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Krankenkassen-Test · Kriterium
Osteopathie für Kinder
Eine Behandlung mit Osteopathie bei Babys oder Kleinkindern kann die Erkennung und Behandlung von Funktionsstörungen verbessern, die von der Schwangerschaft, der Geburt oder anderen äußerlichen Einflüssen herrühren können. Osteopathische Behandlungen sind im Normalfall Privatleistungen , aber einige Krankenkassen beteiligen sich inzwischen mit einem anteiligen Zuschuss an den Behandlungskosten.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 360 EUR Kostenerstattung bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - Kostenerstattung von 240 - 359 Euro oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Kostenerstattung bis 240 Euro bzw. im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 360 EUR Kostenerstattung bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - Kostenerstattung von 240 - 359 Euro oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Kostenerstattung bis 240 Euro bzw. im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
Ergebnis nach Bundesland
Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sindOsteopathie für Kinder
72 Kassen
AOK Hessen
Die AOK Hessen erstattet die Kosten für vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung). Zusätzlich werden vier weitere osteopathische Behandlungen im 1. Lebensjahr des Kindes in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung) übernommen.
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Die AOK Hessen erstattet die Kosten für vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung). Zusätzlich werden vier weitere osteopathische Behandlungen im 1. Lebensjahr des Kindes in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung) übernommen.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 Euro je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 Euro je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.
BERGISCHE KRANKENKASSE
Kinder können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von maximal 685,42 EUR pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört u. a. auch die Osteopathie. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.
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Kinder können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von maximal 685,42 EUR pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört u. a. auch die Osteopathie. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.
BKK Faber-Castell & Partner
Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
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Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
BKK Freudenberg
Osteopathie für Babys wird bezahlt. Erstattung erfolgt bis 400 Euro pro Kalenderjahr für 8 Sitzungen (Zuschuss 80% bis 50 Euro je Sitzung).
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Osteopathie für Babys wird bezahlt. Erstattung erfolgt bis 400 Euro pro Kalenderjahr für 8 Sitzungen (Zuschuss 80% bis 50 Euro je Sitzung).
BKK VDN
Max. sechs Sitzungen pro Kalenderjahr, max. 60 EUR pro Sitzung.
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Max. sechs Sitzungen pro Kalenderjahr, max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK Wirtschaft & Finanzen
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Behandlung muss ärztlich verordnet sein.
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Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Behandlung muss ärztlich verordnet sein.
BKK24
Die BKK24 erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. Bei Neugeborenen bis zum 28. Lebenstag darf die Behandlung nur durch berechtigte Vertragsärzte oder berechtigte Physiotherapeuten durchgeführt werden.
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Die BKK24 erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. Bei Neugeborenen bis zum 28. Lebenstag darf die Behandlung nur durch berechtigte Vertragsärzte oder berechtigte Physiotherapeuten durchgeführt werden.
energie-BKK
Kinder: Als Zusatzleistung erhalten Versicherten der energie-BKK altersunabhängig, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen, maximal 30 Euro pro Behandlung. Für Babys zahlt die energie-BKK im ersten Lebensjahr einen Zuschuss für 8 Behandlungen, maximal 60 Euro pro Behandlung.
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Kinder: Als Zusatzleistung erhalten Versicherten der energie-BKK altersunabhängig, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen, maximal 30 Euro pro Behandlung.
Für Babys zahlt die energie-BKK im ersten Lebensjahr einen Zuschuss für 8 Behandlungen, maximal 60 Euro pro Behandlung.
IKK Südwest
Osteopathie - auch für Babys. Die IKK Südwest übernimmt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 100 % der Kosten, höchstens 40 Euro je Sitzung und max. 400 EUR je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.
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Osteopathie - auch für Babys. Die IKK Südwest übernimmt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 100 % der Kosten, höchstens 40 Euro je Sitzung und max. 400 EUR je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.
Salus BKK
Die Salus BKK erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (bei Kindern bis 12 Jahre 300 EUR). Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrags, max. 60 EUR pro Sitzung (Bei Kindern bis 12 Jahre werden 100% des Rechnungsbetrages, max. 50 EUR pro Sitzung erstattet).
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Die Salus BKK erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (bei Kindern bis 12 Jahre 300 EUR). Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrags, max. 60 EUR pro Sitzung (Bei Kindern bis 12 Jahre werden 100% des Rechnungsbetrages, max. 50 EUR pro Sitzung erstattet).
