Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinausDie gesetzliche Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung wird alle zwei Jahre für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen veränderte Altersgrenzen und Turni im Rahmen von Zusatzleistungen oder besonderen Versorgungsprogrammen an. Auch technisch aufwendigere Verfahren wie die Auflichtmikroskopie zählen zu den Mehrleistungen beim Hautscreening.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme für Hautkrebs-Screening für unter 35jährige aller zwei Jahre im gesamten Bundesgebiet 2 Sterne - ab 50 Euro Kostenübernahme Hautkrebs-Screening für Versicherte unter 35 Jahren aller zwei Jahre oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen, Kostenübernahem erfolgt in den meisten Bundesländern 1 Stern - unter 50 Euro Kostenübernahme Hautkrebs-Screening im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder nur in einzelnen Regionen/Bundesländern, nur bei Vertragsärzten
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt 100% der Kosten des jährlichen Hautscreenings im Bundesland Bremen (max. 21 EUR in anderen Bundesländern) über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge)
Die AOK Rheinland/Hamburg bieter diese Leistung auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100,00 EUR je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Versicherte der BKK PFAFF von 14 bis 34 Jahren haben in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, einmal im Kalenderjahr ihre Haut beim speziell qualifizierten Hausarzt oder fachärztlich beim Hautarzt untersuchen zu lassen. Versicherte, die außerhalb des Bereichs der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine Hautvorsorge durchführen lassen, erhalten eine Pauschale von bis zu 28 EUR. Der Zuschuss erhöht sich auf 40 Euro, wenn zusätzlich eine Auflichtmikroskopie durchgeführt wurde.
Bei der BKK SBH wird die Hautkrebsvorsorge auch vor dem 35. Lebensjahr (in Baden-Württemberg) alle zwei Jahre gewährt.
Zusätzlich über Gesundheitskonto 50 € inkl. Auflichtmikroskopie
Ein jährlicher Anspruch der Vorsorgeuntersuchung besteht zwischen dem 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr. Kostenzuschuss bis zu 50 EUR jährl. gibt es für zusätzliche Hautuntersuchungen/Auflichtmikroskopie mit dem Vorsorge+ Programm.
Die BKK zahlt alle 2 Jahre die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bereits ab dem 20. Lebensjahr. Zusätzlich wird die Hautkrebsvorsorge jedes Jahr mit 10 € im Bonusprogramm BoNickel bezuschusst.
Die energie-BKK übernimmt bundesweit über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, bereits ab de 15. Lebensjahr, alle zwei Jahre die Kosten für ein Hautkrebsscreening einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
Die hkk bezuschusst die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte von 18 - 34 Jahren bei einem Arzt mit Kassenzulassung (100 % der Kosten, alle 2 Jahre max. 100 EUR).
Die IKK classic übernimmt die Kosten für das Hautkrebsscreening alle 2 Jahre auch für Versicherte unter 35 Jahren (0 - 34 Jahre). Die Kostenübernahme erfolgt in voller Höhe und ohne Anrechnung auf ein Budget/Gesundheitskonto.
Zusätzlich können alle IKK classic-Versicherten kostenfrei das Tool "Skin Checker" im Rahmen des Angebots "TeleClinic" nutzen, mit dem sie per Foto-Diagnose spätestens nach 24 Stunden kostenfrei eine Diagnostik sowie eine Behandlungsempfehlung von einem zugelassenen Hautarzt erhalten.
Die KNAPPSCHAFT bietet die Vorsorgeuntersuchung der Haut (inkl. Auflichtmikroskopie) auch allen Kunden an, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Untersuchung ist für Kunden der KNAPPSCHAFT kostenlos.
Kostenübernahme für ein jährliches Hautkrebsscreening wird mit Auflichtmikroskopie für alle Versicherten ab 18 Jahren angeboten.
Ab 35 Jahren besteht auch die Möglichkeit, jedes Jahr ein Hautkrebsscreening in Anspruch zu nehmen. Hierbei besteht jedoch die Besonderheit, dass sich die Vertragsleistung mit der gesetzlichen Leistung abwechselt.
