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Achtung! Der Wahltarif "Beitragsrückerstattung" ist nicht zu verwechseln mit dem Abrechnungsprinzip "Kostenerstattung". Dieses Verfahren meint eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip ( Chipkarte ) und wird von einigen Kassen als Bedingung für die Teilnahme am Wahltarif gestellt.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Für ein Durchschnittseinkommen von 30.000 EUR gibt es eine Prämie von mindestens 200 EUR.
2 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Für ein Durchschnittseinkommen von 30.000 EUR gibt es eine Prämie bis zu 200 EUR.
1 Stern - mit Einschränkungen, z.B. nur für freiwillig Versicherte, nur für Azubis oder nur in Verbindung mit Prinzip Kostenerstattung
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wahltarife vom Typ "Beitragsrückerstattung" vergüten die Nichtinanspruchnahme von ärztlichen, zahnärztlichen oder therapeutischen Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres. Ausgenommen sind dabei Notfälle, Geburten, Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen von beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern. Wer als Versicherter teilnimmt, kann je nach Tarif und Krankenkasse bis zu 600 Euro an jährlicher Rückerstattung erhalten.Achtung! Der Wahltarif "Beitragsrückerstattung" ist nicht zu verwechseln mit dem Abrechnungsprinzip "Kostenerstattung". Dieses Verfahren meint eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip ( Chipkarte ) und wird von einigen Kassen als Bedingung für die Teilnahme am Wahltarif gestellt.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Für ein Durchschnittseinkommen von 30.000 EUR gibt es eine Prämie von mindestens 200 EUR.
2 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Für ein Durchschnittseinkommen von 30.000 EUR gibt es eine Prämie bis zu 200 EUR.
1 Stern - mit Einschränkungen, z.B. nur für freiwillig Versicherte, nur für Azubis oder nur in Verbindung mit Prinzip Kostenerstattung
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Wenn man ein Jahr lang Prävention betrieben, aber darüber hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen hat, kann sich das mit dem Wahltarif Prämienzahlung finanziell auszahlen.
Beim Wahltarif Prämienzahlung erhält man 1/24 des im Kalenderjahr gezahlten Beitrages zur Krankenversicherung aus dem gesetzlichen Versicherungsbeitrag (aktuell 14,6 %) sowie 1/12 des zusätzlichen, kassenindividuellen Beitrages
(aktuell 0,7 %), wenn man im Jahresverlauf keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Regelmäßige Vorsorgemaßnahmen sind davon ausgeschlossen.

cash.smart: bei Leistungsfreiheit Rückerstattung bis zu 1/12 des Jahresbeitrages inkl. Arbeitgeberanteil (max. 20% des Jahresbeitrages des Arbeitnehmers, max. 600 EUR).

Beim Tarif Beitragsrückgewähr erhält man, wenn man außer zu Vorsorgeuntersuchungen nicht zum Arzt geht, ein Zwölftel des persönliches Jahresbeitrags zurück (max. 600 EUR).

Die Rückzahlung beträgt 1/12 der jeweils im Jahr ab Beginn des Tarifs gezahlten Beiträge, pro Mitglied bis zu 600 EUR. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den man selbst für die Krankenversicherung aufbringt, sondern auch der Beitrag des Arbeitgebers.

Die BKK SBH bietet den Wahltarif "Prämienzahlung für Nichtinanspruchnahme von Leistungen" an.
Die jährliche Prämienzahlung beträgt 5 % des im Kalenderjahr an die BKK SBH gezahlten Jahresbeitrages.
Beispiele:
EUR 1.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
275.40
EUR 2.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
550.86
EUR 3.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
826.20
EUR 4.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
1101.60
Brutto-Monatseinkommen über BBG: Vorteil in 3 Jahren:
1290.93

Alle Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige über 18 Jahre, die selten oder nur zu Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt aufsuchenn können beim Wahltarif Prämienzahlung der BKK ZF & Partner eine jährliche Prämie erhalten.
monatliches beitragspflichtiges Bruttoeinkommen
von 300,00 bis 500,00 EUR, jährliche Prämie bis 40 EUR
monatliches beitragspflichtiges Bruttoeinkommen
von 500,01 bis 1000,00 EUR, jährliche Prämie bis 75 EUR
monatliches beitragspflichtiges Bruttoeinkommen
von 1000,01 bis 2000,00 EUR, jährliche Prämie bis 150 EUR
monatliches beitragspflichtiges Bruttoeinkommen
von 2000,01 bis 3000,00 EUR, jährliche Prämie bis 250 EUR
monatliches beitragspflichtiges Bruttoeinkommen
ab 3000,01 EUR, jährliche Prämie bis 350 EUR

Mit dem Tarif Prämienzahlung der Continentale Betriebskrankenkasse erhält man einen Teil seines Jahresbeitrages zurück, wenn man selbst und die mitversicherten, volljährigen Familienmitglieder keine Leistungen (außer Vorsorge) in Anspruch genommen hat. Die jährliche Prämienzahlung beträgt
nach dem 1. Jahr - 50 v.H.
nach dem 2. Jahr - 75 v.H.
nach dem 3. Jahr - 100 v.H.
von einem Zwölftel des im Kalenderjahr an die Betriebskrankenkasse gezahlten Anteils des Versichertenbeitrags, bis zu 600 EUR.

