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Osteopathie für Kinder

Krankenkassentest: Osteopathie für Kinder
Osteopathie für Kinder
Eine Behandlung mit Osteopathie bei Babys oder Kleinkindern kann die Erkennung und Behandlung von Funktionsstörungen verbessern, die von der Schwangerschaft, der Geburt oder anderen äußerlichen Einflüssen herrühren können. Osteopathische Behandlungen sind im Normalfall Privatleistungen , aber einige Krankenkassen beteiligen sich inzwischen mit einem anteiligen Zuschuss an den Behandlungskosten.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - ab 360 EUR Kostenerstattung bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - Kostenerstattung von 240 - 359 Euro oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Kostenerstattung bis 240 Euro bzw. im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen


Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von AOK Niedersachsen mit 3 Sternen
    Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
  • Bewertung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 3 Sternen
    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 Euro je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.
  • Bewertung von BERGISCHE Krankenkasse mit 3 Sternen
    Kinder können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von maximal 660 € pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört u. a. auch die Osteopathie. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.
  • Bewertung von BKK Faber-Castell & Partner mit 3 Sternen
    Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK Freudenberg mit 3 Sternen
    Osteopathie für Babys wird bezahlt. Erstattung erfolgt bis 400 Euro pro Kalenderjahr für 8 Sitzungen (Zuschuss 80% bis 50 Euro je Sitzung).
  • Bewertung von BKK Textilgruppe Hof mit 3 Sternen
    Die BKK Textilgruppe Hof erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK VDN mit 3 Sternen
    Max. sechs Sitzungen pro Kalenderjahr, max. 60 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 3 Sternen
    Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Behandlung muss ärztlich verordnet sein.
  • Bewertung von BKK24 mit 3 Sternen
    Die BKK24 erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. Bei Neugeborenen bis zum 28. Lebenstag darf die Behandlung nur durch berechtigte Vertragsärzte oder berechtigte Physiotherapeuten durchgeführt werden.
  • Bewertung von Salus BKK mit 3 Sternen
    Die Salus BKK erstattet bis zu 360 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (bei Kindern bis 12 Jahre 300 EUR). Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrags, max. 60 EUR pro Sitzung (Bei Kindern bis 12 Jahre werden 100% des Rechnungsbetrages, max. 50 EUR pro Sitzung erstattet).
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 3 Sternen
    Osteopathie gibt es auch für Kinder und Babys. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Der Anspruch besteht für max. 6 Sitzungen zu je 60 Euro pro Kalenderjahr, wobei pro Quartal nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet wird.
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.
  • Bewertung von AOK Bremen/Bremerhaven mit 2 Sternen
    Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen (Erstattung von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr).
  • Bewertung von AOK NordWest mit 2 Sternen
    Die AOK übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 € Gesamtanspruch 300 € p.a.
  • Bewertung von BKK Diakonie mit 2 Sternen
    Die BKK Diakonie erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 2 Sternen
    Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter auch für Babys und Kinder. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50,00 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300,00 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Bewertung von bkk melitta hmr mit 2 Sternen
    Die bkk melitta hmr erstattet 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 2 Sternen
    Die BKK PFAFF erstattet bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrags, bis zu 50 Euro pro Sitzung für maximal 5 Behandlungen.
  • Bewertung von BKK Public mit 2 Sternen
    Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
  • Bewertung von BKK SBH mit 2 Sternen
    Die BKK SBH erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max.6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK Scheufelen mit 2 Sternen
    Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 2 Sternen
    Die BKK ZF & Partner erstattet bis zu 240 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.
  • Bewertung von Debeka BKK mit 2 Sternen
    Die Debeka BKK erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von IKK gesund plus mit 2 Sternen
    Die IKK gesund plus erstattet bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 1 Stern
    Kinder, die im HZV eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-HausarztProgramm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes osteopathische Behandlungen bis max. 100 EUR. Zusätzliche Osteopathie gibt es im Rahmen des Gesundheitskontos (4 mal 50 EUR = 200 EUR).
  • Bewertung von AOK Bayern mit 1 Stern
    Die AOK Bayern erstattet die Kosten für Osteopathie bis zu 60 EUR pro Jahr bei Babys, Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre, wenn die Osteopathie durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird.
  • Bewertung von AOK Hessen mit 1 Stern
    Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskonto die Kosten für max. 3 Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 EUR pro Sitzung (max. 150 EUR) erstattet .
  • Bewertung von AOK Nordost mit 1 Stern
    Osteopathie für Babys wird im Rahmen des AOK Gesundheitskontos mit max. 180 Euro im Kalenderjahr übernommen, aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
  • Bewertung von AOK PLUS mit 1 Stern
    Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 1 Stern
    Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 EUR begrenzt.
  • Bewertung von Audi BKK mit 1 Stern
    Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für max. 4 Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“).
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 1 Stern
    Der Zuschuss beträgt 80% des Rechnungsbetrags, maximal 200 EUR, unabhängig von der Zahl der Sitzungen.
  • Bewertung von BARMER mit 1 Stern
    Osteopathie für Babys im 1. Lebensjahr wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit bis zu 200 €/Jahr bezuschusst, wenn die Leistung von zugelassenen Leistungserbringern erbracht wird.
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 1 Stern
    Die Bertelsmann BKK erstattet für Osteopathie bis zu 120 EUR (3 x 40 EUR) im Jahr (im Rahmen des Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 150 EUR)
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 1 Stern
    Die BIG bezuschusst 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 EUR – insgesamt bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr.
  • Bewertung von BKK Akzo Nobel Bayern mit 1 Stern
    Die BKK Akzo Nobel erstattet bis zu 90 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. drei a 30 €) im Rahmen des Gesundheitskontos.
