allg. KV - Beitrag 15,5 % 15,5 %
erm. KV - Beitrag 14,9 % 14,9 %
Pflegeversicherung * 1,95 % 1,95 %
Rentenversicherung 19,60 % 19,60 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 %

* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,20 %.

KV-pflichtige Studenten alte Bundesländer neue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat 64,77 Euro 64,77 Euro
PV für Studenten pro Monat * 11,64 Euro 11,64 Euro

* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,13 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze

  alte Bundesländer neue Bundesländer
Monat 450,00 Euro 450,00 Euro

Rechengrößen 2011

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr 49.500,00 Euro 49.500,00 Euro
Monat 4.125,00 Euro 4.125,00 Euro
Tag 137,50 Euro 137,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

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