professionelle ZahnreinigungEine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Besonders ältere Menschen sollten regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Je nach Art und Umfang der Kostenübernahme wurden ein bis drei Sterne vergeben.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = ab 50 EUR Kostenübernahme für PZR 2 Sterne = ab 30 EUR Kostenübernahme für PZR, ab 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos oder volle Kostenübernahme mit Einschränkungen (nur Vertragszahnärzte) 1 Stern = unter 30 EUR Kostenübernahme für PZR oder unter 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos
Es besteht (ergänzende Inanspruchnahme ist möglich!) ein Versorgungsvertrag mit der Indento Managementgesellschaft mbH welche u. a. die Erbringung einer zuzahlungsfreien Professionellen Zahnreinigung sowie einer Schwangeren-Prophylaxe bei teilnehmenden Zahnärzten beinhaltet.
Leistungserweiterung zum 01.01.2021:
Die BERGISCHE bezuschusst ergänzend zum Indento-Vertrag eine Rechnung pro Jahr bis zu 75 € (außerhalb eines Gesundheitskontos!).
Kostenlose Zahnreinigung gibt es einmal jährlich, wenn der Zahnarzt am Kooperationsvertrag teilnimmt. Wird die Zahnreinigung bei einem anderen Zahnarzt durchgeführt, erstattet die BIG bis zu 50 EUR einmal jährlich.
Die BKK Diakonie erstattet insgesamt 100 EUR für die professionelle Zahnreinigung im Kalendejahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 50 EUR Bezuschussung pro Behandlung.
Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max. 80,00 EUR pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
PZR gibt es ab 18 Jahren eimal pro Kalenderjahr kostenfrei in Partnerpraxen des Netzwerkes dent-net® oder beim Zahnarzt der Wahl – dann werden Ihnen 60 Euro im Jahr erstattet. Die Erstattung gibt es sogar ohne Altersgrenze, d. h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
Bei Zahnärzten, die am Wahltarif "Zahnbehandlung Exclusiv“ teilnehmen, erstattet die BKK HMR einmal im Jahr 60 % der Kosten , max. 65 EUR. Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten erstattet die BKK HMR pro Jahr bis zu 50 EUR der eingereichten Privatrechnungen.
Allen Versicherten ab 18 Jahre erstattet die BKK PFAFF gegen Vorlage der Rechnung die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bis zu 65 EUR je Kalenderjahr.
Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 75 EUR für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt. (alle Erwachsene Versicherten ab 18 Jahre).
Professionelle Zahnreinigung gibt es bei kieferorthopädischer Behandlung bei Versicherten, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind.
Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18. Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 40 EUR erstattet.
Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 EUR bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.
Zur professionellen Zahnreinigung wird zweimal im Kalenderjahr einen Zuschuss von jeweils 30 EUR gezahlt, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.). Alternativ wird jährlich eine professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent übernommen, wenn diese bei einem Vertragszahnarzt (dent-net) durchgeführt wird.
Die BKK VerbundPlus zahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 75 EUR im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit Idento/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an. Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 EUR bezuschusst. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird mit bis zu 80 Euro einmal im Jahr bezuschusst (gilt für Versicherte aller Altersklassen). Alternativ kann einmal im Kalenderjahr die volle Kostenübernahme der PZR bei bestimmen Vertragszahnärzten erfolgen (nur für Versicherte ab 18 Jahren).
Die IKK übernimmt die Kosten für eine PZR in Höhe von bis zu 100 Euro im Jahr:
1. Professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt Ihres Vertrauens durchführen
2. Originalrechnung mit Zahlungsnachweis einreichen
3. Die IKK erstattet den Rechnungsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro im Jahr auf Ihr Konto.
Zusätzlich haben Versicherte ab 16 Jahren die Möglichkeit, über das IKK- Bonusprogramm für weitere professionelle Zahnreinigungen bis zu 150 Euro im Jahr das Geld zurück zu erhalten.
