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Für den Test wurde wie folgt gewertet:
3 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt mind. 16 Euro pro Kalendertag (für chronisch kranke Kleinkinder mind. 25,00 EUR).
2 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt mind. 13 Euro pro Kalendertag (für chronisch kranke Kleinkinder mind. 21,00 EUR).
1 Stern - Die Zuschüss für Vorsorgekuren beträgt unter 13 Euro pro Kalendertag.
Zuschuss zu Vorsorgekuren
Mehrwöchige stationäre Vorsorgekuren werden von den Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung aber auch Zuschüsse für ambulante Kuren. Die Versicherten mieten sich dabei selbst am Kurort ein und nehmen medizinische Leistungen wahr. Die Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für den medizinischen Teil und gewähren darüber hinaus Zuschüsse zu den weiteren Kosten wie Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung für diese Zusatzleistung der Kassen ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme begründet. Je nach Krankenkasse schwankt der Zuschuss zwischen 8 und 16 Euro pro Tag. Bei chronisch kranken Kindern werden bis zu 25 Euro gezahlt. Einige Kassen zahlen statt dessen einem pauschalen Betrag.Für den Test wurde wie folgt gewertet:
3 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt mind. 16 Euro pro Kalendertag (für chronisch kranke Kleinkinder mind. 25,00 EUR).
2 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt mind. 13 Euro pro Kalendertag (für chronisch kranke Kleinkinder mind. 21,00 EUR).
1 Stern - Die Zuschüss für Vorsorgekuren beträgt unter 13 Euro pro Kalendertag.
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Die Kosten für eine ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung werden von Ihrer AOK übernommen. Es gibt einen täglichen Zuschuss in Höhe von 16 EUR, chronisch kranke Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten einen täglichen Zuschuss in Höhe von 25 EUR.
Die AOK Baden-Württemberg bietet für pflegende Angehörige einen Anspruch sogar alle 2 Jahre an.

Der Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie Fahrkosten liegt bei 16 € pro Tag / bei chronisch kranken Kleinkindern (bis zum vollendeten 6 Lebensjahr) – 25 € pro Tag.

Höhe des Zuschusses pro Tag zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): 16,00 EUR Zuschuss pro Tag, für chronisch kranke Kleinkinder: 25,00 EUR.
Bedingungen: Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.

Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag an.
Die AOK PLUS bezuschußt ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Tag für 21 Kalendertage (chron. kranke Kleinkinder 25 EUR/Tag), auch im Ausland und zwar in folgenden EU Ländern: Luxemburg, Rumänien, Ungarn, Frankreich, Österreich, Slowakei, Polen, Slowenien, Italien, Tschechien und Estland sowie im Nicht EU Land Schweiz.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren, innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss).

Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhält man bei einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten Unterstützung.
Die AOK übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zusätzlich einen Aufenthaltszuschuss von 16 EUR pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für chronisch kranke Kleinkinder zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland einen täglichen Zuschuss von 25 EUR.

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt dieser Zuschuss 25,00 EUR täglich.

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR täglich.

Bekommt man ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort gewährt, übernimmt die BAHN-BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe je Kalendertag 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss der BAHN-BKK 25,00 EUR je Tag.

Ambulante Vorsorgeleistungen tägl. 16,00 EUR
Ambulante Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder tägl. 25,00 EUR, wobei der Zuschuss die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die K Achenbach Buschhütten als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Für Medizinische Vorsorgeleistungen wird ein Zuschuss in Höhe von 16,00 EUR kalendertäglich gezahlt. Für chronisch kranke Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK_DürkoppAdler als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Euregio als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulan-ten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 EUR. Für chronisch kranke Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die BKK firmus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe bei einer Maßnahme von mindestens 14 Tagen 224,00 EUR und bei einer Maßnahme von mindestens 21 Tagen 336,00 EUR als pauschale Abgeltung der Aufwendungen.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Als Mehrleistung erbringt die BKK HMR bei medizinischer Notwendigkeit die maximale Beteiligung bei ambulanten Vorsorgekuren. Erwachsene erhalten als Zuschuss 16 EUR und chronisch kranke Kinder 25 EUR pro Tag. Der Zuschuss wird gewährt, wenn in den letzten 3 Jahren keine ambulante oder stationäre Maßnahme durchgeführt wurde.

