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Krankenkassen-Test · Kriterium
Gesundheitsreisen
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Zuschuss von mind. 200 Euro für Gesundheitsreisen
2 Sterne - Zuschuss über 160 und 199 Euro oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Zuschuss unter 160 Euro oder Zuschuss mit Einschränkungen ( z.B. nur für bestimmte Berufsgruppen oder nur für die Präventionsangebot am Urlaubsort, nicht aber für Unterkunft und Verpflegung)
Ergebnis nach Bundesland
Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sindGesundheitsreisen
71 KassenIn diesem Bundesland ist keine der bewerteten Kassen wählbar.
Kurze Reisen für die Gesundheit
Das Reisen als aktive Form der Erholung lässt sich hervorragend mit Präventionsangeboten, Wellness oder Sport verbinden. Schon der Abstand vom gewohnten Arbeitsalltag und der Aufenthalt in gesundheitsfördernden Regionen wie Gebirgen, Meeresküsten oder Naturschutzgebieten trägt viel zur Gesundheit bei. Für einen Kurztrip in Sachen Prävention, Wellness und Gesundheit ist schon ein verlängertes Wochenende geeignet. Üblich sind Angebote über 4 Tage bis zu einer Woche.
Viele Veranstalter und Hotels haben mittlerweile maßgeschneiderte Angebote im Programm, die Kurzurlaube mit gesundheitlicher Prävention am Urlaubsort verbinden. Die Bandbreite reicht von Nordic Walking, Aqua-Fitness und Qi Gong bis zu Rauchfrei-Seminaren und Atem- oder Ernährungskursen.
Gesundheitsreisen mit Krankenkassenzuschuss
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten den Zuschuss für eine Gesundheitsreise unter verschiedenen Bezeichnungen an. Gebräuchlich sind Aktivwoche, Gesundheitswoche, Balance-Programm oder Energiewoche.
Für Gesundheitsreisen gilt immer: Die Kasse gewährt einen Zuschuss zu den Kurskosten, während Unterkunft und Anreise individuell vom Versicherten zu tragen sind.
Gesundheitsurlaub im Ausland
Wenn sie einen Gesundheitsurlaub buchen möchten, müssen Sie sich nicht auf das Inland beschränken. Führende Anbieter offerieren attraktive Angebote auch in europäischen Urlaubsländern wie Österreich, der Schweiz, Italien oder Tschechien. Für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse gilt das gleiche Prinzip wie bei den Inhaltsangeboten.
