Osteopathie & KrankenkassenOsteopathie (Chiropraktik oder auch Manualtherapie) ist eine Form medikamentenloser Behandlung mittels manueller Techniken, die auf eine Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Organismus abzielen. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten anteilig und bis zu einer festgelegten Anzahl von Sitzungen bei Spezialisten mit nachgewiesener Berufsqualifikation. Voraussetzungen für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung vom Arzt verordnet wurde und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt wurde, z.B. durch ein Privatrezept.
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3 Sterne - ab 360 Euro Kostenerstattung oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 2 Sterne - Kostenerstattung von 240 - 359 Euro oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 1 Stern - Kostenerstattung unter 240 Euro bzw. im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Kunden der BERGISCHEN KRANKENKASSE können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von maximal 685,42 € pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört auch die Osteopathie. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.
Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
Die BKK Freudenberg erstattet bis 400 Euro pro Kalenderjahr für 8 Sitzungen (80% bis 50 Euro je Behandlung), auch bei Behandlung von Kleinkindern und Kindern.
Die BKK Textilgruppe Hof erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
Die BKK VDN erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. sechs Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung begrenzt.
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Behandlung muss vorab ärztlich verordnet sein.
Die BKK24 erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei qualifizierten Anbietern. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
Die Salus BKK erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (bei Kindern bis 12 Jahre 300 Euro). Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung (Bei Kindern bis 12 Jahre werden 100% des Rechnungsbetrages, aber nur max. 50 Euro pro Sitzung erstattet).
Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen in Höhe von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr.
Die AOK NordWest übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 € Gesamtanspruch 300 € p.a.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen bis zu 240 Euro pro Jahr (60 € je Sitzung für vier Behandlungen), von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 € je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.
Die BKK Diakonie erstattet bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen im Rahmen des Achtsamkeitsbudgets. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Die bkk melitta hmr erstattet bis zu 100 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten.
Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.
Die BKK PFAFF erstattet bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrags, bis zu 50 Euro pro Sitzung für maximal 5 Behandlungen.
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Die BKK SBH erstattet bis zu 240 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.
Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 Euro pro Sitzung. Der Leistungserbringer muss bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.
Die BKK ZF & Partner erstattet bis zu 240 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.
Die Debeka BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
Die IKK gesund plus erstattet bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 304 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Erstattung erfolgt in Höhe von
maximal 60 Euro je Sitzung abzüglich der vorgesehenen Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent und 10 Euro je Verordnung. Pro Quartal nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet.
Die AOK Baden-Württemberg erstattet bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 50 Euro begrenzt.
Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskonto die Kosten für max. 3 Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung (max. 150 Euro) erstattet .
Osteopathie wird im Rahmen des AOK Gesundheitskontos mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten, für alle Mehrleistungen zusammen, mit max. 180 Euro im Kalenderjahr übernommen.
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet. Zusätzlich können weitere Kosten der Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) erstattet werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für maximal vier Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“). Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Die BKK Akzo Nobel Bayern erstattet jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 Euro, insgesamt somit bis zu 90 Euro kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen.
Die BKK_DürkoppAdler erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vorab ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung.
Die BKK EUREGIO erstattet bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 Euro je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
Im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER je Kalenderjahr und Versicherten mit bis zu 120 Euro an den Kosten der osteopathischen Behandlung (drei Sitzungen zu je maximal 40 Euro).
Die BKK Herkules erstattet bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden max. 50 Euro pro Sitzung. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
Die mkk erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.
Die BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen sind und ärztlich verordnet werden.
Die Kostenerstattung beträgt 40 Euro je Behandlung und ist auf drei Behandlungen pro Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderjahr beträgt also 120 Euro.
Die BKK ProVita erstattet Osteopathie-Behandlungen pro Versicherten einen Betrag in Höhe von 100%, max. 150 Euro pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus. Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten max. 250 Euro pro Jahr.
Die BKK WERRA-MEISSNER erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 Euro pro Sitzung (über das Gesundheitskonto Leistung Plus ).
Die Bosch BKK unterstützt Sie auch bei Osteopathie. Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen pro Jahr. Pro Sitzung erhalten Sie 50 Euro, aber nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst wurde und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt wurde.
Zudem muss die Behandlung von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied des Berufsverbandes der Osteopathen ist. Ist der Osteopath kein Mitglied des Berufsverbandes, so muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, die ihn zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Die Continentale BKK erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden je 40 Euro für bis zu 4 Sitzungen (Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Als Zusatzleistung erhalten die Versicherten der energie-BKK altersunabhängig, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen. Die Kostenbeteiligung beträgt 80 Prozent, maximal 30 Euro pro Behandlung.
Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 Euro pro Sitzung.
Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist dabei auf 80% des Rechnungsbetrags begrenzt.
Die IKK classic erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei einem anerkannten Osteopathen. Die Leistung ist auf maximal 4 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt. Die Leistung kann ohne Altersbegrenzung, also auch für Babys und Kinder, in Anspruch genommen werden.
