professionelle ZahnreinigungEine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Besonders ältere Menschen sollten regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Je nach Art und Umfang der Kostenübernahme wurden ein bis drei Sterne vergeben.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = ab 50 € Kostenübernahme für PZR 2 Sterne = ab 30 € Kostenübernahme für PZR, ab 50 € Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos oder volle Kostenübernahme mit Einschränkungen (nur Vertragszahnärzte) 1 Stern = unter 30 € Kostenübernahme für PZR oder unter 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos
Die AOK Bayern bezuschusst ab 15 Jahren zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr mit jeweils bis zu 50 EUR. Versicherte können so bis zu 100 EUR jährlich für die zahnmedizinische Vorsorge erhalten. Davon profitieren Familien ebenso wie Versicherte, die Wert auf ihre Zahngesundheit und regelmäßige Vorsorge legen.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 60 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 120 Euro erstattet werden können.
AOK-Versicherten ab 18 Jahren werden die Kosten für die professionelle Zahnreinigung bis zu zweimal jährlich mit jeweils 60 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
Zusätzlich bezuschusst die AOK Hessen im Rahmen des Bonus-Wahltarifs AGIDA einmal jährlich die professionelle Zahnreinigung mit 30 Euro.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Versicherte ab 18 Jahren einmal pro Jahr mit einem Zuschuss von bis zu 50 Euro für eine professionelle Zahnreinigung. Für Schwangere werden im Rahmen des Schwangerschaftskontos (max. 400 EUR) auch bis zu 100% erstattet.
Zudem können Versicherte jährlich eine kostenlose Professionelle Zahnreinigung im DentNet Ärztenetzwerk in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des AOK Bonusprogramms, können Sie für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Zahnvorsorge jeweils 500 Bonuspunkte erhalten. Familienversicherte Angehörige unter 15 Jahren können sogar mit punkten.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 EUR für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).
2 x 40€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
1 x 75€ beim Zahnarzt der Wahl, zus. 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Die BERGISCHE erstattet pro Jahr eine Rechnung bis zu 75 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos).
Es besteht dazu ergänzend eine Möglichkeit zur Versorgung über Dentnet, welche u. a. die Erbringung einer weiteren zuzahlungsfreien professionellen Zahnreinigung sowie einer Schwangeren-Prophylaxe bei teilnehmenden Zahnärzten beinhaltet.
Die BKK Diakonie erstattet insgesamt 80 Euro für die professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 40 Euro Bezuschussung pro Behandlung.
Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal in Höhe von 80,00 Euro pro Kalenderjahr.
Die professionelle Zahnreinigung wird zudem beim Bonusprogramm berücksichtigt und mit 10 Euro belohnt.
1 x 100€ beim Zahnarzt der Wahl oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt ab 2026 max. 100 Euro pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
1 x 60 € beim Zahnarzt der Wahl oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
PZR gibt es ab 18 Jahren eimal pro Kalenderjahr kostenfrei in Partnerpraxen des Netzwerkes dent-net® oder beim Zahnarzt der Wahl - dann werden Ihnen 60 Euro im Jahr erstattet. Die Erstattung gibt es sogar ohne Altersgrenze, d. h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten oder 1 x 60€ beim Zahnarzt der Wahl
1. Die BKK Linde bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden DentNet-Praxen in Deutschland an.
2. Alternativ erhalten die Versicherten einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 60,00 Euro zur PZR bei einem Zahnarzt der Wahl.
3. Eine durchgeführte PZR wird im Bonusprogramm FitBonus+ mit 20 Euro zusätzlich bonifiziert.
2 x 40€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheistkonto
Die mkk - meine krankenkasse zahlt im Rahmen des Gesundheitskontos care+ zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro zur professionellen Zahnreinigung. Es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.).
1 x 68€ beim Zahnarzt der Wahl (auch für mehr als eine Rechnung)
Allen Versicherten ab 18 Jahre erstattet die BKK PFAFF gegen Vorlage der Rechnungen bis zu 68 Euro je Kalenderjahr für die professionelle Zahnreinigung.
Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 90 Euro für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt. (alle Erwachsene Versicherten ab 18 Jahre).
Professionelle Zahnreinigung gibt es bei kieferorthopädischer Behandlung bei Versicherten, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind.
1 x 62,50€ bei teilnehmenden Zahnärzten und 1 x 60€ beim Zahnarzt der Wahl
Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18. Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 60 Euro erstattet.
Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 Euro bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.
1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten oder 50€ über BoNickel
Die Kunden der BKK VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
Zudem bezuschusst die BKK VDN die PZR in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre). Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen.
1 x 100€ (100%) beim Zahnarzt der Wahl oder 2 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Die BKK VerbundPlus erstattet erwachsenen Versicherten 100 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 100 Euro im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit Idento/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an. Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen.
