Unterstützung bei BehandlungsfehlernWenn eine medizinische Behandlung nicht sorgfältig, nicht angemessen oder fachlich nicht richtig durchgeführt wird, so dass Patienten einen direkten Schaden davontragen, liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor. Obwohl der Gesetzgeber die Patientenrechte gegenüber Árzten formal gestärkt hat, ist ein Nachweis und die juristische Durchsetzung von Schadensansprüchen nach wie vor schwierig. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler fachliche Hilfe, kostenlose Gutachten und Beratung an.
Alle Krankenkassen, die diesen Service anbieten, erhalten im Test drei Sterne.
Die AOK Bayern bietet ihren Versicherten ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 2 652293 oder per E-Mail aok-patientenberatung@by.aok.de erreichen sie die fachkundige Beratung der AOK Bayern. Spezialisierte und erfahrene Mitarbeiter helfen den Versicherten vertraulich, einen Verdacht auf mögliche Behandlungsfehler oder Pflegefehler zu klären.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Die AOK Nordost bietet ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Dabei wird der Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler sowie Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten geprüft.
Hotline: 0800 2650200/kostenfrei aus dem deutschen Fest-/Mobilfunknetz.
Die AOK NordWest verfügt über ein mehrfach ausgezeichnetes Behandlungsfehlermanagement zur Abklärung/Aufklärung von Behandlungsfehlern. Sie unterstützt ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen infolge von Behandlungsfehlern. Die Unterstützung setzt grundsätzlich voraus, dass der Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
entstanden ist.
Von der AOK in Auftrag gegebene Gutachten erhält der Versicherte, bzw. seine Angehörigen zur eventuellen Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den Versicherten Unterstützung bei Behandlungsfehlern an. Eine Juristin und eine Ärztin, besorgen die erforderlichen Behandlungsunterlagen, veranlassen die Fachbegutachtungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und informieren über grundsätzlich zur Verfügung stehende Wege, wie die Einschaltung der Schlichtung, Beratung durch einen Rechtsanwalt, etc.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern erfolgt z.B. durch Einsicht in alle der BAHN-BKK zur Verfügung stehenden fallrelevanten Unterlagen und die Einholung erforderlicher Gutachten.
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
Die BKK exklusiv unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern. Liegt die Vermutung für einen Behandlungsfehler vor, wird die BKK exklusiv zusammen mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein für die Versicherten kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel. 05132 50010 oder info@bkkexklusiv.de
Eine Unterstützung bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler wird geleistet und mögliche Schadenersatzansprüche werden kostenfrei geprüft. Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen und med. Gutachter werden einschaltet. Hilfe gibt es unter Tel. 06201 80-3486 oder per E-Mail bkk@bkk-freudenberg.de.
Die BKK Herkules unterstützt ihre Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche (z.B Schadenersatz bei Unfällen).
Die BKK Linde unterstützt die Aufklärung von Behandlungs- und Pflegefehlern durch Anforderung medizinischer Unterlagen und Einholung von Sachverständigengutachten.
Ein Team spezialisierter Experten unterstützt bei vermuteten Behandlungsfehlern u.a. durch intensive Beratung zu juristischen Möglichkeiten und der Vermittlung kostenfreier Gutachten. Zudem ist die mkk als einzige Krankenkasse Mitglied der Alexandra Lang Stiftung. Sie berät und unterstützt Menschen, die durch einen medizinischen Behandlungsfehler schwer geschädigt wurden.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten in Form von Beratung und wenn erforderlich Gutachten von externen Gutachtern zur weiteren Verwendung durch die Versicherten.
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern unterstützt die BKK die Versicherten durch Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen.
Den Versicherten werden individuelle Unterstützungsmaßnahmen angeboten, d.h. ggf. durch Einholung eines medizinischen Gutachtens beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Im Interesse der Versicherten hat die energie-BKK eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten (Behandlungsfehler) im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) eingerichtet.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern erfolgt durch die hkk. Wenn man einen Behandlungsfehler vermutet, kann die hkk zusammen mit dem Medizinischen Dienst (MD) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel.: 0421 3655-3355; E-Mail: behandlungsfehler@hkk.de
Als Teilnahmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie von einem leistungsfährigen Patienten-Rechtsschutz - ohne zusätzliche Kosten. Der Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler.
Bei der IKK classic befasst sich ein eigenes Expertenteam mit dem Thema Behandlungsfehler. Das Team unterstützt und berät, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Die kostenlose Experten-Hotline 0800 644 6441 ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Der Erhebungsbogen kann auch über die Onlinefiliale heruntergeladen und eingereicht werden.
