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Krankenversicherung für Studenten

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Versicherungspflicht bei Aufnahme eines Studiums
  • 2 Familienversicherung für Studenten
  • 3 Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
  • 4 Wie hoch ist der Studentenbeitrag zur Krankenkasse? 
  • 5 Freiwillige Krankenversicherung (GKV) für Studenten
  • 6 Übergangstarif / Absolvententarif
  • 7 Private Krankenversicherung für Studenten
  • 8 Krankenversicherung für Studenten während eines Auslandsaufenthalts
  • 9 Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Studenten während eines Praktikums

Krankenversicherung für StudierendeKrankenversicherung für Studierende(c) Fotolia.de / Viacheslav Iakobchuk/

Wenn man die Zulassung für ein Studium erhalten hat, gibt es bis zum Studienbeginn noch Einiges zu regeln. Falls sich die Hochschule nicht am Heimatort oder in der Nähe befindet, muss man sich eine geeignete Wohnung suchen. Auch die Frage der Finanzierung des Studiums ist meist ein Thema. Sollte man sich also einen Nebenjob suchen oder lohnt sich ein Antrag auf Bafög? Neben diesen und vielen weiteren Fragen gibt es auch Unsicherheiten, inwiefern sich das Studium auf den Krankenversicherungsschutz und die zu zahlenden Beiträge auswirkt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten für Studenten.

Die günstigsten Krankenkassen für Studenten >>> Aktuelle Liste

 

Versicherungspflicht bei Aufnahme eines Studiums

Mit Beginn des Studiums tritt in der Regel die Versicherungspflicht ein. Das bedeutet, dass der Student noch vor der Einschreibung verpflichtet ist, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Von dieser Regelung ausgenommen sind:

  • Studenten, die über ihre Eltern familienversichert sind,
  • Studenten an privaten, nicht staatlich anerkannten Hochschulen,
  • Teilnehmer an einem studienvorbereitenden Sprachkurs,
  • Gasthörer und
  • Promotionsstudenten.

Innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist beispielsweise dann nötig, wenn der Student die Absicht hat, einer privaten Krankenversicherung beizutreten. Allerdings ist zu beachten, dass in diesem Fall eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Einzureichende Nachweise bei Krankenkassenwechsel

Studenten haben bei Krankenkassenwechsel bzw. neu beantragter Mitgliedschaft zu Studienbeginn folgende Nachweise einzureichen:

- Antrag auf Mitgliedschaft
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse (falls bereits studentisch versichert)
- Einkommensnachweise  

 

Familienversicherung für Studenten

Familienversicherung über die Eltern

Studienanfänger, die bisher über ihre Eltern versichert waren, sollten zunächst prüfen, ob sie weiterhin familienversichert bleiben können. In diesem Fall ändert sich für den Studenten finanziell nichts, da die Familienversicherung beitragsfrei ist. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundvoraussetzung für eine Familienversicherung über die Eltern ist, dass der Elternteil mit dem höheren Verdienst Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Darüber hinaus können sich nur Studenten familienversichern, die

 

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • regelmäßig (!) nicht mehr als 395 Euro monatlich verdienen (für Minijobs liegt die Höchstgrenze bei 450 Euro).

 

Es ist zu beachten, dass sich die angegebene Frist durch die Leistung eines Freiwilligendienstes oder (in bestimmten Fällen) eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert. Nicht berücksichtigt wird bei der Berechnung des Einkommens eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr (dies entspricht 83,33 Euro im Monat), solange es sich um Einkünfte aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis handelt (also keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit). Dieser Betrag kann somit vom Bruttolohn abgezogen werden. Bafög, Unterhaltszahlungen und Stipendien zählen bei der Einkommensberechnung nicht als Einkünfte und werden somit nicht berücksichtigt. Mit einem Ferienjob, der von vornherein auf maximal 2 Monate begrenzt ist, darf ein Student in der Regel auch mehr als 395 Euro verdienen, da es sich in diesem Fall nicht um regelmäßiges Einkommen handelt.

