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Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung
2 Sterne - volle Kostenübernahme nur des Impfstoffes ohne Altersbeschränkung oder gesamte Kostenübernahme, aber nur zu 90 %, Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt
1 Stern - Kostenübernahme nur zu 80 %, nur anteilig oder nur im Rahmen eines Gesundheitskontos
Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche unter 18 Jahre
Eine Grippeschutzimpfung hilft eine Infektion mit einer Influenza-Erkrankung ( echte Grippe - Virusgrippe ) zu verhindern und sollte jedes Jahr im Herbst durchgeführt werden. Da diese Schutzimpfung generell erst ab einem Alter von 18 Jahren und nur bei bestimmten Risikogruppen und zu den Pflichtleistungen gehört, bieten viele Krankenkassen eine kostenlose Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche unter 18 Jahren an.Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung
2 Sterne - volle Kostenübernahme nur des Impfstoffes ohne Altersbeschränkung oder gesamte Kostenübernahme, aber nur zu 90 %, Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt
1 Stern - Kostenübernahme nur zu 80 %, nur anteilig oder nur im Rahmen eines Gesundheitskontos
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Eine Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistungen erfolgt bei Azubis zu 100%.

Kosten für Grippeschutzimpfung werden auch für Jugendliche unter 18 Jahre in vollem Umfang übernommen (ohne Altersbegrenzung).

Die AOK Hessen hat sich auch in der Grippesaison 2022/2023 dazu entschieden, für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung zu übernehmen, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Somit sind ab sofort Kostenerstattungsanträge von Versicherten zur Grippeschutzimpfung, die nicht unter die Regelung der Schutzimpfungs-Richtlinie fallen, zu erstatten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100% erstattet.

Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten unter 18 Jahre, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.

Grippeschutzimpfungen (Impfstoff und ärztliche Leistungen) werden über die eGK auch für Jugendliche abgerechnet.

Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.

Kostenübernahme für alle Versicherten.

Die Kosten für Grippeschutzimpfungen werden zu 100 Prozent für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 18 Jahren übernommen.

Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.

Grippeschutzimpfung wird bei Azubis übernommen.

Für Azubis werden die kompletten Kosten der Impfstoffe und Arztkosten (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) übernommen, dies gilt auch für quadrivalente Impfstoffe.

Vollständige Kostenübernahme

Alle Impfungen nach Empfehlungen der STIKO (Robert-Koch-Institut)werden bezahlt.
Impfsaison - ab sofort können sich alle unsere Kunden im Bereich der KV Nordrhein gegen Grippe impfen lassen – einfach per Gesundheitskarte. Grippeschutzimpfungen sind abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Privatrechnungen werden nicht erstattet (der Arzt trifft die Entscheidung zur Notwendigkeit, Abrechnung dann per Karte)

Kostenübernahme für privat abgerechnete Impfungen in voller Höhe.

Die BIG übernimmt die Grippeschutzimpfung für Versicherte unter 18 Jahren, auch die Vierfachimpfung.

Grippeschutz wird bundesweit bezahlt.

Grippeschutzimpfungen werden für Azubis übernommen.

Grippeschutzimpfung wird für alle Versicherten übernommen.

Die BKK exklusiv erstattet Ihnen alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung.

Grippeschutzimpfung gibt es auch für Jugendliche unter 18 Jahre. Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM.

Die Grippeschutzimpfung wird zu 100% erstattet, auch wenn diese nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann. Die Erstattung beinhaltet den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bezahlt auch Azubis die Kosten für eine Grippeschutzimpfung.

Die BKK Linde übernimmt die Kosten für eine Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche unter 18 Jahre, sofern nicht andere Kostenträger, wie z.B. die Arbeitgeber, zuständig sind.

Grippeschutzimpfung wird auch für Jugendliche unter 18 Jahre bezahlt.

Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.

Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK SBH Kindern und Jugendlichen auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen).

Grippeschutzimpfung wird bezahlt.

Die BKK VBU übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%, auch der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen.

Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK Verbund Plus Azubis auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen
Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen). Auch der Vierfach-Wirkstoff wird bezahlt.

Die BKK Werra-Meissner übernimmt für ihre versicherten Azubis die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung.

Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung, unabhängig vom Alter.

Die Bosch BKK übernimmt bei Azubis die Kosten für die Grippeschutzimpfung, wenn diese vom Arzt empfohlen wird.

Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfungen werden ergänzende Impfungen übernommen (100 % Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung, bis zu 400 Euro jedes Jahr).
Das gilt auch für Grippeschutzimpfungen, ohne Altersbeschränkung.

Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, unabhängig von Alter und Risikoprofil.

