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Gesundheitskonto

Krankenkassentest: GesundheitskontoBei einem Gesundheitskonto handelt es sich um ein zusätzliches Paket an frei wählbaren Leistungen ( z.B. für Naturmedizin, prof. Zahnreinigung, Präventionskurse ), welches den Versicherten im Zeitraum eines Kalenderjahres zur Verfügung steht. Die Krankenkassen stellen einen bestimmten Geldbetrag je Versichertem dafür bereit und veröffentlichen eine Liste mit den dafür abrechenbaren möglichen Gesundheitsleistungen bzw. Angeboten.


Wenn Krankenkassen ein Gesundheitskonto-Modell anbieten, wird dies hier aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.

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  • Das Gesundheitskonto der AOK Baden-Württemberg (500 Euro/Kalenderjahr): - Osteopathie (maximal 50 Euro pro Sitzung, maximal 200 Euro je Kalenderjahr) - Reiseschutzimpfungen für private Auslandsaufenthalt (erhöhte Zahlungen) Alle empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe (maximal 200 Euro pro Kalenderjahr) - Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie (OTC) (maximal 200 Euro pro Kalenderjahr) - Die AOK übernimmt die Kosten für folgende zusätzliche Maßnahmen in bzw. nach der Schwangerschaft (maximal 300 Euro pro Kalenderjahr): * Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge * Geburtsvorbereitung für eine Begleitperson (Ehemann, Lebenspartnerin oder Partner) der Schwangeren * Säuglingspflegekurse für werdende Eltern * Entspannungs- und Bewegungskurse für Schwangere, junge Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensmonat * erweiterte Tests im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge. * Hebammenrufbereitschaft
  • AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 400 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt: - Osteopathie beim anerkannten Osteopathen - Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel - Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren - Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren - Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung - Reiseschutzimpfungen - Zahnversiegelung bei fester Zahnspange - Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren
  • Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
  • Ein Gesundheitskonto gibt es im Gesamtwert von 500 Euro mit folgenden Leistungen: Präventionsleistungen, PZR, Gebühr/Beitrag Sportverein, Sportzahnschutzschiene, eHealth-Angebote/digitale Sportkurse, Geräte zur Messung der Bewegungsintensität (z.B. Pulsmessung), Schwangerschaftsvorsorgeleistungen, Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, Babyschwimmen, Schwimmkurs für Erwachsene, Alternative Arzneimittel, Osteopathie und bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
  • Für Osteopathie, Naturarznei, (Reise)Impfungen und besondere Schwangerschaftsleistungen werden 80 Prozent der Ausgaben des Versicherten übernommen. Bei der professionellen Zahnreinigung zwei Mal 50 Euro im Jahr – und alles zusammen bis zu einem Gesamtbetrag von 500 Euro. Die Versicherten können wählen, wie sie die Leistungen miteinander kombinieren und sich ihr passendes Gesundheitspaket zusammenstellen.
  • SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen: Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
  • In der Schwangerschaft und danach bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zusätzliche Leistungen von insgesamt 300 Euro je Schwangerschaft, z. B. für die Unterbringung einer Begleitperson im Elternzimmer, eine professionelle Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchungen oder Arzneimittel. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages. Im Rahmen eines Gesundheitskontos für Neugeborene übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 100% der Kosten zum Beispiel für die Teilnahme an einem PEKiP- oder DELFI-Kurs, am Babyschwimmen oder an einem Kurs zur Babymassage. Zusätzlich zu den regulären digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei ärztlicher Bestätigung für Neolexon, Nia oder Ovula-Ring bis zu 300 Euro jährlich im Rahmen eines Gesundheitsbudgets für Gesundheits-Apps.
  • Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
  • Die Audi BKK erstattet im Rahmen von GesundheitExtra bis zu 200 Euro pro Jahr für ausgewählte Leistungen.
  • Über die zusätzlichen Leistungen für Familien unterstützt die BARMER Schwangere, werdende Eltern oder junge Familien mit insgesamt 200 Euro, die man für zusätzliche Leistungen individuell nutzen kann. Ebenfalls erstattet die BARMER ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.
  • Die Bergische erstattet pro Jahr eine Rechnung von bis zu 300 Euro entweder für die Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung inklusive Belastungs-EKG, Lungenfunktionsuntersuchung oder die Laktatbestimmung.
  • Über das Gesundheitsbudget gibt es einen Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt 150 EUR im Jahr in den Bereichen Sportmedizinische Untersuchung (150 EUR), Osteopathie (120 EUR), Schwangerschaftsvorsorge (100 EUR), Hebammenrufbereitschaft (100 EUR), professionelle Zahnreinigung (20 EUR) und Früherkennung (20 EUR für die Früherkennungsuntersuchung bzgl. Glaukom, Hautkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs.
  • Beim Gesundheitskonto der BKK Akzo Nobel Bayern kann jeder Versicherte von einem Guthaben in Höhe von mehreren hundert Euro pro Kalenderjahr profitieren. Man entscheidet selbst, wie das Guthaben verwendet wird, ob für zusätzliche Vorsorgeleistungen, für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder einen Zuschuss für Sehhilfen.
  • Die BKK Diakonie stellt ein persönliches Achtsamkeitsbudget mit bis zu 580 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Budget ist in drei Module aufgeteilt. Für das 1 (Zahnreinigung) stehen 80 Euro zur Verfügung, für das Modul und 2 (Selbstfürsorge) in der Summe 240 Euro pro Jahr. Für das Modul 3 (Prävention & Stressbewältigung) sind noch einmal 260 Euro vorgesehen.
  • Mit dem Vorsorgebudget für erweiterte Untersuchungen, Kurse für Schwangere und Kleinkinder sowie Hebammenrufbereitschaft unterstützt die BKK_DürkoppAdler mit bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr.
  • Über die üblichen Standardleistungen im Bereich der Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die BKK EUREGIO die Kosten für viele von Ärzten durchgeführten, veranlassten oder direkt von der Versicherten initiierte Leistungen in Höhe von insgesamt maximal 100 Euro je Schwangerschaft.
  • Für die Zusatzleistungen bei Schwangerschaft bietet die BKK exklusiv ihren schwangeren Versicherten das "Storchenkonto" an. In diesem Konto gibt es keine Begrenzung der Einzelleistung. Die Schwangere kann aus einem Pool von Zusatzleistungen die für sie gewünschten Leistungen auswählen und bis zu einem Betrag von 600 Euro je Schwangerschaft hierüber frei verfügen. Bis zu diesem Gesamtbeitrag werden alle Zusatzleistungen zu 100% übernommen.
  • Das persönliche 250 Euro Vorteils-Paket bietet Ihnen maximale Flexibilität für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit. Kombinieren Sie die attraktiven Gesundheitsleistungen, wie es Ihnen gerade passt – jedes Jahr neu. Zusätzlich können Sie im Rahmen des Bonusprogramms Punkte sammeln und diese auf Ihr Gesundheitskonto übertragen. Ihre individuelle Prämie können Sie anschließend für vielfältige Gesundheitsleistungen nutzen.
  • Die BKK Herkules unterstützt im Gesundheitskonto in Höhe von max. 100 Euro folgende Leistungen: - Brustkrebsfrüherkennungsuntersuchung (Mammografie unter 50 Jahren, Ultraschalluntersuchung – „Sono-Check“) alle zwei Jahre - Gesundheitsuntersuchung („Check up“) bei Risikofaktoren (Übergewicht, Bewegungsmangel) - Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs (immunologischer Stuhltest, Darmspiegelung) Zusätzlich können diese Leistungen über das Bonusprogramm prämiert werden.
  • Die BKK ProVita erstattet im Rahmen von BKK GesundPlus bis zu 210 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen.
  • Mit BKK GesundheitsPlus kann man zusätzliche attraktive Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr erhalten.
