Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinausDie gesetzliche Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung wird alle zwei Jahre für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen veränderte Altersgrenzen und Turni im Rahmen von Zusatzleistungen oder besonderen Versorgungsprogrammen an. Auch technisch aufwendigere Verfahren wie die Auflichtmikroskopie zählen zu den Mehrleistungen beim Hautscreening.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme für Hautkrebs-Screening für unter 35jährige aller zwei Jahre im gesamten Bundesgebiet 2 Sterne - ab 50 Euro Kostenübernahme Hautkrebs-Screening für Versicherte unter 35 Jahren aller zwei Jahre oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen, Kostenübernahem erfolgt in den meisten Bundesländern 1 Stern - unter 50 Euro Kostenübernahme, Hautkrebs-Screening im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder nur in einzelnen Regionen/Bundesländern, nur bei Vertragsärzten
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt 100% der Kosten des jährlichen Hautscreenings im Bundesland Bremen (max. 21 EUR in anderen Bundesländern) über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Die AOK bietet das Hautkrebs-Screening inklusive Auflichtmikroskopie allen Kunden ab dem 20. Geburtstag alle 2 Jahre an.
Als besonderen Service erfolgt die Abrechnung über die Versichertenkarte und erspart den Kunden weitere Aktivitäten.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge)
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre die Kosten für Hautscreening.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 Euro für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
1. Die Hautkrebsvorsorge kann über den Vertrag Hausarzt+ anstatt alle 2 Jahre jedes Kalenderjahr ab dem vollendeten 35. Lebensjahr abgerechnet werden.
2. Die BERGISCHE übernimmt bundesweit für Versicherte eine ergänzende Hautkrebsvorsorge. Beim Dermatologen erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung inklusive Auflichtmikroskopie, die Anleitung und Beratung zur Selbstkontrolle der Haut unter Berücksichtigung individueller Risikofaktoren (z.B. Hauttyp, UV-Exposition) von 15 bis 34 Jahren im 2jährlichen Intervall.
3. Darüber hinaus hat die BERGISCHE Versorgungsverträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen, welche die Abrechenbarkeit über die eGK beinhalten auch bereits ohne Altersbeschränkung sowie in der Altersstufe der 20 bis 35-Jährigen inklusive Auflichtmikroskopie.
Neben der gesenkten Altersgrenze profitieren Versicherte in vielen Regionen von einem jährlichen Anspruch auf die Untersuchung.
Baden-Württemberg (alle 2 Jahre, von 15 bis 34 Jahren)
Bayern (alle 2 Jahre, von 15 bis 34 Jahren)
Berlin (alle 2 Jahre unter 35 Jahren)
Brandenburg (alle 2 Jahre, auch unter und über 35 Jahren)
Bremen (jährlich, auch unter und über 35 Jahren)
Hamburg (jährlich unter 35 Jahren, danach alle 2 Jahre)
Hessen (alle zwei Jahre, von 18 bis 34 Jahren)
Mecklenburg-Vorpommern (jährlich unter 35 Jahren, danach alle 2 Jahre)
Niedersachsen (jährlich, auch unter und über 35 Jahren)
Nordrhein-Westfalen (alle 2 Jahre, ab 20 Jahren)
Rheinland-Pfalz (alle 2 Jahre, auch unter 35 Jahren)
Saarland (alle 2 Jahre, von 15 bis 34 Jahren)
Sachsen (alle 2 Jahre, von 15 bis 34 Jahren)
Sachsen-Anhalt (alle 2 Jahre, auch unter 35 Jahren)
Schleswig-Holstein (jährlich unter 35 Jahren, danach alle 2 Jahre)
Thüringen (alle 2 Jahre, von 18 bis 34 Jahren)
1. Hautkrebsscreening wird über die Versichertenkarte bereits ab 19 Jahren übernommen, alle zwei Jahre - vorausgesetzt, dass der Arzt zu den Vertragsärzten gehört.
2. Für eine Hautkrebsvorsorge außerhalb von Westfalen-Lippe bzw. ohne Vertragsarzt bezuschusst die BKK_DürkoppAdler unter bestimmten Voraussetzungen 30 Euro pro Kalenderjahr.
