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Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung

Krankenkassentest: Rooming-in
Rooming-in
Wenn Kinder in Kliniken stationär behandelt werden müssen, ist die Trennung von den Eltern nicht nur eine zusätzliche psychische Belastung, sondern auch ein Faktor, der die Heilung insgesamt erschweren kann. Ärzte empfehlen daher, die Rooming-in-Angebote der Kliniken zu nutzen, das heißt zusammen mit dem Kind im gleichen Zimmer untergebracht zu werden und das Kind somit unterstützend im Heilungsprozess begleiten zu können.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 9. Lebensjahres gewährt.
2 Sterne = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 8. Lebensjahres gewährt.
1 Stern = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 7. Lebensjahres gewährt oder anteilige Erstattung ab Vollendung des 7. Lebensjahres

Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 3 Sternen
    Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt bei med. Notwendigkeit, soweit dies der behandelnde Arzt im Krankenhaus feststellt.
  • Bewertung von AOK Hessen mit 3 Sternen
    Rooming-in wird bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt.
  • Bewertung von AOK Niedersachsen mit 3 Sternen
    Wenn der Krankenhausarzt die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme der Mutter oder des Vaters bescheinigt, übernimmt die AOK die Kosten für diese Begleitperson.
  • Bewertung von AOK Nordost mit 3 Sternen
    Rooming-In wird bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres gewährt.
  • Bewertung von AOK NORDWEST mit 3 Sternen
    Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt. Die Prüfungen von mit aufgenommenen Personen wurde komplett ausgesetzt.
  • Bewertung von AOK PLUS mit 3 Sternen
    Die AOK PLUS übernimmt die Kosten der Begleitperson während des stationären Aufenthalts von Vorschulkindern oder Grundschulkindern bis Vollendung des 9. Lebensjahres für eine Begleitperson.
  • Bewertung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 3 Sternen
    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wenn die Leistung aus psychologischen Gründen wünschenswert ist bis zum 12. Lebensjahr.
  • Bewertung von BARMER mit 3 Sternen
    Rooming-in wird gemäß Empfehlungen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland gewährt. (Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit, bei älteren Kindern mit med. Notwendigkeit)
  • Bewertung von BERGISCHE Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die BERGISCHE übernimmt die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme (Rooming-In) bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen, darüber hinaus bei medizinischer Notwendigkeit.
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 3 Sternen
    Rooming-in wird gemäß Empfehlungen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland gewährt. (Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit, bei älteren Kindern mit med. Notwendigkeit),
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 3 Sternen
    Die BIG übernimmt die Kosten für eine Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn das versicherte Kind das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 3 Sternen
    Rooming-in wird für Kinder bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres gewährt.
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 3 Sternen
    Rooming-in wird ohne Altersbegrenzung gewährt.
  • Bewertung von BKK firmus mit 3 Sternen
    Ja, Rooming-In wird bis zum vollendeten 11. Lebensjahr gewährt.
  • Bewertung von BKK Freudenberg mit 3 Sternen
    Aufgrund der Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) wird Rooming-in immer für alle Kinder vor dem 9. Geburtstag gewährt.
  • Bewertung von BKK Linde mit 3 Sternen
    Die BKK Linde übernimmt die Leistung Rooming-in nach einer ärztlichen Erläuterung auch bei sozialen Gründen ohne Altersgrenze.
  • Bewertung von bkk melitta hmr mit 3 Sternen
    Rooming-in bei Kindern über dem 6. Lebensjahr hinaus wird gewährt.
  • Bewertung von BKK mkk mit 3 Sternen
    Rooming-In bis zum vollendeten 9. Lebensjahr
  • Bewertung von BKK VDN mit 3 Sternen
    Bis zum 9. Lebensjahr wird Rooming-in angeboten.
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 3 Sternen
    Die BKK VerbundPlus übernimmt die Unterbringungskosten des Elternteils bei Kindern bis zum Alter von 11 Jahren (also bis zu dem Tag vor dem 12. Geburtstag). Bei Kindern ab 9 Jahren ist eine Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme durch das Krankenhaus erforderlich.
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 3 Sternen
    Rooming-in wird bis zum 9. Geburtstag gewährt. Weitere Ausnahmen gibt es für noch ältere Kinder.
  • Bewertung von BKK24 mit 3 Sternen
    Rooming-in wird für Kinder bis 12 Jahre auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen gewährt.
  • Bewertung von energie-BKK mit 3 Sternen
    Rooming-in wird gemäß Empfehlungen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland gewährt. (Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit, bei älteren Kindern mit med. Notwendigkeit),
  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die HEK übernimmt bis zum neunten Lebensjahr des Kindes die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in der Klinik.
  • Bewertung von hkk mit 3 Sternen
    Die hkk erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige Begleitperson bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres des Kindes.
  • Bewertung von IKK Brandenburg und Berlin mit 3 Sternen
    Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt (bis zum 12. Lebensjahr).
  • Bewertung von IKK classic mit 3 Sternen
    Die IKK classic übernimmt die Kosten einer Begleitperson für ein Kind bis zum 9. Geburtstag ohne weitere Prüfung.
  • Bewertung von IKK gesund plus mit 3 Sternen
    Rooming-in wird für Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit gewährt. Über das 9. Lebensjahr hinaus bis einschließlich Vollendung des 12. Lebensjahres müssen medizinische Gründe vorliegen, die die Mitaufnahme einer Begleitperson erforderlich machen.
