Hebammen-RufbereitschaftFreiberuflich arbeitende Hebammen bieten im Rahmen ihrer Betreuung in den letzten Wochen vor der Entbindung eine 24h-Rufbereitschaft an. Diese auch psychologisch sehr wichtige Leistung kostet mehrere hundert Euro und gehört nicht zum Katalog der Krankenkassen. Einige Kassen übernehmen die Kosten in unterschiedlicher Höhe im Rahmen einer Zusatzleistung.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von mindestens 300 EUR für Hebammen-Rufbereitschaft bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 2 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von 200 - 299 EUR oderim Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 1 Stern - Kostenübernahme bis zu 199 EUR oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft 3 Wochen vor und bis 2 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das gilt für Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus mit der persönlichen Hebamme. Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für 3 zusätzliche Beratungstermine zu Themen wie Wahl von Geburtsort und -modus, Ernährung von Mutter und Säugling oder frühkindliche Kariesprophylaxe.
Die BKK Diakonie erstattet die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche entstehen, bis zu einem Betrag von 300 EUR.
BKK firmus bezahlt 300,- EUR pro Schwangerschaft für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn die Rufbereitschaft zwischen Beginn der 37. Schwangerschaftswoche und dem Entbindungstermin vereinbart wurde.
Die VIACTIV Krankenkasse erstattet während der letzten Wochen der Schwangerschaft bis zu 350 EUR für die Rufbereitschaft einer Hebamme – wenn auch die Geburt mit der Unterstützung der Hebamme erfolgt.
Die AOK Bayern übernimmt die Kosten bis zu 250 EUR für die Rufbereitschaft einer zugelassenen, freiberuflichen Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen. Diese Leistung unterstützt die AOK Bayern zusätzlich zum jährlichen 100-EUR-Budget des Vorsorgekontos "AOK-Gesundheitsvorteil".
Erstattungsfähig sind die Kosten für die persönliche Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten 3 Wochen vor dem mutmaßlichen und 2 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin, sofern die Rufbereitschaft die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe umfasst (eine Erstattung der Schwangerschaftsleistungen erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% bis zu 500 EUR p.a.).
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft in Höhe von bis zu 250,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
Zum Ende Ihrer Schwangerschaft überimmt die AOK Sachsen-Anhalt ab 01.01.20 die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft für bis zu 250 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Im Rahmen von ViDAplus_extra steht jedem Versicherten ein Budget in Höhe von insgesamt 250 EUR für den Bereich Schwangerschaft und Familie zur Verfügung, das unter anderem für für die Hebammenrufbereitschaft genutzt werden kann.
Die BKK Freudenberg erstattet tatsächlich entstandene Kosten, die für die Rufbereitschaft der freiberuflichen Hebamme von der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung entstehen, bis zu einem Betrag von 250 Euro einmal je Schwangerschaft.
Kostenübernahme erfolgt in Höhe von 90 % des Rechnungsbetrages, maximal 250 EUR je Schwangerschaft wenn beide Ehepartner bei der BKK Melitta Plus versichert sind.
Die Betriebskrankenkasse übernimmt für versicherte Frauen die Kosten für eine Hebammenrufpauschale in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet)
Die Krankenkasse erstattet die Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen vor der Schwangerschaft bis zu einem Betrag von max. 250 EUR. Neu ist die kostenlose Digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr des Kindes (Kinderheldin).
Für Hebammen-Rufbereitschaft wird max. 300 EUR im Gesamtbudget Schwangerschaft bereitgestellt. Tipp: Kinderheldin.de (digitale Hebammenberatung inkl.).
Für die 24-Stunden Hebammen-Rufbereitschaft erstattet die Bosch BKK bis zu 250 EUR pro Schwangerschaft, vorausgesetzt die Hebamme ist als Leistungserbringer zugelassen.
Die BKK zahlt weiblichen Versicherten einen Zuschuss für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn sie durch eine freiberuflich tätige Hebamme in Anspruch genommen wird (maximal 250 EUR, einmal je Schwangerschaft und nur für eine Hebamme).
1. 24 Std. Erreichbarkeit der Hebammen wird unmittelbar vor dem mutmaßlichem Entbindungstermin für max. 5 Wochen bis zu 250 EUR im Jahr bezahlt.
