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Erstattungshöchstbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandt oder verschwägert) mit und ohne Kind
Versicherte haben bei vielen Krankenkassen einen erweiterten Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit. Dieser erweiterte Anspruch besteht sowohl, wenn kein Kind im Haushalt lebt als auch wenn Kinder im Haushalt leben. Für diese Herausforderungen können sich Versicherte Unterstützung beschaffen. Die Unterstützung kann sowohl durch caritative Einrichtungen (z. B. Sozialstation) also auch durch eine selbst beschaffte Haushalthilfe durchgeführt werden. In diesem Test bewerten wir die Erstattungshöchstbeträge für selbstbeschaffte Haushaltshilfen, welche nicht verwandt oder verschwägert (z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) mit dem Versicherten sind. Hierbei geht der Spitzenverbände der Krankenkassen davon aus, dass bei einem erheblichen Unterstützungsbedarf ein 8-stündiger Einsatz pro Tag erforderlich ist. Der maximal stündliche Höchstbetrag liegt aktuell bei 12,25 Euro.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 12,25 Euro je Stunde
2 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei ab 9,00 Euro je Stunde
1 Stern = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt unter 9,00 Euro je Stunde
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 12,25 Euro je Stunde
2 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei ab 9,00 Euro je Stunde
1 Stern = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt unter 9,00 Euro je Stunde
Testergebnisse sortieren nach:
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Für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe erstattet die AOK Bayern 2026 bis zu 13,90 EUR je Stunde , maximal 111,20 EUR täglich (für bis zu 8 Stunden). -
Der Stundensatz für eine selbst beschaffte Ersatzkraft liegt 2026 bei 12,25 Euro. -
Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte - z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 12,25 Euro je Stunde (maximal 8 Stunden/Tag - 98 Euro) -
Erstattungshöchstbetrag je Stunde für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe beträgt 12,25 Euro. Maximal können 8h erstattet werden. Die Erstattungshöhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt. -
Die Audi BKK beteiligt sich mit bis zu 98,00 EUR Euro pro Tag, max. 8 Stunden pro Tag; höchstens 12,25 EUR Euro pro Stunde. -
Die Kosten einer selbst beschafften Haushaltshilfe erstattet die BAHN-BKK mit 12,25 EUR pro Stunde, maximal 98 EUR pro Tag. -
Die BARMER erstattet seit 01.01.2026 einer privaten Haushaltshilfe 12,40EUR pro Stunde, maximal 99,20EUR am Tag. -
Die BERGISCHE KRANKENKASSE beteiligt sich bei einer selbst beschafften Haushaltshilfe mit maximal 12,25 EUR je Stunde bei maximal 8 Stunden pro Tag. -
Der Erstattungshöchstbetrag beläuft sich pro Stunde auf 12,25 EUR für max. 8 Stunden am Tag, in Summe 98 EUR am Tag. -
Die BIG zahlt für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe 12,25 Euro pro Stunde für 8 Stunden täglich, also insgesamt bis zu 98,00 Euro pro Tag. -
Sofern die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert ist, können grundsätzlich sämtliche Kosten im Rahmen der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, erstattet werden 98,00 EUR für einen 8-Stunden-Tag bzw. 12,25 EUR pro Stunde). -
Bei einer selbstbeschafften Haushaltshilfe durch Bekannte oder Verwandte/Verschwägerte ab dem dritten Grad, kann die BKK_DürkoppAdler die tatsächlich anfallenden Kosten – maximal jedoch 11,75 Euro je Stunde erstatten. -
Die BKK exklusiv erstattet Ihnen auch die Auslagen für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe, denn Sie entscheiden, wer Ihren Haushalt weiterführt. Unterstützen Sie Freunde, Nachbarn oder Bekannte, erstattet die BKK exklusiv bis zu 12,25 Euro je Stunde. -
Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet für privat beschaffte Haushaltshilfen bis zu 98 Euro pro Tag (kalendertäglich) bzw. 12,25 Euro pro Stunde. -
Die BKK firmus übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu 98 EUR pro Tag (12,25 EUR pro Std.). -
