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Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Versicherte ohne Kinder erhalten eine Haushaltshilfe für mindestens sechs Wochen.
2 Sterne - Versicherte ohne Kinder erhalten eine Haushaltshilfe für mindestens fünf Wochen.
1 Stern - Versicherte ohne Kinder erhalten eine Haushaltshilfe für mehr als 4 Wochen sowie nur in Ausnahmefällen.
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Versicherte ohne Kinder erhalten eine Haushaltshilfe für mindestens sechs Wochen.
2 Sterne - Versicherte ohne Kinder erhalten eine Haushaltshilfe für mindestens fünf Wochen.
1 Stern - Versicherte ohne Kinder erhalten eine Haushaltshilfe für mehr als 4 Wochen sowie nur in Ausnahmefällen.
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Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Neben dem gesetzlichen Anspruch wird zusätzlich Haushaltshilfe gewährt, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird für die Dauer der häuslichen Krankenpflege gewährt (auch ohne im Haushalt lebende Kinder).
Bei schweren Erkrankungen gibt es bei der BKK Faber-Castell & Partner bis zu 6 Wochen Anspruch auf Haushaltshilfe, auch wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, z. B. bei Alleinstehenden.
Bei einer schweren Krankheit insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten Operation oder einer Chemo- bzw. Strahlentherapie übernimmt die BKK Linde die Haushaltshilfe für einen Zeitraum von 6 Wochen.
Über die gesetzliche Leistung hinaus übernimmt Ihre BKK Pfalz Haushaltshilfe für längstens 6 Wochen bzw. 30 Arbeitstage auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Die Kosten werden übernommen, wenn man wegen einer Krankheit den Haushalt aus medizinischen Gründen nicht führen kann. Dies gilt auch, wenn Sie häusliche Krankenpflege erhalten und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht führen kann.
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird bis zu 6 Wochen nach ärztlicher Bescheinigung wegen Krankheit gewährt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und bis zu 6 Wochen, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält.
Wenn Versicherte schwer erkrankt sind und ambulant behandelt werden und den Haushalt nicht mehr führen können, übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten der Haushaltshilfe. Und zwar für bis zu 26 Wochen, sofern eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die BKK VerbundPlus zahlt die Haushaltshilfe auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der individuellen Situation: die maximale Dauer geht bei der BKK W&F aber bewusst über die gesetzliche Regelleistung hinaus: die BKK W&F beteiligt sich unabhängig von Kindern bis zu 30 Wochen an den Kosten.
Die Haushaltshilfe ist auf längstens 12 Monate für maximal 8 Stunden pro Tag in der 1. bis 4. Woche, 6 Stunden pro Tag in der 5. bis 8. Woche und 4 Stunden pro Tag ab der 9. Woche begrenzt, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Bis zu acht Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.
Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.
Die Salus BKK unterstützt Sie auch dann, wenn kein Kind bei Ihnen im Haushalt lebt. Für alleinlebende Versicherte beträgt der Zeitraum für Haushaltshilfe maximal 13 Wochen.
Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstatttung erfolgt auch für mehr als 4 Wochen ( ohne Kind) für die Dauer von 2 Wochen.
Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird bis zu 6 Wochen nach ärztlicher Bescheinigung wegen Krankheit gewährt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und bis zu 6 Wochen, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält.
Versicherte erhalten für die Dauer von 5 Wochen Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit nicht möglich ist.
Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung ist das Vorhandensein eines Kindes keine Voraussetzung.
Die AOK Bayern kann laut Satzung darüber hinaus in begründeten Ausnahmefällen Mehrleistungen zur Haushaltshilfe ohne Kind in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Unter einem Ausnahmefall versteht man insbesondere akute Notsituationen bei Schwerstkranken.
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird in Ausnahmefällen gewährt.
Als Mehrleistung leistet die Bertelsmann BKK auch dann Haushaltshilfe, wenn durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird, oder keine stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet, die Haushaltshilfe aber bei einer akuten Krankheit notwendig ist.
Die BIG zahlt in Ausnahmefällen auch Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Im ambulanten Bereich gibt es erweiterte Haushaltshilfe bis 28 Kalendertage (max. 4 Stunden täglich), wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Als besonderes Plus gewährt Ihnen die mkk eine Haushaltshilfe auch dann, wenn Sie wegen einer akuten Krankheit den Haushalt nicht fortführen können und kein Kind in Ihrem Haushalt lebt. Sie können diese dann für maximal 14 Einsatztage innerhalb von 3 Wochen und maximal 2 Stunden täglich in Anspruch nehmen. Nach einer Pause von 4 Wochen können Sie die Hilfe erneut in Anspruch nehmen; maximal 28 Tage im Jahr.
Versicherte der IKK Südwest können Haushaltshilfe in begründeten Ausnahmefällen bei medizinischer Notwendigkeit in angemessenen Umfang erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt ist.
Lebt ein BARMER Mitglied ohne Kinder im eigenen Haushalt, unterstützt die BARMER z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie mit bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe.