zurück zu den Kriterien · zurück zum Krankenkassentest
Krankenkassen-Test · Kriterium
Geburtsvorbereitungskurse für den Partner
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Zuschuss von mind. 100 EUR wird auch für Partner gewährt bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen (Partner muss nicht Mitglied der Krankenkasse sein) .
2 Sterne - Zuschuss von 50 - 99 EUR wird auch für Partner gewährt oder Zuschuss für den Partner im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro (Partner muss nicht Mitglied der Krankenkasse sein) bzw. ab mind. 100 EUR oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen (Partner muss Mitglied der Krankenkasse sein) .
1 Stern - Zuschuss unter 100 EUR (Partner muss Mitglied der Krankenkasse sein) bzw. Kostenübernahme für Partner im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro (Partner muss nicht Mitglied der Krankenkasse sein) bzw. ab 300 Euro (Partner muss Mitglied der Krankenkasse sein) insgesamt für verschiedene Leistungen.
Ergebnis nach Bundesland
Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sindIn diesem Bundesland ist keine der bewerteten Kassen wählbar.
Was passiert beim Geburtsvorbereitungskurs?
Geburtsvorbereitungskurse sind ein wichtiger Teil der vorgeburtlichen Betreuung - nicht nur für die werdenden Mütter. Neben allen wichtigen Informationen rund um die anstehende Geburt sind auch Übungen Bestandteil der Kurse, bei denen bestimmte Atem- und Entspannungstechniken sowie Schwangerschaftsgymnastik vermittelt werden. Weiterhin wird auch die Zeit nach der Geburt, vor allem, was die Pflege und das Stillen in den ersten Wochen betrifft, in Theorie und Praxisübungen thematisiert. Zudem haben die werdenden Mütter / Eltern hier die Gelegenheit, sich mit anderen auszutauschen. Idealerweise sollte ein Geburtsvorbereitungskurs zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangeren. Dabei beträgt die Höchstdauer 14 Kursstunden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein anerkannter Leistungserbringer den Kurs durchführt. Das kann beispielsweise eine Hebamme, ein Entbindungspfleger oder ein speziell ausgebildeter Physiotherapeut, aber auch ein Frauenarzt oder das Gesundheitsamt sein. Wichtig ist, dass werdende Mütter ihren Platz im Kurs rechtzeitig buchen. Für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse benötigen Schwangere lediglich einen Nachweis über die Kursteilnahme.
Zusatzleistung für den Partner
Die Teilnahme des Partners an einem geburtsvorbereitenden Kurs müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen. Grundsätzlich muss der Partner die Kosten also allein tragen. Allerdings gibt es einige Krankenassen, die im Rahmen einer Zusatzleistung die Kosten für ebenfalls 14 Kursstunden übernehmen. Manchmal ist vom Partner dabei noch ein Eigenanteil zu leisten.
