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Krankenkassen-Test · Kriterium

Osteopathie für Kinder

Krankenkassentest: Osteopathie für Kinder
Osteopathie für Kinder
Eine Behandlung mit Osteopathie bei Babys oder Kleinkindern kann die Erkennung und Behandlung von Funktionsstörungen verbessern, die von der Schwangerschaft, der Geburt oder anderen äußerlichen Einflüssen herrühren können. Osteopathische Behandlungen sind im Normalfall Privatleistungen , aber einige Krankenkassen beteiligen sich inzwischen mit einem anteiligen Zuschuss an den Behandlungskosten.




Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - ab 360 EUR Kostenerstattung bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - Kostenerstattung von 240 - 359 Euro oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Kostenerstattung bis 240 Euro bzw. im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen


Ergebnis nach Bundesland

Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sind

Osteopathie für Kinder

72 Kassen
AOK Hessen Die AOK Hessen erstattet die Kosten für vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung). Zusätzlich werden vier weitere osteopathische Behandlungen im 1. Lebensjahr des Kindes in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung) übernommen. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK Hessen erstattet die Kosten für vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung). Zusätzlich werden vier weitere osteopathische Behandlungen im 1. Lebensjahr des Kindes in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung) übernommen.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 Euro je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 Euro je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.
BERGISCHE KRANKENKASSE Kinder können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von maximal 685,42 EUR pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört u. a. auch die Osteopathie. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Kinder können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von maximal 685,42 EUR pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört u. a. auch die Osteopathie. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.
BKK Faber-Castell & Partner Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
BKK Freudenberg Osteopathie für Babys wird bezahlt. Erstattung erfolgt bis 400 Euro pro Kalenderjahr für 8 Sitzungen (Zuschuss 80% bis 50 Euro je Sitzung). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Osteopathie für Babys wird bezahlt. Erstattung erfolgt bis 400 Euro pro Kalenderjahr für 8 Sitzungen (Zuschuss 80% bis 50 Euro je Sitzung).
BKK VDN Max. sechs Sitzungen pro Kalenderjahr, max. 60 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Max. sechs Sitzungen pro Kalenderjahr, max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK Wirtschaft & Finanzen Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Behandlung muss ärztlich verordnet sein. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Behandlung muss ärztlich verordnet sein.
BKK24 Die BKK24 erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. Bei Neugeborenen bis zum 28. Lebenstag darf die Behandlung nur durch berechtigte Vertragsärzte oder berechtigte Physiotherapeuten durchgeführt werden. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK24 erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. Bei Neugeborenen bis zum 28. Lebenstag darf die Behandlung nur durch berechtigte Vertragsärzte oder berechtigte Physiotherapeuten durchgeführt werden.
energie-BKK Kinder: Als Zusatzleistung erhalten Versicherten der energie-BKK altersunabhängig, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen, maximal 30 Euro pro Behandlung. Für Babys zahlt die energie-BKK im ersten Lebensjahr einen Zuschuss für 8 Behandlungen, maximal 60 Euro pro Behandlung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Kinder: Als Zusatzleistung erhalten Versicherten der energie-BKK altersunabhängig, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen, maximal 30 Euro pro Behandlung. Für Babys zahlt die energie-BKK im ersten Lebensjahr einen Zuschuss für 8 Behandlungen, maximal 60 Euro pro Behandlung.
IKK Südwest Osteopathie - auch für Babys. Die IKK Südwest übernimmt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 100 % der Kosten, höchstens 40 Euro je Sitzung und max. 400 EUR je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Osteopathie - auch für Babys. Die IKK Südwest übernimmt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 100 % der Kosten, höchstens 40 Euro je Sitzung und max. 400 EUR je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.
Salus BKK Die Salus BKK erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (bei Kindern bis 12 Jahre 300 EUR). Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrags, max. 60 EUR pro Sitzung (Bei Kindern bis 12 Jahre werden 100% des Rechnungsbetrages, max. 50 EUR pro Sitzung erstattet). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die Salus BKK erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (bei Kindern bis 12 Jahre 300 EUR). Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrags, max. 60 EUR pro Sitzung (Bei Kindern bis 12 Jahre werden 100% des Rechnungsbetrages, max. 50 EUR pro Sitzung erstattet).
SECURVITA Krankenkasse Osteopathie gibt es auch für Kinder und Babys. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Der Anspruch besteht für max. 6 Sitzungen zu je 60 Euro pro Kalenderjahr, wobei pro Quartal nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet wird. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Osteopathie gibt es auch für Kinder und Babys. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Der Anspruch besteht für max. 6 Sitzungen zu je 60 Euro pro Kalenderjahr, wobei pro Quartal nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet wird.
