Grippeschutzimpfung für alle VersichertenEine Grippeschutzimpfung hilft eine Infektion mit einer Influenza-Erkrankung (echte Grippe - Virusgrippe) zu verhindern und sollte jedes Jahr im Herbst durchgeführt werden. Da diese Schutzimpfung nur für bestimmte Risikogruppen zu den Pflichtleistungen gehört, bieten viele Krankenkassen eine kostenlose Grippeschutzimpfung ohne Altersbeschränkung als Zusatzleistung an.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung 2 Sterne - volle Kostenübernahme nur des Impfstoffes ohne Altersbeschränkung, Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt 1 Stern - Kostenübernahme nur zu 90 %, nur anteilig, nur für einzelne Altersgruppen
Auch außerhalb der aufgeführten Altersbeschränkung übernimmt die AOK Nordost die Kosten. Die Ärzte können die Impfung voll über die KV Karte abrechnen und impfen, wen sie für nötig halten ohne Altersbeschränkungen.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Für BAHN-BKK-Versicherte werden die kompletten Kosten der Impfstoffe und Arztkosten (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) übernommen, dies gilt auch für quadrivalente Impfstoffe.
Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Für alle Versicherten. Ärztlich empfohlene Impfungen werden zu 100% erstattet, auch wenn diese nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können. Die Erstattung beinhaltet den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK VerbundPlus auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen
Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen). Auch der Vierfach-Wirkstoff wird bezahlt.
Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfungen werden zwei zusätzliche Impfungen pro Jahr in voller Höhe übernommen (100 % Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung).
Volle Kostenübernahme erfolgt nach ärztlicher Verordnung ohne Einschränkung, ggf. abzgl. gesetzlicher Zuzahlungen. Neben den Kosten für den Impfstoff werden auch die ärztlichen Leistungen übernommen. Ausnahme: beruflich bedingte Schutzimpfungen.
Die Kosten für die Grippeschutzimpfung übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin auch vor dem 65. Lebensjahr per Krankenversicherungskarte (unabhängig vom Alter).
Die IKK classic übernimmt die Impfung gegen Grippe als Standardimpfung aller Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat, Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Erstattet werden die vollen Kosten des Impfstoffes sowie die Kosten der ärztlichen Leistungen in Höhe der Vertragssätze.
Generell wird die Grippeschutzimpfung (lt. STIKO - Ständige Impfkommission) empfohlen und ist für alle Personengruppen kostenfrei. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit der IKK Nord abgerechnet.
Kostenübernahme für alle Versicherten (ohne Altersbegrenzung).
Alternativ erfolgt der Abzug vor Erstattung durch die mhplus. Die Kosten für die ärztliche Leistung und Beratung werden in Höhe von jeweils 4,66 Euro erstattet.
Die BKK Melitta Plus erstattet die Kosten bis zu 250 EUR (inkl. des ärztlichen Honoras) pro Kalenderjahr und Versicherten für die Auslandsschutzimpfungen. Dazu zählen auch Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
Für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene, Schutzimpfungen werden die tatsächlichen Kosten je Impfstoff mit dem dazugehörigen Honorar nach Vorlage der Rechnungen übernommen. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 200 € pro Kalenderjahr erstattet.
Die BKK Mobil Oil übernimmt für alle Versicherten die anteiligen Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung. Für den Impfstoff werden 80 % erstattet und für die ärztliche Leistung der Betrag, der bei der vertragsärztlichen Leistung entstanden wäre.
Die BKK VDN übernimmt die Grippeschutzimpfungen für alle Altersstufen.
Es werden 80 % der Kosten für den Impfstoff erstattet. Zusätzlich beträgt der Eigenanteil für Erwachsene 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Zudem zahlen wir maximal 22 Euro ärztliches Honorar pro Impfserie.
Die R+V BKK übernimmt für alle selbst bezahlten Grippeimpfungen 80% der in Rechnung gestellten Kosten für den Impfstoff (max. 80,- EUR der Impfdosis) und maximal 14,- EUR für die ärztliche Leistung.
Altersunabhängig gibt es Grippeschutzimpfung bei der VIACTIV Krankenkasse nur im Rahmen von Impfaktionen z. B. der betriebsärztlichen Dienste.
