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Rechengrößen in der Sozialversicherung

Jährliche Rechengrößen Jährliche Rechengrößen(c) Uwe Schlick / pixelio.de
In der Sozialversicherung gelten jährlich neu festgesetzte Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Diese maßgeblichen Werte beinhalten alle relevanten Verdienstgrenzen bzw. Beitragssätze und sind nicht nur für Arbeitgeber oder Lohnbüros wichtig. Auch Versicherte, die in die PKV oder umgekehrt in die GKV wechseln möchten, haben diese Werte zu beachten. Die jährliche Anpassung der SV-Bezugsgrößen richtet sich nach der durchschnittlichen Einkommensentwicklung.

 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Beitragsbemessungsgrenze 2020 / 2019
  • 2 Versicherungspflichtgrenze 2020 / 2019
  • 3 Beitragssätze in der Sozialversicherung 2019
  • 4 Geringfügigkeitsgrenze
  • 5 Weitere SV-Rechengrößen

Beitragsbemessungsgrenze 2020 / 2019

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Brutteinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Kranken- und Pflegeversicherung 
Jahr54.450,00 Euro
Monat 4.687,50 Euro
Tag   156.25 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr82.800,00 Euro77.400,00 Euro
Monat6.900,00 Euro6.450,00 Euro
Tag230,00 Euro215,00 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Kranken- und Pflegeversicherung 
Jahr54.450,00 Euro
Monat4.537,50 Euro
Tag148,75 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr80.400,00 Euro73.800,00 Euro
Monat6.700,00 Euro6.150,00 Euro
Tag223,33 Euro205,00 Euro




Versicherungspflichtgrenze 2020 / 2019

Die Versicherungspflichtgrenze ( oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020

Kranken- und Pflegevers. 
Jahr62.550,00 Euro
Monat5.212,50 Euro
Tag173,75 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019

Kranken- und Pflegevers. 
Jahr60.750,00 Euro
Monat5.062,50 Euro
Tag168,75 Euro

 

 


Beitragssätze in der Sozialversicherung 2019

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz un dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Sozialversicherung 2019  
allg. KV - Beitrag *14,60 %
erm. KV - Beitrag *14,00 %
Pflegeversicherung **3,05 %
Rentenversicherung19,10 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,30 %.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.

 Geringfügigkeitsgrenze       
Monat            450,00 Euro

 

Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 450,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.

Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung 
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 450,00 Euro kostenlos mitversichert werden.


 

Weitere SV-Rechengrößen

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.

 

Bezugsgröße 2020

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.

Bezugsgrößealte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr38.220,00 Euro36.120,00 Euro
Monat3.185,00 Euro  3.010 ,00 Euro
Tag106,17 Euro95,66 Euro

 

Bezugsgröße 2019

Bezugsgrößealte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr37.380,00 Euro34.440,00 Euro
Monat3.115,00 Euro  2.870,00 Euro
Tag103,83 Euro100,33 Euro


Studentische Versicherung

In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ein einheitlicher Prozentsatz von 10,22%. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, so dass die studentisch versicherten Mitglieder ebenfalls unterschiedliche Beiträge je nach Krankenkasse entrichten. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens wird der jeweilige BAföG - Höchstsatz herangezogen.

Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz für Studenten (2019):   10,22 %
Zusatzbeitrag 2019 (Durchschnitt):0,9 %
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X):11,12 %
BAföG - Satz 2019:735,00 €
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: 81,73 € 

* Da für Studenten den kassenindivisuelle Zusatzbeitrag gilt, unterscheiden sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung von Kasse zu Kasse. Der angegebene Wert basiert auf dem duchschnittlichen Zusatzbeitrag.
 

Geringverdienergrenze

In der Sozialversicherung wird zwischen Geringverdienern und geringfügig Beschäftigten unterschieden. Während Geringverdiener wie z.B. Azubis, Praktikanten oder Teilnehmende am FSJ / FÖJ versicherungspflichtig sind, entfällt bei einem Minijob die Sozialversicherungspflicht.

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung ist zu unterscheiden vom Grenzbetrag für geringfügig Beschäftigte.

