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Krankenkassen-Test · Kriterium
Unterstützung bei Behandlungsfehlern
An dieser Stelle wird die Unterstütungen von Behandlungsfehlern durch die Krankenkassen aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.
Ergebnis nach Bundesland
Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sindUnterstützung bei Behandlungsfehlern
71 KassenIn diesem Bundesland ist keine der bewerteten Kassen wählbar.
Was sind ärztliche Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem zum Zeitpunkt der Durchführung allgemein anerkannten Standard entsprach und dem Patienten daraus ein Schaden entstanden ist. Behandlungsfehler entstehen durch die Fehlentscheidungen oder Fehlbehandlungen von Ärzten, Psychotherapeuten, Hebammen oder Krankenpflegern. Neben Operationen, die nicht nach allgemein anerkanntem Standard durchgeführt wurden, zählen auch unzureichend durchgeführte Gespräche mit dem Patienten, die nicht auf den Patienten zugeschnittene Arzneimittelauswahl sowie die fehlerhafte Auswertung von Befunden dazu. Auch organisatorische Fehler können zu Behandlungsfehlern führen, beispielsweise, wenn das behandelnde Personal eine unzureichende Qualifikation für die Behandlung besitzt.
Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
Medizinische Laien fühlen sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler oft hilflos. Es gibt allerdings unterschiedliche Stellen, die Patienten dabei helfen, ihren Verdacht zu äußern und Probleme zu klären. Hierfür kommen zum Beispiel Fachanwälte, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und die Beschwerdestelle des entsprechenden Krankenhauses infrage. Daneben unterstützen auch die gesetzlichen Krankenkassen ihre versicherten Patienten: Sie sind dazu verpflichtet, einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler nachzugehen. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Zusätzliche Unterstützung einiger Krankenkassen
Zwar ist die Unterstützung für die Kassen verpflichtend, bei einigen geht sie aber über die Standardhilfe hinaus. Sie bieten ihren Mitgliedern ein zusätzliches Serviceangebot. Spezielle Teams kümmern sich hier um die Belange der Versicherten, wenn ein Verdacht besteht, und stellen dafür oft auch eigene Servicetelefonnummern bereit.
Verjährung von Behandlungsfehlern
Behandlungsfehler sind nach drei Jahren grundsätzlich verjährt, wenn es sich um Kunstfehler, also solche ohne gesundheitliche Schädigung, handelt. Anders verhält es sich bei Fehlern, aus denen gesundheitliche Probleme für den Betroffenen resultieren: Hier liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. Notwendig ist natürlich immer die Kenntnis des Patienten von dem Fehler. Im Falle der 3-Jahres-Frist beginnt die Frist erst am letzten Tag des Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis von dem Behandlungsfehler erhalten hat.
