Reiseimpfungen (Privatreisen)Von der STIKO und vom Auswärtigen Amt empfohlene Reiseschutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, Cholera, FSME, Gelbfieber, Meningokokken, Typhus, Tollwut oder eine Malariaprophylaxe werden normalerweise nur für Versicherte übernommen, die sich aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland aufhalten. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten die Kostenübernahme auch bei Privatreisen, z.B. Auslandsurlaub mit der Familie an. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe erstattet. Die Versicherten müssen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Impfstoffpreises (mind. 5 EUR und max. 10 EUR) selbst tragen.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Übernahme von 100 % der Kosten, mind. 9 der von der STIKO empfohlenen Impfkosten werden bezahlt (auch Malariaprophylaxe). 2 Sterne - Übernahme von mehr als 80 % der Kosten und mind. 8 der empfohlenen Impfungen, aber z.B. keine Malariaprophylaxe werden bezahlt. Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt, es werden nur Impfkosten, aber keine ärztlichen Leistungen bezahlt oder Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt 1 Stern - bis 80 % der Kosten werden bezahlt
Die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet die Kosten aller empfohlenen Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden, zu 100%.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 EUR im Jahr).
Übernommen werden alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für das jeweilige Reiseland empfohlen werden (Für die ärztliche Behandlung maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) . Kosten der medikamentösen Malariaprophylaxe werden (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) ebenfalls übernommen.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus werden vollständig bezahlt.
Die BERGISCHE erstattet die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Reiseschutzimpfungen zu 100%. Zu den von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen gehören aktuell die Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken der Serogruppen ACWY, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Auch die Malariaprophylaxe wird erstattet.
Impfungen gegen folgende Krankheiten übernimmt die BIG: Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Cholera, FSME (Zeckenschutzimpfung), Malaria, Tollwut und Typhus
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus werden für Privatreisen erstattet. Die Kosten der Malariaprophylaxe werden ebenfalls übernommen. Der Versicherte muss zunächst in Vorleistung treten und bekommt das Geld anschließend erstattet.
Volle Kostenübernahme für die von der STIKO empfohlenen Impfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Die BKK exklusiv erstattet Ihnen die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen.
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken C, ACWY und B, Tollwut, Typhus, Malaria-Prophylaxe, Poliomyelitis.
Darüber hinaus werden zusätzlich zu den Empfehlungen der STIKO alle ärztlich verordneten und zugelassenen Impfungen übernommen (abzgl. des gesetzlich vorgesehenen Eigenanteils für den Impfstoff, Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM).
Alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise werden zu 100% erstattet, bei Bedarf auch die Malariaprophylaxe.
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen werden von der BKK Public 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Die BKK VBU übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%. z. B.Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Herpes Zoster, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe u.a. (Impftätigkeit und Impfstoff). Bei Partnern der BKK VBU (z. B. BCRT, Tropeninstitut der Charite) auch Impfungen unter Vorlage der Versichertenkarte (ohne Vorkasse durch den Versicherten)
Bei privaten Reisen in Länder, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bekannt ist, erstattet die BKK Verbund Plus die Kosten für Impfungen z.B. gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus sowie die Malaria-Prophylaxe. Generell übernimmt die BKK alle Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.
Als Mehrleistungen übernimmt die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN die Kosten des Impfstoffes gegen
- Cholera
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-Meningitis (ACWY, B, C)
- Tollwut
- Typhus
- Poliomyelitis
- Pneumokokken
- Malariaprophylaxe (Tabletten).
Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für alle unverzichtbaren Schutzimpfungen, die vom Centrum für Reisemedizin für das jeweilige Reiseland empfohlen werden zu 100 %.
Die Malaria-Prophylaxe wird zusätzlich mit 50 % (max. 25 €) bezuschusst.
Die Bosch BKK übernimmt alle Impfungen bei privaten Auslandsreisen, die der Arzt für die Reise empfiehlt – selbst wenn dies über die STIKO-Empfehlung hinaus geht.
Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfungen werden zwei zusätzliche Impfungen pro Jahr in voller Höhe übernommen (100 % Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung).
Schutzimpfungen für private Auslandsreisen werden auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes übernommen.
