Magen- und Darmkrebs-VorsorgeDarmkrebs ist in Europa die häufigste Krebsart, an der jedes Jahr in Deutschland circa 65.000 Menschen erkranken, von denen nahezu die Hälfte an den Folgen sterben. Da Darmkrebs die einzige Krebsart ist, die durch eine rechtzeitige Diagnose zu fast 100 Prozent vermeidbar bzw. heilbar ist, gehört eine aktive Krebsvorsorge zu den wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung. Als gesetzliche Leistung können Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren eine Darmspiegelung (Koloskopie) in Anspruch nehmen. Krankenkassen können die Darmspiegelung (Koloskopie) jedoch auch als Mehrleistung vor dem Alter von 50 Jahren bei Männern und vor dem Alter von 55 Jahren bei Frauen anbieten.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = Ab 200 € Erstattung für eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsfrüherkennung für Männer unter 50. Jahren und für Frauen unter 55 Jahren oder Erstattungen im Rahmen des Gesundheitskontos ab 500 Euro 2 Sterne = Ab 100 € Erstattung für eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsfrüherkennung für Männer unter 50. Jahren und für Frauen unter 55 Jahren oder Erstattungen im Rahmen des Gesundheitskontos ab 300 Euro 1 Stern = Eine Erstattung für eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsfrüherkennung für Männer unter 50. Jahren und für Frauen unter 55 Jahren erfolgt unter mit 100 Euro oder im Rahmen des Gesundheitskontos unter 300 Euro.
Eine Inanspruchnahme der Darmkrebsuntersuchungen unter den vorgegebenen Altersgrenzen in den Leitlinien ist in jungen Jahren als kurative Leistung möglich.
Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt für weibliche Versicherte, die das 50. aber noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben, sowie für männliche Versicherte, die das 45. aber noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben, einmalig die Kosten für eine ärztlich veranlasste Darmspiegelung, sofern diese notwendig ist und Risikofaktoren wie beispielsweise familiäre oder persönliche Vorbelastung) bestehen. Sie ist durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte zu erbringen. Die Erstattung ist auf 250 € begrenzt.
Bereits ab 40 Jahren erstattet die IKK gesund plus die Kosten einer Darmspiegelung (Koloskopie) bis maximal 250 Euro. Die Untersuchung kann alle 5 Jahre in Anspruch genommen werden.
Über diese gesetzlichen Regelleistungen hinaus beteiligt sich die SKD BKK auch schon ab dem Alter von 45 Jahren an den Kosten für eine vorsorgliche Darmspiegelung. Voraussetzung ist, dass ein familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko vorliegt. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 100 Euro.
An einer Darmspiegelung beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bereits ab 45 Jahren einmalig mit 100 Euro. Erstattet werden jeweils bis zu 80% des Rechnungsbetrages.
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner bei familiär oder erblich erhöhtem Erkrankungsrisiko einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Männern bzw. vor Vollendung des 55. Lebensjahres bei Frauen in Höhe von maximal 100 Euro. Zusätzlich werden im Rahmen des Bonusprogramms weitere ergänzende Krebsvorsorgeleistungen (z. B. zusätzliche Abstriche oder Laborparameter) übernommen.
Die BKK firmus erstattet einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Männern bzw. des 55. Lebensjahres bei Frauen. Hier werden einmal die Kosten in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 100 Euro je Versicherten erstattet. Für eine Kostenerstattung muss ein Antrag inklusive ärztlicher Bescheinigung und der zugehörigen Rechnung der Darmspiegelung eingereicht werden.
Die BKK Linde beteiligt sich an den anfallenden Kosten zu 70 % (bis max. 100 Euro) sofern die Voraussetzung der Risikofaktoren (familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko) erfüllt ist.
