professionelle ZahnreinigungEine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Besonders ältere Menschen sollten regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Je nach Art und Umfang der Kostenübernahme wurden ein bis drei Sterne vergeben.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = ab 50 € Kostenübernahme für PZR 2 Sterne = ab 30 € Kostenübernahme für PZR, ab 50 € Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos oder volle Kostenübernahme mit Einschränkungen (nur Vertragszahnärzte) 1 Stern = unter 30 € Kostenübernahme für PZR oder unter 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 Euro erstattet werden können.
Es besteht (ergänzende Inanspruchnahme ist möglich!) ein Versorgungsvertrag mit der Indento Managementgesellschaft mbH welche u. a. die Erbringung einer zuzahlungsfreien Professionellen Zahnreinigung sowie einer Schwangeren-Prophylaxe bei teilnehmenden Zahnärzten beinhaltet.
Die BERGISCHE bezuschusst ergänzend zum Indento-Vertrag eine Rechnung pro Jahr bis zu 75 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos!).
Die BKK Diakonie erstattet insgesamt 80 Euro für die professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 40 Euro Bezuschussung pro Behandlung.
Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch in Höhe von 50,00 Euro pro Kalenderjahr.
Die professionelle Zahnreinigung wird zudem beim ViDAplus Bonusprogramm angerechnet (Zuschuss/Erstattung ist zusätzlich über das Modell DoppelBonus möglich).
Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max. 80 Euro pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
PZR gibt es ab 18 Jahren eimal pro Kalenderjahr kostenfrei in Partnerpraxen des Netzwerkes dent-net® oder beim Zahnarzt der Wahl – dann werden Ihnen 60 Euro im Jahr erstattet. Die Erstattung gibt es sogar ohne Altersgrenze, d. h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
Allen Versicherten ab 18 Jahre erstattet die BKK PFAFF gegen Vorlage der Rechnung die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bis zu 68 Euro je Kalenderjahr.
Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 75 Euro für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt. (alle Erwachsene Versicherten ab 18 Jahre).
Professionelle Zahnreinigung gibt es bei kieferorthopädischer Behandlung bei Versicherten, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind.
Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18. Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 40 Euro erstattet.
Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 Euro bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.
Zur professionellen Zahnreinigung wird zweimal im Kalenderjahr einen Zuschuss von jeweils 30 Euro gezahlt, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.). Alternativ wird jährlich eine professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent übernommen, wenn diese bei einem Vertragszahnarzt (dent-net) durchgeführt wird.
Die BKK VerbundPlus zahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 80 Euro im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit Idento/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an. Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 Euro bezuschusst. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
Die Heimat Krankenkasse bezuschusst die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mit einem Betrag von bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Das Angebot gilt für Versicherte aller Altersklassen.
Für Versicherte, die nicht in Vorleistung treten möchten, ist eine direkte und volle Kostenübernahme für eine PZR bei teilnehmenden Vertragszahnärzten möglich. Die teilnehmenden Vertragszahnärzten finden Sie auf unserer Website.
Einmal jährlich gibt es PZR kostenfrei bei allen Vertragszahnärzten des Kooperationspartners dent-net®, alternativ einmal jährlich bis maximal 50 Euro bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet.
Einmal pro Kalenderjahr erhalten Versicherte der R+V BKK einen Zuschuss in Höhe von 50€ zur professionellen Zahnreinigung mit freier Zahnarztwahl. Außerdem gibt es jährlich zusätzlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net.
Einen Kostenzuschuss zur professionellen Zahnreinigung gibt es bei der SKD BKK in Höhe von 50 Euro jährlich - für alle Versicherten und bei freier Wahl des Zahnarztes!
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr. Zusätzlich können weitere Kosten der professionellen Zahnreinigung über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) erstattet werden.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr gibt es im Rahmen vom Gesundheitskonto „GesundheitExtra“. Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK einmalig zu 50 % mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten (Indento) ab dem 15. Lebensjahr an. Des Weiteren wird eine zweiter Behandlung beim Wunschzahnarzt anteilig in Höhe von max. 40 Euro einmalig pro Jahr bezuschusst. Zudem kann die Leistung über unser Bonusprogramm mit 15 Euro prämiert werden.
Die BKK Linde bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
Alternativ erhalten die Versicherten einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro zur PZR bei einem Zahnarzt der Wahl.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 102,00 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
1. Die Kunden der BKk VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
2. Die BKK VDN bezuschusst auch außerhalb von dent-net eine PZR mit 30 Euro. Dies erfolgt zwar über das Bonusprogramm BoNickel. Neben der PZR ist aber keine weitere Maßnahme nachzuweisen. Somit ist sichergestellt, dass die PZR erstattet wird. Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu beachten.
3. Sofern die PZR bei einem dent-net-Partner durchgeführt wurde, wird diese Behandlung als Maßnahme zusätzlich im Bonusprogramm mit 30 Euro bezuschusst. Der Kunde kann also doppelt profitieren.
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt einmal im Jahr 60 Euro für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch beliebigen Zahnarzt (Mehrleistungsbudget Zähne). Alternativ kann auch eine kostenlose Zahnreinigung über eine neue Kooperation mit dem Netzwerk dent-net genutzt werden.
Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro.
Die DAK-Gesundheit übernimmt bei Zahnärzten die am DAK DentNet teilnehmen, einmal im Kalenderjahr 100% der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten, erstattet die DAK-Gesundheit bis zu 60 Euro im Kalenderjahr für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Gesundheitskontos.
Zusätzlich erstattet die DAK-Gesundheit im Rahmen vom DAK MamaPLUS eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft.
Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen.
Eine kostenlose Zahnreinigung erhalten IKK-Versicherte einmal jährlich bei teilnehmenden Zahnärzten (Kooperationsvertrag).