Bei Schwangeren übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten zu 100%, max. 95,00 EUR je Schwangerschaft.
2 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten oder 2 x 45€ beim Zahnarzt der Wahl
Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von je 45 Euro.
Die DAK-Gesundheit erstattet bis zu 60 EUR pro Kalenderjahr für eine professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt (mit Kassenzulassung).
Zusätzlich erstattet die DAK-Gesundheit im Rahmen vom DAK MamaPLUS eine Professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft zu 100 %.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 Euro bezuschusst. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
1 x 80€ beim Zahnarzt der Wahl oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Die Heimat Krankenkasse bezuschusst die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mit einem Betrag von bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Das Angebot gilt für Versicherte aller Altersklassen.
Für Versicherte, die nicht in Vorleistung treten möchten, ist eine direkte und volle Kostenübernahme für eine PZR bei teilnehmenden Vertragszahnärzten möglich. Die teilnehmenden Vertragszahnärzten finden Sie auf der Website der Heimat Krankenkasse.
1 x 50€ beim Zahnarzt der Wahl oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Die professionelle Zahnreinigung können Versicherte einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet durchführen lassen.
1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten und 1 x 50 € beim Zahnarzt der Wahl
1. Einmal pro Kalenderjahr erhalten Versicherte der R+V BKK einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro zur professionellen Zahnreinigung mit freier Zahnarztwahl.
2. Außerdem können Versicherte ab 18 Jahren zusätzlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net in Anspruch nehmen.
Für eine professionellen Zahnreinigung pro Kalenderjahr werden bei der SKD BKK 100% des Rechnungsbetrages übernommen - für alle Versicherten und bei freier Wahl des Zahnarztes!
Die Professionelle Zahnreinigung wird 2x jährlich bis zu einer Höhe von jeweils 30 EUR übernommen.
Die Professionelle Zahnreinigung wird zusätzlich im Gesundheits-Bonus bonifiziert oder Nutzung des kostenfreien Angebots bei teilnehmenden Zahnarztpraxen über den Vertragspartner DentNet® (https://www.dentnet.de/zahnarztsuche).
2 x beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto (80%)
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 480 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
2 x 30€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto
Die Audi BKK bezuschusst zweimal jährlich die Kosten über das Gesundheitskonto ,,GesundheitExtra". Die Erstattungskosten betragen maximal 30 Euro pro Behandlung und sind begrenzt auf 60 Euro im Kalenderjahr.
Für alle Versicherten ab 16 Jahren wird die PZR im Rahmen des Gesundheitsbonus als Aktivität mit 30 Euro belohnt. Im Rahmen des EXTRAS Schwanger Plus können bis zu 150 Euro unter anderem für die PZR erstattet werden.
1 x 60€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto (50%)
Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK einmalig zu 50 % mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
1 x 40€ beim Zahnarzt der W oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Professionelle Zahnreinigung (PZR) bei Vertragszahnärzten (Indento) an. Des Weiteren wird eine weitere PZR beim Wunschzahnarzt ab dem 15. Lebensjahr anteilig in Höhe von max. 40 Euro einmalig pro Jahr bezuschusst. Zudem kann die Leistung über unser Bonusprogramm mit 15 Euro prämiert werden.
2 x 102€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 102,00 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
150€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto (max. 100€ je Behandlung), zus. 1x kostenlose Zahnreinigung beim Vertragszahnarzt
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt pro Kalenderjahr bis zu 150 Euro für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch beliebigen Zahnarzt (Mehrleistungsbudget Zähne, maximal 100 Euro je Behandlung). Zusätzlich kann auch eine kostenlose Zahnreinigung über eine neue Kooperation mit dem Netzwerk dent-net genutzt werden.
Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen.
1 x 40€ beim Zahnarzt der Wahl oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Eine kostenlose Zahnreinigung erhalten IKK-Versicherte einmal jährlich bei teilnehmenden Zahnärzten (Kooperationsvertrag).
Wird die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gewünscht, bezuschusst die IKK BB dies mit 40 Euro jährlich.
1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten, zusätzlich 1 x 40 € beim Zahnarzt der Wahl
Die IKK classic übernimmt für alle Versicherten (ohne Altersbegrenzung) eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos).
Versicherte ab 18 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit über einen bundesweiten Versorgungsvertrag einmal jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei einem am Vertrag teilnehmenden Zahnarzt in Anspruch zu nehmen (DentNet).
Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Professionelle Zahnreinigung pro Jahr bei einer der teilnehmenden Praxen des Partnernetzwerks kostenlos.
Weiterhin können Versicherte 30 Euro über das Bonusmodell bei einem Wunschzahnarzt erhalten. Es ist keine weitere Bonusmaßnahme für eine Auszahlung notwendig.
Im Rahmen des mhplus Fitcash-Rechnungsbonus können bis zu 435EUR für eine Rechnung der professionellen Zahnreinigung erstattet werden.
Ebenso beteiligt sich die mhplus BKK mit bis zu 40,00 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Wunschzahnarzt.
120€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto (100%)
Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal 2 professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden bis zu 60,00 Euro pro Reinigung.
Insgesamt max. 120,00 Euro pro Jahr, im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
Des Weiteren können Versicherte ab 18 Jahren über den DentNet Vertrag eine jährliche, kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden DentNet Netzwerk-Praxen erhalten.
1 x 50€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Die novitas bkk übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten. Alternativ ist ein Zuschuss von bis zu 350 Euro beim Zahnarzt Ihrer Wahl möglich. Dabei kann das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden. Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm können bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr genutzt.
Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net). Für Schwangere werden sogar 2 PZR-Sitzungen während der Schwangerschaft übernommen.
Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr. Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
2 x 48,75€ beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 48,75 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
1 x 20 € beim Zahnarzt der Wahl oder 1 x kostenlos bei teilnehmenden Zahnärzten
Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net, können Versicherte bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Euro.
Der Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung beträgt max. 25 Euro pro Kalenderjahr. Über den Partner DentNet übernimmt die BKK Werra-Meissner jährlich die volle Höhe einer professionellen Zahnreinigung. Als Schwangere erhält man mit der Flatrate die individuelle Möglichkeit, die professionelle Zahnreinigung mehrmals pro Jahr kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Als Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die am AOK-Bonusprogramm teilnehmen, erhalten Sie einmal pro Jahr 15 Euro für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Auch für andere Vorsorgeleistungen wie die Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder für Impfungen erhalten Sie mit Teilnahme am Programm Guthaben auf Ihr Konto gutgeschrieben, welches Sie sich auszahlen lassen können.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren ,,G-win"-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.
Schwangeren erstatten wir eine einmalige Zahnreinigung im Rahmen des Happy Mama Budgets.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die professionelle Zahnreinigung verwenden.
Versicherte haben die Möglichkeit durch die Teilnahme am Bonusprogramm eine Bonusprämie von z. B. 200 Euro zu erhalten, die unter anderem für individuelle Zusatzleistungen wie etwa die professionelle Zahnreinigung genutzt werden können.
Im Rahmen des Bonusprogramms ist mehrmals im Jahr eine Prämie von 30 EUR pro PZR möglich.
Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR,ergänzt die tägliche Mundhygiene. Für gewöhnlich kann man weder mit der Zahnbürste noch mit der Zahnseide alle Zahnzwischenräume erreichen. Genau diese schwer erreichbaren Stellen sind der ideale Nährboden für Bakterien: Wird der Zahnbelag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht entfernt, können sich die Bakterien dort sehr gut vermehren und schließlich den Zahnschmelz angreifen.
Aus diesem Grund wird die PZR im Rahmen der Zahnprophylaxe empfohlen. Besonders angesprochen sind hier Menschen, die unter Karies und/oder Parodontitis leiden. Wer Zahnimplantate, eine Zahnspange oder festsitzenden Zahnersatz trägt, sollte die Zahnreinigung ebenfalls in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist die PZR aber auch für Menschen ohne Zahn- oder Zahnfleischprobleme sinnvoll, um ihre Zahngesundheit zu erhalten.
Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Wer unter Zahnproblemen wie Parodontitis leidet, sollte sie häufiger im Jahr in Anspruch nehmen. Zuständig für die Durchführung ist entweder ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker. Im Vordergrund der Zahnreinigung steht die Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge. Das ist wichtig, weil sich der sogenannte Zahnstein, der bakterielle Entzündungen verursachen kann, nicht mit der Zahnbürste entfernen lässt.
Üblicherweise erfolgt die PZR in vier Schritten:
1. Entfernung der weichen Beläge aus den Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen mittels Ultraschall und des Zahnsteins mithilfe eines Pulverstrahlgeräts
2. Einsatz von Zahnseide und häufig zusätzlich von Finierstreifen in den Zahnzwischenräumen
3. Polieren der Zahnoberflächen für glattere und somit schlechter angreifbare Oberflächen
4. Fluoridierung der Zähne als Schutz vor Säure und gegebenenfalls Beratung zum Thema Zahnpflege zu Hause.
In den ersten Stunden nach der Zahnreinigung sollte auf Essen ganz verzichtet werden. Zudem sollten Sie nur Wasser zu sich nehmen und nicht rauchen. Hintergrund ist die Anfälligkeit der Zähne für Verfärbungen kurz nach der Behandlung.
Bei der PZR handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung), die von vielen Kassen ein bis zwei Mal im Jahr gewährt wird. Der Zuschuss für PZR liegt je nach Krankenkasse zwischen 25 und 75 Euro. bei einigen wenigen Kassen werden die Kosten vollständig übernommen.
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