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Zusatzbeitrag 2024

Zusatzbeitrag 2024 Zusatzbeitrag 2024
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 16,3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2023 bzw. 2024.
 

Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2024

 

Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024
Hinweis für 2024
1,60 %
(16,20%)
Die AOK Baden-Württemberg wird den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöhen.
1,58 %
(16,18%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bayern bleibt 2024 stabil bei 1,58% .
1,38 %
(15,98%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bremen/Bremerhaven beträgt 2024 unverändert 1,38%.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Hessen beträgt 2024 unverändert 1,60%.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Niedersachsen beträgt 2024 unverändert 1,50%.
2,70 %
(17,30%)
Die AOK Nordost erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,80%. Er beträgt damit 2,70%.
1,89 %
(16,49%)
Der Zusatzbeitrag der AOK NORDWEST beträgt 2024 unverändert 1,89%.
1,80 %
(16,40%)
Die AOK Plus erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,30%. Er beträgt damit 1,80%.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt 2024 unverändert 1,80%.
2,20 %
(16,80%)
Die AOK Rheinland/Hamburg erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,40%. Er beträgt damit 2,20%.
1,30 %
(15,90%)
Die AOK Sachsen-Anhalt erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,30%. Er beträgt damit 1,30%.
1,00 %
(15,60%)
Der Zusatzbeitrag der Audi BKK wird ab 01.01.2024 um 0,25% auf 1,00% gesenkt.
2,20 %
(16,80%)
Die BAHN-BKK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,50%. Er beträgt damit 2,20%.
2,19 %
(16,79%)
Die BARMER erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,69%. Er beträgt damit 2,19%.
1,99 %
(16,59%)
Die BERGISCHE Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,39%. Er beträgt damit 1,99%.
1,40 %
(16,00%)
Der Zusatzbeitrag der Bertelsmann BKK wird ab 01.01.2024 nicht erhöht. Er bleibt weiterhin bei 1,40%.
1,65 %
(16,25%)
Die BIG erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,20%. Er beträgt damit 1,65%.
1,65 %
(16,25%)
Die BKK AKZO Nobel Bayern erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,10%. Er beträgt damit 1,65%.
1,80 %
(16,40%)
Die BKK Diakonie erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,20%. Er beträgt damit 1,80%.
1,55 %
(16,15%)
Die BKK DürkoppAdler erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,26%. Er beträgt damit 1,55%.
1,25 %
(15,85%)
Die BKK Euregio erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,41%. Er beträgt damit 1,25%.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK exklusiv erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht. Er beträgt weiterhin 1,99%.
1,10 %
(15,70%)
Zum 01.01.2024 senkt die BKK Faber-Castell & Partner, den Zusatzbeitrag auf 1,1% .
0,90 %
(15,50%)
Die BKK firmus erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht. Er beträgt weiterhin 0,90%.
1,50 %
(16,10%)
Die BKK Freudenberg erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht. Er beträgt weiterhin 1,5%.
1,50 %
(16,10%)
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,60%. Er beträgt damit 1,50%.
1,09 %
(15,69%)
Die BKK Herkules erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht. Er beträgt weiterhin 1,09%.
1,50 %
(16,10%)
Die BKK Linde erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht. Er beträgt weiterhin 1,50%.
1,60 %
(16,20%)
Die BKK melitta hmr erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,20%. Er beträgt damit 1,60%.
1,80 %
(16,40%)
Zum 01.01.2024 ändert die BKK VBU den Namen. Künftig heißt sie mkk - meine krankenkasse. Der Zusatzbeitrag beträgt 1,8% und wird somit 2024 nicht angehoben.
1,40 %
(16,00%)
Die BKK PFAFF erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,60%. Er beträgt damit 1,40%.
1,98 %
(16,58%)
Die BKK Pfalz erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,43%. Er beträgt damit 1,98%.
1,49 %
(16,09%)
2024 hält die BKK ProVita den Zusatzbeitrag konstant bei 1,49% .
1,20 %
(15,80%)
Zum 01.01.2024 senkt die BKK Public, den Zusatzbeitrag auf 1,2% .
1,29 %
(15,89%)
Die BKK SBH erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,31%. Er beträgt damit 1,29%.
1,85 %
(16,45%)
Die BKK Scheufelen erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,45%. Er beträgt damit 1,85%.
1,50 %
(16,10%)
Der Zusatzbeitrag der BKK Technoform liegt 2024 unverändert bei 1,50%.
1,30 %
(15,90%)
Die BKK Textilgruppe Hof erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,40%. Er beträgt damit 1,30%.
1,69 %
(16,29%)
Die BKK VDN erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,19%. Er beträgt damit 1,69%.
1,35 %
(15,95%)
