künstliche BefruchtungEine künstliche Befruchtung kann je nach Verfahren und der Anzahl der Versuche für die Versicherten sehr teuer werden und im Einzelfall über 10.000 Euro kosten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kostenübernahme von 50 Prozent für maximal drei Versuche. Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung leisten einige Krankenkassen weitere Zuschüsse. Der Eigenanteil der Versicherten verringert sich deutlich.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % werden mind. 25% % der Behandlungskosten oder mind. 500 EUR für jeden der 3 Standard-Versuche bezahlt. 2 Sterne - Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % werden mind. 25% der Behandlungskosten oder 250 bis 499 EUR für jeden der 3 Standard-Versuche bezahlt. 1 Stern - Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % werden max. 24 % der Behandlungskosten oder bis zu 249 EUR für jeden der 3 Standard-Versuche bezahlt.
Die AOK BW übernimmt zusätzlich 25 % der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung. Bezahlt werden 75 % der Kosten für 3 Behandlungszyklen, wenn beide Partner bei der AOK versichert sind. Dies gilt auch für weibliche Paare gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Die AOK Bayern übernimmt zusätzlich 500 EUR für jeden der drei Standard-Versuche (maximal 100%) der Behandlungskosten und damit insgesamt bis zu 1500 EUR. Es ist nicht notwendig, dass beide Ehepartner bei der AOK Bayern versichert sein müssen. An der Insemination nach hormoneller Stimulation, der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) beteiligt sich die AOK bis zu dreimal, an der Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu achtmal. Das gilt auch für Medikamente, die in diesem Zusammenhang verordnet werden. Hinzukommt kommt die weitere Zusatzleistung für einen vierten Versuch, so dass Versicherte der AOK Bayern insgesamt zusätzlich bis zu 3000 EUR Unterstützung für die Erfüllung ihres Kinderwunsches erhalten können.
Die AOK PLUS übernimmt zusammen mit dem gesetzlichen Anteil insgesamt 75% der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Die noch verbleibenden Kosten können durch entsprechende Beantragung der Versicherten über die Förderung durch Bund und Land weitestgehend gedeckt werden.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für ihre Versicherten zusätzlich zur Gesetzesleistung die restlichen 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt insgesamt 75% der entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.
Für Versicherte übernimmt die BAHN-BKK insgesamt 75 Prozent von deren personenbezogenen Kosten. Voraussetzung ist, dass während des Behandlungszeitraums eine Versicherung bei der BAHN-BKK bestand.
Bezuschusst wird der Eigenanteil der gesetzlichen Kostenbeteiligung mit bis zu 2.000 Euro (Maximalbetrag innerhalb von 24 Monaten, beginnend ab dem 1. Versuch), wenn beide bei der BKK Freudenberg versichert sind.
Die BKK PFAFF unterstützt Ehepaare mit einem Zuschuss zu ICSI-/IVF-Behandlungen in Höhe von 800 Euro pro Versuch, für maximal 3 Behandlungen.
Beide Ehepartner müssen bei der BKK PFAFF versichert sein.
Die BKK Scheufelen leistet zusätzlich einen Zuschuss von maximal 25,00 Euro für Männer und 475,00 Euro für Frauen je Behandlungszyklus für maximal 9 Behandlungszyklen je Paar.
Wenn beide Ehepartner bei der IKK Brandenburg und Berlin versichert sind, die künstliche Befruchtung in einer dafür zugelassenen Praxis durchgeführt wird und der Kostenrahmen für alle dazu nötigen Maßnahmen vorab schriftlich genehmigt worden ist, werden insgesamt 100 % erstattet, wenn das Familieneinkommen (Einnahmen zum Lebensunterhalt) in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Bezugsgröße (West) nach § 18 SGB IV nicht übersteigt.
Ansonsten werden zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen weitere 60 % der nach dem genehmigten Behandlungsplan verbleibenden Eigenanteile erstattet, insgesamt also 80 % der Kosten.
Die IKK classic übernimmt neben dem gesetzlichen Anspruch je Behandlungsversuch bis zu 500 Euro des Eigenanteils, wenn beide Ehepartner bei der IKK classic versichert sind. Ist nur ein Ehepartner bei der IKK classic versichert, werden bis zu 250 Euro des Eigenanteils je Behandlungsversuch übernommen.
Die IKK Südwest übernimmt für ihre Versicherten für Behandlungsmaßnahmen zusätzlich zur Gesetzesleistung die restlichen 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro je Behandlungsversuch. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
Die mhplus Betriebskrankenkasse gewährt Versicherten, die Anspruch
auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach den Regelungen
des § 27a SGB V haben, zusätzlich zu dem gesetzlich geregelten
Anspruch einen Zuschuss für bis zu drei Behandlungszyklen. Der
Zuschuss beträgt 800,00 Euro je Zyklus und Versicherten, also bis zu 1.600,00 € je Zyklus und mhplus versichertem Ehepaar, jedoch nicht mehr als die tatsächlich
entstandenen jeweiligen Kosten.