Die IKK Südwest übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.
Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 Euro pro Sitzung. Insgesamt übernimmt die KNAPPSCHAFT 150 Euro für alternative Heilmittel und Osteopathie.
Die mhplus BKK erstattet bis zu 120,00 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 2 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60,00 Euro pro Sitzung.
Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen
je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v. H. des Rechnungsbetrages,
jedoch nicht mehr als 60,00 Euro pro Sitzung. Insgesamt max. 180,00 Euro pro Jahr, im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
Zuschuss bis zu 250 Euro pro Jahr:
Anrechnung auf das Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie jährlich möglich. Voraussetzungen: ärztliche Verordnung und entsprechende Qualifikation des Fachpersonals.
Die Pronova BKK erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 Euro pro Sitzung.
Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet bis zu 120€ pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40€ pro Sitzung.
Die SKD BKK erstattet bis zu 225 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 5 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 45 Euro pro Sitzung.
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Die TUI BKK übernimmt die Kosten bis zu 180 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Im Rahmen des BKK GesundheitsPlus werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen je Kalenderjahr erstattet.
Kostenübernahme von Osteopathie gibt es für alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 160 Euro pro Jahr (40 Euro je Sitzung bis maximal 4 Sitzungen).
Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr med. notwendige, qualifizierte osteopathischen Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Ebenso erfolgt eine Bezuschussung in jedem Alter in Höhe von 20 Euro.
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für Osteopathie bis zu 60 EUR pro Jahr bei Schwangeren, Babys, Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre, wenn die Osteopathie durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Im Rahmen des Bonusprogramms (Bonusvariante 3) übernimmt die IKK - Die Innovationskasse die osteopathischen Behandlungen mit jährlich bis zu 500 Euro im Jahr (ab 16 Jahre).
Alternative Behandlungsmethoden sind seit Jahren im Aufschwung: Statt für die klassische Schulmedizin entscheiden sich immer mehr Patienten für Komplementärmedizin. Osteopathie gehört zu den beliebtesten Richtungen der Alternativmedizin.
Die Osteopathie stellt eine besondere Form der manuellen Therapie dar. Für die Behandlung und Untersuchung nutzten die behandelnden Osteopathen nur ihre Hände. Auf Medikamente wird ganz, auf technische Geräte weitgehend verzichtet.
Osteopathische Behandlungsschwerpunkte sind die Gelenke, Bänder, Muskeln, Gefäße, Nerven und Organe des Patienten. Dabei versteht sich die Osteopathie als ganzheitliches Konzept, bei der der ganze Mensch als Funktionseinheit im Mittelpunkt steht und als Einheit aus Körper, Seele sowie Geist ganzheitlich behandelt wird. Osteopathie basiert auf dem Gedanken, dass der menschliche Körper zur Selbstheilung in der Lage ist. Osteopathen animieren mit ihrer Behandlung den Körper des Patienten zur Regulierung und Heilung, leisten sozusagen „Hilfe zur Selbsthilfe.“
Entwickelt wurde diese Methodik im 19. Jahrhundert von dem amerikanischen Chirurgen Andrew Taylor Still, der nach Alternativen zu medikamentösen Therapien suchte. Der Begriff „Osteopathie“ setzt sich auf den altgriechischen Wörtern „osteon“ (Knochen) und „pathos“ (Schmerz) zusammen.
Jede Osteopathie-Behandlung beginnt mit einem Anamnesegespräch, um mehr über den Patienten, die Schmerzen und Symptome zu erfahren.
In den folgenden Therapiesitzungen sucht der Osteopath mit seinen Händen in allen Ebenen des Körpers nach Blockaden, Verhärtungen und Bewegungseinschränkungen, die ursächlich für die Beschwerden des Patienten sind. Diese werden anschließend behandelt und durch den Therapeuten mit verschiedenen Griffen und Berührungen gelöst. Ziel: Die ursprüngliche und reguläre Beweglichkeit des Körpers soll wiedererlangt werden.
Ziel der Osteopathie ist es nicht, die einzelnen Symptome zu behandeln, sondern vielmehr deren Ursachen zu finden und diese zu therapieren. Der Körper des Patienten soll zur Regeneration und Selbstheilung angeregt werden. Um dem Körper für diesen Vorgang genug Zeit zu lassen, liegen zwischen den Sitzungen meist ein bis zwei Wochen.
Eine einzelne Behandlung dauert zwischen 20 und 60 Minuten. Wie viele Behandlungen erforderlich sind, ist abhängig von den Beschwerden und auftretenden Einschränkungen.
In ihrer Anwendung unterscheidet die Osteopathie drei verschiedene Ebenen des Körpers. Entsprechender dieser Einteilung kennt die Osteopathie drei verschiedene Gebiete: die parietale, viscerale und craniosacrale Osteopathie.
