zurück zu den Kriterien | zurück zum Krankenkassentest
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung
2 Sterne - volle Kostenübernahme nur des Impfstoffes ohne Altersbeschränkung, Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt
1 Stern - Kostenübernahme nur zu 90 %, nur anteilig oder nur im Rahmen eines Gesundheitskontos
Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche unter 18 Jahre
Eine Grippeschutzimpfung hilft eine Infektion mit einer Influenza-Erkrankung ( echte Grippe - Virusgrippe ) zu verhindern und sollte jedes Jahr im Herbst durchgeführt werden. Da diese Schutzimpfung generell erst ab einem Alter von 18 Jahren und nur bei bestimmten Risikogruppen und zu den Pflichtleistungen gehört, bieten viele Krankenkassen eine kostenlose Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche unter 18 Jahren an.Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung
2 Sterne - volle Kostenübernahme nur des Impfstoffes ohne Altersbeschränkung, Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt
1 Stern - Kostenübernahme nur zu 90 %, nur anteilig oder nur im Rahmen eines Gesundheitskontos
Testergebnisse sortieren nach:

Eine Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistungen erfolgt bei Azubis zu 100%.

Kosten für Grippeschutzimpfung werden auch für Jugendliche unter 18 Jahre in vollem Umfang übernommen (ohne Altersbegrenzung).

Für Jugendliche wird bei der AOK Nordost Grippeschutz bezahlt.

Grippeschutzimpfungen (Impfstoff und ärztliche Leistungen) werden über die eGK auch für Jugendliche abgerechnet.

Grippeschutzimpfung wird zu 100 % unbegrenzt für Impfstoff und ärztliche Leistung von der AOK PLUS bezahlt.

Die Kosten für Grippeschutzimpfungen werden zu 100 Prozent für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 18 Jahren übernommen.

Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.

Grippeschutzimpfung wird bei Azubis übernommen.

Für Azubis werden die kompletten Kosten der Impfstoffe und Arztkosten (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) übernommen, dies gilt auch für quadrivalente Impfstoffe.

Vollständige Kostenübernahme

Alle Impfungen nach Empfehlungen der STIKO (Robert-Koch-Institut)werden bezahlt.

Kostenübernahme für privat abgerechnete Impfungen in voller Höhe.

Die BIG übernimmt die Grippeschutzimpfung für Versicherte unter 18 Jahren, auch die Vierfachimpfung.

Zusätzliche Erstattung der Grippeschutzimpfung erfolgt für Azubis.

Grippeschutz wird bundesweit bezahlt.

Grippeschutzimpfungen werden für Azubis übernommen.

Grippeschutzimpfung wird für alle Versicherten übernommen.

Die BKK exklusiv erstattet Ihnen alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung.

Grippeschutzimpfung gibt es auch für Jugendliche unter 18 Jahre.

Die Grippeschutzimpfung wird zu 100% erstattet, auch wenn diese nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann. Die Erstattung beinhaltet den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bezahlt auch Azubis die Kosten für eine Grippeschutzimpfung.

Bei Auszubildenden werden Grippeschutzimpfungen übernommen.

Die BKK Linde übernimmt die Kosten für eine Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche unter 18 Jahre, sofern nicht andere Kostenträger, wie z.B. die Arbeitgeber, zuständig sind.

Grippeschutzimpfung wird auch für Jugendliche unter 18 Jahre bezahlt.

Grippeschutzimpfung wird bezahlt.

Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK SBH Kindern und Jugendlichen auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen).

Die BKK VBU übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%, auch der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen.

Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK Verbund Plus Azubis auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen
Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen). Auch der Vierfach-Wirkstoff wird bezahlt.

Die BKK Werra-Meissner übernimmt für ihre versicherten Azubis die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung.

Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung, unabhängig vom Alter.

Die Bosch BKK übernimmt bei Azubis die Kosten für die Grippeschutzimpfung, wenn diese vom Arzt empfohlen wird.

Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfungen werden zwei zusätzliche Impfungen pro Jahr in voller Höhe übernommen (100 % Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung).

Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, unabhängig von Alter und Risikoprofil.

Die Grippeschutzimpfung wird bei Azubis von der Debeka BKK übernommen. Es werden nur die gesetzlichen Rabatte für den Impfstoff abgezogen. Die ärztliche Leistung wird in Höhe der EBM-Sätze übernommen.

Bei einer ärztlicher Verordnung erfolgt eine volle Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung bei Azubis ohne Einschränkung, ggf. abzgl. gesetzlicher Zuzahlungen. Neben den Kosten für den Impfstoff werden auch die ärztlichen Leistungen übernommen.

