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Für den Test wurde wie folgt gewertet:
3 Sterne - Der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt mind. 16 Euro pro Kalendertag oder 300 Euro pauschal.
2 Sterne - Der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt mind. 13 Euro pro Kalendertag oder 250 Euro pauschal.
1 Stern - Die Zuschüss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt weniger als 13 Euro pro Kalendertag oder 100 Euro pauschal.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
Mehrwöchige stationäre Vorsorgekuren werden von den Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung aber auch Zuschüsse für ambulante Kuren. Die Versicherten mieten sich dabei selbst am Kurort ein und nehmen medizinische Leistungen wahr. Die Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für den medizinischen Teil und gewähren darüber hinaus Zuschüsse zu den weiteren Kosten wie Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung für diese Zusatzleistung der Kassen ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme begründet. Je nach Krankenkasse schwankt der Zuschuss zwischen 8 und 16 Euro pro Tag. Bei chronisch kranken Kindern werden bis zu 25 Euro gezahlt. Einige Kassen zahlen statt dessen einem pauschalen Betrag.Für den Test wurde wie folgt gewertet:
3 Sterne - Der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt mind. 16 Euro pro Kalendertag oder 300 Euro pauschal.
2 Sterne - Der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt mind. 13 Euro pro Kalendertag oder 250 Euro pauschal.
1 Stern - Die Zuschüss zu ambulanten Vorsorgekuren beträgt weniger als 13 Euro pro Kalendertag oder 100 Euro pauschal.
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Die Kosten für eine ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung werden von der AOK BWvübernommen. Es gibt einen täglichen Zuschuss in Höhe von 16 EUR
Die AOK Baden-Württemberg bietet für pflegende Angehörige einen Anspruch sogar alle 2 Jahre an.

Der Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie Fahrkosten liegt bei 16 € pro Tag.

Höhe des Zuschusses zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): 16,00 EUR pro Tag
Bedingungen:
Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.

Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren.
Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss)
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.

Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhält man bei einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten Unterstützung.
Die AOK übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zusätzlich einen Aufenthaltszuschuss von 16 EUR pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

Bekommt man ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort gewährt, übernimmt die BAHN-BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe je Kalendertag 16,00 EUR.

In anerkannten Kurorten bezuschusst die BERGISCHE Krankenkasse die Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe mit 16 € pro Kalendertag.

Für Medizinische Vorsorgeleistungen wird ein Zuschuss in Höhe von 16,00 EUR kalendertäglich gezahlt.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK_DürkoppAdler als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Euregio als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 € .

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Ambulante Vorsorgekuren werden mit 16,00 EUR pro Tag bezuschusst.

Ambulante Vorsorgemaßnahme: Höchstzuschuss von 16 Euro täglich zu den sonstigen Kosten; Stationäre Vorsorgemaßnahme: volle Kostenübernahme mit Zuzahlung von 10 Euro täglich (nicht bei Versicherten, die die Belastungsgrenze bereits erreicht haben).

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK ProVita als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Un-terkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK VBU als Zuschuss zu den Kosten für Un-terkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK VerbundPlus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernimmt die BKK die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen(beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Zudem übernimmt sie einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 € täglich. Für stationäre Vorsorgeleistungen übernimmt die BKK die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die Bosch BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei ambulanten Kuren übernimmt die Continentale BKK die Kosten für den Kurarzt und die verordneten Anwendung (z.B. Massagen etc.). Für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise zahlt sie Zuschüsse, die sich am gesetzlichen Höchstsatz orientieren.

Die Debeka BKK bezuschusst eine genehmigte Vorsorgekur mit 16 EUR pro Tag für nachgewiesene Kosten.

Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten Vorsorgemaßnahme, auch Badekur genannt, übernimmt die Heimat Krankenkasse die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie die der Heilmittel - für die Versicherten fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. Darüber hinaus beteiligt sich die Heimat Krankenkasse an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt mit einem Zuschuss von 16 Euro täglich.

Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.

Die IKK gesund plus zahlt einen Zuschuss von 16,- EUR kalendertäglich.

Bei ambulanten Vorsorgekuren wird zusätzlich zu den medizinischen Anwendungen und der badeärztlichen Betreuung ein Zuschuss zu den sonstigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) von 16,00 EUR je Kalendertag gewährt.