 

Familienversicherung über den Ehepartner

Eine Familienversicherung ist auch über den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin möglich, sofern diese(r) nicht studiert und gesetzlich krankenversichert ist. Auch in diesem Fall gelten die oben angegebenen Einkommensgrenzen als Bedingung für die Familienversicherung.

 

Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Voraussetzungen für die KVdS

Ohne Krankenversicherung geht's als StudentIn nicht.Ohne Krankenversicherung geht's als StudentIn nicht.Krankenversicherung für Studenten (c) Tim reckmann - pixelio.de
Kommt eine beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner nicht in Frage, können sich Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, in der Krankenversicherung der Studenten (kurz KVdS, auch studentische Krankenversicherung genannt) versichern.

Diese wird von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die KVdS unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie durch niedrigere Beiträge. Allerdings ist eine studentische Krankenversicherung nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters möglich. Danach muss ein Student sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln, wobei beide Alternativen in der Regel mit deutlich höheren Beiträgen als in der KVdS verbunden sind. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung dieser Fristen gewährt werden, z.B. aufgrund von eigener Krankheit, der Pflege eines Angehörigen oder der Ableistung eines Freiwilligendienstes. Leider steht die Krankenversicherung der Studenten nicht allen Studenten offen: Wer an einer Berufsakademie studiert, kann sich in der Regel nicht studentisch krankenversichern, da Berufsakademien im Sozialgesetzbuch nicht als Hochschulen betrachtet werden. Auch für Studenten in dualen Studiengängen ist eine studentische Krankenversicherung seit 2011 nicht mehr möglich, da diese sich rechtlich gesehen wie Auszubildende versichern müssen.

 

Beiträge in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS ) 2019

Die zu zahlenden Beiträge in der studentischen Krankenversicherung sind unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Studierenden, unterscheiden sich aber je nach gewählter Krankenkasse durch den unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag.

Monatliche Beiträge in der KVdS - ab Wintersemester 2019/2020:

KV-Beitragssatz für Studenten 2019:  10,22 % + Zusatzbeitrag (je nach Kasse 0,3 % bis 1,7 %)   
Richtgröße Einkommen: (BAföG – Bedarfssatz: 744,00 Euro)

Pflege-Beitrag für Studenten: 22,69 Euro (bzw. 24,55 Euro ab 23 Jahre ohne eigene Kinder)

Berechnung Gesamtbeitrag für Studenten ( ab WiSe 2019/2020 ):
Allg. Beitrag
76,04 EUR + Zusatzbeitrag (2,23 EUR bis 12,65 EUR) + PV-Beitrag 22,69 EUR (bzw. 24,55 EUR)   

 

Wie hoch ist der Studentenbeitrag zur Krankenkasse? 

Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung unterscheiden sich wegen des unterschiedlich hohen Zusatzbeitrages von Kasse zu Kasse. Mit einem Vergleich der Beiträge kann lohnt sich.  

Studentenbeiträge aller Krankenkassen (komplette LISTE 2019)

 

Bafög-Empfänger können darüber hinaus einen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen, der einen Großteil der Beiträge abdeckt.

 

Freiwillige Krankenversicherung (GKV) für Studenten

Voraussetzungen für die freiwillige KV als Student

Nach dem Ende des 14. Fachsemesters oder der Vollendung des 30. Lebensjahres ist es Studenten nicht mehr möglich, sich in der Krankenversicherung für Studenten (KVdS) zu versichern. Ihnen bleibt somit nur noch die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Bedingung für eine freiwillige Versicherung ist, dass die Studierenden entweder

 

  • in den letzten 12 Monaten durchgehend oder
  • in den letzten 5 Jahren mindestens für 24 Monate 

 

in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.

