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Krankenkassen-Test · Kriterium
Betriebliche Gesundheitsförderung
An dieser Stelle werden Angebote zu Betriebliche Gesundheitsförderung / Betriebliches Gesundheitsmanagement aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.
Ergebnis nach Bundesland
Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sindBetriebliche Gesundheitsförderung
72 KassenIn diesem Bundesland ist keine der bewerteten Kassen wählbar.
Was versteht man unter der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“?
Unter "Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)" sind alle gesundheitsfördernden Maßnahmen für die Beschäftigten eines Unternehmens zusammengefasst.
Dabei werden zwei große Gruppen unterschieden:
- Einwirken auf das gesundheitsförderndes Verhalten der Mitarbeiter
- Minimierung von betrieblich bedingten Gesundheitsrisiken
Die BGF ist neben dem Arbeitsschutz und dem Eingliederungsmanagement ein Teilbereich des betrieblichen Gesundheitsmanegements (BGM).
Ziele und Leitlinien des BGF wurden 1986 von der WHO auf der Ottawa-Konferenz . (Ottawa-Charta der WHO ) und 1997 durch die 'Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderungdefiniert' definiert.
Nutzen und Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung
Unternehmen verbessern durch die Betriebliche Gesundheitsförderung die Leistungsfähigkeit und Produktivität der Belegschaft und können zu einer Senkung des Krankenstands beitragen. Die individiuelle Zufriedenheit der Mitarbeiter kann erhöht und deren Identifikation mit dem Unternehmen gestärkt und die Fluktuation gesenkt werden.
Vorteile bestehen für beide Seiten:
- Einflussnahme der Mitarbeitenden auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Förderung eines bewussteren Verhaltens am Arbeitsplatz
- Nutzung von Gesundheitsangeboten
Krankenkassen und Betriebliche Gesundheitsförderung
Laut Gesetz, unter anderem durch § 20 SGB V, sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen zu unterstützen. Zu den festgelegten Aufgaben der Krankenkassen gehört die Erfassung
der gesundheitlichen Situation der Versicherten und die Entwicklung von Vorschlägen zu deren Verbesserung. Dazu können die Kassen auch mit anderen SV-Zweigen wie der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung zusammenarbeiten und auf die Mithilfe von Arbeitgebern, Beauftragten für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zurückgreifen. Außer dem sind die Kassen angehalten, eine überbetriebliche Vernetzung und Beratung zu erleichtern.
Dieser Paragraph verpflichtet die Kassen außer dem, mindestens zwei Euro für jeden Versicherten in die betriebliche Gesundheitsförderung zu investieren .
Leistungen und Angebote der Krankenkassen
Kleinere Unternehmen können sich bei den gesetzlich vorgeschriebenen Koordinierungsstellen im Bereich der BGF kostenlos beraten lassen und konkrete Angebote für eine Kooperation mit einer Krankenkasse erhalten.
Die beratende regionale Krankenkassegibt auf das Unternehmen bezogene individuelle Vorschläge für gesundheitsfördernde Maßnahmen. Unter Koordination der Krankenkasse können auch die Mitarbeiter gemeinsam mit dem Unternehmen diese Vorschläge erarbeiten.
Die Leistungen der Krankenkasse zur BGF stehen jeweils allen Mitarbeitern des kooperierenden Unternehmens zur Verfügung, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse.
Angebote der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Die Krankenkassen haben bei der Ausgestaltung ihrer BGF-Angebot Spielraum, so dass sich je nach Kasse Unterschiede ergeben.
Üblich und häufig vertreten sind
- Gesundheitstage im Betrieb
- Kurse zur Suchtbewältigung und –prävention
- Bewegungsangebote
- Unterstützende Angebote und Aktionen zum Thema Stressbewältigung
- Angebote zur gesunden Ernährung
Einzelne Angebote für Unternehmen sind beispielsweise
- Beratungen zum Thema Work-Life-Balance
- Beratungen zum Thema Demografie
- Angebote zum rückengerechten Arbeiten
- Vorträge und Seminare zu Gesundheitsthemen wie Psychischen Gesundheit
- spezielle Gesundheitsprogramme für Auszubildende (Azubis)
- mobile Messung von Werten wie Blutdruck, Blutzucker, Körperfett und Knochendichte
Bonus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Krankenkassen sind per Gesetz angehalten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die Teilnahme an ihren zertifizierten Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung finanzielle Boni auszuschütten. Die Konditionen und Höhe der Boni kann individuell in der Satzung festgelegt werden. Bei Arbeitgebern darf der Bonus niemals höher ausfallen als dessen Aufwendungen für die betriebliche Gesundheitsförderung.
