Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin bestehen. Arbeitssuchende oder Menschen ohne Erwerbstätigkeit sind also genau wie alle Arbeitnehmer verpflichtet, sich zu versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.
Gesetzlich versichert & arbeitslos
Wer zahlt die Beiträge zur Krankenversicherung ?
Bei gesetzlich versicherten Arbeitslosen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Arbeitsagentur ( bei ALG ) oder dem Jobcenter ( Bürgergeld ) übernommen. Dadurch behalten Arbeitslose ihren vollen Versicherungsschutz während des Leistungsbezuges. Auch die Aufnahme einer geringfügigen Nebenbeschäftigung bis zu 165,- Euro ändert daran nichts, mit der sich Arbeitslose Geld zum Lebensunterhalt dazuverdienen können.
Diegesetzlichen Krankenkassen können einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser wird bei Beziehern von Arbeitslosengeld in voller Höhe von den Arbeitsagenturen übernommen.
Weiterzahlung der Beiträge bei Sperrfrist / Bürgegeld - Regelsatzreduzierung Wird wegen einer Sperrfrist vorübergehend kein Arbeitslosengeld gezahlt oder der Regelsatz minimiert, werden von den Agenturen trotzdem weiterhin die Beiträge zur Krankenversicherung überwiesen, im ersteren Fall mit einer Verzögerung von einem Monat.
Einzureichende Nachweise bei Krankenkassenwechsel
Fragen rund um die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit / Hartz IV (GKV)
Die wichtigste Voraussetzung für das Fortbestehen des Leistungsanspruches ist eine ordnungsgemäße Meldung an die Krankenkasse, in der über die Arbeitslosigkeit, den Zeitpunkt ihres Eintritts und die veränderte Einkommenssituation informiert wird.
Der Anspruch auf die Übernahme der Beiträge besteht nur für den Zeitraum des Leistungsbezuges. Wird wegen einer Sperrfrist vorübergehend kein Arbeitslosengeld gezahlt oder der Bürgergeld – Regelsatz minimiert, werden von den Agenturen trotzdem weiterhin die Beiträge zur Krankenversicherung überwiesen, im ersteren Fall mit einer Verzögerung von einem Monat.
Sind alle Ihre Fragen zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit hier beantwortet? Wenn nicht können Sie auch im Krankenkassenforum nachsehen. Viele Krankenkassenexperten betreuen das Forum und geben präzise Antworten. Gern können Sie sich auch selbst dort anmelden und Ihre Fragen stellen.
Privat versichert & arbeitslos
Übernahme der PKV – Beiträge bei ALG I
Die monatlichen PKV–Prämien werden von den Arbeitsagenturen bei Bezug von ALG I in derselben Höhe übernommen, wie sie für eine gesetzliche Krankenkassen zu zahlen wären.
Übernahme der PKV – Beiträge bei ALG II ( Hartz IV )
Seit 2011 gilt ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes zur Frage der Übernahme der PKV-Beiträge bei Hartz IV. Demnach sind die Kosten der privaten Krankenversicherung für Hartz-IV-Empfänger von den Jobcentern zu übernehmen. Der gewährte Zuschuss ist jedoch begrenzt und beträgt genau die Hälfte des Beitrages für den PKV-Basistarif. Die Jobcenter überweisen die Beträge seit August 2011 direkt an die privaten Versicherungsgesellschaften.
Rückkehr in die GKV für arbeitslose Privatversicherte
Privatversicherte ALG I – Bezieher können, solange sie unter 55 Jahren sind, einen Antrag auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse stellen. Ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in die GKV besteht nicht.
Wer als PKV – versicherter ALG II (Hartz IV) bezieht, kann keinen Antrag auf Wechsel in die GKV stellen. Hierfür sieht der Gesetzgeber einen Wechsel in den PKV – Basistarif vor.
Zuschuss, Ermäßigung und Basistarif
Die bisherige Private Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag auf Absicherung im Basistarif zu entsprechen. Bezieher von Arbeitslosengeld II können einerseits bei ihrer PKV eine Beitragsermäßigung und andererseits einen Beitragszuschuss für Ihre PKV - Absicherung beim Leistungsträger beantragen.