Reiseimpfungen (Privatreisen)Von der STIKO und vom Auswärtigen Amt empfohlene Reiseschutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, Cholera, FSME, Gelbfieber, Meningokokken, Typhus, Tollwut oder eine Malariaprophylaxe werden normalerweise nur für Versicherte übernommen, die sich aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland aufhalten. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten die Kostenübernahme auch bei Privatreisen, z.B. Auslandsurlaub mit der Familie an. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe erstattet. Die Versicherten müssen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Impfstoffpreises (mind. 5 EUR und max. 10 EUR) selbst tragen.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Übernahme von 100 % der Kosten, mind. 9 der von der STIKO empfohlenen Impfkosten werden bezahlt (auch Malariaprophylaxe). 2 Sterne - Übernahme von mehr als 80 % der Kosten und mind. 8 der empfohlenen Impfungen. Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt oder es werden nur Impfkosten voll und ärztlichen Leistungen anteilig bezahlt. 1 Stern - bis 80 % der Kosten werden bezahlt
Die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet die Kosten aller empfohlenen Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden, zu 100%.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Bei Reisen in bestimmte Länder werden vom Auswärtigen Amt und der Ständigen Impfkommission zusätzliche Schutzimpfungen empfohlen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für diese Impfungen und die der Malaria-Prophylaxe. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrages.
Übernommen werden alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für das jeweilige Reiseland empfohlen werden (Für die ärztliche Behandlung maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) . Kosten der medikamentösen Malariaprophylaxe werden (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) ebenfalls übernommen.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Die BERGISCHE erstattet die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Reiseschutzimpfungen zu 100%. Zu den von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen gehören aktuell die Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken der Serogruppen ACWY, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Auch die Malariaprophylaxe wird erstattet.
Die BERGISCHE übernimmt zusätzlich für versicherte Personen, die das 18. aber nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für Impfungen gegen das Humane Papillomvirus.
Die BIG übernimmt die Kosten für alle empfohlenen Reiseimpfungen für Erwachsene und Kinder. Zu den Reiseimpfungen gehören zum Beispiel: Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Cholera, FSME (Zeckenschutzimpfung), Malaria, Tollwut und Typhus.
Volle Kostenübernahme für die von der STIKO empfohlenen Impfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Die BKK exklusiv erstattet Ihnen die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen.
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken C, ACWY und B, Tollwut, Typhus, Malaria-Prophylaxe, Poliomyelitis.
Darüber hinaus werden zusätzlich zu den Empfehlungen der STIKO alle ärztlich verordneten und zugelassenen Impfungen übernommen (abzgl. des gesetzlich vorgesehenen Eigenanteils für den Impfstoff, Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM).
Alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise werden zu 100% erstattet, bei Bedarf auch die Malariaprophylaxe.
Die BKK Linde übernimmt die Kosten in Höhe von 100 % für den Impfstoff bei Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B, Cholera, Gelbfieber, Meningokokken-C, Meningokokken-B, Meningokokken ACWY, Polio, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis, FSME, Malaria-Prophylaxe.
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen werden von der BKK Public 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Alle von der (STIKO) empfohlenen Impfungen werden abzüglich der gesetzliche Zuzahlung für den Impfstoff bezahlt (Honorar ist der einfache GOA-Satz). Der Gesamtanspruch auf Kostenerstattung ist im Kalenderjahr auf maximal 250 € begrenzt.
Die BKK VBU übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%. z. B.Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Herpes Zoster, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe u.a. (Impftätigkeit und Impfstoff). Bei Partnern der BKK VBU (z. B. BCRT, Tropeninstitut der Charite) auch Impfungen unter Vorlage der Versichertenkarte (ohne Vorkasse durch den Versicherten)
Bei privaten Reisen in Länder, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bekannt ist, erstattet die BKK Verbund Plus die Kosten für Impfungen z.B. gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus sowie die Malaria-Prophylaxe. Generell übernimmt die BKK alle Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.
Als Mehrleistungen übernimmt die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN die Kosten des Impfstoffes gegen
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis (ACWY, B, C), Tollwut, Typhus, Poliomyelitis, Pneumokokken und Malariaprophylaxe (Tabletten).