  • Das Gesundheitskonto „Vorsorge“ beinhaltet einen Zuschuss für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Erwachsene ab 18 Jahren in Höhe von 50 Euro pro Kalenderjahr. - Hautscreening inklusive der Verwendung eines Auflichtmikroskops zur Hautkrebsvorsorge - Mammographie zur Brustkrebsvorsorge - Sonographie zur Brustkrebsvorsorge - Gesundheitsuntersuchung zur Krankheitsvorsorge - PSA-Test zur Vorsorge von Prostatakrebs Die Untersuchungen müssen durch einen zugelassenen Arzt durchgeführt werden. Sie entscheiden selbst, welche Vorsorgeuntersuchungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Die Erstattung für die Leistungen des Gesundheitskontos „Junge Familie“ umfasst bis zu 220 Euro je Schwangerschaft.
  • Vorsorge+ gibt es im Wert von 50,- Euro jährlich für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr und Leistungen zur Schwangerschaftsvorsorge bis 100 Euro.
  • Gesundheitskonto für Schwangere: 250 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen.
  • kein "globales" Gesundheitskonto, aber ein Gesundheitskonto für (Natur)Arzneimittel - 100 Euro pro Versicherten im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen 150 Euro
  • Bis zu 500 Euro gibt es für das Schwangerschaftsplus.
  • 150 Euro gibt es für besondere Vorsorgeleistungen im Bereich der Schwangerschaft.
  • Die BKK Werra-Meissner erstattet Ihnen über "Gesund Plus" einen Zuschuss von 150 Euro für Präventionskurse und 25 Euro für die professionelle Zahnreinigung.
  • Es gibt persönliche Budgets, über die viele ähnliche Extraleistungen abgerechnet werden können (Budget Schwangerschaft von bis zu 300 Euro, Budget für alternative Medizin 490 Euro, Budget Zähne 50 Euro). Auf ein einheitliches Gesamtbudget verzichtet die Kasse aber bewusst, um keine Leistungen gegeneinander auszuspielen.
  • - Vorsorge-Konto: Kostenübernahme bis 30 € für ausgewählte selbstbezahlte Vorsorge-Untersuchungen. - Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen (z. B. Zuschuss für professionelle Zahnreinigung). - Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland. - Vorsorge- und Gesundheitsbonus: Geld-Prämie oder doppelter Zuschuss für selbstgezahlte Vorsorge- / Gesundheits-Leistungen
  • Jährlich 400 Euro stehen jedem Versicherten im Gesundheitskonto der Continentale BKK zur Verfügung. Diese können zum Beispiel für Osteopathie, Naturarzneimittel, Gesundheitskurse und andere Leistungen genutzt werden.
  • Der gesamter Zuschuss für die Schwangerschaftsleistungen (Toxoplasmosetest, B-Streptokokken-Test, Glucose-Test, Ringelröteln-/Windpockentest, Zytomegalie-Test, Folsäure, Erstattung von Biomarker Präeklampsie, Arzneimittel: Vitamin B 12, Jod, Eisen, Magnesium) beträgt maximal 120,00 Euro je Schwangerschaft.
  • Das Gesundheitskonto der Heimat Krankenkasse beinhaltet folgende Leistungen: 50 Euro pro Jahr für individuelle Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Sportmedizinische Untersuchung, Hautkrebsvorsorge mit Auflichtmikroskopie, PSA-Wert-Bestimmung, Messung des Augeninnendrucks etc.) ab 18 Jahren | 80 Euro pro Jahr für eine professionelle Zahnreinigung | 40 Euro pro Jahr für erweiterte zahnärztliche Leistungen (z. B. Fissuren-Versiegelung, Karies-Infiltration etc.) | 120 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen | 80 Euro pro Jahr für alternative Arzneimittel (Homöopathie, Phytotherapie und Antroposophie) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 100 Euro pro Jahr für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (z. B. Tests auf Toxoplasmose und Zytomegalie etc.)
  • Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen: Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.
  • Es gelten Budget-Oberdeckel für ähnliche Satzungsleistungen: zusätzliche Schwangerschaftsleistungen: 80% bis 300 EUR,
  • Die IKK BB erstattet IKK-Versicherten 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 150 Euro pro Jahr, bei Mitgliedern mit mitversicherten Familienangehörigen bis max. 300 Euro pro Jahr, für alle Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis.
