Krankenversicherung in der Ausbildung
Mit dem Beginn einer Ausbildung wird man automatisch Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass man nicht mehr länger über die kostenlose Familienversicherung der Eltern versichert ist, sondern sich selbst krankenversichern muss. Außerdem besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung (RV / PV) sowie zur Arbeitslosenversicherung (AV). Jeder Berufsstarter benötigt also eine eigene Krankenkasse. Da stellen sich natürlich Fragen danach, welches die geeignete Krankenkasse ist, welche Fristen es gibt und wie sich überhaupt Bruttoverdienst und Nettoverdienst zusammensetzen.
Inhaltsverzeichnis
Krankenkasse in der Ausbildung(c) Getty Images / vadimguzhva
Die besten Krankenkassen für Azubis - Testergebnisse
Wahl der Krankenkasse als Azubi
Schon vor Beginn der Ausbildung sollte man sich für eine Krankenkasse entschieden haben, spätestens jedoch innerhalb der ersten 14 Tage der Lehrzeit. Lässt man diese Frist verstreichen, wird man vom Arbeitgeber automatisch in der Krankenkasse versichert, in welcher bisher die Familienversicherung über die Eltern bestand. Dies ist aber nicht immer die beste Wahl.
Welche Krankenkassen gibt es für Azubis?
In Deutschland gibt es derzeit noch etwas mehr als 100 Krankenkassen. Das klingt zunächst sehr viel, doch nicht in jede kann man eintreten. Manche große Betriebe haben ihre eigenen Krankenkassen. Das bedeutet dann, dass man sich dort nur versichern kann, wenn man auch Betriebsangehöriger ist. Außerdem sind nicht alle Krankenkassen in allen Bundesländern geöffnet. Manche Kassen sind nur für ein oder mehrere bestimmte Bundesländer zugelassen. Trotzdem gibt es aber auch viele Kassen, in die jeder eintreten kann. Daher fällt die Wahl der geeigneten Krankenkasse gerade Berufsanfängern nicht immer leicht.
Seit 2015 zahlen Versicherte wieder unterschiedlich hohe Beiträge je nach Krankenkasse. Somit können auch Azubis Beiträge sparen, wenn Sie in eine günstige Krankenkasse eintreten.
Weiterführende Links zum Thema:
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Azubis: Mindestvergütung in der Ausbildung 2023 gestiegen
Seit Jahresbeginn 2023 gilt bundesweit eine höherer Mindestsatz für die Ausbildungsvergütung. Azubis erhalten seit dem 1. Januar 2023 in jedem Fall eine Bruttovergütung von mindestens 620 Euro im Monat. -
Ab wann benötige ich als Azubi eine Krankenversicherung?
Ich werde im September eine Ausbildung beginnen. -
Wird die Krankenversicherung vom Brutto oder vom Netto-Lohn berechnet?
In der folgenden Liste kann man leicht erkennen, welche Krankenkasse in welchem Bundesland geöffnet ist und wie hoch dort der Krankenkassenbeitrag ist.
Vorteile mit der eigenen Wahl sichern
Krankenkasse als Azubi selbst wählen© ehrenberg-bilder - fotolia.com
Neben einem günstigen Beitragssatz gibt es auch noch andere Sparmöglichkeiten. Einige Krankenkassen bieten attraktive Bonusmodelle, welche auch für Auszubildende interessant sein können. Viele Kassen belohnen beispielsweise Aktivitäten im Sportverein, eine Mitgliedschaft im Fitness-Studio, einen BMI im Normalbereich oder einen bestätigten Nichtraucherstatus mit barem Geld. Einige Kassen haben wertvolle Zusatzleistungen für junge Menschen im Programm wie z.B. die Kostenerstattung für Empfängnisverhütung, kostenlosen Auslandsreiseschutz oder hohe Zuschüsse für Sehhilfen. Geld lässt sich als Auszubildender auch mit Wahltarifen einsparen. Einige Krankenkassen bieten sogar spezielle Wahltarife für Azubis mit Beitragsrückerstattung an. Geht man ein ganzes Jahr nicht zum Arzt (Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen), kann man einen Teil der selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge im Jahr zurückerstattet bekommen.
Fragen zur Krankenversicherung für Azubis
Antwort: Die gesetzlichen Krankenkassen sichern die Auszubildenden ab, wenn sie krank werden. Sie übernehmen z.B. die Behandlungskosten sowie die Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und für Rehabilitation. Allerdings müssen dafür bestimmte gesetzlich festgelegte Zuzahlungen geleistet werden.
Antwort: Wenn man krank wird bezahlt zunächst der Arbeitgeber den Lohn weiter (Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen). Sollte man danach immer noch nicht wieder gesund sein, zahlt die Krankenkasse Krankengeld als Ersatz für den ausfallenden Arbeitslohn.
Antwort: Auch wenn man eine Krankenkasse gewählt hat heißt das nicht, dass man auf ewig in dieser bleiben muss. Die erste Bindungszeit beträgt 12 Monate. In dieser Zeit darf man nur mit Sonderkündigungsrecht wechseln. Dieses gilt, wenn die Kasse ihren Beitragssatz erhöht. Nach der Frist von 12 Monaten ist es immer möglich, die Krankenkasse mit einer ordentlichen Kündigung zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Monate zum Monatsende. Nach dem Wechsel besteht erneut eine 12-monatige Bindungsfrist bei der neuen Krankenkasse.
