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Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Krankenkassentest: rezeptfreie Arzneimittel bei Schwangerschaft
rezeptfreie Medikamente für Schwangere
(c) Getty Images /dragana991
Während der Schwangerschaft können Vitamin- oder Eisenmangel zu typischen Erscheinungen wie Blutarmut, Erinnerungs- und Konzentrationsschwäche oder dem berühmten Restless-Legs-Syndrom führen. Bestimmte Medikamente wie zum Beispiel Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, aber auch Arzneimittel der Alternativmedizin sind oft nicht verschreibungsfähig und müssen privat bezahlt werden. Manche Krankenkassen übernehmen auch für diese Mittel die Kosten im Rahmen einer Zusatzleistung.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Ab 100 EUR pro Jahr für nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Schwangere bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - Summe Erstattungen für nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Schwangere liegt zwischen 50 EUR und 99 EUR pro Jahr oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro oder volle Übernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Summe Erstattungen für nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Schwangere liegt unter 50 EUR pro Jahr, Einschränkung auf einige bestimmte Medikamente oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder 100% im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen


Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 3 Sternen
    Die AOK übernimmt für schwangere Versicherte alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Monopräparate oder Kombipräparate.
  • Bewertung von AOK Bayern mit 3 Sternen
    Die AOK Bayern übernimmt bis zu 100 EUR pro Schwangerschaft für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Magnesium oder Eisen, wenn diese verordnet wurden (Privatrezept). Erstattet werden können nur Arzneimittel, die aus einem oder aus einer Kombination dieser drei Wirkstoffe bestehen (keine Kombinationen mit anderen Wirkstoffen, keine Nahrungsergänzungsmittel). Zusätzlich erstattet die AOK Bayern auch die Kosten für homöopathische Arzneimittel (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie) für alle Versicherten einschließlich Schwangere bis zu einem Betrag von 25 EUR pro Jahr, wenn sie von einem Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet wurden.
  • Bewertung von AOK Hessen mit 3 Sternen
    Die AOK Hessen übernimmt während der Schwangerschaft die Kosten für die vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordneten Arzneimittel mit Eisen, Jodid, Folsäure oder Magnesium in Höhe von bis zu 500 EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des Schwangerschaftspakets für die werdende Mutter und AOK-versicherte Begleitperson). Besonders für die Entwicklung des ungeborenen Kindes ist es wichtig, ausreichend Jod, Eisen und Folsäure zu sich zu nehmen. Eisen und Folsäure sind zum Beispiel für die Blutbildung wichtig. Jod fördert unter anderem die Entwicklung des Gehirns des Babys.
  • Bewertung von AOK PLUS mit 3 Sternen
    Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für die vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordneten Arzneimittel mit Eisen, Jodid, Folsäure oder Magnesium während der Schwangerschaft in Höhe von bis zu 500,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 3 Sternen
    Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure erstattet die BKK bis 100 Euro bei schwangeren Frauen, die einen Folsäuremangel aufweisen, sofern die Verordnung des Arzneimittels durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherte in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 3 Sternen
    Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie u. Anthroposophie werden in Höhe von 75 %, insgesamt max. 150 EUR, kalenderjährlich übernommen, wenn diese durch einen Arzt verordnet (Privatrezept) wurden.
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 3 Sternen
    Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Monopräparat mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Kombipräparat im Rahmen des "Storchenkontos" bis zu 600,00 Euro je Schwangerschaft.
  • Bewertung von BKK Herkules mit 3 Sternen
    Erstattung von ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie jährlich max. 100 Euro. Zusätzlich werden nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und oder Folsäure in der Schwangerschaft, sowie für Jodid als Monopräparats bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets in Höhe von max. 600 € bezuschusst.
  • Bewertung von BKK ProVita mit 3 Sternen
    Die BKK ProVita erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
  • Bewertung von BKK VDN mit 3 Sternen
    Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere erfolgt im Rahmen der besondere Leistungen für werdende Mütter (für alle zusätzlichen Schwangerschaftsleistungen übernimmt die BKK VDN 100 Prozent, max. 500 Euro je Schwangerschaft).