Ambulante Vorsorgemaßnahme (§ 23 Abs. 2 SGB V i.V.m. der Satzung der BKK PFAFF): Höchstzuschuss von 16 EUR täglich zu den sonstigen Kosten; bei chronisch kranken Kleinkindern 25 EUR. Stationäre Vorsorgemaßnahme (§ 23 Abs. 4 SGB V): volle Kostenübernahme mit Zuzahlung von 10 EUR täglich (nicht bei Versicherten, die die Belastungsgrenze bereits erreicht haben).

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK ProVita als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Un-terkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK?VBU als Zuschuss zu den Kosten für Un-terkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK VerbundPlus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Ambulante Vorsorge-Kuren (Badekuren)
Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernimmt die BKK die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen(beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Zudem überneimmt sie einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 EUR täglich, bei chronisch kranken Kleinkindern bis 25 EUR täglich.
Stationäre Vorsorge-Kuren
Für stationäre Vorsorgeleistungen übernimmt die BKK die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die Bosch BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Die Continentale BKK übernimmt die vertraglichen Kosten für dreiwöchige stationäre Vorsorgekuren. Bei ambulanten Kuren übernehmen wir die Kosten für den Kurarzt und die verordneten Anwendung (z.B. Massagen etc.). Für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise zahlen wir Zuschüsse, die sich am gesetzlichen Höchstsatz orientieren..

Die Debeka BKK bezuschusst eine genehmigte Vorsorgekur mit 16 EUR pro Tag für nachgewiesene Kosten. Für chronisch kranke Kleinkinder erhöht sich der Zuschuss auf 25 EUR.

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden mit kalendertäglich 16 EUR
bezuschusst. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der kalendertägliche Zuschuss 25 EUR. Die Kosten in stationären Vorsorgeeinrichtungen werden grundsätzlich in voller Höhe getragen. Lediglich ein kalendertäglicher Eigenanteil von 10 EUR, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr wird erhoben (für Versicherte über 18 Jahre).

Die IKK gesund plus zahlt einen Zuschuss von 16,- EUR kalendertäglich.
Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder im Alter von 1 – 5 Jahren beträgt 25,- EUR kalendertäglich.

Bei ambulanten Vorsorgekuren wird zusätzlich zu den medizinischen Anwendungen und der badeärztlichen Betreuung ein Zuschuss zu den sonstigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) von 16,00 EUR je Kalendertag gewährt.
Bei chronisch kranken Kleinkindern erhöht sich der Zuschuss auf 25,00 EUR je Kalendertag.

Der Zuschuss beträgt 16,00 EUR pro Tag, für chronisch kranke Kinder 25,00 EUR pro Tag

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V in anerkannten Kurorten übernimmt die SECURVITA Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro. Ein Zuschuss kann gewährt werden, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die SKD BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die WMF Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unter-kunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR. Bei ambu-lanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich.

Die AOK Nordost zahlt ein pauschales Kurtagegeld in Höhe von 100 EUR bei einer Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen und pauschal 150 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Für chronisch kranke Kleininder beträgt das Kurtagegeld 25,00 EUR pro Tag für die Dauer der Maßnahme. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten 13 EUR pro Tag. Das Kurtagegeld dient als Zuschuss zu den Kosten an Verpflegung und Unterbringung.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Audi BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR. Für versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 21 EUR.

Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) wird ein Zuschuss von 13 Euro kalendertäglich gezahlt. Der Zuschuss für versicherte chronisch kranke Kleinkinder im Alter von einem bis fünf Jahren beträgt 21Euro kalendertäglich.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Dirakonie als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.

Ambulante Vorsorgekuren werden mit 13,00 EUR pro Tag bezuschusst. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss pro Tag 21,00 EUR

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK Linde als Zuschuss zu den
Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 13,- Euro. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt
der Zuschuss 21,- Euro.

Bei Gewährung vom ambulanten Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Melitta Plus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.

Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 13 EUR.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen beträgt der tägliche Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe 13 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kinder beträgt der tägliche Zuschuss 21 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der
Zuschuss kalendertäglich 21 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK SBH als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die
Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die BKK Werra-Meissner als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.

Die BKK W&F übernimmt die Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Anwendungen sowie Arznei- und Verbandmittel. Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten zahlt sie einen täglichen Zuschuss in Höhe von 13 EUR. Für chronisch kranke Kinder zahlt sie einen erhöhten Zuschuss von 25 EUR täglich.