Der Zusatzbeitrag der BKK VerbundPlus liegt 2024 unverändert bei 1,35%.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der BKK WERRA-MEISSNER wird 2024 unverändert bei 1,80% liegen.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK Wirtschaft & Finanzen erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,30%. Er beträgt damit 1,99%.
1,69 %
(16,29%)
Die BKK ZF & Partner erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,24%. Er beträgt damit 1,69%.
1,89 %
(16,49%)
Die BKK24 erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,10%. Er beträgt damit 1,89%.
1,50 %
(16,10%)
Die BOSCH BKK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht. Er beträgt weiterhin 1,5%.
1,60 %
(16,20%)
Die Continentale Betriebskrankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,20%. Er beträgt damit 1,60%.
1,70 %
(16,30%)
2024 wird die DAK-Gesundheit den Zusatzbeitrag stabil bei 1,7% halten.
1,69 %
(16,29%)
Der Zusatzbeitrag der Debeka BKK liegt 2024 unverändert bei 1,69%.
1,59 %
(16,19%)
Die energie-BKK wird den Zusatzbeitrag 2024 stabil halten bei 1,59%.
1,84 %
(16,44%)
Die Heimat Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,58%. Er beträgt damit 1,84%.
1,30 %
(15,90%)
2024 hält die HEK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,30% .
0,98 %
(15,58%)
Der Zusatzbeitrag der hkk beträgt auch im Jahr 2024 0,98%. Die hkk garantiert, dass dieser Zusatzbeitrag das gesmate Jahr 2024 gilt.
1,70 %
(16,30%)
Die IKK - Die Innovationskasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,10%. Er beträgt damit 1,70%.
1,99 %
(16,59%)
Die IKK Brandenburg und Berlin erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,22%. Er beträgt damit 1,99%.
1,70 %
(16,30%)
Die IKK classic erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,1%. Er beträgt damit 1,70%.
1,49 %
(16,09%)
Die IKK gesund plus erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,39%. Er beträgt damit 1,49%.
1,65 %
(16,25%)
2024 hält die IKK Südwest den Zusatzbeitrag konstant bei 1,65% .
1,98 %
(16,58%)
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,49%. Er beträgt damit 1,98%.
2,20 %
(16,80%)
Die Knappschaft erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,60%. Er beträgt damit 2,20%.
1,58 %
(16,18%)
2024 hält die mhplus BKK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,58% .
1,49 %
(16,09%)
Die Mobil Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht. Er beträgt weiterhin 1,49%.
1,70 %
(16,30%)
Die Novitas BKK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,16%. Er beträgt damit 1,70%.
1,80 %
(16,40%)
Die pronova BKK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,10%. Er beträgt damit 1,80%.
1,40 %
(16,00%)
2024 hält die R + V BKK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,40% .
1,59 %
(16,19%)
Die Salus BKK wird den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöhen.
1,70 %
(16,30%)
Die SBK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,2%. Er beträgt damit 1,70%.
2,20 %
(16,80%)
Die SECURVITA Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,6%. Er beträgt damit 2,20%.
1,49 %
(16,09%)
Die SKD BKK erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,34%. Er beträgt damit 1,49%.
1,20 %
(15,80%)
2024 hält die Techniker Krankenkasse den Zusatzbeitrag konstant bei 1,20% .
1,50 %
(16,10%)
2024 hält die TUI BKK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,50% .
1,60 %
(16,20%)
2024 hält die VIACTIV Krankenkasse den Zusatzbeitrag konstant bei 1,60% .
1,70 %
(16,30%)
Die vivida bkk erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 um 0,30%. Er beträgt damit 1,70%.
1,60 %
(16,20%)
2024 hält die WMF BKK den Zusatzbeitrag konstant bei 1,60% .

 

Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?

Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber  bzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.

Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.  

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,9 und 2,7 Prozent (Stand 01/2024). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,50 % (günstigste Krankenkasse) und 17,3 % (teuerste Krankenkasse).   

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018: 1,0 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2020: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %

Wie und wann erfahre ich vom neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.

Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.

Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechseln

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).

Festlegung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.

Zusatzbeitrag 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2024 wird 1,7% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2023 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,99 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,8 Prozent beträgt.

 

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