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2023-03-21T23:17:13+01:00

U1 Umlage, U2 und U3

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für Ihre Mitarbeiter die gesetzliche Lohnfortzahlung ( Entgeltfortzahlung ) bzw. Arbeitgeberanteile zum Mutterschaftsgeld zu leisten, wenn diese im Krankheitsfall arbeitsunfähig sind oder sich im Mutterschutz befinden. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bzw. aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Weiterhin sind sie im Konkursfall verpflichtet, Insolvenzausfallgeld zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Firmen einen Teil dieser Aufwendungen für Krankheit, Mutterschutz und Insolvenzausfall als Ausgleich von der Umlagekasse erstattet bekommen. Dazu nehmen sie an der obligatorischen Umlageversicherung teil. Die Umlageverfahren U1 (Lohnfortzahlung), U2 (Mutterschutz) und U3 (Insolvenzgeldumlage) sind somit Teil der obligatorischen Lohnnebenkosten und werden wie die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse abgeführt.

Umlage U1 bei Lohnfortzahlung Umlage U1 bei Lohnfortzahlung(c) fotolia.com / nmann77

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Voraussetzungen
    • 1.1 Umlagekasse / Ausgleichskasse
    • 1.2 Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)
    • 1.3 Umlage U2 (Mutterschaftsgeld)
    • 1.4 Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage)
  • 2 Weitere Regelungen
    • 2.1 Feststellung der Umlagepflicht U1
    • 2.2 Umlagepflicht U2
    • 2.3 Umlageerstattung
  • 3 Umlagetarife / Umlagesätze
  • 4 Rechenbeispiel für SV-Abgaben und Umlage U1, U2 und U3
  • 5 Umlage berechnen
    • 5.1 Beispielrechnung
  • 6 Übersicht aller Umlagesätze für Umlage U1 und U2 (2022)

Das Umlageverfahren ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt. Die Teilnehme am Umlageverfahren ist für die berechtigten Unternehmen obligatorisch (gilt für GKV). Die zu zahlenden Umlagebeiträge gehören nicht zu den Arbeitgeberaufwendungen für die Sozialversicherung. Vielmehr stellen sie eine Abfederung für Arbeitgeber im Sinne einer Umlageversicherung dar.

 

Voraussetzungen

Von der Umlage U1 laut AAG ausgenommene Arbeitgeber 
  • Behörden und Dienststellen von Bund, Ländern, Gemeinden
  • alle AG die an die ÖTV-Tarifverträge gebunden sind
  • kommunale Unternehmen und deren Verbände
  • Landwirschaftliche Unternehmen ( betrifft mitarbeitende Familienangehörige)
  • Dienststellen ausländischer Truppenkontingente (NATO)
  • Einrichtungen und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege  ( z.B.DRK, Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt )

Nicht jeder Arbeitgeber kann am Umlageverfahren teilzunehmen, um damit zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit von Beschäftigten berechtigt zu sein. Dieses sozialpolitische Instrument soll bevorzugt kleine Firmen bei den Kosten für die Lohnfortzahlung zu entlasten. Die Berechtigung zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren ist zugleich für die betreffenden Arbeitgeber auch verpflichtend (Umlagepflicht).

Am Umlageverfahren U1 ( Ausgleich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) nehmen teil

  • Unternehmen mit einer Größe bis zu 30 Mitarbeitern (Azubis, Schwerbehinderte und weitere ausgeschlossene Versichertengruppen zählen nicht mit)
  • Unternehmen, die laut AAG nicht grundsätzlich vom Umlageverfahren U1 ausgenommen sind


Umlagekasse / Ausgleichskasse

Umlagekasse Umlagekasse(c) I-vista / pixelio.de
Die jeweilig zuständige Umlagekasse oder auch Ausgleichskasse ist in der Regel bei der gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt, in welcher der Arbeitnehmer auch versichert ist. Teilnehmende Arbeitgeber zahlen zusätzlich zu den Anteilen an den SV-Beiträgen einen Umlagesatz auf den Bruttoverdienst als weiteren Beitrag. Das Arbeitsentgelt bleibt davon unberührt. Die Kassen bieten hierfür mehrere frei wählbare Beitragssätze in unterschiedlicher Höhe an, die an verschieden hohe Erstattungen ( Leistungssätze/Erstattungssätze) gekoppelt sind.

Kontakt zur Umlagekasse finden Sie  auf den Serviceseiten der Krankenkassen für Arbeitgeber. Dort halten viele Kassen bereits alle Formulare zum Download bereit.

