professionelle ZahnreinigungEine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Besonders ältere Menschen sollten regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Je nach Art und Umfang der Kostenübernahme wurden ein bis drei Sterne vergeben.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = ab 50 EUR Kostenübernahme für PZR 2 Sterne = ab 30 EUR Kostenübernahme für PZR, ab 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos oder volle Kostenübernahme mit Einschränkungen (nur Vertragszahnärzte) 1 Stern = unter 30 EUR Kostenübernahme für PZR oder unter 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos
Kostenlose Zahnreinigung gibt es einmal jährlich, wenn der Zahnarzt am Kooperationsvertrag teilnimmt. Wird die Zahnreinigung bei einem anderen Zahnarzt durchgeführt, erstattet die BIG bis zu 50 EUR einmal jährlich.
Die BKK Diakonie erstattet insgesamt 100 EUR für die professionelle Zahnreinigung im Kalendejahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 50 EUR Bezuschussung pro Behandlung.
Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max. 80,00 EUR pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
PZR gibt es ab 18 Jahren eimal pro Kalenderjahr kostenfrei in Partnerpraxen des Netzwerkes dent-net® oder beim Zahnarzt der Wahl – dann werden Ihnen 60 Euro im Jahr erstattet. Die Erstattung gibt es sogar ohne Altersgrenze, d. h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
Bei Zahnärzten, die am Wahltarif "Zahnbehandlung Exclusiv“ teilnehmen, erstattet die BKK HMR einmal im Jahr 60 % der Kosten , max. 65 EUR. Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten erstattet die BKK HMR pro Jahr bis zu 50 EUR der eingereichten Privatrechnungen.
Allen Versicherten ab 18 Jahre erstattet die BKK PFAFF gegen Vorlage der Rechnung die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bis zu 65 EUR je Kalenderjahr.
Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 75 EUR für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt. (alle Erwachsene Versicherten ab 18 Jahre).
Professionelle Zahnreinigung gibt es bei kieferorthopädischer Behandlung bei Versicherten, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind.
Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18. Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 40 EUR erstattet.
Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 EUR bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.
Zur professionellen Zahnreinigung wird zweimal im Kalenderjahr einen Zuschuss von jeweils 30 EUR gezahlt, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.). Alternativ wird jährlich eine professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent übernommen, wenn diese bei einem Vertragszahnarzt (dent-net) durchgeführt wird.
Die BKK VerbundPlus zahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 75 EUR im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit IMEX/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an. Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 EUR bezuschusst. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird mit bis zu 80 Euro einmal im Jahr bezuschusst (gilt für Versicherte aller Altersklassen). Alternativ kann einmal im Kalenderjahr die volle Kostenübernahme der PZR bei bestimmen Vertragszahnärzten erfolgen (nur für Versicherte ab 18 Jahren).
Die IKK Nord übernimmt die Kosten für PZR in Höhe von bis zu 100 Euro im Jahr.
- Professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt Ihres Vertrauens durchführen
- Originalrechnung mit Zahlungsnachweis einreichen
- Die IKK Nord erstattet den Rechnungsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro im Jahr auf Ihr Konto
Zusätzlich haben Versicherte ab 16 Jahren die Möglichkeit, über unser IKK-Nord Bonusprogramm für weitere professionelle Zahnreinigungen bis zu 150 Euro im Jahr zu bekommen.
Einmal jährlich kostenfrei bei allen Vertragszahnärzten des Kooperationspartners dent-net®, alternativ einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet.
100 % der Kosten werden zweimal jährlich bezahlt (max. 40 EUR, Erstattung im Rahmen der 750 EUR PLUS für zusätzliche Leistungen). Zusätzlich kann man sich Punkte im AOK-Prämienprogramm gutschreiben lassen.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 EUR pro Jahr begrenzt.
Zusätzlich kann über das Bonusmodell der AOK Rheinland/Hamburg "AOK Gesundheitskonto" ein Zuschuss in Höhe von 60 EUR gewährleistet werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Gegen Vorlage der Originalrechnung des Zahnarztes übernimmt die BERGISCHE die Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung einmal pro Jahr zu 100%, maximal 70 € im Rahmen des Flexibonus und Kinderflexi.
Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK einmalig zu 50 % mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
Im Rahmen von ViDAplus (bei Wahl des Modells Gesundheitskonto) können bis zu 130 Euro für gesundheitsbezogene Maßnahmen erstattet werden, z.B. für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt.
Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten (Indento) an. Zudem wird die Zahnreinigung im Bonus mit 15 Euro prämiert. Des Weiteren wird eine zweiter Behandlung beim Wunschzahnarzt anteilig in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 20 EUR einmalig pro Jahr bezuschusst.
Die BKK Linde bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
Alternativ erhalten die Versicherten einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro zur PZR bei einem Zahnarzt der Wahl.
Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zweimal je Kalenderjahr die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (erstattungsfähiger Höchstbetrag 120 EUR je Zahnreinigung). Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Die BKK VDN bietet die Möglichkeit der kostenlosen professionellen Zahnreinigung. Die Versicherten können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen.
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt einmal im Jahr 50 EUR für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch beliebigen Zahnarzt (Mehrleistungsbudget Zähne).
Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 EUR.
Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen.
Eine kostenlose Zahnreinigung erhalten IKK-Versicherte einmal jährlich bei teilnehmenden Zahnärzten (Kooperationsvertrag).
Wird die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gewünscht, bezuschusst die IKK BB dies mit 40 EUR jährlich.
Die mhplus BKK beteiligt sich mit bis zu 40 EUR im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR).
Die mhplus BKK bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
Angebot von 2. Zahnarztmeinung zu PZR:
In den Monaten der Zahngesundheit (September und Oktober) erhalten die Kunden die PZR zusätzlich noch erheblich günstiger als die anderen Monate – inkl. dessen Partners (egal wo versichert).
Die genannten Optionen können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.
Die Novitas BKK übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten. Alternativ ist ein Zuschuss von 50 EUR beim Zahnarzt ihrer Wahl möglich.
Jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net.
Wer eine professionelle Zahnreinigung (PZR) nachweisen kann, bekommt einen Sonderbonus von 20 EUR über das Bonusmodell.
Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net).
Die TUI BKK übernimmt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zweimal je Kalenderjahr 75 % der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (max. 120 EUR je Zahnreinigung) bis zur max. Höhe von 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr.
Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net können Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Ebenso erhöht sich der jährliche Bonus über das Bonusmodell bei Nachweis einer professionellen Zahnreinigung.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos für die beschriebene Leistung zu 80%, bis zu 250 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung ist über das Gesundheitskonto möglich, sofern diese zusammen mit einer Zahnvorsorge und einer anderen Wahlleistung (z.B. Impfung) erbracht wird.
Die DAK-Gesundheit übernimmt bei Ärzten die am DAKdent.net teilnehmen, 100% der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten, erstattet die DAK-Gesundheit bis zu 60 EUR für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen eines Gesundheitskontos.
Über das Gesundheitskonto gibt es max. 180 EUR/Jahr für ausgewählte Leistungen, u.a. auch für PZR.
In den Monaten September bis Oktober haben die Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, über das Auktionsportal „2te-ZahnarztMeinung“ die professionelle Zahnreinigung für einen Angebotspreis von 49 Euro zu erhalten.
Des Weiteren wird die PZR auch im Bonusprogramm "AktivBonus" berücksichtigt.
Versicherte der Schwenninger Krankenkasse erhalten in den Monaten September und Oktober bei den Zahnärzten auf dem Portal 2te-ZahnarztMeinung eine PZR zum Vorzugspreis von 49 Euro.
Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.
Die Versicherten der AOK Bayern können im Rahmen des Prämienprogramms gesammelte Punkte gegen Prämiengutschein für eine professionelle Zahnreinigung umtauschen.
Im Rahmen des AOK-Zahnersatz-Wahltarifs erhalten Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland jährlich 50 EUR für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).