  • Bewertung von Continentale Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Die Continentale BKK erstattet schwangeren Versicherten die Kosten in voller Höhe für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Folsäure und Jod als Monopräparate und Kombinationspräparate aus diesen Wirkstoffen zur Vermeidung eines Mangels während der Schwangerschaft. Hierzu wird eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept benötigt. Homöopathische Arzneimittel sowie Medikamente für die Naturheilverfahren Phytotherapie und Anthroposophie erstattet die Continentale BKK bis zu 100 Euro im Jahr. Dies gilt für apothekenpflichtige Medikamente, die auf Privatrezept vom Arzt verordnet werden.
  • Bewertung von DAK-Gesundheit mit 3 Sternen
    Die DAK-Gesundheit erstattet im Rahmen von DAK MamaPLUS bis zu 500 EUR für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel (Mono- und Kombipräparate mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure) während der Schwangerschaft.
  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die HEK beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie. Je Präparat beteiligt sich die die HEK in Höhe von 70%, maximal 100 Euro jährlich. An den Präparaten für Schwangere mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Magnesium und Folsäure beteiligt sich die HEK ebenfalls mit 70% max.100 Euro.
  • Bewertung von IKK Brandenburg und Berlin mit 3 Sternen
    Die IKK BB bezuschusst nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Betrag von 150 Euro.
  • Bewertung von IKK classic mit 3 Sternen
    Die IKK classic übernimmt bis zu 100 Euro für schwangere Versicherte alle ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
  • Bewertung von IKK gesund plus mit 3 Sternen
    Die IKK gesund plus übernimmt nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept vorliegt (100 % bis 100 EUR).
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die SECURVITA Krankenkasse erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium, Vitamin B12, D3 und Folsäure zu 100 Prozent bis maximal 40 Euro. Zusätzlich werden die Arzneimittel der Homöopathie, anthroposophischen Medizin und Phytotherapie bis 100 Euro jährlich als Satzungsleistung erstattet, wenn diese durch einen zugelassenen Kassenarzt verordnet wurden.
  • Bewertung von Techniker Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die Techniker beteiligt sich an den Kosten für nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel: - der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie mit insgesamt 100 EUR jährlich - an Präparaten für Schwangere mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Folsäure oder Jodid zu 100%
  • Bewertung von vivida bkk mit 3 Sternen
    Alle nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie) oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen, Jod und/oder Magnesium, die apothekenpflichtig sind, werden zu 100% im Rahmen des MamaKonto - ein Gesundheitskonto für werdende Mütter - erstattet. Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere von 100%, in Höhe von 500 Euro pro Schwangerschaft.
  • Bewertung von WMF BKK mit 3 Sternen
    Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate werden erstattet, sofern eine Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt. Die Erstattung erfolgt bis zu einer Höhe von 200 EUR je Schwangerschaft.
  • Bewertung von AOK Niedersachsen mit 2 Sternen
    Die AOK Niedersachsen erstattet ihren Versicherten die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, unter folgenden Voraussetzungen: • ein Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet sie auf einem Privatrezept • die Einnahme muss medizinisch notwendig sein • das Arzneimittel mit einer gültigen deutschen Zulassung wurde in einer Apotheke oder von einem nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
  • Bewertung von AOK NordWest mit 2 Sternen
    Die AOK NordWest übernimmt für schwangere Versicherte alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium (eine Erstattung der Schwangerschaftsleistungen erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% der Kosten bis zu 500 € p.a.)
  • Bewertung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 2 Sternen
    Je Schwangerschaft können Sie zusätzliche Leistungen von insgesamt max. 300 Euro im Rahmen eines besonderen Budgets in Anspruch nehmen - darunter fällt auch die Kostenübernahme für Arzneimittel für Schwangere z.B. mit Wirkstoff Eisen, Magnesium und/oder Folsäure.