  • Alle Leistungen sind im Ich-kanns-klüger.de Gesundheitskonto vereint. Die Leistungen sind zusammenfassend nicht finanziell limitiert.
  • Mit dem Gesundheitskonto der IKK Südwest stehen jedem Mitglied vier Leistungspakete (Alternativmedizin, Schwangerschaft, Vorsorge, Zahngesundheit) zur Verfügung. Die Leistungen des IKK Gesundheitskontos können sowohl von den Mitgliedern als auch von familienversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden.
  • Die KKH unterstützt Sie rund um das Thema Gesundheit und Geburt ganz individuell mit dem KKH Familienpaket. Nutzen Sie 300 Euro Extra-Budget für ausgewählte Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen und Services.
  • Die KNAPPSCHAFT bietet das Gesundheitskonto gesundPlus an. Über das Gesundheitskonto erhalten Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch Nutzung bestimmter Vorsorgeleistungen ein Guthaben in Höhe von 150 Euro gutgeschrieben zu bekommen.
  • Ihre mhplus übernimmt für Sie bis zu 250,00 Euro pro Schwangerschaft für zusätzliche Vorsorgeleistungen.
  • Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung, Kinesiotaping und apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei der Mobil Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%, Ihr Budget: 200,00 Euro pro Jahr. Osteopathie: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%, max. 3 Behandlung im Jahr à 40,00 Euro, Ihr Budget: 120,00 Euro pro Jahr Professionelle Zahnreinigung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%, Ihr Budget: 40,00 Euro pro Jahr für eine Behandlung pro Jahr apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%, Ihr Budget: 100,00 Euro pro Jahr Kinesiotaping: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%, Ihr Budget: 40,00 Euro pro Jahr
  • Folgende Leistungen sind im Rahmen des sog. Flexcheck Startguthabens in Höhe von bis zu 50 EUR im Kalenderjahr abrufbar: • Professionelle Zahnreinigung • Homöopathische Arzneimittel • Osteopathie • Geburtsvorbereitung für werdende Väter • Mehrleistungen für Schwangere • alternative Heilmittel
  • 75 Euro gibt es für einige Untersuchungen und Tests während der Schwangerschaft.
  • Ein Schwangerschaftsbudget von 250 Euro gibt es bei der Salus BKK für zusätzliche Untersuchungen.
  • SBK-Babyglück: Wir möchten, dass Sie in der Schwangerschaft bestens versorgt sind und sich sicherer fühlen. Deshalb bekommen Sie als werdende Mutter zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen – bei uns über den gesetzlichen Standard hinaus. Sie können auf Wunsch folgende zusätzliche Untersuchungen im Rahmen Ihres 150-Euro-Budgets während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen: Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test (CMV), B-Streptokokken-Test, Feststellung von Antikörpern gegen Windpocken oder Ringelröteln und Ultraschall-Untersuchungen mit ärztlich festgestellter Indikation.
  • Die SKD BKK bezahlt im Rahmen des Familien-Budget 200 Euro je Schwangerschaft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und Hebammenrufbereitschaftspauschale.
  • Mit BKK GesundheitsPlus kann man zusätzliche Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr erhalten.
  • Gesundheitskonto für Schwangere (100 Euro insgesamt für zusätzliche Leistungen je Schwangerschaft)
  • 1. Arzneimittel der besonderen Therapierichtung: Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) für Versicherte bis zum vollendendeten 15. Lebensjahr. Erstattet werden bis zu 200 Euro des Rechnungsbetrages pro Kalenderjahr. +++ 2. MamaKonto (Gesundheitskonto für werdende Mütter) in Höhe von bis zu 500 Euro je Schwangerschaft +++ 3. Schutzimpfungen: Übernahme der Kosten von zusätzlichen Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die von der STIKO empfohlen werden gemäß Satzung. Außerdem Übernahme der Malariaprophylaxe und alle Impfungen gegen Grippe und Meningokokken B. Erstattung des Impfstoffs in voller Höhe bis zu 500 Euro pro Jahr und der Impfleistung (ärztliches Honorar) in voller Höhe bis zu 50 Euro pro Jahr.

