Hauptregion der Seite anspringen
zurück zu den Kriterien | zurück zum Krankenkassentest

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Krankenkassentest: Zuschuss von der Krankenkasse für ambulante Kuren
Zuschüsse für ambulante Vorsorgekuren
Mehrwöchige stationäre Vorsorgekuren werden von den Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung aber auch Zuschüsse für ambulante Kuren. Die Versicherten mieten sich dabei selbst am Kurort ein und nehmen medizinische Leistungen wahr. Die Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für den medizinischen Teil und gewähren darüber hinaus Zuschüsse zu den weiteren Kosten wie Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung für diese Zusatzleistung der Kassen ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme begründet. Je nach Krankenkasse schwankt der Zuschuss zwischen 8 und 16 Euro pro Tag. Bei chronisch kranken Kindern werden bis zu 25 Euro gezahlt. Einige Kassen zahlen statt dessen einem pauschalen Betrag.

Für den Test wurde wie folgt gewertet:

3 Sterne - Der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt mind. 16 Euro pro Kalendertag oder 300 Euro pauschal.
2 Sterne - Der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt mind. 13 Euro pro Kalendertag oder 250 Euro pauschal.
1 Stern - Die Zuschüss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt weniger als 13 Euro pro Kalendertag oder 100 Euro pauschal.

Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 3 Sternen
    Die Kosten für eine ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung werden von der AOK BWvübernommen. Es gibt einen täglichen Zuschuss in Höhe von 16 EUR Die AOK Baden-Württemberg bietet für pflegende Angehörige einen Anspruch sogar alle 2 Jahre an.
  • Bewertung von AOK Bayern mit 3 Sternen
    Der Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie Fahrkosten liegt bei 16 € pro Tag.
  • Bewertung von AOK Hessen mit 3 Sternen
    Höhe des Zuschusses zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): 16,00 EUR pro Tag Bedingungen: Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.
  • Bewertung von AOK PLUS mit 3 Sternen
    Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten. Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren: Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren. Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss) Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.
  • Bewertung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 3 Sternen
    Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhält man bei einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten Unterstützung. Die AOK übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zusätzlich einen Aufenthaltszuschuss von 16 EUR pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.
  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 3 Sternen
    Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 3 Sternen
    Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 3 Sternen
    Bekommt man ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort gewährt, übernimmt die BAHN-BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe je Kalendertag 16,00 EUR.
  • Bewertung von BERGISCHE Krankenkasse mit 3 Sternen
    In anerkannten Kurorten bezuschusst die BERGISCHE Krankenkasse die Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe mit 16 € pro Kalendertag.
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 EUR.
  • Bewertung von BKK Akzo Nobel Bayern mit 3 Sternen
    Für Medizinische Vorsorgeleistungen wird ein Zuschuss in Höhe von 16,00 EUR kalendertäglich gezahlt.
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK_DürkoppAdler als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Euregio als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK Faber-Castell & Partner mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro .
  • Bewertung von BKK Freudenberg mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK Herkules mit 3 Sternen
    Ambulante Vorsorgekuren werden mit 16,00 EUR pro Tag bezuschusst.
  • Bewertung von BKK mkk mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die mkk als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 3 Sternen
    Ambulante Vorsorgemaßnahme: Höchstzuschuss von 16 Euro täglich zu den sonstigen Kosten; Stationäre Vorsorgemaßnahme: volle Kostenübernahme mit Zuzahlung von 10 Euro täglich (nicht bei Versicherten, die die Belastungsgrenze bereits erreicht haben).
  • Bewertung von BKK ProVita mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK ProVita als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK Public mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Un-terkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK VerbundPlus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 3 Sternen
    Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernimmt die BKK die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen(beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Zudem übernimmt sie einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 € täglich. Für stationäre Vorsorgeleistungen übernimmt die BKK die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.
  • Bewertung von BKK24 mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die Bosch BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von Continentale Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Bei ambulanten Kuren übernimmt die Continentale BKK die Kosten für den Kurarzt und die verordneten Anwendung (z. B. Massagen etc.). Für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise zahlt sie Zuschüsse, die sich am gesetzlichen Höchstsatz orientieren.
  • Bewertung von Debeka BKK mit 3 Sternen
    Die Debeka BKK bezuschusst eine genehmigte Vorsorgekur mit 16 EUR pro Tag für nachgewiesene Kosten.
  • Bewertung von Heimat Krankenkasse mit 3 Sternen
    Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten Vorsorgemaßnahme, auch Badekur genannt, übernimmt die Heimat Krankenkasse die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie die der Heilmittel - für die Versicherten fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. Darüber hinaus beteiligt sich die Heimat Krankenkasse an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt mit einem Zuschuss von 16 Euro täglich.
  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.
  • Bewertung von IKK gesund plus mit 3 Sternen
    Die IKK gesund plus zahlt einen Zuschuss von 16,- EUR kalendertäglich.
  • Bewertung von mhplus BKK mit 3 Sternen
    Bei ambulanten Vorsorgekuren wird zusätzlich zu den medizinischen Anwendungen und der badeärztlichen Betreuung ein Zuschuss zu den sonstigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) von 16,00 EUR je Kalendertag gewährt.
  • Bewertung von R+V Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Zuschuss zu Vorsorgekuren: 16€ kalendertäglich
  • Bewertung von Salus BKK mit 3 Sternen
    Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 16,00 EUR pro Tag.
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V in anerkannten Kurorten übernimmt die SECURVITA Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro. Ein Zuschuss kann gewährt werden, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.
  • Bewertung von SKD BKK mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die SKD BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von TUI BKK mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von vivida bkk mit 3 Sternen
    Versicherte der vivida bkk erhalten einen Zuschuss für ambulante Badekuren in Höhe von 16 Euro kalendertäglich.
  • Bewertung von WMF BKK mit 3 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die WMF Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
  • Bewertung von AOK Niedersachsen mit 2 Sternen
    Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
  • Bewertung von AOK Nordost mit 2 Sternen
    Die AOK Nordost zahlt ein pauschales Kurtagegeld in Höhe von 100 EUR bei einer Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen und pauschal 150 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten 13 EUR pro Tag. Das Kurtagegeld dient als Zuschuss zu den Kosten an Verpflegung und Unterbringung.