Die Bosch BKK übernimmt alle Impfungen bei privaten Auslandsreisen, die der Arzt für die Reise empfiehlt – selbst wenn dies über die STIKO-Empfehlung hinaus geht.
Schutzimpfungen für private Auslandsreisen werden auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes übernommen.
Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.
Sofern die Impfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden, beteiligt sich die hkk zu 100 % an den Kosten.
Gemäß Empfehlung Stiko i.V. mit den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes werden private Reiseimpfungen zu 100 % übernommen. Die IKK übernimmt die Kosten des Impfstoffes als auch der Arztleistung in voller Höhe.Versicherte brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Der Arzt (in MV und SH) rechnet die Impfung direkt mit der IKK - Die Innovationskasse ab und verordnet den Impfstoff auf einem Kassenrezept. Versicherte anderer Bundesländer reichen ihre Rechnungen für die Impfung ein und erhalten die 100-prozentige Kostenerstattung. Auch die Arztleistung des Impfens wird direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Zusätzlich wird auch die Malariaprophylaxe zu 100 % übernommen.
Die IKK classic übernimmt die Kosten für folgende Reiseimpfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza (Grippe), Japanische Enzephalitis, Malaria-Prophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus. Erstattet werden 100% der Kosten - Ausnahme für die Malaria-Prophylaxe werden pro Urlaubsreise max. 50 Euro erstattet.
Die IKK gesund plus übernimmt über die gesetzlich zu leistenden Schutzimpfungen hinaus auch die Kosten für alle Schutzimpfungen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes erforderlich werden sowie die Malariaprophylaxe. Die Kosten des Impfstoffes werden in voller Höhe übernommen. Die ärztlichen Leistungen werden in Höhe gemäß der vereinbarten Vertragssätze bezahlt.
Die Pronova BKK erstattet die Kosten für Schutzimpfungen, die bei einer privaten Auslandsreise empfohlen werden. Dazu zählen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken FSME-Impfung und Typhus, Tollwut, Malaria.
Kosten für umfassende Reiseschutzimpfungen, insbesondere bei Reisen in tropische Länder werden übernommen. Dazu zählen Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B,Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Poliomyelitis. Malariaprophylaxe.
Kostenübernahme erfolgt für alle vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Land empfohlenen Reiseschutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen (100 % Kostenerstattung, Begrenzung je Urlaubsreise auf 220 Euro).
Volle Kostenübernahme gibt es für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen werden von der Betriebskrankenkasse 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betra-ges, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Die VIACTIV Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der für das Reiseland durch die ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine private Urlaubsreise handelt oder der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt bzw. im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben ist und die Arbeitgeber keine Leistung erbringt.
Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen sowie Grippe-Impfung und die Impfung gegen Meningokokken B werden zu 100% übernommen. Außerdem werden die Kosten für die Malaria-Prophylaxe zu 100% übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 500 Euro pro Kalenderjahr.
Das Arzthonorar wird zu 100% übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 50 Euro pro Kalenderjahr.
Alle ärztlich empfohlene Schutzimpfungen auch Reiseschutzimpfungen werden übernommen. Reiseimpfungen (Privatreisen) gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden bezahlt.
Die AOK Bayern übernimmt 80% der Kosten des Impfstoffes für folgende Reiseimpfungen: Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut, Typhus, Cholera, Japanische Enzephalitis, Vogelgrippe, Poliomyelitis, Meningokokken (Serotyp C und ACWY) und der Malariaprophylaxe. Die Reiseschutzimpfung gegen FSME (bei Reisen in Endemiegebiete) kann über die AOK-Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden und ist damit für die Versicherten der AOK Bayern zu 100% kostenfrei.
Kostenübernahme erfolgt in Höhe von bis zu 200 EUR pro Versicherten und Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos. Es können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken C, Meningokokken ACWY, Meningokokken B, Polio und FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden bezahlt. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200,- Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für alle privaten Reiseimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes empfohlen werden inklusive Malariaprophylaxe mit bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr.
Die BKK Akzo Nobel Bayern übernimmt 90% der Kosten (Impfstoffkosten, Arztkosten) aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Kein maximaler Betrag vorgegeben.