Wer glaubt, Opfer einer falschen Diagnose oder Therapie geworden zu sein, kann sich an die IKK gesund plus wenden. Die IKK-Experten beraten und helfen die nötigen Unterlagen zu beschaffen und klären, ob die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
Die IKK Südwest informiert, unterstützt und begleitet ihre Versicherten durch das gesamte Verfahren, beauftragt medizinische Gutachter und prüft mögliche Schadenersatzansprüche kostenfrei über die eigene Hotline 0800/127 0 127.
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern bietet die Novitas BKK kompetente Unterstützung an, hilft dabei, die Ansprüche zu klären bzw. durchzusetzen (z.B. bei Fehldiagnosen, Falschoperationen, Schadenersatzansprüchen, Unfällen usw.). Hilfe gibt es beim Antrag über die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. Service-Hotline bei Fragen zu Regressen und Behandlungsfehlern: 0800 051 6171
Rufen Sie für eine persönliche Beratung zum Thema Behandlungsfehler an (Mo-Do: 08:00-17:00 Uhr, Fr: 08:00-15:00 Uhr) unter 05921 78493-4922 oder senden Sie eine E-Mail an behandlungsfehler@pronovabkk.de
Die SBK-Experten beraten kostenfrei zum Thema Behandlungsfehler per Telefon unter 0800 0 725 725 909 0 oder Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/beratung-bei-behandlungsfehlern/.
SBK-Gutachten zu Behandlungsfehlern werden Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die SKD BKK berät und unterstützt bei vermuteten Behandlungsfehlern, insbesondere durch Einholung eines medizinischen Gutachtens beim Medizinischen Dienst, welches dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
1. TK-Wegweiser Behandlungsfehler auf tk.de (Suchnummer 2008198), telefonisch unter 040 - 46 06 61 21 40
2. TK-Monitor Patientensicherheit: regelmäßige Befragung in Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Beirat, Suchnummer 2110272
3. TK-Broschüre und Beratungsblätter
4. Kostenübernahme der TK für ein medizinisches Gutachten.
Beratung Behandlungsfehler: Sie vermuten, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt oder wollen sich allgemein zu diesem Thema informieren? Dann wenden Sie sich für eine Erstberatung vertrauensvoll an unsere Experten. Unser Team leitet auf Wunsch alle weiteren Schritte für Sie ein.
Telefon: 0800 5891 224, 24/7 rund um die Uhr – kostenlos aus allen deutschen Netzen
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem zum Zeitpunkt der Durchführung allgemein anerkannten Standard entsprach und dem Patienten daraus ein Schaden entstanden ist. Behandlungsfehler entstehen durch die Fehlentscheidungen oder Fehlbehandlungen von Ärzten, Psychotherapeuten, Hebammen oder Krankenpflegern. Neben Operationen, die nicht nach allgemein anerkanntem Standard durchgeführt wurden, zählen auch unzureichend durchgeführte Gespräche mit dem Patienten, die nicht auf den Patienten zugeschnittene Arzneimittelauswahl sowie die fehlerhafte Auswertung von Befunden dazu. Auch organisatorische Fehler können zu Behandlungsfehlern führen, beispielsweise, wenn das behandelnde Personal eine unzureichende Qualifikation für die Behandlung besitzt.
Medizinische Laien fühlen sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler oft hilflos. Es gibt allerdings unterschiedliche Stellen, die Patienten dabei helfen, ihren Verdacht zu äußern und Probleme zu klären. Hierfür kommen zum Beispiel Fachanwälte, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und die Beschwerdestelle des entsprechenden Krankenhauses infrage. Daneben unterstützen auch die gesetzlichen Krankenkassen ihre versicherten Patienten: Sie sind dazu verpflichtet, einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler nachzugehen. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Zwar ist die Unterstützung für die Kassen verpflichtend, bei einigen geht sie aber über die Standardhilfe hinaus. Sie bieten ihren Mitgliedern ein zusätzliches Serviceangebot. Spezielle Teams kümmern sich hier um die Belange der Versicherten, wenn ein Verdacht besteht, und stellen dafür oft auch eigene Servicetelefonnummern bereit.
Behandlungsfehler sind nach drei Jahren grundsätzlich verjährt, wenn es sich um Kunstfehler, also solche ohne gesundheitliche Schädigung, handelt. Anders verhält es sich bei Fehlern, aus denen gesundheitliche Probleme für den Betroffenen resultieren: Hier liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. Notwendig ist natürlich immer die Kenntnis des Patienten von dem Fehler. Im Falle der 3-Jahres-Frist beginnt die Frist erst am letzten Tag des Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis von dem Behandlungsfehler erhalten hat.
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