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Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg

AOK Sachsen-Anhalt

Die Krankenkasse "AOK Sachsen-Anhalt" über sich

Die AOK Sachsen-Anhalt betreut mehr als 835. 000 Versicherte und 50.000 Arbeitgeber in 44 regionalen Kundencentern. Mit einem Marktanteil von 41 Prozent und einem Beitragssatz von 15,9 Prozent ist sie die größte regionale Krankenkasse in Sachsen-Anhalt. Sie tut alles, damit Sie im Krankheitsfall bestens medizinisch versorgt und schnell wieder gesund werden. Die AOK Sachsen-Anhalt bietet ihren Versicherten passgenaue med. Versorgung und innovative Lösungen. 

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Geöffnet in:
Sachsen-Anhalt

Mitglieder:
684.525 (01.01.2024)
Versicherte:
834757 (01.01.2024)
Geschäftsstellen:
43
Vorstand:
Ralf Dralle
Betriebsnummer:
OST 01029141
WEST 01029141
Kassentyp:
AOK
Geschäftsbericht:

Highlights

  • Fairer Beitragssatz von 15,9%

    Seit 01. Januar 2024 hat die AOK Sachsen-Anhalt weiterhin einen fairen Beitragssatz von 15,9 % und ist damit deutlich günstiger, als die Mehrheit der Krankenkassen.

  • GESUNDESKONTO

    Das GESUNDESKONTO bietet allen Versicherten und ihren Familienversicherten Angehörigen jeweils bis zu 600 Euro Zuschuss im Jahr für gesundheitliche Mehrleistungen. Sie können flexibel und individuell zwischen zahlreichen Gesundheitsleistungen wählen. Dazu gehören u.a.:

    • 100 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio
    • 300 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Resieschutzimpfungen
    • 2 x 40 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Ihre professionelle Zahnreinigung
    • 40 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für rezeptfreie Arzneimittel
    • 240 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Osteopathie
    • Zuschuss zu Schwangerschaftsvorsorgeleistungen
    • Zuschuss für Frühkindliche Gesundheitsangebote (PEKIP, DELFI, Babyschwimmen, Babymassage)
  • AOK-Kinderbonus bis zu 2.700 Euro

    Beim AOK-Kinderbonus kann die gesamte Familie mit Vorsorgemaßnahmen und Früherkennung oder Gesundheitskursen für ihr Kind punkten. Egal, ob Mama, Papa, Oma oder Opa - alle zahlen durch Gesundheitsmaßnahmen auf das Kinderbonus-Konto ein und legen so den Grundstein für ein erfolgreiches Familienprojekt: ein tolles Startkapital für ihr Kind in Höhe von bis zu 2.700 EUR. Das Kinderbonus-Konto kann für ein Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren eröffnet werden. Gesammelt werden kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kontoinhabers.

  • Haushaltshilfe

    Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt ihre Mitglieder bei der Haushaltsführung, wenn diese z.B. stationär im Krankenhaus behandelt werden. Wenn eine im Haushalt lebende Person oder Verwandte bzw. Verschwägerte nicht zur Verfügung steht, trägt die Gesundheitskasse in angemessenem Umfang die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus erbringt die AOK nach ihrer Satzung auch Haushaltshilfeleistungen bis zu 52 Wochen im Kalenderjahr in bestimmten Notsituationen. So stellt sie Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist aufgrund akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, längstens bis zur Dauer von 4 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

  • Ärztliche Zweitmeinung

    Ihr Arzt rät zu einer Operation, Sie sind sich aber nicht sicher, ob diese notwendig ist? Eine neutrale Begutachtung kann helfen, Ihre Fragen zu beantworten. Nutzen Sie den zusätzlichen Service. Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt ihre Versicherten bei der Vermittlung zu einer kostenfreien und kompetenten ärztlichen Zweitmeinung bei orthopädisch-chirurgischen Eingriffen (mit Ausnahme von Eingriffen am Schultergelenk und Knieendoprothese) und gynäkologisch-chirurgischen Eingriffen (mit Ausnahme von Hysterektomien), sowie bei

    • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
    • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
    • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
    • Knieendoprothetik
    • Fußamputation bei diabetischen Fußsyndrom
  • AOK-Vorsorgemanager - ein persönlicher Erinnerungsservice

    Je früher Krankheiten erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Mit dem AOK-Vorsorgemanager verpassen AOK-Versicherte keinen Arzttermin. Egal, ob ein Arzttermin zur Krebsvorsorge oder für den Impfschutz der Kinder ansteht, per E-Mail oder SMS werden sie persönlich erinnert. Als AOK-Mitglied ist es möglich, sich sein persönliches Vorsorgeprofil zu erstellen und einen persönlichen Vorsorgekalender zur Planung des eigenen Vorsorgeprogramms zu nutzen. Damit wird die Terminplanung von Früherkennungsuntersuchungen für die gesamte Familie ganz einfach. Zusätzlich finden sich im AOK-Vorsorgemanager Detailinformationen zu allen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen sowie über das umfangreiche Leistungsangebot der AOK und mögliche Zusatzabsicherungen.