Der Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt für die Dauer der Notwendigkeit bis zu 12,25 EUR je Stunde für maximal 8 Stunden je Tag (täglicher Höchstbetrag = 98 EUR). -
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zahlt bei Freunden und Verwandten den Stundensatz von 19,38 EUR höchstens 8 Stunden täglich somit maximal 155,00 EUR am Tag. Die Erstattungshöhe bleibt gleich, egal ob Kinder im Haushalt sind oder nicht. Davon geht noch die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent mindestens 5 EUR am Tag und höchstens 10 EUR am Tag ab. -
Die BKK Linde erstattet für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe 12,25 EUR pro Stunde für bis zu 8 Stunden täglich. -
Die bkk melitta hmr erstattet die Kosten bis zu einer Höhe von 12,25 Euro pro Stunde für maximal 8 Stunden arbeitstäglich. Grundsätzlich entstehen gesetzliche Zuzahlungen für die/den Antragsstellenden. Ausnahme, wenn die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft / Entbindung steht. -
12,25 Euro je Stunde, 98 Euro täglich. -
98,00 Euro pro Tag. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 38 Absatz 5 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V. -
Der Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt für die Dauer der Notwendigkeit in 2026 12,25EUR je Stunde für maximal 8 Stunden pro Tag. Somit beträgt der tägliche Höchstbetrag 98EUR. -
Wenn Versicherte schwer erkrankt sind und ambulant behandelt werden und den Haushalt nicht mehr führen können, erstattet die BKK VerbundPlus alle Kosten (z.B. Stundenlohn, Fahrkosten) bis zu einem Höchstsatz pro Stunde von 12,25 EUR. Der Anspruch besteht für bis zu 26 Wochen. -
Führen Verwandte ab dem dritten Grad oder Bekannte (z. B. Nachbarn) Ihren Haushalt weiter, kann die BKK Werra-Meissner täglich für bis zu maximal acht Stunden den Zuschuss leisten. Je Stunde kann für diese selbst beschaffte Hilfskraft ein Stundensatz von bis zu 12,25 Euro übernommen werden. -
Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 98 Euro pro Tag, wenn Sie zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe die Versorgung Ihrer Kinder selbst organisieren wollen. -
Der Erstattungsbetrag für die selbstbeschaffte Haushaltshilfe beträgt 12,25 Euro/Std. für max. 8 Std. täglich. -
Der Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt für die Dauer der Notwendigkeit bis zu 12,25 EUR je Stunde für maximal 8 Stunden je Tag (täglicher Höchstbetrag = 98 EUR). -
Unterstützen Sie Freunde, Bekannte oder Nachbarn, erstattet die energie-BKK bis zu 12,25 Euro pro Stunde. Zusätzliche Kosten wie Fahrkosten oder Verdienstausfall übernimmt sie nicht. -
Der Erstattungsbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt bei der Heimat Krankenkasse 12,25 EUR/Stunde. -
Bei anderen Privatpersonen, die nicht verwandt oder verschwägert sind, kann die Innovationskasse die Kosten max. in Höhe von 12,25 Euro pro Stunde erstatten. -
Kalendertäglich im Kalenderjahr = 98,00 Euro -
Die IKK gesund plus erstattet bis zu 1.974 Euro für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe. -
Wenn Sie selbst eine Haushaltshilfe organisieren, zahlt Ihre mhplus pro Stunde bis zu 12,25 Euro. Pro Tag gibt's maximal 98,00 Euro. Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad erstattet die mhplus BKK die Fahrkosten und den nachgewiesenen Verdienstausfall - pro Tag maximal 98,00 Euro. -
98,00 Euro Höchstsatz ( 12,25 Euro pro Stunde) -
Die novitas bkk erstattet einen Höchstbetrag von 98,- Euro täglich (12,25 Euro je Stunde) für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe. -
Die Pronova BKK übernimmt die Kosten von bis zu 12,25 EUR pro Stunde für Betreuungspersonen. -
Der Erstattungsbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandt oder verschwägert) beträgt 12,25 Euro pro Stunde und max. 98,00 Euro pro Tag. -
Bei einer selbst beschafften, nicht mit Ihnen verwandten Haushaltshilfe, übernimmt die SBK bis zu 12,25 EUR pro Stunde. -
Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte - z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 12,25 Euro je Stunde. -
Als Zuschuss zu einer selbstbeschafften Haushaltshilfe (z.B. Nachbarn, Bekannte, entfernte Verwandte/Verschwägerte) werden die angefallenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 14,00 EUR je Stunde erstattet. -
