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Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung

Krankenkassentest: Künstliche Befruchtung
künstliche Befruchtung
Für die Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung gelten Einschränkungen, unter anderem Altersgrenzen oder eine Beschränkung auf maximal drei Versuche. Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung jedoch auch einen vierten Versuch oder sie erweitern die Altersgrenzen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.



Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch sowie Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre, zusätzliche Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkultur.
2 Sterne - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch
1 Stern - Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre ODER Zuzahlung bis 100 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch

Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von Audi BKK mit 3 Sternen
    Zusätzlich gewährt die Audi BKK einen einmaligen Zuschuss (IVF: 800 Euro oder ICSI: 1.000 Euro) zum 4. Behandlungsversuch. Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres). Bei Teilnahme an BKK Kinderwunsch erhalten die Versicherten der Audi BKK: - zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro - zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro.
  • Bewertung von BERGISCHE Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt im Rahmen des Programmes "BKK Kinderwunsch" Mehrleistungen zur künstlichen Befruchtung. 1. die Altersgrenze der Frau erweitert sich von 40 auf 42 Jahre (800 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei IVF-Behandlung oder 1.000 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei ICSI-Behandlung) 2. 350 Euro zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach Transfer 3. 250 Euro zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach Transfer 4. einmaliger Zuschuss zu einem vierten Befruchtungsversuch (800 Euro bei IVF-Behandlung oder 1.000 Euro bei ICSI-Behandlung)
  • Bewertung von BKK Akzo Nobel Bayern mit 3 Sternen
    Im Rahmen von „BKK Kinderwunsch“ gibt : Zweimalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von je 350 € (nach erfolgtem Embryotransfer) Zweimalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von je 250 € (nach erfolgtem Embryotransfer) Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 € und bei ICSI 700 € (nach erfolgtem Embryotransfer) Einen Zuschuss von 100 € für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 3 Sternen
    Zusätzliche Leistungen gibt es über den Vertrag "BKK Kinderwunsch": u.a. Leistungen auch für den vierten Versuch, Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre, Kostenübernahme für Kryokonservierung.
  • Bewertung von BKK Faber-Castell & Partner mit 3 Sternen
    Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre, Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 Euro. Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro.
  • Bewertung von BKK Freudenberg mit 3 Sternen
    Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die BKK Freudenberg an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöht. Die BKK Freudenberg beteiligt sich zusätzlich an einem geplanten Kryozyklus und an einer geplanten Blastozystenkultur.
  • Bewertung von BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit 3 Sternen
    Bei der künstlichen Befruchtung übernimmt die BKK Gildemeister folgende Mehrleistungen: - Erhöhung der Altersgrenze: Frau 42 Jahre / Mann 50 Jahre - Zuschuss zum 4. Versuch: 800€ IVF / 1.000€ ICSI - 2. Zuschuss zur Blastozystenkultur i. H. v. 250 € - 2. Zuschuss zum Kryozyklus i. H. v. max. 350€ - Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern med. möglich wird ein Singleembryo empfohlen.
  • Bewertung von BKK Herkules mit 3 Sternen
    Über den Vertrag „BKK Kinderwunsch“, bietet die BKK Herkules zusätzlich einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus und 250 Euro bei einer Blastozystenkultur. Darüber hinaus beteiligt sie sich an einem vierten Behandlungsversuch und ermöglichen medizinisch notwendige Verfahrenswechsel.
  • Bewertung von BKK Linde mit 3 Sternen
    Über "BKK Kinderwunsch" übernimmt die BKK Linde die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Aktuell stehen Einrichtungen in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Baden Württemberg zur Verfügung. Teilnehmen können jedoch bundesweit alle Versicherten. Die Altersgrenze bei Frauen von wird von 40 auf 42 Jahre ausgeweitet und es kommt zur Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Es wird eine Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350,00 Euro und eine Beteiligung an einer geplanten Bastozystenkultur in Höhe von 250,00 Euro angeboten.
  • Bewertung von bkk melitta hmr mit 3 Sternen
    Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr sowie bis zu vier Versuche.