  • Bewertung von BERGISCHE Krankenkasse mit 2 Sternen
    Die BERGISCHE erstattet im Rahmen der Leistungen für Schwangere mehrere Rechnungen pro Kalenderjahr bis zu 300 € für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel ("Grünes Rezept") mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Folsäure, Jodid als Mono oder Kombipräparat sowie nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtung.
  • Bewertung von BKK mkk mit 2 Sternen
    Die mkk erstattet für schwangere Versicherte im Rahmen des Gesundheitskontos baby+ (max. 400 Euro/Jahr) alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate. Zusätzlich übernimmt sie für Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat. (baby+, max. 400 Euro/Jahr)
  • Bewertung von BKK Scheufelen mit 2 Sternen
    Nicht verschreibungspflichtige apothekenpfl. Arzneimittel (Jodid-, Eisen-, Magnesium-, Folsäurepräparate) werden bezuschusst (Bezuschussung beträgt 85 % der jeweiligen Rechnung bis max. 50 EUR je Schwangerschaft).
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 2 Sternen
    Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel wird im Rahmen des Gesamtbudgets Schwangerschaft von bis zu 300 EUR bezuschusst.
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 2 Sternen
    Rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel in der Schwangerschaft, werden im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis zu 300 € bezahlt, wenn Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte. Für homöopathische Arzneimittel (auch Mittel der Anthroposophie und Phytotherapie) erstattet die BKK die Kosten für rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneien zu 100 % - bis 100 € pro Kalenderjahr .
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 2 Sternen
    Die KKH übernimmt die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere wie Eisen, Magnesium oder Folsäure bis zu einer Höhe von 50 €.
  • Bewertung von AOK Nordost mit 1 Stern
    Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos gibt es einen Zuschuss von max. 100 Euro/ Schwangerschaft für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft. Dazu zählt auch Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 1 Stern
    Für schwangere Versicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium, Folsäure, wenn diese durch einen Vertragsarzt auf Rezept verordnet werden, in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 250 EUR über den AOK Baby-Bonus finanziert werden. Es erfolgt kein Zuschuss für Nahrungsergänzungsmittel.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 1 Stern
    Während Ihrer Schwangerschaft übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt für Folsäure-Präparate in Höhe von 9 Euro und für OTC-Arzneimittel einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. (im Rahmen des Gesundheitskontos).
  • Bewertung von Audi BKK mit 1 Stern
    Die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere werden im Rahmen von GesundeitExtra mit bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Vorausgesetzt, ein Vertragsarzt bzw. -ärztin verordnen (über Privatrezept) Folsäure, Magnesium, Jod und/ oder Eisenpräparate. Diese müssen von einer Apotheke abgegeben oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurden. Kostenübernahme von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr erfolgt für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“).
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 1 Stern
    Kosten für Arzneimittel auf Privatrezept mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure werden während der Schwangerschaft mit bis zu 150 Euro bezuschusst.
  • Bewertung von BARMER mit 1 Stern
    Rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere werden im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst (bspw. Kosten für apothekenpflichtige Medikamente mit den Inhaltsstoffen des Vitamin B – Komplexes sowie Mineralstoffen und Spurenelementen).
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 1 Stern
    Die BIG übernimmt die Kosten für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und/oder Magnesium im Rahmen des Schwangerenbudgets "Happy Baby" bis zu 150 Euro.
  • Bewertung von BKK firmus mit 1 Stern
    Kostenübernahme für Folsäure bis zu einer Höhe von max. 20,- EUR je Schwangerschaft
  • Bewertung von BKK Freudenberg mit 1 Stern
    Erstattet werden im Rahmen des Extrabudget Schwangerenvorsorge insgesamt bis zu 250 Euro, zum Beispiel für vom Arzt auf Privatrezept verordnete, nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel.
  • Bewertung von BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit 1 Stern
    Im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets erstattet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER alternative Arzneimittel bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr und verordnete, apothekenpflichtige Mineralstoffe.
  • Bewertung von bkk melitta hmr mit 1 Stern
    Kostenübernahme für schwangere Versicherte aller nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate und für Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes aller nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat. Die bkk melitta hmr erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherter.
