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3 Sterne - Die Dauer der Erstattung ohne Kinder im Haushalt beträgt mindestens 42 Tage.
2 Sterne - Die Dauer der Erstattung ohne Kinder im Haushalt beträgt 36 - 41 Tage.
1 Stern - Die Dauer der Erstattung ohne Kinder im Haushalt beträgt 29 bis 35 Tage , Haushaltshilfe im Krankheitsfall (ohne Kinder) wird bei begründetetn Ausnahmefällen wie z.B. bei Schwangerschaft gewährt.
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
Versicherte können bei einigen Krankenkassen auch dann Haushaltshilfe erhalten, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das hilfebedürftig ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn den Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.3 Sterne - Die Dauer der Erstattung ohne Kinder im Haushalt beträgt mindestens 42 Tage.
2 Sterne - Die Dauer der Erstattung ohne Kinder im Haushalt beträgt 36 - 41 Tage.
1 Stern - Die Dauer der Erstattung ohne Kinder im Haushalt beträgt 29 bis 35 Tage , Haushaltshilfe im Krankheitsfall (ohne Kinder) wird bei begründetetn Ausnahmefällen wie z.B. bei Schwangerschaft gewährt.
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Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.

Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Neben dem gesetzlichen Anspruch wird zusätzlich Haushaltshilfe gewährt, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird für die Dauer der häuslichen Krankenpflege gewährt (auch ohne im Haushalt lebende Kinder).

Bei schweren Erkrankungen erweitert die BKK Faber-Castell & Partner den gesetzlichen Rahmen auf insgesamt bis zu 6 Wochen. Diese Leistung ist auch möglich, wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, z. B. bei Alleinstehenden.

Im ambulanten Bereich gibt es erweiterte Haushaltshilfe bis 28 Kalendertage (max. 4 Stunden täglich), wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Über die gesetzliche Leistung hinaus übernimmt Ihre BKK Pfalz Haushaltshilfe auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird bis zu 6 Wochen nach ärztlicher Bescheinigung wegen Krankheit gewährt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und bis zu 6 Wochen, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält.

Als besonderes Plus gewährt Ihnen die BKK VBU eine Haushaltshilfe auch dann, wenn Sie wegen einer akuten Krankheit den Haushalt nicht fortführen können und kein Kind in Ihrem Haushalt lebt. Sie können diese dann für maximal 14 Einsatztage innerhalb von 3 Wochen und maximal 2 Stunden täglich in Anspruch nehmen. Nach einer Pause von 4 Wochen können Sie die Hilfe erneut in Anspruch nehmen; maximal 28 Tage im Jahr.

Der Anspruch besteht bis zu längstens zwei Wochen, auch wenn keine Kinder im Haushalt leben.

Die BKK VerbundPlus zahlt die Haushaltshilfe auch, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Die Haushaltshilfe ist auf längstens 12 Monate für maximal 8 Stunden pro Tag in der 1. bis 4. Woche, 6 Stunden pro Tag in der 5. bis 8. Woche und 4 Stunden pro Tag ab der 9. Woche begrenzt, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Bis zu acht Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann

Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.

Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.

Versicherte der IKK Südwest können Haushaltshilfe in begründeten Ausnahmefällen bei medizinischer Notwendigkeit in angemessenen Umfang erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt ist.

Die Salus BKK unterstützt Sie auch dann, wenn kein Kind bei Ihnen im Haushalt lebt. Für alleinlebende Versicherte beträgt der Zeitraum für Haushaltshilfe maximal 13 Wochen.

Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstatttung erfolgt auch für mehr als 4 Wochen ( ohne Kind) für die Dauer von 2 Wochen.

Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.

Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird bis zu 6 Wochen nach ärztlicher Bescheinigung wegen Krankheit gewährt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und bis zu 6 Wochen, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält.

Bei einer schweren Krankheit insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten Operation oder einer Chemo- bzw. Strahlentherapie übernehmen wir die Haushaltshilfe für einen Zeitraum von 6 Wochen.

Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der individuellen Situation: die maximale Dauer geht bei der BKK W&F aber bewusst über die gesetzliche Regelleistung hinaus: die BKK W&F beteiligt sich unabhängig von Kindern bis zu 30 Wochen an den Kosten.

Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung ist das Vorhandensein eines Kindes keine Voraussetzung.
Die AOK Bayern kann laut Satzung darüber hinaus in begründeten Ausnahmefällen Mehrleistungen zur Haushaltshilfe ohne Kind in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Unter einem Ausnahmefall versteht man insbesondere akute Notsituationen bei Schwerstkranken.

Die Audi BKK übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe bis zu vier Wochen bei einer ambulanten Behandlung aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, auch ohne Kinder im Haushalt.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden auch bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden und der Entbindung, auch ohne Kinder im Haushalt, übernommen.

Die BERGISCHE leistet Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung, sofern nach ärztlicher Feststellung wegen ständig erforderlicher Bettlägerigkeit bei gefährdeter Schwangerschaft die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Sie wird in dem Fall grundsätzlich unbegrenzt, maximal bis zum Zeitpunkt der Entbindung erbracht. Es ist nicht erforderlich, dass ein Kind im Haushalt lebt, welches der Betreuung oder Beaufsichtigung bedarf.

Als Mehrleistung leistet die Bertelsmann BKK auch dann Haushaltshilfe, wenn durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird, oder keine stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet, die Haushaltshilfe aber bei einer akuten Krankheit notwendig ist.

Die BIG zahlt in Ausnahmefällen auch Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Versicherte erhalten, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist.

Versicherte erhalten für die Dauer von 5 Wochen Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit nicht möglich ist.












