Kostenübernahme aller Reiseimpfungen bei einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO): z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.
Sofern die Impfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden, beteiligt sich die hkk zu 100 % an den Kosten.
Gemäß Empfehlung Stiko i.V. mit den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes werden private Reiseimpfungen zu 100 % übernommen. Die IKK übernimmt die Kosten des Impfstoffes als auch der Arztleistung in voller Höhe. Die Leistung wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt, so dass die Versicherten hierfür nicht mehr in Vorleistung treten müssen. Der Impfstoff wird danach auf einem Kassenrezept verordnet, das der Versicherte in der Apotheke zu unseren Lasten einlösen kann. Auch die Arztleistung des Impfens wird direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Zusätzlich wird auch die Malariaprophylaxe zu 100 % übernommen.
Die IKK classic übernimmt die Kosten für folgende Reiseimpfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza (Grippe), Japanische Enzephalitis, Malaria-Prophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus. Erstattet werden 100% der Kosten - Ausnahme für die Malaria-Prophylaxe werden pro Urlaubsreise max. 50 Euro erstattet.
Die IKK gesund plus übernimmt über die gesetzlich zu leistenden Schutzimpfungen hinaus auch die Kosten für alle Schutzimpfungen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes erforderlich werden sowie die Malariaprophylaxe. Die Kosten des Impfstoffes werden in voller Höhe übernommen. Die ärztlichen Leistungen werden in Höhe gemäß der vereinbarten Vertragssätze bezahlt.
Die pronova BKK erstattet die Kosten für Schutzimpfungen, die bei einer privaten Auslandsreise empfohlen werden. Dazu zählen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken FSME-Impfung und Typhus, Tollwut, Malaria.
Kosten für umfassende Reiseschutzimpfungen, insbesondere bei Reisen in tropische Länder werden übernommen. Dazu zählen Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B,Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Poliomyelitis. Malariaprophylaxe.
Kostenübernahme erfolgt für alle vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Land empfohlenen Reiseschutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen (100 % Kostenerstattung, Begrenzung je Urlaubsreise auf 220 EUR).
Volle Kostenübernahme für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen werden von der Betriebskrankenkasse 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betra-ges, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Die VIACTIV Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der für das Reiseland durch die ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine private Urlaubsreise handelt oder der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt bzw. im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben ist und die Arbeitgeber keine Leistung erbringt.
Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen sowie Grippe-Impfung und Impfung gg. Meningokokken B werden zu 100 % übernommen. Außerdem werden die Kosten für die Malaria-Prophylaxe zu 100 % übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 500 Euro pro Kalenderjahr.
Das Arzthonorar wird zu 100% übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 50 Euro pro Kalenderjahr.
Alle ärztlich empfohlene Schutzimpfungen auch Reiseschutzimpfungen werden übernommen. Reiseimpfungen (Privatreisen) gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden bezahlt.
Die AOK Bayern übernimmt 80% der Kosten des Impfstoffes für folgende Reiseimpfungen: Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut, Typhus, Cholera, Japanische Enzephalitis, Vogelgrippe, Poliomyelitis, Meningokokken (Serotyp C und ACWY) und der Malariaprophylaxe. Diese Impfungen werden außerhalb des jährlichen Vorsorgekontos bezuschusst. Die Reiseschutzimpfung gegen FSME (bei Reisen in Endemiegebiete) kann über die AOK-Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
Kostenübernahme erfolgt in Höhe von bis zu 200 EUR pro Versicherten und Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos. Es können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgende Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen ab 2021 zu 80 %, bis zu
500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.
Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken C, Meningokokken ACWY, Meningokokken B, Polio und FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden bezahlt. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200,- € jährlich für zusätzliche Impfungen.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für empfohlene Impfungen (STIKO/Auswärtiges Amt) inkl. der Malariaprophylaxe bis zu 150 EUR jährlich.
Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für alle privaten Reiseimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes empfohlen werden inklusive Malariaprophylaxe mit bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr.
Die BKK Akzo Nobel Bayern übernimmt 90% der Kosten (Impfstoffkosten, Arztkosten) aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Kein maximaler Betrag vorgegeben.