Die BKK VDN übernimmt eine zusätzliche Darmkrebsvorsorgeuntersuchung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Einmalig: Für Frauen (40 – 54 Jahre) und Männer (40 – 49 Jahre) max. 120 Euro
Die energie-BKK beteiligt sich an den Kosten einer Darmspiegelung bei Frauen unter 55 Jahren und bei Männer unter 50 Jahren mit bis zu max. 120 Euro pro Kalenderjahr.
Beim Vorliegen eines familiären oder erblich erhöhten Erkrankungsrisikos erstattet die hkk einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Männern bzw. des 55. Lebensjahres bei Frauen in Höhe von jeweils 80 Prozent, maximal 100 Euro.
Im Rahmen der Mehrleistungen beteiligt sich die KKH auch bei jüngeren Versicherten an den Kosten für eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsvorsorge.
Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind. Die KKH erstattet für die Darmspiegelung bis zu 100 €.
Die Novitas BKK übernimmt die Kosten für eine Vorsorge-Darmspiegelung über den gesetzlichen Anspruch hinaus bereits für Frauen unter 55 Jahren und bei Männern unter 50 Jahren.
Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets kann die Magen- und Darmkrebsvorsorge zusätzlich und unabhängig vom Alter alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Bosch BKK-Versicherte, die am Facharztprogramm in Baden-Württemberg teilnehmen, können die Koloskopie bereits ab 50 Jahren und nicht erst ab 55 Jahren in Anspruch nehmen.
Die IKK Südwest erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.
Bereits ab Vollendung des 45. Lebensjahres gewährt die SECURVITA Krankenkasse bei Vorliegen von Risikofaktoren einmalig einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Euro zur Koloskopie.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die
Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von
150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der
KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die Magen- und Darmkrebsvorsorge verwenden.
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss (abhängig von Alter und Geschlecht) in Höhe von bis zu 350,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Versicherte Männer im Alter von 50 bis einschließlich 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Koloskopie entscheiden.
Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird und einer Koloskopie entscheiden.
Es sind höchstens zwei Koloskopien als Früherkennungsmethode durchzuführen. Eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt als zweite Früherkennungskoloskopie.
Darmkrebs ist hierzulande sowohl bei Männern als auch bei Frauen eine sehr häufig auftretende Krebserkrankung. Aus diesem Grund sind Vorsorgeuntersuchungen hier besonders wichtig. Darmkrebs wird auch als kolorektales Karzinom bezeichnet. Es kann sich hierbei um ein Kolonkarzinom, also eine Krebserkrankung des Dickdarms, und/oder ein Rektumkarzinom, also eine Krebserkrankung des Mastdarms, handeln. Fast immer ist dieser Krebs auf entartete Polypen im Dickdarm zurückzuführen.
Das Durchschnittsalter für eine Darmkrebserkrankung liegt bei Frauen bei 75 und bei Männern bei 69 Jahren. Meist tritt diese Krebsform ab dem 50. Lebensjahr auf. In der Frühphase des Tumorwachstums sind meistens kaum Beschwerden zu bemerken, weshalb der Krebs häufig erst spät entdeckt wird.
Von Magenkrebs spricht man üblicherweise, wenn die Magenkarzinome von den Drüsenzellen der Magenschleimhaut ausgehen. Diese gehören zu den Adenokarzinomen. Daneben gibt es aber auch Tumore, die beispielsweise dem Muskelgewebe der Magenwand entstammen – die Leiomyosarkome. Weitere Arten, die im Magen vorkommen können, sind gastrointestinale Stromatumoren (GIST) sowie MALT-Lymphome.
Während Magenkrebs bei Frauen im Durchschnitt im Alter von etwa 75 auftritt, zeigt er sich bei Männern im Alter von circa 71 Jahren. Darüber hinaus kommt diese Form des Krebses bei letzteren etwas häufiger vor. Die Zahl der Magenkrebserkrankungen ist in den westlichen Ländern seit Jahren rückläufig. Noch immer kommt dieser Krebs allerdings auch in Deutschland nicht selten vor. Problematisch ist, dass er ebenfalls vergleichsweise wenige Symptome hervorruft, sodass er häufig erst sehr spät entdeckt wird und dann gegebenenfalls nicht mehr operabel ist. Daher kommt auch hier Vorsorgeuntersuchungen ein großer Stellenwert zu.
