Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinausDie gesetzliche Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung wird alle zwei Jahre für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen veränderte Altersgrenzen und Turni im Rahmen von Zusatzleistungen oder besonderen Versorgungsprogrammen an. Auch technisch aufwendigere Verfahren wie die Auflichtmikroskopie zählen zu den Mehrleistungen beim Hautscreening.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 100 Euro Kostenübernahme für Hautkrebs-Screening für 18 - 34jährige aller zwei Jahre im gesamten Bundesgebiet, 2 Sterne - ab 50 Euro Kostenübernahme Hautkrebs-Screening für Versicherte von 18 - 34 Jahre aller zwei Jahre, nur bei Vertragsärzten oder Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen, Kostenübernahme erfolgt in den meisten Bundesländern, Online-Hautcheck 1 Stern - unter 50 Euro Kostenübernahme, Hautkrebs-Screening im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder nur in einzelnen Regionen/Bundesländern,
Die AOK Baden-Württemberg übernimmt bereits ab einem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für den Check. Bei dem Screening untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe.
Die AOK Bayern bietet in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Die Versicherten der AOK Bayern erhalten bereits zwischen 18 und 35 Jahren einen Zuschuss für ein Hautkrebsscreening (einschließlich Auflichtmikroskopie). Die Kosten dafür werden alle 2 Jahre bis zu 50 € erstattet (ab 01.01.2025).
Im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung werden die Kosten zu 100% für das Hautkrebsscreening bereits ab dem 19. Lebensjahr jedes zweite Jahr übernommen.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt 100% der Kosten des jährlichen Hautscreenings im Bundesland Bremen (max. 21 Euro in anderen Bundesländern) über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Die AOK bietet das Hautkrebs-Screening inklusive Auflichtmikroskopie allen Kunden ab dem 20. Geburtstag alle 2 Jahre an.
Als besonderen Service erfolgt die Abrechnung über die Versichertenkarte und erspart den Kunden weitere Aktivitäten.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge)
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
1. Die Hautkrebsvorsorge kann über den Vertrag Hausarzt+ anstatt alle 2 Jahre jedes Kalenderjahr ab dem vollendeten 35. Lebensjahr abgerechnet werden.
2. Die BERGISCHE übernimmt bundesweit für Versicherte eine ergänzende Hautkrebsvorsorge. Beim Dermatologen erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung inklusive Auflichtmikroskopie, die Anleitung und Beratung zur Selbstkontrolle der Haut unter Berücksichtigung individueller Risikofaktoren (z.B. Hauttyp, UV-Exposition) von 15 bis 34 Jahren im 2jährlichen Intervall.
3. Darüber hinaus hat die BERGISCHE Versorgungsverträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen, welche die Abrechenbarkeit über die eGK beinhalten auch bereits ohne Altersbeschränkung sowie in der Altersstufe der 20 bis 35-Jährigen inklusive Auflichtmikroskopie.
1. Hautkrebsscreening wird über die Versichertenkarte bereits ab 19 Jahren übernommen, alle zwei Jahre - vorausgesetzt, dass der Arzt zu den Vertragsärzten gehört.
2. Für eine Hautkrebsvorsorge außerhalb von Westfalen-Lippe bzw. ohne Vertragsarzt bezuschusst die BKK_DürkoppAdler unter bestimmten Voraussetzungen 30 Euro pro Kalenderjahr.
Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch jedes Jahr und unabhängig vom Alter, also von Geburt an, Kosten für das Hautscreening. Kann der Arzt das Hautscreening nicht über die Versichertenkarte abrechnen, übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner bis zu 35 Euro für das Hautscreening inklusive Kosten für Auflichtmikroskopie.
Alle 24 Monate können sich Versicherte bei Dermatologen kostenfrei gegen Vorlage der Versichertenkarte durchchecken lassen. Bestandteil des Screenings ist unter anderem die Auflichtmikroskopie und eine individuell angepasste Beratung zu Risikopotenzial und Hautschutz.