2. "Kinderheldinnen" eine kostenfreie, digitale Hebammenberatungsleistungen bei Unsicherheiten, Alltagsproblemen und Gesundheitsthemen insbesondere in Bezug auf Schwangerschaft.
Die hkk bezuschusst die Hebammen-Rufbereitschaft in der 37. bis 42. Schwangerschaftswoche (für die zusätzl. Schwangerschaftsleistungen stehen insgesamt 80% bis 300 EUR zur Verfügung).
Schwangere können vor der Entbindung die Hebammenrufbereitschaft in Anspruch nehmen. 80 % der Kosten bis zu 250 EUR je Schwangerschaft werden übernommen. Voraussetzung ist, dass das Neugeborene bei der SIEMAG BKK versichert wird.
Die TUI BKK übernimmt für versicherte Frauen die Kosten für eine Hebammenrufpauschale in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet).
Für Hebammen-Rufbereitschaft erfolgt eine Kostenübernahme in Höhe von 250 EUR. Zusätzlich bieten wir unseren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das 1. Lebensjahr des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.
Die Hebammen-Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme wird im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“ mit bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen.
Über die gesetzlich geregelten Schwanger- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner Versicherten die Kosten für bestimmte Leistungen bis zu einem Betrag von insgesamt 250 Euro je Schwangerschaft. Sofern auch der Lebens- oder Ehepartner bzw. der Kindsvater bei der BKK Faber-Castell & Partner versichert ist oder sich dieser nicht gesetzlich krankenversichern kann, erhöht sich der Betrag auf 300 Euro.
Im Rahmen des Schwangerschaftskontos werden die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme übernommen.
Im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere (200 Euro für Schwangerschaftsleistungen):
Hebammen-Rufbereitschaft für eine zugelassene freiberufliche Hebamme. Die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe enthalten.
Die HEK übernimmt die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft in Höhe von bis zu 100 EUR.
Zudem bietet die HEK Schwangeren und Eltern von Babys bis zu einem Jahr telefonische Beratungen zu den Themen Stillen, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Schlafrhythmus, Beikost, Abstillen, Allergien, Zahnen, Babypflege, Familie & Partnerschaft, natürliche Geburt an. Die Beratung wird von ausgebildeten Hebammen durchgeführt.
Schwangere Frauen erhalten bei der KNAPPSCHAFT einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200 EUR pro Schwangerschaft. Dieser kann für die Hebammen-Rufbereitschaft eingesetzt werden.
Zuschuss für die Hebammen-Rufbereitschaft ist über unser Gesundheitskonto "Flexcheck Startguthaben" möglich.
Außerdem wird die "Kinderheldin"- die digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr von täglich 7 bis 22 Uhr ohne regionale Begrenzung per Telefon, Live- oder Videochat angeboten.
Darüber hinaus steht unsere Hebamme für unseren Kundinnen in der Region Nord persönlich und bundesweit telefonisch für eine individuelle Beratung rund um das Thema "Geburt" während unserer Servicezeiten zur Verfügung.
In der Zeit der Rufbereitschaft, die zur Hebammenhilfe gehört, sind die betreuenden Hebammen rund um die Uhr für die Schwangere erreichbar. Das betrifft auch Wochenenden und Feiertage. Ziel ist es, im richtigen Moment (Einsetzen der Wehen, Blasensprung) vor Ort zu sein und die werdende Mutter bei der Geburt zu unterstützen. Die Schwangere kann sich dank der Rufbereitschaft sicher sein, dass ihre Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft jederzeit für sie da ist, sobald sich Anzeichen für die Geburt bemerkbar machen. Diese Sicherheit hat in den letzten Wochen eine nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung.
Die Rufbereitschaft kann für die letzten drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie für die zwei Wochen danach mit der Hebamme vereinbart werden. Genutzt werden kann diese Leistung, wenn sich die werdende Mutter für eine Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus entschieden hat. Weiterhin kann sie auch bei einer Geburt im Krankenhaus in Anspruch genommen werden, wenn diese von einerso genannten Beleghebamme begleitet werden soll, die auch während der Schwangerschaft für die Betreuung der Mutter verantwortlich war.
Für eine Rufbereitschaft berechnen Hebammen im Normalfall mehrere hundert Euro. Die Leistung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten (IGeL-Leistung). Allerdings übernehmen einige Krankenkassen die Kosten anteilig im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung (Satzungsleistung).
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