Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 9. Lebensjahres gewährt.
2 Sterne = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 8. Lebensjahres gewährt.
1 Stern = Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung wird bis Vollendung des 7. Lebensjahres gewährt oder anteilige Erstattung ab Vollendung des 7. Lebensjahres
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Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt bei med. Notwendigkeit, soweit dies der behandelnde Arzt im Krankenhaus feststellt.
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Die AOK übernimmt die Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes. Erstattet werden die die tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 100 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr. Sofern die Kosten nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können. Ist die stationäre Mitaufnahme medizinisch notwendig, übernimmt die AOK Bayern unabhängig vom Alter des Kindes die Kosten in Höhe des Tagessatzes (Regelleistung).
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Rooming-in wird bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt.
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Wenn der Krankenhausarzt die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme der Mutter oder des Vaters bescheinigt, übernimmt die AOK die Kosten für diese Begleitperson.
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Rooming-In wird bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres gewährt.
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Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt. Die Prüfungen von mit aufgenommenen Personen wurde komplett ausgesetzt.
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Die AOK PLUS übernimmt die Kosten der Begleitperson während des stationären Aufenthalts von Vorschulkindern oder Grundschulkindern bis Vollendung des 9. Lebensjahres für eine Begleitperson.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wenn die Leistung aus psychologischen Gründen wünschenswert ist bis zum 12. Lebensjahr.
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Rooming-in wird gemäß Empfehlungen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland gewährt. (Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit, bei älteren Kindern mit med. Notwendigkeit)
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Die BERGISCHE übernimmt die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme (Rooming-In) bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen, darüber hinaus bei medizinischer Notwendigkeit.
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Rooming-in wird gemäß Empfehlungen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland gewährt. (Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit, bei älteren Kindern mit med. Notwendigkeit),
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Die BIG übernimmt die Kosten für eine Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn das versicherte Kind das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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Rooming-in wird für Kinder bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres gewährt.
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Rooming-in wird ohne Altersbegrenzung gewährt.
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Ja, Rooming-In wird bis zum vollendeten 11. Lebensjahr gewährt.
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Aufgrund der Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) wird Rooming-in immer für alle Kinder vor dem 9. Geburtstag gewährt.
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Für Familien ist es eine schwere Situation, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss. Gerade kleine Kinder brauchen dann die Nähe ihrer Eltern. In medizinisch notwendigen Fällen unterstützt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER das Rooming-in. Das bedeutet, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, im Nebenzimmer oder sogar direkt im Klinikzimmer des Kindes untergebracht zu werden.
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Die BKK Linde übernimmt die Leistung Rooming-in nach einer ärztlichen Erläuterung auch bei sozialen Gründen ohne Altersgrenze.
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Rooming-in bei Kindern über dem 6. Lebensjahr hinaus wird gewährt.
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Rooming-In bis zum vollendeten 9. Lebensjahr
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Bis zum 9. Lebensjahr wird Rooming-in angeboten.
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Die BKK VerbundPlus übernimmt die Unterbringungskosten des Elternteils bei Kindern bis zum Alter von 11 Jahren (also bis zu dem Tag vor dem 12. Geburtstag). Bei Kindern ab 9 Jahren ist eine Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme durch das Krankenhaus erforderlich.
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Rooming-in wird bis zum 9. Geburtstag gewährt. Weitere Ausnahmen gibt es für noch ältere Kinder.
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Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei Kindern bis 9 Jahre. Bei älteren Kindern prüft sie die Notwendigkeit individuell.
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Rooming-in wird für Kinder bis 12 Jahre auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen gewährt.
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Rooming-in wird bis zum 12. vollendeten Lebensjahr gewährt
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Rooming-in wird gemäß Empfehlungen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland gewährt. (Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit, bei älteren Kindern mit med. Notwendigkeit),
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Die HEK übernimmt bis zum neunten Lebensjahr des Kindes die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in der Klinik.
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Die hkk übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Begleitperson bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
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Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt (bis zum 12. Lebensjahr).
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Die IKK classic übernimmt die Kosten einer Begleitperson für ein Kind bis zum 9. Geburtstag ohne weitere Prüfung.
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Rooming-in wird für Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit gewährt. Über das 9. Lebensjahr hinaus bis einschließlich Vollendung des 12. Lebensjahres müssen medizinische Gründe vorliegen, die die Mitaufnahme einer Begleitperson erforderlich machen.
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Die IKK Südwest übernimmt die Kosten der Begleitperson während des stationären Aufenthalts von Vorschulkindern oder Grundschulkindern grundsätzlich bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der med. Notwendigkeit.
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Die Kosten für Begleitpersonen werden von der KKH voll getragen, wenn das zu behandelnde Kind das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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Die mhplus übernimmt die Kosten nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wenn die Leistung aus psychologischen Gründen wünschenswert ist bis zum vollendeten 9. Lebensjahr.
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Die Mobil Krankenkasse übernimmt bis zum neunten Lebensjahr des Kindes die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in der Klinik.
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Die novitas bkk übernimmt ohne Altersbegrenzung bei minderjährigen Kindern die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in der Klinik.
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Rooming-in: Bis zum 10. Lebensjahr wird diese Leistung ohne Voraussetzung genehmigt. Ab dem 11. Lebensjahr mit medizinischer Notwendigkeit.
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Einer Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) folgend, wird Rooming-in für alle Kinder ist bis zum vollendeten 9. Lebensjahr gewährt. Weitere Ausnahmen gibt es für noch ältere Kinder.
