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Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 100 EUR Geldleistung Zuschuss für Sehhilfen (aller 3 Jahre)
2 Sterne - unter 100 EUR Geldleistung oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Geldleistung im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder Rabatte bei Optikern
Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
Brillen und Sehhilfen gehören seit 2004 nicht mehr zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen gewähren jedoch in diesem Bereich weiterhin finanzielle Zuschüsse im Rahmen einer Zusatzleistung.Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 100 EUR Geldleistung Zuschuss für Sehhilfen (aller 3 Jahre)
2 Sterne - unter 100 EUR Geldleistung oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Geldleistung im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen oder Rabatte bei Optikern
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In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.

Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.

Die BERGISCHE erstattet im Rahmen des FlexiBonus² eine Rechnung pro Jahr für Brillen oder Kontaktlinsen zu 100 % bis zu 300 € innerhalb von 3 Kalenderjahren. (Für Versicherte ab 1 Jahre). Darüber hinaus erhalten Versicherte der BERGISCHEN einen Sonderrabatt von 10% auf ihren ersten Einkauf oder ihre erste Online-Bestellung von Brillen und Kontaktlinsen bei der eye-buy GmbH unter https://www.brillen-solingen.de.

Die BKK Akzo Nobel beteiligt sich an den Kosten für die Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 EUR im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Kostenerstattung wird einmalig gegen Vorlage der Rechnung im Original gewährt. Ein erneuter Zuschuss ist nach 4 Jahren möglich (Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre).

Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einmalig mit 100 Euro an einer augenärztlich verordneten Sportbrille.

Die BKK Herkules gewährt einen Zuschuss, über die gesetzlichen Leistungen hinaus, für Brillen und Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge. Der Anspruch besteht alle zwei Jahre. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden 15 Euro erstattet.

Versicherte der AOK Bayern erhalten bei dem Partner für private Zusatzleistungen, der Versicherungskammer Bayern, einen exklusiven Beitragsvorteil von ca. 10% des Monatsbeitrags: Der attraktive Zusatztarif „Vorsorge Privat“ sichert neben weiteren Vorsorgeleistungen eine Kostenübernahme für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlasern ab.

Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen unter bestimmten Voraussetzungen. Diese müssen von einem Augenarzt festgestellt werden.
Zusätzlich können Sie Geldprämien aus dem AOK Prämienprogramm als Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen verwenden.

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.

Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat kann die Zuschuss-Prämie im Wert von 50 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.

Im Rahmen des Bonusprogramms ViDAplus (Modell DoppelBonus) können zum Beispiel die Kosten für Sehhilfen erstattet/bezuschusst werden - für Brillen- oder Kontaktlinsen (ohne Brillenfassung und Sonnenschutzgläser)

Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.

Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" bezahlt die BKK Faber-Castell & Partner Zuschüsse zu Sehhilfen.

Ab 18 Jahren, wenn der Augenarzt eine Brille verschreibt, weil ein Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigt wird oder wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind (auf dem besseren Auge wird trotz Brille oder Kontaktlinsen lediglich eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreicht). Liegen diese Voraussetzungen vor und sind aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen notwendig, werden im Ausnahmefall auch hier diese Kosten in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge übernommen.

Die BKK Scheufelen übernimmt bei Sehhilfen die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindri-schen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dpt. je Auge. Der Anspruch auf Erstattung besteht jedes 2. Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung bei gleichbleibendem Korrekturbedarf. Bei einer Änderung des sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarfs je Auge von mindestens 0,5 Dpt. besteht der Er-stattungsanspruch jedes Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden bis zu 100 %, höchstens 25 € erstattet.

Bis zu 100 Euro bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Topfit"

Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich.

Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten für Brillen im Rahmen des Bonusmodells „Vorsorge Plus“. Pro Brillenglas oder Kontaktlinse werden höchstens 25 Euro erstattet. Der Anspruch besteht alle 2 Jahre.

Wenn Versicherte beim Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten die Bonus-Variante 2 wählen, erhalten sie einen Zuschuss für die bestimmte Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen, z.B. Brillengläser / Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke

Im Rahmen des Bonusprogramms, bietet die DAK-Gesundheit bis zu 500 Euro als zweckgebundenen Zuschuss für Sehhilfen an.

In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.

Sehilfen (Brillen/Kontaktlinsen/Optoelektronik) werden im Rahmen des Bonusprogramms bezuschusst.


Die Sehhilfen werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfe eingesetzt werden.

Die Mobil Krankenkasse gibt einen Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 255,00 Euro.

Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm kann bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen genutzt werden.

Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.

Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für Sehhilfen bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.