SKD BKK Die SKD BKK erstattet für max. fünf osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr 100% des Rechnungsbetrages. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die SKD BKK erstattet für max. fünf osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr 100% des Rechnungsbetrages.
VIACTIV Krankenkasse Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.
AOK Baden-Württemberg Kinder, die im HZV eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-HausarztProgramm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes osteopathische Behandlungen bis max. 100 EUR. Zusätzliche Osteopathie gibt es im Rahmen des Gesundheitskontos (5 mal 60 EUR = 300 EUR). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Kinder, die im HZV eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-HausarztProgramm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes osteopathische Behandlungen bis max. 100 EUR. Zusätzliche Osteopathie gibt es im Rahmen des Gesundheitskontos (5 mal 60 EUR = 300 EUR).
AOK Bayern Die AOK Bayern erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen bei Babys, Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre mit bis zu 300 EUR pro Jahr (maximal sechs Behandlungen mit je 50 EUR). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen bei Babys, Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre mit bis zu 300 EUR pro Jahr (maximal sechs Behandlungen mit je 50 EUR).
AOK Bremen/Bremerhaven Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen (Erstattung von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen (Erstattung von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr).
AOK Niedersachsen Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich.
AOK NordWest Die AOK übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 EUR Gesamtanspruch 300 EUR p.a. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 EUR Gesamtanspruch 300 EUR p.a.
BKK Diakonie Die BKK Diakonie erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK Diakonie erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK exklusiv Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter auch für Babys und Kinder. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50,00 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300,00 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter auch für Babys und Kinder. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50,00 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300,00 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
bkk melitta hmr Die bkk melitta hmr erstattet 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die bkk melitta hmr erstattet 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.
BKK mkk Die mkk - meine krankenkasse erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die mkk - meine krankenkasse erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK PFAFF Die BKK PFAFF erstattet bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, bis zu 50 Euro pro Sitzung für maximal 5 Behandlungen. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK PFAFF erstattet bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, bis zu 50 Euro pro Sitzung für maximal 5 Behandlungen.
BKK ProVita Osteopathie bei Kindern: Die BKK ProVita erstattet pro Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Betrag in Höhe von 100%, max. 250 EUR pro Jahr im Rahmen des Gesunheitskontos (insgesamt bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr) ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Osteopathie bei Kindern: Die BKK ProVita erstattet pro Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Betrag in Höhe von 100%, max. 250 EUR pro Jahr im Rahmen des Gesunheitskontos (insgesamt bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr)
BKK Public Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet. ★★★
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
BKK SBH Die BKK SBH erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max.6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK SBH erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max.6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
BKK Scheufelen Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
Debeka BKK Die Debeka BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung. ★★★
Die Debeka BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
IKK gesund plus Die IKK gesund plus erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die IKK gesund plus erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
KKH Kaufmännische Krankenkasse Die KKH erstattet maximal 60 EUR pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 EUR pro Jahr). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die KKH erstattet maximal 60 EUR pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 EUR pro Jahr).
ZF BKK Die ZF BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die ZF BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
AOK Nordost Osteopathie für Kinder bis 1 Jahr gibt es im Rahmen des AOK Gesundheitskontos bis max. 150 Euro und ab 1 Jahr max. 40 Euro im Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Osteopathie für Kinder bis 1 Jahr gibt es im Rahmen des AOK Gesundheitskontos bis max. 150 Euro und ab 1 Jahr max. 40 Euro im Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
AOK PLUS Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