Ambulante Vorsorgekuren, wenn die ambulanten Maßnahmen am Wohnort aus medizinischer Sicht nicht ausreichen. Zuschuss 13,- EUR/Tag, für chronisch kranke Kleinkinder 21,- EUR/Tag.
Stationäre Vorsorgekuren, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort oder ambulante Vorsorgekuren nicht ausreichen. Volle Kostenübernahme. Der Versicherte hat einen Eigenanteil von 10,- EUR/Tag zu zahlen. Die hkk bietet ihren Versicherten die fachlich geeignete Einrichtung an.

Die IKK BB übernimmt 100 % der Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der
Kosten für die so genannten Kurmittel, das sind zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik. Versicherte zahlen 10 EUR je Verordnung (für die Originalverordnung auf Kurarztschein) dazu. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die IKK BB 100 % - es fallen auch keine Zuzahlungen an. Außerdem erhalten Versicherte für Unterkunft und Verpflegung einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 21 Euro pro Tag.

Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) wird ein Zuschuss von bis zu 13,00 EUR kalendertäglich gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder beträgt 21,00 EUR kalendertäglich.

- Ambulante Vorsorgeleistungen = 13 EUR am Tag
- Ambulante Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder = 21 EUR am Tag

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten: 13 EUR Zuschuss zu den übrigen Kosten/ Tag für ambulante Vorsorgeleistungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr: 25 EUR Zuschuss zu den übrigen Kosten/ Tag für ambulante Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder und 100 EUR pauschal für Unterbringung, Verpflegung, Kurtaxe.
Ergänzend dazu kann auch das Präventionsbudget von Höhe von 150 € /pro Jahr für die Begleitperson in Anspruch genommen werden.
Kuren für Mütter und Väter gibt es als Vorsorge- und Rehabilitationskuren.
In anerkannten Kurorten übernimmt die pronova BKK im europäischen Ausland die Kosten für Vorsorgekuren. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der AktivKuren in Europa.

Zuschuss zu Vorsorgekuren: 13 EUR täglich für Erwachsene, 21 EUR für chronisch kranke Kleinkinder

Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– EUR je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligt sich die SBK mit einem Zuschuss von 13,- EUR pro Tag für 21 Kalendertage. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss 21,– EUR pro Tag.

Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen, auch bekannt als Badekuren, wird ein Zuschuss von 13 EUR pro Kalendertag gezahlt, für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 EUR.

Die AOK Bremen/Bremerhaven bezuschusst medizinisch notwendige ambulante Vorsorgekuren mit 8 EUR täglich für 21 Kalendertage. Für Versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich.

Zuschuss zu Vorsorgekuren zahlt die AOK zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen pauschalen Zuschuss von 120,00 EUR, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert.
Für chronisch kranke Kleinkinder, die das 1. Lebensjahr vollendet und das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt der Zuschuss 25,00 EUR täglich, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert. Der Zuschuss bei Durchführung und Abschluss einer anerkannten Kompaktkur beträgt pauschal 250,00 EUR.

Die BARMER zahlt für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten einen täglichen Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder (21€ pro Tag).

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit 100 EUR Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert. Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder beträgt 21 Euro pro Kalendertag.

Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen
pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.

Die IKK Nord zahlt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von pauschal 100,00 EUR bei der Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen bzw. 150,00 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder im Alter von 1 bis 5 Jahren beträgt 21,00 EUR kalendertäglich.

Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten. Für versicherte chronisch kranke
Kleinkinder beteiligt sie sich mit einem Betrag von 25 Euro täglich.

Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten wird ein Zuschuss gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. Der Zuschuss beträgt für chronisch kranke Kleinkinder 25 EUR täglich. Allen anderen Kunden wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 EUR gewährt.

Bei Gewährung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die Novitas BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe pauschal 100 EUR.

Die TK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten. Dazu gehört die vertragskurärztliche Behandlung sowie die notwendigen Kurmittel. Darüber hinaus leistet sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den übrigen Kosten bei Vorsorgekuren, zum Beispiel für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 EUR je Kalendertag.

Im Rahmen von Vorsorge-, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren ist die Schwenninger Krankenkasse starker Partner von diversen Kurhäusern, Kurkliniken und Rehakliniken in denen Sie von Fachpersonal rundum gut betreut werden.
Versicherte der Schwenninger Krankenkasse können einen Zuschuss von bis zu 160 Euro für eine Gesundheitsreise zu verschiedenen Themenfeldern erhalten