2. Im Rahmen des Bonusprogramms ViDAplus (Wahl Modell DoppelBonus) können zudem die Kosten für gesundheitsbezogene Maßnahmen bezuschusst/erstattet werden, z.B. für die Hautkrebsvorsorge (auch mit Auflichtmikroskopie).
Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100 EUR je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Alle 24 Monate können sich Versicherte bei Dermatologen kostenfrei gegen Vorlage der Versichertenkarte durchchecken lassen. Bestandteil des Screenings ist unter anderem die Auflichtmikroskopie und eine individuell angepasste Beratung zu Risikopotenzial und Hautschutz.
Zusätzlich kann jährlich das Hautkrebsscreening nach vorliegen bestimmter Risikofaktoren als Zuschussleistung in Anspruch genommen werden. Erstattet werden dann bis zu 35 Euro. Rechnet der Arzt nur die Auflichtmikroskopie privat ab und die Untersuchung über die Krankenversicherungskarte beträgt die Erstattung bis 17,50 Euro.
Versicherte der BKK PFAFF von 14 bis 34 Jahren haben in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, einmal im Kalenderjahr ihre Haut beim speziell qualifizierten Hausarzt oder fachärztlich beim Hautarzt untersuchen zu lassen. Versicherte, die außerhalb des Bereichs der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine Hautvorsorge durchführen lassen, erhalten eine Pauschale von bis zu 28 Euro. Der Zuschuss erhöht sich auf 40 Euro, wenn zusätzlich eine Auflichtmikroskopie durchgeführt wurde.
Die BKK Pfalz übernimmt alle zwei Jahre die Kosten für die Früherkennung von Hautkrebs für alle Versicherten ab 35 Jahre. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Ihrer BKK Pfalz abgerechnet. In vielen Bundesländern gibt es darüber hinaus spezielle Verträge mit erweiterten Leistungen.
Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres haben einmal alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt.
Bei der BKK SBH wird die Hautkrebsvorsorge auch vor dem 35. Lebensjahr (in Baden-Württemberg) alle zwei Jahre gewährt. Zusätzlich gibt es über das Gesundheitskonto 50 Euro inkl. Auflichtmikroskopie.
Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für alle Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Die energie-BKK übernimmt bundesweit über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, bereits ab 15 Jahre, alle zwei Jahre die Kosten für ein Hautkrebsscreening einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
Die hkk bezuschusst die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte von 18 - 34 Jahren bei einem Arzt mit Kassenzulassung (100 % der Kosten, alle 2 Jahre max. 100 Euro).
Die IKK classic übernimmt die Kosten für das Hautkrebsscreening alle 2 Jahre auch für Versicherte unter 35 Jahren (0 - 34 Jahre). Die Kostenübernahme erfolgt in voller Höhe und ohne Anrechnung auf ein Budget/Gesundheitskonto.
Zusätzlich können alle IKK classic-Versicherten kostenfrei das Tool "Skin Checker" im Rahmen des Angebots "TeleClinic" nutzen, mit dem sie per Foto-Diagnose spätestens nach 24 Stunden kostenfrei eine Diagnostik sowie eine Behandlungsempfehlung von einem zugelassenen Hautarzt erhalten.
Die KNAPPSCHAFT bietet alle zwei Jahre die Vorsorgeuntersuchung der Haut (inkl. Auflichtmikroskopie) auch allen Kunden an, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Untersuchung ist für Kunden der KNAPPSCHAFT kostenlos.
Bundesweites Vertragsangebot für Versicherte unter 35 Jahre, incl. Auflichtmikroskopie, alle 2 Jahre.
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss (abhängig von Alter und Geschlecht) in Höhe von bis zu 350,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Die Mobil Krankenkasse bietet Ihren Versicherten bereits ab 18 Jahren ein jährliches Hautkrebsscreening an. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung besteht erst ab einem Alter von 35 Jahren, allerdings nur alle zwei Jahre. Daher können unsere Versicherte ab 35 Jahren diese erweitere Hautkrebsvorsorge dann in den Jahren zwischen den gesetzlichen Untersuchungen
nutzen.