  • AOK vor Ort - regionale Nähe

    Die AOK Sachsen-Anhalt berät Versicherte in einem der 44 AOK-Kundencenter vor Ort oder telefonisch unter der kostenfreien AOK-Servicehotline 0800 226 5726 (erreichbar sieben Tagen die Woche 24 Stunden). Zu speziellen Themen und bei einer Pflegeberatung haben Versicherte die Möglichkeit von einem persönlichen Ansprechpartner betreut und auch persönlich zu Hause beraten zu werden. 

  • AOK Clarimedis (ärztl. Beratungshotline)

    AOK Clarimedis ist ein medizinischer Service der AOK Sachsen-Anhalt. An 365 Tagen im Jahr steht unter der kostenfreien Clarimedes-Hotline 0800 0 326 326 ein Team von Medizinexperten (zum Beispiel Ärzte, Krankenschwestern, Pharmakologen) zur Verfügung, das zu medizinischen Fragen und zu Themen aus der Sozialversicherung berät. Zusätzlich wird eine Videoberatung für die Themen Orthopadie und Schwangerschaft/ Geburt angeboten.

  • Seltene Erkrankungen

    Spezieller Vertrag zu seltenen Erkrankungen und Unterstützung von Projekten mit dem MKSE.

  • AOK-Extra Zusatzversicherungen

    AOK-Extra Zusatzversicherungen ergänzen den gesetzlichen Gesundheitsschutz mit günstigen Zusatzversicherungen bei der AOK Sachsen-Anhalt. AOK-Versicherte erhalten damit Komplettschutz aus einer Hand und genießen weitere Vorteile durch die Kooperationen mit privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Angebote reichen von Auslandreisekrankenversicherungen über ambulante Ergänzungstarife (zum Beispiel Zuschüsse zum Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikerbehandlung) und stationäre Ergänzungsversicherungen bis hin zu Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen.

  • DMP-Behandlungsprogramme

    Eine gezielte medizinische Behandlung nach Leitlinien und eine gesundheitsgerechte Beratung zur Lebensführung können helfen, die Lebensqualität von chronisch Kranken zu erhalten – oftmals zu verbessern. Die AOK Sachsen-Anhalt bietet in enger Kooperation mit Haus- und Fachärzten sowie spezialisierten stationären Einrichtungen flächendeckend im Land strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) bei folgenden Krankheitsbildern an:

    • Diabetes mellitus Typ 1
    • Diabetes mellitus Typ 2
    • Koronare Herzkrankheit (KHK)
    • Brustkrebs
    • Asthma bronchiale
    • Chronisch atemwegsverengende Lungenerkrankung (COPD)
    • Osteoporose


    Die Einschreibung in eines der besonderen Behandlungsprogramme erfolgt nach entsprechender Untersuchung und Beratung direkt beim Arzt. Neben der koordinierten ärztlichen Betreuung in der hausärztlichen sowie auch in der fachärztlichen Versorgungsebene mit bedarfsgerechter Überweisung zur hochspezialisierten Mit- und Weiterbehandlung beinhalten die Programme umfassende Angebote zur aktiven Beteiligung im Rahmen von klassischen Patientenschulungen und innovativen therapiebegleitenden Zusatzangeboten.

  • AOK-Gesundheitsbonus

    Der AOK Gesundheitsbonus belohnt AOK-Versicherte, die mehr für ihre Gesundheit tun und das mit bis zu 200 EURO im Kalenderjahr. Dabei ist jeder Punkt einen Euro wert. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen wie Zahnvorsorge oder die Krebsfrüherkennungsuntersuchung, sportliche Aktivitäten (z.Bsp. Mitgliedschaft im Sportverein, Schwimmabzeichen, Sport/Leistungsabzeichen) oder zur Prävention genutzte Impfungen 

  • AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus bis zu 600 Euro

    Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer sich fit hält und keine eigenbeteiligungsrelevanten Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt bis zu 600 Euro ausgezahlt. Als eine Art „Startkapital“ erhalten Teilnehmer einen Grundbonus entsprechend der gewählten Tarifstufen. In der Tarifstufe 3 beträgt dieser 230 Euro.Mit dem zusätzlichen Gesundheitsbonus in Höhe von 70 Euro wird das Engagement für die eigene Gesundheit belohnt. Dabei genügt es, wenn einige Bedingungen entweder im Vorsorge- oder im Fitnessbereich nachgewiesen werden. Die Eigenbeteiligung im Wahltarif ist begrenzt und wird nur fällig, wenn ein Teilnehmer Arzneimittel, Hilfs- oder Heilmittel auf Rezept erhält oder ins Krankenhaus muss. Kann ein Teilnehmer drei leistungsfreie Jahre nachweisen, erhält er in der Tarifstufe 3 einen Zusatzbonus von 300 Euro – zusammen mit dem Grundbonus und Gesundheitsbonus sind das 600 Euro.