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Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Krankenkassentest: Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Wenn eine medizinische Behandlung nicht sorgfältig, nicht angemessen oder fachlich nicht richtig durchgeführt wird, so dass Patienten einen direkten Schaden davontragen, liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor. Obwohl der Gesetzgeber die Patientenrechte gegenüber Á„rzten formal gestärkt hat, ist ein Nachweis und die juristische Durchsetzung von Schadensansprüchen nach wie vor schwierig. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler fachliche Hilfe, kostenlose Gutachten und Beratung an.

Alle Krankenkassen, die diesen Service anbieten, erhalten im Test drei Sterne.

Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 3 Sternen
    Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen
  • Bewertung von AOK Bayern mit 3 Sternen
    Die AOK Bayern bietet ihren Versicherten ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 2 652293 oder per E-Mail aok-patientenberatung@by.aok.de erreichen sie die fachkundige Beratung der AOK Bayern. Spezialisierte und erfahrene Mitarbeiter helfen den Versicherten vertraulich, einen Verdacht auf mögliche Behandlungsfehler oder Pflegefehler zu klären.
  • Bewertung von AOK Bremen/Bremerhaven mit 3 Sternen
    Spezialisierte Service-Teams unterstützen, einen Behandlungs - oder Pflegefehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
  • Bewertung von AOK Hessen mit 3 Sternen
    Spezialisierte Service-Teams unterstützen die Versicherten der AOK Hessen, Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
  • Bewertung von AOK Niedersachsen mit 3 Sternen
    Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
  • Bewertung von AOK Nordost mit 3 Sternen
    Die AOK Nordost bietet ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Dabei wird der Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler sowie Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten geprüft. Hotline: 0800 2650200/kostenfrei aus dem deutschen Fest-/Mobilfunknetz. 
  • Bewertung von AOK NordWest mit 3 Sternen
    Die AOK NordWest verfügt über ein mehrfach ausgezeichnetes Behandlungsfehlermanagement zur Abklärung/Aufklärung von Behandlungsfehlern. Sie unterstützt ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen infolge von Behandlungsfehlern. Die Unterstützung setzt grundsätzlich voraus, dass der Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse entstanden ist. Von der AOK in Auftrag gegebene Gutachten erhält der Versicherte, bzw. seine Angehörigen zur eventuellen Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche.
  • Bewertung von AOK PLUS mit 3 Sternen
    Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.
  • Bewertung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 3 Sternen
    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den Versicherten Unterstützung bei Behandlungsfehlern an. Eine Juristin und eine Ärztin, besorgen die erforderlichen Behandlungsunterlagen, veranlassen die Fachbegutachtungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und informieren über grundsätzlich zur Verfügung stehende Wege, wie die Einschaltung der Schlichtung, Beratung durch einen Rechtsanwalt, etc.
  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 3 Sternen
    Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 3 Sternen
    Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
  • Bewertung von Audi BKK mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt (Tel.-Nr. 0841 887-521).
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern erfolgt z.B. durch Einsicht in alle der BAHN-BKK zur Verfügung stehenden fallrelevanten Unterlagen und die Einholung erforderlicher Gutachten.
  • Bewertung von BARMER mit 3 Sternen
    Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
  • Bewertung von BERGISCHE Krankenkasse mit 3 Sternen
    Zur Unterstützung bei Behandlungsfehlern wenden Sie sich an das Kundenimpulsmanagement der BERGISCHEN Krankenkasse (telefonisch, per Fax oder E-Mail).
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 3 Sternen
    Die BIG unterstützt mit kompetenter Beratung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen.
  • Bewertung von BKK Akzo Nobel Bayern mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von BKK Diakonie mit 3 Sternen
    Wenn man glaubt, falsch oder fehlerhaft behandelt worden zu sein, hilft die BKK Diakonie dabei, eventuelle Schadenersatzansprüche zu überprüfen.
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gegeben.
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 3 Sternen
    Die BKK exklusiv unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern. Liegt die Vermutung für einen Behandlungsfehler vor, wird die BKK exklusiv zusammen mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein für die Versicherten kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel. 05132 50010 oder info@bkkexklusiv.de
  • Bewertung von BKK Faber-Castell & Partner mit 3 Sternen
    Die BKK Faber-Castell & Partner bietet Unterstützung bei medizinischen Behandlungsfehlern.
  • Bewertung von BKK firmus mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von BKK Freudenberg mit 3 Sternen
    Eine Unterstützung bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler wird geleistet und mögliche Schadenersatzansprüche werden kostenfrei geprüft. Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen und med. Gutachter werden einschaltet. Hilfe gibt es unter Tel. 06201 80-3486 oder per E-Mail bkk@bkk-freudenberg.de.
  • Bewertung von BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit 3 Sternen
    Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER berät und unterstützt bei Behandlungsfehlern.
  • Bewertung von BKK Herkules mit 3 Sternen
    Die BKK Herkules unterstützt ihre Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche (z.B Schadenersatz bei Unfällen).
  • Bewertung von BKK Linde mit 3 Sternen
    Die BKK Linde unterstützt die Aufklärung von Behandlungs- und Pflegefehlern durch Anforderung medizinischer Unterlagen und Einholung von Sachverständigengutachten.
  • Bewertung von bkk melitta hmr mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt. Es gibt dafür ein extra Team "Forderungsmanagement".
  • Bewertung von BKK mkk mit 3 Sternen
    Ein Team spezialisierter Experten unterstützt bei vermuteten Behandlungsfehlern u.a. durch intensive Beratung zu juristischen Möglichkeiten und der Vermittlung kostenfreier Gutachten. Zudem ist die mkk als einzige Krankenkasse Mitglied der Alexandra Lang Stiftung. Sie berät und unterstützt Menschen, die durch einen medizinischen Behandlungsfehler schwer geschädigt wurden.
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 3 Sternen
    Die BKK PFAFF bietet ihren Versicherten Unterstützung in Fällen vermuteter fehlerhafter Behandlung an.
  • Bewertung von BKK Pfalz mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährleistet.
  • Bewertung von BKK ProVita mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt (Tel.: 0981 188910-7)