  • Bewertung von BKK mkk mit 3 Sternen
    Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es: - zweimal Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro - zweimal Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro - einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer* - Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre*
  • Bewertung von BKK Pfalz mit 3 Sternen
    BKK "Kinderwunsch": Unterstützung über die Regelversorgung hinaus bei teilnehmenden Kinderwunschzentren. - Anheben der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch mit bis zu 700 Euro (Voraussetzung: beide Ehepartner sind bei der BKK Pfalz versichert). Kostenbeteiligung an einem geplanten Kryozyklus mit 350 Euro - Kostenbeteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro Außerdem bezuschusst die BKK Pfalz mit 100 Euro die Kryo-Konservierung bei geplanter Krebstherapie, um spätere Schwangerschaften so zu ermöglichen.
  • Bewertung von BKK ProVita mit 3 Sternen
    Über „BKK Kinderwunsch – Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch“ erhält man u.a.: - Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres) - zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach Transfer in Höhe von 350,00 € für alle Versicherten - zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250,00 Euro für alle Versicherten - Zuschuss zum 4. Versuch IVF (nach Transfer) in Höhe von 800 Euro für alle Versicherten - Zuschuss zum 4. Versuch ICSI (nach Transfer) in Höhe von 1.000 Euro für alle Versicherten - Zuschuss IVF (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 800 Euro - Zuschuss ICSI (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 1.000 Euro - Unkomplizierter Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI im gleichen Zyklus für alle Versicherten - Wenn medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen, anstatt einem Doubleembryotransfer - Freeze all bei Transfer innerhalb von 3 Monaten Voraussetzungen für die Teilnahme: - Ehepaare (Frau nicht über 42 Jahre, Mann nicht über 50 Jahre alt) - Behandlung bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt oder in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum
  • Bewertung von BKK Public mit 3 Sternen
    Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
  • Bewertung von BKK SBH mit 3 Sternen
    - Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres) - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch
  • Bewertung von BKK VDN mit 3 Sternen
    Über "BKK Kinderwunsch" gibt es die Möglichkeit auf einen über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch. Die BKK VDN erstattet diese Kosten, sofern beide Ehepartner bei der BKK VDN versichert sind. Es sei denn, der Ehepartner kann sich nicht gesetzlich versichern. Eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr ist ebenfalls möglich.
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 3 Sternen
    Um auch dem generellen Wandel in der späteren Familienplanung gerecht zu werden, bietet die BKK W&F den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern, dem auch Kinderwunschzentren aus dem gesamten Bundesgebiet anschließen können. Besonderheiten: * eine Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind. * ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hier werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind. * Zuschuss für Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag) * "Kinderwunschkonsil": Beratungsangebot mit digitaler Anamnese zur Identifikation möglicher Ursachen der Kinderlosigkeit. Außerdem gibt es zusätzliche Zuschüssen wie 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus, 250 Euro bei einer Blastozystenkultur und 100 Euro für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen im Vorfeld einer Krebstherapie.
  • Bewertung von Continentale Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Über den Vertrag "Kinderwunsch" übernimmt die Continentale BKK weitere hohe Zuschüsse unter anderem für diese Leistungen: 4. Versuch, ICSI, IVF, Blastozystenkultur, Kryozyklus. Je nach Alter der Frau und gewählter Methode sind unterschiedliche Zuschüsse in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich.
  • Bewertung von Debeka BKK mit 3 Sternen
    Die Debeka BKK nimmt am bundesweiten „BKK Kinderwunsch“-Vertrag teil. Über den Vertrag ist eine Anhebung der Altersgrenzen bei Frauen von 40 auf 42 Jahren möglich. Ebenso gewährt der Vertrag u. a. einen zweimaligen Zuschuss zum Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 EUR, sowie einen zweimaligen Zuschuss zur Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 EUR.