Beispiel: Mit 35 Jahren kann die gesetzliche Untersuchung durchgeführt werden; mit 36 Jahren die Vertragsleistung usw.
Damit bietet die Mobil Krankenkasse auch allen über 35-jährigen eine jährliche Hautkrebsvorsorge an.
In Ergänzung zur regulären Hautkrebsvorsorge können Versicherte der Mobil Krankenkasse ab sofort eine digitale Ganzkörperfotografie über unseren Vertrag HautkrebsscreeningPLUS nutzen.
Mithilfe einer innovativen Bilderkennungssoftware werden alle Muttermale erkannt und vermessen. Anschließend erfolgt ein automatischer Vergleich mit den Bildern der letzten Untersuchung. Dadurch können mögliche Abweichungen zum Ursprungsbild erkannt und der Dermatologe bei der weiteren Therapieentscheidung unterstützt werden.
Kunden der Novitas BKK können einmal jährlich zur Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung zum Dermatologen gehen, Kunden mit einem Spenderorgan sogar zweimal im Jahr. Immer finden diese Untersuchungen mit dem Auflichtmikroskop statt. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Die gesetzliche Leistung beinhaltet eine Untersuchung für alle Versicherten ab 35 Jahren jedes zweite Jahr.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
Die TK übernimmt die Kosten für das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre bereits ab dem Alter von 20 Jahren. In einigen Bundesländern schon früher (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ab 0 Jahren, HH, Westfalen-Lippe und Sachsen ab 15 Jahren, Hessen und Niedersachsen ab 18 Jahren), in einigen Ländern auch mit Auflichtmikroskopie (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Im Rahmen des FlexiBonus² bis 300 € wird das Hautscreening mit Auflichtmikroskopie bezahlt. Die Hautkrebsvorsorge können alle Versicherten deutschlandweit im gesamten Versorgungsgebiet durchführen.
Darüber hinaus hat die BERGISCHE Versorgungsverträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen, welche die Abrechenbarkeit über die eGK beinhalten auch bereits ohne Altersbeschränkung sowie in der Altersstufe der 20 bis 35-Jährigen inklusive Auflichtmikroskopie.
Die BKK firmus bezuschusst ihren Versicherten auch unter dem Alter von 35 Jahren das Hautkrebs-Screening inkl. der Auflichtmikroskopie im gesamten Bundesgebiet mit bis zu 100,- EUR / Jahr.
In vielen Bundesländern bestehen besondere Versorgungsverträge über die Hautkrebsuntersuchung. Bei teilnehmenden Vertragsärzten profitieren dann auch Kunden unter 35 Jahren von einem kostenlosen Hautscreening, in vielen Ländern bereits ab dem 20. Lebensjahr oder ganz ohne Altersbeschränkung (Hautscreening bei Kindern). Außerdem kann man im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets diese Untersuchungen zusätzlich und unabhängig vom Alter alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
In Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, NRW und Saarland können Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren bei Vertragsärzten ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Je nach Bundesland besteht der Anspruch jährlich oder alle 2 Jahre.
1. Bereits vor Vollendung des 35. Lebensjahres haben Versicherte der BKK Linde Anspruch auf ein Hautkrebsscreening im zweijährichlichen Rhythmus. Die Leistung gilt für folgende Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Leistung umfasst:
- Anamnese
- eine körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute - Gesamthautuntersuchung), sofern medizinisch - notwendig einschließlich Auflichtmikroskopie
- die erstmalige Hauttybestimmung
- die vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennung
2. Über unseren Partner, die TeleClinic können unsere Versicherten einen Muttermal- und Leberfleckcheck machen lassen. Beide Angebote stehen ohne Altersgrenzen zur Verfügung und es muss keine Zuzahlung geleistet werden.
Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen, und die Leistung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Dermatologen erbracht wird (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Über die gesetzliche Leistung (Untersuchung alle zwei Jahre) hinaus werden die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge (inklusive Auflichtmikroskopie) einmal im Jahr bis zu einem Betrag von 25 € im Kalenderjahr gegen Vorlage einer Rechnung übernommen.
Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für 14 Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
In vielen Bundesländern übernimmt die Bosch BKK bereits ab Geburt die Kosten für das jeweils 1x im Jahr mögliche Hautkrebs-Screening z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Die DAK-Gesundheit beteiligt sich im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Es besteht Anspruch auf eine Untersuchung alle zwei Kalenderjahre.
Ein Hautkrebs-Screening wird außerhalb der gesetzlichen Pflicht auch vor dem 35. Lebensjahr in derzeit 14 Bundesländern bezahlt. Die Abrechnung erfolg über die elektr. Gesundheitskarte.
Unter 35 Jahren jährlich, ab 35 Jahren alle 2 Jahre in:
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
Alle 2 Jahre in:
- Berlin
- Baden Württemberg
- Brandenburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Nordrhein-Westfalen (erst ab dem 20. Lebensjahr)
Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Sie über unseren Online Hautcheck innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung bei Hautproblemen.
Die Hautkrebsfrüherkennung mit Auflichtmikroskopie können sich bereits Versicherte ab 18 Jahren im Rahmen des Gesundheitskontos mit 50 Euro pro Jahr bezuschussen lassen. Darüber hinaus bestehen in vielen Bundesländern gesonderte Verträge, über die die Hautkrebsfrüherkennung für unter 35-Jährige als Zusatzleistung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann.
Über die gesetzliche Regelleistung hinaus bezuschusst die KKH ein Hautkrebsscreening auch für unter 35-Jährige. Der Zuschuss von bis zu 30 Euro gilt für KKH Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Ab 35 Jahren haben die Versicherten der KKH aller 2 Jahre Anspruch auf eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut.
Jährliche Hautkrebsvorsorge können Versicherte über 18 Jahre über das Gesundheitskonto BKK GesundheitsPlus erhalten (gegen Vorlage der Originalrechnungen 75 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Die Versicherten der AOK Bayern erhalten bereits zwischen 18 und 35 Jahren einen Zuschuss für ein Hautkrebsscreening (einschließlich Auflichtmikroskopie).
Die Kosten dafür werden alle 2 Jahre bis zu 25 EUR erstattet.
Hautkrebsscreening bereits ab dem 18. Lebensjahr alle 2 Jahre - Kostenübernahme von max. 40 EUR über das Gesundheitskonto (jährlich insgesamt bis zu 400 EUR für besondere Gesundheitsleistungen).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für Versicherte unter 35 Jahren alle zwei Jahre 40 EUR für die Hautkrebsfrüherkennung inkl. der Auflichtmikroskopie (80 % des Rechnungsbetrages).
1. Hautkrebsscreening wird über die Versichertenkarte bereits ab 19 Jahren übernommen, alle zwei Jahre - vorausgesetzt, dass der Arzt zu den Vertragsärzten gehört.
2. Im Rahmen des Bonusprogramms ViDAplus (Wahl Modell DoppelBonus) können zudem die Kosten für gesundheitsbezogene Maßnahmen bezuschusst/erstattet werden, z.B. für die Hautkrebsvorsorge (auch mit Auflichtmikroskopie).
In vielen Bundesländern wird das Hautscreening für unter 18-Jährige von der BKK Freudenberg übernommen, und direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Zum Beispiel alle 2 Jahre im Rahmen des Vertrags mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg.
In den übrigen Bundesländern können Versicherte der BKK Freudenberg ab dem Alter von 15 Jahren jährlich das Hautkrebsscreening nach vorliegen bestimmter Risikofaktoren durchführen lassen. Erstattet werden 1 x im Kalenderjahr bis zu 35 EUR. Rechnet der Arzt nur die Auflichtmikroskopie privat ab und die Untersuchung über die Krankenversicherungskarte beträgt die Erstattung 17,50 EUR.
Die BKK Pfalz bezahlt in verschiedenen Bundesländern (Schleswig-Holstein, NRW, BaWü, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen) das Hautkrebsscreening ab dem 20. Lj 1x jährlich.
Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres haben ab 01.04.2022 einmal alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt.