Zuschuss zu Vorsorgekuren: 16 EUR täglich für Erwachsene

Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 16,00 EUR pro Tag.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V in anerkannten Kurorten übernimmt die SECURVITA Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro. Ein Zuschuss kann gewährt werden, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die SKD BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Versicherte der vivida bkk erhalten einen Zuschuss für ambulante Badekuren in Höhe von 16 Euro kalendertäglich.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die WMF Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.

Die AOK Nordost zahlt ein pauschales Kurtagegeld in Höhe von 100 EUR bei einer Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen und pauschal 150 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten 13 EUR pro Tag. Das Kurtagegeld dient als Zuschuss zu den Kosten an Verpflegung und Unterbringung.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Audi BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.

Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.

Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten zahlt die BIG einen Zuschuss von 13 Euro kalendertäglich.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Dirakonie als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die BKK firmus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe bei einer Maßnahme von mindestens 14 Tagen 224,00 EUR und bei einer Maßnahme von mindestens 21 Tagen 336,00 EUR als pauschale Abgeltung der Aufwendungen.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK Linde als Zuschuss zu den
Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 13,- Euro.

Bei Gewährung vom ambulanten Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Melitta Plus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen beträgt der tägliche Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe 13 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK SBH als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Technoform als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 Euro.

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die BKK Werra-Meissner als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR.

Die BKK W&F übernimmt die Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Anwendungen sowie Arznei- und Verbandmittel. Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten zahlt sie einen täglichen Zuschuss in Höhe von 13 EUR.

Ambulante Vorsorgekuren, wenn die ambulanten Maßnahmen am Wohnort aus medizinischer Sicht nicht ausreichen. Zuschuss 13,- EUR/Tag, Stationäre Vorsorgekuren, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort oder ambulante Vorsorgekuren nicht ausreichen. Volle Kostenübernahme. Der Versicherte hat einen Eigenanteil von 10,- EUR/Tag zu zahlen. Die hkk bietet ihren Versicherten die fachlich geeignete Einrichtung an.

Die IKK BB übernimmt 100 % der Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der
Kosten für die so genannten Kurmittel, das sind zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik. Versicherte zahlen 10 EUR je Verordnung (für die Originalverordnung auf Kurarztschein) dazu. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die IKK BB 100 % - es fallen auch keine Zuzahlungen an. Außerdem erhalten Versicherte für Unterkunft und Verpflegung einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag,

- Ambulante Vorsorgeleistungen = 13 EUR am Tag

Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 13 EUR pro Tag.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen übernimmt die Pronova BKK einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe, sofern die Maßnahme mindestens 14 Tage dauert. Den Versicherten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 € erstattet.
Ergänzend dazu kann auch das Präventionsbudget von Höhe von 150 € /pro Jahr für die Begleitperson in Anspruch genommen werden.
Kuren für Mütter und Väter gibt es als Vorsorge- und Rehabilitationskuren.
In anerkannten Kurorten übernimmt die pronova BKK im europäischen Ausland die Kosten für Vorsorgekuren. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der AktivKuren in Europa.

Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– EUR je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligt sich die SBK mit einem Zuschuss von 13,- EUR pro Tag für 21 Kalendertage.

Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen, auch bekannt als Badekuren, wird ein Zuschuss von 13 Euro und Kindern 21 Euro pro Kalendertag gezahlt

Die AOK Bremen/Bremerhaven bezuschusst medizinisch notwendige ambulante Vorsorgekuren mit 8 EUR täglich für 21 Kalendertage.

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit 100 EUR Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert.

Ambulante Vorsorgeleistungen für Erwachsene in anerkannten Kurorten werden von uns pauschal mit 100 Euro bezuschusst - sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.

Die IK zahlt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von pauschal 100,00 EUR bei der Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen bzw. 150,00 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen.

Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) wird ein pauschaler Zuschuss von 100,00 EUR gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.

Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.

Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten wird ein Zuschuss gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. Den Kunden der Knappschaft wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 EUR gewährt.

Bei Gewährung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die Novitas BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe pauschal 100 EUR.

Die TK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten. Dazu gehört die vertragskurärztliche Behandlung sowie die notwendigen Kurmittel. Darüber hinaus leistet sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den übrigen Kosten bei Vorsorgekuren, zum Beispiel für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten.



