Zusatzbeitrag Krankenkassen 2026 – Übersicht aktueller Werte
Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2025
Zusatzbeitrag 2026
Hinweis für 2026
Informationen
2,60 %
(17,20%)
(17,20%)
↗ 2,99 %
(17,59%)
(17,59%)
Die AOK Baden-Württemberg erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,39% auf 2,99%.
2,69 %
(17,29%)
(17,29%)
→ 2,69 %
(17,29%)
(17,29%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bayern beträgt 2,69% und wird sich auch zum 01.01.2026 nicht ändern.
2,49 %
(17,09%)
(17,09%)
↗ 3,29 %
(17,89%)
(17,89%)
Die AOK Bremen/Bremerhaven erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,80% auf 3,29%.
2,49 %
(17,09%)
(17,09%)
↗ 2,98 %
(17,58%)
(17,58%)
Die AOK Hessen erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,49% auf 2,98%.
2,70 %
(17,30%)
(17,30%)
↗ 2,98 %
(17,58%)
(17,58%)
Die AOK Niedersachsen erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,28% auf 2,98%.
3,50 %
(18,10%)
(18,10%)
→ 3,50 %
(18,10%)
(18,10%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Nordost beträgt 2026 unverändert 3,50%.
2,79 %
(17,39%)
(17,39%)
↗ 2,99 %
(17,59%)
(17,59%)
Die AOK NORDWEST erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,20% auf 2,99%.
3,10 %
(17,70%)
(17,70%)
→ 3,10 %
(17,70%)
(17,70%)
Der Zusatzbeitrag der AOK PLUS beträgt 2026 unverändert 3,10%.
2,47 %
(17,07%)
(17,07%)
→ 2,47 %
(17,07%)
(17,07%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt 2,47% und wird sich auch zum 01.01.2026 nicht ändern.
2,99 %
(17,59%)
(17,59%)
↗ 3,29 %
(17,89%)
(17,89%)
Die AOK Rheinland/Hamburg erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,20% auf 3,29%.
2,50 %
(17,10%)
(17,10%)
↗ 2,89 %
(17,49%)
(17,49%)
Die AOK Sachsen-Anhalt erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,39% auf 2,89%.
2,40 %
(17,00%)
(17,00%)
↗ 2,60 %
(17,20%)
(17,20%)
Die Audi BKK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,20% auf 2,60%.
3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Der Zusatzbeitrag der BAHN-BKK beträgt 3.40%. Wie hoch er 2026 sein wird, ist noch nicht entschieden.
3,29 %
(17,89%)
(17,89%)
→ 3,29 %
(17,89%)
(17,89%)
Der Zusatzbeitrag der BARMER beträgt aktuell 3,29%. Die BARMER will ihn auch 2026 stabil halten. Die entgültige Entscheidung fällt der Verwaltungsrat am 19.12.2025.
2,95 %
(17,55%)
(17,55%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Der Zusatzbeitrag der BERGISCHE Krankenkasse beträgt aktuell 2,95%. Wie hoch er 2026 >sein wird, entscheidet der Verwaltungrat im Dezember.
3,20 %
(17,80%)
(17,80%)
→ 3,20 %
(17,80%)
(17,80%)
Der Zusatzbeitrag der Bertelsmann BKK beträgt 2026 unverändert 3,20%.
3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
↗ 3,69 %
(18,29%)
(18,29%)
Die BIG erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,30% auf 3,69%.
3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
→ 3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Akzo Nobel beträgt 2026 unverändert 3,39%.
3,80 %
(18,40%)
(18,40%)
→ 3,80 %
(18,40%)
(18,40%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Diakonie beträgt 2026 unverändert 3,80%.
3,88 %
(18,48%)
(18,48%)
→ 3,88 %
(18,48%)
(18,48%)
Der Zusatzbeitrag der BKK DürkoppAdler beträgt 2026 unverändert 3,88%.
3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
→ 3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Euregio beträgt 2026 unverändert 3,39%.
2,39 %
(16,99%)
(16,99%)
↗ 3,49 %
(18,09%)
(18,09%)
Die BKK exklusiv erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 1,10% auf 3,49%.
2,18 %
(16,78%)
(16,78%)
↗ 2,48 %
(17,08%)
(17,08%)
Die BKK Faber-Castell & Partner erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,30% auf 2,48%.
2,18 %
(16,78%)
(16,78%)
→ 2,18 %
(16,78%)
(16,78%)
Der Zusatzbeitrag der BKK firmus beträgt 2026 unverändert 2,18%.
2,49 %
(17,09%)
(17,09%)
↗ 2,99 %
(17,59%)
(17,59%)
Die BKK Freudenberg erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,50% auf 2,99%.
3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
→ 3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
Der Zusatzbeitrag der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beträgt 2026 unverändert 3,40%.