Hautkrebsscreening wird auch unterhalb der gesetzlichen Altersgrenze von 35 Jahren in der Regel durch direkte Verträge mit Arztnetzwerken übernommen. Ist kein Vertrag vorhanden oder besteht kein Anspruch auf eine Regelleistung erstattet die BKK im Rahmen des Budgets Medizinische Vorsorge bis zu 25 Euro pro Untersuchung.
Kostenübernahme als Satzungsleistung bereits ab dem 1. Lebensjahr als Zuschuss von 28 Euro. Die Hautkrebsvorsorge wird zusätzlich im Bonusprogramm anerkannt.
Die IKK Südwest übernimmt für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr 100% der Kosten der jährlichen Hautkrebsvorsorge im Bundesland Saarland auf Grundlage eines Vertrages mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Alle Versicherte mit Wohnort im Saarland können zusätzliche Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro über das IKK Gesundheitskonto beantragen.
Versicherten mit Wohnort außerhalb des Saarlandes erstattet die IKK Südwest über das IKK Gesundheitskonto die Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro.
Darüber hinaus bietet die IKK Südwest allen Versicherten kostenfrei die Online-Konsultation eines Hautarztes im Rahmen eines Vertrages über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V an.
Regionale Angebote für Versicherte unter 35 Jahre, regional unterschiedliche Zusatzleistungen wie z. B. Auflichtmikroskopie etc..
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss (abhängig von Alter und Geschlecht) in Höhe von bis zu 250,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Die SKD BKK hat in verschiedenen Bundesländern spezielle Versorgungsverträge mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können auch Versicherte zwischen 0 und 35 Jahren regelmäßig ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen.
Hautkrebsvorsorge wird bezahlt (außerhalb der Vorsorgeuntersuchung gem. § 25 SGB V) (insgesamt bis zu 60 EUR im Rahmen des Bonusmodells „Vorsorge Plus“).
Hautkrebsscreening gehört als umfassende Ganzkörperuntersuchung zu den wichtigen und regelmäßigen Vorsorge-Checks. Durchgeführt werden können diese Untersuchungen von allen niedergelassenen Dermatologen oder Hautärzten in Gesundheitszenten, Krankenhäusern und Spezialkliniken.
Zur Vorbereitung auf das Screening wird empfohlen, auf Körperschmuck, besonders aufwendige Frisuren und Make-Up am Untersuchungstag zu verzichten. Der untersuchende Arzt stellt zunächst Fragen zur Gesundheit und Vorerkrankungen und ermittelt die individuellen Risikofaktoren.
Anschließend wird die Hautoberfläche am gesamten Körper, angefangen von der Kopfhaut, über Augen und Ohren hinunter bis zu den Fußsohlen genauestens untersucht. Auch das Mundinnere mit dem Zahnfleisch ist Gegenstand der Untersuchung, ebenso der Intimbereich. Alle Hautveränderungen die auf Krebsherde hinweisen könnten, werden sorgsam protokolliert und bei Verdacht später für eine Laboruntersuchung punktiert. Weiterhin erhalten Sie beim Screeningtermin Hinweise für ein richtiges Verhalten im Umgang mit Sonnenlicht. Insgesamt dauert die Untersuchung circa 15-20 Minuten.
Die Standarduntersuchung beim Hautscreening findet mit dem bloßen Auge und maximal einer einfachen optischen Lupe und gebündeltem Licht statt. Hautspezialisten verfügen über einen geschulten erfahrenen Blick und sind in der Lage, kritische Hautveränderungen auf diese Weise zu erkennen.
Die Verwendung eines digitalen Auflicht-Mikroskops beim Screening ist eine IgeL-Leistung und gehört nicht zum Standard. Mit Auflichtmikroskopie erhält man bessere und genauere Ergebnisse.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein jährliches Hautkrebsscreening ab einem Alter von 35 Jahren. Die Kosten können über die Chipkarte abgerechnet werden.
Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen in diesem Bereich an, so etwa erweiterte Altersgrenzen für die Untersuchung oder die Kostenübernahme von Auflichtmikroskopie.
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