Grippeschutz gibt es uneingeschränkt als Indikationsimpfung für Kinder.

Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.

Die hkk übernimmt die Grippeschutzimpfung für Auszubildende, auch über die STIKO-Empfehlung hinaus.

Die Kosten für die Grippeschutzimpfung übernimmt die IKK BB unabhängig vom Alter per Gesundheitskarte.

Die IKK classic übernimmt die Impfung gegen Grippe als Standardimpfung aller Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat, Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Erstattet werden die vollen Kosten des Impfstoffes sowie die Kosten der ärztlichen Leistungen in Höhe der Vertragssätze.

Der Grippeschutz wird bei Auszubildenden bezahlt.

Generell wird die Grippeschutzimpfung (lt. STIKO - Ständige Impfkommission) empfohlen und ist für alle Personengruppen kostenfrei. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit der IKK Nord abgerechnet.

Eine Kostenerstattung der Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) erfolgt auch für Nicht-Risikopatienten in voller Höhe.

Die KKH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus für Auszubildende.

Kostenübernahme für alle Versicherten (ohne Altersbegrenzung).
Alternativ erfolgt der Abzug vor Erstattung durch die mhplus. Die Kosten für die ärztliche Leistung und Beratung werden in Höhe von jeweils 4,66 Euro erstattet.

Grippeschutzimpfung wird übernommen.

Die pronova BKK übernimmt die Impfung für alle Personen, unabhängig vom Alter.

Die Salus BKK übernimmt für Jugendliche die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung.

Die SBK übernimmt die Kosten in voller Höhe für alle Versicherten.

Die Grippeschutzimpfung wird übernommen (Satzungsleistung).

Grippeschutz wird für alle Versicherten ohne Altersgrenze bezahlt.

Die Grippeschutzimpfung wird auch für Jugendliche unter 18 Jahren bezahlt.

Vollständige Kostenübernahme erfolgt auch über STIKO-Empfehlung hinaus.

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wird die Grippeschutzimpfung auch für Jugendliche übernommen.

Die WMF Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen.

Grippeschutzimpfung gibt es für alle Versicherten ohne Altersbegrenzung im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 EUR.

Die BKK Melitta Plus erstattet die Kosten bis zu 250 EUR (inkl. des ärztlichen Honoras) pro Kalenderjahr und Versicherten für die Auslandsschutzimpfungen. Dazu zählen auch Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil übernimmt für alle Versicherten, die sich gegen Grippe impfen lassen möchten, die Kosten für die jährliche Schutzimpfung. Für den Impfstoff werden 80 % erstattet und für die ärztliche Leistung der Betrag, der bei der vertragsärztlichen Leistung entstanden wäre.

Bezahlung der Grippeschutzimpfungen (Impfstoff und ärztliche Leistungen) erfolgt auch für Jugendliche. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 200 € pro Kalenderjahr erstattet.

Die BKK Technoform erstattet bis zu 200 Euro für ärztlich empfohlene Reiseschutzimpfungen (gilt auch für Grippeschutzimpfung) pro Kalenderjahr.

Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt die Kosten des Impfstoffes als Mehrleistung altersunabhängig zu 100%.

Abrechnung über Gesundheitskarte bzw. Kostenerstattung i.H.v. 90 % der Kosten bei ärztlicher Verordnung.

Die Erstattung des Impfstoffes und der ärztlichen Leistungen erfolgt bis zu 32 EUR.

Die BKK VDN übernimmt die Grippeschutzimpfungen für alle Altersstufen.
Es werden 80 % der Kosten für den Impfstoff erstattet. Zusätzlich beträgt der Eigenanteil für Erwachsene 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Zudem zahlen wir maximal 22 Euro ärztliches Honorar pro Impfserie.

Die R+V BKK übernimmt für alle selbst bezahlten Grippeimpfungen 80% der in Rechnung gestellten Kosten für den Impfstoff (max. 80,- EUR der Impfdosis) und maximal 14,- EUR für die ärztliche Leistung.

Alle Grippeschutzimpfungen werden bezahlt. Es werden 80% der Impfstoffkosten erstattet. Die ärztliche Leistung wird je nach Alter des Impflings in Höhe der EBM-Sätze übernommen (bis zu 161,96 Euro/ Jahr).

Für Auszubildende werden die Kosten für eine Grippeschutzimpfung auf Antrag der Arbeitgebers übernommen.

Alle Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, werden vollständig bezahlt. Unter anderem auch die Impfung gegen Influenza.