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Krankenkassen-Test · Kriterium
Reiseimpfungen (Privatreisen)
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Übernahme von 100 % der Kosten, mind. 9 der von der STIKO empfohlenen Impfkosten werden bezahlt (auch Malariaprophylaxe).
2 Sterne - Übernahme von mehr als 80 % der Kosten und mind. 8 der empfohlenen Impfungen. Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt oder es werden nur Impfkosten voll und ärztlichen Leistungen anteilig bezahlt oder Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder 200 Euro im Rahmen des Impfbudgets
1 Stern - bis 80 % der Kosten werden bezahlt oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
Ergebnis nach Bundesland
Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sindReiseimpfungen (Privatreisen)
72 KassenIn diesem Bundesland ist keine der bewerteten Kassen wählbar.
Welche Reiseimpfungen werden empfohlen?
Für einige Reiseländer bestehen bestimmte Impfempfehlungen. Manche Impfungen sind sogar vorgeschrieben. Das bedeutet, dass man nur einreisen darf, wenn man die Impfung zuvor hat durchführen lassen. Je nach Reiseland sollte man sich gegen folgende Krankheiten impfen lassen: Masern, Influenza (saisonal), Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Cholera, Japanische Enzephalitis, Typhus, Diphtherie, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und verwandte Enzephalitiden, Tetanus, Tollwut (präexpositionell), Poliomyelitis, Meiningokokken-Meningitis. Auch die medikamentöse Malariaprophylaxe gehört hierzu.
Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
Zwar werden die Impfungen gegen die genannten Krankheiten bei von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut und vom Auswärtigen Amt empfohlen, doch ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkasse dafür nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Wer sich aus beruflichen Gründen für längere Zeit in einem Land, für das eine Impfempfehlung existiert, aufhalten wird, kann allerdings mit einer Kostenerstattung rechnen. Anders verhält es sich bei Privatreisen: Hier kommt es bei der Frage nach einer Erstattung der Kosten auf die entsprechende Krankenkasse an. Einige Kassen haben bestimmte Impfungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen und kommen daher für die Kosten auf. Einen Eigenanteil, die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Impfstoffpreises, müssen Versicherte allerdings selbst tragen.
Wie werden die Kosten erstattet?
Für gewöhnlich zahlt das Versicherungsmitglied die Impfung, die spätestens acht Wochen vor Reiseantritt erfolgen sollte (Achtung: Zeitgrenzen bei Pflichtimpfungen beachten!). Später werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet, sofern das Mitglied zuvor die ärztliche Verordnung, die Rechnung für die ärztliche Behandlung sowie die Rechnung für den Impfstoff bei der Kasse eingereicht hat. Weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind, dass es sich um eine von der STIKO empfohlene Impfung handelt und ein Kassenarzt oder das Gesundheitsamt diese durchgeführt hat.
