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Behandlungen mit Homöopathie

Krankenkassentest: Homöopathie
homöopathische Behandlungen
(c)Getty Images / totalpics
Die homöopathische Medizin ist über 200 Jahre alt und beruht auf Grundsätzen und Methoden, die der deutsche Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) aufgestellt und erforscht hat. Seit 2005 erstatten auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen bei ausgewählten Ä„rzten mit der Zusatzausbildung Homöopathie.





Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - ab 300 Euro Kostenübernahme oder 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - anteilige Kostenübernahme, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro.
1 Stern - Kostenübernahme nur in ganz bestimmten Kliniken, nicht in allen Bundesländern, bei ganz bestimmten Therapien, nach 24 Monaten Ruhejahr oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro.


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Was ist Homöopathie?

Homöopathie ist eine über 200 Jahre alte Behandlungsmethode der Alternativmedizin, die nach dem Prinzip arbeitet, ein Leiden mit einem ähnlichen Leiden zu bekämpfen. Das gegensätzliche Prinzip (Allopathie) ist der Hauptansatz von Medikation in der westlichen Schulmedizin.

Wie in der herkömmlichen Medizin kommen in der Homöopathie Arzneimittel in Form von Globuli oder Tropfen zum Einsatz. Die Zusammensetzung der etwa 2.500 verschiedenen homöopathischen Präparate basiert auf einem anderen Ansatz: Die darin enthaltenen Stoffe lösen bei gesunden Menschen bestimmte Symptome aus. Für die Behandlung wird genau dasjenige Mittel ausgewählt, welches die Symptome verursacht, die denjenigen des Patienten am nächsten kommen. Weiterhin charakteristisch für Homöopathika ist das Herstellungsprinzip, wonach Essenzen in verschiedenen Verdünnungen "potenziert" werden. Neben der Angabe des Heilstoffes ist auf einem homöpathischen Arzneimittel immer auch eine Angabe zur Potenz zu finden: Bei einem Wespen- oder Bienenstich wird also beispielsweise Apis als hoch verdünntes  Gift der Honigbiene verabreicht.

Ablauf einer homöopathischen Behandlung

Liegt ein akutes medizinisches Problem vor, wird der Patient für die Wahl des passenden homöopathischen Mittels kurz vom behandelnden Therapeuten dazu befragt. Bei anderen, beispielsweise chronischen Leiden befasst sich der Therapeut im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs (Erstanamnese) mit den Beschwerden des Patienten. Hierbei spielt nicht nur das Leiden des Patienten eine Rolle, sondern auch sein Wesen. Daher sind zum Beispiel Fragen nach typischen Verhaltensmustern und Gemütszuständen üblich. Die homöopathische Erstanamnese dauert bei Kindern bis 12 Jahren mindestens 40 Minuten, bei Jugendlichen und Erwachsenen mindestens 60 Minuten.

Nachdem sich der Homöopath ein umfassendes Bild von seinem Patienten und dessen Problemen gemacht hat, nimmt er im Regelfall drei bis vier Präparate in die engere Auswahl. Nach dem erneuten Abfragen der Symptome legt sich der Therapeut (homöopathischer Arzt oder Heilpraktiker) schließlich fest. Wie in der herkömmlichen Medizin überwacht der Therapeut den Verlauf des Heilungsprozesses und passt die Therapie im weiteren Verlauf gegebenenfalls an.

Homöopathische Präparate

Die Verdünnung der Homöopathischen Präparate erfolgt nach einer bestimmter Methode. Hierbei spricht man vom Potenzieren. Je nach Wirkstoff wird mit einer bestimmten Potenz verdünnt. „D“ steht für eine Zehnerpotenz, „C“ für eine Hunderterpotenz. Wenn der Stoff also eine D40 erhält, wurde er vierzigmal um das Zehnfache verdünnt. In der Homöopathie geht man davon aus, dass der heilende Effekt mit zunehmender Verdünnung (Potenzierung) ansteigt. Die Präparate werden in Form von Tabletten, Globuli (kleine Kügelchen) oder Tropfen eingenommen. Beinahe alle homöopathischen Mittel dürfen ausschließlich in Apotheken verkauft werden, sind also apothekenpflichtig.

Homöopathische Behandlung als Zusatzleistung der Krankenkassen

Viele Krankenkassen übernehmen Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung. Ausgeschlossen sind allerdings Behandlungen beim Heilpraktiker. Wer als gesetzlich Versicherter Homöopathieleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss dafür einen Arzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie aufsuchen. Eine Liste alle homöopathischen Ärzte mit Suchfunktion gibt es auf der Website des Verbandes homöopathischer Ärzte (DZVHAE).

 

 

 

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