Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Während der Schwangerschaft können Vitamin- oder Eisenmangel zu typischen Erscheinungen wie Blutarmut, Erinnerungs- und Konzentrationsschwäche oder dem berühmten Restless-Legs-Syndrom führen. Bestimmte Medikamente wie zum Beispiel Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, aber auch Arzneimittel der Alternativmedizin sind oft nicht verschreibungsfähig und müssen privat bezahlt werden. Manche Krankenkassen übernehmen auch für diese Mittel die Kosten im Rahmen einer Zusatzleistung.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Ab 100 EUR pro Jahr für nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Schwangere bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 2 Sterne - Summe Erstattungen für nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Schwangere liegt zwischen 50 EUR und 99 EUR pro Jahr bzw. im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 1 Stern - Summe Erstattungen für nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Schwangere liegt unter 50 EUR pro Jahr, Einschränkung auf einige bestimmte Medikamente bzw. im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
Die AOK übernimmt für schwangere Versicherte alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Monopräparate oder Kombipräparate.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für die vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordneten Arzneimittel mit Eisen, Jodid, Folsäure oder Magnesium während der Schwangerschaft in Höhe von bis zu 500,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie u. Anthroposophie werden in Höhe von 75 %, insgesamt max. 150 EUR, kalenderjährlich übernommen, wenn diese durch einen Arzt verordnet (Privatrezept) wurden.
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Monopräparat mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Kombipräparat im Rahmen des "Storchenkontos" bis zu 600,00 Euro je Schwangerschaft.
Erstattung von ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie jährlich 80% des Rechnungsbetrages, insgesamt bis zu 100 EUR. Zusätzlich wird die Einnahme von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Jod und Folsäure erstattet. (Erstattung 70%, insgesamt für Schwangerschaftsleistungen max. 200 EUR je Schwangerschaft).
Die BKK ProVita erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
Schwangere Versicherte und Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes erhalten die volle Erstattung aller nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
Homöopathische Arzneimittel sowie Medikamente für die Naturheilverfahren Phytotherapie und Anthroposophie erstattet die Continentale BKK bis zu 100 Euro im Jahr. Dies gilt für apothekenpflichtige Medikamente, die auf Privatrezept vom Arzt verordnet werden.
Die DAK-Gesundheit erstattet im Rahmen von DAK MamaPLUS bis zu 500 EUR für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel (Mono- und Kombipräparate mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure) während der Schwangerschaft.
Die energie-BKK übernimmt neben den Leistungen aus den 120 Euro „Schwangerschafts-Budget“ auch zusätzlich für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu 100% bis zu 120 Euro.
Die IKK BB bezuschusst nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Betrag von 150 Euro.
Die IKK gesund plus übernimmt nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept vorliegt (100 % bis 100 EUR).
Die Techniker beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie mit insgesamt 100 EUR jährlich (auch für Schwangere) sowie zu 50% an Monopräparaten für Jod und Folsäure.
Alle nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie) oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen, Jod und/oder Magnesium, die apothekenpflichtig sind, werden zu 100% im Rahmen des MamaKonto - ein Gesundheitskonto für werdende Mütter - erstattet. Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere von 100%, in Höhe von 500 Euro pro Schwangerschaft.
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate werden erstattet, sofern eine Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt. Die Erstattung erfolgt bis zu einer Höhe von 100 EUR je Schwangerschaft.
Die AOK Niedersachsen erstattet ihren Versicherten die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie,
unter folgenden Voraussetzungen:
• ein Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet sie auf einem Privatrezept
• die Einnahme muss medizinisch notwendig sein
• das Arzneimittel mit einer gültigen deutschen Zulassung wurde in einer Apotheke oder von einem nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen ab 2021 zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Nordwest übernimmt für schwangere Versicherte alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium (eine Erstattung der Schwangerschaftsleistungen erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% der Kosten bis zu 500 EUR p.a.)
Die BERGISCHE erstattet im Rahmen der Leistungen für Schwangere mehrere Rechnungen pro Kalenderjahr mit 100% für bis zu 300 € für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Folsäure, Jodid als Mono oder Kombipräparat.