In Ergänzung zur regulären Hautkrebsvorsorge können Versicherte der Mobil Krankenkasse ab sofort eine digitale Ganzkörperfotografie über unseren Vertrag HautkrebsscreeningPLUS nutzen.
Kunden der Novitas BKK können einmal jährlich zur Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung zum Dermatologen gehen, Kunden mit einem Spenderorgan sogar zweimal im Jahr. Immer finden diese Untersuchungen mit dem Auflichtmikroskop statt. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
1. Bundesweites Hautkrebsscreening für unter 35jährige im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages.
2. Bundesweites HautkrebsscreeningPLUS im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages.
Die gesetzliche Leistung beinhaltet eine Untersuchung für alle Versicherten ab 35 Jahren jedes zweite Jahr.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
Die TK übernimmt die Kosten für das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre bereits ab dem Alter von 20 Jahren und in einigen Bundesländern sogar schon früher (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ab 0 Jahren, Hamburg, Westfalen-Lippe und Sachsen ab 15 Jahren, Hessen und Niedersachsen ab 18 Jahren), in einigen Ländern auch mit Auflichtmikroskopie (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Gesetzlich vorgegeben ist die Übernahme der Kosten für Versicherte erst ab dem 35. Lebensjahr und dann alle zwei Jahre. Die BKK Faber-Castell & Partner beteiligt sich unabhängig des Alters und jährlich an den Kosten des Hautscreenings. Sofern die Untersuchung vom Arzt nicht direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann, muss lediglich die Rechnung zur Kostenerstattung eingereicht werden. Die BKK übernimmt für diese Untersuchung dann bis zu 25 €.
Die BKK firmus bezuschusst ihren Versicherten auch unter dem Alter von 35 Jahren das Hautkrebs-Screening inkl. der Auflichtmikroskopie im gesamten Bundesgebiet mit bis zu 100 Euro / Jahr.
In vielen Bundesländern bestehen besondere Versorgungsverträge über die Hautkrebsuntersuchung. Bei teilnehmenden Vertragsärzten profitieren dann auch Kunden unter 35 Jahren von einem kostenlosen Hautscreening, in vielen Ländern bereits ab dem 20. Lebensjahr oder ganz ohne Altersbeschränkung (Hautscreening bei Kindern). Außerdem kann man im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets diese Untersuchungen zusätzlich und unabhängig vom Alter alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
1. Bereits vor Vollendung des 35. Lebensjahres haben Versicherte der BKK Linde Anspruch auf ein Hautkrebsscreening im zweijährichlichen Rhythmus. Die Leistung gilt für folgende Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
2. Über den Partner, die TeleClinic können die Versicherten einen Muttermal- und Leberfleckcheck machen lassen. Beide Angebote stehen ohne Altersgrenzen zur Verfügung und es muss keine Zuzahlung geleistet werden.
3. Mit HautkrebsscreeningPLUS scannt eine voll automatische Kamera systematisch die Hautoberfläche von Kopf bis Fuß. Versicherte der BKK Linde können HautkrebsscreeningPLUS einmal im Jahr kostenfrei in Anspruch nehmen,
Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen, und die Leistung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Dermatologen erbracht wird (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Außerdem Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Versicherte innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung.
Über die gesetzliche Leistung (Untersuchung alle zwei Jahre) hinaus werden die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge (inklusive Auflichtmikroskopie) einmal im Jahr bis zu einem Betrag von 25 € im Kalenderjahr gegen Vorlage einer Rechnung übernommen.
In vielen Bundesländern übernimmt die Bosch BKK bereits ab Geburt die Kosten für das jeweils 1x im Jahr mögliche Hautkrebs-Screening z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Die DAK-Gesundheit bezuschussen das Hautkrebs-Screening als Mehrleistung zwischen 17 und 34 Jahren mit bis zu 60 Euro alle zwei Jahre über das Gesundheitskonto.
