Krankenversicherung für Studenten
Wer sich für ein Studium immatrikuliert, muss eine Krankenversicherung nachweisen - entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV). Bei jüngeren Studis genügt meist die Familienversicherung über die Eltern. Doch spätestens ab dem 25. Geburtstag brauchen Studierende auch eine eigene Krankenkasse, können sich dort aber in der günstigen studentischen Krankenversicherung versichern.
Die günstigsten Krankenkassen für Studenten (Liste 2024)
Versicherungspflicht bei Aufnahme eines Studiums
Mit Beginn des Studiums tritt in der Regel die Versicherungspflicht ein. Das bedeutet, dass künftige Studierende noch vor der Einschreibung verpflichtet sind, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Von dieser Regelung ausgenommen sind:
- Studenten, die über ihre Eltern familienversichert sind,
- Studenten an privaten, nicht staatlich anerkannten Hochschulen,
- Teilnehmer an einem studienvorbereitenden Sprachkurs,
- Gasthörer und
- Promotionsstudenten.
Innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist beispielsweise dann nötig, wenn Studierende die Absicht haben, einer privaten Krankenversicherung beizutreten. Allerdings ist zu beachten, dass in diesem Fall eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich ist.
Einzureichende Nachweise bei Krankenkassenwechsel
- Antrag auf Mitgliedschaft
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise
Familienversicherung für Studenten
Familienversicherung über die Eltern
Studienanfänger, die bisher über ihre Eltern versichert waren, sollten zunächst prüfen, ob sie weiterhin familienversichert bleiben können. In diesem Fall ändert sich für den Studenten finanziell nichts, da die Familienversicherung beitragsfrei ist. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundvoraussetzung für eine Familienversicherung über die Eltern ist, dass der Elternteil mit dem höheren Verdienst Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Darüber hinaus können sich nur Studenten familienversichern, die
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- regelmäßig (!) nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienen
Es ist zu beachten, dass sich die angegebene Frist durch die Leistung eines Freiwilligendienstes oder (in bestimmten Fällen) eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert. Nicht berücksichtigt wird bei der Berechnung des Einkommens eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr (dies entspricht 83,33 Euro im Monat), solange es sich um Einkünfte aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis handelt (also keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit). Dieser Betrag kann somit vom Bruttolohn abgezogen werden. Bafög, Unterhaltszahlungen und Stipendien zählen bei der Einkommensberechnung nicht als Einkünfte und werden somit nicht berücksichtigt. Mit einem Ferienjob, der von vornherein auf maximal 2 Monate begrenzt ist, dürfen Studenten in der Regel auch mehr als 538,- Euro verdienen, da es sich in diesem Fall nicht um regelmäßiges Einkommen handelt.
Familienversicherung über Ehepartner
Eine Familienversicherung ist auch über den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin möglich, sofern diese(r) nicht studiert und gesetzlich krankenversichert ist. Auch in diesem Fall gelten die oben angegebenen Einkommensgrenzen als Bedingung für die Familienversicherung.
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Kommt eine beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner nicht in Frage, können sich Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, in der günstigen Krankenversicherung der Studenten (kurz KVdS, auch studentische Krankenversicherung genannt) versichern.
Diese wird von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die KVdS unterscheidet sich von der regulären gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie durch niedrigere Beiträge. Allerdings ist eine studentische Krankenversicherung nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Danach können sich Studierende entweder weiter freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln, wobei beide Alternativen in der Regel mit deutlich höheren Beiträgen als in der KVdS verbunden sind.
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung dieser Fristen gewährt werden, z.B. aufgrund von eigener Krankheit, der Pflege eines Angehörigen oder der Ableistung eines Freiwilligendienstes. Leider steht die Krankenversicherung der Studenten nicht allen Studenten offen: Wer an einer Berufsakademie studiert, kann sich in der Regel nicht studentisch krankenversichern, da Berufsakademien im Sozialgesetzbuch nicht als Hochschulen betrachtet werden. Auch für Studenten in dualen Studiengängen ist eine studentische Krankenversicherung seit 2011 nicht mehr möglich, da diese sich rechtlich gesehen wie Auszubildende versichern müssen.