Zusätzlich kann jährlich das Hautkrebsscreening nach vorliegen bestimmter Risikofaktoren als Zuschussleistung in Anspruch genommen werden. Erstattet werden dann bis zu 35 Euro. Rechnet der Arzt nur die Auflichtmikroskopie privat ab und die Untersuchung über die Krankenversicherungskarte beträgt die Erstattung bis 17,50 Euro.
1. Bereits vor Vollendung des 35. Lebensjahres haben Versicherte der BKK Linde Anspruch auf ein Hautkrebsscreening im zweijährlichen Rhythmus. Die Leistung gilt bundesweit.
2. Über den Partner, die TeleClinic können die Versicherten einen Muttermal- und Leberfleckcheck machen lassen. Beide Angebote stehen ohne Altersgrenzen zur Verfügung und es muss keine Zuzahlung geleistet werden.
3. Mit HautkrebsscreeningPLUS scannt eine voll automatische Kamera systematisch die Hautoberfläche von Kopf bis Fuß. Alle Versicherte der BKK Linde, ohne Altersbegrenzung, können HautkrebsscreeningPLUS einmal im Jahr kostenfrei in Anspruch nehmen.
4. Dermanostic: Versicherte der BKK Linde haben im Rahmen dieses Vertrages einmal pro Quartal die Möglichkeit, bei eigenem Verdacht auf eine Haut-, Haar-, Nagel- oder Geschlechtskrankheit, eine teledermatologische Behandlung über dermanostic wahrzunehmen. Die Überprüfung von Muttermalen kann dabei viermal jährlich durchgeführt werden. Pro Anfrage kann nur ein Muttermal überprüft werden.
Für dermanostic übernimmt die BKK Linde die gesamten Behandlungskosten, die Kosten für die auf dem Privatrezept ausgestellten Medikamente müssen selbst getragen werden.
Versicherte der BKK PFAFF von 14 bis 34 Jahren haben in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, einmal im Kalenderjahr ihre Haut beim speziell qualifizierten Hausarzt oder fachärztlich beim Hautarzt untersuchen zu lassen. Versicherte, die außerhalb des Bereichs der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine Hautvorsorge durchführen lassen, erhalten eine Pauschale von bis zu 28 Euro. Der Zuschuss erhöht sich auf 40 Euro, wenn zusätzlich eine Auflichtmikroskopie durchgeführt wurde.
Mit dem Vertrag "Hautkrebs-Screening für junge Menschen" übernimmt die BKK Pfalz alle zwei Jahre die Kosten für die Früherkennung von Hautkrebs bei einer Dermatologin oder einem Dermatologen für alle Versicherten ab 15 Jahren.
Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres haben einmal alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt.
Bei der BKK SBH wird die Hautkrebsvorsorge auch vor dem 35. Lebensjahr (in Baden-Württemberg) alle zwei Jahre gewährt. Zusätzlich gibt es über das Gesundheitskonto 50 Euro inkl. Auflichtmikroskopie.
Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für alle Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Die energie-BKK übernimmt bundesweit über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, bereits ab 15 Jahre, alle zwei Jahre die Kosten für ein Hautkrebsscreening einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
Die hkk bezuschusst die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte von 18 - 34 Jahren bei einem Arzt mit Kassenzulassung (100 % der Kosten, alle 2 Jahre max. 100 Euro).
Die IKK classic übernimmt die Kosten für das Hautkrebsscreening alle 2 Jahre auch für Versicherte unter 35 Jahren (0 - 34 Jahre). Die Kostenübernahme erfolgt in voller Höhe und ohne Anrechnung auf ein Budget/Gesundheitskonto.
Zusätzlich können alle IKK classic-Versicherten kostenfrei das Tool "Skin Checker" im Rahmen des Angebots "TeleClinic" nutzen, mit dem sie per Foto-Diagnose spätestens nach 24 Stunden kostenfrei eine Diagnostik sowie eine Behandlungsempfehlung von einem zugelassenen Hautarzt erhalten.
Die KNAPPSCHAFT bietet alle zwei Jahre die Vorsorgeuntersuchung der Haut (inkl. Auflichtmikroskopie) auch allen Kunden an, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Untersuchung ist für Kunden der KNAPPSCHAFT kostenlos.