4,38 %
(18,98%)
(18,98%)
→ 4,38 %
(18,98%)
(18,98%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Herkules bleibt 2026 stabil bei 4,38%%.
2,99 %
(17,59%)
(17,59%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Die Entscheidung über den Zusatzbeitrag der BKK Linde 2026 wird am 18.12.2025 bei der Verwaltungsratssitzung getroffen.
3,50 %
(18,10%)
(18,10%)
↗ 3,90 %
(18,50%)
(18,50%)
Die BKK melitta hmr erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,40% auf 3.90%.
3,50 %
(18,10%)
(18,10%)
→ 3,50 %
(18,10%)
(18,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK mkk bleibt 2026 stabil bei 3,50%.
2,78 %
(17,38%)
(17,38%)
→ 2,78 %
(17,38%)
(17,38%)
Der Zusatzbeitrag der BKK PFAFF beträgt 2026 unverändert 2,78%.
3,90 %
(18,50%)
(18,50%)
→ 3,90 %
(18,50%)
(18,50%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Pfalz beträgt 2026 unverändert 3,90%.
2,89 %
(17,49%)
(17,49%)
↗ 3,79 %
(18,39%)
(18,39%)
Die BKK ProVita erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,90% auf 3,79%.
2,30 %
(16,90%)
(16,90%)
↗ 2,50 %
(17,10%)
(17,10%)
Die BKK Public erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,20% auf 2,50%.
2,44 %
(17,04%)
(17,04%)
↗ 2,79 %
(17,39%)
(17,39%)
Die BKK SBH erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,35% auf 2,79%.
3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
↗ 3,99 %
(18,59%)
(18,59%)
Die BKK Scheufelen erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,59% auf 3,99%.
3,49 %
(18,09%)
(18,09%)
→ 3,49 %
(18,09%)
(18,09%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Technoform beträgt 2026 unverändert 3,49%.
3,19 %
(17,79%)
(17,79%)
→ 3,19 %
(17,79%)
(17,79%)
Der Zusatzbeitrag der BKK VDN bleibt 2026 stabil bei 3,19%.
3,89 %
(18,49%)
(18,49%)
→ 3,89 %
(18,49%)
(18,49%)
Der Zusatzbeitrag der BKK VerbundPlus beträgt 2026 unverändert 3,89%.
3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Der Zusatzbeitrag der BKK WERRA-MEISSNER beträgt aktuell 3,39%. Wie hoch er 2026 sein wird, entscheidet der Verwaltungrat im Dezember.
3,99 %
(18,59%)
(18,59%)
→ 3,99 %
(18,59%)
(18,59%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Wirtschaft & Finanzen beträgt 2026 unverändert 3,99%.
4,39 %
(18,99%)
(18,99%)
→ 4,39 %
(18,99%)
(18,99%)
Der Zusatzbeitrag der BKK24 beträgt 2026 unverändert 4,39%.
2,68 %
(17,28%)
(17,28%)
↗ 3,18 %
(17,78%)
(17,78%)
Die Bosch BKK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,50% auf 3,18%.
3,33 %
(17,93%)
(17,93%)
→ 3,33 %
(17,93%)
(17,93%)
Der Zusatzbeitrag der Continentale Betriebskrankenkasse beträgt 2026 unverändert 3,33%.
2,80 %
(17,40%)
(17,40%)
↗ 3,20 %
(17,80%)
(17,80%)
Die DAK-Gesundheit erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,40% auf 3,20%.
3,25 %
(17,85%)
(17,85%)
→ 3,25 %
(17,85%)
(17,85%)
Der Zusatzbeitrag der Debeka BKK beträgt 2026 unverändert 3,25%.
2,98 %
(17,58%)
(17,58%)
↗ 3,98 %
(18,58%)
(18,58%)
Die energie-BKK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 1,00% auf 3,98%.
3,10 %
(17,70%)
(17,70%)
↗ 3,90 %
(18,50%)
(18,50%)
Die Heimat Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,70% auf 3,90%..
2,50 %
(17,10%)
(17,10%)
↗ 2,89 %
(17,49%)
(17,49%)
Die HEK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,39% auf 2,89%.
2,19 %
(16,79%)
(16,79%)
↗ 2,59 %
(17,19%)
(17,19%)
Die hkk erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,40% auf 2,59%.
4,30 %
(18,90%)
(18,90%)
→ 4,30 %
(18,90%)
(18,90%)
Die IKK - Die Innovationskasse wird den Zusatzbeitrag zum 01.01.2026 stabil bei 4,30% halten.
4,35 %
(18,95%)
(18,95%)
→ 4,35 %
(18,95%)
(18,95%)
Seit 01.07.2025 beträgt der Zusatzbeitrag der IKK BB 4,35%. Die IKK BB plant, den Zusatzbeitrag 2026 stabil zu halten.
Die Verwaltungsratssitzung dazu findet am 17.12.2025 statt.