  • Bewertung von BKK Public mit 1 Stern
    Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure werden im Rahmen der zusätzlichen Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen in Höhe von insgesamt 200 Euro je Schwangerschaft übernommen.
  • Bewertung von BKK SBH mit 1 Stern
    Die BKK SBH erstattet pro Schwangerschaft im Rahmen des Gesundheitskontos „Junge Familie“ die von einem zugelassenen Arzt auf einem Privatrezept verordneten Arzneimittel, mit den Wirkstoffen Folsäure oder Magnesium sowie Eisenpräparate, zur Unterstützung der gesunden Entwicklung des Kindes während der Schwangerschaft, bis zu 50 EUR.
  • Bewertung von BKK24 mit 1 Stern
    Die BKK24 erstattet 30 EUR für Folsäure bei Vorlage des Privatrezeptes und der Rechnung.
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 1 Stern
    Kostenübernahme ist über das „Happy Mama Budget“ möglich (Mit dem „Happy Mama Budget“ können die Versicherten jder Bosch BKK entscheiden, welche Extra-Leistungen sie in der Schwangerschaft in Anspruch nehmen möchten. Über Ihr individuelles Budget können sie frei verfügen, die Bosch BKK erstattet die Kosten bis zum Maximalbetrag von 200 Euro).
  • Bewertung von energie-BKK mit 1 Stern
    Im Zuge des gesamten Zuschusses für Schwangerschaftsleistungen von maximal 120,00 EUR je Schwangerschaft können rezeptfreie Arzneimittel für Schwangeret bezahlt werden (u.a. für Arzneimittel: Vitamin B 12, Jod, Eisen, Magnesium).
  • Bewertung von hkk mit 1 Stern
    Die hkk bezuschusst für Schwangere nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure (für die zusätzl. Schwangerschaftsleistungen stehen insgesamt 80% bis 300 EUR zur Verfügung).
  • Bewertung von IKK Südwest mit 1 Stern
    Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos erstattet die IKK Südwest viele attraktive Leistungen während der Schwangerschaft (u.a. Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere). Die tatsächlich entstandenen Kosten werden in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro je Schwangerschaft, erstattet.
  • Bewertung von KNAPPSCHAFT mit 1 Stern
    Schwangere Frauen erhalten bei der KNAPPSCHAFT einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200 EUR pro Schwangerschaft. Dieser kann für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die der Arzt innerhalb der Schwangerschaft empfiehlt, eingesetzt werden.
  • Bewertung von mhplus BKK mit 1 Stern
    Die mhplus übernimmt bis zu 250,00 Euro pro Schwangerschaft für zusätzliche Vorsorgeleistungen, u. a. rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere. Im Rahmen des Budgets für nicht verschreibungspflichte apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Phytotherapie und Homöopathie ist eine Zuschuss von bis zu 30,00 Euro möglich.
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 1 Stern
    Die Mobil Krankenkasse erstattet alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind, höchstens jedoch 100,00 Euro je Kalenderjahr im Rahmen unseres Extra Gesundheitsgeldes - 200Plus.
  • Bewertung von Novitas BKK mit 1 Stern
    Zuschüsse für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) und auch mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure sind über unser Gesundheitskonto "Flexcheck Startguthaben" möglich.
  • Bewertung von Pronova BKK mit 1 Stern
    Bei Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Vitamin D3, Magnesium, Vitamin B12 und Folsäure, die für Schwangere von besonderer Bedeutung sind, werden die Kosten bis zu einer Höhe von 25 € von der Pronova BKK übernommen.
  • Bewertung von Salus BKK mit 1 Stern
    Die Salus BKK übernimmt die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und Jod als Monopräparate und Kombinationspräparate aus diesen Wirkstoffen zur Vermeidung eines Mangels während der Schwangerschaft. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. (im Rahmen der Satzungsleistungen einmalig insgesamt bis zu 250 EUR der Kosten).