Es gibt zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung von 500 Euro pro Behandlungsversuch für die ersten drei Versuche, also max. 1.500 Euro.
Die Techniker unterstützt die künstliche Befruchtung zusätzlich zur Regelleistung mit 500 Euro pro Behandlungsversuch. In der Regel umfasst dies drei Versuche – solange hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und somit die Regelleistung greift – auch über den 3. Versuch hinaus.
Zusätzlicher Vorteil: Es müssen nicht beide Partner bei der TK versichert sein.
Zusätzlich zur gesetzlichen Leistung zahlt die VIACTIV Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 500 Euro je Behandlungsversuch – für bis zu drei Versuche. Diese Zusatzleistung können Sie für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in Anspruch nehmen.
Bei der vivida bkk ist ein Zuschuss, je nach Anzahl der Versuche und angewendetem Verfahren, in Höhe von über 1500 Euro über die Regelleistung hinaus möglich.
Der Zuschuss der BKK Herkules beträgt 260 Euro pro Versuch (maximal die tatsächlich entstandenen Kosten) für insgesamt 3 Versuche. Eine Kostenbeteiligung erfolgt, wenn beide Ehepartner bei der BKK Herkules versichert sind.
Einmalig gibt es weitere 1.000 Euro Zuschuss für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (wenn Ehepartner auch bei der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN versichert ist, ansonsten 500 Euro).
Zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch zahlt die Continentale BKK einen Zuschuss von je 250 Euro für drei Versuche. Insgesamt erhält ein Ehepaar also bis zu 750 Euro extra für künstliche Befruchtung.
Als hkk-Kunde erhalten Ehepaare 200 Euro je Behandlungsversuch und je hkk-versichertem Partner für bis zu drei Behandlungsversuche, insgesamt also gesamt 1.200 Euro. Die Extraleistung gilt dabei für alle mit dem Behandlungsplan genehmigten Maßnahmen.
Zusätzlich über den gesetzlichen Anspruch hinaus erhalten Versicherte - im Zuge der Zusatzleistungen - weitere Zuschüsse von bis zu 400 Euro bei erfolgten Behandlungsversuchen (bis zu drei Versuche) pro Ehepaar.
Zusätzlich zum gesetzlichen Zuschuss zahlt die BIG jeweils bis zu 200 Euro je Versuch für die ersten 3 Versuche (sofern beide Partner bei der BIG versichert sind). Nach Vorlage der Rechnung werden die Kosten erstattet.
Die BKK VerbundPlus unterstützt bei den ersten drei Versuchen der künstlichen Befruchtung zusätzlich mit je 200 Euro, wenn beide Ehepartner bei der BKK VerbundPlus versichert sind.
Die Debeka BKK gewährt zusätzlich zu den nach § 27a Abs. 3 SGB V mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro je Behandlungsversuch für maximal 3 Versuche. Eine Kostenerstattung nach dieser Vorschrift erfolgt nur, wenn beide Ehepartner bei der Debeka BKK versichert sind. Die Kostenerstattung kann nur auf der Basis einer spezifizierten Rechnung eines zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringers erfolgen. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des § 27a SGB V unberührt.
Zukünftige Eltern, welche die Leistung BKK Kinderwunsch nicht in Anspruch nehmen möchten, unterstützt die energie-BKK ebenfalls über die Regelleistung hinausgehend mit einem Zuschuss von 200 Euro.
Die R+V BKK übernimmt im Rahmen eines Vertrages zur Kinderwunschbehandlung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 350,- EUR zum Kryozyklus mit imprägnierten Eizellen im Vorkernstadium.
Viele Paare, die auf natürlichem Weg kein Kind zeugen können, erfüllen sich ihren Kinderwunsch mit künstlicher Befruchtung. Die Ursachen der Unfruchtbarkeit können sowohl bei der Frau als auch beim Mann liegen.
Mögliche Ursachen bei Frauen häufig hormonelle Fehlfunktionen, eine altersbedingt abnehmende Funktion der Eierstöcke oder Krankheitsfolgen, etwa durch Endometriose. Bei Männern können mangelnde Spermienqualität, blockierte Samenleiter oder eine Mumps-Erkrankung im Jugendalter die ursache für die Unfruchtbarkeit sein.
Für beide Geschlechter aber gilt: Auch eine ungesunde Lebensweise oder psychischer Stress kann dazu führen, dass sich eine Schwangerschaft auch nach vielen Versuchen nicht einstellt.
Eine künstliche Befruchtung findet statt, wenn die Eizelle der Frau ohne sexuellen Akt mit einem Spermium befruchtet wird.
Bei der Intrauterinen Insemination (IUI) verbleibt die Eizelle dabei im Körper. Die Befruchtung mit Spermien des Partners oder von Spendern erfolgt über einen Schlauch. Entweder werden diese in die Gebärmutter oder in die Eierstöcke eingebracht.
Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) erfolgt die Befruchtung in der Petrischale. Zuvor muss für das Heranreifen möglichst vieler Eizellen eine hormonelle Stimulation der Frau erfolgen. War die Befruchtung erfolgreich, werden bis zu drei Eizellen über die Scheide in die Gebärmutter der Frau eingeführt. Um die Schwangerschaft zu begünstigen, muss die Frau auch danach weiter Hormone zu sich nehmen.
Eine weitere Möglichkeit, eine Befruchtung künstlich herbeizuführen, ist die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird angewendet, wenn die Anzahl der beweglichen Samenzellen des Mannes unter einer Million liegt. Durch eine Hormonbehandlung der Frau bilden sich vermehrt Eibläschen an den Eierstöcken. Sind genügend große Bläschen vorhanden, wird durch Hormonzugabe der Eisprung induziert. Noch davor werden die Eizellen aber durch Punktion entnommen, um sie außerhalb des Körpers zu befruchten. Dabei unter dem Labormikroskop ein Spermium direkt in das Zytoplasma der Eizelle gespritzt.
Die Chancen auf eine erfolgreiche Schwangerschaft sinken ab Mitte 30. Das trifft bei natürlicher und bei künstlicher Befruchtung zu, wenn auch nicht für jede Frau. Sicher ist, dass die Chance auf eine Schwangerschaft mit zunehmendem Alter sinkt. Mit steigendem Lebensalter erhöhen sich bei erfolgreicher Befruchtung die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Frau und Mann zunächst alle Kosten der Diagnostik und unterstützende Therapien.
Fällt aufgrund der Ergebnisse dann eine Entscheidung für eine künstliche Befruchtung, weil andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren, kommen die gesetzlichen Kassen für maximal die Hälfte der Kosten für Medikamente und Arztleistungen für bis zu drei Versuche auf. Die allerdings nur wenn
beide Partner verheiratet sind
die Frau zwischen 25 und 40 und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt ist
der Arzt der Behandlung gute Erfolgsaussichten bescheinigt
das Paar eine Beratung über die psychosozialen und medizinischen Aspekten der Behandlung wahrgenommen hat
beide Partner gegen Windpocken, Röteln und Keuchhusten geimpft sind und HIV jeweils durch einen Test ausgeschlossen wurde
und ausschließlich Ei- und Samenzellen der Partner verwendet werden.
Bei einer Insemination übernimmt die Krankenkasse im Fall eines natürlichen Zyklus die Kosten anteilig für acht Versuche. Bei einer Hormontherapie sind es nur drei Versuche.
Kommt es zu einer Fehlgeburt, übernehmen die Kassen bei einem neuen Versuch abermals die Hälfte der Kosten.
Wenn sich die Eltern nach einer erfolgreichen Geburt ein weiteres Kind wünschen, kommen die Kassen wiederum anteilig für bis zu drei Versuche auf.
Es gibt eine Reihe gesetzliche Krankenkassen, die ihren Versicherten höhere Zuschüsse als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent gewähren. Einige wenige übernehmen sogar 100 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungszyklen, vorausgesetzt, beide Partner sind in der Kasse versichert. Andere Kassen haben außer dem die Altersgrenzen erweitert. Da die Kosten für diese Leistung sich bis zu fünfstelligen Summen addieren können, kann sich für betroffene Paare ein Krankenkassenwechsel sehr lohnen.
Für den Gesetzgeber ist die Unterstützung einer Künstliche Befruchtung nach wie vor vom Beziehungsstatus eines Paares und auch die sexuelle Orientierung abhängig. An dieser Rechtslage hat sich trotz mehfacher politischer Initiativen von Oppositionsparteien nichts geändert. Aus diesem Grund dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur heterosexuellen verheirateten Paaren die Leistung erstatten. Eingetragene homosexuelle Paare haben die Möglichkeit, die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Ob eine künstliche Befruchtung infrage kommt, ist nicht selten eine Entscheidung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten: Aufgrund der finanziellen Kürzungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen im Zuge der Gesundheitsreform in 2004 sind viele Frauen beziehungsweise Paare ungewollt kinderlos, weil sie sich beispielsweise die Kosten für weitere Versuche, wenn es in den ersten Anläufen nicht geklappt hat, nicht leisten können.
Seit 2016 unterstützt das Bundesfamilienministerium daher Paare finanziell, wenn sie eine künstliche Befruchtung durchführen lassen wollen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Paar verheiratet ist oder nicht. Trotzdem ist auch diese Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bisher können sie nur Paare in Anspruch nehmen, wenn ihr Wohnbundesland an dem Programm teilnimmt* und medizinischen Maßnahmen in diesem Bundesland durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es die Unterstützung nur, sofern es sich um eine IVF oder ICSI handelt und die Frauzwischen 25 und 40, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt ist. Zudem dürfen nur Ei- und Samenzellen der beiden Partner verwendet werden. Homosexuelle Paare sowie Singles sind bisher von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.
*Momentan bieten nur Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Berlin das Förderprogramm an.
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