Die BKK_DürkoppAdler übernimmt auch bei privaten Auslandsreisen die Kosten für die ärztlich empfohlenen Impfungen Hepatitis A & B, FSME / Zecken-Impfung, Meningokokken, Gelbfieber, Typhus, Cholera, Herpes Zoster, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Pneumokokken und Malariaprophylaxe sowie die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlenen Impfungen für das Reiseland im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 EUR.
Die Schutzimpfungen werden beim ViDAplus Bonusprogramm (Impf_Check) zusätzlich bonifiziert.
Alle ärztlich empfohlenen Impfungen,sofern diese nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt werden oder in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen, werden im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Paket bezahlt (Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe).
Im Rahmen der Reiseschutzimpfung übernimmt die BKK HMR alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen, auch Reiseimpfungen, sofern diese nicht beruflich bedingt sind. Kosten werden bis maximal 300 EUR pro Jahr übernommen.
Die BKK Linde übernimmt die Kosten in Höhe von 80 % für den Impfstoff bei Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B, Cholera, Gelbfieber, Meningokokken-Meningitis, Polio, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis .
Die BKK Melitta Plus erstattet die Kosten bis zu 250 EUR (inkl. des ärztlichen Honoras) pro Kalenderjahr und Versicherten für die Auslandsschutzimpfungen. Dazu zählen
-Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
- Hepatitis A und B
- FSME
- Meningokokken
- Gelbfieber
- Typhus
- Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren
- Tollwut
- Cholera
- Japanische Enzephalitis und Empfehlung der STIKO für Reisegebiete.
Bis zu 150 Euro für Reiseimpfungen bei Privatreisen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus werden bezahlt, wenn es vom auswärtigen Amt für das Reiseland empfohlen wurde.
Neben den Standardimpfungen bezuschusst die BKK ProVita als Mehrleistung Schutzimpfungen, die aufgrund privater Urlaubsreisen notwendig werden. Die Kosten für Reiseschutzimpfungen werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 200 € pro Kalenderjahr erstattet.
100 % Kostenübernahme für Impfungen gegen Cholera, Gelbfieber, Typhus, Poliomyelitis, Meningokokken und Japanische Enzephalitis, Hepatitis A, Hepatitis B, FSME und Tollwut.
Die BKK VDN übernimmt alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen, zusätzlich auch die Impfung gegen Japanische Enzephalitis sowie die Malariaprophylaxe.
Es werden 80 % der Kosten für den Impfstoff erstattet. Zusätzlich beträgt der Eigenanteil für Erwachsene 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Zudem zahlt die BKK VDN maximal 22 Euro ärztliches Honorar pro Impfserie. Dies gilt auch für die Malariaprophylaxe.
Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit 90 Prozent an den Kosten für Ihre Reiseimpfungen, wenn Sie privat ins Ausland reisen. Diese freiwillige Satzungsleistung gilt für die Impfungen gegen folgende Krankheiten:
Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus
Bei Reiseschutzimpfungen wie z. B. die Malaria-Prophylaxe erhalten unsere Versicherten pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro. Es sind vom Versicherten keine gesetzlichen Zuzahlungen als Eigenanteil zu leisten. Ausgenommen sind Impfungen, die der Arbeitgeber unentgeltlich anbietet oder wenn die Impfung in seine Zuständigkeit fällt.
Es werden pro Jahr bis zu 300 Euro für alle ärztlich empfohlenen Reiseschutzimpfungen übernommen, hierzu zählen z. B. Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Malariaprophylaxe.
Die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen erstattet die IKK BB ihren Versicherten in voller Höhe. Das gilt sowohl für den Impfstoff als auch für die ärztliche Impfleistung. Folgende Impfungen werden bezahlt: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken-Infektionen, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Malariaprophylaxe und Japanische Enzephalitis werden nicht erstattet.
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden in voller Höhe erstattet. 100 % der Kosten, bis zu 150,- Euro pro Versicherten und Kalenderjahr(inkl. der ärztlichen Leistung).
Seit dem 01.11.2020 beteiligt sich die KKH an 80 Prozent der Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfiehlt. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.