Die BKK_DürkoppAdler übernimmt auch bei privaten Auslandsreisen die Kosten für die ärztlich empfohlenen Impfungen Hepatitis A & B, FSME / Zecken-Impfung, Meningokokken, Gelbfieber, Typhus, Cholera, Herpes Zoster, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Pneumokokken und Malariaprophylaxe sowie die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlenen Impfungen für das Reiseland im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 Euro.
Kostenübernahme erfolgt, wenn die Impfung für das Urlaubsland offiziell vom Auswärtigen Amt empfohlen ist, jährlich bis zu 250 Euro. Je nach Reiseland zählen dazu Impfungen wie beispielsweise gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Menigitis, Polio, Tollwut oder Typhus. Versicherte erhalten in einer individuellen Impfberatung Rat und Hilfe z. B. vor Reisen oder auch zu Impfungen für Kinder und Jugendliche.
Alle ärztlich empfohlenen Impfungen,sofern diese nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt werden oder in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen, werden im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Paket bezahlt (Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe).
Die bkk melitta hmr erstattet im Rahmen der Satzung die Kosten für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, maximal 250 Euro inkl. des ärztlichen Honorars pro Kalenderjahr und Versicherten. Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente ist von Ihnen selbst zu übernehmen. Diese beträgt pro Impfstoff 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Nach der Impfung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die Sie bitte zunächst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung und die von der Apotheke quittierte Verordnung im Original zur Kostenerstattung bei uns ein. Den erstattungsfähigen Betrag überweisen wir dann direkt auf das Konto.
Bis zu 150 Euro für Reiseimpfungen bei Privatreisen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus werden bezahlt, wenn es vom auswärtigen Amt für das Reiseland empfohlen wurde.
Neben den Standardimpfungen bezuschusst die BKK ProVita als Mehrleistung Schutzimpfungen, die aufgrund privater Urlaubsreisen notwendig werden. Die Kosten für Reiseschutzimpfungen werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 200 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
100 % Kostenübernahme für Impfungen gegen Cholera, Gelbfieber, Typhus, Poliomyelitis, Meningokokken und Japanische Enzephalitis, Hepatitis A, Hepatitis B, FSME und Tollwut.
Bei privaten Auslandsaufenthaltenübernimmt die BKK VDN alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Das sind:
Cholera, FSME (Zeckenschutz), Gelbfieber, Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und B, Poliomyelitis, Typhu, Tollwut und außerdem Malariaprophylaxe, Japanische Enzephalitis.
Die BKK VDN übernimmt 100 % der Kosten für den Impfstoff und zusätzlich maximal 22 Euro Arzthonorar pro Impfserie.
Reise-Schutzimpfungen: bis 250 Euro jährliche Kostenbeteiligung für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
Die Malaria-Prophylaxe wird zusätzlich mit 50 % (max. 25 Euro) bezuschusst.
Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen werden ergänzende Impfungen übernommen, auch für private Urlaubsreisen (100 % Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung).
(Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit 90 Prozent an den Kosten für Ihre Reiseimpfungen, wenn Sie privat ins Ausland reisen. Diese freiwillige Satzungsleistung gilt für die Impfungen gegen folgende Krankheiten:
Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus
Bei Reiseschutzimpfungen wie z. B. die Malaria-Prophylaxe erhalten unsere Versicherten pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro. Es sind vom Versicherten keine gesetzlichen Zuzahlungen als Eigenanteil zu leisten. Ausgenommen sind Impfungen, die der Arbeitgeber unentgeltlich anbietet oder wenn die Impfung in seine Zuständigkeit fällt.
Es werden pro Jahr bis zu 300 Euro für alle ärztlich empfohlenen Reiseschutzimpfungen übernommen, hierzu zählen z. B. Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Malariaprophylaxe.
Die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen erstattet die IKK BB ihren Versicherten in voller Höhe. Das gilt sowohl für den Impfstoff als auch für die ärztliche Impfleistung. Folgende Impfungen werden bezahlt: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken-Infektionen, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Malariaprophylaxe wird bis zu 50 Euro erstattet.
Japanische Enzephalitis werden nicht erstattet.
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden in voller Höhe erstattet. 100 % der Kosten, bis zu 150,- Euro pro Versicherten und Kalenderjahr(inkl. der ärztlichen Leistung).