  • Bewertung von IKK Südwest mit 3 Sternen
    Die IKK Südwest übernimmt die Kosten der Begleitperson während des stationären Aufenthalts von Vorschulkindern oder Grundschulkindern grundsätzlich bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit.
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die Kosten für Begleitpersonen werden von der KKH voll getragen, wenn das zu behandelnde Kind das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Bewertung von mhplus BKK mit 3 Sternen
    Die mhplus übernimmt die Kosten nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wenn die Leistung aus psychologischen Gründen wünschenswert ist bis zum vollendeten 9. Lebensjahr.
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die Mobil Krankenkasse übernimmt bis zum neunten Lebensjahr des Kindes die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in der Klinik.
  • Bewertung von Novitas BKK mit 3 Sternen
    Die Novitas BKK übernimmt ohne Altersbegrenzung bei minderjährigen Kindern die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in der Klinik.
  • Bewertung von Pronova BKK mit 3 Sternen
    Rooming-in: Bis zum 10. Lebensjahr wird diese Leistung ohne Voraussetzung genehmigt. Ab dem 11. Lebensjahr mit medizinischer Notwendigkeit.
  • Bewertung von R+V Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Einer Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) folgend, wird Rooming-in für alle Kinder ist bis zum vollendeten 9. Lebensjahr gewährt. Weitere Ausnahmen gibt es für noch ältere Kinder.
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Bei medizinischer Notwendigkeit können die Kosten darüber hinaus bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernommen werden.
  • Bewertung von Techniker Krankenkasse mit 3 Sternen
    Kostenübernahme für Rooming-in erfolgt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die medizinische Notwendigkeit wird bis zu diesem Alter vorausgesetzt.
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 3 Sternen
    Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird Rooming-in gewährt.
  • Bewertung von vivida bkk mit 3 Sternen
    Die Mitaufnahme einer Begleitperson bis zum vollendeten 9. Lebensjahres wird ohne weiteres gewährt und bis zum vollendeten 12. Lebensjahres bei einer ärztlich bescheinigten Notwendigkeit. Stillkinder begleiten ihre Mutter bei einer stationären Behandlung immer.
  • Bewertung von WMF BKK mit 3 Sternen
    Einer Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) folgend, wird Rooming-in für alle Kinder über das 6. Lebensjahr hinaus bis vor dem 9. Geburtstag gewährt.
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 2 Sternen
    Die Bosch BKK übernimmt die Unterbringungskosten des Elternteils bei Kindern bis unter acht Jahre, wenn diese ins Krankenhaus müssen.
  • Bewertung von DAK-Gesundheit mit 2 Sternen
    Rooming-in wird bis zum 8. vollendeten Lebensjahr gewährt
  • Bewertung von Debeka BKK mit 2 Sternen
    Die Debeka BKK gewährt Rooming-in bis zum 8. Lebensjahr auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen.
  • Bewertung von Heimat Krankenkasse mit 2 Sternen
    Bis einschließlich 8 Jahre wird Rooming-in gewährt.
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 2 Sternen
    Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres wird bei einer Krankenhausbehandlung des Kindes auf die Prüfung einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme verzichtet.
  • Bewertung von AOK Bayern mit 1 Stern
    Die AOK übernimmt die Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes. Erstattet werden die die tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 100 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr.
  • Bewertung von AOK Bremen/Bremerhaven mit 1 Stern
    Rooming-in wird bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres gewährt.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 1 Stern
    Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt bei med. Notwendigkeit, soweit dies der behandelnde Krankenhausarzt feststellt und empfiehlt.
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 1 Stern
    Die BAHN-BKK erstattet bei Kindern unter neun Jahren bis zu 45 Euro pro Tag für die Mitaufnahme einer Begleitperson (Rooming-in), ohne dass die Versicherten dafür vorab einen Antrag stellen müssen.
  • Bewertung von BKK Pfalz mit 1 Stern
    Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen.
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 1 Stern
    Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei Kindern bis 6 Jahre. Bei älteren Kindern prüft sie die Notwendigkeit individuell.
  • Bewertung von Salus BKK mit 1 Stern
    Bis Ende des 7. Lebensjahres wird Rooming-in gewährt.
  • Bewertung von SBK mit 1 Stern
    Grundsätzlich kann das Rooming-in bei Kindern bis zum Vorschulalter gewährt werden. Darüber hinaus kann eine Mitaufnahme der Begleitperson genehmigt werden, wenn der Arzt über die medizinische Notwendigkeit entscheidet.
  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 0 Sternen
    Rooming-In kann bis zum 10. Lebensjahr ohne medizinische Prüfung bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
  • Bewertung von Audi BKK mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Akzo Nobel Bayern mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Diakonie mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Faber-Castell & Partner mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Herkules mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK ProVita mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Public mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK SBH mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Scheufelen mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Technoform mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Textilgruppe Hof mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 0 Sternen
  • Bewertung von Continentale Betriebskrankenkasse mit 0 Sternen
  • Bewertung von KNAPPSCHAFT mit 0 Sternen
  • Bewertung von SKD BKK mit 0 Sternen
  • Bewertung von TUI BKK mit 0 Sternen
  • Was versteht man unter Rooming-in?

