Ausgeschlossene Leistungen (IGeL)
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die gesetzlichen Krankenkassen enthalten auch eine Negativliste mit diagnostischen Verfahren, Behandlungsmethoden sowie Vorsorge- und Rehamaßnahmen, die für eine Kostenübernahme nicht zugelassen sind. Ärzte, Kliniken, Heilpraktiker und Therapeuten können diese Leistungen als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) abrechnen.
Gründe für einen Ausschluss von der Kostenübernahme
Entscheidend für eine Kostenübernahme ist ein Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), einem beratenden Gremium, das sich aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhäuser, der Ärzteschaft und der Patienten zusammensetzt. Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass nur medizinisch notwendige Leistungen übernommen werden dürfen, die gleichzeitig auch als wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden. Der medizinische Nutzen ist dabei dem Wirtschaftlichkeitsgebot vorangestellt. Ausgeschlossen werden also alle Leistungsangebote, deren medizinischer Nutzen noch nicht ausreichend nachgewiesen ist oder die bei gleichwertigem medizinischem Nutzen gegenüber anderen Methoden zu kostenaufwendig sind.
Liste nach Versorgungsrichtlinie des G-BA (Anlage II)
- autohomologe Immuntherapie nach Kief
- Akupunktur
- aktiv-spezifische Immuntherapie (ASI) mit autologer Tomorzellvakinze
- Atlastherapie nach Arlen
- autologe Target Cytokine-Behandlung nach Klehr (ATC)
- Behandlung mit niederenergetischem Laser (Soft- und Mid-Power-Laser)
- Bioresonanztherapie
- benignes Prostatasyndrom (BPS)
- Colon-Hydro-Therapie und ihre Modifikationen
- CO2-Insufflationen (Quellgasbehandlung)
- Doman-Delacato bzw. BIBIC-Therapie
- Elektro-Akupunktur nach Voll
- extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen Indikationen
- Haifa-Therapie
- hämatogene Oxidationstherapie (HOT)-Blutwäsche nach Wehrli
- "Heidelberger Kapsel" (Säurewertmessung im Magen durch Anwendung der Endoradiosonde)
- hochdosierte, selektive UVA1-Bestrahlung
- Hybrid-Laser-Verfahren
- hyperbare Sauerstofftherapie
- Hyperthermiebehandlung, z.B. Hyperthermie in Kombination mit Radiatio- und/oder Chemotherapie, Ganzkörperhyperthermie, Oberflächenhyperthermie, regionale Tiefenhyperthermie
- Hyperthermiebehandlung der Prostata
- intravasale Insufflation bzw. andere parenterale Infiltration von Sauerstoff und anderen Gasen
- intravenöse Sauerstoffinsufflation, Sauerstoff-Infusions-Therapie (SIT), Komplexe intravenöse Sauerstofftherapie (KIS)
- immuno-augmentative Therapie
- ionisierte-Sauerstoff-Therapie nach Engler
- Kontakt-Laser-Ablation/Visuelle Laser-Ablation (CLAP/VLAP)
- laserinduzierte interstitielle Thermotherapie (LITT)
- lymphozytäre Autovaccine-Therapie bei HIV-Patienten
- Magnetfeldtherapie mit und ohne Verwendung implantierter Spulen
- niedrigdosierter, gepulster Ultraschall
- neurotopische Therapie nach Desnizza und ähnliche Therapien mit Kochsalzlösungsinjektionen
- Oxyontherapie (Behandlung mit ionisiertem Sauerstoff-/Ozongemisch)
- Oxyvenierungstherapie nach Regelsberger (oder auch: intravenöse Sauerstoffinsufflation, Sauerstoff-Infusions-Therapie (SIT) oder auch Komplexe intravenöse Sauerstofftherapie (KIS))
- Ozon-Therapie
- Ozon-Eigenbluttherapie
- Sauerstoff-Ozon-Eigenbluttherapie
- hyperbare Ozontherapie
- Positronen-Emission-Tomographie (PET)
- pulsierende Signaltherapie (PST)
- Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne
- selektive UVA1-Bestrahlung
- systemische Krebs-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne (sKMT)
- Ultraviolettbestrahlung des Blutes (UVB)
- Uterus-Ballon-Therapie
- Verfahren der refraktiven Augenchirurgie
Weitere IGeL-Leistungen
- Aromatherapie
- Bachblütentherapie
- Biofeedbacktherapie
- Entfernung von Tätowierungen
- Professionelle Zahnreinigung
- Kunsttherapie
- Sport-Check
- Lichttherapie
- Thrombose-Check (Bestimmung der Protein C-Aktivität )
- reisemedizinische Vorsorge (Privatreisen)
-
IGeL-Leistungen – Abzocke oder sinnvolle Ergänzung?
Für so genannte IGeL-Leistungen müssen die Patienten selbst aufkommen, weil diese nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Weil Angebot, Preis und Qualität sehr weit auseinandergehen können, sind IGeL-Leistungen auch umstritten. -
Rauchfrei mit Hypnose?
Obwohl die Nikotinsucht in Deutschland seit einigen Jahren abnimmt, ist Rauchen nach wie vor ein großes Problem für viele Menschen. Wer sich entwöhnen will, muss erst einmal herausfinden, welche Methode die richtige ist. Ein Weg, das Laster loszuwerden, ist die Raucherentwöhnung durch Hypnose. -
Eigenbluttherapie - Kick für die Körperabwehr
Die Eigenbluttherapie ist ein alternativmedizinisches Verfahren und soll die Eigenregulation des Körpers anregen. Helfen soll sie unter anderem bei Allergien, chronischen Infekten, Asthma, Migräne, Hauterkrankungen und Durchblutungsstörungen. -
Lasertherapie: schonende Alternative zu bestimmten Operationen
Behandlungen mit Laserstrahlen bilden die schonende Alternative zu bestimmten operativen Eingriffen. Ein passendes Beispiel ist die Entfernung von Krampfadern mittels Lasertherapie. Allerdings übernehmen nur einige der gesetzlichen Krankenkassen die dabei anfallenden Kosten.