Einmal jährlich kostenfrei bei allen Vertragszahnärzten des Kooperationspartners dent-net®, alternativ einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 EUR. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 EUR erstattet werden können (im Rahmen des Programms "750 € PLUS" für zusätzliche Leistungen).
Zusätzlich können Sie sich Punkte im AOK-Prämienprogramm gutschreiben lassen.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen ab 2021 zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 EUR pro Jahr begrenzt.
Zusätzlich wird über den Bonustarif "AOK-Gesundheitskonto" ein Zuschuss bis zu 60 EUR gewährt (Voraussetzung Teilnahme am AOK-Gesundheitskonto).
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK einmalig zu 50 % mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch in Höhe von 40,00 Euro pro Kalenderjahr.
Die professionelle Zahnreinigung wird zudem beim ViDAplus Bonusprogramm angerechnet (Zuschuss/Erstattung zusätzlich über Modell DoppelBonus möglich). Versicherte können z. B. zusätzlich max. 30 € allein durch die Teilnahme am Zahn_Check erhalten.
Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten (Indento) an. Zudem wird die Zahnreinigung im Bonus mit 15 Euro prämiert. Des Weiteren wird eine zweiter Behandlung beim Wunschzahnarzt anteilig in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 20 EUR einmalig pro Jahr bezuschusst.
Die BKK Linde bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
Alternativ erhalten die Versicherten einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro zur PZR bei einem Zahnarzt der Wahl.
Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zweimal je Kalenderjahr die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (erstattungsfähiger Höchstbetrag 120 EUR je Zahnreinigung). Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Die BKK VDN bietet die Möglichkeit der kostenlosen professionellen Zahnreinigung. Die Versicherten können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen.
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt einmal im Jahr 50 EUR für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch beliebigen Zahnarzt (Mehrleistungsbudget Zähne). Alternativ kann ab dem 1.4.2021 auch eine kostenlose Zahnreinigung über eine neue Kooperation mit dem Netzwerk dent-net genutzt werden.
Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 EUR.
Die DAK-Gesundheit übernimmt bei Ärzten die am DAKdent.net teilnehmen, 100% der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten, erstattet die DAK-Gesundheit bis zu 60 EUR für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen eines Gesundheitskontos.
Über das Gesundheitskonto gibt es max. 180 EUR/Jahr für ausgewählte Leistungen, u.a. auch für PZR.
Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen.
Eine kostenlose Zahnreinigung erhalten IKK-Versicherte einmal jährlich bei teilnehmenden Zahnärzten (Kooperationsvertrag).
Wird die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gewünscht, bezuschusst die IKK BB dies mit 40 EUR jährlich.
Die mhplus BKK beteiligt sich mit bis zu 40,00 EUR im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR).
Die mhplus BKK bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
Angebot von 2. Zahnarztmeinung zu PZR:
In den Monaten der Zahngesundheit (September und Oktober) erhalten die Kunden die PZR zusätzlich noch erheblich günstiger als die anderen Monate – inkl. dessen Partners (egal wo versichert).
Die genannten Optionen können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.
Die Novitas BKK übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten. Alternativ ist ein Zuschuss von 50 EUR beim Zahnarzt ihrer Wahl möglich.
Jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net.
Wer eine professionelle Zahnreinigung (PZR) nachweisen kann, bekommt einen Sonderbonus von 20 EUR über das Bonusmodell.
Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net).
Die TUI BKK übernimmt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zweimal jährlich professionelle Zahnreinigung (bis Höchstbetrag von jeweils 65 Euro; Erstattungssatz 75 % = 48,75 Euro) im Rahmen von BKK Gesundheitsplus (max. 400 Euro je Kalenderjahr).
Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net, können Versicherte bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 10 Euro.
Ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung ist über das Gesundheitskonto im Rahmen des Bonusprogramms möglich. Für Teilnehmer am Zahnarzt-Vertrag (Region Westfalen-Lippe): Zuschuss für eine PZR bis max. 65 EUR je Kalenderjahr
In den Monaten September bis Oktober haben die Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, über das Auktionsportal „2te-ZahnarztMeinung“ die professionelle Zahnreinigung für einen Angebotspreis von 49 Euro zu erhalten.
Des Weiteren wird die PZR auch im Bonusprogramm "AktivBonus" berücksichtigt.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 80 v. H. des Rechnungsbetrages,jedoch nicht mehr als 40,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200,00 Euro pro Kalenderjahr).
Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.
Die Versicherten der AOK Bayern können im Rahmen des Prämienprogramms gesammelte Punkte gegen Prämiengutschein für eine professionelle Zahnreinigung umtauschen.
Im Rahmen des AOK/Gothaer - Zahnzusatzversicherung erhalten Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland jährlich 50 EUR für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat kann die Zuschuss-Prämie im Wert von 50 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 € kann ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 100 % bis maximal 50 € einmalig während einer Schwangerschaft gewährt werden.
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win“-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.
Im Rahmen des KKH Familienpakets stehen 300 € in der Schwangerschaft zur Verfügung für sieben ausgewählte Leistungen wie u.a. die Professionelle Zahnreinigung.
Die professionelle Zahnreinigung wird im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die professionelle Zahnreinigung eingesetzt werden.
Wer erfolgreich am TK-Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für die professionelle Zahnreinigung bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.
Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR,ergänzt die tägliche Mundhygiene. Für gewöhnlich kann man weder mit der Zahnbürste noch mit der Zahnseide alle Zahnzwischenräume erreichen. Genau diese schwer erreichbaren Stellen sind der ideale Nährboden für Bakterien: Wird der Zahnbelag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht entfernt, können sich die Bakterien dort sehr gut vermehren und schließlich den Zahnschmelz angreifen.
Aus diesem Grund wird die PZR im Rahmen der Zahnprophylaxe empfohlen. Besonders angesprochen sind hier Menschen, die unter Karies und/oder Parodontitis leiden. Wer Zahnimplantate, eine Zahnspange oder festsitzenden Zahnersatz trägt, sollte die Zahnreinigung ebenfalls in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist die PZR aber auch für Menschen ohne Zahn- oder Zahnfleischprobleme sinnvoll, um ihre Zahngesundheit zu erhalten.
Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Wer unter Zahnproblemen wie Parodontitis leidet, sollte sie häufiger im Jahr in Anspruch nehmen. Zuständig für die Durchführung ist entweder ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker. Im Vordergrund der Zahnreinigung steht die Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge. Das ist wichtig, weil sich der sogenannte Zahnstein, der bakterielle Entzündungen verursachen kann, nicht mit der Zahnbürste entfernen lässt.
Üblicherweise erfolgt die PZR in vier Schritten:
1. Entfernung der weichen Beläge aus den Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen mittels Ultraschall und des Zahnsteins mithilfe eines Pulverstrahlgeräts
2. Einsatz von Zahnseide und häufig zusätzlich von Finierstreifen in den Zahnzwischenräumen
3. Polieren der Zahnoberflächen für glattere und somit schlechter angreifbare Oberflächen
4. Fluoridierung der Zähne als Schutz vor Säure und gegebenenfalls Beratung zum Thema Zahnpflege zu Hause.
In den ersten Stunden nach der Zahnreinigung sollte auf Essen ganz verzichtet werden. Zudem sollten Sie nur Wasser zu sich nehmen und nicht rauchen. Hintergrund ist die Anfälligkeit der Zähne für Verfärbungen kurz nach der Behandlung.
Bei der PZR handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung), die von vielen Kassen ein bis zwei Mal im Jahr gewährt wird. Der Zuschuss für PZR liegt je nach Krankenkasse zwischen 25 und 75 Euro. bei einigen wenigen Kassen werden die Kosten vollständig übernommen.
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