AOK Sachsen-Anhalt Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 EUR begrenzt. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 EUR begrenzt.
Audi BKK Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für max. 4 Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos ,,GesundheitExtra"). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für max. 4 Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos ,,GesundheitExtra").
BAHN-BKK Der Zuschuss beträgt 80% des Rechnungsbetrags, maximal 200 EUR, unabhängig von der Zahl der Sitzungen oder der Kosten pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Der Zuschuss beträgt 80% des Rechnungsbetrags, maximal 200 EUR, unabhängig von der Zahl der Sitzungen oder der Kosten pro Sitzung.
BARMER Osteopathie für Babys im 1. Lebensjahr wird im Rahmen des Extra-Budgets durch BARMER Familie Plus mit bis zu 200 EUR/Jahr bezuschusst, wenn die Leistung von zugelassenen Leistungserbringern erbracht wird. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Osteopathie für Babys im 1. Lebensjahr wird im Rahmen des Extra-Budgets durch BARMER Familie Plus mit bis zu 200 EUR/Jahr bezuschusst, wenn die Leistung von zugelassenen Leistungserbringern erbracht wird.
Bertelsmann BKK Die Bertelsmann BKK erstattet für Osteopathie bis zu 120 EUR (3 x 40 EUR) im Jahr (im Rahmen des Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 150 EUR) ★★★
Die Bertelsmann BKK erstattet für Osteopathie bis zu 120 EUR (3 x 40 EUR) im Jahr (im Rahmen des Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 150 EUR)
BIG direkt gesund Die BIG bezuschusst 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 EUR - insgesamt bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BIG bezuschusst 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 EUR - insgesamt bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr.
BKK Akzo Nobel Bayern Die BKK Akzo Nobel erstattet bis zu 90 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. drei a 30 EUR) im Rahmen des Gesundheitskontos. ★★★
Die BKK Akzo Nobel erstattet bis zu 90 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. drei a 30 EUR) im Rahmen des Gesundheitskontos.
BKK DürkoppAdler Die BKK_DürkoppAdler erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vorab ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK_DürkoppAdler erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vorab ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung.
BKK EUREGIO Die BKK EUREGIO erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK EUREGIO erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK firmus Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 EUR je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50,- EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 EUR je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50,- EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt (im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt (im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets).
BKK Herkules Die BKK Herkules erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK Herkules erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
BKK Technoform Max. 180 Euro gibt es pro Kalenderjahr (max. 60 Euro je Sitzung; bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr) ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Max. 180 Euro gibt es pro Kalenderjahr (max. 60 Euro je Sitzung; bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr)
BKK WERRA-MEISSNER Die BKK Werra-Meissner erstattet über das Gesundheitskonto bis zu 150,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf 3 Sitzungen begrenzt. Es ist lediglich eine einmalige Verordnung nötig. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die BKK Werra-Meissner erstattet über das Gesundheitskonto bis zu 150,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf 3 Sitzungen begrenzt. Es ist lediglich eine einmalige Verordnung nötig.
BOSCH BKK Die Bosch BKK bezuschusst in jedem Jahr drei osteopathische Behandlungen. Der Zuschuss je Sitzung beträgt 40 Euro (jedoch nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten). ★★★
Die Bosch BKK bezuschusst in jedem Jahr drei osteopathische Behandlungen. Der Zuschuss je Sitzung beträgt 40 Euro (jedoch nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten).
Continentale Betriebskrankenkasse Die Continentale BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden maximal 40 EUR pro Sitzung für bis zu 4 Sitzungen. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die Continentale BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden maximal 40 EUR pro Sitzung für bis zu 4 Sitzungen.
DAK-Gesundheit Die DAK-Gesundheit erstattet bis zu 3 Sitzungen zu je 40 EUR pro Kalenderjahr. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die DAK-Gesundheit erstattet bis zu 3 Sitzungen zu je 40 EUR pro Kalenderjahr.
Heimat Krankenkasse Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
HEK-Hanseatische Krankenkasse Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen und max. 30 Euro pro Sitzung begrenzt. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen und max. 30 Euro pro Sitzung begrenzt.
hkk Die hkk erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die hkk erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
IKK Brandenburg und Berlin Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist dabei auf 80% des Rechnungsbetrags begrenzt. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist dabei auf 80% des Rechnungsbetrags begrenzt.
