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Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 100 EUR Geldleistung Zuschuss für Sehhilfen (aller 3 Jahre)
2 Sterne - unter 100 EUR Geldleistung oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Geldleistung im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder Rabatte bei Optikern
Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
Brillen und Sehhilfen gehören seit 2004 nicht mehr zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen gewähren jedoch in diesem Bereich weiterhin finanzielle Zuschüsse im Rahmen einer Zusatzleistung.Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 100 EUR Geldleistung Zuschuss für Sehhilfen (aller 3 Jahre)
2 Sterne - unter 100 EUR Geldleistung oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Geldleistung im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder Rabatte bei Optikern
Testergebnisse sortieren nach:

Die BKK Herkules gewährt einen Zuschuss, über die gesetzlichen Leistungen hinaus, für Brillen und Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge. Der Anspruch besteht alle zwei Jahre. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden 15 Euro erstattet.

In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.

Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.

Die BERGISCHE erstattet im Rahmen des Flexibonus innerhalb von 3 Kalenderjahren pro Person 100 EUR. Voraussetzungen sind eine augenärztliche Verordnung beziehungsweise die Augenglasbestimmung des Optikers sowie die Originalrechnung(en).

Die BKK Akzo Nobel beteiligt sich an den Kosten für die Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 EUR im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Kostenerstattung wird einmalig gegen Vorlage der Rechnung im Original gewährt. Ein erneuter Zuschuss ist nach 4 Jahren möglich (Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre).

Im Rahmen von ViDAplus (bei Wahl des Modells Gesundheitskonto) können bis zu 130 Euro für gesundheitsbezogene Maßnahmen erstattet werden, z.B. für Brillen- oder Kontaktlinsen (ohne Brillenfassung und Sonnenschutzgläser)

Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einmalig mit 100 Euro an einer augenärztlich verordneten Sportbrille.

Brillengestelle Ja und zwar - Systemträger - In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.

Versicherte die am Bonusmodell der AOK Rheinland/Hamburg "AOK Gesundheitskonto" teilnehmen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 250 EUR.

Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat kann die Zuschuss-Prämie im Wert von 50 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.

Bis zu 100 Euro gibt es jährlich im Rahmen des Bonusprogramms.

Im Rahmen des Bonusprogramms GesundheitPlus bezahlt die BKK Faber-Castell & Partner Zuschüsse zu Sehhilfen.

Ab 18 Jahren, wenn der Augenarzt eine Brille verschreibt, weil ein Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigt wird oder wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind (auf dem besseren Auge wird trotz Brille oder Kontaktlinsen lediglich eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreicht). Liegen diese Voraussetzungen vor und sind aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen notwendig, werden im Ausnahmefall auch hier diese Kosten in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge übernommen.

Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusmodells

Die BKK Mobil Oil gibt einen Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 250,00 Euro.

Die BKK Scheufelen übernimmt bei Sehhilfen die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindri-schen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dpt. je Auge. Der Anspruch auf Erstattung besteht jedes 2. Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung bei gleichbleibendem Korrekturbedarf. Bei einer Änderung des sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarfs je Auge von mindestens 0,5 Dpt. besteht der Er-stattungsanspruch jedes Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden bis zu 100 %, höchstens 25 € erstattet.

Im Rahmen des Bonusprogramms BoNickel/Bonickel-Prime

Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten für Brillen im Rahmen des Bonusmodells „Vorsorge Plus“. Pro Brillenglas oder Kontaktlinse werden höchstens 25 Euro erstattet. Der Anspruch besteht alle 2 Jahre.

Im Rahmen des Bonusprogramms, bietet die DAK-Gesundheit einen zweckgebundenen Zuschuss für Sehhilfen an.

Bezuschussung von Brillen, Kontaktlinsen und sonstigen Sehhilfen über das Bonusprogramm.


Die Sehhilfen werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von drei gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von bis zu 60 Euro. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfe eingesetzt werden. Bei max. 5 Maßnahmen stehen Ihnen sogar 100 Euro zur Verfügung.

Zuschuss im Rahmen des Benefit-Bonusprogramms in Höhe von bis zu 120 Euro für Sehhilfen möglich.

Erwachsene haben einen Anspruch auf Brillengläser, wenn sie einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- und Weitsichtigkeit oder von mehr als vier Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung benötigen. Zusätzlich wird bei aktiver Mitwirkung im Bonusprogramm ein Zuschuss für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe von 80 EUR pro Jahr gewährt.

Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.

Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für Sehhilfen bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.