Ein Hautkrebs-Screening wird außerhalb der gesetzlichen Pflicht auch vor dem 35. Lebensjahr in derzeit 14 Bundesländern bezahlt. Die Abrechnung erfolg über die elektr. Gesundheitskarte.
Unter 35 Jahren jährlich, ab 35 Jahren alle 2 Jahre in:
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
Alle 2 Jahre in:
- Berlin
- Baden Württemberg
- Brandenburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Nordrhein-Westfalen (erst ab dem 20. Lebensjahr)
Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Sie über unseren Online Hautcheck innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung bei Hautproblemen.
Die Hautkrebsfrüherkennung mit Auflichtmikroskopie können sich bereits Versicherte ab 18 Jahren im Rahmen des Gesundheitskontos mit 50 Euro pro Jahr bezuschussen lassen. Darüber hinaus bestehen in vielen Bundesländern gesonderte Verträge, über die die Hautkrebsfrüherkennung für unter 35-Jährige als Zusatzleistung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann.
Über die gesetzliche Regelleistung hinaus bezuschusst die KKH ein Hautkrebsscreening auch für unter 35-Jährige. Der Zuschuss von bis zu 30 Euro gilt für KKH Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Ab 35 Jahren haben die Versicherten der KKH alle drei Jahre Anspruch auf eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut.
Jährliche Hautkrebsvorsorge können Versicherte über 18 Jahre über das Gesundheitskonto BKK GesundheitsPlus erhalten (gegen Vorlage der Originalrechnungen 75 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Außerdem Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Versicherte innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung.
Die Versicherten der AOK Bayern erhalten bereits zwischen 18 und 35 Jahren einen Zuschuss für ein Hautkrebsscreening (einschließlich Auflichtmikroskopie).
Die Kosten dafür werden alle 2 Jahre bis zu 25 EUR erstattet.
Im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung – dem AOK-HausarztProgramm - werden die Kosten zu 100% für das Hautkrebsscreening bereits ab dem 19. Lebensjahr jedes zweite Jahr übernommen.
Die AOK Bayern bietet in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung für Hautprobleme. Über 330 Hautärzte und Hautärztinnen stehen AOK Kunden rund um die Uhr für einen Online-Hautcheck inklusive der Begutachtung von einzelnen Muttermalen zur Verfügung. Foto hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Da Arztbesuche oft mit langen Wartezeiten oder Anfahrtswegen verbunden sind, bietet OnlineDoctor eine großartige Alternative: Innerhalb weniger Stunden erhalten AOK-Versicherte eine fachärztliche Diagnose und Handlungsempfehlung. Zum Beispiel bei Rötungen, Schwellungen, Warzen, Schuppen, Flecken, Abszessen oder auch, wenn sich ein Muttermal in letzter Zeit verändert hat und ärztlich beurteilt werden sollte.
https://www.onlinedoctor.de/aokbayern/
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte das Hautkrebs-Screening von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 40 EUR alle zwei Kalenderjahre.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich alle zwei Jahre auch bei unter 35-Jährigen mit bis zu 40 Euro an den Behandlungskosten (inklusive Auflichtmikroskopie). Erstattet werden bis zu 80 % des Rechnungsbetrages.
Die BKK Herkules bezuschußt bereits im Alter von 15 – 35 Jahren alle 2 Jahre ein Screening mit bis zu 30 Euro. Zudem bietet die BKK ab 18 Jahren, über eine vertragsärztliche Versorgung, alle 2 Jahre ein Hautscreening kostenfrei an.
Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm mit 15 € prämiert werden.
Ein jährlicher Anspruch der Vorsorgeuntersuchung besteht zwischen dem 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr. Kostenzuschuss bis zu 50 Euro jährl. gibt es für zusätzliche Hautuntersuchungen/Auflichtmikroskopie mit dem Vorsorge+ Programm.
Hautkrebsscreening wird auch unterhalb der gesetzlichen Altersgrenze von 35 Jahren in der Regel durch direkte Verträge mit Arzt-Netzwerken übernommen. Ist kein Vertrag vorhanden oder besteht kein Anspruch auf eine Regelleistung erstattet die BKK im Rahmen des Budgets Medizinische Vorsorge bis zu 50 Euro pro Untersuchung.
