Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinausDie gesetzliche Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung wird alle zwei Jahre für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen veränderte Altersgrenzen und Turni im Rahmen von Zusatzleistungen oder besonderen Versorgungsprogrammen an. Auch technisch aufwendigere Verfahren wie die Auflichtmikroskopie zählen zu den Mehrleistungen beim Hautscreening.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme für Hautkrebs-Screening gibt es schon für unter 35jährige im gesamten Versorgungsgebiet 2 Sterne - anteilige Kostenübernahme Hautkrebs-Screening für Versicherte unter 35 Jahren im gesamten Versorgungsgebiet oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 1 Stern - anteilige Kostenübernahme des Hautkrebs-Screening im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder nur in bestimmten Regionen/Bundesländern, nur bei Vertragsärzten
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt 100% der Kosten des jährlichen Hautscreenings im Bundesland Bremen (max. 21 EUR in anderen Bundesländern) über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge)
Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100,00 EUR je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Kostenübernahme für ein jährliches Hautkrebsscreening wird mit Auflichtmikroskopie für alle Versicherten ab 18 Jahren angeboten.
Ab 35 Jahren besteht auch die Möglichkeit, jedes Jahr ein Hautkrebsscreening in Anspruch zu nehmen. Hierbei besteht jedoch die Besonderheit, dass sich die Vertragsleistung mit der gesetzlichen Leistung abwechselt.
Beispiel: Mit 35 Jahren kann die gesetzliche Untersuchung durchgeführt werden; mit 36 Jahren die Vertragsleistung usw.
Damit bietet die Betriebskrankenkasse Mobil Oil auch allen über 35-jährigen eine jährliche Hautkrebsvorsorge an.
Versicherte der BKK PFAFF von 14 bis 34 Jahren haben in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, einmal im Kalenderjahr ihre Haut beim speziell qualifizierten Hausarzt oder fachärztlich beim Hautarzt untersuchen zu lassen. Versicherten, die außerhalb des Bereichs der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine Hautvorsorge durchführen lassen, erhalten eine Pauschale von bis zu 25 EUR.
Bei der BKK SBH wird die Hautkrebsvorsorge auch vor dem 35. Lebensjahr (in Baden-Württemberg) alle zwei Jahre gewährt.
Zusätzlich über Gesundheitskonto 50 € inkl. Auflichtmikroskopie
Jährliche kostenlose Hautkrebsvorsorgeuntersuchung über die Kassenleistung hinaus gibt es durch zusätzliche Verträge mit Mehrleistungen (z.B. Auflichtmikroskopie)
Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
Die hkk bezuschusst die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte von 18 - 34 Jahren bei einem Arzt mit Kassenzulassung (100 % der Kosten, alle 2 Jahre max. 100 EUR).
Die KNAPPSCHAFT bietet die Vorsorgeuntersuchung der Haut (inkl. Auflichtmikroskopie) auch allen Kunden an, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Untersuchung ist für Kunden der KNAPPSCHAFT kostenlos.
Kunden der Novitas BKK können einmal jährlich zur Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung zum Dermatologen gehen, Kunden mit einem Spenderorgan sogar zweimal im Jahr. Immer finden diese Untersuchungen mit dem Auflichtmikroskop statt. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Die gesetzliche Leistung beinhaltet eine Untersuchung für alle Versicherten ab 35 Jahren jedes zweite Jahr.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos für die beschriebene Leistung zu 80%, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für Versicherte unter 35 Jahren alle zwei Jahre 40 EUR für die Hautkrebsfrüherkennung inkl. der Auflichtmikroskopie (80 % des Rechnungsbetrages).
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Im Rahmen des Flexibonus bis 300 EUR wird das Hautscreening mit Auflichtmikroskopie wird bis zu 50 EUR bezahlt. Die Hautkrebsvorsorge können alle Versicherten deutschlandweit im gesamten Versorgungsgebiet durchführen.
Die BKK firmus bezuschusst ihren Versicherten auch unter dem Alter von 35 Jahren das Hautkrebs-Screening inkl. der Auflichtmikroskopie im gesamten Bundesgebiet mit bis zu 100,- EUR / Jahr.
In Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, NRW und Saarland können Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren bei Vertragsärzten ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Je nach Bundesland besteht der Anspruch jährlich oder alle 2 Jahre.
Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen, und die Leistung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Dermatologen erbracht wird (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Versicherte von 18 bis 34 Jahren haben Anspruch auf einen Zuschuss zur Hautkrebsvorsorge. Der Zuschuss wird alle 2 Jahre in Höhe von 100 v.H. bis maximal 25 EUR gewährt.
Im Rahmen des Gesundheitsbonus wird das Hautscreening mit 10 EUR jährlich für Versicherte ab 16 Jahren berücksichtigt.
Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für 13 Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
In vielen Bundesländern übernimmt die Bosch BKK bereits ab Geburt die Kosten für das zweijährliche Hautkrebs-Screening z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Kostenübernahme als Satzungsleistung bereits ab dem 1. Lebensjahr als Zuschuss von 28 Euro. Die Hautkrebsvorsorge wird zusätzlich im Bonusprogramm anerkannt.
Wer seine Haut bereits vor dem 35. Lebensjahr durchchecken lassen möchte, bekommt von der IKK classic die Kosten für einen Hautcheck alle zwei Jahre in Höhe von bis zu 30 Euro bezuschusst.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.
Über die gesetzliche Regelleistung hinaus bezuschusst die KKH ein Hautkrebsscreening auch für unter 35-Jährige. Der Zuschuss von bis zu 30 Euro gilt für KKH Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Ab 35 Jahren haben die Versicherten der KKH aller 2 Jahre Anspruch auf eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut.
TK-Versicherte können bereits ab 20 Jahren an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen (alle 2 Jahre). In einigen Bundesländern auch früher: Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ab 0 Jahren, HH, Westfalen-Lippe und Sachsen ab 15 Jahren, Hessen und Niedersachsen ab 18 Jahren.
Auch die Auflichtmikroskopie im Rahmen der Mehrleistung des Hautkrebsscreenings unter 35 Jahre ist vom Bundesland abhängig: Sie ist inklusive in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein.
Für bestimmte Risikogruppen (Hauttyp I und II u.a.) gibt es das Hautkrebsscreening ab 15 Jahre bundesweit inklusive Auflichtmikroskopie.
Jährliche Hautkrebsvorsorge können Versicherte über 18 Jahre über das Gesundheitskonto BKK GesundheitsPlus erhalten (gegen Vorlage der Originalrechnungen 75 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Die Versicherten der AOK Bayern können bereits ab dem 18 Lebensjahr an einem Hautscreening teilnehmen (Erstattung 80% der Kosten, bis max. 25 EUR, jedes 2. Kalenderjahr, im Rahmen des 100 EUR-Budgets des Vorsorgekontos "AOK-Gesundheitsvorteil").
Hautkrebsscreening bereits ab dem 18. Lebensjahr alle 2 Jahre - Kostenübernahme von max. 40 EUR über das Gesundheitskonto (jährlich insgesamt bis zu 400 EUR für besondere Gesundheitsleistungen).
Hautkrebsscreening wird über die Versichertenkarte bereits ab 19 Jahren übernommen, alle zwei Jahre - vorausgesetzt, dass der Arzt zu den Vertragsärzten gehört.
Im Rahmen von ViDAplus (bei Wahl des Modells Gesundheitskonto) können bis zu 130 Euro für gesundheitsbezogene Maßnahmen erstattet werden, z.B. für die Hautkrebsvorsorge (auch mit Auflichtmikroskopie).
Ab dem Alter von 15 Jahren wird jährlich Hautscreening bezahlt, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen. Erstattet werden 1 x im Kalenderjahr bis zu 35 EUR.
Rechnet der Arzt nur die Auflichtmikroskopie privat ab und die Untersuchung über die Krankenversicherungskarte beträgt die Erstattung 17,50 EUR.
In einigen Bundesländern kann das Hautscreening auf Grund eines Versorgungsvertrages ohne Altersuntergrenze, jährlich bzw. alle zwei Jahre direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
In vielen Bundesländern bestehen besondere Versorgungsverträge über die Hautkrebsuntersuchung. Bei teilnehmenden Vertragsärzten profitieren dann auch Kunden unter 35 Jahren von einem kostenlosen Hautscreening, in vielen Ländern bereits ab dem 20. Lebensjahr oder ganz ohne Altersbeschränkung (Hautscreening bei Kindern). Außerdem kann man im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets diese Untersuchungen zusätzlich und unabhängig vom Alter alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Die BKK HMR erstattet die Kosten für Hautscreening ab dem 18. Lebensjahr (insgesamt für weitergehende Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem Betrag von 100 EUR je Kalenderjahr und Versicherten). Außerdem gibt es Auflichtmikroskopie in den Jahren, in den kein Anspruch auf eine gesetzl. Untersuchung besteht.
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr haben Versicherte der BKK Linde einmal jährlich Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die Leistung gilt für folgende Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
Die BKK Pfalz bezahlt in verschiedenen Bundesländern (Schleswig-Holstein, NRW, BaWü, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen) das Hautkrebsscreening ab dem 20. Lj 1x jährlich.