  • Bewertung von energie-BKK mit 3 Sternen
    Die energie-BKK bietet Ihren Versicherten mit einem Kinderwunsch bundesweit einen integrierten Versorgungsvertrag mit dem Namen „BKK Kinderwunsch“ an. Der Vertrag enthält u.a. die Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre und die- Kostenbeteiligung an einem 4. Versuch, der über die Regelleistung hinaus geht. Der Vertrag enthält außerdem u.a. eine Kostenbeteiligung für Kryozyklus (350 Euro) und die Kostenbeteiligung zur Blastozystenkultur (250 Euro). Versicherte, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach den Regelungen des § 27a SGB V haben, erhalten bei Durchführung einer „In-Vitro-Fertilisation“ (IVF) oder einer „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion“ (ICSI) zusätzlich zu dem gesetzlich geregelten Anspruch einen weitergehenden Zuschuss für einen weiteren Behandlungsversuch in Höhe von 200,00 EUR, sofern der Behandlungsversuch nicht über einen anderweitigen Selektivvertrag der Betriebskrankenkasse gewährleistet ist.
  • Bewertung von Heimat Krankenkasse mit 3 Sternen
    - Anhebung der Altersgrenze für die Behandlungen IVF und ICSI für Frauen von 40 auf 42 Jahre (bis 1 Tag vor Erreichen des 42. Geburtstages) - Einmalige Beteiligung an einem vierten Versuch IVF oder ICSI - Einmalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur und/oder einem Kryozyklus
  • Bewertung von mhplus BKK mit 3 Sternen
    Folgende zusätzliche Leistungen werden angeboten: 4 Versiche über Vertrag BKK Kinderwunsch, Zuschuss 2. Kryozyklus von 350,00 Euro, Zuschuss 2. Blastozystenkultur von 250,00 Euro, Zuschuss zum 4. Versuch 800,00 EUR IVF bzw. 1.000,00 Euro ICSI, Singleembryotransfer möglich, Altersgrenze der Frauen 42 Jahre.
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die Mobil Krankenkasse bietet ihren Versicherten das Programm BKK Kinderwunsch an, welches bundesweit bei teilnehmenden Kinderwunschzentren in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen des Programms BKK Kinderwunsch werden die selektivvertraglichen Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung bei Frauen bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung zum 4. Behandlungsversuch für IVF und ICSI. Das Angebot umfasst außerdem Zuschüsse zu diversen Mehrleistungen (u. a. Kryozyklen, Blastozystenkulturen) im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung.
  • Bewertung von Pronova BKK mit 3 Sternen
    Über den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ gibt es weitere Besonderheiten über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus. Dazu gehören - eine Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind. - ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hier werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind. - Leistungen gelten ab Vollendung des 25. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres, sofern der Ehemann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. - "Kinderwunschkonsil": Beratungsangebot mit digitaler Anamnese zur Identifikation möglicher Ursachen der Kinderlosigkeit. - zusätzliche Zuschüssen wie zweimalig 350 € bei einem geplanten Kryozyklus und zweimalig 250 € bei einer Blastozystenkultur.
  • Bewertung von R+V Betriebskrankenkasse mit 3 Sternen
    Im Rahmen des Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch wird ein vierter Versuch bezuschusst und die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht. - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 500 € - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 700 €
  • Bewertung von Salus BKK mit 3 Sternen
    Im Rahmen des individuellen Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch erhalten Versicherte auch einen Zuschuss für den vierten Versuch. Außerdem wird die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht. - Einmaliger Zuschuss zur Kryokonservierung bei geplanter Krebstherapie: 100 Euro - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 500 Euro - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 700 Euro
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 3 Sternen
    Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss für einen vierten Versuch erhalten. Im Rahmen des Vertrages wird die Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre (vollendetes 42. Lebensjahr) angehoben. Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss zu einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkulter erhalten.
  • Bewertung von SKD BKK mit 3 Sternen
    Integrierter Versorgungsvertrag „BKK Kinderwunsch“ (Vertragsgebiet: deutschlandweit): 1. Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre. 2. Transfer von 2 anstatt 3 befruchteten Eizellen (Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften). 3. Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Versuch. 4. Zuschüsse zum Kryozyklus (350 Euro) und zur Blastozystenkultur (250 Euro).