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpfl. Arzneimittel (Jodid-, Eisen-, Magnesium-, Folsäurepräparate) werden bezuschusst (Bezuschussung beträgt 85 % der jeweiligen Rechnung bis max. 50 EUR je Schwangerschaft).
Rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel in der Schwangerschaft, deren Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte werden im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis zu 300 € bezahlt.
Für homöopathische Arzneimittel (auch Mittel der Anthroposophie und Phytotherapie) erstattet die BKK die Kosten für rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneien in voller Höhe, bis zu einem Betrag von 100 € pro Kalenderjahr.
Die KKK unterstützt ihre Versicherten mit dem KKH Familienpaket (300 € Extra-Budget für ausgewählte Leistungen, u.a. für Arzneimittel (wie z. B. Eisen, Magnesium oder Folsäure).
Darüber hinaus werden Arzneimittel auf dem "Grünen Rezept" im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Die Versicherten erhalten bereits ab der ersten Maßnahme eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. Arzneimittel für Schwangere eingesetzt werden.
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für homöopathische Arzneimittel für Schwangere bis zu einem Betrag von 15 EUR pro Schwangerschaft, wenn sie von einem Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet wurden (Erstattung im Rahmen des 100 EUR-Budgets des Vorsorgekontos "AOK-Gesundheitsvorteil").
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos gibt es je Schwangerschaft einen Zuschuss von max. 100 €/ Jahr für Schwangerschaftsleistungen. Dazu zählt auch Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere .
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium und/oder Folsäure werden bezahlt
(80% des Rechnungsbetrags, insgesamt bis zu 250 EUR für zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt).
Für Schwangere können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium, Folsäure, wenn diese durch einen Vertragsarzt auf Rezept verordnet werden, in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 250 EUR über den AOK Baby-Bonus finanziert werden.
Während Ihrer Schwangerschaft übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt für Folsäure-Präparate in Höhe von 9 Euro und für OTC-Arzneimittel einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die Audi BKK bietet ein kostenloses Folsäurepaket für die gesamte Schwangerschaft an.
Kostenübernahme von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr erfolgt für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“).
Kosten für Arzneimittel auf Privatrezept mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure werden während der Schwangerschaft mit bis zu 150 Euro bezuschusst.
Rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere werden im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst (bspw. Kosten für apothekenpflichtige Medikamente mit den Inhaltsstoffen des Vitamin B – Komplexes sowie Mineralstoffen und Spurenelementen).
Erstattet werden im Rahmen des Extrabudget Schwangerenvorsorge insgesamt bis zu 250 Euro, zum Beispiel für vom Arzt auf Privatrezept verordnete, nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel.
Im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets erstattet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER alternative Arzneimittel bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr und verordnete, apothekenpflichtige Mineralstoffe.
Kostenübernahme für schwangere Versicherte aller nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate und für Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes aller nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat.
Die BKK Melitta Plus erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherter.
Die BKK SBH erstattet pro Schwangerschaft im Rahmen des Gesundheitskontos „Junge Familie“ die von einem zugelassenen Arzt auf einem Privatrezept verordneten Arzneimittel, mit den Wirkstoffen Folsäure oder Magnesium sowie Eisenpräparate, zur Unterstützung der gesunden Entwicklung des Kindes während der Schwangerschaft, bis zu 50 EUR.
Die HEK erstattet nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure. Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel auf Privatrezept verordnet wurde und die Einnahme aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig ist (Kostenübernahme 70 %, max. 50 EUR im Jahr für alle zusätzlichen Schwangerschaftsuntersuchungen).
Die IKK classic übernimmt bis zu 100 Euro für schwangere Versicherte alle ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate. Insgesamt stehen bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zur Verfügung
Außerdem übernimmt die IKK classic bis zu 50 Euro für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Schüssler-Salze.
Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos erstattet die IKK Südwest viele attraktive Leistungen während der Schwangerschaft (u.a. Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere). Die tatsächlich entstandenen Kosten werden in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro je Schwangerschaft, erstattet.