Wird die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gewünscht, bezuschusst die IKK BB dies mit 40 Euro jährlich.
Die IKK classic übernimmt für alle Versicherten (ohne Altersbegrenzung) eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos).
Versicherte ab 18 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit über einen bundesweiten Versorgungsvertrag einmal jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei einem am Vertrag teilnehmenden Zahnarzt in Anspruch zu nehmen (DentNet).
Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Professionelle Zahnreinigung pro Jahr bei einer der teilnehmenden Praxen des Partnernetzwerks kostenlos.
Weiterhin können Versicherte 30 Euro über das Bonusmodell bei einem Wunschzahnarzt erhalten. Es ist keine weitere Bonusmaßnahme für eine Auszahlung notwendig.
Die mhplus BKK beteiligt sich mit bis zu 40,00 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Wunschzahnarzt.
Die mhplus BKK bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
Die Novitas BKK übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten. Alternativ ist ein Zuschuss von bis zu 250 EUR beim Zahnarzt ihrer Wahl möglich. Dabei erfolgt eine Anrechnung auf das Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro pro Jahr und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr.
Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net). Für Schwangere werden sogar 2 PZR-Sitzungen während der Schwangerschaft übernommen.
Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr. Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 48,75 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net, können Versicherte bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Euro.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 80 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200,00 Euro pro Kalenderjahr).
Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.
Die Versicherten der AOK Bayern können im Rahmen des Prämienprogramms gesammelte Punkte gegen Prämiengutscheine in Wert von 25 EUR oder 50 EUR für eine professionelle Zahnreinigung umtauschen. Die notwendigen Punkte für den kleineren Gutschein kann man bereits durch 4 Maßnahmen erzielen (Gutschein für eine professionelle Zahnreinigung 25,00 Euro für 1.100 und 50,00 Euro für 2.100 Punkte).
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).
Die Vorsorge werdender Mütter und Familien liegt der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
besonders am Herzen. In der Schwangerschaft und danach bietet sie deshalb zusätzliche Leistungen von insgesamt 300 € je Schwangerschaft, u.a. für eine professionelle Zahnreinigung. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
- Professionelle Zahnreinigung wird im Vorsorge-Bonus bonifiziert.
- Vorsorge- plus Gesundheits-Bonus: als Geld-Prämie oder doppelter Zuschuss beispielsweise für Zahnreinigung
- Im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 € kann ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 100 % bis maximal 50 € einmalig während einer Schwangerschaft gewährt werden.
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win“-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.
Schwangeren erstatten wir eine einmalige Zahnreinigung im Rahmen des Happy Mama Budgets.
Im Rahmen des KKH Familienpakets stehen in der Schwangerschaft 300 Euro für sieben ausgewählte Leistungen zur Verfügung. Dazu gehört auch die Professionelle Zahnreinigung.
Die Professionelle Zahnreinigung wird ebenfalls im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung eingesetzt werden.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die professionelle Zahnreinigung verwenden.
Versicherte haben die Möglichkeit durch die Teilnahme am Bonusprogramm eine Bonusprämie von bis zu 170 Euro zu erhalten, die unter anderem für individuelle Zusatzleistungen z. B. für die professionelle Zahnreinigung genutzt werden können.
Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR,ergänzt die tägliche Mundhygiene. Für gewöhnlich kann man weder mit der Zahnbürste noch mit der Zahnseide alle Zahnzwischenräume erreichen. Genau diese schwer erreichbaren Stellen sind der ideale Nährboden für Bakterien: Wird der Zahnbelag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht entfernt, können sich die Bakterien dort sehr gut vermehren und schließlich den Zahnschmelz angreifen.
Aus diesem Grund wird die PZR im Rahmen der Zahnprophylaxe empfohlen. Besonders angesprochen sind hier Menschen, die unter Karies und/oder Parodontitis leiden. Wer Zahnimplantate, eine Zahnspange oder festsitzenden Zahnersatz trägt, sollte die Zahnreinigung ebenfalls in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist die PZR aber auch für Menschen ohne Zahn- oder Zahnfleischprobleme sinnvoll, um ihre Zahngesundheit zu erhalten.
Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Wer unter Zahnproblemen wie Parodontitis leidet, sollte sie häufiger im Jahr in Anspruch nehmen. Zuständig für die Durchführung ist entweder ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker. Im Vordergrund der Zahnreinigung steht die Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge. Das ist wichtig, weil sich der sogenannte Zahnstein, der bakterielle Entzündungen verursachen kann, nicht mit der Zahnbürste entfernen lässt.
Üblicherweise erfolgt die PZR in vier Schritten:
1. Entfernung der weichen Beläge aus den Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen mittels Ultraschall und des Zahnsteins mithilfe eines Pulverstrahlgeräts
2. Einsatz von Zahnseide und häufig zusätzlich von Finierstreifen in den Zahnzwischenräumen
3. Polieren der Zahnoberflächen für glattere und somit schlechter angreifbare Oberflächen
4. Fluoridierung der Zähne als Schutz vor Säure und gegebenenfalls Beratung zum Thema Zahnpflege zu Hause.
In den ersten Stunden nach der Zahnreinigung sollte auf Essen ganz verzichtet werden. Zudem sollten Sie nur Wasser zu sich nehmen und nicht rauchen. Hintergrund ist die Anfälligkeit der Zähne für Verfärbungen kurz nach der Behandlung.
Bei der PZR handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung), die von vielen Kassen ein bis zwei Mal im Jahr gewährt wird. Der Zuschuss für PZR liegt je nach Krankenkasse zwischen 25 und 75 Euro. bei einigen wenigen Kassen werden die Kosten vollständig übernommen.
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