Reiseimpfungen (Privatreisen) gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B und die kombinierte Impfung gegen Hepatitis A und B (Twinrix), Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus werden von der mhplus BKK übernommen.
Die Kosten für die ärztliche Leistung und Beratung werden in Höhe von jeweils 4,66 Euro erstattet.
In begründeten Ausnahmefällen wegen erhöhtem Gesundheitsrisikos werden folgende Inpfungen auch bei Privatreisen übernommen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus + japanische Enzephalitis. Die Übernahme der Kosten für Schutzimpfungen beträgt 80% für den Impfstoff. Für die ärztlichen Leistungen wird maximal der Betrag erstattet, der bei der vertragsärztlichen Behandlung entstanden wäre.
Die Novitas BKK beteiligt sich an den Kosten für Reiseschutzimpfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Tollwut, Typhus und bei Meningokokken A, C, W135, Y. Der Erstattungsbetrag ist auf kalenderjährlich 200 EUR begrenzt.
Die R+V BKK erstattet bei Urlaubsreisen in Länder, für die die STIKO eine vorbeugende Reiseimpfung empfiehlt, einen Teil der Kosten für die folgenden selbst gezahlten und vom Arzt verordneten Impfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Malaria, Meningokokken, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Die Kosten werden zu 80 % des in Rechnung gestellten Impfstoffes (max. 80 EUR je Impfdosis) und pro Verabreichung maximal 14 EUR für die ärztliche Leistung erstattet. Eine Jahreshöchstgrenze ist nicht vorgesehen.
Für folgende Reiseschutzimpfungen übernimmt die Salus BKK die Kosten sofern diese von der STIKO für das Reiseland empfohlen werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A u. B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken C, Tollwut, Typhus und Polio
Die AOK übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei einem privaten Auslandsaufenthalt (maximal 200 EUR/Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos).
Als Mehrleistung erstattet die SBK im Rahmen von Reiseschutzimpfungen 70% der Arzt- und Impfstoffkosten: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Zuschuss zur Reiseschutzimpfung, z.B. gegen Hepatits A +B, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Cholera usw. beträgt max. 100 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Bonusmodells „Vorsorge Plus“.
Für einige Reiseländer bestehen bestimmte Impfempfehlungen. Manche Impfungen sind sogar vorgeschrieben. Das bedeutet, dass man nur einreisen darf, wenn man die Impfung zuvor hat durchführen lassen. Je nach Reiseland sollte man sich gegen folgende Krankheiten impfen lassen: Masern, Influenza (saisonal), Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Cholera, Japanische Enzephalitis, Typhus, Diphtherie, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und verwandte Enzephalitiden, Tetanus, Tollwut (präexpositionell), Poliomyelitis, Meiningokokken-Meningitis. Auch die medikamentöse Malariaprophylaxe gehört hierzu.
Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
Zwar werden die Impfungen gegen die genannten Krankheiten bei von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut und vom Auswärtigen Amt empfohlen, doch ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkasse dafür nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Wer sich aus beruflichen Gründen für längere Zeit in einem Land, für das eine Impfempfehlung existiert, aufhalten wird, kann allerdings mit einer Kostenerstattung rechnen. Anders verhält es sich bei Privatreisen: Hier kommt es bei der Frage nach einer Erstattung der Kosten auf die entsprechende Krankenkasse an. Einige Kassen haben bestimmte Impfungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen und kommen daher für die Kosten auf. Einen Eigenanteil, die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Impfstoffpreises, müssen Versicherte allerdings selbst tragen.
Wie werden die Kosten erstattet?
Für gewöhnlich zahlt das Versicherungsmitglied die Impfung, die spätestens acht Wochen vor Reiseantritt erfolgen sollte (Achtung: Zeitgrenzen bei Pflichtimpfungen beachten!). Später werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet, sofern das Mitglied zuvor die ärztliche Verordnung, die Rechnung für die ärztliche Behandlung sowie die Rechnung für den Impfstoff bei der Kasse eingereicht hat. Weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind, dass es sich um eine von der STIKO empfohlene Impfung handelt und ein Kassenarzt oder das Gesundheitsamt diese durchgeführt hat.
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