Wie hoch ist der Studentenbeitrag zur Krankenkasse?
Die zu zahlenden Beiträge in der studentischen Krankenversicherung sind unabhängig vom Einkommen der Studierenden, unterscheiden sich aber je nach gewählter Krankenkasse durch den unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag. Ein Vergleich der Beiträge lohnt sich.
Studentenbeiträge aller Krankenkassen (komplette LISTE 2024)
Bafög-Empfänger können darüber hinaus einen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen, der einen Großteil der Beiträge abdeckt.
Freiwillige Krankenversicherung (GKV) für Studenten
Nach der Vollendung des 30. Lebensjahres ist es Studenten nicht mehr möglich, sich in der Krankenversicherung für Studenten (KVdS) zu versichern. Ihnen bleibt somit nur noch die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Bedingung für eine freiwillige Versicherung ist, dass die Studierenden entweder
- in den letzten 12 Monaten durchgehend oder
- in den letzten 5 Jahren mindestens für 24 Monate
in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.
Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung für Studenten richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Dabei wird allerdings ein (fiktives) Mindesteinkommen von 1096,67 Euro angenommen. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% ergibt das einen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung von mindestens 160,11 Euro (bei höherem Einkommen erhöhen sich selbstverständlich auch die zu zahlenden Beiträge). Zu diesem Betrag wird außerdem noch der Beitrag zur Pflegeversicherung addiert.
Übergangstarif / Absolvententarif vom Gesetzgeber abgeschafft
Bis Ende 2019 konnten Studenten, die aus der Krankenversicherung für Studenten ausschieden und bereits kurz vor ihrem Abschluss standen, einen günstigeren Übergangstarif in Anspruch nehmen. Dieser war auf maximal sechs Monate begrenzt.
Mit dem MDK-Reformgesetz vom 7. November 2019 wurde der Übergangstarif / Absolvententarif für Studierende in der GKV abgeschafft. Ebenfalls abgeschafft wurde die Fachsemestergrenze. Die Anzahl der absolvierten Fachsemester ist nicht mehr relevant für die studentische Krankenversicherung. Einziges Kriterium bleibt das Lebensalter.
Krankenkassenbeiträge für Studenten nach dem 30. Geburtstag (Liste 2024)
Private Krankenversicherung für Studenten
Voraussetzungen für die private Krankenversicherung
Zu Beginn des Studiums haben Studenten die Möglichkeit, sich von der GKV-Versicherungspflicht befreien zu lassen und statt dessen eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die Entscheidung für die PKV muss dabei bis spätestens 3 Monate nach Aufnahme des Studiums getroffen werden. Der Beitritt zur PKV ist auch möglich für Studenten, die aus der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) oder der gesetzlichen Familienversicherung ausscheiden.
Beiträge in der privaten Krankenversicherung
In den allermeisten Fällen ist für Studenten eine private Krankenversicherung mit höheren Beiträgen als die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) verbunden. Wer allerdings das 30. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht weiter von den günstigen Konditionen der KVdS profitieren. In diesem Fall kann eine PKV unter Umständen finanzielle Vorteile gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bieten.
Interessant ist eine private Krankenversicherung in erster Linie für studierende Beamtenkinder, die über den verbeamteten Elternteil staatliche Beihilfe zur Krankenversicherung erhalten. Die Höhe der Beihilfe beträgt oft bis zu 80%, eine Krankenversicherung ist daher nur noch für die übrigen 20% erforderlich. Die PKV bietet für diesen Fall spezielle Tarife an, die oftmals deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung sind. Allerdings ist zu beachten, dass die Beihilfe für Beamtenkinder bei Vollendung des 25. Lebensjahres endet (Studenten, die vor 1983 geboren sind, haben etwas länger Anspruch auf Beihilfe). Danach muss der Student sich in vollem Umfang privat versichern und entsprechend höhere Beiträge zahlen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nicht möglich.