  • Bewertung von Audi BKK mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Audi BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.
  • Bewertung von BARMER mit 2 Sternen
    Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 2 Sternen
    Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten zahlt die BIG einen Zuschuss von 13 Euro kalendertäglich.
  • Bewertung von BKK Diakonie mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Dirakonie als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.
  • Bewertung von BKK firmus mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK firmus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe bei einer Maßnahme von mindestens 14 Tagen 224,00 EUR und bei einer Maßnahme von mindestens 21 Tagen 336,00 EUR als pauschale Abgeltung der Aufwendungen.
  • Bewertung von BKK Linde mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK Linde als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 13,- Euro.
  • Bewertung von bkk melitta hmr mit 2 Sternen
    Bei Gewährung vom ambulanten Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Melitta Plus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.
  • Bewertung von BKK Pfalz mit 2 Sternen
    Bei ambulanten Vorsorgeleistungen beträgt der tägliche Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe 13 EUR.
  • Bewertung von BKK SBH mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK SBH als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.
  • Bewertung von BKK Scheufelen mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.
  • Bewertung von BKK Technoform mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Technoform als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 Euro.
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 2 Sternen
    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Werra-Meissner als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 2 Sternen
    Die BKK W&F übernimmt die Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Anwendungen sowie Arznei- und Verbandmittel. Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten zahlt sie einen täglichen Zuschuss in Höhe von 13 EUR.
  • Bewertung von hkk mit 2 Sternen
    Ambulante Vorsorgekuren, wenn die ambulanten Maßnahmen am Wohnort aus medizinischer Sicht nicht ausreichen. Zuschuss 13,- EUR/Tag, Stationäre Vorsorgekuren, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort oder ambulante Vorsorgekuren nicht ausreichen. Volle Kostenübernahme. Der Versicherte hat einen Eigenanteil von 10,- EUR/Tag zu zahlen. Die hkk bietet ihren Versicherten die fachlich geeignete Einrichtung an.
  • Bewertung von IKK Brandenburg und Berlin mit 2 Sternen
    Die IKK BB übernimmt 100 % der Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der Kosten für die so genannten Kurmittel, das sind zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik. Versicherte zahlen 10 EUR je Verordnung (für die Originalverordnung auf Kurarztschein) dazu. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die IKK BB 100 % - es fallen auch keine Zuzahlungen an. Außerdem erhalten Versicherte für Unterkunft und Verpflegung einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag,
  • Bewertung von IKK Südwest mit 2 Sternen
    - Ambulante Vorsorgeleistungen = 13 EUR am Tag
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 2 Sternen
    Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 13 EUR pro Tag.
  • Bewertung von Pronova BKK mit 2 Sternen
    Bei ambulanten Vorsorgeleistungen übernimmt die Pronova BKK einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe, sofern die Maßnahme mindestens 14 Tage dauert. Den Versicherten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 € erstattet. Ergänzend dazu kann auch das Präventionsbudget von Höhe von 150 € /pro Jahr für die Begleitperson in Anspruch genommen werden. Kuren für Mütter und Väter gibt es als Vorsorge- und Rehabilitationskuren. In anerkannten Kurorten übernimmt die pronova BKK im europäischen Ausland die Kosten für Vorsorgekuren. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der AktivKuren in Europa.
  • Bewertung von SBK mit 2 Sternen
    Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– EUR je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligt sich die SBK mit einem Zuschuss von 13,- EUR pro Tag für 21 Kalendertage.
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 2 Sternen
    Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen, auch bekannt als Badekuren, wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro und Kindern 25 Euro pro Kalendertag gezahlt.
  • Bewertung von AOK Bremen/Bremerhaven mit 1 Stern
    Die AOK Bremen/Bremerhaven bezuschusst medizinisch notwendige ambulante Vorsorgekuren mit 8 EUR täglich für 21 Kalendertage.
  • Bewertung von BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit 1 Stern
    Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit 100 EUR Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert.
  • Bewertung von energie-BKK mit 1 Stern
    Ambulante Vorsorgeleistungen für Erwachsene in anerkannten Kurorten werden von uns pauschal mit 100 Euro bezuschusst - sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 1 Stern
    Die IK zahlt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von pauschal 100,00 EUR bei der Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen bzw. 150,00 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen.
  • Bewertung von IKK classic mit 1 Stern
    Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) wird ein pauschaler Zuschuss von 100,00 EUR gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 1 Stern
    Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
  • Bewertung von KNAPPSCHAFT mit 1 Stern
    Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten wird ein Zuschuss gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. Den Kunden der Knappschaft wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 EUR gewährt.
  • Bewertung von Novitas BKK mit 1 Stern
    Bei Gewährung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die Novitas BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe pauschal 100 EUR.
  • Bewertung von Techniker Krankenkasse mit 1 Stern
    Die TK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten. Dazu gehört die vertragskurärztliche Behandlung sowie die notwendigen Kurmittel. Darüber hinaus leistet sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den übrigen Kosten bei Vorsorgekuren, zum Beispiel für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten.
  • Bewertung von AOK NordWest mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Textilgruppe Hof mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK VDN mit 0 Sternen
  • Bewertung von DAK-Gesundheit mit 0 Sternen
  • Bewerten Sie uns 4,8 / 5
    https://www.krankenkasseninfo.de

    12960 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.