Liegt der Bruttoverdienst unterhalb dieses Grenzbetrags, muss der Arbeitnehmer ( Praktikant, Azubi, FSJler, FÖJler ) keine Sozialabgaben leisten, sondern die Beitragslast geht vollständig auf den Arbeitgeber ( Ausbildungsfirma, Träger) über.    

Geringverdienergrenze  
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei:   325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Mit der Künstlersozialkasse existiert in Deutschland ein besonderes SV-Modell für bestimmte freiberuflich arbeitende Berufsgruppen. Zu diesen zählen etwa Musiker und Komponisten, Schauspieler und Sprecher, Regisseure und Bühnenbildner, Maler, Grafiker und Bildhauer, Journalisten, Redakteure und Autoren. Gesetzliche Grundlage ist das  Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Angehörige der festgelegten Berufsgruppen leisten trotz Ihres Status als Freiberufler jeweils nur den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung. 

Mit der Künstlersozialabgabe beteiligen sich die Auftraggeber ( z.B. Rundfunkanstalten, Theater, Agenturen, Veranstalter ) an der Finanzierung der restlichen Anteile für die Sozialbeiträge der Auftragnehmer. Die Künstlersozialabgabe wird pauschal auf alle Nettohonorarsummen einschlägiger Aufträge erhoben und muss an die Künstlersozialkasse abgeführt werden.

Künstlersozialkasse 2019

Im Jahr 2019 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 4,2 Prozent.
 

Rechengrößen 2019/2020

Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Kranken- und Pflegeversicherung 
Jahr54.450,00 Euro
Monat 4.687,50 Euro
Tag   156.25 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr82.800,00 Euro77.400,00 Euro
Monat6.900,00 Euro6.450,00 Euro
Tag230,00 Euro215,00 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Kranken- und Pflegeversicherung 
Jahr54.450,00 Euro
Monat4.537,50 Euro
Tag148,75 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr80.400,00 Euro73.800,00 Euro
Monat6.700,00 Euro6.150,00 Euro
Tag223,33 Euro205,00 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze 2020 / 2019

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020

Kranken- und Pflegevers. 
Jahr62.550,00 Euro
Monat5.212,50 Euro
Tag173,75 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019

Kranken- und Pflegevers. 
Jahr60.750,00 Euro
Monat5.062,50 Euro
Tag168,75 Euro

 

 


Beitragssätze in der Sozialversicherung 2019

Sozialversicherung 2019  
allg. KV - Beitrag *14,60 %
erm. KV - Beitrag *14,00 %
Pflegeversicherung **3,05 %
Rentenversicherung19,10 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %

Geringfügigkeitsgrenze

 Geringfügigkeitsgrenze       
Monat            450,00 Euro

 

Weitere SV-Rechengrößen

In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.

 

Bezugsgröße 2020

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.

Bezugsgrößealte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr38.220,00 Euro36.120,00 Euro
Monat3.185,00 Euro  3.010 ,00 Euro
Tag106,17 Euro95,66 Euro

 

Bezugsgröße 2019

Bezugsgrößealte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr37.380,00 Euro34.440,00 Euro
Monat3.115,00 Euro  2.870,00 Euro
Tag103,83 Euro100,33 Euro

Studentische Versicherung

Beitragssatz für Studenten (2019):   10,22 %
Zusatzbeitrag 2019 (Durchschnitt):0,9 %
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X):11,12 %
BAföG - Satz 2019:735,00 €
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: 81,73 € 

 

 

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei:   325,00 Euro

Abgabesatz zur Künstlersozialkasse

Im Jahr 2019 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 4,2 Prozent.

Rechengrößen 2018

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Kranken- und Pflegeversicherung 
Jahr53.100,00 Euro
Monat4.425,00 Euro
Tag147,50 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr78.000,00 Euro69.600,00 Euro
Monat6.500,00 Euro5.800,00 Euro
Tag216,67 Euro193,33 Euro

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG ) 2018

Kranken- und Pflegevers. 
Jahr59.400,00 Euro
Monat4.950,00 Euro
Tag165,00

 

 

 

 

Sozialversicherung 2018  
allg. KV - Beitrag *14,60 %
erm. KV - Beitrag *14,00 %
Pflegeversicherung **2,55 %
Rentenversicherung18,70 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,80 %.