- Bundesweites Vertragsangebot für Versicherte unter 35 Jahre, incl. Auflichtmikroskopie, alle 2 Jahre.
- Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss (abhängig von Alter und Geschlecht) in Höhe von bis zu 350,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Die Mobil Krankenkasse bietet Ihren Versicherten bereits ab 15 Jahren ein jährliches Hautkrebsscreening an. In Ergänzung zur regulären Hautkrebsvorsorge können Versicherte der Mobil Krankenkasse eine digitale Ganzkörperfotografie über unseren Vertrag HautkrebsscreeningPLUS nutzen.
Versicherte der Novitas BKK können einmal jährlich zur Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung zum Dermatologen gehen, Kunden und Kundinnen mit einem Spenderorgan sogar zweimal im Jahr. Immer finden diese Untersuchungen mit dem Auflichtmikroskop statt. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
1. Mit dem Vertrag "Hautkrebs-Screening für junge Menschen" werden die Kosten aller zwei Jahre für die Früherkennung von Hautkrebs bei einer Dermatologin oder einem Dermatologen für alle Versicherten ab 15 Jahren übernommen. 2. Mit HautkrebsscreeningPLUS scannt eine voll automatische Kamera systematisch die Hautoberfläche von Kopf bis Fuß. Alle Versicherte der R+V BKK, ohne Altersbegrenzung, können HautkrebsscreeningPLUS einmal im Jahr kostenfrei in Anspruch nehmen.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Die BKK Akzo Nobel bietet eine ärztliche Haut-Diagnose inklusive Therapieplan und Rezept innerhalb eines Tages über das Telemedizin-Unternehmen dermanostic an.
Die BKK firmus bezuschusst ihren Versicherten auch unter dem Alter von 35 Jahren das Hautkrebs-Screening inkl. der Auflichtmikroskopie im gesamten Bundesgebiet mit bis zu 100 Euro / Jahr bei bereits bestehenden Risikofaktoren.
In vielen Bundesländern bestehen besondere Versorgungsverträge über die Hautkrebsuntersuchung. Bei teilnehmenden Vertragsärzten profitieren dann auch Kunden unter 35 Jahren von einem kostenlosen Hautscreening, in vielen Ländern bereits ab dem 20. Lebensjahr oder ganz ohne Altersbeschränkung (Hautscreening bei Kindern). Außerdem kann man im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets diese Untersuchungen zusätzlich und unabhängig vom Alter alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Im Rahmen eines bundesweiten Vorsorgeangebotes übernimmt die BKK ein Hautkrebsvorsorgepaket für Versicherte unter 35 Jahren. Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen, und die Leistung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Dermatologen erbracht wird (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Außerdem Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Versicherte innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung.
Zwischen dem ersten und dem vollendeten 35. Lebensjahr werden alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge inklusive Auflichtmikroskopie bei vertragsteilnehmenden Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten übernommen und über die eGK abgerechnet. Kostenzuschuss bis zu 50 Euro jährl. gibt es für zusätzliche Hautuntersuchungen/Auflichtmikroskopie mit dem Vorsorge+ Programm.
In vielen Bundesländern übernimmt die Bosch BKK bereits ab Geburt die Kosten für das zweijährliche Hautkrebs-Screening z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland.
Die DAK-Gesundheit bezuschusst das Hautkrebs-Screening als Mehrleistung zwischen 17 und 34 Jahren mit bis zu 60 Euro alle zwei Jahre, inklusive der Auflichtmikroskopie.
Ein Hautkrebs-Screening wird außerhalb der gesetzlichen Pflicht auch vor dem 35. Lebensjahr jährlich in Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bezahlt.
Aller 2 Jahre wird es in Berlin, Baden Württemberg, Brandenburg, Hessen, - Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen (erst ab dem 20. Lebensjahr) bezahlt. Die Abrechnung erfolgt über die elektr. Gesundheitskarte.
Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Sie über unseren Online Hautcheck innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung bei Hautproblemen.