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 1 Stern
    Die BKK_DürkoppAdler erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vorab ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 1 Stern
    Die BKK EUREGIO erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK firmus mit 1 Stern
    Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 EUR je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50,- EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Bewertung von BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit 1 Stern
    Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt (im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets).
  • Bewertung von BKK Herkules mit 1 Stern
    Die BKK Herkules erstattet bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden max. 50 Euro pro Sitzung. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
  • Bewertung von BKK mkk mit 1 Stern
    Die mkk erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von BKK ProVita mit 1 Stern
    Osteopathie bei Kindern: Die BKK ProVita erstattet pro Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Betrag in Höhe von 100%, max. 250 € pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus U21.
  • Bewertung von BKK Technoform mit 1 Stern
    Max. 180 Euro gibt es pro Kalenderjahr (max. 60 Euro je Sitzung; bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr)
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 1 Stern
    Die BKK WERRA-MEISSNER erstattet über das Gesundheitskonto Leistung Plus bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf 4 Sitzungen begrenzt. Es ist lediglich eine einmalige Verordnung nötig.
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 1 Stern
    Die Bosch BKK bezuschusst in jedem Jahr drei osteopathische Behandlungen. Der Zuschuss je Sitzung beträgt 50 Euro (jedoch nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten).
  • Bewertung von Continentale Betriebskrankenkasse mit 1 Stern
    Die Continentale BKK erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden maximal 40 EUR pro Sitzung für bis zu 4 Sitzungen.
  • Bewertung von DAK-Gesundheit mit 1 Stern
    Die DAK-Gesundheit erstattet bis zu 3 Sitzungen zu je 40 EUR pro Kalenderjahr.
  • Bewertung von energie-BKK mit 1 Stern
    Als Zusatzleistung erhalten Versicherten der energie-BKK altersunabhängig, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen. Die Beteiligung an den Kosten beträgt 80 Prozent, insgesamt 90 Euro jährlich (3 x 30 Euro pro Behandlung).
  • Bewertung von Heimat Krankenkasse mit 1 Stern
    Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 1 Stern
    Die HEK erstattet bis zu 90 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von hkk mit 1 Stern
    Die hkk erstattet bis zu 160 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
  • Bewertung von IKK Brandenburg und Berlin mit 1 Stern
    Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist dabei auf 80% des Rechnungsbetrags begrenzt.
  • Bewertung von IKK classic mit 1 Stern
    Die IKK classic erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei einem anerkannten Osteopathen. Die Leistung ist auf maximal 4 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt. Die Leistung kann ohne Altersbegrenzung, also auch für Babys und Kinder, in Anspruch genommen werden.
  • Bewertung von IKK Südwest mit 1 Stern
    Osteopathie – auch für Babys. Die IKK Südwest übernimmt 100 % der Kosten, höchstens 30 Euro je Sitzung und max. 150 EUR pro Mitglied und Kalenderjahr, bei Mitgliedern mit familienversicherten Angehörigen sogar bis 300 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 1 Stern
    Die KKH erstattet maximal 60 € pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 € pro Jahr).
  • Bewertung von KNAPPSCHAFT mit 1 Stern
    Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 5 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von mhplus BKK mit 1 Stern
    Die mhplus BKK erstattet bis zu 120,00 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 2 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60,00 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 1 Stern
    Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60,00 Euro pro Sitzung, im Rahmen unseres Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
  • Bewertung von Novitas BKK mit 1 Stern
    Bis zu 250 Euro pro Jahr: Anrechnung auf das Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro pro Jahr und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr. Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und der Osteopath muss vorgegebene Voraussetzungen erfüllen.
  • Bewertung von Pronova BKK mit 1 Stern
    Die Pronova BKK erstattet bis zu 160 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.
  • Bewertung von R+V Betriebskrankenkasse mit 1 Stern
    Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet bis zu 120€ pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40€ pro Sitzung.
  • Bewertung von SBK mit 1 Stern
    Bereits ab dem Säuglingsalter bietet die SBK Osteopathie für Kinder an (Kostenbeteiligung bei qualifizierten Osteopathen). Die SBK erstattet bis zu 180 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen (max. 6 Sitzungen zu je 30 EUR).
  • Bewertung von SKD BKK mit 1 Stern
    Die SKD BKK erstattet bis zu 225 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 5 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 45 EUR pro Sitzung.
  • Bewertung von Techniker Krankenkasse mit 1 Stern
    Die TK erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 EUR begrenzt.
  • Bewertung von TUI BKK mit 1 Stern
    Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde (Die TUI BKK übernimmt die Kosten bis zum erstattungsfähigen Höchstbetrag von 180 EUR je Kalenderjahr und Versicherten) (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet
  • Bewertung von vivida bkk mit 1 Stern
    Kostenübernahme von Osteopathie für Kinder und alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 160 Euro pro Jahr; 40 Euro je Sitzung bis maximal 4 Sitzungen.
  • Bewertung von WMF BKK mit 1 Stern
    Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr die med. notwendige, qualifizierte osteopathische Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Nach dem 1. Lebensjahr mit 20 € jährlich.
  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 0 Sternen
    Säuglinge erhalten im 1. Lebensjahr osteopathische Behandlungen über den AOK Baby-Bonus in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR. Sofern das Neugeborene, sowie auch die Mutter bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind. Nach dem 1. Lebensjahr kann Osteopathie im Rahmen des Bonusmodells AOK-Vital+ mit bis zu 80 %, max. 60 EUR für je 3 Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Osteopathie darf nur durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, welche speziellen Verbänden angehören. Ob eine Erstattung erfolgen kann, sollte im Vorfeld geklärt werden.
  • Bewertung von BKK Linde mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Pfalz mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 0 Sternen
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 0 Sternen
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