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    Bei einem Gesundheitskonto handelt es sich um ein finanzielles Bonuspaket für zusätzliche Gesundheitsleistungen. Das Konto-Modell ermöglicht den Versicherten die individuell frei verfügbare Bezuschussung von nicht abrechenbaren Leistungen - in einem begrenzten jährlichen Rahmen. Je nach Krankenkasse kann das  Gesundheitskonto für IGeL-Leistungen, Naturheilverfahren, Prävention oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen genutzt werden.  

    Höhe des Leistungsbetrags und Verfügungsrahmen

    Wie hoch das Guthaben ist, das den Versicherten jährlich zur Verfügung steht, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Die Bandbreite liegt zwischen 150 und 600 Euro. Die Anzahl und Art der Leistungen, für welche die Kosten erstattet oder bezuschusst werden, ist ebenfalls sehr verschieden und hängt von der Krankenkasse ab. Manche Kassen legen Leistungsbereiche für das Gesundheitskonto fest, andere schränken die Verfügung kaum ein. Oft kann das Gesundheitskonto auch genutzt werden, um den Rahmen der Erstattung bei freiwilligen Satzungsleistungen zu erweitern. Bezuschusst die Kasse nur eine einzige  Zahnreinigung pro Jahr, kann eine weitere zum Beispiel mit dem Gesundheitskonto abgerechnet werden.

    Vorteile des Gesundheitskontos

    Der entscheidende Vorteil eines Gesundheitskontos für die Versicherten ist, dass sie selbst entscheiden können, wofür Sie das Guthaben einsetzen. So lassen sich die Gesundheitskosten individuell gestalten und Schwerpunkte je nach Diagnose und Bedarf setzen.

    Die Krankenkassen haben den Vorteil, dass sie nicht in allen medizinischen Bereichen eine Satzungsleistung festlegen müssen, sondern pro Versichertem eine bestimmte Summe an zusätzlichen Gesundheitsleistungen festlegen können.

    Abrechnung über das Gesundheitskonto

    Nach der Inanspruchnahme einer nicht über die Chipkarte abrechenbaren Leistung ist vom Versicherten zumnächst eine Privatrechnung vom Arzt / Zahnarzt / Therapeuten zu begleichen. Die Rechnung und der Zahlungsnachweis sind die Grundlage für die Erstattung. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente eingereicht werden – dies richtet sich nach der Art der Leistung. Neben der Rechnung kann eine Teilnahmebestätigung (zum Beispiel für die Teilnahme an einem Gesundheitskurs), ein Privatrezept (beispielsweise für homöopathische Arzneimittel) oder eine ärztliche Verordnung (zum Beispiel für eine physiotherapeutische Behandlung) gefordert werden.

    Um die Kosten nun im Rahmen des Gesundheitskontos erstattet zu bekommen, müssen die entsprechenden Nachweise und Kontodaten an die Krankenkasse zugeschickt werden. (Viele Kassen bieten das Hochladen der Dokumente in elektronischer Form). Bei einigen Kassen ist für jede Leistungsabrechnung ein Erstattungsantrag für das Gesundheitskonto auszufüllen.

    Unterschiede zu Kassen ohne Gesundheitskonto

    Krankenkassen, die ihren Versicherten kein Gesundheitskonto anbieten, führen statt dessen eine Liste von Satzungsleistungen (Leistungen, für die eine Kostenübernahme nicht gesetzlich vorgeschrieben ist), für deren Kosten sie komplett oder anteilig aufkommen. Einige Kassen bieten sowohl ein Gesundheitskonto als auch weitere Satzungsleistungen an. Für Versicherte, die möglichst viel Entscheidungsfreiheit anstreben, ist die Wahl einer Krankenkasse mit Gesundheitskonto und hohem flexiblem Verfügungsrahmen sinnvoll.

     

     

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