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Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Bei medizinischer Notwendigkeit können die Kosten darüber hinaus bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernommen werden.
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Kostenübernahme für Rooming-in erfolgt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die medizinische Notwendigkeit wird bis zu diesem Alter vorausgesetzt.
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Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird Rooming-in gewährt.
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Die Mitaufnahme einer Begleitperson bis zum vollendeten 9. Lebensjahres wird ohne weiteres gewährt und bis zum vollendeten 12. Lebensjahres bei einer ärztlich bescheinigten Notwendigkeit. Stillkinder begleiten ihre Mutter bei einer stationären Behandlung immer.
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Einer Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) folgend, wird Rooming-in für alle Kinder über das 6. Lebensjahr hinaus bis vor dem 9. Geburtstag gewährt.
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Die Bosch BKK übernimmt die Unterbringungskosten des Elternteils bei Kindern bis unter acht Jahre, wenn diese ins Krankenhaus müssen.
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Die Debeka BKK gewährt Rooming-in bis zum 8. Lebensjahr auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen.
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Bis einschließlich 8 Jahre wird Rooming-in gewährt.
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Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres wird bei einer Krankenhausbehandlung des Kindes auf die Prüfung einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme verzichtet.
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Rooming-in wird bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres gewährt.
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Rooming-in wird über das 6. Lebensjahr hinaus gewährt bei med. Notwendigkeit, soweit dies der behandelnde Krankenhausarzt feststellt und empfiehlt.
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Die BAHN-BKK erstattet bei Kindern unter neun Jahren bis zu 45 Euro pro Tag für die Mitaufnahme einer Begleitperson (Rooming-in), ohne dass die Versicherten dafür vorab einen Antrag stellen müssen.
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Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen.
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Bis Ende des 7. Lebensjahres wird Rooming-in gewährt.
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Grundsätzlich kann das Rooming-in bei Kindern bis zum Vorschulalter gewährt werden. Darüber hinaus kann eine Mitaufnahme der Begleitperson genehmigt werden, wenn der Arzt über die medizinische Notwendigkeit entscheidet.
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Rooming-In kann bis zum 10. Lebensjahr ohne medizinische Prüfung bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
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- Für Kinder unter neun Jahren volle Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson. - Für Kinder ab neun Jahren vorherige Beantragung mit Bescheinigung der stationären Einrichtung erforderlich. - Ebenso haben Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie aus medizinischen Gründen zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden und das Kind unter zwölf Jahre alt ist.
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Was versteht man unter Rooming-in?
Rooming-in gilt als Unterstützungsmaßnahme im Zuge der Behandlung eines Kindes im Krankenhaus. Einer Begleitperson – in der Regel ist das ein Elternteil – ermöglicht es, rund um die Uhr beim Kind sein zu können. In der Praxis bedeutet dies, dass der Angehörige zusammen mit dem Kind in einem Zimmer (oder zumindest in Zimmernähe) des Krankenhauses übernachten darf und daher sofort zur Stelle sein kann, wenn Probleme auftreten. Die Begleitperson erhält während ihres Aufenthalts im Krankenhaus Unterstützung von speziell ausgebildetem Fachpersonal und darf außerdem, wenn gewünscht, selbst einige Pflegeaufgaben ausführen.
Das Rooming-in ist vor allem für kleine Kinder eine wichtige Behandlungsunterstützung, da die ungewohnte Umgebung und die Behandlung selbst Stress und Ängste bei ihnen auslösen können.
Rooming-in nach der Geburt
Die typischste Form des Rooming-in ist das Beisammensein von Mutter und Kind in den Tagen nach der Geburt. Sofern weder Mutter noch Kind eine spezielle medizinische Behandlung erhalten, befinden sich beide im selben Zimmer, sodass die Mutter sich jederzeit um ihr Neugeborenes kümmern kann. Dies fördert die Mutter-Kind-Bindung. Darüber hinaus erleichtert es das Stillen.
Da hier sowohl die Mutter als auch ihr Baby als Patienten im Krankenhaus gelten, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Rooming-in.
Rooming-in für Kinder unter 6 Jahren
Doch auch für Kinder abseits des Säuglingsalters kann es wichtig sein, eine vertraute Person in ihrer Nähe zu haben, wenn sie stationär behandelt werden. Für alle Kinder, die jünger als 9 Jahre alt sind, empfiehlt die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) daher das Rooming-in.
Bei Kindern, die 6 Jahre oder jünger sind, zahlen die Krankenkassen meist die Kosten für den Angehörigen und das Kind. Es besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenübernahme.
Kostenübernahme Krankenkasse für Rooming-in
Grundsätzlich übernehmen die Kassen nur die Kosten, wenn der Kinderarzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt. Typische Gründe hierfür sind folgende:
Es ist eine Begleitperson für die Kommunikation mit dem Kind notwendig. Die Behandlung kann ausschließlich im Beisein der Begleitperson erfolgen.
Es sind psychische Schäden in Folge des Krankenhausaufenthalts ohne die ständige Anwesenheit des Angehörigen beim Kind zu erwarten.
Es ist notwendig, dass die die Begleitperson die Ausführung einer therapeutischen Maßnahme erlernt.
Einige Kassen tragen die Kosten aber auch, wenn das Kind älter als 6 Jahre ist. Manche verlangen darüber hinaus keine Notwendigkeitsbescheinigung vom Kinderarzt. Viele dieser Kassen halten sich dabei an die Vorgabe des GKinD und kommen daher bis zur Vollendung des 9. Lebensjahrs für die Kosten auf.