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Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung

Krankenkassentest: Rooming-in
Rooming-in
Wenn Kinder in Kliniken stationär behandelt werden müssen, ist die Trennung von den Eltern nicht nur eine zusätzliche psychische Belastung, sondern auch ein Faktor, der die Heilung insgesamt erschweren kann. Á„rzte empfehlen daher, die Rooming-in-Angebote der Kliniken zu nutzen, das heißt zusammen mit dem Kind im gleichen Zimmer untergebracht zu werden und das Kind somit unterstützend im Heilungsprozess begleiten zu können.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 9. Lebensjahres gewährt.
2 Sterne = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 8. Lebensjahres gewährt.
1 Stern = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 7. Lebensjahres gewährt oder anteilige Erstattung ab Vollendung des 7. Lebensjahres

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Was versteht man unter Rooming-in?

Rooming-in gilt als Unterstützungsmaßnahme im Zuge der Behandlung eines Kindes im Krankenhaus. Einer Begleitperson – in der Regel ist das ein Elternteil – ermöglicht es, rund um die Uhr beim Kind sein zu können. In der Praxis bedeutet dies, dass der Angehörige zusammen mit dem Kind in einem Zimmer (oder zumindest in Zimmernähe) des Krankenhauses übernachten darf und daher sofort zur Stelle sein kann, wenn Probleme auftreten. Die Begleitperson erhält während ihres Aufenthalts im Krankenhaus Unterstützung von speziell ausgebildetem Fachpersonal und darf außerdem, wenn gewünscht, selbst einige Pflegeaufgaben ausführen.
Das Rooming-in ist vor allem für kleine Kinder eine wichtige Behandlungsunterstützung, da die ungewohnte Umgebung und die Behandlung selbst Stress und Ängste bei ihnen auslösen können.

Rooming-in nach der Geburt

Die typischste Form des Rooming-in ist das Beisammensein von Mutter und Kind in den Tagen nach der Geburt. Sofern weder Mutter noch Kind eine spezielle medizinische Behandlung erhalten, befinden sich beide im selben Zimmer, sodass die Mutter sich jederzeit um ihr Neugeborenes kümmern kann. Dies fördert die Mutter-Kind-Bindung. Darüber hinaus erleichtert es das Stillen.  
Da hier sowohl die Mutter als auch ihr Baby als Patienten im Krankenhaus gelten, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Rooming-in.

Rooming-in für Kinder unter 6 Jahren

Doch auch für Kinder abseits des Säuglingsalters kann es wichtig sein, eine vertraute Person in ihrer Nähe zu haben, wenn sie stationär behandelt werden. Für alle Kinder, die jünger als 9 Jahre alt sind, empfiehlt die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) daher das Rooming-in.
Bei Kindern, die 6 Jahre oder jünger sind, zahlen die Krankenkassen meist die Kosten für den Angehörigen und das Kind. Es besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Kostenübernahme Krankenkasse für Rooming-in

Grundsätzlich übernehmen die Kassen nur die Kosten, wenn der Kinderarzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt. Typische Gründe hierfür sind folgende:
Es ist eine Begleitperson für die Kommunikation mit dem Kind notwendig. Die Behandlung kann ausschließlich im Beisein der Begleitperson erfolgen.
Es sind psychische Schäden in Folge des Krankenhausaufenthalts ohne die ständige Anwesenheit des Angehörigen beim Kind zu erwarten.
Es ist notwendig, dass die die Begleitperson die Ausführung einer therapeutischen Maßnahme erlernt.
Einige Kassen tragen die Kosten aber auch, wenn das Kind älter als 6 Jahre ist. Manche verlangen darüber hinaus keine Notwendigkeitsbescheinigung vom Kinderarzt. Viele dieser Kassen halten sich dabei an die Vorgabe des GKinD und kommen daher bis zur Vollendung des 9. Lebensjahrs für die Kosten auf.

 

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