  • Bewertung von BKK Public mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
  • Bewertung von BKK SBH mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt (Einholung von Gutachten).
  • Bewertung von BKK Scheufelen mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler wird geleistet.
  • Bewertung von BKK Technoform mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten in Form von Beratung und wenn erforderlich Gutachten von externen Gutachtern zur weiteren Verwendung durch die Versicherten.
  • Bewertung von BKK VDN mit 3 Sternen
    Die BKK VDN bietet Hilfe bei Behandlungsfehlern.
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 3 Sternen
    Einholung und Kostenübernahme für MDK-Gutachten zur Prüfung und Unterstützung bei Behandlungsfehlern.
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 3 Sternen
    Die Krankenkasse hilft, die Ansprüche bei ärztlichen Behandlungsfehlern geltend zu machen.
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 3 Sternen
    Übernahme der Kosten externer Gutachten (sofern vorher mit der BKK abgestimmt), nicht nur MDK
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 3 Sternen
    Bei ärztlichen Behandlungsfehlern unterstützt die BKK die Versicherten durch Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen.
  • Bewertung von BKK24 mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gegeben.
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 3 Sternen
    Den Versicherten werden individuelle Unterstützungsmaßnahmen angeboten, d.h. ggf. durch Einholung eines medizinischen Gutachtens beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
  • Bewertung von Continentale Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern gibt es durch speziell ausgebildete Mitarbeiter (erreichbar über Tel. 0800 6 262626).
  • Bewertung von DAK-Gesundheit mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von Debeka BKK mit 3 Sternen
    Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, unterstützt Sie die Debeka BKK dabei, die Ansprüche geltend zu machen.
  • Bewertung von energie-BKK mit 3 Sternen
    Im Interesse der Versicherten hat die energie-BKK eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten (Behandlungsfehler) im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) eingerichtet.
  • Bewertung von Heimat Krankenkasse mit 3 Sternen
    Beratung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die HEK hilft weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.
  • Bewertung von hkk mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern erfolgt durch die hkk. Wenn man einen Behandlungsfehler vermutet, kann die hkk zusammen mit dem Medizinischen Dienst (MD) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel.: 0421 3655-3355; E-Mail: behandlungsfehler@hkk.de
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 3 Sternen
    Als Teilnahmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie von einem leistungsfährigen Patienten-Rechtsschutz - ohne zusätzliche Kosten. Der Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler.
  • Bewertung von IKK Brandenburg und Berlin mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Verdacht auf Behandlungsfehler wird gewährt.
  • Bewertung von IKK classic mit 3 Sternen
    Bei der IKK classic befasst sich ein eigenes Expertenteam mit dem Thema Behandlungsfehler. Das Team unterstützt und berät, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Die kostenlose Experten-Hotline 0800 644 6441 ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Der Erhebungsbogen kann auch über die Onlinefiliale heruntergeladen und eingereicht werden.
  • Bewertung von IKK gesund plus mit 3 Sternen
    Wer glaubt, Opfer einer falschen Diagnose oder Therapie geworden zu sein, kann sich an die IKK gesund plus wenden. Die IKK-Experten beraten und helfen die nötigen Unterlagen zu beschaffen und klären, ob die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
  • Bewertung von IKK Südwest mit 3 Sternen
    Die IKK Südwest informiert, unterstützt und begleitet ihre Versicherten durch das gesamte Verfahren, beauftragt medizinische Gutachter und prüft mögliche Schadenersatzansprüche kostenfrei über die eigene Hotline 0800/127 0 127.
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die KKH beantwortet die Fragen und unterstützt beim Umgang mit Behandlungsfehlern.
  • Bewertung von KNAPPSCHAFT mit 3 Sternen
    Betroffene Kunden werden bei Verdacht auf Behandlungsfehler bei der Durchsetzung ihrer Patientenrechte unterstützt.
  • Bewertung von mhplus BKK mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
  • Bewertung von Novitas BKK mit 3 Sternen
    Bei ärztlichen Behandlungsfehlern bietet die Novitas BKK kompetente Unterstützung an, hilft dabei, die Ansprüche zu klären bzw. durchzusetzen (z.B. bei Fehldiagnosen, Falschoperationen, Schadenersatzansprüchen, Unfällen usw.). Hilfe gibt es beim Antrag über die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. Service-Hotline bei Fragen zu Regressen und Behandlungsfehlern: 0800 051 6171
  • Bewertung von Pronova BKK mit 3 Sternen
    Rufen Sie für eine persönliche Beratung zum Thema Behandlungsfehler an (Mo-Do: 08:00-17:00 Uhr, Fr: 08:00-15:00 Uhr) unter 05921 78493-4922 oder senden Sie eine E-Mail an behandlungsfehler@pronovabkk.de
  • Bewertung von R+V Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von Salus BKK mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von SBK mit 3 Sternen
    Die SBK-Experten beraten kostenfrei zum Thema Behandlungsfehler per Telefon unter 0800 0 725 725 909 0 oder Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/beratung-bei-behandlungsfehlern/. SBK-Gutachten zu Behandlungsfehlern werden Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von SKD BKK mit 3 Sternen
    Die SKD BKK berät und unterstützt bei vermuteten Behandlungsfehlern, insbesondere durch Einholung eines medizinischen Gutachtens beim Medizinischen Dienst, welches dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
  • Bewertung von Techniker Krankenkasse mit 3 Sternen
    1. TK-Wegweiser Behandlungsfehler auf tk.de (Suchnummer 2008198), telefonisch unter 040 - 46 06 61 21 40 2. TK-Monitor Patientensicherheit: regelmäßige Befragung in Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Beirat, Suchnummer 2110272 3. TK-Broschüre und Beratungsblätter 4. Kostenübernahme der TK für ein medizinisches Gutachten.
  • Bewertung von TUI BKK mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 3 Sternen
    Beratung Behandlungsfehler: Sie vermuten, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt oder wollen sich allgemein zu diesem Thema informieren? Dann wenden Sie sich für eine Erstberatung vertrauensvoll an unsere Experten. Unser Team leitet auf Wunsch alle weiteren Schritte für Sie ein. Telefon: 0800 5891 224, 24/7 rund um die Uhr – kostenlos aus allen deutschen Netzen
  • Bewertung von vivida bkk mit 3 Sternen
    Die vivida bkk bietet ihren Versicherten eine Beratung bei Behandlungsfehlern an.
  • Bewertung von WMF BKK mit 3 Sternen
    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
  • Bewertung von BKK Textilgruppe Hof mit 0 Sternen
  • Was sind ärztliche Behandlungsfehler?

    Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem zum Zeitpunkt der Durchführung allgemein anerkannten Standard entsprach und dem Patienten daraus ein Schaden entstanden ist. Behandlungsfehler entstehen durch die Fehlentscheidungen oder Fehlbehandlungen von Ärzten, Psychotherapeuten, Hebammen oder Krankenpflegern. Neben Operationen, die nicht nach allgemein anerkanntem Standard durchgeführt wurden, zählen auch unzureichend durchgeführte Gespräche mit dem Patienten, die nicht auf den Patienten zugeschnittene Arzneimittelauswahl sowie die fehlerhafte Auswertung von Befunden dazu. Auch organisatorische Fehler können zu Behandlungsfehlern führen, beispielsweise, wenn das behandelnde Personal eine unzureichende Qualifikation für die Behandlung besitzt.

    Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

    Medizinische Laien fühlen sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler oft hilflos. Es gibt allerdings unterschiedliche Stellen, die Patienten dabei helfen, ihren Verdacht zu äußern und Probleme zu klären. Hierfür kommen zum Beispiel Fachanwälte, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und die Beschwerdestelle des entsprechenden Krankenhauses infrage. Daneben unterstützen auch die gesetzlichen Krankenkassen ihre versicherten Patienten: Sie sind dazu verpflichtet, einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler nachzugehen. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

    Zusätzliche Unterstützung einiger Krankenkassen

    Zwar ist die Unterstützung für die Kassen verpflichtend, bei einigen geht sie aber über die Standardhilfe hinaus. Sie bieten ihren Mitgliedern ein zusätzliches Serviceangebot. Spezielle Teams kümmern sich hier um die Belange der Versicherten, wenn ein Verdacht besteht, und stellen dafür oft auch eigene Servicetelefonnummern bereit.

    Verjährung von Behandlungsfehlern

    Behandlungsfehler sind nach drei Jahren grundsätzlich verjährt, wenn es sich um Kunstfehler, also solche ohne gesundheitliche Schädigung, handelt. Anders verhält es sich bei Fehlern, aus denen gesundheitliche Probleme für den Betroffenen resultieren: Hier liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. Notwendig ist natürlich immer die Kenntnis des Patienten von dem Fehler. Im Falle der 3-Jahres-Frist beginnt die Frist erst am letzten Tag des Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis von dem Behandlungsfehler erhalten hat.

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