  • Bewertung von TUI BKK mit 3 Sternen
    Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 3 Sternen
    Die VIACTIV bietet über den Vertrag BKK Kinderwunsch einen Zuschuss zum 4. Versuch IVF mit 500 Euro oder 4. Versuch ICSI mit 700 Euro. Zudem wird hier Altersgrenze für Frauen von 40 Jahre auf 42 Jahre angehoben und als zusätzliche Leistungen gibt es zweimalige Zuschüsse zum Kryozyklus und Blastozystenkultur nach Transfer. Die VIACTIV übernimmt zudem die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen bei einer Krebserkrankung.
  • Bewertung von vivida bkk mit 3 Sternen
    Premiumangebot "BKK Kinderwunsch": Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres). Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an maximal zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro und an maximal zwei geplanten Blastozystenkulturen in Höhe von je 250 Euro.
  • Bewertung von WMF BKK mit 3 Sternen
    Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die WMF BKK an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöhtund die WMF BKK beteiligt sich an einem geplanten Kryozyklus, an einer geplanten Blastozystenkultur.
  • Bewertung von AOK Bayern mit 2 Sternen
    Die AOK Bayern zahlt als weitere Zusatzleistung bei jeder gesetzlich möglichen Versuchsreihe einen Zuschuss von bis zu 1500 EUR für einen zusätzlichen vierten Versuch.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 2 Sternen
    Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet zusätzlich bis zu 300 Euro für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung, soweit der dritte Behandlungszyklus gem. § 27 a SGB V durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass das Paar verheiratet ist. Zudem müssen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 25 und 40 Jahre und Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.
  • Bewertung von BKK firmus mit 2 Sternen
    Die BKK firmus gewährt ihren Versicherten, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für das Verfahren ICSI oder IVF haben, zu den gesetzlichen Regelungen (Versuch 1-3) einen Zuschuss für max. drei weitere Behandlungsversuche (Versuch 4-6). Der Zuschuss für Versuch 4, 5 und 6 beträgt für jeden Versicherten und Behandlungsversuch 500 EUR. So kann man mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 EUR rechnen, wenn beide Partner bei der BKK firmus versichert sind.
  • Bewertung von BKK24 mit 2 Sternen
    Für einen 4. Versuch gewährt die BKK24 einen weiteren Zuschuss von 300 Euro.
  • Bewertung von IKK gesund plus mit 2 Sternen
    Die IKK erstattet zusätzlich zu den in § 27 a SGB V geregelten Ansprüchen die Kosten für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung in Höhe von maximal 300,- Euro. Die Leistung setzt voraus, dass beide Ehegatten bei der IKK versichert sind.
  • Bewertung von IKK Südwest mit 2 Sternen
    Sofern ein gesetzlicher Anspruch für einen 4. Versuch besteht, übernimmt die IKK die restlichen 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro je Behandlungsversuch. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 1 Stern
    Die Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen entfällt bei ärztlich bestätigter Erfolgsaussicht.
  • Bewertung von AOK Bremen/Bremerhaven mit 0 Sternen
  • Bewertung von AOK Hessen mit 0 Sternen
  • Bewertung von AOK Niedersachsen mit 0 Sternen
  • Bewertung von AOK Nordost mit 0 Sternen
  • Bewertung von AOK NordWest mit 0 Sternen
  • Bewertung von AOK PLUS mit 0 Sternen
  • Bewertung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 0 Sternen
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  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 0 Sternen
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 0 Sternen
  • Bewertung von BARMER mit 0 Sternen
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 0 Sternen
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Diakonie mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Scheufelen mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Technoform mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Textilgruppe Hof mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 0 Sternen
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 0 Sternen
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  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 0 Sternen
  • Bewertung von hkk mit 0 Sternen
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 0 Sternen
  • Bewertung von IKK Brandenburg und Berlin mit 0 Sternen
  • Bewertung von IKK classic mit 0 Sternen
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 0 Sternen
  • Bewertung von KNAPPSCHAFT mit 0 Sternen
  • Bewertung von Novitas BKK mit 0 Sternen
  • Bewertung von SBK mit 0 Sternen
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