Da Darmkrebs sich fast immer aus eigentlich harmlosen Wucherungen der Darmschleimhaut, den Polypen, entwickelt, ist eine frühzeitige Entfernung dieser der wichtigste Schritt, um eine Tumorbildung zu vermeiden. Geschieht dies, bevor die Polypen entarten und somit bösartig werden können, sind die Heilungschancen gut. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erhöhen die Möglichkeit, derartige Wucherungen rechtzeitig zu erkennen.
Frauen und Männer können ab dem 50. Lebensjahr einmal jährlich eine Untersuchung auf Darmkrebs wahrnehmen. Die Kosten dieser Leistung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich besteht für Versicherungsmitglieder aller gesetzlichen Kassen ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen zu lassen. Sofern die Untersuchung keine Auffälligkeiten ergibt, kann sie nach 10 Jahren erneut auf Kosten der jeweiligen Kasse in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung ab 50 befragt der Arzt seinen Patienten nach Ernährungsgewohnheiten und Veränderungen beim Stuhlgang. Er tastet außerdem mit dem Finger den Enddarm ab (rektale Untersuchung), um Veränderungen festzustellen. Des Weiteren wird jährlich ein Test auf okkultes, also nicht sichtbares Blut, vorgenommen. Dafür enthält man vom Arzt sogenannte Testbriefe. Diese enthalten einzelne Felder, von denen der Patient jedes mit einer Stuhlprobe eines bestimmten Tages versieht. Diese Proben werden später im Labor untersucht. Verfärbt sich die dabei eingesetzte Testlösung, ist des Ergebnis positiv. Weil okkultes Blut aber nicht nur auf Darmkrebs, sondern auch eine Entzündung hinweisen kann, wird zur Absicherung eine Koloskopie durchgeführt. Sofern Patienten ab 55 Jahren nicht das Angebot der Darmspiegelung wahrnehmen, sollte der Stuhltest mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Andernfalls ist der Test innerhalb der 10 Jahre zwischen den Koloskopien nicht notwendig.
Die Koloskopie nehmen gastroenterologisch tätige Fachärzte vor. Die anderen genannten Untersuchungen können vom Hausarzt, Gynäkologen sowie Urologen durchgeführt werden.
Die einzig zuverlässige Möglichkeit, ein Magenkarzinom zu erkennen, ist die Magenspiegelung (Gastroskopie). Diese wird allerdings für gewöhnlich nur bei bestimmten Symptomen und Beschwerden durchgeführt, weil sowohl der Aufwand als auch die Risiken relativ hoch sind. Bei der Gastroskopie wird ein Schlauch über den Mund in die Speiseröhre geleitet. Damit der Würgereiz dabei nicht ausgelöst wird, wird der Rachen mit einem Spray örtlich betäubt. Der Schlauch beinhaltet eine Kamera, einen Arbeitskanal für das Einführen weiterer Instrumente sowie einen Lichtleiter. Mit seiner Hilfe kann der Arzt den Magen und den Zwölffingerdarm über einen Monitor begutachten. Aus der Schleimhaut entnimmt er einige kleine Gewebeproben, die später im Labor auf Veränderungen untersucht werden.
Eine risikolose Untersuchungsmethode ist die virtuelle Magenspiegelung. Mittels Computertomografie und Magnetresonanztomografie des Magens, die am Computer zu dreidimensionalen Bildern zusammengefügt werden, kann der Magen oder die Speiseröhre auf Veränderungen untersucht werden.
Anders als bei der Darmkrebsvorsorge sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen auf Magenkrebs zu übernehmen.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen auf Darmkrebs auch schon bei Menschen unter 50 beziehungsweise 55. Darüber hinaus tragen manche Kassen die Kosten für immunologische Stuhltests.
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