Beschwerdestellen - BeschwerdemanagementAntrag trotz Widerspruch abgelehnt? Kundencenter nicht erreichbar? Sachbearbeiter unfreundlich? Konflikte mit der eigenen Krankenkasse sind nicht immer auszuschlieÃen - schlieÃlich arbeiten dort auch nur Menschen. Wenn Sie mit einer Entscheidung oder einem Bescheid nicht einverstanden sind oder der Kundenservice zu wünschen übrig lässt, ist möglicherweise eine Beschwerde angebracht. Viele Krankenkassen haben hierfür eigene Hotlines oder Beschwerdestellen eingerichtet.
3 Sterne - Krankenkassen, die eine Beschwerdestelle oder eine Beschwerdehotline anbieten
Über das AOK-Service- und Beschwerdetelefon (0800 265 29 65), per E-Mail (service@bw.aok.de) sowie bei jeder AOK-Bezirksdirektion kann man Lob und Kritik anbringen.
Versicherte der AOK Bayern können Lob und Kritik vor Ort, über die kostenlose Hotline (0800 2 651050), online über das Kontaktformular oder per E-Mail unter Info@service.by.aok.de anbringen.
Das Beschwerdetelefon ist unter 0800 2246465 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar. Fax-Nr. ist 06152 854998-2184, E-Mail: lobundkritik@he.aok.de, Postanschrift: AOK Hessen, Beschwerdemanagement (03173), 64520 Groß-Gerau
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Beschwerdetelefon nutzen: 0800 2246465 (Montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter 0800 2246465 an. Außerdem können Versicherte Lob und Kritik per E-Mail (service@rps.aok.de) äußern.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Beschwerden können telefonisch über das kostenfreie Beschwerdetelefon unter 0800 2246465, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular auf san.aok.de oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die Kunden können ihre Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Kritik über alle vorhandenen Kommunikationswege an die BAHN-BKK leiten. Diese werden über das „Kundenimpulsmanagement“ der BAHN-BKK bearbeitet.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement.
Ist bei der BARMER etwas nicht so gelaufen, wie Sie es sich gewünscht haben? Haben Sie sich zum Beispiel über ein Schreiben von uns geärgert? Dann teilen Sie uns Ihre Kritik über unsere Krankenkasse bitte mit.
Wenn Sie als Versicherter mit der BARMER zufrieden sind, freuen wir uns natürlich auch über ein Lob.
Wählen Sie bitte eine der folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
Die BKK Faber-Castell & Partner nimmt Anregungen und Kritik sehr ernst und hat deshalb eine spezielle Tel.Nr. dafür eingerichtet. Telefonnummer: 0911 255694-14
KundenBAROmeter und IdeeAllee als telefonisch und schriftlich erreichbare Kommunikationskanäle. Darüber hinaus zentrale Anlaufstelle im BKK firmus-OnlineService, der digitalen Servicestelle für Smartphone und PC
Eine Beschwerdestelle ist vorhanden. Beschwerden werden ernst genommen, umgehend beantwortet. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wird nach dauerhaften Lösungen gesucht.
Beschwerden werden telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort entgegengenommen. Eine individuelle Klärung hinsichtlich einer Verbesserung der Sachlage seitens des Kunden wird umgehend vorgenommen und der Sachverhalt geprüft.
Sie haben ein Lob, Beschwerde oder Verbesserungsvorschlag. Mit Ihrem Feedback helfen Sie der BKK Linde, das Versprechen "Die gute Wahl" jeden Tag zu erfüllen. Denn der Anspruch der BKK Linde ist, dass Sie sich bei gut aufgehoben fühlen.
Sie erreichen die Mitarbeiter der Beschwerdestelle unter 0611 7366-755 oder per Mail kundenimpuls@bkk-linde.de
Die BKK Public hat für die Versicherten eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet. Wenn Ihr Anliegen nicht im direkten Kontakt mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer bzw. des Vorgesetzten geklärt werden konnte, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle. Die Beschwerde wird dann im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Die Debeka BKK ist offen für Lob und Kritik, um damit stetig besser zu werden. Beschwerden werden kundenorientiert gelöst. Die Ergebnisse fließen in ein nachhaltiges Qualitätsmanagement ein. Telefonisch unter 0261 94143-806 erreichbar. Aber auch postalisch und per Mail unter Lob+Kritik@debeka-bkk.de
Die Kunden-Hotline der HEK für Anregungen und Kritik ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 5891040 kostenfrei erreichbar.
