Rechengrößen in der Sozialversicherung
Jährliche Rechengrößen(c) Uwe Schlick / pixelio.de
Neue Rechengrößen für 2023
Beitragsbemessungsgrenze 2023
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
|
Monat |
4.987,50 Euro |
Tag |
166.25 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
alte Bundesländer |
neue Bundesländer |
Jahr |
87.600,00 Euro |
85.200,00 Euro |
Monat |
7.300,00 Euro |
7.100,00 Euro |
Tag |
243,33 Euro |
236,66 Euro |
Versicherungspflichtgrenze 2023
Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
66.600,00 Euro |
Monat |
5.550,00 Euro |
Tag |
185,00 Euro |
Beitragssätze in der Sozialversicherung 2023
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Geringfügigkeitsgrenze 2023
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.
Geringfügigkeitsgrenze |
|
Monat |
520,00 Euro |
Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 520,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt. Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.
Weitere SV-Rechengrößen 2023
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.
Bezugsgröße |
alte Bundesländer |
neue Bundesländer |
Jahr |
40.740,00 Euro |
39.480,00 Euro |
Monat |
3.395,00 Euro |
3.290,00 Euro |
Tag |
113,16 Euro |
109,66 Euro |
Rechengrößen 2022
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
58.050,00 Euro |
Monat |
4.837,50 Euro |
Tag |
161.25 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
alte Bundesländer |
neue Bundesländer |
Jahr |
84.600,00 Euro |
81.000,00 Euro |
Monat |
7.050,00 Euro |
6.750,00 Euro |
Tag |
235,00 Euro |
225,00 Euro |
Versicherungspflichtgrenze 2022
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
64.350,00 Euro |
Monat |
5.362,50 Euro |
Tag |
178,15 Euro |
Beitragssätze in der Sozialversicherung 2022
Beitragssätze Sozialversicherung |
|
allg. KV - Beitrag * |
14,60 % |
erm. KV - Beitrag * |
14,00 % |
Pflegeversicherung ** |
3,05 % |
Rentenversicherung |
18,60 % |
Arbeitslosenversicherung |
2,40 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,35 %.
Geringfügigkeitsgrenze 2022
|
Geringfügigkeitsgrenze |
Monat |
520,00 Euro |
Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 520,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt. Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.
Weitere SV-Rechengrößen 2022
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.
Bezugsgröße |
alte Bundesländer |
neue Bundesländer |
Jahr |
39.480,00 Euro |
37.800,00 Euro |
Monat |
3.290,00 Euro |
3.150,00 Euro |
Tag |
109,66 Euro |
105,00 Euro |
Studentische Versicherung
In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ein einheitlicher Prozentsatz von 10,22%. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, so dass die studentisch versicherten Mitglieder ebenfalls unterschiedliche Beiträge je nach Krankenkasse entrichten. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens wird der jeweilige BAföG - Höchstsatz herangezogen.
Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:
Beitragssatz für Studenten: |
10,22 % |
Zusatzbeitrag (Durchschnitt): |
1,3 % |
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): |
11,52 % |
BAföG - Satz: |
752,00 € |
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: |
86,63 € |
* Da für Studenten den kassenindividuelle Zusatzbeitrag gilt, unterscheiden sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung von Kasse zu Kasse. Der angegebene Wert basiert auf dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
Geringverdienergrenze
In der Sozialversicherung wird zwischen Geringverdienern und geringfügig Beschäftigten unterschieden. Während Geringverdiener wie z.B. Azubis, Praktikanten oder Teilnehmende am FSJ / FÖJ versicherungspflichtig sind, entfällt bei einem Minijob die Sozialversicherungspflicht. Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung ist zu unterscheiden vom Grenzbetrag für geringfügig Beschäftigte.
Liegt der Bruttoverdienst unterhalb dieses Grenzbetrags, muss der Arbeitnehmer (Praktikant, Azubi, FSJler, FÖJler) keine Sozialabgaben leisten, sondern die Beitragslast geht vollständig auf den Arbeitgeber (Ausbildungsfirma, Träger) über.
Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro
Abgabesatz zur Künstlersozialkasse 2022
Im Jahr 2022 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen, Vereine und Institutionen bei 4,2 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
58.050,00 Euro |
Monat |
4.837,50 Euro |
Tag |
161.25 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
alte Bundesländer |
neue Bundesländer |
Jahr |
85.200,00 Euro |
80.400,00 Euro |
Monat |
7.100,00 Euro |
6.700,00 Euro |
Tag |
236,67 Euro |
223,33 Euro |
Versicherungspflichtgrenze 2021
Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.
Kranken- und Pflegeversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
64.350,00 Euro |
Monat |
5.362,50 Euro |
Tag |
178,15 Euro |
Beitragssätze in der Sozialversicherung 2021
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Beitragssätze Sozialversicherung |
|
allg. KV - Beitrag * |
14,60 % |
erm. KV - Beitrag * |
14,00 % |
Pflegeversicherung ** |
3,05 % |
Rentenversicherung |
18,60 % |
Arbeitslosenversicherung |
2,40 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,30 %.
Geringfügigkeitsgrenze 2021
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.
Geringfügigkeitsgrenze
|
Geringfügigkeitsgrenze |
Monat |
450,00 Euro |
Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 450,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.
Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.
Beitragsbemessungsgrenzen 2020
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstwert bei der Anwendung des geltenden Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitragssatz auf das jeweilige tatsächliche Bruttoeinkommen angewendet. Ist das Einkommen dagegen höher, wird der Beitragssatz nur auf den Zahlenwert der Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Der dadurch errechnete Beitrag ist zugleich der zu zahlende Maximalbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse.
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
54.450,00 Euro |
Monat |
4.687,50 Euro |
Tag |
156.25 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
alte Bundesländer |
neue Bundesländer |
Jahr |
82.800,00 Euro |
77.400,00 Euro |
Monat |
6.900,00 Euro |
6.450,00 Euro |
Tag |
230,00 Euro |
215,00 Euro |
Versicherungspflichtgrenze 2020
Die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Jahr |
62.550,00 Euro |
Monat |
5.212,50 Euro |
Tag |
173,75 Euro |
Beitragssätze in der Sozialversicherung 2020
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Beitragssätze Sozialversicherung |
|
allg. KV - Beitrag * |
14,60 % |
erm. KV - Beitrag * |
14,00 % |
Pflegeversicherung ** |
3,05 % |
Rentenversicherung |
18,60 % |
Arbeitslosenversicherung |
2,40 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,30 %.
Geringfügigkeitsgrenze 2020
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.
|
Geringfügigkeitsgrenze |
Monat |
450,00 Euro |
Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 450,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt. Geringfügigkeitsgrenze Familienversicherung
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 470,00 Euro kostenlos mitversichert werden.
Weitere SV-Rechengrößen 2020
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden. Bezugsgröße Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.
Bezugsgröße |
alte Bundesländer |
neue Bundesländer |
Jahr |
38.220,00 Euro |
36.120,00 Euro |
Monat |
3.185,00 Euro |
3.010,00 Euro |
Tag |
106,16 Euro |
100,33 Euro |
Studentische Versicherung
In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ein einheitlicher Prozentsatz von 10,22%. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, so dass die studentisch versicherten Mitglieder ebenfalls unterschiedliche Beiträge je nach Krankenkasse entrichten. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens wird der jeweilige BAföG - Höchstsatz herangezogen.
Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:
Beitragssatz für Studenten |
10,22 % |
Zusatzbeitrag (Durchschnitt): |
1,1 % |
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): |
11,32 % |
BAföG - Satz ab 01.10.2020: |
752,00 € |
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: |
85,12 € |
* Da für Studenten den kassenindividuelle Zusatzbeitrag gilt, unterscheiden sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung von Kasse zu Kasse. Der angegebene Wert basiert auf dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
Geringverdienergrenze
In der Sozialversicherung wird zwischen Geringverdienern und geringfügig Beschäftigten unterschieden. Während Geringverdiener wie z.B. Azubis, Praktikanten oder Teilnehmende am FSJ / FÖJ versicherungspflichtig sind, entfällt bei einem Minijob die Sozialversicherungspflicht.
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung ist zu unterscheiden vom Grenzbetrag für geringfügig Beschäftigte.
Liegt der Bruttoverdienst unterhalb dieses Grenzbetrags, muss der Arbeitnehmer (Praktikant, Azubi, FSJler, FÖJler) keine Sozialabgaben leisten, sondern die Beitragslast geht vollständig auf den Arbeitgeber (Ausbildungsfirma, Träger) über.
Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro
Abgabesatz zur Künstlersozialkasse 2020
Im Jahr 2021 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen, Vereine und Institutionen bei 4,2 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenzen 2020
Kranken- und Pflegeversicherung | |
---|---|
Jahr | 54.450,00 Euro |
Monat | 4.687,50 Euro |
Tag | 156.25 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
Jahr | 82.800,00 Euro | 77.400,00 Euro |
Monat | 6.900,00 Euro | 6.450,00 Euro |
Tag | 230,00 Euro | 215,00 Euro |
Versicherungspflichtgrenze 2021 / 2020
Die Versicherungspflichtgrenze ( oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) legt diejenige Verdienstgrenze fest, ab der die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer aufgehoben ist. Liegt der Verdienst höher als die Entgeltgrenze, ist also auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte möglich. Fällt der Verdienst bei privat versicherten Arbeitnehmern unter diese Grenze, ist wiederum eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021
Kranken- und Pflegevers. | |
---|---|
Jahr | 64.350,00 Euro |
Monat | 5.362,50 Euro |
Tag | 178,15 Euro |
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020
Kranken- und Pflegevers. | |
---|---|
Jahr | 62.550,00 Euro |
Monat | 5.212,50 Euro |
Tag | 173,75 Euro |
Beitragssätze in der Sozialversicherung 2021
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Beitragssatz un dem ermäßigten Beitragssatz getroffen. Weitere SV-Beitragssätze existieren für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Sozialversicherung 2021 | |
---|---|
allg. KV - Beitrag * | 14,60 % |
erm. KV - Beitrag * | 14,00 % |
Pflegeversicherung ** | 3,05 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,40 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 3,30 %.
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Trennlinie zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und so genannten Minijobs, also Arbeitsverhältnissen mit geringfügigem Umfang ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und vollwertige SV-Beiträge.
Geringfügigkeitsgrenze | |
---|---|
Monat | 450,00 Euro |
Alle Tätigkeiten mit einem Bruttoentgelt bis zu 450,00 Euro gelten als geringfügig und nicht versicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten darauf lediglich eine SV-Pauschale, aus der sich aber kein Anspruch auf eine Krankenversicherung ergibt.
Auch in der beitragsfreien Familienversicherung ist die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Ehe- und Lebenspartner dürfen nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 450,00 Euro kostenlos mitversichert werden.
Weitere SV-Rechengrößen
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.
Bezugsgröße 2021
Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.
Bezugsgröße | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 39.480,00 Euro | 37.380,00 Euro |
Monat | 3.290,00 Euro | 3.115,00 Euro |
Tag | 109,66 Euro | 103,83 Euro |
Bezugsgröße 2020
Bezugsgröße | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 38.220,00 Euro | 36.120,00 Euro |
Monat | 3.185,00 Euro | 3.010,00 Euro |
Tag | 106,16 Euro | 100,33 Euro |
Studentische Versicherung
In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ein einheitlicher Prozentsatz von 10,22%. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, so dass die studentisch versicherten Mitglieder ebenfalls unterschiedliche Beiträge je nach Krankenkasse entrichten. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens wird der jeweilige BAföG - Höchstsatz herangezogen.
Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:
Beitragssatz für Studenten (2021): 10,22 % Zusatzbeitrag 2021 (Durchschnitt): 1,3 % Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): 11,52 % BAföG - Satz 2021: 752,00 € monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: 86,63 €
* Da für Studenten den kassenindivisuelle Zusatzbeitrag gilt, unterscheiden sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung von Kasse zu Kasse. Der angegebene Wert basiert auf dem duchschnittlichen Zusatzbeitrag.
Geringverdienergrenze
In der Sozialversicherung wird zwischen Geringverdienern und geringfügig Beschäftigten unterschieden. Während Geringverdiener wie z.B. Azubis, Praktikanten oder Teilnehmende am FSJ / FÖJ versicherungspflichtig sind, entfällt bei einem Minijob die Sozialversicherungspflicht.
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung ist zu unterscheiden vom Grenzbetrag für geringfügig Beschäftigte.
Liegt der Bruttoverdienst unterhalb dieses Grenzbetrags, muss der Arbeitnehmer ( Praktikant, Azubi, FSJler, FÖJler ) keine Sozialabgaben leisten, sondern die Beitragslast geht vollständig auf den Arbeitgeber ( Ausbildungsfirma, Träger) über.