Darüber hinaus gibt es sie aufgrund vertraglicher Vereinbarung für alle Versicherten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Grippeschutzimpfungen werden bezahlt. 80% der Impfstoffkosten werden übernommen. Die ärztliche Leistung wird je nach Alter des Impflings in Höhe der EBM-Sätze übernommen (bis zu 161,96 Euro/ Jahr).
Alle Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, werden vollständig bezahlt. Unter anderem auch die Impfung gegen Influenza.
Bei der Grippe oder saisonalen Influenza, die in der kalten Jahreszeit auftritt, handelt es sich um eine akute Infektion der Atemwege. Häufig wird sie unterschätzt, obwohl sie für Menschen ab dem 60. Lebensjahr, immungeschwächte oder chronisch kranke Menschen sowie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder schnell sehr gefährlich werden kann. Für diese Personengruppen ist die Impfung daher sehr wichtig.
Grippe ist nicht gleich Grippe: Die „echte“ Grippe ist nicht mit einer Erkältung (= grippaler Infekt) gleichzusetzen. Letztere äußert sich beispielsweise in einer laufenden Nase und/oder erhöhter Körpertemperatur (noch unter 28,5 Grad Celsius) und ist sicherlich jedem bekannt. Hat man sich mit dem Virus der saisonalen Influenza angesteckt, sind die Symptome deutlich stärker. Charakteristisch ist, dass diese plötzlich eintreten und sich schnell verstärken. Halsschmerzen, Reizhusten, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Geräusch- sowie Lichtempfindlichkeit sind typische Anzeichen. Das wohl prägnanteste Symptom ist aber ein schnell auf 41 Grad Celsius ansteigendes Fieber. Im weiteren Krankheitsverlauf treten häufig zusätzlich Schwindel, Atemnot, Appetitlosigkeit, Muskel- und Augenschmerzen auf. Üblicherweise dauert das Fieber drei bis vier Tage an. Meist liegt die Krankheitsdauer zwischen sieben und 14 Tagen.
Mit einer Inkubationszeit von meist nur zwei Tagen zeigen sich die Symptome sehr rasch. Auch Menschen, die selbst keine Anzeichen einer Grippe aufweisen, sind dann bereits ansteckend. Die durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragbare Influenza ist hochansteckend, weshalb erkrankte Patienten andere Menschen meiden und idealerweise zu Hause bleiben sollten.
Für Menschen, die über ein intaktes Immunsystem verfügen und ansonsten gesund sind, ist die Grippe nicht lebensbedrohlich. Meist werden die Patienten wieder völlig gesund, auch wenn die Heilung meist über mehrere Wochen hinweg von Reizhusten begleitet wird. Auch das allgemeine Schwächegefühl und die Appetitlosigkeit sind häufig erst nach einigen Wochen wieder vollständig abgeklungen.
Dringend empfohlen wir der Grippeschutz allen Menschen, deren Immunsystem aufgrund der Zugehörigkeit zu Risikogruppen schon geschwächt ist. Dazu zählen etwa:
ältere Menschen und chronisch Kranke ( Asthmatiker, Diabetiker, Herz-Kreislauf)
Schwangere ab dem 4. Monat
HIV-Patienten und Menschen mit angeborenem Immundefekten
Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt, die Schutzimpfung im Oktober oder November durchführen zu lassen. Nach etwa zwei Wochen ist man dann gegen die Influenzaviren geschützt. Da sich Grippeviren sehr schnell verändern können, sollte die Impfung jährlich aufgefrischt werden.
Eine Grippeimpfung kann je nach Arztpraxis und gewähltem Wirkstoff zwischen 20 und 35 Euro kosten. In dieser Summe sind sowohl der Preis für den Wirkstoff als auch die Injektion enthalten.
Sofern Sie zu einer der Risikogruppen zählen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Impfkosten. Einige Kassen bieten allerdings auch nicht zu diesen Gruppen gehörenden Versicherungsmitgliedern eine Kostenübernahme im Rahmen einer Zusatzleistung an. Das Alter spielt hierbei keine Rolle.
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