Schwangere Frauen erhalten bei der KNAPPSCHAFT einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200 EUR pro Schwangerschaft. Dieser kann für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die der Arzt innerhalb der Schwangerschaft empfiehlt, eingesetzt werden.
Die mhplus übernimmt bis zu 150,00 Euro pro Schwangerschaft für zusätzliche Vorsorgeleistungen, u. a. rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere.
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss abhängig von Alter und Geschlecht in Höhe von bis zu 240,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Im Rahmen des Budgets für nicht verschreibungspflichte apothekenpflichtige Arzneimittel der Antroposophie, Phytotherapie und Homöopathie ist eine Zuschuss von bis zu 30,00 Euro möglich.
Die Mobil Krankenkasse erstattet alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind, höchstens jedoch 100,00 Euro je Kalenderjahr im Rahmen unseres Extra Gesundheitsgeldes - 200Plus.
Zuschüsse für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) und auch mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure sind über unser Gesundheitskonto "Flexcheck Startguthaben" möglich.
Bei Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Vitamin D3, Magnesium, Vitamin B12 und Folsäure, die für Schwangere von besonderer Bedeutung sind, werden die Kosten bis zu einer Höhe von 25 EUR von der pronova BKK übernommen.
Die SECURVITA Krankenkasse erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium, Vitamin B12, D3 und Folsäure zu 100 Prozent bis maximal 40 Euro.
Erstattung für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel der Phytotherapie bis 100 Euro jährlich (auch für Schwangere) im Rahmen eines besonderen Vertrages.
Im Rahmen eines Gesundheitskontos werden nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium übernommen (max. 100 EUR insgesamt für zusätzliche Leistungen je Schwangerschaft).
Im Rahmen des Bonusprogramms werden von einem Arzt auf Privatrezept verordnete und über eine Apotheke bezogenen nichtverschreibungspflichtige homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel übernommen. Livestyle-Präparate (auch Mittel zur Potenzsteigerung) und Nahrungsergänzungsmittel können nicht übernommen werden.
Es gibt eine Vielzahl von Arzneimitteln, die man ohne Rezept in der Apotheke erhält. Diese nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die auch als OTC-Präparate („over the counter“ – „über die Ladentheke“) bezeichnet werden, sind allerdings trotzdem apothekenpflichtig. Abführmittel, Mittel gegen Reisekrankheit, Grippe- und Erkältungsmittel sowie Medikamente für den Mund- und Rachenraum fallen in diese Kategorie.
Kostenübernahme von rezeptfreien Arzneimitteln
Für Medikamente, die man ohne Rezept erhält, müssen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten übernehmen. Dies gilt auch, wenn der Arzt ein solches Präparat verordnet hat. Weil nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel keiner Preisbindung unterliegen, lohnt sich für Kunden ein Preisvergleich zwischen den Präparaten der unterschiedlichen Hersteller. In bestimmten Ausnahmefällen tragen einige Kassen die Kosten im Rahmen einer Zusatzleistung. Beispiele hierfür sind Medikamente für Jugendliche unter 18 Jahren, die unter einer Entwicklungsstörung leiden; Arzneimittel, die bei der Therapie einer schweren Erkrankung standardmäßig eingesetzt werden; oder solche mit Gingkoblatt-Extrakt zur Behandlung von Demenz.
Zusatzleistung für Schwangere
Idealerweise sollten Frauen während ihrer Schwangerschaft gar keine Arzneimittel zu sich nehmen, da diese das Ungeborene negativ beeinflussen können. Doch natürlich gibt es Ausnahmen, in denen werdende Mütter nicht auf ein Medikament verzichten können, beispielsweise bei einer chronischen Erkrankung. Zudem führt die Schwangerschaft bei vielen Frauen zum Mangel an bestimmten wichtigen Bausteinen wie Eisen(III), Vitamin B12, Folsäure und Calciumkarbonat. Aus diesem Grund erstatten einige gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente, die den genannten Mängeln entgegenwirken sollen, bis zu einem gewissen Betrag. Manche Krankenversicherungen zahlen die Kosten auch komplett. Je nach Kasse ist es darüber hinaus möglich, sich die Kosten für apothekenpflichtige homöopathische
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