SECURVITA Krankenkasse
Osteopathie gibt es auch für Kinder und Babys. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Der Anspruch besteht für max. 6 Sitzungen zu je 60 Euro pro Kalenderjahr, wobei pro Quartal nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet wird.
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Osteopathie gibt es auch für Kinder und Babys. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Der Anspruch besteht für max. 6 Sitzungen zu je 60 Euro pro Kalenderjahr, wobei pro Quartal nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet wird.
SKD BKK
Die SKD BKK erstattet für max. fünf osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr 100% des Rechnungsbetrages.
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Die SKD BKK erstattet für max. fünf osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr 100% des Rechnungsbetrages.
VIACTIV Krankenkasse
Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.
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Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.
AOK Baden-Württemberg
Kinder, die im HZV eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-HausarztProgramm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes osteopathische Behandlungen bis max. 100 EUR. Zusätzliche Osteopathie gibt es im Rahmen des Gesundheitskontos (5 mal 60 EUR = 300 EUR).
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Kinder, die im HZV eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-HausarztProgramm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes osteopathische Behandlungen bis max. 100 EUR. Zusätzliche Osteopathie gibt es im Rahmen des Gesundheitskontos (5 mal 60 EUR = 300 EUR).
AOK Bayern
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen bei Babys, Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre mit bis zu 300 EUR pro Jahr (maximal sechs Behandlungen mit je 50 EUR).
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Die AOK Bayern erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen bei Babys, Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre mit bis zu 300 EUR pro Jahr (maximal sechs Behandlungen mit je 50 EUR).
AOK Bremen/Bremerhaven
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen (Erstattung von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr).
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Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen (Erstattung von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr).
AOK Niedersachsen
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich.
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Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich.
AOK NordWest
Die AOK übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 EUR Gesamtanspruch 300 EUR p.a.
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Die AOK übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 EUR Gesamtanspruch 300 EUR p.a.
BKK Diakonie
Die BKK Diakonie erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
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Die BKK Diakonie erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK exklusiv
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter auch für Babys und Kinder. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50,00 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300,00 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
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Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter auch für Babys und Kinder. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50,00 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300,00 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
bkk melitta hmr
Die bkk melitta hmr erstattet 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.
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Die bkk melitta hmr erstattet 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten.
Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.
BKK mkk
Die mkk - meine krankenkasse erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
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Die mkk - meine krankenkasse erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK PFAFF
Die BKK PFAFF erstattet bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, bis zu 50 Euro pro Sitzung für maximal 5 Behandlungen.
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Die BKK PFAFF erstattet bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, bis zu 50 Euro pro Sitzung für maximal 5 Behandlungen.
BKK ProVita
Osteopathie bei Kindern: Die BKK ProVita erstattet pro Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Betrag in Höhe von 100%, max. 250 EUR pro Jahr im Rahmen des Gesunheitskontos (insgesamt bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr)
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Osteopathie bei Kindern: Die BKK ProVita erstattet pro Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Betrag in Höhe von 100%, max. 250 EUR pro Jahr im Rahmen des Gesunheitskontos (insgesamt bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr)
BKK Public
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
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Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
BKK SBH
Die BKK SBH erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max.6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
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Die BKK SBH erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max.6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
BKK Scheufelen
Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
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Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
Debeka BKK
Die Debeka BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
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Die Debeka BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
IKK gesund plus
Die IKK gesund plus erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
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Die IKK gesund plus erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die KKH erstattet maximal 60 EUR pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 EUR pro Jahr).
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Die KKH erstattet maximal 60 EUR pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 EUR pro Jahr).
ZF BKK
Die ZF BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
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Die ZF BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
AOK Nordost
Osteopathie für Kinder bis 1 Jahr gibt es im Rahmen des AOK Gesundheitskontos bis max. 150 Euro und ab 1 Jahr max. 40 Euro im Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
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Osteopathie für Kinder bis 1 Jahr gibt es im Rahmen des AOK Gesundheitskontos bis max. 150 Euro und ab 1 Jahr max. 40 Euro im Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
AOK PLUS
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
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Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 EUR begrenzt.
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 EUR begrenzt.
Audi BKK
Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für max. 4 Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos ,,GesundheitExtra").
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Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für max. 4 Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos ,,GesundheitExtra").