Ein jährlicher Anspruch der Vorsorgeuntersuchung besteht zwischen dem 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr. Kostenzuschuss bis zu 50 EUR jährl. gibt es für zusätzliche Hautuntersuchungen/Auflichtmikroskopie mit dem Vorsorge+ Programm.
Hautkrebsscreening wird auch unterhalb der gesetzlichen Altersgrenze von 35 Jahren in der Regel durch direkte Verträge mit Arztnetzwerken übernommen. Ist kein Vertrag vorhanden oder besteht kein Anspruch auf eine Regelleistung erstattet die BKK im Rahmen des Budgets Medizinische Vorsorge bis zu 25 Euro pro Untersuchung.
Ein Hautkrebs-Screening wird außerhalb der gesetzlichen Pflicht auch vor dem 35. Lebensjahr in derzeit 13 Bundesländern bezahlt. Die Abrechnung erfolg über die elektr. Gesundheitskarte.
Unter 35 Jahren jährlich, ab 35 Jahren alle 2 Jahre in:
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
Alle 2 Jahre in:
- Baden Württemberg
- Brandenburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Nordrhein-Westfalen (erst ab dem 20. Lebensjahr)
Die Hautkrebsfrüherkennung mit Auflichtmikroskopie können sich bereits Versicherte ab 18 Jahren im Rahmen des Gesundheitskontos mit 50 Euro pro Jahr bezuschussen lassen. Darüber hinaus bestehen in vielen Bundesländern gesonderte Verträge, über die die Hautkrebsfrüherkennung für unter 35-Jährige als Zusatzleistung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann.
Die IKK gesund plus bezuschusst die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte von 14 - 34 Jahren bei einem Arzt mit Kassenzulassung (100 % der Kosten, alle 2 Jahre max. 30 EUR).
Regionale Angebote für Versicherte unter 35 Jahre, regional unterschiedliche Zusatzleistungen wie z. B. Auflichtmikroskopie etc..
Zuschuss im Rahmen des Benefit-Bonusprogramms in Höhe von bis zu 120 Euro möglich.
Die SKD BKK hat in verschiedenen Bundesländern spezielle Versorgungsverträge mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können auch Versicherte zwischen 0 und 35 Jahren regelmäßig ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen.
Erweitertes Hautkrebsscreening wird in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein und Rheinland-Pfalz für Versicherte bereits unter 35 Jahren angeboten.
Hautkrebsvorsorge wird bezahlt (außerhalb der Vorsorgeuntersuchung gem. § 25 SGB V) (insgesamt bis zu 60 EUR im Rahmen des Bonusmodells „Vorsorge Plus“).
Hautkrebsscreening gehört als umfassende Ganzkörperuntersuchung zu den wichtigen und regelmäßigen Vorsorge-Checks. Durchgeführt werden können diese Untersuchungen von allen niedergelassenen Dermatologen oder Hautärzten in Gesundheitszenten, Krankenhäusern und Spezialkliniken.
Zur Vorbereitung auf das Screening wird empfohlen, auf Körperschmuck, besonders aufwendige Frisuren und Make-Up am Untersuchungstag zu verzichten. Der untersuchende Arzt stellt zunächst Fragen zur Gesundheit und Vorerkrankungen und ermittelt die individuellen Risikofaktoren.
Anschließend wird die Hautoberfläche am gesamten Körper, angefangen von der Kopfhaut, über Augen und Ohren hinunter bis zu den Fußsohlen genauestens untersucht. Auch das Mundinnere mit dem Zahnfleisch ist Gegenstand der Untersuchung, ebenso der Intimbereich. Alle Hautveränderungen die auf Krebsherde hinweisen könnten, werden sorgsam protokolliert und bei Verdacht später für eine Laboruntersuchung punktiert. Weiterhin erhalten Sie beim Screeningtermin Hinweise für ein richtiges Verhalten im Umgang mit Sonnenlicht. Insgesamt dauert die Untersuchung circa 15-20 Minuten.
Die Standarduntersuchung beim Hautscreening findet mit dem bloßen Auge und maximal einer einfachen optischen Lupe und gebündeltem Licht statt. Hautspezialisten verfügen über einen geschulten erfahrenen Blick und sind in der Lage, kritische Hautveränderungen auf diese Weise zu erkennen.
Die Verwendung eines digitalen Auflicht-Mikroskops beim Screening ist eine IgeL-Leistung und gehört nicht zum Standard. Mit Auflichtmikroskopie erhält man bessere und genauere Ergebnisse.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein jährliches Hautkrebsscreening ab einem Alter von 35 Jahren. Die Kosten können über die Chipkarte abgerechnet werden.
Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen in diesem Bereich an, so etwa erweiterte Altersgrenzen für die Untersuchung oder die Kostenübernahme von Auflichtmikroskopie.
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