 


Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)

Umlage U1 betrifft Lohnfortzahlungspflich Umlage U1 betrifft Lohnfortzahlungspflich(c) Tim Reckmann / pixelio.de
 Das Umlageverfahren U1 betrifft die Kosten der Arbeitgeber für die fortgezahlten Entgelte im Krankheitsfall. Im Sinne einer  Entgeltfortzahlungsversicherung bieten die Kassen unterschiedliche Umlagetarife mit verschiedenen Umlagesätzen an. Die Arbeitgeber können für die  U1 Umlage in der Regel zwischen drei Umlage-und analog Leistungs-Sätzen für die Erstattung wählen (Erstattungssatz). Damit haben sie ein individuelles Instrument, um ihre sozialrechtlichen Pflichten, die durch Krankheit ihrer Beschäftigten entstehen, zusätzlich abzusichern.



Umlage U2 (Mutterschaftsgeld)

Umlage U2 für AG Zuschüsse beim Mutterschutz Umlage U2 für AG Zuschüsse beim Mutterschutz(c) fotolia.de / Crazy Cloud

Das Umlageverfahren U2 betrifft die SV-Kosten der Arbeitgeber für das zu zahlende Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzregelungen sehen eine Freistellung ab der sechsten Woche vor dem Geburtstermin bei vollem Lohnausgleich vor. Diese Schutfrist bei Mutterschaft endet dann acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Werden Mehrlinge geboren, tritt eine Verlängerung der Mutterschutzfrist ein.
 

 


Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage)

Insolvenzgeldumlage Insolvenzgeldumlage(c) Dieter Schütz / pixelio.de
 Das Umlageverfahren U3 betrifft die Zahlungspflichten der Arbeitgeber bei Insolvenz (Insolvenzgeldumlage). Arbeitnehmer haben bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers Anspruch auf Ersatz fürden ausfallenden Lohn. Die Arbeitgeber sind dann nach § 165 SGB III verpflichtet, für die letzten Monatsgehälter bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Insolvenzgeld ( ehem. Konkursausfallgeld) zu leisten. Grundsätzlich haben im Konkursfall alle innerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer, auch kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte ( Minijobber), einen Anspruch auf Insolvenzgeld.

 


Weitere Regelungen

Feststellung der Umlagepflicht U1

Nicht berücksichtigt bei der Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl eines Betriebs werden:
  • Auszubildende
  • Zivil- und Wehrdienstleistende
  • in einem landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeitende Familienangehörige
  • Teilnehmende FSJ / FÖJ
  • Menschen in Elternzeit
  • Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
  • schwerbehinderte Personen sowie die ihnen gleichgestellten Personen
  • Personen, die eine behindertenspezifische Ausbildung absolvieren
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Angehörige einer Ordensgemeinschaft

 

jährliche Feststellung dser Umlagepflicht jährliche Feststellung dser Umlagepflicht(c) Quelle: pixabay / DAK Gesundheit
Wer als Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt, nimmt am Umlagegeverfahren für U1 teil und muss die U1-Umlage in der Lohnbuchhaltung anwenden. Die Voraussetzungen für die Teilnehmepflicht werden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres neu überprüft. Zur Beurteilung wird das jeweils vorangegegangene Kalenderjahr herangezogen.

Arbeitgeber füllen dazu einen Formbogen Erklärung zur Feststellung der Umlagepflicht aus und reichen diesen ein. Dies muss für jede einzelne Kasse erfolgen, bei der beschäftigte Arbeitnehmer jeweils versichert sind.  

Berücksichtigung Teilzeit

Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, werden laut AAG bei der Ermittlung der Betriebsgröße nach folgendem Schema entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt:

 

 

wöchentliche Arbeitszeit Faktor x Einheit
AZ bis zu 10 Wochenstunden 0,25 x 1 Arbeitnehmer/in
AZ bis zu 20 Stunden 0,5 x 1 Arbeitnehmer/in
AZ bis zu 30 Stunden 0,75 x 1 Arbeitnehmer/in
AZ über 30 Stunden wie Vollzeit = 1 Arbeitnehmer/in

 

 

Umlagepflicht U2

Ausnahmen für U2-Umlagepflicht:

nicht berücksichtigt werden folgende Personen- bzw. Arbeitgebergruppen:
 
  • mitarbeitende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Unternehmen
  • Berufsbildungswerke
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Behinderten- und Sehbehindertenwerkstätten  

Umlagepflicht U2 Umlagepflicht U2
Die U2-Umlage gilt unabhängig von der Betriebsgröße für alle Arbeitgeber als Pflichtversicherung und muss aus den gesetzlichen Gründen des Mutterschutzes - unabhängig von Betriebsgröße und Branche -  geleistet werden.

Die Pflicht zur Teilnahme an der U2-Umlage gilt also im Unterschied zur U1-Umlage beispielsweise auch auch für alle öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

 

Umlageerstattung

Fragen zur Umlage U1 und U2

Muss ich als Arbeitgeber auch für männliche Angestellte die Beiträge zur U2-Umlage abführen?


