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2025-07-11T10:40:44+02:00

Private Krankenversicherung (PKV)

GKV und PKV sind zwei unterschiedliche Versicherungssysteme GKV und PKV sind zwei unterschiedliche Versicherungssysteme(c) fotolia.de / stockWERK
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland auch die Private Krankenversicherung (PKV). Beide Versicherungssysteme unterscheiden sich grundlegend und für beide Systeme existieren bestimmte Vor- und Nachteile für die Versicherten. In Deutschland sind aktuell circa neun Millionen Menschen privat versichert. Bei einer privaten Krankenversicherung handelt sich um die Absicherung vor Krankheit bzw. Unfall bei einem privatrechtlichen Versicherungsunternehmen. Ein Wechsel in die PKV lohnt sich nicht für jeden und ist nur für bestimmte Berufsgruppen möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

 

Wer kann sich privat versichern?

Personengruppen Wann ist eine PKV möglich?
Angestellte

Eine private Krankenversicherung ist möglich, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt. Die Versicherungspflichtgrenze ist die Entgeltgrenze, bis zu der eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Im Jahr 2017 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 57.600 Euro / Jahr.

Selbstständige

Eine private Versicherung ist generell möglich. Besonders attraktiv ist eine private Versicherung, wenn der Eintritt in jungen Jahren erfolgt und wenige oder gar keine Vorerkrankungen bestehen.

Beamte

Eine private Versicherung ist möglich. Besonders interessant ist die PKV gerade für Beamte, weil nur da ein Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherren besteht.

Einflussfaktoren auf die PKV-Beiträge

Bei einer privaten Krankenkasse hat der Versicherte die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell auf seine Bedürfnisse anzupassen. Daher können mögliche gesundheitliche Risiken besser abgesichert und gegebenenfalls Beiträge eingespart werden. Die Bedingungen und Konditionen einer Mitgliedschaft hängen außer dem vom Alter, Geschlecht, Beruf, Einkommen, Gesundheitszustand und den zu versichernden Leistungen ab. Diese Kriterien entscheiden auch über die Höhe der monatlichen Beiträge (Prämien) und über einen eventuellen Leistungsausschluss.

Die private Zusatzversicherung

Eine private Zusatzversicherung kann von Angestellten entweder direkt bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden oder mittels eines Gruppenvertrages bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse. Sie ermöglicht es gesetzlich Versicherten, Leistungen einer privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie kein Mitglied sind. Sie haben die Möglichkeit, sich zum Beispiel mit einer Zahnzusatzversicherung oder Auslands-KV vor zusätzlichen Risiken abzusichern.

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