Sind alle Ihre Fragen zur Krankenversicherung für Azubis hier beantwortet? Wenn nicht können Sie auch im Krankenkassenforum nachsehen. Viele Krankenkassenexperten betreuen das Forum und geben präzise Antworten. Gern können Sie sich auch selbst dort anmelden und Ihre Fragen stellen.
Wegweiser: Der Azubi-Krankenkassentest
Azubi-Krankenkassentest(c) Alexander Raths / fotolia.com
Brutto und Netto - Was bleibt von meinem Azubigehalt?
Im Ausbildungsvertrag wird eine Ausbildungsvergütung in brutto festgelegt. Das bedeutet, dass von dieser Summe noch alle Sozialversicherungsabgaben zzgl. eventueller Steuern automatisch abgezogen werden. Beträgt der Bruttoverdienst weniger als 325 €, muss man als Azubi davon keine Abgaben leisten. Der Arbeitgeber übernimmt diese dann in vollem Umfang. Im Normalfall müssen Azubis wie alle anderen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer 7,3 % + Zusatzbeitrag ihres Bruttolohnes für die Krankenversicherung abführen. Zuzüglich des Arbeitgeberanteils von 7,3 % ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zwischen 14,95 % und 17,1 % (Stand Januar 2022). Für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden vom Azubi-Gehalt noch einmal 12,2 % ( Stand 2022) abgezogen. Der Betrag, der nach Abzug aller SV-Abgaben und Steuern schließlich auf das Konto überwiesen wird, ist der Nettolohn.
Beispiele für die Berechnung des SV-Abzüge vom Bruttolohn
Abzüge SV | Euro |
---|---|
Arbeitnehmer-Beitrag KV* | 73,10 € |
Arbeitnehmer-Beitrag PV | 14,45 € |
Arbeitnehmer-Beitrag RV | 79,05 € |
Arbeitnehmer-Beitrag AV | 10,20 € |
SV-Abzüge gesamt | 176,80 € |
*(7,3%+1,3% Zusatzbeitrag)
Abzüge SV | Euro |
---|---|
Arbeitnehmer-Beitrag KV | 48,00 € |
Arbeitnehmer-Beitrag PV | 10,20 € |
Arbeitnehmer-Beitrag RV | 57,60 € |
Arbeitnehmer-Beitrag AV | 7,20 € |
Abzüge gesamt | 123,00 € |
**(7,3% + 0,7% Zusatzbeitrag)
Private Krankenversicherung während der Ausbildung?
Es gibt Azubis, die bereits vor Lehrbeginn privat versichert waren. Wenn ein Auszubildender mit Beginn der Ausbildung in die gesetzliche Krankenkasse eintritt, kann er die Private-Krankenversicherung kündigen. Besser ist es allerdings, wenn man die private Krankenversicherung als Anwartschaft weiterlaufen lässt. So kann man später, wenn man z.B. deutlich mehr verdient, wieder in die PKV zurückwechseln.
Checkliste für Berufsstarter
Neben der Wahl einer Krankenkasse gibt es noch viele andere Formalitäten vor dem Beginn der Berufsausbildung zu erfüllen. Hier kommt eine Checkliste der wichtigsten Punkte.
Für unter 18jährige ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Diese Untersuchung kann der Hausarzt vornehmen. Eine entsprechende Bescheinigung muss dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Damit die Ausbildungsvergütung überwiesen werden kann, ist dem Ausbildungsbetrieb eine Kontoverbindung mitzuteilen. Viele Kreditinstitute bieten ein kostenloses Girokonto für Azubis an. Die Anmeldung ist einfach, dauert nur wenige Minuten und ist meist auch online möglich.
Als Auszubildender ist man steuerrechtlich ein ganz normaler Arbeitnehmer. Allerdings werden die meisten Azubis so wenig verdienen, dass sie keine Steuern abführen müssen (Freibetrag). Zum 01.01.2014 wurde die Übergangsfrist zur Umstellung auf das elektronische Lohnsteuerverfahren ELStAM abgeschlossen. Dieses ist damit für alle Arbeitgeber Pflicht. Auch als Azubi muss man nun keine Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Stattdessen meldet der Arbeitgeber die Azubis für den Abruf der ELStAM an. Dafür werden nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer benötigt.
Neben der Lohnsteuer werden nun auch Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Daher benötigt der Arbeitgeber auch den Sozialversicherungsausweis und die Rentenversicherungsnummer. Beides erhält man über seine Krankenkasse.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Auszubildenden unbedingt zu empfehlen. Diese tritt ein, wenn man nach Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Die gesetzliche Krankenkasse beinhaltet nur eine Mindestversicherung. Für Auszubildende kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung ca. 40 EUR pro Monat.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn man bei anderen Schäden verursacht. Sie kostet ca. 60 Euro im Jahr und sollte Schäden von bis zu mehreren Millionen Euro abdecken. Unverheiratete Auszubildende unter 18 Jahren sind während der ersten Ausbildung noch über ihre Eltern versichert, wenn diese eine Haftpflichtversicherung haben.
Für Autobesitzer ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Vorschrift. Zusätzlich eine Kaskoversicherung abzuschließen kann für viele nützlich sein.