Antwort: Die Umlagepflicht U2 gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, obwohl es sich um eine Ausgleichsleistung für Mutterschutzleistungen des Arbeitgebers handelt.

Müssen die Welche Fristen gelten für die Einreichung der Anträge auf Erstattung bei der Umlagekassee?


Antwort: Für die Einreichung der Erstattungsanträge bei der Umlagekasse haben die Unternehmen gilt eine Frist von 4 Jahren. Danach verjährt der Anspruch auf die Leistung.

Was verändert sich bei Überschreitung / Unterschreitung der Arbeitnehmergrenze von 30 Mitarbeitern innerhalb des Kalenderjahres?


Ob ein Unternehmen für das Kalenderjahr als umlagepflichtig eingestuft wird, entscheidet sich jeweils bei der Meldung zu Jahresbeginn. Ausschlaggebend ist dabei immer das abgelaufene vorherige Jahr. Die Festlegung bleibt dann unabhängig von allen Veränderungen im weiteren Jahresverlauf bestehen.

Minijob & Umlage: Gilt die Umlagepflicht auch einschließlich für geringfügig Beschäftigte?


Ja. Da auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, sind diese zur Anzahl der Mitarbeitendne bei der feststellung der Umlagepflicht hinzuzurechnen.

 


Umlagetarife / Umlagesätze

Umlagesätze und Leistungssätze Umlagesätze und Leistungssätze(c) fotolia.de / gearstd
Die jeweiligen Umlagetarife mit den gestaffelten Umlagesätzen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. In der Regel werden drei U1-Tarife als unterschiedlich hohe Beiträge angeboten, manchmal auch vier. Arbeitgeber können mit der Wahl der Kasse und ihrer Umlagetarife somit Einfluss auf Ihre Lohnnebenkosten nehmen.

 

Rechenbeispiel für SV-Abgaben und Umlage U1, U2 und U3

 

Umlagepflichtige Arbeitgeber führen je nach gewähltem Umlagetarif für die U1 einen minimalen, mittleren oder maximalen Satz an die Umlagekasse des Arbeitnehmers ab. Für eine weibliche Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro werden im Jahr 2022 monatlich an Sozialbeiträgen und allen Umlagesätzen fällig:

Umlagearten und (gewählte) Sätze Beispielkasse Summe AG-Umlage Beispiel-Arbeitnehmerin
1,9 %  erhöhter Umlagesatz für U1    ( Erstattung zu 70%) 57,00 EUR
0,47 %  Umlagesatz für U2 14,10 EUR
0,06 %  Insolvenzgeld-Umlagesatz (U3)      1,80 EUR
monatl. Umlagekosten für Beispiel-Arbeitnehmerin 72,90 EUR


 

SV-Abgaben für Beispiel-Arbeitnehmerin 2022 * Summe AG-Anteil  bei 3.000 EUR Brutto
7,3 Prozent AG-Anteil gesetzliche Krankenversicherung  219,00 EUR
1,525 Prozent AG-Anteil gesetzliche Pflegeversicherung 45,75 EUR
0,65 Prozent AG-Anteil am Zusatzbeitrag (ab 2022)  19,50 EUR
9,3 Prozent AG-Anteil gesetzliche Rentenversicherung 279,00 EUR
1,25 Prozent AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung 37,50 EUR
monatl. SV-Abgaben für Beispiel-Arbeitnehmerin 600.75 EUR

* durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022 / Die AG-Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vernachlässigt.

Umlage berechnen

Beispielrechnung

Beispielrechnung für die Techniker Krankenkasse bei einem Durschschnittsverdienst von 4000,00 €, 30 Mitarbeitern und durchschnittlich 16 Krankheitstagen im Jahr

Techniker Krankenkasse
Umlagesätze
Erstattungssätze
Umlage
Erstattung
Differenz
1.70%
50.00%
24480,00€
28800,00€
4320,00€
2.60%
70.00%
37440,00€
40320,00€
2880,00€
4.10%
80.00%
59040,00€
46080,00€
-12960,00€

 

Übersicht aller Umlagesätze für Umlage U1 und U2 (2022)

