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Wahltarif Beitragsrückerstattung

Krankenkassentest: Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wahltarife vom Typ "Beitragsrückerstattung" vergüten die Nichtinanspruchnahme von ärztlichen, zahnärztlichen oder therapeutischen Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres. Ausgenommen sind dabei Notfälle, Geburten, Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen von beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern. Wer als Versicherter teilnimmt, kann je nach Tarif und Krankenkasse bis zu 600 Euro an jährlicher Rückerstattung erhalten.




Achtung! Der Wahltarif "Beitragsrückerstattung" ist nicht zu verwechseln mit dem Abrechnungsprinzip "Kostenerstattung". Dieses Verfahren meint eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip ( Chipkarte ) und wird von einigen Kassen als Bedingung für die Teilnahme am Wahltarif gestellt.

Für den Test wurde wie folgt bewertet:

Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Die Prämie beträgt 600 Euro oder mindestens 1/12 der gezahlten Beiträge (AN- und AG-Anteil).
2 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Die Prämie beträgt 1/12 der selbst gezahlten Beiträge oder mindestens 300 Euro.
1 Stern - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird angeboten. , z.B. nur für freiwillig Versicherte, nur für Azubis oder nur in Verbindung mit Prinzip Kostenerstattung
Die Prämie beträgt 1/24 der selbst gezahlten Beiträge oder weniger als 300 Euro.

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