Ein anderes Argument für den Wechsel in die PKV kann auch der höhere Leistungsumfang gegenüber der GKV sein. Allerdings zeigen sich hier signifikante Unterschiede in der Regel erst bei teureren Tarifen. Für Studenten, die auf ein größeres Leistungsangebot wertlegen (z.B. beim Zahnersatz oder der Behandlung mit alternativen Heilmethoden), ist daher oftmals der Verbleib in der GKV bei gleichzeitigem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung die geeignetere Wahl.
Krankenversicherung für Studenten im Ausland
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt während seines Studiums (z.B. bei einem Auslandssemester) plant, sollte sich rechtzeitig um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz kümmern.
Deutschland hat mit den meisten europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen, d.h. in diesen Ländern sind gesetzlich versicherte Studenten über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert, die sich auf der Rückseite jeder elektronischen Gesundheitskarte befindet. Allerdings ist zu bedenken, dass nur Behandlungen erstattet werden, die auch tatsächlich im gesetzlichen Leistungsumfang des jeweiligen Landes enthalten sind.
In Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC außerdem nur für Krankheiten, die nicht schon vor Antritt der Auslandsreise bestanden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in vielen europäischen Staaten der Patient bei einer ärztlichen Behandlung in Vorleistung gehen muss. Die Kosten der Behandlung werden später von der Krankenkasse zurückerstattet, wobei jedoch oftmals Zuzahlungen und Eigenanteile abgezogen werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt keine privaten Leistungen ab, auch ein eventuell notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland ist nicht im Versicherungsumfang inbegriffen.
Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Studenten während eines Praktikums
- Ortskrankenkasse (AOK) am Wohnort des Studenten
- Ortskrankenkasse (AOK) sowie Ersatzkassen, die an dem Ort zuständig sind, an dem die Hochschule des Studenten ihren Sitz hat
- Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen (BKKs) und Innungskrankenkassen (IKKs), die am Wohnort des Studenten zuständig sind
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Krankenkasse des Ehepartners des Studenten
- diejenige Krankenkasse, bei der der Student zuletzt versichert war
Bei einem Praktikum mit Vergütung ist der Praktikant als Beschäftigter in Berufsausbildung pflichtversichert. Liegt der Verdienst unter 325 Euro, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein. Bei höherem Verdienst zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte.
Bei einem Verdienst von über 450 Euro besteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer (es sei denn, es handelt sich bei dem Praktikum um eine kurzfristige Beschäftigung). Eine Familienversicherung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen, wobei sich der vom Praktikanten zu zahlende Arbeitnehmeranteil reduziert, wenn der Verdienst unter 850 Euro liegt (Gleitzonenregelung).
Bei einem Verdienst von über 450 Euro ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. Der Praktikant ist aber weiterhin als Student versicherungspflichtig. Wichtig ist jedoch, dass während des Praktikums euer Status als Student überwiegt. Wer in seinem Praktikum mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, ist daher in der Regel als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Wird das Praktikum in den Semesterferien oder überwiegend an Wochenenden absolviert (also außerhalb der regulären Studienzeit), kann die Wochenarbeitszeit auch mehr als 20 Stunden betragen.
In jedem Fall versicherungsfrei ist ein Student, dessen Praktikum als kurzfristige Beschäftigung einzustufen ist. Er kann also zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversichrung wählen.
Wer nach seiner Exmatrikulation ein freiwilliges Praktikum absolviert und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist versicherungsfrei. Bei einem höheren Verdienst ist der Praktikant als Arbeitnehmer versicherungspflichtig (sofern das Praktikum nicht als kurzfristige Beschäftigung einzustufen ist). In diesem Fall werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen, wobei sich der vom Praktikanten zu zahlende Arbeitnehmeranteil reduziert, wenn der Verdienst unter 850 Euro liegt (Gleitzonenregelung).
Sind alle Ihre Fragen zur Krankenversicherung für Studenten hier beantwortet? Wenn nicht können Sie auch im Krankenkassenforum nachsehen. Viele Krankenkassenexperten betreuen das Forum und geben präzise Antworten. Gern können Sie sich auch selbst dort anmelden und Ihre Fragen stellen.