Achtung: Die Entscheidung, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, muss bis spätestens 3 Monate nach Ende des 14. Semesters bzw. Vollendung des 30. Lebensjahres gefällt werden (sofern keine anerkannte Fristverlängerung vorliegt). Danach ist eine Aufnahme in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich und es bleibt nur noch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung.

 

Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung für Studenten richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Dabei wird allerdings ein (fiktives) Mindesteinkommen von 1038,33 Euro angenommen. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% ergibt das einen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung von mindestens 151,60 Euro (bei höherem Einkommen erhöhen sich selbstverständlich auch die zu zahlenden Beiträge). Zu diesem Betrag wird außerdem noch der Beitrag zur Pflegeversicherung addiert.

 

Übergangstarif / Absolvententarif

Für Studenten, die aus der Krankenversicherung für Studenten ausscheiden und bereits kurz vor ihrem Abschluss stehen, wird ein günstigerer Übergangstarif angeboten. Dieser ist allerdings in der Regel auf maximal sechs Monate begrenzt. In dieser Zeit wird der Krankenversicherungsbeitrag auf 106,12 Euro (plus Zusatzbeitrag) begrenzt, sofern das monatliche Bruttoeinkommen der Studierenden 1038,33 Euro nicht überschreitet. Für alle höhere Einkommen gilt im Übergangstarif ein Beitragssatz von 10,22%. Auch hier kommt noch der Beitrag zu Pflegeversicherung hinzu.

Monatliche Beiträge im Übergangstarif der freiwilligen Krankenversicherung (bei einem max. monatlichen Bruttoeinkommen von 1038,33 Euro):

  • Krankenversicherung: 106,12 € Euro + Zusatzbeitrag ( 3,11 Euro bis 17,65 Euro )
  • Pflegeversicherung (bis 23 Jahre): 31,67 Euro
  • Pflegeversicherung (ab 23 Jahre ohne eigene Kinder): 34,26 Euro

 

 

Krankenkassenbeiträge für Studenten im Absolvententarif (Liste 2019)

 

Private Krankenversicherung für Studenten

Voraussetzungen für die private Krankenversicherung

Zu Beginn des Studiums haben Studenten die Möglichkeit, sich von der GKV-Versicherungspflicht befreien zu lassen und statt dessen eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die Entscheidung für die PKV muss dabei bis spätestens 3 Monate nach Aufnahme des Studiums getroffen werden. Der Beitritt zur PKV ist auch möglich für Studenten, die aus der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) oder der gesetzlichen Familienversicherung ausscheiden.

Achtung: Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist bis zum Ende des Studiums bindend. Außerdem ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Studium nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein Beitritt in die PKV sollte daher wohlüberlegt sein.

 

Beiträge in der privaten Krankenversicherung

In den allermeisten Fällen ist für Studenten eine private Krankenversicherung mit höheren Beiträgen als die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) verbunden. Wer allerdings das 30. Lebensjahr vollendet oder das 14. Fachsemester abgeschlossen hat, kann nicht weiter von den günstigen Konditionen der KVdS profitieren. In diesem Fall kann eine PKV unter Umständen finanzielle Vorteile gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bieten.

Interessant ist eine private Krankenversicherung in erster Linie für studierende Beamtenkinder, die über den verbeamteten Elternteil staatliche Beihilfe zur Krankenversicherung erhalten. Die Höhe der Beihilfe beträgt oft bis zu 80%, eine Krankenversicherung ist daher nur noch für die übrigen 20% erforderlich. Die PKV bietet für diesen Fall spezielle Tarife an, die oftmals deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung sind. Allerdings ist zu beachten, dass die Beihilfe für Beamtenkinder bei Vollendung des 25. Lebensjahres endet (Studenten, die vor 1983 geboren sind, haben etwas länger Anspruch auf Beihilfe). Danach muss der Student sich in vollem Umfang privat versichern und entsprechend höhere Beiträge zahlen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nicht möglich. 

