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Wird ein Kombitarif angeboten ( 3 Sterne ), sind jährliche Bonus-Prämien von bis zu 900 Euro möglich.
Krankenkassen, bei denen Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich ist, wurden im Test mit 3 Sternen bewertet.
Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
Für Versicherte sind die von einigen Krankenkassen angebotenen Kombitarife ( Selbstbehalt + Rückerstattung ) besonders attraktiv. Denn wer sich für einen Selbstbehalttarif entscheidet, geht genau wie ein Versicherter, der sich für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung entscheidet davon aus, gesund zu bleiben und für sich selbst möglichst keinerlei Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen.Wird ein Kombitarif angeboten ( 3 Sterne ), sind jährliche Bonus-Prämien von bis zu 900 Euro möglich.
Krankenkassen, bei denen Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich ist, wurden im Test mit 3 Sternen bewertet.
Testergebnisse sortieren nach:

Die Tarife cash.smart (Prämie bei Leistungsfreiheit) und cash.basic oder cash.young (Selbstbehalt) sind miteinander kombinierbar. Dadurch steigt die höchstmögliche Prämie auf 900 EUR pro Jahr.

Die Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist möglich.

Die Kombination von Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt ist im IKK Spartarif Plus möglich.

Bei einer Kombination der beiden Wahltarife ist eine max. Prämie in Höhe von bis zu 1.350 EUR innerhalb der Bindungsfrist von 3 Jahren möglich.

Kombi zwischen Selbstbehalt u. Rückerstattung ist möglich. Damit ist eine max. Prämie von 900 EUR pro Kalenderjahr und max. 30% des Jahresbeitrages möglich.

Mit der Kombination der Wahltarife Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit und Prämienauszahlung bei Leistungsverzicht kann man bis zu 900 Euro
jährlich als Prämie von der SECURVITA Krankenkasse ausgezahlt bekommen.

Die Kombination von TK-Selbstbehalttarifen und Wahltarifen zur Beitragsrückerstattung ist möglich.

Bei Inanspruchnahme beider Tarife werden auf die Prämie Beitragsrückgewähr höchstens 75 EUR der zuletzt gezahlten Sofortprämie angerechnet. Der Gesetzgeber hat die Prämienhöchstgrenze auf maximal 30 % der selbst getragenen Beiträge begrenzt.

Eine Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist nicht möglich.