Parietale Osteopathie umfasst sämtliche Strukturen des Bewegungsapparates mit Knochen, Muskeln, Bändern und Gelenken sowie dem Bindegewebe. Durch das Lösen von Blockaden und Verspannungen zielt diese Therapieform darauf ab, die natürliche Bewegungsfreiheit wiederherzustellen. Daher werden mit der parietalen Osteopathie zum Beispiel Bandscheibenprobleme, Beschwerden der Wirbelsäule und Gelenkerkrankungen wie Arthrose behandelt.
Schwerpunkt der visceralen Osteopathie (vom lateinischen viscer – Eingeweide) sind die inneren Organe und das dazugehörige Bindegewebe. Für eine ungestörte Funktion muss jedes innere Organ gegenüber anderen uneingeschränkt in seiner Bewegung frei sein. Durch Operationen, Entzündungen, falsche Ernährung oder altersbedingte Organsenkung können jedoch Funktionsstörungen ausgelöst werden, die sich auch in Bewegungseinschränkungen niederschlagen. Bei der visceralen Osteopathie ertastet der Osteopath die Mobilität von Organen und Bindegewebe, um soche Störungen zu entdecken und zu lösen. Auf diese Weise soll unter anderem Verdauungsstörungen, Sodbrennen und Atembeschwerden begegnet werden.
Als craniosacrales System werden die Strukturen zwischen Schädel (lat. cranio) und dem Kreuzbein (lat. sacrum) bezeichnet, zu dem das Nervensystem, Gehirn, Rückenmark sowie Hirn- und Rückenmarksflüssigkeit (Liquor) gehören. Diesem craniosacralen System wohnt eine besondere Dynamik inne, denn Gehirn und Rückenmark sind in die Gehirnflüssigkeit (Liquor) eigebettet, die einen spürbaren Rhythmus erzeugt.
Osteopathen nutzen diese besondere Bewegung als Ausgangspunkt für ihre Behandlung, um Verspannungen und anderen Störungen zu ertasten und durch Berührungen und leichten Druck zu beseitigen. Die craniosacrale Osteopathie wird beispielsweise bei Migräne, Tinnitus und Kiefergelenksbeschwerden angewendet.
Auch wenn sich der Einsatz von Osteopathie bei vielen Krankheitsbildern erfolgreich eingesetzt wird, gibt es Grenzen für die Anwendung. Das gilt besonders für alle schwere Krankheiten, psychische Erkrankungen sowie Krebs- und Tumorerkrankungen, und es gilt für akute Situationen wie Schlaganfälle, offene Wunden, Infektionen oder Knochenbrüche. Bei einigen Erkrankungen bietet sich eine osteopathische Behandlung dennoch als unterstützende Maßnahme und zur Schmerzlinderung an. Schließlich versteht sich die Osteopathie selbst als Ergänzung zur Schuldmedizin.
Eine Osteopathie-Sitzung kostet abhängig von Art und Umfang der Behandlung, aber auch vom Qualifikationsgrad und der Region zwischen 60 Euro und 150 Euro.
Grundsätzlich gehören osteopathische Behandlungen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen bieten dennoch an, zumindest einen Teil der Behandlungskosten als freiwillige Satzungsleistung (Zusatzleistung) zu übernehmen. Jede Krankenkasse legt folglich selbst fest, ob, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen sie Kosten erstattet.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung. Zu dem muss der behandelnde Osteopath bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen.
Bei Säuglingen und Kindern steht die klassische Medizin oft vor einem Problem: Die Betroffenen können ihre Beschwerden nicht oder nur schwer äußern. In solchen Fällen fehlt der Schulmedizin ein Ansatzpunkt zu Behandlung. Wegen ihren sanfteren Therapiemöglichkeiten wird daher häufig die Osteopathie empfohlen.
Zu einem Besuch bei einem Osteopathen wird Eltern von Säuglinge häufig bei den sogenannten „Schreibabys“ (Kiss-Syndrom), Dreimonatskoliken und Stillproblemen geraten. Die alternative Behandlungsmethode findet ebenfalls Anwendung bei Geburtstraumata, die sich in dem Verhalten des Kindes, vermehrtem Schreien, besonderen Ängsten und einer Störung der Mutter-Kind-Bindung äußern.
Ältere Kinder können gegebenenfalls bei Wachstumsstörungen, Konzentrations- und Lernschwächen sowie Entwicklungsstörungen (ADS, ADHS), kieferorthopädischen Problemen und Haltungsschäden (z.B. Schiefhals, Skoliose) osteopathisch therapiert werden.
Für die Behandlung sind genaue Kenntnisse über die einzelnen Entwicklungsstufen von Kindern sowie kinderpathologisches Wissen erforderlich. Diese besonderen Kompetenzen erlangen spezialisierte Kinderpathologen in verschiedenen Schulungen. Bei der Auswahl eines Osteopathen sollte auf entsprechende Qualifikationen geachtet werden.
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