BAHN-BKK
Der Zuschuss beträgt 80% des Rechnungsbetrags, maximal 200 EUR, unabhängig von der Zahl der Sitzungen oder der Kosten pro Sitzung.
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Der Zuschuss beträgt 80% des Rechnungsbetrags, maximal 200 EUR, unabhängig von der Zahl der Sitzungen oder der Kosten pro Sitzung.
BARMER
Osteopathie für Babys im 1. Lebensjahr wird im Rahmen des Extra-Budgets durch BARMER Familie Plus mit bis zu 200 EUR/Jahr bezuschusst, wenn die Leistung von zugelassenen Leistungserbringern erbracht wird.
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Osteopathie für Babys im 1. Lebensjahr wird im Rahmen des Extra-Budgets durch BARMER Familie Plus mit bis zu 200 EUR/Jahr bezuschusst, wenn die Leistung von zugelassenen Leistungserbringern erbracht wird.
Bertelsmann BKK
Die Bertelsmann BKK erstattet für Osteopathie bis zu 120 EUR (3 x 40 EUR) im Jahr (im Rahmen des Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 150 EUR)
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Die Bertelsmann BKK erstattet für Osteopathie bis zu 120 EUR (3 x 40 EUR) im Jahr (im Rahmen des Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 150 EUR)
BIG direkt gesund
Die BIG bezuschusst 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 EUR - insgesamt bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr.
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Die BIG bezuschusst 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 EUR - insgesamt bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr.
BKK Akzo Nobel Bayern
Die BKK Akzo Nobel erstattet bis zu 90 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. drei a 30 EUR) im Rahmen des Gesundheitskontos.
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Die BKK Akzo Nobel erstattet bis zu 90 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. drei a 30 EUR) im Rahmen des Gesundheitskontos.
BKK DürkoppAdler
Die BKK_DürkoppAdler erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vorab ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung.
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Die BKK_DürkoppAdler erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vorab ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung.
BKK EUREGIO
Die BKK EUREGIO erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
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Die BKK EUREGIO erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
BKK firmus
Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 EUR je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50,- EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
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Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 EUR je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50,- EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt (im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets).
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Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt (im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets).
BKK Herkules
Die BKK Herkules erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
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Die BKK Herkules erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
BKK Technoform
Max. 180 Euro gibt es pro Kalenderjahr (max. 60 Euro je Sitzung; bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr)
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Max. 180 Euro gibt es pro Kalenderjahr (max. 60 Euro je Sitzung; bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr)
BKK WERRA-MEISSNER
Die BKK Werra-Meissner erstattet über das Gesundheitskonto bis zu 150,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf 3 Sitzungen begrenzt. Es ist lediglich eine einmalige Verordnung nötig.
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Die BKK Werra-Meissner erstattet über das Gesundheitskonto bis zu 150,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf 3 Sitzungen begrenzt. Es ist lediglich eine einmalige Verordnung nötig.
BOSCH BKK
Die Bosch BKK bezuschusst in jedem Jahr drei osteopathische Behandlungen. Der Zuschuss je Sitzung beträgt 40 Euro (jedoch nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten).
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Die Bosch BKK bezuschusst in jedem Jahr drei osteopathische Behandlungen. Der Zuschuss je Sitzung beträgt 40 Euro (jedoch nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten).
Continentale Betriebskrankenkasse
Die Continentale BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden maximal 40 EUR pro Sitzung für bis zu 4 Sitzungen.
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Die Continentale BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden maximal 40 EUR pro Sitzung für bis zu 4 Sitzungen.
DAK-Gesundheit
Die DAK-Gesundheit erstattet bis zu 3 Sitzungen zu je 40 EUR pro Kalenderjahr.
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Die DAK-Gesundheit erstattet bis zu 3 Sitzungen zu je 40 EUR pro Kalenderjahr.
Heimat Krankenkasse
Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
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Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
HEK-Hanseatische Krankenkasse
Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen und max. 30 Euro pro Sitzung begrenzt.
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Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen und max. 30 Euro pro Sitzung begrenzt.
hkk
Die hkk erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
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Die hkk erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
IKK Brandenburg und Berlin
Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist dabei auf 80% des Rechnungsbetrags begrenzt.
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Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist dabei auf 80% des Rechnungsbetrags begrenzt.