Volle Kostenübernahme zu 100 Prozent der Grippeschutzimpfung bei Azubis ohne Einschränkung. Es ist vom Versicherten kein Eigenanteil als gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Neben den Kosten für den Impfstoff werden auch die ärztlichen Leistungen übernommen.

Grippeschutz gibt es uneingeschränkt als Indikationsimpfung für Kinder.

Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.

Die hkk übernimmt die Grippeschutzimpfung für Auszubildende, auch über die STIKO-Empfehlung hinaus.

Generell wird die Grippeschutzimpfung (lt. STIKO - Ständige Impfkommission) empfohlen und ist für alle Personengruppen kostenfrei. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit der IKK abgerechnet.

Die Kosten für die Grippeschutzimpfung übernimmt die IKK BB unabhängig vom Alter per Gesundheitskarte.

Die IKK classic übernimmt die Impfung gegen Grippe als Standardimpfung für Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat sowie wie Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Erstattet werden die vollen Kosten des Impfstoffes sowie die Kosten der ärztlichen Leistungen in Höhe der Vertragssätze.

Der Grippeschutz wird bei Auszubildenden bezahlt.

Eine Kostenerstattung der Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) erfolgt auch für Nicht-Risikopatienten in voller Höhe.

Die KKH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus für Auszubildende.

Die mhplus BKK übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen für alle Versicherten, unabhängig vom Alter.

Grippeschutzimpfung wird übernommen.

Die pronova BKK übernimmt die Impfung für alle Personen, unabhängig vom Alter.

Die Salus BKK übernimmt für Jugendliche die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung.

Die SBK übernimmt die Kosten in voller Höhe für alle Versicherten.

Die Grippeschutzimpfung wird übernommen (Satzungsleistung).

Die Grippeschutzimpfung wird auch für Jugendliche unter 18 Jahren bezahlt.

Volle Kostenübernahme für alle Versicherten

Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wird die Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche übernommen.

Die Grippeschutz-Impfung wird zu 100% übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 500 Euro pro Kalenderjahr für alle Impfungen und Prophylaxe-Arzneimittel.
Das Arzthonorar wird zu 100% übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 50 Euro pro Kalenderjahr für alle Impfungen.

Die WMF Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen.

Für Jugendliche wird bei der AOK Nordost Grippeschutz bezahlt.
Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200,- € jährlich für zusätzliche Impfungen.

Grippeschutzimpfung gibt es für alle Versicherten ohne Altersbegrenzung im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 EUR.
Die Schutzimpfung wird beim ViDAplus Bonusprogramm (Impf_Check) zusätzlich bonifiziert. Teilnahme ab 16 Jahre möglich.

Abrechnung über Gesundheitskarte bzw. Kostenerstattung i.H.v. 90 % der Kosten bei ärztlicher Verordnung.

Die bkk melitta hmr erstattet die Kosten bis zu 250 EUR (inkl. des ärztlichen Honoras) pro Kalenderjahr und Versicherten für die Auslandsschutzimpfungen. Dazu zählen auch Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Bezahlung der Grippeschutzimpfungen (Impfstoff und ärztliche Leistungen) erfolgt auch für Jugendliche. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 200 € pro Kalenderjahr erstattet.

Die BKK Technoform erstattet für alle Versicherten bis zu 200 Euro für ärztlich empfohlene Grippeschutzimpfungen pro Kalenderjahr.

Die BKK VDN übernimmt die Grippeschutzimpfungen für alle Altersstufen. Es werden 100 % der Kosten für den Impfstoff erstattet.

Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt die Kosten des Impfstoffes als Mehrleistung altersunabhängig zu 100%.

Die Mobil Krankenkasse übernimmt für alle Versicherten, die sich gegen Grippe impfen lassen möchten, die Kosten für die jährliche Schutzimpfung. Für den Impfstoff werden 80 % erstattet und für die ärztliche Leistung der Betrag, der bei der vertragsärztlichen Leistung entstanden wäre.

Die Erstattung des Impfstoffes und der ärztlichen Leistungen erfolgt bis zu 32 Euro.

Je Impfserum erstattet die Debeka BKK 80 % der Kosten, zusätzlich werden die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen.

Die R+V BKK erstattet die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und übernimmt 80 % der Kosten (max. 80 EUR der Impfdosis) und maximal 14,- EUR für die ärztliche Leistung.

Für Auszubildende werden die Kosten für eine Grippeschutzimpfung auf Antrag der Arbeitgebers übernommen.

Nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO kann die Impfung bei Kindern, die ein erhöhtes Komplikationsrisiko haben, direkt über die eGK mit der BKK24 abgerechnet werden.

Alle Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, werden vollständig bezahlt. Unter anderem auch die Impfung gegen Influenza.