HPV-Impfung mit erweiterten AltersgrenzenDer GKV-Leistungskatalog sieht eine Kostenübernahme für eine HPV-Impfung als empfohlene Vorsorge bei Mädchen zwischen 12-17 Jahren und bei Jungen zwischen 9 und 14 Jahren vor. Viele Krankenkassen bieten erweiterte Altersbestimmungen für die Übernahme dieser Impfung im Rahmen einer Zusatzleistung an.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme für Jungen und Mädchen zur Vollendung bis 25 Jahre ohne Einschränkungen 2 Sterne - volle Kostenübernahme für Jungen bis 18 und Mädchen bis 25 Jahre ohne Einschränkungen oder anteilige Kostenübernahme für Jungen und Mädchen bis 25 Jahre oder im Rahmen eines Gesundheitskontos für verschiedene Leistungen 1 Stern - Kostenübernahme über 17 in Ausnahmefällen (z.B. bei ärztlich begründete Empfehlung oder, wenn vor dem 18. Geburtstag mit der Impfserie begonnen wurde) oder nur für Mädchen
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Impfungen gegen Humane Papilloma-Viren (HPV) – Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und Jungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Über das gesetzliche Maß hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die vollständigen Kosten für die Schutzimpfungen gegen HPV (auch über 18 Jahre).
Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt die Kosten der HPV-Impfung für Männer und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren. Die Kosten werden zu 100 % ohne Einschränkungen übernommen.
Gebärmutterhalskrebsimpfung wird auch über die gesetzliche Altersgrenze hinweg voll übernommen. Die Kostenübernahme gilt für weibliche und männliche Versicherte gleichermaßen. Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM.
HPV-Impfung wird ohne Altersgrenzen für Jungen und Mädchen bezahlt. Die Vorlage der Rechnung mit Privatrezept genügt, dann werden der Impfstoff und die ärztliche Impfleistung zu 100% erstattet.
Bei ärztlicher Empfehlung erfolgt eine Kostenübernahme von 100% ohne Altersgrenze.
Zudem wird das HPV-Screening über das Bonusprogramm mit 10 € prämiert.
HPV-Impfung ist bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich sowie nach einer operativen Therapie bei Gebärmutterhalskrebs oder einer Vorstufe davon, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen.
Die BKK VBU übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%, auch der HPV-Impfung. Wenn der Arzt es empfiehlt und Patient bzw. Erziehungsberechtigte zustimmen, bezahlt die BKK VBU Impfstoff und Impfleistung ganz unabhängig von Altersgrenzen für Jungen und Mädchen.
Die BKK ZF & Partner erstattet 100 % der Kosten, bis 250 €, wenn die Impfserie bis zur Vollendung des 26. Lebensjahr vollständig durchgeführt wurde. Hierfür sind 3 Impfungen erforderlich.
Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung für alle Versicherten über den gesetzlichen Rahmen hinaus als Mehrleistung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Junge Männer und Frauen können sich auch ab 18 Jahren impfen lassen.
Die IKK gesund plus übernimmt im Rahmen ihrer Leistungen die Kostenerstattung für einen Impfstoff für junge Männer ab 18 Jahren. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Privatrezeptes und einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Weiterhin besteht die Immunisierung aus insgesamt drei Impfungen und muss bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres erfolgt sein.
Junge Frauen ab 18 Jahren können sich ebenfalls impfen lassen. Hierbei muss jedoch je nach Alter der Impfstoff unterschieden werden. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist auch hier das Vorliegen eines Privatrezeptes und einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Weiterhin besteht die Immunisierung aus insgesamt drei Impfungen.
Die mhplus übernimmt die Kosten der HPV Impfung für 18-26jährige (geschlechtsunabhängig) über den gesetzlichen Rahmen hinaus, mit ärztlicher Verordnung.
Eine vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnene Grundimmunisierung kann auch nach dem 18. Geburtstag bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres kostenlos abgeschlossen werden.
Als besondere Zusatzleistung übernimmt die AOK Bayern darüber hinaus 80% der Kosten für den HPV-Impfstoff für junge Frauen und auch junge Männer mit einer erweiterten Altersgrenze bis zu 25 Jahren.
Die BKK Technoform übernimmt die HPV-Impfung sowohl für Jungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, als auch für Mädchen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres (max. 200 Euro pro Kalenderjahr für Impfungen insgesamt).
Die Kosten der HPV-Impfung (100 % für den Impfstoff und den Regelsatz für die Impfmaßnahme) werden für Mädchen und junge Frauen im Alter von 9 bis 26 Jahren und bei Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren bzw. eine Nachholimpfung bis einschließlich 17 Jahre übernommen.
Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen werden ergänzende Impfungen übernommen.
(Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Die Novitas BKK übernimmt die Kosten im Rahmen des Impfbudgets von 200 Euro für die Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) über den geregelten und empfohlenen Anspruch auch für Frauen und Männer vom 18. bis 26. Lebensjahr.
Die Kosten der HPV-Impfungen für Jungen und Mädchen werden von der AOK Bremen/Bremerhaven ohne Altersbegrenzung übernommen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme in beiden Fällen ist die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest durch den behandelnden Arzt.
Für Frauen ab dem 18 Lebensjahr - OHNE Altersbegrenzung - werden die Kosten von der AOK NordWest im Rahmen des Gesundheitsbudgets von 80% bis zu 500 € übernommen. Für Jungen bis zum 18. L.J.
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird in Nordrhein-Westfalen und Sachsen für weibliche und männliche Versicherte im Alter von 9 bis 26 Jahren bezahlt.
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten der Gebärmutterhalskrebsimpfung für Mädchen über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 26. Lebensjahr in begründeten Ausnahmefällen. Für Jungen im Alter von 9 - 14 Jahren (Nachimpfung bis 17 Jahren) erfolgt ebenfalls die Kostenübernahme.