IKK classic
Die IKK classic erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei einem anerkannten Osteopathen. Die Leistung ist auf maximal 4 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt. Die Leistung kann ohne Altersbegrenzung, also auch für Babys und Kinder, in Anspruch genommen werden.
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Die IKK classic erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei einem anerkannten Osteopathen. Die Leistung ist auf maximal 4 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt. Die Leistung kann ohne Altersbegrenzung, also auch für Babys und Kinder, in Anspruch genommen werden.
KNAPPSCHAFT
Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 5 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung.
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Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 5 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung.
mhplus BKK
Die mhplus BKK erstattet bis zu 120,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung umfasst max. 2 Sitzungen. Erstattet 60,00 EUR pro Sitzung.
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Die mhplus BKK erstattet bis zu 120,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung umfasst max. 2 Sitzungen. Erstattet 60,00 EUR pro Sitzung.
Mobil Krankenkasse
Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden maximal 60,00 Euro pro Sitzung, im Rahmen unseres Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
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Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden maximal 60,00 Euro pro Sitzung, im Rahmen unseres Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
novitas bkk
Bis zu 50 Euro pro Jahr: Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für Ostheopathie im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden. Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und der Osteopath oder die Osteopathin muss vorgegebene Voraussetzungen erfüllen.
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Bis zu 50 Euro pro Jahr:
Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für Ostheopathie im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden.
Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und der Osteopath oder die Osteopathin muss vorgegebene Voraussetzungen erfüllen.
Pronova BKK
Die Pronova BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
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Die Pronova BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
R+V Betriebskrankenkasse
Die R+V BKK erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 Euro pro Sitzung.
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Die R+V BKK erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 Euro pro Sitzung.
SBK
Bereits ab dem Säuglingsalter bietet die SBK Osteopathie für Kinder an (Kostenbeteiligung bei qualifizierten Osteopathen). Die SBK erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. 6 Sitzungen zu je 30 EUR).
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Bereits ab dem Säuglingsalter bietet die SBK Osteopathie für Kinder an (Kostenbeteiligung bei qualifizierten Osteopathen). Die SBK erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. 6 Sitzungen zu je 30 EUR).
Techniker Krankenkasse
Die TK erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
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Die TK erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
TUI BKK
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde (Die TUI BKK übernimmt die Kosten bis zum erstattungsfähigen Höchstbetrag von 180 EUR je Kalenderjahr und Versicherten) (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet
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Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde (Die TUI BKK übernimmt die Kosten bis zum erstattungsfähigen Höchstbetrag von 180 EUR je Kalenderjahr und Versicherten) (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet
vivida bkk
Kostenübernahme von Osteopathie für Kinder und alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 160 Euro pro Jahr; 40 Euro je Sitzung bis maximal 4 Sitzungen.
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Kostenübernahme von Osteopathie für Kinder und alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 160 Euro pro Jahr; 40 Euro je Sitzung bis maximal 4 Sitzungen.
WMF BKK
Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr die med. notwendige, qualifizierte osteopathische Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Nach dem 1. Lebensjahr mit 20 EUR jährlich.
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Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr die med. notwendige, qualifizierte osteopathische Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Nach dem 1. Lebensjahr mit 20 EUR jährlich.
AOK Rheinland/Hamburg
Säuglinge erhalten im 1. Lebensjahr osteopathische Behandlungen über den AOK Baby-Bonus in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR. Sofern das Neugeborene, sowie auch die Mutter bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind. Nach dem 1. Lebensjahr kann Osteopathie im Rahmen des Bonusmodells AOK-Vital+ mit bis zu 80 %, max. 60 EUR für je 3 Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Osteopathie darf nur durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, welche speziellen Verbänden angehören. Ob eine Erstattung erfolgen kann, sollte im Vorfeld geklärt werden.
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Säuglinge erhalten im 1. Lebensjahr osteopathische Behandlungen über den AOK Baby-Bonus in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR. Sofern das Neugeborene, sowie auch die Mutter bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind. Nach dem 1. Lebensjahr kann Osteopathie im Rahmen des Bonusmodells AOK-Vital+ mit bis zu 80 %, max. 60 EUR für je 3 Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Die Osteopathie darf nur durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, welche speziellen Verbänden angehören. Ob eine Erstattung erfolgen kann, sollte im Vorfeld geklärt werden.
In diesem Bundesland ist keine der bewerteten Kassen wählbar.
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