Rechengrößen 2017

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2017

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr52.200,00 Euro52.200,00 Euro
Monat4.350,00 Euro4.350,00 Euro
Tag145,00 Euro145,00 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr76.200,00 Euro68.400,00 Euro
Monat6.350,00 Euro5.700,00 Euro
Tag211,67 Euro190,00 Euro

 

Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG ) 2017

Kranken- und Pflegevers.alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr57.600,00 Euro57.600,00 Euro
Monat4.800,00 Euro4.800,00 Euro
Tag160,00 Euro160,00 Euro

 

 

 

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Sozialversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
allg. KV - Beitrag *14,60 %14,60 %
erm. KV - Beitrag *14,00 %14,00 %
Pflegeversicherung **2,55 %2,55 %
Rentenversicherung18,70 %18,70 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,80 %.

Geringfügigkeitsgrenze

 Geringfügigkeitsgrenze        
alte Bundesländer
Geringfügigkeitsgrenze
neue Bundesländer
Monat            450,00 Euro450,00 Euro

 

Weitere SV-Rechengrößen

Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz für Studenten (2017):   10,22 %
Zusatzbeitrag 2017 (Durchschnitt):1,1 %
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X):11,22 %
BAföG - Satz 2017:735,00 €
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: 82,47 € 


 

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei:   325,00 Euro

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe liegt bei 4,8 Prozent.

Rechengrößen 2016

Versicherungspflichtgrenze

 

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr56.250,00 Euro56.250,00 Euro
Monat4.685,50 Euro]4.685,50 Euro
Tag156,25 Euro156,25 Euro

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr50.850,00 Euro50.850,00 Euro
Monat4.237,00 Euro4.237,00 Euro
Tag141,23 Euro141,23 Euro

Renten- und Arbeitslosenvers.

alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr74.400,00 Euro64.800,00 Euro
Monat6.200,00 Euro5.400,00 Euro
Tag206,67 Euro180,00 Euro

 

 

Beitragssätze

 

Sozialversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
allg. KV - Beitrag *14,6 %14,6 %
erm. KV - Beitrag *14,0 %14,0 %
Pflegeversicherung **2,35 %2,35 %
Rentenversicherung18,70 %18,70 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,60 %.

 

KV-pflichtige Studentenalte Bundesländerneue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat *66,33 Euro66,33 Euro
PV für Studenten pro Monat **15,25 Euro15,25 Euro

* zuzüglich Zusatzbeitrag (je Krankenkasse unterschiedlich hoch) ** Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 16,87 Euro.

 

 

Geringfügigkeitsgrenze

 

 alte Bundesländerneue Bundesländer
Monat450,00 Euro450,00 Euro

Rechengrößen 2015

 

 

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr54.900,00 Euro54.900,00 Euro
Monat4.575,00 Euro4.575,00 Euro
Tag152,50 Euro152,50 Euro

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr49.500,00 Euro49.500,00 Euro
Monat4.125,00 Euro4.125,00 Euro
Tag137,50 Euro137,50 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr72.600,00 Euro62.400,00 Euro
Monat6.050,00 Euro5.200,00 Euro
Tag201,67 Euro173,33 Euro

 

 

Beitragssätze

 

Sozialversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
allg. KV - Beitrag *14,6 %14,6 %
erm. KV - Beitrag *14,0 %14,0 %
Pflegeversicherung **2,35 %2,35 %
Rentenversicherung18,70 %18,70 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %

* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen)

** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,60 %.

 

KV-pflichtige Studentenalte Bundesländerneue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat *61,01 Euro61,01 Euro
PV für Studenten pro Monat **12,24 Euro12,24 Euro

* zuzüglich Zusatzbeitrag (je Krankenkasse unterschiedlich hoch)

** Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.

 

 

Geringfügigkeitsgrenze

 

 alte Bundesländerneue Bundesländer
Monat450,00 Euro450,00 Euro

 

Rechengrößen 2014

 

 