Zusätzlich erhalten Teilnehmer am AOK-Prämienprogramm 50 EUR für die PZR.
Schwangere erhalten im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien max. 200 € für PZR.
Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat kann die Zuschuss-Prämie im Wert von 50 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Professionelle Zahnreinigung für Schwangere und Mütter mit Kindern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.
Zusätzlich wir die Professionelle Zahnreinigung für alle im Rahmen des Bonusprogramms bezuschusst.
Im Rahmen des Gesundheitsbonus wird die professionelle Zahnreinigung mit 10 EUR jährlich für Versicherte ab 16 Jahren berücksichtigt.
Im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 EUR kann ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 100 % bis maximal 50 € einmalig während einer Schwangerschaft (ab 01.01.2019) gewährt werden.
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win“-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.
Die professionelle Zahnreinigung wird im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von drei gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von bis zu 60 Euro. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die professionelle Zahnreinigung eingesetzt werden. Bei max. 5 Maßnahmen stehen Ihnen sogar 100 Euro zur Verfügung.
Die KKH beteiligt sich jeweils an einer zu Behandlungsbeginn und zum Behandlungsende durchgeführten professionellen Zahnreinigung in Höhe von bis zu 50,00 Euro. Voraussetzung ist, dass diese im Zusammenhang mit einer als Kassenleistung in Anspruch genommenen kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden kieferorthopädischen Behandlungsapparaturen (Multiband- bzw. Multibracketapparaturen) erfolgt und zu Beginn der kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.
Wer erfolgreich am TK-Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für die professionelle Zahnreinigung bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.
Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR,ergänzt die tägliche Mundhygiene. Für gewöhnlich kann man weder mit der Zahnbürste noch mit der Zahnseide alle Zahnzwischenräume erreichen. Genau diese schwer erreichbaren Stellen sind der ideale Nährboden für Bakterien: Wird der Zahnbelag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht entfernt, können sich die Bakterien dort sehr gut vermehren und schließlich den Zahnschmelz angreifen.
Aus diesem Grund wird die PZR im Rahmen der Zahnprophylaxe empfohlen. Besonders angesprochen sind hier Menschen, die unter Karies und/oder Parodontitis leiden. Wer Zahnimplantate, eine Zahnspange oder festsitzenden Zahnersatz trägt, sollte die Zahnreinigung ebenfalls in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist die PZR aber auch für Menschen ohne Zahn- oder Zahnfleischprobleme sinnvoll, um ihre Zahngesundheit zu erhalten.
Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Wer unter Zahnproblemen wie Parodontitis leidet, sollte sie häufiger im Jahr in Anspruch nehmen. Zuständig für die Durchführung ist entweder ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker. Im Vordergrund der Zahnreinigung steht die Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge. Das ist wichtig, weil sich der sogenannte Zahnstein, der bakterielle Entzündungen verursachen kann, nicht mit der Zahnbürste entfernen lässt.
Üblicherweise erfolgt die PZR in vier Schritten:
1. Entfernung der weichen Beläge aus den Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen mittels Ultraschall und des Zahnsteins mithilfe eines Pulverstrahlgeräts
2. Einsatz von Zahnseide und häufig zusätzlich von Finierstreifen in den Zahnzwischenräumen
3. Polieren der Zahnoberflächen für glattere und somit schlechter angreifbare Oberflächen
4. Fluoridierung der Zähne als Schutz vor Säure und gegebenenfalls Beratung zum Thema Zahnpflege zu Hause.
In den ersten Stunden nach der Zahnreinigung sollte auf Essen ganz verzichtet werden. Zudem sollten Sie nur Wasser zu sich nehmen und nicht rauchen. Hintergrund ist die Anfälligkeit der Zähne für Verfärbungen kurz nach der Behandlung.
Bei der PZR handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung), die von vielen Kassen ein bis zwei Mal im Jahr gewährt wird. Der Zuschuss für PZR liegt je nach Krankenkasse zwischen 25 und 75 Euro. bei einigen wenigen Kassen werden die Kosten vollständig übernommen.
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