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro
Abgabesatz zur Künstlersozialkasse
Mit der Künstlersozialkasse existiert in Deutschland ein besonderes SV-Modell für bestimmte freiberuflich arbeitende Berufsgruppen. Zu diesen zählen etwa Musiker und Komponisten, Schauspieler und Sprecher, Regisseure und Bühnenbildner, Maler, Grafiker und Bildhauer, Journalisten, Redakteure und Autoren. Gesetzliche Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Angehörige der festgelegten Berufsgruppen leisten trotz Ihres Status als Freiberufler jeweils nur den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung.
Mit der Künstlersozialabgabe beteiligen sich die Auftraggeber ( z.B. Rundfunkanstalten, Theater, Agenturen, Veranstalter ) an der Finanzierung der restlichen Anteile für die Sozialbeiträge der Auftragnehmer. Die Künstlersozialabgabe wird pauschal auf alle Nettohonorarsummen einschlägiger Aufträge erhoben und muss an die Künstlersozialkasse abgeführt werden.
Künstlersozialkasse 2021
Im Jahr 2021 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 4,2 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenzen 2020
Kranken- und Pflegeversicherung | |
---|---|
Jahr | 54.450,00 Euro |
Monat | 4.687,50 Euro |
Tag | 156.25 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
Jahr | 82.800,00 Euro | 77.400,00 Euro |
Monat | 6.900,00 Euro | 6.450,00 Euro |
Tag | 230,00 Euro | 215,00 Euro |
Beitragsbemessungsgrenzen 2019
Kranken- und Pflegeversicherung | |
---|---|
Jahr | 54.450,00 Euro |
Monat | 4.537,50 Euro |
Tag | 148,75 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
Jahr | 80.400,00 Euro | 73.800,00 Euro |
Monat | 6.700,00 Euro | 6.150,00 Euro |
Tag | 223,33 Euro | 205,00 Euro |
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020
Kranken- und Pflegevers. | |
---|---|
Jahr | 62.550,00 Euro |
Monat | 5.212,50 Euro |
Tag | 173,75 Euro |
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019
Kranken- und Pflegevers. | |
---|---|
Jahr | 60.750,00 Euro |
Monat | 5.062,50 Euro |
Tag | 168,75 Euro |
Beitragssätze in der Sozialversicherung 2019
Sozialversicherung 2019 | |
---|---|
allg. KV - Beitrag * | 14,60 % |
erm. KV - Beitrag * | 14,00 % |
Pflegeversicherung ** | 3,05 % |
Rentenversicherung | 19,10 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,60 % |
Geringfügigkeitsgrenze
Geringfügigkeitsgrenze | |
---|---|
Monat | 450,00 Euro |
Weitere SV-Rechengrößen
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren weitere Rechen- und Bezugsgrößen, die jährlich neu angepasst und bei der Bemessung von Beiträgen herangezogen werden.
Bezugsgröße 2020
Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Wert, um daraus die Beitragsbemessungsgrenzen zu errechnen und den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen.
Bezugsgröße | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 38.220,00 Euro | 36.120,00 Euro |
Monat | 3.185,00 Euro | 3.010 ,00 Euro |
Tag | 106,17 Euro | 95,66 Euro |
Bezugsgröße 2019
Bezugsgröße | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 37.380,00 Euro | 34.440,00 Euro |
Monat | 3.115,00 Euro | 2.870,00 Euro |
Tag | 103,83 Euro | 100,33 Euro |
Studentische Versicherung
Beitragssatz für Studenten (2019): | 10,22 % |
Zusatzbeitrag 2019 (Durchschnitt): | 0,9 % |
Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): | 11,12 % |
BAföG - Satz 2019: | 735,00 € |
monatlicher Beitrag zur Krankenkasse*: | 81,73 € |
Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro
Abgabesatz zur Künstlersozialkasse
Im Jahr 2019 liegt der Abgabesatz an die Künstlersozialkasse für die auftraggebenden Unternehmen,Vereine und Insitutionen bei 4,2 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenzen 2018
Kranken- und Pflegeversicherung | |
---|---|
Jahr | 53.100,00 Euro |
Monat | 4.425,00 Euro |
Tag | 147,50 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
Jahr | 78.000,00 Euro | 69.600,00 Euro |
Monat | 6.500,00 Euro | 5.800,00 Euro |
Tag | 216,67 Euro | 193,33 Euro |
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG ) 2018
Kranken- und Pflegevers. | |
---|---|
Jahr | 59.400,00 Euro |
Monat | 4.950,00 Euro |
Tag | 165,00 |
Sozialversicherung 2018 | |
---|---|
allg. KV - Beitrag * | 14,60 % |
erm. KV - Beitrag * | 14,00 % |
Pflegeversicherung ** | 2,55 % |
Rentenversicherung | 18,70 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,80 %.