Bei der DAK-Gesundheit können die Kunden über den DAK Prämientarif jährlich eine Prämie erhalten.
Bei Teilnahme am DAK Fit & Cash, erhält der Kunde, bei Leistungsfreiheit 1/12 der kalenderjährlich gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung im Folgejahr als Prämie zurück. Maximal bis zu 600 Euro.

Mit dem IKK Spartarif bekommen Versicherte bis zu 600 Euro pro Jahr von uns zurück. Wir erstatten einen Monatsbeitrag, wenn das Mitglied und alle mitversicherten Familienmitglieder über 18 Jahren innerhalb eines Jahres keine ärztliche Behandlung genutzt haben. Für alle familienversicherten Angehörigen zahlen wir zusätzlich jeweils einen Familienbonus: 50 Euro für über 18-Jährige, 25 Euro für unter 18-Jährige.
Selbstverständlich genießt das Mitglied und seine Familie auch mit dem IKK Spartarif unseren vollen Gesundheitsschutz: Benötigt das Mitglied oder ein Familienversicherter über 18 Jahren eine ärztliche Behandlung oder muss ins Krankenhaus, erhalten die Versicherten alle erforderlichen Leistungen. In diesem Fall entfällt jedoch der finanzielle Vorteil.

Wenn man ein Jahr lang 100 Prozent leistungsfrei bleibt, bekommt man folgende Erstattung:
Im 1. Jahr = 50 % des Monatsbeitrags inkl. AG-Anteil
Im 2. Jahr = 75 %
Im 3. Jahr = 100 %

Der Wahltarif mit der Geld-Zurück-Option wird angeboten. Wenn man sich hierfür einschreibt, erhält man einen Monatsbeitrag (ohne Arbeitgeberanteil), maximal 600 EUR, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Als Mitglied der SECURVITA Krankenkasse kann man einen Tarif Prämienauszahlung bei Leistungsverzicht wählen, mit dem Beiträge von bis zu 600 EUR zurückgezahlt werden, sofern man ein Kalenderjahr keine kurativen Leistungen in Anspruch genommen hat. Erstattung eines vollen Monatsbeitrags aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Ein Wahltarif Beitragsrückerstattung wird angeboten.
Die jährliche Prämienzahlung beträgt
im 1. Jahr 50 %,
im 2. Jahr 75 %
und im 3. Jahr 100 %
von 1/12 des Jahresbeitrages (AG-Anteil + AN-Anteil).

Mit „GesundPlus“ können sich Mitglieder der SKD BKK eine individuelle Beitragsrückerstattung sichern, wenn sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen) in Anspruch genommen haben. Die Prämie ist vom Jahreinkommen abhängig: bei einem Jahreseinkommen über 8.100 Euro beträgt die Prämie 100 Euro; bei einem Jahreseinkommen über 24.300 Euro beträgt die Prämie 300 Euro; bei einem Jahreseinkommen über 36.400 Euro beträgt die Prämie 450 Euro; liegt das Jahreseinkommen über 47.250 Euro beträgt die Prämie 550 Euro.

Mit dem TK-Wahltarif PrämieXtra erhalten TK-Mitglieder eine Geldprämie, wenn sie ein Jahr lang nur bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen. Die Prämie beträgt 1/12 der Beiträge zur Krankenversicherung im Kalenderjahr während der Teilnahme.

Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an. Die Prämie beträgt 80 EUR im ersten, 120 EUR im zweiten und 200 EUR ab dem dritten Kalenderjahr, in denen Leistungen nicht in Anspruch genommen worden sind. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr.
Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).

Über den Wahltarif Beitragsrückerstattung (Prämienzahlung) kann man bei der BKK_DürkoppAdler im 1. Jahr 50 %, im 2. Jahr 75 % und im 3. Jahr einen vollen Monatsbeitrag (1/12 der im Kalenderjahr vom Versicherten gezahlten Beiträge, max. jedoch 600 Euro) erhalten.