IKK classic Die IKK classic erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei einem anerkannten Osteopathen. Die Leistung ist auf maximal 4 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt. Die Leistung kann ohne Altersbegrenzung, also auch für Babys und Kinder, in Anspruch genommen werden. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die IKK classic erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei einem anerkannten Osteopathen. Die Leistung ist auf maximal 4 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt. Die Leistung kann ohne Altersbegrenzung, also auch für Babys und Kinder, in Anspruch genommen werden.
KNAPPSCHAFT Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 5 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 5 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung.
mhplus BKK Die mhplus BKK erstattet bis zu 120,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung umfasst max. 2 Sitzungen. Erstattet 60,00 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die mhplus BKK erstattet bis zu 120,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung umfasst max. 2 Sitzungen. Erstattet 60,00 EUR pro Sitzung.
Mobil Krankenkasse Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden maximal 60,00 Euro pro Sitzung, im Rahmen unseres Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden maximal 60,00 Euro pro Sitzung, im Rahmen unseres Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
novitas bkk Bis zu 50 Euro pro Jahr: Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für Ostheopathie im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden. Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und der Osteopath oder die Osteopathin muss vorgegebene Voraussetzungen erfüllen. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Bis zu 50 Euro pro Jahr: Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für Ostheopathie im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden. Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und der Osteopath oder die Osteopathin muss vorgegebene Voraussetzungen erfüllen.
Pronova BKK Die Pronova BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die Pronova BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
R+V Betriebskrankenkasse Die R+V BKK erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 Euro pro Sitzung. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die R+V BKK erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 Euro pro Sitzung.
SBK Bereits ab dem Säuglingsalter bietet die SBK Osteopathie für Kinder an (Kostenbeteiligung bei qualifizierten Osteopathen). Die SBK erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. 6 Sitzungen zu je 30 EUR). ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Bereits ab dem Säuglingsalter bietet die SBK Osteopathie für Kinder an (Kostenbeteiligung bei qualifizierten Osteopathen). Die SBK erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. 6 Sitzungen zu je 30 EUR).
Techniker Krankenkasse Die TK erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die TK erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
TUI BKK Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde (Die TUI BKK übernimmt die Kosten bis zum erstattungsfähigen Höchstbetrag von 180 EUR je Kalenderjahr und Versicherten) (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet ★★★
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde (Die TUI BKK übernimmt die Kosten bis zum erstattungsfähigen Höchstbetrag von 180 EUR je Kalenderjahr und Versicherten) (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet
vivida bkk Kostenübernahme von Osteopathie für Kinder und alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 160 Euro pro Jahr; 40 Euro je Sitzung bis maximal 4 Sitzungen. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Kostenübernahme von Osteopathie für Kinder und alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 160 Euro pro Jahr; 40 Euro je Sitzung bis maximal 4 Sitzungen.
WMF BKK Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr die med. notwendige, qualifizierte osteopathische Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Nach dem 1. Lebensjahr mit 20 EUR jährlich. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr die med. notwendige, qualifizierte osteopathische Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Nach dem 1. Lebensjahr mit 20 EUR jährlich.
AOK Rheinland/Hamburg Säuglinge erhalten im 1. Lebensjahr osteopathische Behandlungen über den AOK Baby-Bonus in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR. Sofern das Neugeborene, sowie auch die Mutter bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind. Nach dem 1. Lebensjahr kann Osteopathie im Rahmen des Bonusmodells AOK-Vital+ mit bis zu 80 %, max. 60 EUR für je 3 Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Osteopathie darf nur durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, welche speziellen Verbänden angehören. Ob eine Erstattung erfolgen kann, sollte im Vorfeld geklärt werden. ★★★ Onlineantrag Infos anfordern Antrag (PDF)
Säuglinge erhalten im 1. Lebensjahr osteopathische Behandlungen über den AOK Baby-Bonus in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR. Sofern das Neugeborene, sowie auch die Mutter bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind. Nach dem 1. Lebensjahr kann Osteopathie im Rahmen des Bonusmodells AOK-Vital+ mit bis zu 80 %, max. 60 EUR für je 3 Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Osteopathie darf nur durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, welche speziellen Verbänden angehören. Ob eine Erstattung erfolgen kann, sollte im Vorfeld geklärt werden.

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