Vorsorge-Konto: Kostenübernahme bis 30 € für ausgewählte selbstbezahlte Vorsorge-Untersuchungen, z.B. Hautkrebsscreening inklusive Auflichtmikroskopie.
Die BKK ZF & Partner übernimmt schon ab 15 Jahren die Kosten für die regelmäßige Untersuchung der Haut (1 x alle 2 Jahre) bei einem an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Dermatologen.
Berücksichtigung im Bonus-Programm.
Ab 35 Jahren kann man Hautscreening alle zwei Jahre über die Versichertenkarte in Anspruch nehmen. In den Jahren davor und dazwischen zahlt die Continentale einen Zuschuss von 28 Euro.
(Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Darüber hinaus hat die Continentale BKK regional zusätzliche Verträge, in denen auch zusätzliche Leistungen, wie z.B. die Auflichtmikroskopie, erstattet werden.
Die IKK Südwest übernimmt für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr 100% der Kosten der jährlichen Hautkrebsvorsorge im Bundesland Saarland auf Grundlage eines Vertrages mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Alle Versicherte mit Wohnort im Saarland können zusätzliche Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro über das IKK Gesundheitskonto beantragen.
Versicherten mit Wohnort außerhalb des Saarlandes erstattet die IKK Südwest über das IKK Gesundheitskonto die Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro.
Die SKD BKK hat in verschiedenen Bundesländern spezielle Versorgungsverträge mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können auch Versicherte zwischen 0 und 35 Jahren regelmäßig ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen.
Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich mit 100 EUR für die Vollnarkose, wenn die Weisheitszähne gezogen werden müssen und mit 100 EUR für die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren im Rahmen des Bonusmodells „Wohlfühl Plus“.
Hautkrebsscreening gehört als umfassende Ganzkörperuntersuchung zu den wichtigen und regelmäßigen Vorsorge-Checks. Durchgeführt werden können diese Untersuchungen von allen niedergelassenen Dermatologen oder Hautärzten in Gesundheitszenten, Krankenhäusern und Spezialkliniken.
Zur Vorbereitung auf das Screening wird empfohlen, auf Körperschmuck, besonders aufwendige Frisuren und Make-Up am Untersuchungstag zu verzichten. Der untersuchende Arzt stellt zunächst Fragen zur Gesundheit und Vorerkrankungen und ermittelt die individuellen Risikofaktoren.
Anschließend wird die Hautoberfläche am gesamten Körper, angefangen von der Kopfhaut, über Augen und Ohren hinunter bis zu den Fußsohlen genauestens untersucht. Auch das Mundinnere mit dem Zahnfleisch ist Gegenstand der Untersuchung, ebenso der Intimbereich. Alle Hautveränderungen die auf Krebsherde hinweisen könnten, werden sorgsam protokolliert und bei Verdacht später für eine Laboruntersuchung punktiert. Weiterhin erhalten Sie beim Screeningtermin Hinweise für ein richtiges Verhalten im Umgang mit Sonnenlicht. Insgesamt dauert die Untersuchung circa 15-20 Minuten.
Die Standarduntersuchung beim Hautscreening findet mit dem bloßen Auge und maximal einer einfachen optischen Lupe und gebündeltem Licht statt. Hautspezialisten verfügen über einen geschulten erfahrenen Blick und sind in der Lage, kritische Hautveränderungen auf diese Weise zu erkennen.
Die Verwendung eines digitalen Auflicht-Mikroskops beim Screening ist eine IgeL-Leistung und gehört nicht zum Standard. Mit Auflichtmikroskopie erhält man bessere und genauere Ergebnisse.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein jährliches Hautkrebsscreening ab einem Alter von 35 Jahren. Die Kosten können über die Chipkarte abgerechnet werden.
Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen in diesem Bereich an, so etwa erweiterte Altersgrenzen für die Untersuchung oder die Kostenübernahme von Auflichtmikroskopie.
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