Schriftlich ist die HEK-Kundenbeauftrage, Frau Claudia Siem unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg, Fax: 040 65696-1381, E-Mail: claudia.siem@hek.de zu erreichen.
Die IKK BB bietet ein zentrales Beschwerdemanagement: (0800) 88 33 244 und Lob und Kritik auf www.ikkbb.de (Formular) mit unverzüglicher Bearbeitung. Rückrufservice.
Beschwerden können direkt über ein Kontaktformular auf der Internetseite der IKK classic oder über die IKK Service-Hotline (0800 455 1111) geäußert werden. Im Rahmen des Beschwerdemanagements werden Beschwerden unverzüglich bearbeitet.
Verbesserungsvorschläge, Anregungen, Beschwerden, Lob und Kritik mit die KKH gerne entgegen unter der kostenlosen Hotline 0800 55 48 64 02 22 (Mo. bis Do. 8 - 18 Uhr und Fr. 8 - 16 Uhr)
Mit Lob und Kritik können sich Kunden der KNAPPSCHAFT rund um die Uhr an die kostenfreie Rufnummer 08000 200 501 wenden. Die Hauptverwaltung kümmert sich um jedes aufgetretene Problem angemessen und verantwortungsvoll.
Hotline 0800 255 3002-830 Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 bis 17:00 Uhr; sichere Kontaktaufnahme auch über das Kontaktformular im Internet möglich
Das Beschwerdemanagement ist erreichbar unter 0611 99909-0, über die Online-Geschäftsstelle, unter beschwerde@ruv-bkk.de oder schriftlich an die R+V BKK.
SBK-Versicherte können sich bei Beschwerden direkt an das Qualitätsmanagement wenden – per Telefon unter 0800 0 725 725 900 0 von Mo. bis Fr. - zwischen 08:00 und 18:00 Uhr oder per Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/lob-tadel/.
Die Tui BKK hat für die Versicherten eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet.
Wenn Ihr Anliegen nicht im direkten Kontakt mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer bzw. des Vorgesetzten geklärt werden konnte, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle. Die Beschwerde wird dann im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Jeder Versicherte kann seine Beschwerde bei seinem direkten Ansprechpartner oder der Vorgesetzten anbringen. Jede Beschwerde wird ernst genommen und ausführlich/abschließend mit dem Versicherten besprochen/bearbeitet. Ebenso ist das Qualitätsmanagement unter LobundKritik@wmf-bkk.de erreichbar. Hier werden Lob, Kritik und Beschwerden der Versicherten aufgenommen und umgehend bearbeitet.
Geburtsvorbereitungskurse sind ein wichtiger Teil der vorgeburtlichen Betreuung - nicht nur für die werdenden Mütter. Neben allen wichtigen Informationen rund um die anstehende Geburt sind auch Übungen Bestandteil der Kurse, bei denen bestimmte Atem- und Entspannungstechniken sowie Schwangerschaftsgymnastik vermittelt werden. Weiterhin wird auch die Zeit nach der Geburt, vor allem, was die Pflege und das Stillen in den ersten Wochen betrifft, in Theorie und Praxisübungen thematisiert. Zudem haben die werdenden Mütter / Eltern hier die Gelegenheit, sich mit anderen auszutauschen. Idealerweise sollte ein Geburtsvorbereitungskurs zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden.
Die Kosten für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangeren. Dabei beträgt die Höchstdauer 14 Kursstunden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein anerkannter Leistungserbringer den Kurs durchführt. Das kann beispielsweise eine Hebamme, ein Entbindungspfleger oder ein speziell ausgebildeter Physiotherapeut, aber auch ein Frauenarzt oder das Gesundheitsamt sein. Wichtig ist, dass werdende Mütter ihren Platz im Kurs rechtzeitig buchen. Für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse benötigen Schwangere lediglich einen Nachweis über die Kursteilnahme.
Die Teilnahme des Partners an einem geburtsvorbereitenden Kurs müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen. Grundsätzlich muss der Partner die Kosten also allein tragen. Allerdings gibt es einige Krankenassen, die im Rahmen einer Zusatzleistung die Kosten für ebenfalls 14 Kursstunden übernehmen. Manchmal ist vom Partner dabei noch ein Eigenanteil zu leisten.
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