98,00 Euro pro Tag. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 38 Absatz 5 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V. -
Der Erstattungshöchstbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe liegt bei 12,25 Euro stündlich und 98 Euro täglich. -
12,25 Euro pro Stunde, max. 8 Stunden am Tag -
Für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe übernimmt die ZF BKK die Kosten bis zu 12,25 Euro pro Stunde bzw. 98 Euro am Tag. Nimmt der Ehe- oder Lebenspartner oder ein Verwandter bis zum 2. Grad (z. B. Eltern, Kinder) unbezahlten Urlaub, kann der Verdienstausfall bis zur Höhe von 135,63 Euro erstattet werden. -
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in Höhe von maximal 94 EUR täglich. Die genaue Erstattungshöhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf. -
AOK NordWest zahlt 11,75EUR Std. für selbst beschaffte Haushaltshilfe. -
Erstattungshöchstbetrag: 94 Euro täglich (11,75 Euro stündlich) -
Aufwandsentschädigung für selbstbeschaffte Haushaltshilfe je Einsatzstunde (kein Verdienstausfall und keine Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad): 11 EUR max. Erstattung Stunden pro (Einsatz-)Tag: 8 Stunden -
Beschaffen Sie sich selbst eine Haushaltshilfe z.B. Freunde, Nachbarn, erstattet die BKK Diakonie bis zu 11,75 EUR pro Stunde. -
11,70 EUR pro Stunde für max. 8 Stunden täglich. Irrelevant ob mit oder ohne Kind. -
Der Erstattungshöchstbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe liegt bei 11,75 EUR pro Stunde. -
Maximalbetrag: 12 Euro pro Stunde (mit oder ohne Kind). -
11 Euro pro Stunde; max. 24 Stunden täglich (in der Regel 8 Stunden täglich) -
Als Unterstützung kommen neben professionellen Organisationen auch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad - zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Schwager/Schwägerinnen - in Frage. In diesem Fall erstattet die BKK W&F den Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub bis zu einem Höchstbetrag von 11,75 Euro pro Stunde. -
Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad - wie Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister -erstattet die Bosch BKK die entstandenen Fahrkosten und den Verdienstausfall, höchstens jedoch 94,00 EUR täglich. -
Der Erstattungsbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt 11,75 Euro pro Stunde für maximal 8 h am Tag. Der maximale Erstattungsbetrag pro Tag beträgt somit 94,00 EUR abzgl. der gesetzlichen Zuzahlung. -
Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandt oder verschwägert) beträgt 10,12 Euro pro Stunde. Die Begrenzung liegt bei max. 8 Stunden pro Tag. -
Der Erstattungshöchstbetrag liegt bei 11,75 Euro in der Stunde und 94,00 Euro am Tag. -
Bei Haushaltshilfe mit Kind: 11 EUR pro Stunde -
Für eine private Haushaltshilfe erstattet die KNAPPSCHAFT einen täglichen Höchstbetrag für bis zu acht Stunden. Die Hilfe kann zum Beispiel von Nachbarn, Freunden oder Bekannten erbracht werden. Wenn der Partner, die Partnerin oder Angehörige bis zum zweiten Grad (zum Beispiel Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister) den Haushalt führen, kann die KNAPPSCHAFT den Verdienstausfall sowie gegebenenfalls erforderliche Fahrkosten übernehmen. Die Kosten werden maximal bis zu dem Betrag erstattet, der von der KNAPPSCHAFT für eine professionelle Ersatzkraft (Vertragspartner) gezahlt würde. Dabei gibt es regionale Unterschiede. Die Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn der Antrag vorab gestellt wird. Also bevor die Unterstützung die Tätigkeit im Haushalt aufnimmt. Wenn alles klar ist, erstattet die KNAPPSCHAFT die Kosten - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt maximal zehn Euro am Tag. -
Der Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe liegt bei 11,75 EUR je Stunde. -
Der Erstattungshöchstbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt max. 84,- EUR Tag. -
Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe liegt bei 5,25 Euro je Stunde. -
6,25 EUR pro Stunde für maximal 8 Stunden pro Tag -
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