Krankenkasse U1 U1 % U1 U1 % U1 U1 % U1 U1 % U2 U2 %
AOK Baden-Württemberg 1,60% 50% 2,20% 60% 2,50% 70% 3,75% 80% 0,69% 100%
AOK Bayern 2,00% 50% 2,60% 60% 3,00% 70% 4,20% 80% 0,63% 100%
AOK Bremen/Bremerhaven 2,10% 50% 2,60% 60% 3,80% 70% 0,60% 100%
AOK Hessen 2,30% 50% 3,30% 60% 3,40% 70% 4,70% 80% 0,60% 100%
AOK Niedersachsen 2,50% 55% 3,10% 65% 4,00% 75% 0,50% 100%
AOK Nordost 1,80% 50% 2,80% 60% 0,75% 100%
AOK NORDWEST 2,20% 50% 2,70% 60% 3,20% 70% 4,40% 80% 0,66% 100%
AOK PLUS 2,15% 50% 2,95% 65% 0,79% 100%
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,90% 50% 2,60% 60% 2,90% 70% 3,90% 80% 0,59% 100%
AOK Rheinland/Hamburg 2,10% 50% 2,45% 60% 2,99% 70% 0,55% 100%
AOK Sachsen-Anhalt 2,50% 40% 3,00% 50% 4,20% 70% 0,63% 100%
Audi BKK 2,30% 60% 3,50% 80% 0,60% 100%
BAHN-BKK 2,30% 50% 3,50% 70% 0,67% 100%
BARMER 2,30% 50% 2,80% 65% 4,50% 80% 0,54% 100%
BERGISCHE Krankenkasse 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
Bertelsmann BKK 2,40% 70% 0,35% 100%
BIG direkt gesund 2,20% 60% 3,30% 80% 0,40% 100%
BKK Akzo Nobel Bayern 3,50% 70% 0,45% 100%
BKK Diakonie 3,70% 70% 0,69% 100%
BKK DürkoppAdler 3,20% 70% 0,23% 100%
BKK EUREGIO 1,90% 50% 2,40% 60% 3,70% 70% 0,37% 100%
BKK exklusiv 2,20% 50% 3,20% 70% 1,39% 100%
BKK Faber-Castell & Partner 1,60% 40% 2,30% 60% 3,40% 80% 0,65% 100%
BKK firmus 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK Freudenberg 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 3,50% 80% 0,40% 100%
BKK Herkules 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK Linde 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,89% 100%
bkk melitta hmr 2,70% 65% 0,29% 100%
BKK PFAFF 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK Pfalz 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK ProVita 2,40% 60% 0,49% 100%
BKK Public 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK SBH 2,70% 70% 0,55% 100%
BKK Scheufelen 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK Technoform 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK Textilgruppe Hof 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK VBU 3,46% 70% 0,55% 100%
BKK VDN 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK VerbundPlus 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK WERRA-MEISSNER 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK Wirtschaft & Finanzen 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BKK ZF & Partner 2,20% 50% 2,80% 60% 4,40% 80% 0,45% 100%
BKK24 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
BOSCH BKK 3,30% 70% 0,49% 100%
Continentale Betriebskrankenkasse 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
DAK-Gesundheit 2,20% 50% 2,40% 60% 2,90% 70% 4,20% 80% 0,52% 100%
Debeka BKK 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
energie-BKK 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
Heimat Krankenkasse 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,43% 100%
HEK-Hanseatische Krankenkasse 2,00% 50% 2,90% 70% 4,20% 80% 0,75% 100%
hkk 2,20% 50% 2,60% 60% 4,60% 80% 0,50% 100%
IKK - Die Innovationskasse 3,99% 60% 4,99% 75% 2,15% 40% 1,29% 100%
IKK Brandenburg und Berlin 3,57% 50% 4,46% 60% 4,65% 70% 0,59% 100%
IKK classic 2,30% 50% 3,10% 65% 0,59% 100%
IKK gesund plus 2,20% 50% 3,00% 60% 0,60% 100%
IKK Südwest 1,70% 50% 3,20% 70% 3,70% 80% 0,65% 100%
KKH Kaufmännische Krankenkasse 2,30% 50% 3,00% 70% 4,50% 80% 0,44% 100%
KNAPPSCHAFT 1,10% 80% 0,24% 100%
mhplus BKK 1,40% 50% 2,80% 70% 3,30% 80% 0,43% 100%
Mobil Krankenkasse 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
Novitas BKK 2,80% 60% 0,40% 100%
Pronova BKK 2,00% 50% 2,60% 60% 0,39% 100%
R+V Betriebskrankenkasse 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
Salus BKK 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
SBK 2,30% 50% 3,90% 70% 0,45% 100%
SECURVITA Krankenkasse 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
SKD BKK 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
Techniker Krankenkasse 1,70% 50% 2,60% 70% 4,10% 80% 0,58% 100%
TUI BKK 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%
VIACTIV Krankenkasse 2,30% 50% 2,90% 60% 4,60% 80% 0,45% 100%
vivida bkk 3,15% 70% 0,45% 100%
WMF BKK 2,20% 50% 2,70% 60% 5,10% 80% 0,40% 100%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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