  • Bewertung von SBK mit 1 Stern
    Während der Schwangerschaft zählen Jod, Folsäure, Magnesium und Eisen zu den wichtigsten Nähr- und Mineralstoffen für Mutter und Kind. Daher erstattet die SBK diese vier apothekenpflichtigen Arzneimittel im SBK-Babyglück Budget von bis zu 150-Euro flexibel während der Schwangerschaft zur Deckung des individuellen Bedarfes.
  • Bewertung von TUI BKK mit 1 Stern
    Für zusätzliche Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen wird ein Zuschuss von 200 Euro je Schwangerschaft übernommen, u.a. für verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure.
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 1 Stern
    Im Rahmen eines Gesundheitskontos werden nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium übernommen sowie Kostenübernahme von Jodpräparaten für die Mutter bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes (80% des Rechnungsbetrages und max. 100 Euro insgesamt für zusätzliche Leistungen je Schwangerschaft).
  • Bewertung von AOK Bremen/Bremerhaven mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Akzo Nobel Bayern mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Diakonie mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Faber-Castell & Partner mit 0 Sternen
    Im Rahmen des Bonusprogramms werden von einem Arzt auf Privatrezept verordnete und über eine Apotheke bezogenen nichtverschreibungspflichtige homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel übernommen. Lifestyle-Präparate (auch Mittel zur Potenzsteigerung) und Nahrungsergänzungsmittel können nicht übernommen werden.
  • Bewertung von BKK Linde mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Pfalz mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Technoform mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Textilgruppe Hof mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 0 Sternen
  • Bewertung von Debeka BKK mit 0 Sternen
  • Bewertung von Heimat Krankenkasse mit 0 Sternen
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 0 Sternen
  • Bewertung von R+V Betriebskrankenkasse mit 0 Sternen
  • Bewertung von SKD BKK mit 0 Sternen
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    Rezeptfreie Medikamente

    Es gibt eine Vielzahl von Arzneimitteln, die man ohne Rezept in der Apotheke erhält. Diese nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die auch als OTC-Präparate („over the counter“ – „über die Ladentheke“) bezeichnet werden, sind allerdings trotzdem apothekenpflichtig. Abführmittel, Mittel gegen Reisekrankheit, Grippe- und Erkältungsmittel sowie Medikamente für den Mund- und Rachenraum fallen in diese Kategorie.

    Kostenübernahme von rezeptfreien Arzneimitteln

    Für Medikamente, die man ohne Rezept erhält, müssen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten übernehmen. Dies gilt auch, wenn der Arzt ein solches Präparat verordnet hat. Weil nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel keiner Preisbindung unterliegen, lohnt sich für Kunden ein Preisvergleich zwischen den Präparaten der unterschiedlichen Hersteller.
    In bestimmten Ausnahmefällen tragen einige Kassen die Kosten im Rahmen einer Zusatzleistung. Beispiele hierfür sind Medikamente für Jugendliche unter 18 Jahren, die unter einer Entwicklungsstörung leiden; Arzneimittel, die bei der Therapie einer schweren Erkrankung standardmäßig eingesetzt werden; oder solche mit Gingkoblatt-Extrakt zur Behandlung von Demenz.

    Zusatzleistung für Schwangere

    Idealerweise sollten Frauen während ihrer Schwangerschaft gar keine Arzneimittel zu sich nehmen, da diese das Ungeborene negativ beeinflussen können. Doch natürlich gibt es Ausnahmen, in denen werdende Mütter nicht auf ein Medikament verzichten können, beispielsweise bei einer chronischen Erkrankung. Zudem führt die Schwangerschaft bei vielen Frauen zum Mangel an bestimmten wichtigen Bausteinen wie Eisen(III), Vitamin B12, Folsäure und Calciumkarbonat. Aus diesem Grund erstatten einige gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente, die den genannten Mängeln entgegenwirken sollen, bis zu einem gewissen Betrag. Manche Krankenversicherungen zahlen die Kosten auch komplett. Je nach Kasse ist es darüber hinaus möglich, sich die Kosten für apothekenpflichtige homöopathische

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