Versicherungspflichtgrenze

 ( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr53.550,00 Euro53.550,00 Euro
Monat4.462,50 Euro4.462,50 Euro
Tag148,75 Euro148,75 Euro

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

 

Kranken- und Pflegeversicherung                    alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr48.600,00 Euro48.600,00 Euro
Monat4.050,00 Euro4.050,00 Euro
Tag135,00 Euro135,00 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.                                     alte Bundesländer     neue Bundesländer   
Jahr71.400,00 Euro    60.000,00 Euro   
Monat5.950,00 Euro    5.000,00 Euro   
Tag198,33 Euro    166,67 Euro   

 

 

Beitragssätze

 

Sozialversicherung alte Bundesländerneue Bundesländer
allg. KV - Beitrag15,5 %15,5 %
erm. KV - Beitrag       14,9 %14,9 %
Pflegeversicherung                        2,05 %2,05 %
Rentenversicherung *18,90 %18,90 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %

* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,30 %.

 

KV-pflichtige Studentenalte Bundesländerneue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat              64,77 Euro64,77 Euro
PV für Studenten pro Monat *12,24 Euro12,24 Euro

* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.

 

 

Geringfügigkeitsgrenze

 

 

 alte Bundesländerneue Bundesländer
Monat                                          450,00 Euro450,00 Euro

Rechengrößen 2013

 

 

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

 

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr52.200,00 Euro52.200,00 Euro
Monat4.350,00 Euro4.350,00 Euro
Tag145,00 Euro145,00 Euro

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr47.250,00 Euro47.250,00 Euro
Monat3.937,50 Euro3.937,50 Euro
Tag131,25 Euro131,25 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr69.600,00 Euro58.800,00 Euro
Monat5.800,00 Euro4.900,00 Euro
Tag193,33 Euro163,33 Euro

 

 

Beitragssätze

 

Sozialversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
allg. KV - Beitrag15,5 %15,5 %
erm. KV - Beitrag14,9 %14,9 %
Pflegeversicherung *2,05 %2,05 %
Rentenversicherung18,90 %18,90 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %

* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,30 %.

 

KV-pflichtige Studentenalte Bundesländerneue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat64,77 Euro64,77 Euro
PV für Studenten pro Monat *12,24 Euro12,24 Euro

* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.

 

 

Geringfügigkeitsgrenze

 

 

 alte Bundesländerneue Bundesländer
Monat450,00 Euro450,00 Euro

 

Rechengrößen 2012

 

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

 

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr50.850,00 Euro50.850,00 Euro
Monat4.237,50 Euro4.237,50 Euro
Tag141,25 Euro141,25 Euro

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr45.900,00 Euro45.900,00 Euro
Monat3.825,00 Euro3.825,00 Euro
Tag127,00 Euro127,00 Euro

 

Renten- und Arbeitslosenvers.alte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr67.200,00 Euro57.600,00 Euro
Monat5.600,00 Euro4.800,00 Euro
Tag168,67 Euro160,00 Euro

 

 

Beitragssätze

 

Sozialversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
allg. KV - Beitrag15,5 %15,5 %
erm. KV - Beitrag14,9 %14,9 %
Pflegeversicherung *1,95 %1,95 %
Rentenversicherung19,60 %19,60 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %

* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,20 %.

 

KV-pflichtige Studentenalte Bundesländerneue Bundesländer
KV für Studenten pro Monat64,77 Euro64,77 Euro
PV für Studenten pro Monat *11,64 Euro11,64 Euro

* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,13 Euro.

 

 

Geringfügigkeitsgrenze

 

 

 alte Bundesländerneue Bundesländer
Monat450,00 Euro450,00 Euro

 

Rechengrößen 2011

 

Versicherungspflichtgrenze

( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )

 

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr49.500,00 Euro49.500,00 Euro
Monat4.125,00 Euro4.125,00 Euro
Tag137,50 Euro137,50 Euro

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

 

Kranken- und Pflegeversicherungalte Bundesländerneue Bundesländer
Jahr44.550,00 Euro44.550,00 Euro
Monat3.712,50 Euro3.712,50 Euro
Tag123,75 Euro123,75 Euro

 

 

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