Ein anderes Argument für den Wechsel in die PKV kann auch der höhere Leistungsumfang gegenüber der GKV sein. Allerdings zeigen sich hier signifikante Unterschiede in der Regel erst bei teureren Tarifen. Für Studenten, die auf ein größeres Leistungsangebot wertlegen (z.B. beim Zahnersatz oder der Behandlung mit alternativen Heilmethoden), ist daher oftmals der Verbleib in der GKV bei gleichzeitigem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung die geeignetere Wahl.

 

Krankenversicherung für Studenten während eines Auslandsaufenthalts

Voraussetzungen für die KVdSVoraussetzungen für die KVdSKVdS (c) Sebastian Bernhard - pixelio.de
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt während seines Studiums (z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters) plant, sollte sich rechtzeitig um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz kümmern.

Deutschland hat mit den meisten europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen, d.h. in diesen Ländern sind gesetzlich versicherte Studenten über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert, die sich auf der Rückseite jeder elektronischen Gesundheitskarte befindet. Allerdings ist zu bedenken, dass nur Behandlungen erstattet werden, die auch tatsächlich im gesetzlichen Leistungsumfang des jeweiligen Landes enthalten sind.

In Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC außerdem nur für Krankheiten, die nicht schon vor Antritt der Auslandsreise bestanden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in vielen europäischen Staaten der Patient bei einer ärztlichen Behandlung in Vorleistung gehen muss. Die Kosten der Behandlung werden später von der Krankenkasse zurückerstattet, wobei jedoch oftmals Zuzahlungen und Eigenanteile abgezogen werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt keine privaten Leistungen ab, auch ein eventuell notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland ist nicht im Versicherungsumfang inbegriffen. 

Achtung: Bei Reisen in Nicht-EU-Länder besteht kein Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankheitsfall trägt der Patient also alle anfallenden Behandlungskosten allein. In vielen bei Studenten beliebten Ländern (z.B. USA, Australien) können so schnell horrende Summen zusammenkommen. 

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, bei einem längeren Auslandsaufenthalt eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die bei notwendigen Behandlungen einspringt. Viele Versicherer bieten zu diesem Zweck speziell auf Studenten im Auslandssemester zugeschnittene Versicherungen an, die mehrere Monate oder gar Jahre gültig sind. Gewöhnliche Auslandsreise-Krankenversicherungen gelten oft nur für einige Wochen im Jahr und sind daher in der Regel ungeeignet für Studenten, die ein Auslandssemester planen.

 

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Studenten während eines Praktikums

Welchen Krankenkassen darf ein Student beitreten?

Auch Studenten genießen weitgehende Wahlfreiheit bei der Suche nach einer geeigneten Krankenkasse. Folgende Krankenkassen dürfen gewählt werden:

 

  • Ortskrankenkasse (AOK) am Wohnort des Studenten
  • Ortskrankenkasse (AOK) sowie Ersatzkassen, die an dem Ort zuständig sind, an dem die Hochschule des Studenten ihren Sitz hat
  • Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen (BKKs) und Innungskrankenkassen (IKKs), die am Wohnort des Studenten zuständig sind
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Krankenkasse des Ehepartners des Studenten
  • diejenige Krankenkasse, bei der der Student zuletzt versichert war

 

Worin unterscheiden sich Pflichtpraktikum und freiwilligen Praktikum?

Das Sozialgesetzbuch unterscheidet bei Studenten, die ein Praktikum absolvieren, grundsätzlich zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Um ein Pflichtpraktikum handelt es sich dann, wenn die Ableistung und der Inhalt des Praktikums in der Studienordnung des Studiengangs geregelt sind, in dem der Praktikant immatrikuliert ist. Darüber hinaus spielen der Zeitpunkt des Praktikums (vor, während oder nach dem Studium) und die Höhe der Praktikumsvergütung eine wichtige Rolle.

Wie erfolgt die KV in einem Pflichtpraktikums vor dem Studium?