In begründeten Ausnahmefällen wegen erhöhtem Gesundheitsrisikos werden folgende Impfungen auch bei Privatreisen übernommen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus + japanische Enzephalitis. Die Übernahme der Kosten für Schutzimpfungen beträgt 80% für den Impfstoff und die ärztlichen Leistungen.
Die Novitas BKK beteiligt sich an den Kosten für Reiseschutzimpfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Tollwut, Typhus und bei Meningokokken A, C, W135, Y. Der Erstattungsbetrag ist auf kalenderjährlich 200 EUR mit einem festen Impfbudget und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr begrenzt.
Die R+V BKK erstattet bei Urlaubsreisen in Länder, für die die STIKO eine vorbeugende Reiseimpfung empfiehlt, einen Teil der Kosten für die folgenden selbst gezahlten und vom Arzt verordneten Impfungen: Brucellose, Chikungunya-Fieber, Coronavirus-Infektionen, Dengue-Fieber, Fleckfieber, Lassavirus-Erkrankungen, Läuserückfallfieber, Leishmaniose, Lepra, MERS-Coronavirus (Middle East Respiratory Syndrome), Paratyphus, Rifttal-Fieber-Virus-Infektion, Sexuell übertragbare Erkrankungen, Shigellose, Trichinellose, Virale hämorrhagische Fieber, Wurmerkrankungen.
Die Kosten des Impfstoffs werden zu 100% bis zu 180 Euro je Kalenderjahr nach Vorlag der Rechnung erstattet.
Für folgende Reiseschutzimpfungen übernimmt die Salus BKK die Kosten sofern diese von der STIKO für das Reiseland empfohlen werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A u. B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken C, Tollwut, Typhus und Polio
Die AOK übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei einem privaten Auslandsaufenthalt (maximal 200 EUR/Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die KKH erstattet 80 Prozent der Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für das jeweilige Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass die Impfung in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt verabreicht wird. Die KKH erstattet auch 80 Prozent der Kosten einer Malariaprophylaxe.
Als Mehrleistung erstattet die SBK im Rahmen von Reiseschutzimpfungen 70% der Arzt- und Impfstoffkosten: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Zuschuss zur Reiseschutzimpfung, z.B. gegen Hepatits A +B, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Cholera usw. beträgt max. 100 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Bonusmodells „Wohlfühl Plus“.
Für einige Reiseländer bestehen bestimmte Impfempfehlungen. Manche Impfungen sind sogar vorgeschrieben. Das bedeutet, dass man nur einreisen darf, wenn man die Impfung zuvor hat durchführen lassen. Je nach Reiseland sollte man sich gegen folgende Krankheiten impfen lassen: Masern, Influenza (saisonal), Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Cholera, Japanische Enzephalitis, Typhus, Diphtherie, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und verwandte Enzephalitiden, Tetanus, Tollwut (präexpositionell), Poliomyelitis, Meiningokokken-Meningitis. Auch die medikamentöse Malariaprophylaxe gehört hierzu.
Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
Zwar werden die Impfungen gegen die genannten Krankheiten bei von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut und vom Auswärtigen Amt empfohlen, doch ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkasse dafür nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Wer sich aus beruflichen Gründen für längere Zeit in einem Land, für das eine Impfempfehlung existiert, aufhalten wird, kann allerdings mit einer Kostenerstattung rechnen. Anders verhält es sich bei Privatreisen: Hier kommt es bei der Frage nach einer Erstattung der Kosten auf die entsprechende Krankenkasse an. Einige Kassen haben bestimmte Impfungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen und kommen daher für die Kosten auf. Einen Eigenanteil, die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Impfstoffpreises, müssen Versicherte allerdings selbst tragen.
Wie werden die Kosten erstattet?
Für gewöhnlich zahlt das Versicherungsmitglied die Impfung, die spätestens acht Wochen vor Reiseantritt erfolgen sollte (Achtung: Zeitgrenzen bei Pflichtimpfungen beachten!). Später werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet, sofern das Mitglied zuvor die ärztliche Verordnung, die Rechnung für die ärztliche Behandlung sowie die Rechnung für den Impfstoff bei der Kasse eingereicht hat. Weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind, dass es sich um eine von der STIKO empfohlene Impfung handelt und ein Kassenarzt oder das Gesundheitsamt diese durchgeführt hat.
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