Ab 14 Jahren werden die Kosten für einen Hautcheck alle zwei Jahre bis zu 30 Euro bezuschusst.
Weiterhin können alle Versicherten der IKK gesund plus kostenlos einen ganz besonderen Service über die "TeleClinic" nutzen: Den Online-Hautcheck. Einfach ein Foto der betroffenen Hautstelle über die App hochladen und innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie einen Befund und eine Therapieempfehlung direkt aufs Handy.
Die KKH bezuschusst ein Hautkrebsscreening bis zu 50 € für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Die SKD BKK hat spezielle Versorgungsverträge mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können auch Versicherte zwischen 15 und 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen.
Die TK übernimmt die Kosten für das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre bereits ab dem Alter von 20 Jahren und in einigen Bundesländern sogar schon früher (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ab 0 Jahren, Hamburg, Westfalen-Lippe und Sachsen ab 15 Jahren, Hessen und Niedersachsen ab 18 Jahren), in einigen Ländern auch mit Auflichtmikroskopie (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).
Im Rahmen eines bundesweiten Vorsorgeangebotes übernimmt die TUI BKK ein Hautkrebsvorsorgepaket für Versicherte unter 35 Jahren. Jährliche Hautkrebsvorsorge können Versicherte über 18 Jahre ferner über das Gesundheitskonto BKK GesundheitsPlus erhalten (gegen Vorlage der Originalrechnungen 75 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Außerdem Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Versicherte innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung.
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte darüber hinaus das Hautkrebs-Screening von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt voll bis zu einer Höhe von maximal 200 Euro alle zwei Kalenderjahre. Darüber hinaus bietet die AOK Hessen in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung für Hautprobleme. Über 330 Hautärzte und Hautärztinnen stehen AOK Kunden rund um die Uhr für einen Online-Hautcheck inklusive der Begutachtung von einzelnen Muttermalen zur Verfügung.
Versicherte der AOK Nordost können ab 18 Jahre ein Hautkrebs-Screening von ihrem Hausarzt durchführen lassen, wenn dieser am Hausarztprogramm teilnimmt und in der Region Brandenburg seine Praxis hat.
Bei den über 35-Jährigen beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland jährlich mit bis zu 40 Euro an den Behandlungskosten (inklusive Auflichtmikroskopie). Erstattet werden bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich alle zwei Jahre auch bei unter 35-Jährigen mit bis zu 40 Euro an den Behandlungskosten (inklusive Auflichtmikroskopie). Erstattet werden bis zu 80 % des Rechnungsbetrages.
Die BIG bietet als Leistungsplus das Hautscreening in den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalzschon aller zwei Jahre ab Geburt an.
Die BKK Herkules bezuschußt bereits im Alter von 15 – 35 Jahren alle 2 Jahre ein Screening mit bis zu 30 Euro. Zudem bietet die BKK ab 18 Jahren, über eine vertragsärztliche Versorgung, alle 2 Jahre ein Hautscreening kostenfrei an.
Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm mit 15 Euro prämiert werden.
Bei der BKK Wirtschaft & Finanzen gibt es Hautscreening alle 2 Jahre durch einen bundesweiten Vertrag für Versicherte ab 15 Jahren bei Vertragsärzten. Ist kein Vertrag vorhanden oder besteht kein Anspruch auf eine Regelleistung erstattet die BKK im Rahmen des Budgets Medizinische Vorsorge pro Kalenderjahr bis zu 50 Euro, wenn das Vorliegen zusätzlicher Risikofaktoren ärztlich bestätigt wird.
- Die BKK ZF & Partner übernimmt schon ab 15 Jahren die Kosten für die regelmäßige Untersuchung der Haut (1 x alle 2 Jahre) bei einem an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Dermatologen.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Untersuchungen wie jährliches Hautkrebsscreening (GesundPlus)
Versicherte bis 34 Jahre erhalten jährlich einen Zuschuss von 28 Euro für die Hautkrebsvorsorge (insgesamt gibt es 400 Euro für alle zusätzliche Leistungen im Gesundheitskonto).