Wer vor Beginn des Studiums ein Pflichtpraktikum ohne Bezahlung absolviert, ist als Praktikant pflichtversichert, muss aber nur den günstigeren Beitragssatz für Studenten zahlen. Dies gilt jedoch nicht für familienversicherte Studenten, in diesem Fall gilt die Familienversicherung weiterhin und es müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Bei einem Praktikum mit Vergütung ist der Praktikant als Beschäftigter in Berufsausbildung pflichtversichert. Liegt der Verdienst unter 325 Euro, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein. Bei höherem Verdienst zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte.

Wie erfolgt die KV in einem Pflichtpraktikums während des Studiums?

Wer während des Studiums ein Pflichtpraktikum absolviert, ist dabei nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, sondern weiterhin als Student. Somit können Studenten auch weiterhin von der günstigen studentischen Krankenversicherung (KVdS) profitieren. Besteht eine Familienversicherung hat diese Vorrang, es müssen also in dem Fall keine Beiträge gezahlt werden. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Praktikumsdauer, dem Verdienst und der Arbeitszeit.

Wie erfolgt die KV in einem freiwilligen Praktikum vor dem Studium?

Wer vor Beginn des Studiums ein freiwilliges Praktikum absolviert und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist versicherungsfrei, kann also zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversichrung wählen. Besteht eine Familienversicherung hat diese Vorrang, es müssen also in dem Fall keine Beiträge gezahlt werden.

Bei einem Verdienst von über 450 Euro besteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer (es sei denn, es handelt sich bei dem Praktikum um eine kurzfristige Beschäftigung). Eine Familienversicherung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen, wobei sich der vom Praktikanten zu zahlende Arbeitnehmeranteil reduziert, wenn der Verdienst unter 850 Euro liegt (Gleitzonenregelung).

Wie erfolgt die KV in einem freiwilligen Praktikum während des Studiums?

Wer während des Studiums ein freiwilliges Praktikum mit einer Praktikumsvergütung von unter 450 Euro absolviert, ist als Student versicherungspflichtig. Besteht eine Familienversicherung hat diese Vorrang, es müssen also in dem Fall keine Beiträge gezahlt werden.

Bei einem Verdienst von über 450 Euro ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. Der Praktikant ist aber weiterhin als Student versicherungspflichtig. Wichtig ist jedoch, dass während des Praktikums euer Status als Student überwiegt. Wer in seinem Praktikum mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, ist daher in der Regel als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Wird das Praktikum in den Semesterferien oder überwiegend an Wochenenden absolviert (also außerhalb der regulären Studienzeit), kann die Wochenarbeitszeit auch mehr als 20 Stunden betragen.

In jedem Fall versicherungsfrei ist ein Student, dessen Praktikum als kurzfristige Beschäftigung einzustufen ist. Er kann also zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversichrung wählen.  

Wie erfolgt die KV in einem freiwilligen Praktikum nach dem Studium?

Nach der Exmatrikulation endet zunächst die Versicherungspflicht für Studenten, es besteht nun die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Familienversicherung ist ab diesem Zeitpunkt in der Regel nicht mehr möglich (es sei denn, das 23. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet und der Versicherte geht keiner Erwerbstätigkeit nach).

Wer nach seiner Exmatrikulation ein freiwilliges Praktikum absolviert und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist versicherungsfrei. Bei einem höheren Verdienst ist der Praktikant als Arbeitnehmer versicherungspflichtig (sofern das Praktikum nicht als kurzfristige Beschäftigung einzustufen ist). In diesem Fall werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen, wobei sich der vom Praktikanten zu zahlende Arbeitnehmeranteil reduziert, wenn der Verdienst unter 850 Euro liegt (Gleitzonenregelung).  

Sind alle Ihre Fragen zur Krankenversicherung für Studenten hier beantwortet? Wenn nicht können Sie auch im Krankenkassenforum nachsehen. Viele Krankenkassenexperten betreuen das Forum und geben präzise Antworten. Gern können Sie sich auch selbst dort anmelden und Ihre Fragen stellen.

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