Beitragsbemessungsgrenzen 2017
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
Jahr | 52.200,00 Euro | 52.200,00 Euro |
Monat | 4.350,00 Euro | 4.350,00 Euro |
Tag | 145,00 Euro | 145,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
Jahr | 76.200,00 Euro | 68.400,00 Euro |
Monat | 6.350,00 Euro | 5.700,00 Euro |
Tag | 211,67 Euro | 190,00 Euro |
Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG ) 2017
Kranken- und Pflegevers. | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
Jahr | 57.600,00 Euro | 57.600,00 Euro |
Monat | 4.800,00 Euro | 4.800,00 Euro |
Tag | 160,00 Euro | 160,00 Euro |
Beitragssätze in der Sozialversicherung
Sozialversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
---|---|---|
allg. KV - Beitrag * | 14,60 % | 14,60 % |
erm. KV - Beitrag * | 14,00 % | 14,00 % |
Pflegeversicherung ** | 2,55 % | 2,55 % |
Rentenversicherung | 18,70 % | 18,70 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % | 3,00 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,80 %.
Geringfügigkeitsgrenze
Geringfügigkeitsgrenze alte Bundesländer |
Geringfügigkeitsgrenze neue Bundesländer |
|
---|---|---|
Monat | 450,00 Euro | 450,00 Euro |
Weitere SV-Rechengrößen
Der monatliche Beitrag für Studenten berechnet sich wie folgt:
Beitragssatz für Studenten (2017): 10,22 % Zusatzbeitrag 2017 (Durchschnitt): 1,1 % Beitragssatz gesamt (Krankenkasse X): 11,22 % BAföG - Satz 2017: 735,00 € monatlicher Beitrag zur Krankenkasse: 82,47 €
Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze in der Sozialversicherung liegt bei: 325,00 Euro
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe liegt bei 4,8 Prozent.
( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 56.250,00 Euro | 56.250,00 Euro |
Monat | 4.685,50 Euro] | 4.685,50 Euro |
Tag | 156,25 Euro | 156,25 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 50.850,00 Euro | 50.850,00 Euro |
Monat | 4.237,00 Euro | 4.237,00 Euro |
Tag | 141,23 Euro | 141,23 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. |
alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 74.400,00 Euro | 64.800,00 Euro |
Monat | 6.200,00 Euro | 5.400,00 Euro |
Tag | 206,67 Euro | 180,00 Euro |
Sozialversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
allg. KV - Beitrag * | 14,6 % | 14,6 % |
erm. KV - Beitrag * | 14,0 % | 14,0 % |
Pflegeversicherung ** | 2,35 % | 2,35 % |
Rentenversicherung | 18,70 % | 18,70 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % | 3,00 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen) ** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,60 %.
KV-pflichtige Studenten | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
KV für Studenten pro Monat * | 66,33 Euro | 66,33 Euro |
PV für Studenten pro Monat ** | 15,25 Euro | 15,25 Euro |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (je Krankenkasse unterschiedlich hoch) ** Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 16,87 Euro.
alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
Monat | 450,00 Euro | 450,00 Euro |
( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 54.900,00 Euro | 54.900,00 Euro |
Monat | 4.575,00 Euro | 4.575,00 Euro |
Tag | 152,50 Euro | 152,50 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 49.500,00 Euro | 49.500,00 Euro |
Monat | 4.125,00 Euro | 4.125,00 Euro |
Tag | 137,50 Euro | 137,50 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 72.600,00 Euro | 62.400,00 Euro |
Monat | 6.050,00 Euro | 5.200,00 Euro |
Tag | 201,67 Euro | 173,33 Euro |
Sozialversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
allg. KV - Beitrag * | 14,6 % | 14,6 % |
erm. KV - Beitrag * | 14,0 % | 14,0 % |
Pflegeversicherung ** | 2,35 % | 2,35 % |
Rentenversicherung | 18,70 % | 18,70 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % | 3,00 % |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu bezahlen)
** Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,60 %.
KV-pflichtige Studenten | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
KV für Studenten pro Monat * | 61,01 Euro | 61,01 Euro |
PV für Studenten pro Monat ** | 12,24 Euro | 12,24 Euro |
* zuzüglich Zusatzbeitrag (je Krankenkasse unterschiedlich hoch)
** Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.
alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
Monat | 450,00 Euro | 450,00 Euro |
( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 53.550,00 Euro | 53.550,00 Euro |
Monat | 4.462,50 Euro | 4.462,50 Euro |
Tag | 148,75 Euro | 148,75 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 48.600,00 Euro | 48.600,00 Euro |
Monat | 4.050,00 Euro | 4.050,00 Euro |
Tag | 135,00 Euro | 135,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 71.400,00 Euro | 60.000,00 Euro |
Monat | 5.950,00 Euro | 5.000,00 Euro |
Tag | 198,33 Euro | 166,67 Euro |
Sozialversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
allg. KV - Beitrag | 15,5 % | 15,5 % |
erm. KV - Beitrag | 14,9 % | 14,9 % |
Pflegeversicherung | 2,05 % | 2,05 % |
Rentenversicherung * | 18,90 % | 18,90 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % | 3,00 % |
* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,30 %.
KV-pflichtige Studenten | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
KV für Studenten pro Monat | 64,77 Euro | 64,77 Euro |
PV für Studenten pro Monat * | 12,24 Euro | 12,24 Euro |
* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.
alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
Monat | 450,00 Euro | 450,00 Euro |
( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 52.200,00 Euro | 52.200,00 Euro |
Monat | 4.350,00 Euro | 4.350,00 Euro |
Tag | 145,00 Euro | 145,00 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 47.250,00 Euro | 47.250,00 Euro |
Monat | 3.937,50 Euro | 3.937,50 Euro |
Tag | 131,25 Euro | 131,25 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 69.600,00 Euro | 58.800,00 Euro |
Monat | 5.800,00 Euro | 4.900,00 Euro |
Tag | 193,33 Euro | 163,33 Euro |
Sozialversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
allg. KV - Beitrag | 15,5 % | 15,5 % |
erm. KV - Beitrag | 14,9 % | 14,9 % |
Pflegeversicherung * | 2,05 % | 2,05 % |
Rentenversicherung | 18,90 % | 18,90 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % | 3,00 % |
* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,30 %.
KV-pflichtige Studenten | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
KV für Studenten pro Monat | 64,77 Euro | 64,77 Euro |
PV für Studenten pro Monat * | 12,24 Euro | 12,24 Euro |
* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,73 Euro.
alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
Monat | 450,00 Euro | 450,00 Euro |
( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 50.850,00 Euro | 50.850,00 Euro |
Monat | 4.237,50 Euro | 4.237,50 Euro |
Tag | 141,25 Euro | 141,25 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 45.900,00 Euro | 45.900,00 Euro |
Monat | 3.825,00 Euro | 3.825,00 Euro |
Tag | 127,00 Euro | 127,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenvers. | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 67.200,00 Euro | 57.600,00 Euro |
Monat | 5.600,00 Euro | 4.800,00 Euro |
Tag | 168,67 Euro | 160,00 Euro |
Sozialversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
allg. KV - Beitrag | 15,5 % | 15,5 % |
erm. KV - Beitrag | 14,9 % | 14,9 % |
Pflegeversicherung * | 1,95 % | 1,95 % |
Rentenversicherung | 19,60 % | 19,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % | 3,00 % |
* Kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen zahlen 2,20 %.
KV-pflichtige Studenten | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
KV für Studenten pro Monat | 64,77 Euro | 64,77 Euro |
PV für Studenten pro Monat * | 11,64 Euro | 11,64 Euro |
* Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen 13,13 Euro.
alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
Monat | 450,00 Euro | 450,00 Euro |
( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG )
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 49.500,00 Euro | 49.500,00 Euro |
Monat | 4.125,00 Euro | 4.125,00 Euro |
Tag | 137,50 Euro | 137,50 Euro |