    Rooming-in gilt als Unterstützungsmaßnahme im Zuge der Behandlung eines Kindes im Krankenhaus. Einer Begleitperson – in der Regel ist das ein Elternteil – ermöglicht es, rund um die Uhr beim Kind sein zu können. In der Praxis bedeutet dies, dass der Angehörige zusammen mit dem Kind in einem Zimmer (oder zumindest in Zimmernähe) des Krankenhauses übernachten darf und daher sofort zur Stelle sein kann, wenn Probleme auftreten. Die Begleitperson erhält während ihres Aufenthalts im Krankenhaus Unterstützung von speziell ausgebildetem Fachpersonal und darf außerdem, wenn gewünscht, selbst einige Pflegeaufgaben ausführen.
    Das Rooming-in ist vor allem für kleine Kinder eine wichtige Behandlungsunterstützung, da die ungewohnte Umgebung und die Behandlung selbst Stress und Ängste bei ihnen auslösen können.

    Rooming-in nach der Geburt

    Die typischste Form des Rooming-in ist das Beisammensein von Mutter und Kind in den Tagen nach der Geburt. Sofern weder Mutter noch Kind eine spezielle medizinische Behandlung erhalten, befinden sich beide im selben Zimmer, sodass die Mutter sich jederzeit um ihr Neugeborenes kümmern kann. Dies fördert die Mutter-Kind-Bindung. Darüber hinaus erleichtert es das Stillen.  
    Da hier sowohl die Mutter als auch ihr Baby als Patienten im Krankenhaus gelten, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Rooming-in.

    Rooming-in für Kinder unter 6 Jahren

    Doch auch für Kinder abseits des Säuglingsalters kann es wichtig sein, eine vertraute Person in ihrer Nähe zu haben, wenn sie stationär behandelt werden. Für alle Kinder, die jünger als 9 Jahre alt sind, empfiehlt die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) daher das Rooming-in.
    Bei Kindern, die 6 Jahre oder jünger sind, zahlen die Krankenkassen meist die Kosten für den Angehörigen und das Kind. Es besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenübernahme.

    Kostenübernahme Krankenkasse für Rooming-in

    Grundsätzlich übernehmen die Kassen nur die Kosten, wenn der Kinderarzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt. Typische Gründe hierfür sind folgende:
    Es ist eine Begleitperson für die Kommunikation mit dem Kind notwendig. Die Behandlung kann ausschließlich im Beisein der Begleitperson erfolgen.
    Es sind psychische Schäden in Folge des Krankenhausaufenthalts ohne die ständige Anwesenheit des Angehörigen beim Kind zu erwarten.
    Es ist notwendig, dass die die Begleitperson die Ausführung einer therapeutischen Maßnahme erlernt.
    Einige Kassen tragen die Kosten aber auch, wenn das Kind älter als 6 Jahre ist. Manche verlangen darüber hinaus keine Notwendigkeitsbescheinigung vom Kinderarzt. Viele dieser Kassen halten sich dabei an die Vorgabe des GKinD und kommen daher bis zur Vollendung des 9. Lebensjahrs für die Kosten auf.

     

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