Darüber hinaus hat die Continentale BKK regional zusätzliche Verträge, in denen auch zusätzliche Leistungen, wie z. B. die Auflichtmikroskopie, erstattet werden.
Die Hautkrebsfrüherkennung mit Auflichtmikroskopie können sich bereits Versicherte ab 18 Jahren im Rahmen des Gesundheitskontos mit 50 Euro pro Jahr bezuschussen lassen. Darüber hinaus bestehen in vielen Bundesländern gesonderte Verträge, über die die Hautkrebsfrüherkennung für unter 35-Jährige als Zusatzleistung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann.
Die IKK Südwest übernimmt für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr 100% der Kosten der jährlichen Hautkrebsvorsorge im Bundesland Saarland auf Grundlage eines Vertrages mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Alle Versicherte mit Wohnort im Saarland können zusätzliche Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro über das IKK Gesundheitskonto beantragen.
Versicherten mit Wohnort außerhalb des Saarlandes erstattet die IKK Südwest über das IKK Gesundheitskonto die Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro.
Die IKK Südwest bietet ihren Versicherten darüber hinaus gemeinsam mit der Online Doctor 24 GmbH die Online-Konsultation eines Hautarztes im Rahmen eines Vertrages über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V an. Die Wartezeit bis zur hautärztlichen Ersteinschätzung beträgt hierbei maximal 48 Stunden.
Die Pronova BKK übernimmt bundesweit die Kosten von 33 € für das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre bereits ab dem Alter von 0 Jahren. Online Haut-Fotocheck für die schnelle, fachärztliche medizinische Hilfe wird angeboten.
Zusätzlich können Versicherte der SECURVITA Krankenkasse bereits vor Vollendung des
35. Lebensjahres das Hautscreening durchführen lassen. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet dafür die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Hautkrebsscreening gehört als umfassende Ganzkörperuntersuchung zu den wichtigen und regelmäßigen Vorsorge-Checks. Durchgeführt werden können diese Untersuchungen von allen niedergelassenen Dermatologen oder Hautärzten in Gesundheitszenten, Krankenhäusern und Spezialkliniken.
Zur Vorbereitung auf das Screening wird empfohlen, auf Körperschmuck, besonders aufwendige Frisuren und Make-Up am Untersuchungstag zu verzichten. Der untersuchende Arzt stellt zunächst Fragen zur Gesundheit und Vorerkrankungen und ermittelt die individuellen Risikofaktoren.
Anschließend wird die Hautoberfläche am gesamten Körper, angefangen von der Kopfhaut, über Augen und Ohren hinunter bis zu den Fußsohlen genauestens untersucht. Auch das Mundinnere mit dem Zahnfleisch ist Gegenstand der Untersuchung, ebenso der Intimbereich. Alle Hautveränderungen die auf Krebsherde hinweisen könnten, werden sorgsam protokolliert und bei Verdacht später für eine Laboruntersuchung punktiert. Weiterhin erhalten Sie beim Screeningtermin Hinweise für ein richtiges Verhalten im Umgang mit Sonnenlicht. Insgesamt dauert die Untersuchung circa 15-20 Minuten.
Die Standarduntersuchung beim Hautscreening findet mit dem bloßen Auge und maximal einer einfachen optischen Lupe und gebündeltem Licht statt. Hautspezialisten verfügen über einen geschulten erfahrenen Blick und sind in der Lage, kritische Hautveränderungen auf diese Weise zu erkennen.
Die Verwendung eines digitalen Auflicht-Mikroskops beim Screening ist eine IgeL-Leistung und gehört nicht zum Standard. Mit Auflichtmikroskopie erhält man bessere und genauere Ergebnisse.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein jährliches Hautkrebsscreening ab einem Alter von 35 Jahren. Die Kosten können über die Chipkarte abgerechnet werden.
Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen in diesem Bereich an, so etwa erweiterte Altersgrenzen für die Untersuchung oder die Kostenübernahme von Auflichtmikroskopie.
Bewerten Sie uns4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de
14062 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.