Wird noch vor dem 18. Geburtstag mit der Impfserie begonnen, werden die Kosten für die restlichen Impfungen der Serie auch nach dem 18. Geburtstag ebenfalls übernommen.
Auch für junge Frauen und Männer, die älter als 17 Jahre sind, erstattet die BKK PFAFF die Kosten der Impfungen, sofern eine ärztlich begründete Empfehlung ausgesprochen wird.
Bei ärztlicher Empfehlung erstattet die BKK ProVita für alle Altersgruppen im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus diese Kosten mit bis zu 200 Euro im Jahr.
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt als Mehrleistung für weibliche Versicherte bis 26 die Kosten. Für männliche Versicherte ist eine Erstattung zwischen 9 und 14 (Nachholimpfung bis 17) möglich.
Je Impfserum erstattet die Debeka BKK 80 % der Kosten, zusätzlich werden die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen.
Die IKK Südwest erstattet die Impfung gegen humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs) für Frauen ohne Altersbegrenzung in voller Höhe. Zusätzlich trägt sie die Kosten für die HPV-Schutzimpfung auch für Jungen und Männer. Das empfohlene Impfalter liegt zwischen 9 und 14 Jahren.
Die HPV-Impfung erstattet die Pronova BKK für weibliche Versicherte ohne Altersbegrenzung. Die Pronova BKK übernimmt die Kosten auch für Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen sollen spätestens bis zum vollendeten 17. Lebensjahr nachgeholt werden. Eine Kostenübernahme ist ebenfalls möglich.
Für die selbstgezahlte ärztlich empfohlene HPV-Impfung erfolgt die Übernahme der Kosten für den Impfstoff in Höhe von 50% sowie für die Behandlungskosten bis max. 14 EUR ohne Altersbegrenzung.
Bei vorliegenden Verträgen ist die Kostenübernahme von 9 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich. Auch für Jungen im Alter von 9 zum 17. Lebensjahr.
Die WMF BKK übernimmt für weibliche Versicherte bis 26 Jahren die Kosten für eine Schutzimpfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs. Bei medizinischer Notwendigkeit, werden die Kosten auch über dem 26. Lebensjahr erstattet, da die WMF BKK grundsätzlich jede Kosten eines Impfstoff zu 100% erstattet.
Das HP- oder humane Papillomvirus tritt häufig auf und befällt die Schleimhäute und die Haut. Es ist unter anderem die Ursache für Warzen, die an den Händen oder Füßen auftreten. Bislang sind mehr als HPV-Typen bekannt. Einige davon, beispielsweise die Warzen verursachenden, werden über Hautkontakt übertragen. Bei circa 30 Typen geschieht die Ansteckung allerdings nur durch Genitalkontakt. Je nach Risikograd werden hierbei zwei Gruppen unterschieden, und zwar diejenige, die Krebs auslösen kann, und diejenige, die für die Bildung von Genitalwarzen verantwortlich ist. Typen der ersten Gruppe können insbesondere Gebärmutterhalskrebs verursachen.
Geimpft wird gegen HPV 16 und HPV 18. Diese Typen treten bei einem Großteil der Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs auf. Mädchen beziehungsweise junge Frauen sollten die Impfung möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erhalten, da sie nur vorbeugend wirkt – wer sich durch Genitalkontakt bereits angesteckt hat, kann die Infektion durch das Impfen nicht beseitigen. Allerdings deuten Untersuchungen darauf hin, dass eine Impfung in solchen Fällen bis zu einem gewissen Grad vor einer Infektion mit anderen HPV-Typen schützen kann.
Die Impfung kann keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten, denn auch andere HPV-Typen können Gebärmutterhalskrebs verursachen. Allerdings kann das Risiko von Zellveränderungen am Gebärmutterhals, die Krebs hervorrufen können, deutlich gesenkt werden. Zwischen einer Infektion mit HPV und der Bildung von Gebärmutterhalskrebs vergehen meistens viele Jahre, weshalb die Beurteilung der Impfwirksamkeit bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Die Impfungwirksamkeit beträgt circa sieben Jahre wirken. Ob und wann eine Auffrischung nötig ist, konnte ebenfalls bisher nicht geklärt werden.
Zwar besteht für Männer nicht die Gefahr einer Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs, doch können auch sie sich mit genital übertragbaren HPV-Viren anstecken und diese auch übertragen. Während für Frauen in jüngeren Jahren ein höheres Infektionsrisiko besteht, zeigen sich bei Männern keine Präferenzen für ein bestimmtes Alter.
Häufig wird HPV in Anal- und manchmal auch in Peniskarzinomen festgestellt. Außerdem besteht auch für Männer das Risiko einer Erkrankung mit Genitalwarzen. Aus diesem Grund können sich Männer und Jungen ab dem 9. Lebensjahr gegen HPV impfen lassen. Zugelassen ist hierfür der Vierfachwirkstoff Gardasil, der neben Cervarix auch bei der Impfung von Frauen eingesetzt wird. Die HPV-Impfung für Jungen wird zwar in einer deutschen Leitlinie des STIKO seit kurzem empfohlen, zurzeit müssen die Krankenkassen diese aber nicht zahlen.
Eine Übernahme der Kosten für die HPV-Impfung gewähren die gesetzlichen Krankenkassen bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Es gibt allerdings viele Kassen, welche auch darüber hinaus für die Kosten der Impfung aufkommen, einige zahlen beispielsweise bis zum 26. Lebensjahr. Manche Kassen übernehmen außer dem die Kosten für die HPV-Impfung von Jungen.
Bewerten Sie uns4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de
11728 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.