3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
→ 3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
Der Zusatzbeitrag der IKK classic beträgt 2026 unverändert 3,40%.
3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
→ 3,39 %
(17,99%)
(17,99%)
Der Zusatzbeitrag der IKK gesund plus beträgt 2026 unverändert 3,39%.
3,25 %
(17,85%)
(17,85%)
→ 3,25 %
(17,85%)
(17,85%)
Der Zusatzbeitrag der IKK Südwest beträgt 2026 unverändert 3,25%.
3,78 %
(18,38%)
(18,38%)
→ 3,78 %
(18,38%)
(18,38%)
Der Zusatzbeitrag der KKH beträgt 2025 3,78%. Die KKH will ihren Zusatzbeitrag auch 2026 stabil halten. Die entgültige Entscheidung fällt der Verwaltungsrat am 20.12.2025.
4,40 %
(19,00%)
(19,00%)
↘ 4,30 %
(18,90%)
(18,90%)
Der Zusatzbeitrag der Knappschaft beträgt 2026 4,30%. Er wurde um 0,1% gesenkt gegenüber 2025.
3,29 %
(17,89%)
(17,89%)
→ 3,29 %
(17,89%)
(17,89%)
Der Zusatzbeitrag der mhplus BKK beträgt 2026 unverändert 3,29%.
3,89 %
(18,49%)
(18,49%)
→ 3,89 %
(18,49%)
(18,49%)
Der Zusatzbeitrag der Mobil Krankenkasse beträgt 2026 unverändert 3,89%.
2,98 %
(17,58%)
(17,58%)
↗ 3,60 %
(18,20%)
(18,20%)
Die novitas bkk erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,62% auf 3,60%.
3,20 %
(17,80%)
(17,80%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Der Zusatzbeitrag der pronova BKK beträgt 2025 3,20%. Wie hoch er 2026 sein wird, wurde noch nicht bekannt gegeben.
2,96 %
(17,56%)
(17,56%)
↗ 3,49 %
(18,09%)
(18,09%)
Die R + V BKK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,53% auf 3,49%.
2,99 %
(17,59%)
(17,59%)
↗ 3,29 %
(17,89%)
(17,89%)
Die Salus BKK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,30% auf 3,29%.
3,80 %
(18,40%)
(18,40%)
→ 3,80 %
(18,40%)
(18,40%)
Der Zusatzbeitrag der SBK beträgt 2026 unverändert 3,80%.
Die SBK und die BKK Voralb fusionieren zum 01.01.2026.
3,90 %
(18,50%)
(18,50%)
→ 3,90 %
(18,50%)
(18,50%)
Der Zusatzbeitrag der SECURVITA Krankenkasse beträgt 2026 unverändert 3,90%.
2,48 %
(17,08%)
(17,08%)
↗ 2,98 %
(17,58%)
(17,58%)
Die SKD BKK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,50% auf 2,98%.
2,45 %
(17,05%)
(17,05%)
↗ 2,69 %
(17,29%)
(17,29%)
Die Techniker Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,24% auf 2,69%.
2,50 %
(17,10%)
(17,10%)
→ 2,50 %
(17,10%)
(17,10%)
Der Zusatzbeitrag der TUI BKK beträgt 2026 unverändert 2,50%.
3,27 %
(17,87%)
(17,87%)
↗ 4,19 %
(18,79%)
(18,79%)
Die VIACTIV Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,92% auf 4,19%.
3,79 %
(18,39%)
(18,39%)
→ 3,79 %
(18,39%)
(18,39%)
Der Zusatzbeitrag der vivida bkk beträgt 2026 unverändert 3,79%.
2,45 %
(17,05%)
(17,05%)
↗ 2,85 %
(17,45%)
(17,45%)
Die WMF BKK erhöht den Zusatzbeitrag ab 01.01.2026 um 0,40% auf 2,85%.
3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
→ 3,40 %
(18,00%)
(18,00%)
Der Zusatzbeitrag der ZF BKK beträgt 2026 unverändert 3,40%.
Inhaltsverzeichnis
Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?
Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber bzw. die Sozialversicherungsträger zu je gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen ebenfalls den vollen Zusatzbeitrag.
Für Arbeitslose und Empfänger von Bürgergeld übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf eine jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen (Mindestbemessungsgrenze) bezogen und angewendet wird.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keinerlei Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag liegt aktuell zwischen 2,18 und 4,40 Prozent (Stand 12/2025). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 16,78% (günstigste Krankenkasse) und 19,00% (teuerste Krankenkasse).
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2020: 1,1 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025: 2,5 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %
Wie und wann erfahre ich den neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?
Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträge in den Medien und im Internet.
Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.
Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechsel
Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine andere Kasse wählen. Dabei entfällt die eventuell noch bestehende Bindungsfrist komplett (Sonderkündigungsrecht).
Festlegung des Zusatzbeitrags
Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2026 ist mit 2,9% festgelegt. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können.