Mitglieder, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als 3 Monate bei der BKK Faber-Castell & Partner versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung, wenn sie und ihre familienversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen (ausgenommen Präventionsleistungen) zu Lasten der BKK Faber-Castell & Partner in Anspruch genommen haben. Die jährliche Prämienzahlung beträgt 150,- EUR, jedoch nicht mehr als 1/12 des an die BKK Faber-Castell & Partner gezahlten Jahresbeitrages und umfasst auch die nicht vom Mitglied getragenen Beitragsanteile (z.B. Anteil des Arbeitgebers bzw. Rentenversicherungsträgers). Bei Versicherten mit einem Jahresarbeitseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Erstattung 600,- EUR pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als 1/12 des im Kalenderjahr an die BKK gezahlten Jahresbeitrages.

Die BKK Freudenberg bietet den „Wahltarif Prämienzahlung“ ohne finanzielles Risiko an.
Prämie im 1. Jahr: 60 EUR,
Prämie im 2. Jahr: 100 Euro,
Prämie ab 3. Jahr: 120 Euro.

Teilnehmer am Wahltarif Prämienzahlung erhalten eine Prämie, wenn sie und ihre nach § 10 SGB V versicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der BKK Public in Anspruch genommen haben. Die jährliche Prämienzahlung beträgt 1/24 des im Kalenderjahr an die Betriebskrankenkasse gezahlten Jahresbeitrages.

Mit dem Wahltarif Beitragsrückerstattung der BKK Scheufelen hat man die Chance, einen Teil der gezahlten Beiträge als Prämie wieder erstattet zu bekommen.
1. Jahr : bis zu 150 EUR,
2. Jahr : bis zu 300 EUR,
ab 3. Jahr: bis zu 600 EUR.

Der Wahltarif BKK Prämienzahlung wird angeboten.
Die Auszahlungsbeträge der Prämien richten sich nach dem Zeitraum der Teilnahme.
Folgende Prämien kann man erhalten:
160 Euro Prämie im ersten Jahr (Max. 1/12 des Jahresbeitrags, zudem gilt § 53 Absatz 2 SGB V)
200 Euro Prämie im zweiten Jahr (Max. 1/12 des Jahresbeitrags, zudem gilt § 53 Absatz 2 SGB V) 240 Euro ab dem dritten Jahr (Max. 1/12 des Jahresbeitrags, zudem gilt § 53 Absatz 2 SGB V).

Der Tarif "HEKprämie" funktioniert ganz einfach: Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen bleiben ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei und erhalten dafür im nächsten Jahr, gemäß Ihres Einkommens, eine Prämie erstattet.
Die Höhe der Prämie beträgt im 1. Jahr:
bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro 60 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro 90 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 42.500 Euro 120 Euro
bei einem Jahreseinkommen über 42.500 Euro 150 Euro.

Der IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung bietet eine maximale Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu 150 EUR jährlich (mind. Jahreseinkommen: 18.000 EUR).

Bei Leistungsfreiheit (mit Ausnahme von Leistungen der Prävention und Früherkennung) erhält das eingeschriebene Mitglied 1/24 seiner im Teilnahmejahr gezahlten Beiträge erstattet.

Wenn man ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen und einfachen Arztbesuchen ohne Verordnungsfolge in Anspruch nimmt, erhält man im Gegenzug eine im Wahltarif festgelegte Prämie von 100 EUR im ersten Jahr, 200 EUR im zweiten Jahr und 300 EUR im dritten Jahr.

Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als 3 Monate versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung, wenn sie und ihre nach § 10 SGB V versicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Die jährliche Prämienzahlung beträgt 1/24 des im Kalenderjahr an die Betriebskrankenkasse gezahlten Jahresbeitrages.

Im Wahltarif Prämienzahlung beträgt die jährliche Prämienzahlung 1/36 des im Kalenderjahr an die BKK Textilgruppe Hof gezahlten Jahresbeitrages. Sie erhöht sich im 2. Kalenderjahr auf 1/24 und ab dem 3. Kalenderjahr auf 1/12.

Die KNAPPSCHAFT bietet einen Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit an. Teilnahmeberechtigt sind die freiwilligen Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe der Prämie staffelt sich entsprechend der Dauer der leistungsfreien freiwilligen Mitgliedschaft und beträgt für das erste volle Kalenderjahr 140 EUR, für das zweite volle Kalenderjahr 220 EUR und ab dem dritten vollen Kalenderjahr 300 EUR.

Freiwillige Mitglieder erhalten 100 % eines Monatsbeitrags, vorausgesetzt sie nehmen innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch. (außer Vorsorge und Prävention)

Die Prämie beträgt 1/12 des im jeweils maßgeblichen Kalenderjahr während der Teilnahme vom Mitglied selbst getragenen Beitrages (gilt nur für Selbstzahler), jedoch maximal 600 Euro.
Natürlich möchten wir nicht, dass Sie wichtige medizinische Leistungen versäumen. Daher sind Präventionsmaßnahmen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sowie Behandlungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unschädlich für eine Prämienzahlung.