Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 16,3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2023 bzw. 2024. Der Zusatzbeitrag 2025 wird im letzten Quartal bekanntgegeben.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Bayern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung dazu findet am 19.12.2024 statt.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Bremen/Bremerhaven zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung dazu findet am 17.12.2024 statt.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Niedersachsen aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 16./17. Dezember 2024 statt.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Rheinland/Hamburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung dazu findet am 19.12.2024 statt.
Der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt beträgt im Jahr 2024 1,30%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Sachsen-Anhalt aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 17.12.2024 statt.
Die Bertelsmann BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 1,10 auf 2,50% erhöht. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Die Verwaltungsratssitzung dazu findet am 06.12. statt.
Die BKK exklusiv hält den Zusatzbeitrag im gesamten Jahr 2024 stabil bei 1,99%. Die BKK exklusiv plant aktuell, diesen auch zum 01.01.2025 nicht zu erhöhen oder eventuell sogar zu senken.
Die BKK Herkules hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,30% auf 2,39% erhöht. Zum 01.01.2025 wird der Zusatzbeitrag voraussichtlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent bleiben.
Die BKK mkk - meine krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,70 % erhöht. Er beträgt 2,50%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK mkk aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 05.12.2024 statt.
Der Zusatzbeitrag der BKK Public wird zum 01.01.2025 voraussichtlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent bleiben. Die Verwaltungsratssitzung dazu findet am 16.12.2024 statt.
Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat den Zusatzbeitrag zum 01.09.2024 um 1,00 % erhöht. Er beträgt 2,99%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK Wirtschaft & Finanzen aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet Mitte Dezember statt.
Die BKK24 hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,70% auf 3,25% erhöht. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK24 aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 10.12.2024 statt.
Die Continentale Betriebskrankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,60 % erhöht. Er beträgt 2,20%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Continentale Betriebskrankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 02.12.2024 statt.
Die Heimat Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,66 auf 2,50%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Heimat Krankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet im Dezember statt.
Der Zusatzbeitrag der hkk beträgt 0,98%. Auch 2025 wird die hkk zu den günstigsten Krankenkassen gehören. Die genaue Höhe beschließt der Verwaltungsrat am 17.12.2024.
Die IKK - Die Innovationskasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 0,80% auf 3,10% erhöht. Der Zusatzbeitrag bleibt zum 01.01.2025 voraussichtlich konstant.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die IKK Brandenburg und Berlin aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
Die IKK classic hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,49 auf 2,19% erhöht. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Die Verwaltungsratssitzung dazu findet Mitte Dezember 2024 statt.
Die IKK gesund plus hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,90% auf 2,39% erhöht.Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die IKK gesund plus aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 17.12.2024 statt.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die KKH Kaufmännische Krankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 14.12.2024 statt.
Die mhplus BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,98% auf 2,56% erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung, vorbehaltlich der Zustimmung von BAS und Verwaltungsrat.
Die pronova BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,60% auf 2.40 erhöht. Vor der Verwaltungsratssitzung im Dezember kann die pronova BKK noch keine Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 treffen.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die SECURVITA Krankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 03.12.2024 statt.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Techniker Krankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
Der Zusatzbeitrag der TUI BKK wird zum 01.01.2025 voraussichtlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent bleiben. Die Verwaltungsratssitzung dazu findet am 17.12.2024 statt.
Die vivida bkk hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,79% auf 2,49% erhöht. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die vivida bkk aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 9.12.2024 statt.
Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).
Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeberbzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.
Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.
Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,9 und 2,7 Prozent (Stand 01/2024). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,50 % (günstigste Krankenkasse) und 17,3 % (teuerste Krankenkasse).
Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.
Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).
Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2024 wird 1,7% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2023 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,99 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,8 Prozent beträgt.
Bewerten Sie uns4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de
14061 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.